Daniel Lindenschmid
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf weist bereits auf den ersten Blick gravierende handwerkliche Mängel auf. Herr Minister Strobl, bei allem gebotenen Respekt: Was sagt es über Ihr Demokratieverständnis aus, wenn Sie dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Beratung vorlegen, der rückwirkend in Kraft treten soll? Wir schreiben heute den 15. Oktober, und doch soll das Gesetz bereits zum 30. Juni wirksam sein. Warum erfolgt die aus Sicht der Landesregierung notwendige Gesetzesänderung erst jetzt? Warum wurde das Parlament gezwungen, sich im Eilverfahren über die Sommerpause mit einer solch grundlegenden Regelung auseinanderzusetzen? Die Landesregierung versäumt es nicht nur, die Digitalisierung mit Weitblick und Verantwortung zu gestalten; vielmehr wird dort, wo überhaupt digitalisiert wird, allzu oft der Preis technischer Mängel in Kauf genommen. Die jüngste Softwareiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 panne im Kultusministerium spricht Bände. Sie trifft die Lehrer und damit unmittelbar die Kinder in unserem Land – ein trauriges Beispiel für eine Politik, die den Anschluss an die digitale Zukunft verpasst. (Beifall bei der AfD) Was uns besonders irritiert: Selbst gesetzlich fixierte Fristen scheinen, wie das aktuelle Beispiel zeigt, in der Planung des Innenministeriums keine Rolle zu spielen. Und was uns sprachlos macht: Es gibt keinen roten Faden bei der Digitalisierung im Hause des Ministers Strobl. Wir erleben heute erneut eine Kehrtwende aus dem Ministerium um 180 Grad. Ich zitiere dazu Frau Sperling aus der Fraktion GRÜNE, die die Regierung auch mitträgt. Wörtlich sagte sie in der 126. Sitzung dieses Hauses: Landesonlinedienste sollen verbindlich genutzt werden, damit nicht jede Kommune das Rad neu erfinden muss. Sicherheit und Technik sollen auf dem aktuellen Stand sein mit klaren Vorgaben zu IT-Sicherheit, ... Frau Sperling forderte also ein zentrales softwaretechnisches Angebot für Behörden, entwickelt nach einheitlichen Standards, versehen mit einer Nutzungspflicht. Genau so, meine Damen und Herren, haben wir es im Übrigen in unserem Entwurf zur E-Government-Gesetz-Novelle auch vorgeschlagen. Und nun, ein paar Monate später, sieht Ihr Gesetzentwurf vor, die Nutzungspflicht für Fachverfahren bei der BITBW aufzuheben, obwohl gerade diese beispielsweise bei der durchgängigen Digitalisierung von OZG-Leistungen eine zentrale Rolle spielen. Das ist exakt das Gegenteil dessen, was die grüne Regierungsfraktion bei der Aussprache zu unserer E-Government-Gesetz-Novelle kürzlich noch selbst gefordert hat. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Diese Forderung haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf zur E-Government-Gesetz-Novelle, der im November in den Landtag eingebracht wird, einfach Wort für Wort aus unserem Entwurf zur E-Gov-Novelle abgeschrieben. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Der vorliegende Änderungsantrag von SPD und FDP/DVP versucht, diesen Widerspruch jetzt zu korrigieren – ein wichtiges Anliegen. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) – Ja, aber dasselbe Thema. Und dazu stellt jetzt die AfD-Fraktion die folgenden Fragen an Sie, Herr Minister: Was passiert mit dem Bestandspersonal der BITBW, das in Entwicklung und Pflege zentraler Fachverfahren hochspezialisiertes Knowhow aufgebaut hat? Zweitens: Wie will das Innenministerium digitale Souveränität sichern, wenn künftig jede Behörde nach Gutdünken entscheidet, mit wem sie zusammenarbeitet und auf welcher Plattform ihre Software läuft? Drittens: Wie soll Standardisierung gelingen, wenn die Registermodernisierung, interne Verwaltungsdigitalisierung und das Onlinezugangsgesetz beschleunigt umgesetzt werden sollen, aber die zentrale Koordination entfällt? (Daniel Lindenschmid) Viertens: Wie soll ein verlässlicher Datenaustausch gelingen, wenn durch Ihre Gesetzesänderung ein Flickenteppich aus IT-Inseln sowohl hardware- als auch softwareseitig entsteht? Und schließlich, Herr Minister Strobl: Bis heute haben wir keine stichhaltige Begründung gehört, warum es nicht zielführend sein soll, die Nutzungspflicht für zentrale Fachverfahren aufrechtzuerhalten. Wir halten es ausdrücklich für sinnvoll, etwa den Registerdatenaustausch durch zentrale Spiegelregister bei der BITBW zu koordinieren und hierfür auch rechtliche Grundlagen zu schaffen, statt jede Behörde direkt an das sogenannte NOOTS anzubinden. Das ist nicht nur effizienter, sondern auch sicherer und spricht eindeutig für die Fortführung einer Pflicht zur Nutzung zentraler, digitaler Komponenten. Wir lehnen daher den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. (Beifall bei der AfD)
