Dr. Erik Schweickert
Sie haben zur Außergewöhnlichen Einsatzlage gesprochen. Dazu hätte ich eine Frage. Wenn es um das Decken-Verteilen geht: Muss ich davon ausgehen, dass bei der Alarmierung der Helfer klar ist, dass die Außergewöhnliche Einsatzlage da ist? Denn dann hat das für die Arbeitgeber eine andere Bedeutung, als wenn das nicht klar ist. Und die zweite Frage lautet: Was passiert eigentlich, wenn die gerufen werden, weil vielleicht ein ICE irgendwo liegen geblieben ist und die die Leute aktivieren müssen? Da kann man ja vorher keine Entscheidung im Landratsamt treffen. Wie wird das dann gehandhabt, wenn die praktisch raussollen, ohne zu wissen: Kommt da die Außergewöhnliche Einsatzlage oder nicht? Wie wollen Sie das handeln, Herr Staatssekretär?
