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Plenarprotokoll 17/126

02.07.2025 · 193 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (27)GRÜNE (17)CDU (16)SPD (16)FDP (14)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzunehmen. Vielen Dank. Ich eröffne die 126. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Gögel, Herr Abg. Herkens, Herr Abg. Seimer und Herr Abg. Stächele. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hassler sowie von 14 bis 16 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz. Außerdem entschuldigt ist Frau Staatssekretärin Zimmer. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt sind Herr Abg. Tok und Herr Abg. Dr. Weirauch, die Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut auf ihrer Delegationsreise nach China begleiten. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Senkung der Klassenfrequenzen bzw. Schaffung kleinerer Klassen – Drucksache 17/9016 Überweisung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport 2. Mitteilung der Landesregierung vom 27. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Aktuelle Vorgänge im Maßregelvollzug im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden – Drucksache 17/9039 Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration * Wir treten in die Tagesordnung ein. Bevor ich Tagesordnungspunkt 1 aufrufe: Obwohl es noch relativ früh ist, ist es heute sehr warm, finde ich. Daher können Sie die Jacketts gern ablegen, wenn es Ihnen zu warm ist. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tokoll ung vom 2. Juli 2025 10:03 Uhr (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) – Man kann das Jackett auch leise ablegen. (Vereinzelt Heiterkeit) Jetzt rufe ich Punkt 1 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung der Gesetzentwürfe der Landesregierung a) Gesetz zu dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag – Drucksache 17/8816 b) Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag – Drucksache 17/8817 c) Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag – Drucksache 17/8818 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/9011 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache zu den drei Gesetzentwürfen eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Kern.

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Catherine Kern GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk genießt das höchste Vertrauen unter allen Medien. Zu diesem Ergebnis kommen voneinander unabhängige Studien und Befragungen. Gleichzeitig hat in den letzten Jahren auch die Kritik zugenommen. Sie kommt aus unterschiedlichen Lagern. Wenn das ZDF z. B. über einen neuen Hitzerekord berichtet, entladen sich aggressive Reaktionen in den Kommentarspalten. Gleichzeitig wird beklagt, dass die Klimakrise in Programmen zu kurz kommt. Für den einen ist das Programm zu links – doch auch ich als bekanntermaßen grün-linke Politikerin sehe immer wieder Beiträge, die mir eben nicht gefallen. Wir alle erwarten als Beitragszahlende zu Recht, dass uns ein hochwertiger und sorgfältig recherchierter Journalismus geboten wird und dass die Anstalten dabei effizient arbeiten. Klar ist aber auch: Wer versucht, ein breites Publikum in einer polarisierten Gesellschaft zu erreichen, löst zwangsläufig auch Widersprüche aus. Das gehört zum besonderen Vielfaltsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Catherine Kern) Das, was ich eingangs erwähnt habe, zeigt, dass er diesem Auftrag auch nachkommt. Wir alle sollten ein Interesse daran haben, dass das so bleibt. Denn vielfältiger Journalismus stärkt das demokratische Miteinander. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Ein Blick in andere Länder macht deutlich, dass das keine Selbstverständlichkeit mehr ist. In Polen etwa wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der PiS-Regierung zu einem Propagandaorgan umgebaut. Die neue Regierung hat große Mühe, diesen Schaden zu korrigieren. In den USA schreibt der Präsident seine Nachrichten einfach selbst. Auf seiner Plattform „Truth Social“ ist Journalismus nur noch ein lästiges Nebengeräusch. Die Organisation Reporter ohne Grenzen sieht die weltweite Pressefreiheit auf einem historischen Tiefstand. In Deutschland sind glücklicherweise die Länder weitgehend für das Medienrecht zuständig. Der Schaden, den eine autoritäre Regierung anrichten kann, wird dadurch begrenzt. Das ist demokratisch, politisch ein Vorteil, aber auch eine Herausforderung. Der Weg zum Reformstaatsvertrag war von intensiven Debatten geprägt. Die Vorstellungen lagen zum Teil weit auseinander. Umso mehr verdient es Anerkennung, dass am Ende ein konstruktiver Kompromiss erzielt wurde. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Zu den zentralen Neuerungen zählt für uns der Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Netzwerks. Erstmals soll dabei auch die Kooperation mit privaten Medien in den Blick genommen werden. Das ist ein wichtiger Schritt für die Sicherung des Qualitätsjournalismus. Beim SWR-Änderungsstaatsvertrag setzen wir wichtige Signale für mehr Teilhabe. Der Rundfunkrat wird vielfältiger. Künftig erhalten z. B. die Vertreterinnen und Vertreter der Queer-Community einen festen Platz. Das stärkt die demokratische Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Manuel Hagel CDU) Gerade in einer Zeit, in der gesellschaftliche Vielfalt unter Druck steht, ist das ein klares Bekenntnis: Unterschiedliche Perspektiven sollen gehört und eingebunden werden. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU) Doch während die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfassend reformiert werden, stecken viele Privatmedien in einer existenziellen Krise. Das erleben wir gerade anschaulich auf dem Zeitungsmarkt in Baden-Württemberg. Digitalkonzerne machen massive Gewinne auf dem Rücken der Presse, und während Verlage für alle Publikationen und sogar für Werbeanzeigen haften, übernehmen Onlineplattformen gar keine Verantwortung. Das ist unfair. Der kommende Digitale-Medien-Staatsvertrag ist eine wichtige Chance, um diese Missstände zu korrigieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Eng damit verbunden ist auch der Jugendmedienschutz. Mit der vorliegenden Novelle stärken wir technische Lösungen. Was wir aber eigentlich brauchen, ist echte Verantwortung und Haftbarkeit bei Onlinediensten, die sich für Jugendschutz nicht interessieren und mit strafbaren Inhalten sogar Geld verdienen. Wir stellen also fest – ich komme zum Schluss –: Die Arbeit geht weiter. Ein vielfältiges demokratisches und jugendschützendes Mediensystem funktioniert nicht von selbst. Es braucht mehr Aufmerksamkeit als bisher und politischen Gestaltungswillen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wolf.

