Thomas Hentschel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Vorlage dieser Novellierung des Landesgaststättengesetzes. Sie zeigt, die Regierung und wir zeigen damit: Wir hören zu und wir handeln. (Beifall bei den Grünen – Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP: Nur, wenn es passt!) Die Gastronomie in unserem Land steht vor großen Herausforderungen: Die Preise sind gestiegen. Der Arbeitnehmermangel hat zugeschlagen. Die Konsumzurückhaltung der Menschen setzt der Gastronomie deutlich zu. In dieser Zeit sagen wir den Gastronominnen und Gastronomen in unserem Land: Wir sehen eure Not und wir wollen euch unterstützen. Wir sind stolz auf die vielfältige, lebendige, traditionsreiche und gleichzeitig innovative Gastronomie im Land, und wir wollen, dass sie auch in Zukunft floriert. Wir wollen, dass weiterhin Gäste ins Land gelockt und vor allem auch Orte angeboten werden, an denen man gesellig zusammen sein kann, an denen man Gemeinschaft, sozialen Zusammenhalt leben kann. Genau in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen im Land auseinanderleben und vereinsamen, brauchen wir gerade euch, die Gastronomen, weil ihr genau hier die Gemeinschaft bieten könnt, die wir brauchen. Für eine lebendige Zukunft der Gastronomie schaffen wir mit der heute diskutierten Novelle des Gaststättengesetzes die passenden Rahmenbedingungen und modernisieren das Gesetz grundlegend. Statt komplizierter Erlaubnisverfahren wird es – die Frau Ministerin hat es bereits erwähnt – künftig ein einfaches Anzeigeverfahren geben, keine präventiven Zuverlässigkeitsprüfungen mehr, keine raum- und ortsbezogenen Prüfungen, keine Doppelarbeit zwischen Gaststättenrecht und anderen Rechtsgebieten. Das neue Anzeigeverfahren wird digital. Hier erhoffen wir uns, dass Sie, Frau Ministerin, die entsprechenden Infrastrukturen möglichst schnell zur Verfügung stellen können. Vielen Dank. Gleichzeitig sind die erforderlichen Qualitätsstandards durch das modernisierte Unterrichtungsrecht und die veränderten fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden weiterhin berücksichtigt und gewährleistet. Das war wichtig, weil es ja entsprechende Kritik vonseiten der kommunalen Landesverbände gab. Für Gastronomen heißt das aber: weniger Papierkram, weniger Wartezeit, weniger Kosten. Und für die Verwaltung heißt das: mehr Effizienz, mehr Klarheit, mehr Zeit für das Wesentliche. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Thomas Hentschel) Gleichzeitig gibt es allerdings – Sie hatten es ja erwähnt – – Ich denke gerade an die Angebote aus besonderem Anlass, also beispielsweise die Hocketen, die Kerwen oder wie man sie auch immer nennt, wo die bisherige Gestattung, die schon eine Vereinfachung war, noch einmal vereinfacht wird. Allerdings werden wir uns darüber noch einmal Gedanken machen müssen. Nach dem Gesetzentwurf ist hierfür die Gaststättenbehörde zuständig. Das heißt, wir gehen weg von den lokalen, kommunalen Ämtern, Bürgermeisterämtern. Ich denke, es ist sinnvoll, dass man es wieder dahin überträgt und dort die Anzeige macht, weil die auch für die Sicherheitsfragen zuständig sind. (Abg. Katrin Schindele CDU: Guter Vorschlag!) Das werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Intensiv!) Das Gaststättenrecht wird durch dieses Gesetz einfacher, schlanker und digitaler. Und das ist erst der Anfang. Denn dieser Paradigmenwechsel bringt nicht nur Erleichterungen für die Branche, sondern auch einen neuen Schwung für unser Land. Wenn Gaststätten leichter durchstarten können – Sie haben es erwähnt, Frau Ministerin –, wenn neue Ideen schneller umsetzbar sind, dann profitieren wir am Ende alle davon. Dann zeigt sich: Baden-Württemberg funktioniert, und die Regierung handelt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das war aber echte Teamarbeit. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle Ihrem Dank an die kommunalen Landesverbände, an den DEHOGA und an die übrigen Verbände, die sich da massiv eingebracht haben, anschließen. Es war eine gute Zusammenarbeit, die, meine ich, von vornherein ein praktikables Gesetz hervorgebracht hat. Gemeinsam haben wir ein Gesetz geschaffen, das Bürokratie abbaut, ohne Sicherheit zu opfern, das Eigenverantwortung stärkt, ohne die Kontrolle aus den Augen zu verlieren, und das zeigt: Wenn wir zusammenarbeiten, können wir Großes bewegen. Die Zahlen sprechen für sich – Sie haben sie erwähnt –: geschätzte 3,5 Millionen € Einsparungen auf der Verwaltungsebene und 9,75 Millionen € bei den gastronomischen Betrieben. Das ist kein Kleingeld, das ist eine echte Entlastung. Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Signal: Wir nehmen die Sorgen der Gastronomie ernst, wir vertrauen auf die Eigenverantwortung der Betreiber, und wir beweisen, dass Bürokratieabbau kein theoretisches Konzept ist. Deshalb bitten wir darum, dass Sie nach der zweiten Lesung mit uns für dieses Gesetz stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)
