Hans-Peter Storz
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob Sie Frank Rosin kennen. Frank Rosin ist ein Sternekoch. Er versucht in der Fernsehsendung „Rosins Restaurants“, angeschlagenen Betrieben wieder zum Erfolg zu verhelfen. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Der war bei der SPD, oder?) – Das weiß ich nicht, aber wir würden ihn nehmen. (Vereinzelt Heiterkeit) Was er von den Gastronomen verlangt, sind Motivation, Leidenschaft und natürlich eine gute Küche. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Das reicht aber nicht!) Er schafft es nicht immer, dass sie erfolgreich bleiben, und das macht deutlich: Wer eine Gastronomie betreibt, der muss wirklich viel leisten. Ich denke, heute besteht auch die Gelegenheit, all den Wirtsleuten und Gastronomen zu danken, die mit Motivation, Leidenschaft und einer guten Küche für uns, ihre Gäste, jeden Tag, jedes Wochenende, jeden Feiertag in der Küche und hinter dem Tresen stehen und unser Land zum Genießerland machen, auf das wir stolz sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Die Gastronomie bei uns im Land – der Kollege Hentschel und die Kollegin sowie die Ministerin haben darauf hingewiesen – ist schon lange in der Krise: Steigende Energie- und Einkaufspreise, Fachkräftemangel und spürbare Zurückhaltung der Gäste bringen Restaurants, Bars und Cafés in einen Teufelskreis. Steigende Kosten und sinkende Erträge fressen Gewinne und Rücklagen auf. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Immer mehr Betriebe – wir merken das vor allem im ländlichen Raum – schließen für immer und sind dann weg. Auch ein Frank Rosin kann solche Strukturprobleme nicht lösen. (Heiterkeit der Abg. Katrin Schindele CDU) (Hans-Peter Storz) Auch das Gaststättengesetz, über das wir heute im Landtag sprechen, hat fast gar nichts mit den aktuellen Schwierigkeiten der Restaurants und Cafés im Land zu tun. Da muss ich Ihre Euphorie, lieber Kollege Hentschel, etwas bremsen. Der Nutzen der Rechtsänderung, die wir heute zwar noch nicht beschließen, aber über die wir heute diskutieren, ist für bestehende Gastronomiebetriebe überschaubar und begrenzt. So viel realistische Einschätzung muss einfach sein. (Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Hentschel GRÜ- NE: Die Nachfolge, Herr Kollege! Nachfolger zu fin- den, ist schon etwas Wichtiges!) Gleichwohl geht der Gesetzentwurf in eine richtige Richtung. Dass bereits im Vorfeld die Verbände DEHOGA und der Bäckerinnungsverband eingebunden wurden und sie die Eckpunkte mit verabschiedet haben, war gut. Die vorgeschlagenen Änderungen – wir haben es gehört – können zu schnelleren und damit günstigeren Verwaltungsverfahren führen. Doppelstrukturen werden bei den Behörden abgebaut, und mit der Integration der bisherigen Rechtsverordnungen wird der Rechtsrahmen übersichtlicher. Insofern ist alles gut. (Vereinzelt Beifall) Das alles hilft, die Regulierungen im Bereich der Gastronomie zu vereinfachen, ohne auf notwendige Sicherheitsbestimmungen und Schutzrechte zu verzichten. Wir sind immer gleich dabei, zu sagen: „Weniger Bürokratie ist gut.“ Aber wenn man genauer hinschaut, dann merkt man: Bürokratieabbau meint oft auch den Abbau von Schutzmechanismen, z. B. gegen Ausbeutung oder Ähnliches, ohne darüber zu reden. Diese Gefahr ist aber beim Gaststättengesetz nicht gegeben; das mag ich ausdrücklich anerkennen. An dem Gesetzentwurf ist hervorzuheben: Er bringt für Wirte Erleichterungen. Wenn eine Gaststätte Alkohol ausschenkt, dann muss das nur noch angezeigt werden, man braucht also keine Konzession mehr dafür. Das alles ist gut. Auch die Zuverlässigkeitsprüfung für einen Wirt, der Bier ausschenken will, fällt weg. Es ist gut, dass Doppelzuständigkeiten bei vorübergehenden gastronomischen Angeboten wegfallen und künftig eine einfache Anzeige ausreicht. In der Verbändeanhörung haben der Hotel- und Gaststättenverband sowie die kommunalen Landesverbände viele praktische Hinweise eingebracht. Die Abwägungen und Stellungnahmen der Regierung würden bei der Bewertung helfen. Im Verlauf der weiteren Beratung – Sie haben darauf hingewiesen – wird es wichtig sein, diese Hinweise kritisch zu prüfen. Dann kann das neue Gaststättengesetz das erreichen, was mit ihm beabsichtigt wird. Man muss aber auch aufpassen, dass z. B. beim Unterrichtungsnachweis nicht wieder zu viel Bürokratie hineinkommt. Wir hatten kürzlich ein Gespräch mit Fritz Engelhardt, der sehr deutlich gemacht hat, bisher habe die IHK verlangt, dass die Gastronomen eine Stunde anwesend sind und über Hygiene und Ähnliches informiert werden. Das soll auf bis zu sechs Stunden aufgestockt werden. Das ist ein erheblicher Unterschied; ich denke, da müssen wir aufpassen. (Zuruf des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) ode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt wird das Gesetz kein Restaurant retten und gibt auch Frank Rosin keine neuen Hilfsmittel an die Hand. Es macht aber die Verwaltung ein kleines bisschen schlanker. Damit liegt eine solide Ausgangsbasis für weitere Beratungen vor. An diesen wollen wir gern konstruktiv mitarbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU)