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Guido Wolf CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tagesordnungspunkt 1 – es fühlt sich an wie eine Aktuelle Debatte. (Vereinzelt Heiterkeit) In der Tat, die Diskussion über Medienpolitik könnte wichtiger und aktueller nicht sein, weil wir in einer Zeit, in der wir beklagen, dass die Demokratie Schaden nimmt, ein wachsames Auge darauf werfen müssen, dass Medien funktionieren, dass Medien das transportieren, was in einer Demokratie wichtig ist. Deswegen ist es gut und wichtig, dass wir endlich in diesem Hohen Haus Medienpolitik an erster Stelle diskutieren. (Beifall bei der CDU, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Medienpolitik ist unmittelbare Befassung mit der Demokratie, und damit geht Medienpolitik letztlich uns alle an. Wir sind die Akteure der Demokratie, wir in der Politik, aber auch alle in der Gesellschaft. Demokratie wird über Medien transportiert, begleitet, befördert, befeuert – kontrovers befeuert; dagegen spricht nichts. Aber es spricht etwas dagegen, wenn Demokratie einseitig, tendenziös, parteiisch oder gar hetzerisch und wahrheitswidrig befeuert wird. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) In dieser Hinsicht lauern heutzutage nicht wenige Gefahren, dass Demokratie auch manipuliert wird, etwa durch von Russland aus gesteuerte Manipulation, wie wir es zuletzt im Verfassungsschutzbericht lesen konnten, ebenso, wie es – das will ich an dieser Stelle in gleicher Weise andeuten – eine aktuelle und realistische Gefahr ist, dass Manipulation auch durch neue mediale Formen transportiert wird. Es geht um soziale Medien, um gezielt gestreute Fehlinformationen, es geht um Algorithmen, die uns gesteuert zu beeinflussen versuchen. In diesem Dickicht der vielfältigen neuen Medien braucht es einen Fels in der Brandung: den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der bei aller berechtigten Kritik Garant für Neutralität und Meinungsvielfalt sein und bleiben muss. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Guido Wolf) In diesem Dickicht neuer Medien braucht es in gleicher Weise die privaten Anbieter in Fernsehen und Hörfunk. Meiner Fraktion war es schon immer wichtig, diesen Privaten in gleicher Weise eine echte Perspektive zu geben. Denn auch hier gilt: Vorfahrt für Meinungsvielfalt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) In dieser Situation des großen Umbruchs und vor dem Hintergrund zurückliegender Versäumnisse gilt es, die Rahmenbedingungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schaffen und dort, wo nötig, zu korrigieren. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht per se nur gut. Er braucht Rahmenbedingungen, die ihn transparent, sparsam und effizient werden lassen. Mit den vorliegenden Änderungsstaatsverträgen gehen wir genau diesen Weg. Wir stellen Aufsichtsgremien in Rundfunkrat und Verwaltungsrat neu auf und wir stärken die notwendige Kooperation, um in gleicher Weise notwendige Kosteneinsparungen zu erzielen. Gerade angesichts der kontroversen Diskussionen um die Rundfunkgebühren ist es doch unsere Verantwortung, der Öffentlichkeit zu belegen, dass wir auch mit Blick auf die Rundfunkgebühren sparsam und transparent mit dem Geld unserer Bürgerinnen und Bürger umgehen. (Beifall bei der CDU) Manches, was sich aus Zeiten der Fusion von SDR und SWF noch als großzügige und fusionsbedingte Regelung ergibt oder auch überlebt hat, muss zeitgemäß und einer erfolgreichen Fusion zufolge angepasst werden. Da sind wir vielleicht noch nicht am Ende der Diskussion angelangt. Aber eines ist an dieser Stelle auch wichtig – und das betone ich –: Auch mit diesen Änderungsstaatsverträgen bleiben wir bei unserem klaren Bekenntnis zu den Standorten Stuttgart und Baden-Baden. Unser erklärtes Ziel ist es, Fernsehproduktionen, die vom SWR jetzt aufgegeben werden, als Chance für privatwirtschaftliche Anbieter in unserem Land zu begreifen. Auch dafür haben wir im SWR-Änderungsstaatsvertrag den Grund gelegt. Uns liegt der Schutz der Jugend am Herzen. Je vielseitiger und ausgefallener die technischen Möglichkeiten werden, desto zielgenauer muss auch der Jugendschutz sein. Ich konnte damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, nur einige Aspekte beleuchten. Medienpolitik beherrscht diesen Raum, und das ist gut so. Medienpolitik – lassen Sie uns das gemeinsam selbstkritisch sagen – wurde zu lange zu stiefmütterlich behandelt. Sie tritt jetzt spürbar hervor und offenbart ihre Chancen und Möglichkeiten. Wer Gefahren für unsere Demokratie erkennt und beklagt, muss Medienpolitik intensivieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Denn nur wenn die Medienlandschaft ihrer Verantwortung nachkommt, kann Demokratie funktionieren. Die Rahmenbedingungen zu schaffen, liegt in unseren Händen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Weber das Wort.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Wolf: Es ist gut, es ist sehr gut, dass wir das Thema Medienpolitik unter Punkt 1 der heutigen Tagesordnung besprechen. Ich gebe Ihnen auch recht: Wir haben Medienpolitik zu lange stiefmütterlich behandelt. Aber ich erinnere mal ganz kurz an die Mehrheitsverhältnisse. Sie haben eine Koalition; Sie regieren seit neun Jahren in dieser Koalition. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Es ist also Ihre Aufgabe in den letzten Jahren gewesen, Medienpolitik zu TOP 1 zu machen, und Sie haben das vernachlässigt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Thomas Dörflinger CDU) Aber weil es eben so wichtig ist, ist es ja richtig, dass wir mit der Medienpolitik jetzt bei TOP 1 angekommen sind. Deswegen wollen wir uns auch intensiv damit auseinandersetzen. Wir haben in den letzten Monaten eine Rekordzahl von Staatsverträgen miteinander besprochen. Wir sind also mittendrin. Und wir hören damit auch nicht auf – das kann ich an dieser Stelle schon sagen. Und das ist bitter notwendig. In den USA sehen wir einen Präsidenten, der auf seinem Social-Media-Kanal T-Shirts verkauft, Autos verkauft und dem Aufbau des angeblich größten Fahnenmasts der Welt beiwohnt. Es gibt einen US-Rapper, der im Netz mit einem widerlichen Lied mit Symbolen, die bei uns zu Recht verboten sind, für Furore sorgt. All dies findet in einem Raum statt, in dem eben kein Qualitätsjournalismus herrscht, in dem keine Regeln herrschen. Deswegen ist es so wichtig und richtig, dass wir die gute Medienlandschaft in Baden-Württemberg stärken. (Beifall bei der SPD und der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Zu dieser Medienlandschaft – wer wollte das bestreiten? – gehört natürlich ganz zentral unser SWR. Das ist der Sender aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, der an den Standorten Mainz, Baden-Baden und Stuttgart heute und auch in Zukunft gute Medien