Thomas Poreski
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat schließen wir heute die Beratung über das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz in Baden-Württemberg ab, nach einem umfassenden Beratungs- und Beteiligungsprozess, der von allen Beteiligten als vorbildlich beschrieben wurde. Aber nicht nur der Prozess, auch die Ergebnisse können sich mehr als sehen lassen. Deshalb steht am Anfang der Dank der grünen Landtagsfraktion, der Dank an alle, die sich hier eingebracht haben – von der Wohlfahrtspflege über die Jugendverbände bis hin zur kommunalen Familie. Im gleichen Maß gilt dieser Dank dem Sozialministerium, allen voran Minister Manne Lucha. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zwei Einzelthemen, die uns in den letzten Monaten besonders beschäftigt haben, möchte ich heute herausgreifen. Der eine Punkt ist die Abschaffung des Landesjugendplans. Doch das ist kein Verlust. Denn der Landesjugendplan ist ein extrem umfangreiches Sammelwerk, das keine einzige zusätzliche Maßnahme und keinen praktischen Mehrwert bringt, dafür aber die Verwaltung erheblich beschäftigt. Deshalb sagen wir: Die Deimplementierung – also die Abschaffung – von reiner Fleißarbeit ohne echten Nutzen schafft Raum für wirklich wichtige Aufgaben. Wir stellen sicher und versprechen Ihnen: Es wird im Landtag zukünftig sogar noch intensiver und noch zielführender über Jugendpolitik beraten. Und das ist gut so. Das wichtigere Thema ist der verbesserte Kinderschutz. Dazu stimmen wir heute über einen Änderungsantrag und einen Entschließungsantrag ab. Die Verbesserungen im Kinderschutz sind den antragstellenden Fraktionen ein ganz besonderes Anliegen. Denn rechnerisch sind in jeder Schulklasse mindestens zwei Kinder, die sexuelle Gewalt erfahren haben; von anderer Gewalt ganz zu schweigen. ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Bei Kinderschutzskandalen in Baden-Württemberg hatten wir Abgeordneten zum Teil umfassende Akteneinsicht. Dabei zeigte sich in der Vergangenheit immer wieder: Rein formal wurden Verfahrensregeln eingehalten, das fachliche Handeln war aber mehr als fragwürdig. Denn in den meisten Fällen gab es Hinweise aus Kindertagesstätten, Jugendsozialarbeit, Schulen, aus der Hilfe zur Erziehung sowie von Ärztinnen und Ärzten. Dennoch kam es nicht zu einem wirksamen Schutz der Kinder – mit fatalen Folgen. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 hat hier bereits nachgebessert und neue Verbindlichkeiten und Kriterien eingeführt. Alle beteiligten Berufsgruppen können sich bei einem Gefährdungsverdacht von einer qualifizierten Kinderschutzfachkraft beraten lassen. Damit wirksamer Kinderschutz gelingt, müssen wir aber nicht nur sensibilisieren, beraten und fortbilden, sondern rechtssicher auch den inhaltlich-fachlichen Austausch aller mit dem Kinderschutz befassten Personen ermöglichen. „Alle“ heißt auch aus Sicht des Kinderschutzbunds, der Landeskoordinierungsstelle, der unabhängigen Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie der Childhood-Häuser: keine berufsspezifischen Sonderregelungen, durch die nur wertvolle Zeit verstreicht, sondern eine Regelung, die für alle greift. Deshalb haben wir die Regelungen anderer Bundesländer nicht übernommen, sondern auf die Expertise der Praxis gehört. Der Änderungsantrag zum LKJHG sowie der Entschließungsantrag über die begleitenden Maßnahmen setzen den Rahmen für einen gelingenden und rechtssicheren interprofessionellen und interkollegialen Austausch, damit alle Beteiligten zum Wohl der Kinder in unserem Land handlungssicher werden. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hail- finger CDU) Es geht um verlässliche Kooperationen und zeitnahe Kommunikation, um Beratung und Multiplikatorenschulungen, also um die flächendeckenden Netzwerke für Kinderschutz, die wir im Koalitionsvertrag definiert haben und die wir mit dem „Masterplan Kinderschutz“ in Baden-Württemberg und mit Schutzkonzepten in unseren Bildungseinrichtungen und unseren Vereinen umsetzen. Neben dem Inhalt ist die entscheidende Botschaft dieser Anträge: Sie werden von Grünen und CDU sowie von SPD und FDP/DVP gemeinsam eingebracht. Wir zeigen damit: Bei wichtigen sozialpolitischen Themen kommen die demokratischen Fraktionen zusammen – nicht nur mit guten Absichten, sondern auch mit den politischen Schlussfolgerungen. Für die intensiven und fairen Beratungen möchte ich aus der Opposition besonders zwei Abgeordnete hervorheben: Dorothea Kliche-Behnke und Niko Reith. Herzlichen Dank euch beiden! Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen im Haus, danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
