Daniel Lindenschmid
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ohne die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte würde der Katastrophenschutz in Baden-Württemberg schlichtweg nicht funktionieren. Für jeden einzelnen Einsatz möchten wir uns ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf stellt einen überfälligen, systematischen Schritt hin zu einem schlagkräftigen und zukunftsfähigen Katastrophenschutz in Baden-Württemberg dar. Der Entwurf ist gelungen, wohl vor allem deshalb, weil es sich um eine technische und den Gesetzen der Logik unterworfene Materie handelt, die von Fachleuten verfasst wurde. (Abg. Dr. Matthias Miller CDU: Aus einem CDU- Haus!) In einer Zeit, in der Naturereignisse, Pandemien, technische Störfälle und vergleichbare Gefährdungslagen nicht mehr als Ausnahme, sondern als realistische Risiken unseres Lebens zu betrachten sind, bedarf es klarer gesetzlicher Grundlagen. Genau hier leistet der Entwurf an vielen Stellen das, was gebraucht wird. Er definiert Begriffe wie „Außergewöhnliche Einsatzlage“ und „Katastrophe“ verbindlich, er ordnet Verantwortlichkeiten, Kompetenzen und Zuständigkeiten eindeutig zu. Das ist entscheidend; denn in der Praxis haben wir schon öfter erlebt, wie Unsicherheiten über Zuständigkeiten zu Verzögerungen, Kompetenzgerangel und Rechtsunsicherheit geführt haben. Mit dem neuen Gesetz werden die Eingriffsbefugnisse gebündelt, die Schwelle zur Außergewöhnlichen Einsatzlage bleibt bestehen, und zugleich werden Einsatzrechte gegenüber Dritten klarer ausgestaltet. So entsteht die dringend notwendige Rechtsklarheit und Einsatzsicherheit für Behörden und Hilfsorganisationen. Besonders begrüßenswert ist die ausdrückliche Berücksichtigung der ehrenamtlichen Helfer. Diese zumeist unentgeltlich tätigen Personen sind das Rückgrat jedes funktionierenden Bevölkerungsschutzes. Der Entwurf schreibt nunmehr verbindlich vor, dass das Land die Kosten dieser Helfer trägt und die Abwicklung unbürokratisch regelt. Außerdem werden freie Einsatzkräfte – die genderkorrekten Spontanhelfenden – (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Boah!) gesetzlich anerkannt und in die Struktur eingebunden – ein Gebot der Stunde, wenn spontan Hilfe und Helfer benötigt (Daniel Lindenschmid) werden. Hoffentlich leidet der Hilfswillen der Helfer nicht unter ihrer neu eingeführten Weisungsabhängigkeit. Darüber hinaus stärkt der Entwurf die Vorbereitung und Organisation, die Planungs- und Koordinationspflichten werden präzisiert, Katastrophenschutzpläne, insbesondere für Risiken wie Unfälle mit gefährlichen Stoffen, werden verbindlich vorgeschrieben. Die Behörden erhalten klare Leitungsstrukturen, Stäbe und Kompetenzen. Damit wird die Fähigkeit des Landes verbessert, im Falle schwerer Ereignisse zentral zu steuern und zu koordinieren – ein Gewinn für die Krisenresilienz und die Sicherheit. Dies alles sind wichtige Fortschritte; denn in Krisensituationen zählt jede Minute, und jeder Helfer, der einsatzfähig gemacht wird, kann Leben retten. Es darf nicht sein, dass gesetzliche Lücken unsere Einsatzkräfte in Haftungs- oder Organisationsunsicherheit bringen. Auch die Ressortabgrenzung zwischen Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz wird transparenter geregelt. Der Entwurf schafft Klarheit, damit kein Ressort seine Verantwortung vernachlässigt und Schnittstellenprobleme reduziert werden. Natürlich verursacht ein solcher Umbau Kosten; man rechnet mit rund 3,6 Millionen € jährlich sowie einmalig 2,2 Millionen €. Dies ist ein absolut vertretbarer Preis für die Sicherheit der Bevölkerung, insbesondere wenn man bedenkt, was ungenügender Katastrophenschutz im Ernstfall kosten kann – an Menschenleben, an Sachwerten, an Vertrauen in Staat und Verwaltung. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: An Klimaschutz auch!) Als zukunftsorientierten und bürgernahen Schritt, der den Katastrophenschutz in Baden-Württemberg stark macht und Sicherheit gewährleistet, unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Mit diesem Gesetz gelingt ein bedeutender Schritt nach vorn. (Beifall bei der AfD)