bespielt, der gute Nachrichten in die Haushalte in unserem Land bringt. Das ist wichtig und richtig, und wir bekennen uns dazu. Wir bekennen uns zu den Standorten Baden-Baden und Stuttgart und zu diesem Qualitätsjournalismus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Natürlich haben sich die Zeiten in den vergangenen Jahren verändert. Das wissen wir doch alle, das sehen wir doch alle. Es kann nicht alles so bleiben, wie es schon immer war. Natürlich müssen wir uns auch damit beschäftigen, dass sich öffentlich-rechtlicher Rundfunk verändern muss, dass Refor- (Jonas Weber) men anstehen. Ich finde es gut und richtig, dass wir technische Kooperationen mit Privaten anstreben, damit die Infrastruktur, die wir dort notwendigerweise brauchen, um gute Medieninhalte ins Land auszustrahlen, nicht von einem allein getragen werden muss, sondern von vielen getragen werden kann. Das tut diesem Land mit dieser Medienvielfalt sehr, sehr gut. Es gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch dazu – da sind wir froh und dankbar –, dass Filme und Serien in Baden-Württemberg nicht nur spielen, sondern auch hier produziert werden. Denn wir haben eine tolle Kreativwirtschaft, wir haben eine tolle Kreativindustrie in Baden-Württemberg, und die müssen wir gemeinsam mit dem SWR auch stärken. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Catherine Kern GRÜNE und Raimund Haser CDU) Weil sich eine vielfältige Medienlandschaft auch dadurch abbildet, dass es vielfältige Gremien gibt, ist es richtig und notwendig gewesen, Gremien zwar zu verkleinern, aber auch darauf zu achten, dass Baden-Württemberg 2025 sich in diesen Gremien wiederfindet. Deswegen – Kollegin Kern hat es angesprochen – ist es wichtig, dass sich eben alle Menschen in diesen Gremien wiederfinden. Vielen herzlichen Dank für diesen gemeinsamen Weg, den wir jetzt gehen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Catherine Kern GRÜNE und Andreas Deuschle CDU) Aber es ist ja nicht so, dass wir mit allem zufrieden wären, Herr Staatssekretär. Ich finde es auch richtig, dass wir Hörfunkwellen in dem Sinn kürzen, dass wir den Umfang der Hörfunkwellen reduzieren. Aber wenn Sie heute SWR1 und SWR4 hören – ich habe es an dieser Stelle schon gesagt –, jedoch nicht unterscheiden können, welches Programm Sie aktuell hören, dann läuft etwas falsch. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Denn wir können einen Gleichklang auf diesen Wellen nicht gebrauchen, und ich finde – – (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe ja SWR4 gehört, und ich finde es schon schade, dass der Schlager bei SWR4 keine Rolle mehr spielt. Denn ich finde, jeder Sender hat seine eigene Identität, und jede Bürgerin und jeder Bürger sollte im SWR-Angebot einen passenden Sender für sich finden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Andreas Deuschle CDU) Aber Sie können das ja auch mal nachhören. Das ist kein Problem; es ist frei verfügbar. Last, but not least, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Thema „Big Tech“ angesprochen worden. Wir brauchen in diesem Bereich Regulierungen; da sind wir uns einig. Und wir brauchen eine gestärkte Medienlandschaft. Wir brauchen lokale Zeitungsverlage. Deswegen müssen wir mit der Digitalsteuer ein klares Angebot aussenden. Wir müssen die Werbeeinnahmen von Big Tech versteuern. Das habe ich an mehreeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 ren Stellen schon gesagt, und ich bin froh, dass es mittlerweile Konsens in diesem Haus – zumindest in weiten Teilen – zu sein scheint; denn nur so können wir es schaffen, dass Medienvielfalt und -qualität auf Dauer sichergestellt werden und wir kein Übergewicht von Big Tech haben. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist bezeichnend, dass wir heute und auch in den letzten Wochen und Monaten schon häufiger über Medienpolitik sprechen, als wir es gefühlt in der ganzen Legislaturperiode zuvor getan haben. Die Veränderungen zeigen sich, und insofern ist es notwendig, dass wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. So haben wir auch des Öfteren über den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag diskutiert, und ich darf vorweg sagen: Die Änderungen im Jugendschutz begrüßen wir ausdrücklich. Denn in Zeiten staatlich gelenkter Desinformation müssen wir restriktiver agieren können, um Kinder und Jugendliche vor den schädlichen Einflüssen digitaler Medien zu schützen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jonas Weber SPD) Auch die im Grundsatz verfolgten Änderungen im Reformstaatsvertrag begrüßen wir. So nehmen wir positiv zur Kenntnis, dass klare regionale Orientierung Bestandteil ist, ebenso wie eine Schärfung des Auftrags oder die Idee, die Potenziale für die Weiterentwicklung des Public Open Space als Alternative zu den Big Tech zu etablieren. Was etwas überraschend kommt, ist, dass das Thema „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ – erstmals – im Reformstaatsvertrag verankert werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es verwundert, dass man etwas derart Selbstverständliches hier in einen solchen Vertrag einbringen muss. Das zeigt schon auch ein Stück weit, welch eine Entfernung von der Lebenswirklichkeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Vergleich zur Wirtschaft oder der öffentlichen Verwaltung aufgetreten ist. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich habe schlicht den Eindruck, dass hier mehr möglich gewesen wäre. Man möchte aus den Skandalen der Vergangenheit lernen – aber bitte nicht so schnell. Deshalb gibt es tatsächlich auch viel Kritik. Viel Kritik gibt es insbesondere am SWR-Änderungsstaatsvertrag. Wir nehmen sehr wohl zur Kenntnis, dass Reformbedarf besteht. Die letzte Reform erfolgte 2015. Gleichwohl begrüßen wir die stärkere Regionalisierung des Programmauftrags, die Reduktion der Zahl der Hörfunkprogramme und die Konzentration von Kompetenzen. Jedoch vermissen wir den elementaren Beitrag, der notwendig ist, um verloren gegangenes Vertrauen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk wiederzugewinnen. Das ist das Thema (Nico Weinmann) Transparenz. Wir vermissen die vertrauensbildende Transparenz beispielsweise bei den Entstehungsprozessen von Programminhalten. Bei der Verwendung der Beitragsmittel fehlt die Transparenz, auch bei der organisatorischen Struktur vermissen wir Transparenz, insbesondere bei der Auswahl von Personal und der Vergütung von Führungskräften. (Beifall bei der FDP/DVP) Anders ist es beispielsweise beim Saarländischen Rundfunk, wo man von einer Beschränkung der Vergütung des Führungspersonals spricht. Ebenso sehen wir Schwierigkeiten bei der Reform des Rundfunkrats. Wir haben den Eindruck, dass hier perspektivisch die Kontrollerfahrung abgebaut werden soll, nicht nur durch die Beschränkung der Amtszeit, sondern letztendlich auch durch die Poolbildung, (Beifall bei der FDP/DVP) die sich zwar zunächst positiv anhört, unterm Strich aber dazu führt, dass einzelne Gruppen nicht mehr in dieser Form präsent sind und ihren Einwand geltend machen können. Ähnliches gilt für die sogenannte Wildcard-Regelung, nach der Menschen zwischen 18 und 25 Jahren ohne Fachkenntnis in den Rundfunkrat berufen werden können. