Nikolai Reith
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits in der Sozialausschusssitzung am 8. Oktober 2025 haben wir die noch strittigen und kritischen Themen diskutieren können. Im Kern verfolgt das Gesetz in der Tat richtige und wichtige Ziele; denn die Kinder- und Jugendrechte im Land sollen gestärkt und der Schutz von Kindern und Jugendlichen soll ausgeweitet werden. Hauptsächlich verfolgen wir mit diesem Gesetz die Umsetzung der Neuerungen im Bundesrecht. Grundsätzlich kann man die Novellierung des LKJHG auch insoweit loben, als dass diese in einem intensiven und umfangreichen dreistufigen Beteiligungsprozess erarbeitet und dass sie einer Art Praxischeck unterzogen wurde. So hat es auch der Normenkontrollrat richtigerweise positiv hervorgehoben. Im schriftlichen Anhörungsprozess war eine breite Beteiligung gegeben, und 28 Verbände haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Zur Ausschusssitzung – wir haben es gehört – wurde im Gesetz noch nachgebessert, was sicherlich auch notwendig und wichtig war, zuletzt durch drei Anträge der Regierungsfraktionen. So konnten wir über die Fraktionsgrenzen von CDU, Grünen, SPD und FDP/DVP hinweg (Zuruf von der AfD: Kartellparteien!) beispielsweise den interprofessionellen Austausch im Kinderschutz stärken, der ein besseres Gesamtbild aus verschiedenen Perspektiven und damit eine bessere Risikoeinschätzung ermöglicht. Durch einen Entschließungsantrag haben wir – ebenfalls interfraktionell – die Landesregierung darauf verpflichtet, noch weiter gehende Verbesserungen – auch wenn es der SPD nicht weit genug ging – für den Kinderschutz anzugehen, damit Berufsgeheimnisträger die bereits bestehenden weitreichenden Möglichkeiten zur Abweichung von der Schweigepflicht kennen und im Sinne des Kindeswohls nutzen. Außerdem haben wir klargestellt, dass Kinderschutz nicht nur als Aufgabe der Jugendhilfe oder des Gesundheitswesens verstanden wird, (Nikolai Reith) sondern auch die Bereiche Bildung, Justiz, Polizei, Sport, Kultur und Medien einbezogen werden müssen. Ein Streitpunkt blieb bis zuletzt bestehen. Ausgangspunkt dabei war auch hier, die Frage des überfälligen Bürokratieabbaus zu lösen, also die Frage, wo der Aufwand sinnvoll einzudämmen sei, und zwar – ganz wichtig – ohne dass es zu qualitativen Einbußen kommt. In der Anhörung gab es einige Vorschläge, wo seitens der Träger – Kreise und Kommunen – Entlastung von unnötiger Bürokratie möglich wäre. Es wurde argumentiert, dass die neue Aufgabenzuweisung einen beträchtlichen Mehraufwand für die Verwaltungen mit sich bringe, insbesondere auch für die Kinder- und Jugendhilfeplanungen, ohne dass zuvor – das ist das Entscheidende – die Realisierbarkeit, insbesondere die Sicherstellung der personellen und finanziellen Ressourcen, sowie das Thema Konnexität geklärt ist. Diesen Kritikpunkt teilen wir, die FDP/ DVP-Fraktion, ausdrücklich. Auf diesen Aspekt werden wir bei der Umsetzung akribisch zu achten haben. Der zentrale letzte Streitpunkt war aber der Landesjugendplan. Hier geht es um die Frage, wie wir einerseits unnötige Bürokratie auflösen können und wie andererseits die Befassung des Landtags mit den zentralen Kinder- und Jugendthemen sichergestellt und damit eine echte Beteiligung ermöglicht werden kann. Klar ist: Abschläge bei der Qualität der Aufgaben und Leistungen im Kinder- und Jugendbereich nehmen wir nicht hin. Wenn dies aber sichergestellt ist, muss dann der Landtag zwingend regelmäßig darüber beraten? Vor allem bestand diese Befassung aus der Produktion von viel Papier, die keinen erkennbaren Mehrwert für die Kinder- und Jugendarbeit brachte. In der Gesetzesbegründung hieß es lapidar: Der seitherige § 10 zur Erstellung eines Landesjugendplans wurde gestrichen. Der Landesjugendring Baden-Württemberg ... kann diesem Schritt folgen, wenn er nicht ersatzlos erfolgt, sondern eine zeitgemäße Weiterentwicklung der verbindlichen Befassung mit Jugendpolitik geschieht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Das machen wir doch!) Die Landesregierung konkretisierte dann – das war, Kollege Poreski, nicht von Anfang an klar –: Im Zuge des allgemeinen Bürokratieabbaus soll der Landesjugendplan abgeschafft werden. Auch künftig wird es weiterhin eine regelmäßige parlamentarische Befassung zur Kinder- und Jugendpolitik und zu den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in einem strukturierten Verfahren im Landtag geben. Nun hat man scheinbar im Eifer des Gefechts zwischen Verbandsanhörung und Parlamentsbefassung vergessen, diese Zusicherung auch mit Leben zu füllen. Das holten nun die Regierungsfraktionen mit einem Entschließungsantrag in der vergangenen Woche nach. Nach deren Konzept soll dem Landtag nun zweimal pro Wahlperiode schriftlich berichtet werden. Vorteil ist dabei sicherlich, dass durch die Herauslösung aus dem Verfahren zur Haushaltsaufstellung mehr Raum für die parlamentarische Befassung und den Austausch mit den betroffenen Verbänden bleiben wird. Für uns bleibt jetzt noch immer absolut unklar, ob mit dieser Rolle rückwärts nun tatiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 sächlich noch ein Beitrag zum Bürokratieabbau übrig bleiben wird. Wir Liberalen konnten uns deshalb – wie die Kollegen der SPD auch – dem Entschließungsantrag nicht anschließen, auch wenn wir dem Gesetz insgesamt zustimmen werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
