Klaus Ranger
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Wir beraten heute über die Änderung des Landeskatastrophenschutzgesetzes, ein Gesetz, das unser Land auf Krisen und Katastrophen vorbereiten soll. Es geht um Strukturen, Zuständigkeiten und Ressourcen, aber vor allem um die Menschen – Menschen, die in solchen Lagen Verantwortung übernehmen: die Einsatzkräfte bei der Feuerwehr, beim THW und bei all den vielen Hilfsor- (Klaus Ranger) ganisationen. Ihnen gilt unser Dank, aber auch unsere Pflicht, faire und verlässliche rechtliche Grundlagen zu schaffen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Die SPD-Fraktion setzt sich schon seit Langem für eine Helfergleichstellung – wie gerade auch der Kollege Miller gesagt hat – ein. Schon bei der letzten Novelle des Rettungsdienstgesetzes hatten wir dazu einen Änderungsantrag eingebracht; denn derzeit werden Helferinnen und Helfer der Rettungsdienstorganisationen im Einsatz unterhalb der Katastrophenschwelle und jetzt neu der AEL schlechtergestellt als Angehörige der freiwilligen Feuerwehren und des THW. Während Letztere einen Anspruch auf Freistellung und Entschädigung haben, sind Helferinnen und Helfer des Rettungsdienstes häufig auf den guten Willen ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber angewiesen. (Zuruf: So ist es!) Selbst bei einer Außergewöhnlichen Einsatzlage gilt durch die etwas versteckte Regelung des § 45 Absatz 1 des Gesetzentwurfs, dass es keine Freistellung oder Lohnfortzahlung gibt. Wie passt das, lieber Herr Staatssekretär, mit dem erwähnten § 15 Absatz 2 zusammen? Das widerspricht sich meiner Meinung nach. Das ist weder sachgerecht noch zukunftsfähig. Nach den Angaben der Rettungsdienstorganisationen werden qualifizierte Fachkräfte zunehmend nämlich nicht mehr freigestellt, weil eine klare gesetzliche Regelung hierzu fehlt. Ich kann dazu sagen: Ich habe ein solches Beispiel in der eigenen Familie. Meinen Schwiegersohn betrifft es genauso. Damit riskieren wir die Einsatzfähigkeit unseres gesamten Hilfssystems. Wir fordern daher, die Helfergleichstellung umzusetzen – nicht nur bei der Anwendung des Katastrophenschutzgesetzes, sondern auch des Rettungsdienstgesetzes, so wie wir, die SPD-Fraktion, es bei der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes bereits mit einem eigenen Änderungsantrag gefordert hatten. (Beifall bei der SPD) Mit Blick auf die Kosten ist festzustellen, dass die Landesregierung zwar behauptet, sie habe eine einfache und klare Regelung geschaffen. Nach dem vorliegenden Entwurf trägt grundsätzlich die jeweils zuständige Katastrophenschutzbehörde die im Rahmen des Gesetzes anfallenden Kosten, insbesondere auch die Gebäudekosten und die Kosten für die konkreten Bewältigungsmaßnahmen, die sie selbst ergreift. Damit droht den Landkreisen ein nicht unerheblicher Teil der Kosten auferlegt zu werden. Was passiert in der Folge? Sie erhöhen die Kreisumlage; dann trifft es wieder unsere Kommunen, die eh kein Geld haben. Außerdem kann ein Kostendruck entstehen, wenn klar ist, dass eine weitere Maßnahme, die der Landkreis ergreifen könnte, aber nicht zwingend ergreifen muss, von ihm finanziert werden muss. Denn nur wenn eine höhere oder die oberste Behörde, also das Regierungspräsidium oder das Innenministerium, die Einsatzleitung innehat und eine untere Katastrophenschutzbehörde beauftragt, soll die Kostenlast auf die höhere Ebene übergehen. Dass die Landesregierung hier pauschal behauptet, dass am Ende keiiode – 131. Sitzung – Mittwoch, 15. Oktober 2025 ne relevanten Kosten entstünden, wird der Bedeutung der Finanzierungsfrage nicht gerecht. Der Landkreistag hat in diesem Zusammenhang zu Recht eine klare und verlässliche Regelung gefordert. Ich sage mal: Bitte keine Hütchenspielertricks; denn die Landkreise erkennen das. Schließlich verpasst die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf auch die Chance, aus vergangenen Krisen zu lernen und die Strukturen insgesamt zu überdenken. Wir, die SPD-Fraktion, haben bereits im März 2024 ein Landesamt für Brandund Katastrophenschutz gefordert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Noch eine neue Behörde!) Dieses Landesamt soll die Kräfte bündeln, steuern und koordinieren, insbesondere in überregionalen Lagen. Es soll frühzeitig erkennen können, wenn Katastrophenalarm ausgelöst werden muss, und sicherstellen, dass alle Ebenen effizient zusammenarbeiten. Die Ahrtalkatastrophe hat gezeigt, dass einzelne Kommunen mit der Bewältigung dieser großen Katastrophe vielfach überfordert waren. – Die Enquetekommission hat das ausgearbeitet. – Eine zentrale Steuerung vonseiten des Landes ist in solchen Situationen unabdingbar. Wir bleiben überzeugt: Ein moderner Katastrophenschutz braucht klare Zuständigkeiten und eine klare Koordinierungsstelle auf Landesebene. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz leisten Enormes. Sie verdienen Gleichbehandlung, klare Strukturen, eine faire Finanzierung und damit echte Wertschätzung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)