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Wir begrüßen ausdrücklich die Einbindung junger Menschen in die Programmgestaltung. Die Auswahl muss aber nach fachlicher Expertise erfolgen. (Beifall bei der FDP/DVP) Für uns, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es tatsächlich wichtig, dass die Medienvielfalt erhalten bleibt, dass insbesondere auch der private Rundfunk seinen Platz findet. Gut ist, dass auf technischer Ebene eine Kooperation erfolgt. Gleichwohl gibt es viele Punkte, mit denen der private Rundfunk gegängelt wird. Nehmen Sie das Werbeverbot bei Sendungen, die sich an Jugendliche richten. Das wird dadurch umgangen, dass Gewinnspiele ausgelobt werden, bei denen der erste Preis natürlich von einem Unternehmer gesponsert wird, und der bekommt auf diese Weise eine entsprechende Plattform. Nach meiner Überzeugung ist das eine Umgehung genau dieses Werbeverbots. Da brauchen wir eine Offenheit, die wir in der Vergangenheit so nicht gehabt haben. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch bei der Filmförderung – Herr Kollege Weber, Sie haben sie angesprochen – braucht es mehr als nur eine Absichtserklärung. Hier braucht es tatsächlich die Umsetzung, wenn wir diese Kreativbranche in Baden-Württemberg halten wollen. Sie sehen es: Es gibt viel Schatten und wenig Licht. Vor diesem Hintergrund werden wir diesen SWR-Änderungsstaatsvertrag nicht mittragen können. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Klecker das Wort. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Dennis Klecker AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zwischen der Ersten Beratung und der heutigen Zweiten Beratung hat sich nicht viel geändert, weshalb ich eigentlich auf meine Ausführungen vom 21. Mai verweisen könnte. Wir sprechen heute über Rundfunkreformen, doch wie immer werden die notwendigen Veränderungen nicht angegangen. Allein in dem kurzen Zeitraum seit der letzten Aussprache gab sich der SWR wieder jede Menge Mühe, um zu zeigen, warum er verzichtbar ist. Beispielsweise gab es letzte Woche ohne Einordnung wieder den grünen Unsinn, dass wir aufgrund des angeblich von uns verursachten Klimawandels eine Bringschuld gegenüber Gambia hätten. Wer ist „wir“? Wie äußert sich der Klimawandel in Gambia, und wie genau haben wir ihn verursacht? Und wie helfen dagegen Fahrräder, die wir nach Gambia schicken? Mit solchen Fragen beschäftigt sich der SWR nicht, er streut nur täglich die grünen Narrative. (Zuruf) SWR-Intendant Kai Gniffke selbst gab schon in einem Interview zu, dass die Haltung seiner Belegschaft einseitig ist. Warum aber sollte man daran etwas ändern, solange der Rundfunkbeitrag weiter sprudelt? (Anton Baron AfD: So ist es!) Erst mit AfD-Regierungen wird sich hier etwas ändern. (Beifall bei der AfD – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Dann geht alles den Bach runter!) Oder – ebenfalls ein Beispiel der letzten Woche – die Fake News zur Kürzung der Finanzierung von Integrationskursen, die in einseitiger Einwanderungspropaganda münden. (Abg. Catherine Kern GRÜNE: Ja, sprich es aus! Schwierig, gell?) Denn genau das Gegenteil ist der Fall: Die Mittel wurden sogar erhöht. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den wenigen Fällen, in denen er auch Konservative zu Wort kommen lässt, gleich noch einen Faktencheck mitliefert, lässt er sämtliche Behauptungen Linker ohne Belege stehen, egal, wie falsch sie sind, und natürlich sind dort auch Faktenchecks Mangelware. (Lachen der Abg. Catherine Kern und Petra Krebs GRÜNE – Abg. Catherine Kern GRÜNE: TikTok macht ja sehr viele Faktenchecks! Die Chinesen sind ja astreine Demokraten!) Um noch ein drittes Beispiel vom Juni zu nennen: die Beteiligung des SWR an einem links-ideologischen Festival, bei welchem mal beleidigend über – Zitat – „Vollpfosten aus der rechten Szene“ diskutiert wird. Schön, wenn die vielen Menschen aus der sogenannten rechten Szene – wen auch immer Sie darunter verstehen – wenigstens erfahren, für was ihre Rundfunkgebühren verwendet werden. Erst gestern legte der SWR in seiner Berichterstattung über Freibadgewalt in Heilbronn noch eine Schippe drauf: Die Hitze sei an den derzeit massenhaft stattfindenden Gewalttaten in Freibädern schuld. (Abg. Carola Wolle AfD: Unglaublich!) (Dennis Klecker) Wer eine Korrelation zwischen Hitze und Aggression zur Erklärung von Freibadgewalt nutzt, ohne auf die Herkunft der Täter einzugehen, betreibt Volksverdummung. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Hent- schel GRÜNE) Und beim letzten Mal gab es von Ihnen, Frau Kern, (Abg. Catherine Kern GRÜNE: Okay!) Widerspruch gegen meine Aussage, dass die KJM als Organ der Landesmedienanstalten staatsnah wäre. Selbstverständlich ist die baden-württembergische Landesanstalt für Kommunikation per definitionem staatsfern. Man hat zwar per Landesmediengesetz definiert, welche Organisationen Vertreter entsenden dürfen, und man arbeitet mit dem ebenso staatsfernen SWR zusammen. Aber nur, weil der Staat per Gesetz die Organe, die Zusammensetzung, die Aufgabe, ja sogar die Sitzungshäufigkeit definiert und die Landesanstalt für Rechtsaufsicht dem Staatsministerium unter einem grünen Ministerpräsidenten unterstellt ist, der ausdrücklich sogar ein Beanstandungsrecht hat, (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) ist sie doch per Gesetz genauso staatsfern wie der SWR. (Abg. Jonas Weber SPD: So ein Quatsch, was Sie da erzählen!) Da haben manche von Ihnen wohl Orwell als Anleitung verstanden und meinen, dass man Unsinn nur oft genug wiederholen muss, bis er zur Realität wird. (Beifall bei der AfD – Abg. Catherine Kern GRÜNE: Also, Sie bevorzugen den Stil von Trump, dass Sie selbst Ihre Nachrichten bestimmen können? Gott behüte uns!) – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie möchten. Wir, die AfD, werden kritisch mitverfolgen, wie insbesondere die künftigen Gebote zur Kooperation mit privaten Medien aussehen sollen. Wir gehen davon aus, dass man auf diese Weise künftig private Medien indirekt über den Rundfunkbeitrag finanzieren könnte und somit die Privaten noch abhängiger macht. Selbstverständlich werden dann auch alle die nächsten Erhöhungen des Rundfunkbeitrags befürworten. Wir, die AfD-Fraktion, lehnen dies ab. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Weber SPD: Ah! Das war es schon? Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Staatssekretär Hoogvliet.

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Rudolf Hoogvliet

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Heute steht die abschließende Entscheidung zu insgesamt drei medienpolitischen Staatsverträgen an, mit denen wir uns in den vergangenen Monaten wirklich intensiv befasst haben. Dass ich Sie hier um Ihre Zustimmung zu gleich drei dieser Staatsverträeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 ge auf einmal bitte, spiegelt – neben der Tatsache, dass wir jetzt mal nicht ins Abendprogramm verbannt sind, (Heiterkeit der Abg. Catherine Kern GRÜNE) sondern hier an erster Stelle über dieses allzu wichtige Thema reden – eindrücklich die aktuelle Bedeutung der Medienpolitik wider. Wir sehen uns in der Medienwelt aktuell mit rasanten Veränderungen konfrontiert. Wir können eine bedenkliche Dominanz der globalen Medienplattformen registrieren – der großen US-amerikanischen und chinesischen Big-Tech-Firmen im gesamten Onlinebereich. Die aktuellen Statistiken zur Marktkonzentration im Netz sind wahrlich alarmierend. Ich kann es nur immer wieder betonen; das sind Zahlen, die wir uns gar nicht oft genug vor Augen führen können. Die Abgeordnete Kern hat schon einiges genannt. Ich will ergänzen: Die Angebote der vier führenden Big-Tech-Konzerne aus den USA, früher AGFA, jetzt AMFA – Alphabet, Meta, Facebook und Amazon –, machen allein 45 % des gesamten Traffics im Netz aus. Mehr als 50 % der Werbeeinnahmen gehen mittlerweile an die Online-Tech-Firmen, Tendenz weiter steigend. Insofern ist es hier auch der falsche Ort, im Blick auf Private und Öffentlich-Rechtliche darüber zu streiten, wo die Werbeeinnahmen hingehen und welche Konzentration oder Einschränkungen vorgenommen werden sollen. Wir brauchen die Auseinandersetzung mit den großen Tech-Unternehmen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Es ist überall, bei allen Gesprächen zu spüren: Deutsche und europäische Qualitätsmedien geraten durch diese Entwicklung massiv unter Druck. Denn ohne ausreichende Werbeeinnahmen ist die Finanzierbarkeit insbesondere der privaten Medien und damit auch ihre Existenz und somit die Qualität der Medien sowie die Medienvielfalt in unserem Land gefährdet. Wir haben diese wenigen Unternehmen, die den Markt und die Werbeeinnahmen für sich vereinnahmt haben. Zugleich muss man konstatieren, dass es hier, eben bei diesen Unternehmen, die reale Medienarbeit machen, keinerlei journalistische Standards gibt. Sie bieten Plattformen für öffentliche Diskussionen – ja –, aber dort geht es nicht um Wahrheit und Substanz, sondern es geht um die Anzahl der Aufrufe und Likes. Das ist das einzige Kriterium. Desinformationen, Hass und Hetze verbreiten sich dadurch nahezu unkontrolliert im Netz, belasten den demokratischen Kurs weltweit, ja, werden eine Gefahr für die Demokratie. Deswegen, meine Damen und Herren, liegt es jetzt an uns, an der Politik, dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Wir müssen für Vielfalt und Qualität des Journalismus kämpfen, wir müssen Vielfalt und Qualität schützen. Ein wichtiger Akteur für den Qualitätsjournalismus ist natürlich unser öffentlich-rechtlicher Rundfunk. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) Ihn gilt es für die Zukunft digital und modern aufzustellen und seine Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern und auszubauen. Aber es geht auch um unsere privaten Medienunternehmen. Auch sie stehen für hohe qualitative Standards, auch sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Medienvielfalt und die Demokratie in unserem Land. Ihnen müssen wir ebenso eine Perspektive für die Zukunft bieten und ihre Möglichkeiten zur Finanzierung sichern. Wenn wir für den öffentlichrechtlichen Rundfunk den Rahmen setzen, gilt es also auch immer, die privaten Medien im Blick zu haben. Ich bin überzeugt, dass wir mit unseren drei Staatsverträgen, die heute zur Abstimmung anstehen, bereits wichtige Schritte in diese Richtung eingeleitet haben. Ich will sie nicht noch einmal im Detail erläutern und auf sämtliche Aspekte eingehen; das haben wir in den letzten Monaten des Öfteren gemacht, hier im Hohen Haus sowie auch im Ständigen Ausschuss. Aber folgende Kernelemente seien kurz hervorgehoben: Mit dem großen Werk, dem Reformstaatsvertrag, stoßen wir eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt an. Dieser wird digitaler, moderner, schlanker aufgestellt. Die Beauftragung wird qualitativ gestärkt und quantitativ begrenzt, ganz nach dem Motto „Mehr Klasse statt Masse“. Zugleich schaffen wir wichtige Voraussetzungen für die Entwicklung des Onlinebereichs, für Compliance, für Kontrolle und für stärkere Akzeptanz. Wir haben zum Zweiten den Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag. Damit wollen wir die Kinder und Jugendlichen in unserem Land besser vor unangemessenen Inhalten im Netz schützen. Wir verpflichten daher die Anbieter, Einstellungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen besser zu verknüpfen und für die Eltern leichter zugänglich zu machen. Zuletzt der Dritte im Bunde: der Zweite SWR-Änderungsstaatsvertrag. Mit ihm geben wir dem SWR strukturell und im Programm mehr Flexibilität, um auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Wir bringen die Fusion aus dem Jahr 1997 mit diesem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag zum Ende. Doppelstrukturen, die noch aus der Fusion von SWF und SDR resultieren, sind heute nicht mehr zeitgemäß und werden überwunden, durchaus auch im Sinne des SWR. Zur Sicherung einer effizienten und zeitgemäßen Aufsicht werden die Aufsichtsgremien in ihrer Zusammensetzung verkleinert und professionalisiert. Herr Weinmann – wir haben schon des Öfteren darüber geredet –, ich finde, wir haben jetzt mit einer angestrebten Zahl von 57 Mitgliedern im Rundfunkrat eine angemessene Größe. Die Zahl von 75 Mitgliedern, die wir hatten, war wirklich etwas drüber. Wir bewegen uns jetzt in etwa im Gleichschritt mit den anderen großen Anstalten. Insofern, meine ich, war diese Verkleinerung dringend geboten. Natürlich, wenn man dann versucht, auf der einen Seite keine Organisation herauszunehmen, auf der anderen Seite aber die eine oder andere Organisation, die in den Jahren vielleicht dazugekommen ist und eine gewisse gesellschaftliche Rolle spielt, hinzuzunehmen, dann kommt man natürlich immer in einen Diskurs, wer jetzt reingeht und wer in dieser Periode vielleicht zuschauen muss. Ich glaube aber, dass wir die – – periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Muhterem Aras

Herr Staatssekretär, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert aus der FDP/DVP-Fraktion zu?

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Rudolf Hoogvliet

Aber gern.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Staatssekretär, vielen Dank. – Sie haben gerade gesagt, Sie wollen eine effektive und effiziente Kontrolle. Ich gehe auch mit, wenn Sie sagen, das gehe auch mit einem kleineren Aufsichtsgremium. Aber jetzt haben Sie gerade das mathematische Problem dargestellt: Sie verkleinern ein Gremium und erhöhen die Anzahl der potenziellen Entsendeorganisationen, die da rein sollen. Das geht ja mathematisch nicht. Jetzt machen Sie Poollösungen. Meine Frage lautet: Gehen Sie davon aus, dass sich durch diese Poollösungen dann die Organisationen, die bisher entsendet haben, über Rotationen oder rollierende Systeme praktisch einbringen? Denn dann würde das Ihrem Ziel widersprechen, dass Leute in dem Gremium sind, die sich damit auskennen. Denn wenn die immer durchwechseln würden, dann hätten wir das nicht. Dann würde ich als Intendant jeden Abend eine gute Flasche Wein aufmachen, weil ich weiß, meine Kontrolle muss sich erst mal zwei Jahre einarbeiten, bis sie alle Abkürzungen kennt. Wie können Sie mir die Angst nehmen, dass wir durch dieses mathematisch geschaffene Problem, das Sie nicht gelöst bekommen, in der effizienten Aufsicht zwei Schritte zurückgehen statt zwei Schritte nach vorn?

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Rudolf Hoogvliet

Vielen Dank für die Frage. – Eine Rotation innerhalb der Periode ist sicherlich nicht vorgesehen. Da folge ich Ihrer Argumentation. Es braucht eine gewisse Zeit, sich einzuarbeiten, vielleicht ein, zwei Jahre. Dann ist man aber auch voll drin, und dann kann man sich natürlich entfalten. Wir haben im Rundfunkrat ein Gremium mit 57 Personen. Wir haben einen Verwaltungsrat, den man auch nicht außer Acht lassen sollte, den wir professionalisieren – wenn auch in gewisser Hinsicht verkleinert. Das sind hinreichend viele Personen und Organisationen, die diese notwendige Kontrolle für sich in Anspruch nehmen können und nehmen werden. Insofern habe ich überhaupt keine Angst davor, dass dieses leicht verkleinerte oder – ich sage mal so – jetzt in angemessener Größe aufgestellte Gremium seiner Kontrollfunktion nicht wird nachkommen können. Wir werden in der Poollösung immer wieder Friktionen haben. Das habe ich Ihnen gesagt, das werde ich auch nicht unter den Teppich kehren; selbstverständlich. Aber in dem Bemühen, dort möglichst vielen gesellschaftlich relevanten Verbänden und Organisationen einen potenziellen Platz zu geben, sind wir zu dieser Schlussfolgerung gekommen. Wir haben auch schon des Öfteren darüber diskutiert: im Ständigen Ausschuss, hier im Plenum, in Einzelgesprächen, auch mit Fraktionen. Ich denke, das ist eine akzeptable Lösung. Ich möchte noch eine Sache zu Herrn Weinmann sagen, zu den Wildcards: Es ist ein Versuch. Wir haben auch mit unserem Koalitionspartner trefflich darüber diskutiert. Wir machen das jetzt mal. Es müssen auch nicht nur Profis im Rundfunkrat (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) sitzen. Es ist ja die erklärte Überlegung, hier ein gesellschaftliches Abbild zu bekommen, und dazu gehören natürlich auch jüngere Menschen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn sie ein Interesse zeigen, in den Rundfunkrat zu gehen, unterstelle ich ihnen auch ein gewisses Maß an Interesse an Arbeit und Kontrolle sowie die Bereitschaft, sich einzuarbeiten. Aber wir werden – Herr Abg. Wolf hat das auch eingebracht und klargemacht – nach einer ersten Periode eine Evaluierung durchführen. Wir überlegen dann, ob sich das gelohnt hat oder nicht, und dann schauen wir weiter. Meine Damen und Herren, vielleicht noch eine Sache zu Herrn Abg. Weber, was die Zahl der Hörfunkprogramme im SWR angeht. Ja, wir reduzieren; das wird übrigens auch vom Reformstaatsvertrag vorgegeben. Wir haben das also sozusagen im SWR-Änderungsstaatsvertrag nachvollzogen, und wir haben – – (Abg. Jonas Weber SPD: Das finde ich auch richtig!) – Bitte? (Abg. Jonas Weber SPD: Ich finde das auch richtig!) Wir haben noch immer acht Hörfunkprogramme, potenziell acht Hörfunkprogramme für den SWR: sechs – vier plus zwei – linear und zwei online. Ich denke, damit kann man doch einiges abdecken von dem, was Hörer und Hörerinnen mitbekommen wollen. Insofern meine ich, dass das leistbar ist. Wir überlassen es auch dem SWR, diese Hörfunkprogramme selbst zu gestalten.

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Muhterem Aras

Herr Staatssekretär, es gibt weitere Zwischenfragen. Lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Abg. Weber zu? (Zustimmung des Staatssekretärs Rudolf Hoogvliet)

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Jonas Weber SPD

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich meine auch, dass es im Rahmen dieser Zahl von Hörfunkprogrammen möglich ist, die Breite abzubilden. Aber ich sage Ihnen ganz konkret: Ich bin ja auch von Bürgerinnen und Bürgern darauf angesprochen worden, dass sich SWR4 verändert habe. Daraufhin habe ich ehrlicherweise sechs Wochen lang im Autoradio SWR4 gehört (Vereinzelt Heiterkeit) und bin jetzt also mittlerer SWR4-Radioexperte, sehr geehrter Herr Staatssekretär. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Haben Sie die Tasse schon, die SWR4-Tasse? – Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE – Unruhe) – Nein, nein, Moment. Man braucht das nicht lächerlich zu machen. (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet: Nein, das ist okay! – Zuruf der Abg. Catherine Kern GRÜNE) Ich finde, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und auch die politische Debatte dazu müssen den Raum haben und müssen den Raum dazu geben, dass wir an alle Menschen in diesem Land eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 ein Programm senden. Das ist das Ziel von Medienpolitik, darum geht es in der Debatte hier. Deswegen meine eindringliche Bitte: Nehmen Sie das als politische Forderung, die wir hier durchaus diskutieren müssen, ernst. Ich meine, der SWR in Gänze muss für alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Programm und Vielfalt bieten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Rudolf Hoogvliet

Das nehme ich natürlich gern mit, Herr Weber. Es wird die Aufgabe des SWR und des Rundfunkrats sein, diese Debatte zu führen (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Genau! – Abg. Ca- therine Kern GRÜNE: Ja, genau, und da sitzt die SPD mit drin!) und dazu dann auch die richtigen Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ich bin überzeugt, dass wir hier drei wichtige Reformen auf den Weg gebracht haben, und bitte Sie daher nochmals um Ihre Zustimmung. Ich kann Ihnen versichern, dass wir an dieser Stelle nicht stehen bleiben werden. Wir werden weitere Reformen anstrengen müssen. Das Thema Medienpolitik wird uns so schnell nicht verlassen und hoffentlich auch ausreichend prominent hier in diesem Haus bearbeitet werden. Wir haben eine ganze Reihe von neuen Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Wir arbeiten derzeit am Digitale-Medien-Staatsvertrag. Der erste Teil ist jetzt auf den Weg gebracht und bereits in der öffentlichen Anhörung. Da geht es eher um Anpassungen an europäische Vorgaben aus dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz, an Verordnungen zu politischer Werbung, zu künstlicher Intelligenz. Wir sehen übrigens eine umfassende Ermächtigungsgrundlage für den Einsatz von KI-Systemen durch die Medienaufsichtsbehörden vor. Bis Oktober sollen dann Eckpunkte für den deutlich umfassenderen und politischeren Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags feststehen. Hier geht es insbesondere um die bessere Regulierung der großen Intermediären. Wir sprechen aber auch über die Refinanzierbarkeit von privaten Medien. Wir reden über eine Digitalsteuer oder eine digitale Abgabe. Österreich zeigt ja, in welche Richtung das gehen kann. Auch das soll Bestandteil der Debatte über den zweiten Teil des Digitale-Medien-Staatsvertrags sein. Wir reden über den Schutz von Kommunikationsräumen. Wir reden über die Sicherung der Staatsferne im Medienbereich. Ja, wir reden auch über die Möglichkeiten einer europäischen Plattform – eine nicht ganz neue Idee, aber eine, die jetzt wieder aktuell wird. Ferner reden wir über den Schutz vor Manipulation der Meinungsbildung. Sie sehen also: Vor uns liegt noch ein ganzer Strauß von Aufgaben. Das nächste Kapitel, das aufgeschlagen wird, ist die Auseinandersetzung, und zwar die intensive und harte Ausei- (Staatssekretär Rudolf Hoogvliet) nandersetzung mit den großen Tech-Unternehmen hier in Deutschland und in Europa. Ich kann nur an die europäische Ebene appellieren, nicht nachzulassen, nicht aufzuweichen und den DSA in aller Konsequenz umzusetzen, ohne sich von den USA unter Druck setzen zu lassen. Ich werde Sie selbstverständlich und gern über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Jonas Weber SPD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über die drei Gesetzentwürfe. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/9011, die vorschlägt, den drei Gesetzentwürfen jeweils zuzustimmen. Ich schlage vor, dass ich die drei Gesetzentwürfe jeweils insgesamt zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstanden. Vielen Dank. Ich beginne mit dem Gesetz zu dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/8816. Wer den §§ 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den §§ 1 und 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 2. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Zweiten SWR-Änderungsstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt. Wir fahren fort mit dem Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag, Drucksache 17/8817. Wer den Artikeln 1 bis 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Artikeln 1 bis 3 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 2. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Schließlich kommen wir zum Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag, Drucksache 17/8818. Wer den §§ 1 und 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den §§ 1 und 2 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 2. Juli 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Auch hier kommen wir zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist damit mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Erste Beratung des a) Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8680 b) Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) – Drucksache 17/8828 c) Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer Regelungen sowie Gesetz zu dem Abkommen zur Übertragung von weiteren Aufgaben auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) – Drucksache 17/9005 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung durch die antragstellenden Fraktionen, FDP/DVP und AfD, jeweils fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Nachdem die Gesetzentwürfe der Fraktionen vor dem Gesetzentwurf der Regierung eingebracht worden sind, erteile ich das Wort zunächst dem Redner der FDP/DVP-Fraktion und danach dem Redner der AfD-Fraktion. Erst danach folgt die Begründung durch die Regierung. Für die FDP/DVP-Fraktion hat jetzt Herr Abg. Karrais das Wort.

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Daniel Karrais FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Politik lebt von Vertrauen, und zwar Vertrauen darin, dass kluge Entscheidungen getroffen werden, dass Ziele, die gesetzt werden, realistisch sind, und dass nicht versprochen wird, was nicht gehalten werden kann. Mit der Klimapolitik von Grün-Schwarz erreichen Sie diese drei Kriterien nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Klimapolitik in Baden-Württemberg steckt in einer Vertrauenskrise. Das wollen wir Freien Demokraten ändern. Wie ist der Status quo? Wir haben ultraambitionierte Klimaziele. 2040 soll die Klimaneutralität in Baden-Württemberg gelungen sein. (Abg. Anton Baron AfD: Nein!) Der Ministerpräsident sprach lange vom Klimaschutzland Nummer 1. Er sprach von Klima, Klima und nochmals Klima als den drei wichtigsten Themen dieser Legislaturperiode. Cem Özdemir will davon übrigens nichts mehr wissen. Er sagt jetzt: Wirtschaft, Wirtschaft und Wirtschaft. Schauen wir also mal, was Sie von den Grünen jetzt machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Wie sieht die Realität des Ganzen aus? Die Realität ist, dass der Klima-Sachverständigenrat in seinem Klimaschutz- und Projektionsbericht für 2030 eine zu erwartende Zielverfehlung um 17 % darstellt. In einzelnen Sektoren haben wir sogar eine Zielverfehlung von mehr als 50 %, z. B. im Verkehrssektor. (Zuruf von der SPD: Dank der FDP-Regierung und ihrer Verkehrspolitik!) Das Ganze passiert mit Ansage. Warum ist das so? Das ist deshalb so, weil Sie gar nicht die Gesetzgebungskompetenzen haben, um diese selbst gesteckten Ziele zu erreichen. Meine Damen und Herren, damit schafft man kein Vertrauen. Das glaubt Ihnen doch kein Mensch mehr! (Beifall bei der FDP/DVP) Selbst der Ministerpräsident relativiert das. Kürzlich hat er sich damit zitieren lassen, dass er sagte: Na ja, in Deutschland haben wir nur 2 % des CO -Ausstoßes global. Baden-Württemberg hat noch viel weniger. Daher ist das eigentlich gar nicht so wichtig. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Meine Damen und Herren, das ist eigentlich der Sprech, den wir sonst von einer anderen Fraktion kennen, und das zeigt, dass der Regierungschef selbst nicht mehr hinter den Zielen seiner Regierung steht. Das schafft kein Vertrauen. (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht noch weiter. Die Landesregierung gibt ein erschreckendes Bild ab. Wir haben monatelang einen Streit über die Frage gesehen, ob das jetzt eine erhebliche Zielabweichung ist oder nicht. Diesen Rechtsbegriff haben Sie selbst in das Gesetz aufgenommen, aber Sie haben ihn nicht definiert. Es eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 war ein Hin und Her. Der MP hat an einem Tag gesagt: „Ja gut, das ist schon erheblich.“ Gestern sagte er wohl, da sei er nicht richtig informiert gewesen. Deshalb sei er der Meinung, dass das doch nicht erheblich sei. Meine Damen und Herren, wer soll Ihnen da noch vertrauen, dass Sie das Zepter bei der Klimapolitik und beim Erreichen von Klimaschutzzielen noch in der Hand haben? (Beifall bei der FDP/DVP) Dann gab es noch eine Pressekonferenz – auch das muss erwähnt werden –, bei der eine grüne Ministerin und ein grüner Minister ihre neuen Maßnahmen präsentiert haben. Diese Maßnahmen waren aber gar nicht neu, denn sie haben auch gesagt, dass schon ein Haushalt beschlossen worden sei und man jetzt nichts mehr machen könne. Meine Damen und Herren, es ist eine reine Showveranstaltung, die Sie hier abziehen. Ich frage noch einmal: Wer soll Ihnen da noch vertrauen? Wir haben deshalb schon vor längerer Zeit bzw. als absehbar war, dass Sie die Klimaziele nicht erreichen können und Ihre Maßnahmen offensichtlich nicht funktionieren, einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser Gesetzentwurf ist ein Befreiungsschlag von Symbolpolitik. Wir wollen den Weg zu mehr Realismus und zu mehr Pragmatismus in der Klimapolitik eröffnen. Ziele erreicht man nämlich nicht dadurch, dass sie in einem Gesetz stehen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) sondern man erreicht sie, wenn sie sinnvoll zu erreichen sind und die entsprechenden Maßnahmen getroffen werden können. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wenn etwas im Gesetz steht, sollte man es auch umsetzen können. Sonst vertrauen einem die Leute nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir wollen weg von sperrigen Vorgaben und endlich zurück zu einem effizienten Klimaschutz. Wir wollen den Leitsatz „Bei der Klimarangfolge so viel Klimaschutz wie möglich für so wenige Euros wie nötig“ in die Klimapolitik einführen; denn diesen Ansatz glauben und verstehen die Menschen. Damit kann man etwas erreichen und spart sich ineffiziente Maßnahmen, die viel Geld kosten, aber am Schluss gar kein oder nur ganz wenig CO einsparen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir brauchen auch eine Zielanpassung; denn was Baden-Württemberg macht, ist ein Alleingang. Heute debattiert man in der EU über die Klimaziele der Europäischen Union. Bis 2040 will man dort 90 % der CO -Emissionen reduziert haben. Baden-Württemberg will zu diesem Zeitpunkt schon klimaneutral sein. Ich frage Sie: Wie wollen wir das schaffen, wenn wir schneller sein wollen, aber quasi unsere Oberorganisation, die Europäische Union, ein langsameres Ziel ver- (Daniel Karrais) folgt? Das klappt doch nicht, wenn wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht selbst setzen können. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Für diese Ansicht gibt es übrigens nicht nur Lob aus den Reihen der Freien Demokraten, sondern beispielsweise auch von der Industrie- und Handelskammer, die das genauso sieht. Wir brauchen hier Klarheit und Realismus. Die Sektorziele, die man im Bund zum Glück schon abgeschafft hat, müssen weg. Denn jedes CO , das eingespart wird – egal, ob es aus dem Auspuff oder aus einem Stall kommt –, ist gut. Darum geht es, und darum müssen diese Sektorziele weg. Sie sind kleinteilig und bringen für das Klima nichts. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir brauchen, wie gesagt, realistische Ziele, die auch erreichbar sind, und keine, die Träumereien folgen und an die selbst der Ministerpräsident nicht mehr glaubt. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Das ist das Ziel, das wir mit diesem Gesetzentwurf verfolgen. Es geht aber noch um mehr: Es geht um Bürokratieabbau. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Das ist doch ge- rade das Gegenteil!) In der jetzigen Fassung des Klimaschutzgesetzes stehen ganz viele Vorgaben drin, die jede Menge Bürokratie verursachen. Aber mit Papier und Tabellen schützen Sie doch das Klima nicht. Dokumentationspflichten müssen weg. Wir müssen das Klima-Maßnahmen-Register abschaffen, denn da sind so tolle Maßnahmen wie das Zählen der abschaltbaren Steckdosenleisten in Ministerien drin. Das ist doch kein Klimaschutz, der wirksam ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Doch!) Die Energieberichterstattungen, die die Kommunen verpflichtend machen müssen, müssen weg. Denn die Kommunen wissen doch selbst, wo die Probleme in ihren Liegenschaften sind. Die wissen doch selbst, dass sie nachhaltiger werden müssen. Die wissen doch selbst, dass sie ihren Betrieb effizienter gestalten müssen und sich dafür einfach etwas einfallen lassen müssen. Dafür brauchen sie keinen Bericht, den dann am Schluss sowieso niemand liest. (Beifall bei der FDP/DVP) Verpflichtende Mobilitätspläne, Mobilitätskoordinatoren, Klimaschutzmanager – das kann alles weg, denn das wird entweder vor Ort selbst gemacht, wenn es gebraucht wird, oder es ist einfach unnötig. (Beifall bei der FDP/DVP) Auch die PV-Pflicht, die Pflicht zum Errichten von PV-Anlagen auf Neubauten, bei Dachsanierungen usw. – das wird doch sowieso schon gemacht. Das müssen wir nicht in ein Gesetz schreiben, das auch noch Folgen vorsieht, wenn man es dann nicht macht, wenn man es dann kontrollieren muss usw. Das periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 ist ein riesiger Verwaltungsapparat, den man da aufbaut, der aber eigentlich gar keine Wirkung hat. Darum: Die PV-Pflicht streichen! (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Chris- toph Höh GRÜNE) Wir befreien das Land mit unserem Gesetzentwurf von dieser bürokratischen Last. Hier gibt es übrigens sehr viel Zustimmung von der Industrie- und Handelskammer, aber auch von den kommunalen Landesverbänden, die nämlich genau dies bemängeln. Es geht aber auch um Infrastruktur. Wir haben ja Regeln für die Flächenverfügbarkeit. Hier geht es nicht nur darum, dass wir Flächen für Anlagen der erneuerbaren Energien haben, sondern wir müssen auch die Infrastruktur in den Blick nehmen. Wasserstoffinfrastrukturen, Netzinfrastrukturen, Speicherinfrastrukturen – das muss doch auch berücksichtigt werden. Das wollen wir mit unserem Änderungsvorschlag erreichen. Denn es geht nicht an, dass die Menschen sehen, dass Anlagen errichtet werden, wir aber überschüssige Strommengen haben, die dann gar nicht verbraucht werden können, die gar nicht gespeichert werden können. Da verlieren die Menschen den Glauben an und auch das Vertrauen in die Politik. Das wollen wir ändern. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die Wirtschaft. Denn auch ohne das Thema „Carbon Capture and Storage“ und ohne CO -Infrastruktur geht es nicht. Auch hierfür machen wir einen Vorschlag, dass das Eingang in das Klimaschutzgesetz findet. Wenn es sich lohnt, wird es gemacht; wenn es sich nicht lohnt, macht es keiner. Wir verschenken aber nichts, wenn wir es im Gesetz erlauben. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Klimaschutz lohnt sich immer! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Ah! – Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Klimapolitik verdient Vertrauen. Das schaffen wir aber nur mit Realismus, gesundem Menschenverstand und auf Effizienz ausgerichteten Regeln. Wagen wir den Neuanfang für mehr Freiheit, zu entscheiden, mehr Freiheit, innovativ zu sein, und mehr Freiheit von Bürokratie. Damit machen wir Klimaschutz weltweit möglich, nämlich mit der Innovation, die in Baden-Württemberg entsteht und dann auch entstehen kann, damit wir auch liefern können, wenn es darum geht, Nachhaltigkeit auf der Welt zu erreichen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Steyer.

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Joachim Steyer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion verfolgt ein klares Ziel, und zwar die Abschaffung der Photovoltaikpflicht hier in unserem Land. Konkret bedeutet das die Aufhebung der §§ 21, 23 und 24 des Klimagesetzes BW, also der Landesvorgabe für Freiflächenphotovoltaik sowie der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten, Dach- (Joachim Steyer) sanierungen und auf landeseigenen Liegenschaften. Wir wollen diesen Solarzwang beenden, weil die aktuelle PV-Pflicht Bürger, Investoren und Kommunen unnötig belastet. Jeder Häuslebauer, jeder Mittelständler, sogar die Gemeinden werden durch diese Pflicht mit zusätzlichen Kosten konfrontiert. Meine Damen und Herren, Bauen und Sanieren werden sowieso schon immer teurer. Die grün-schwarze Koalition hat mit der teuren und völlig unnötigen PV-Pflicht die Preise weiter nach oben getrieben. Das Ergebnis: Wohnen wird teurer, Investitionen rechnen sich weniger, Kommunen müssen ihre sowieso schon knappen Kassen für Solaranlagen plündern. Diese Politik gleicht einem Betonklotz am Bein all jener, die bauen und sanieren wollen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Dabei ist diese Pflicht nicht nur teuer, sondern auch bürokratisch und freiheitsfeindlich. Bauämter werden mit Kontrolle und Bürokratie überlastet, anstatt Bauprojekte zügig genehmigen zu können. Es handelt sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!) Der Staat schreibt privaten Eigentümern vor, was sie mit ihren Dächern zu tun haben. Wir sagen: So etwas darf es in einer freien Gesellschaft nur in gut begründeten Ausnahmefällen geben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Eine ideologisch motivierte Symbolpolitik ist nun einmal kein guter Grund. Vor allem aber ignoriert die PV-Pflicht die Realität unseres Energiesystems. Schon heute erleben wir an vielen Sonnentagen ein wachsendes Überangebot an Strom, den niemand verwenden kann. Mangels ausreichend großer Speicher und wegen begrenzter Netzkapazitäten kann dieser überschüssige Strom nicht sinnvoll genutzt werden. (Abg. Anton Baron AfD: Mit Logik haben die Grü- nen ein Problem!) Die Folgen: Der Stromhandel an der Börse fällt ins Bodenlose, und zwar so, dass teilweise sogar noch Geld draufgelegt werden muss, um den überschüssigen Solarstrom loszuwerden. Gleichzeitig wurden Hausbesitzer und Investoren aber gezwungen, teuer in Photovoltaikanlagen zu investieren. Diese Logik erklären Sie mal! Das ist ein absurd schlechtes Geschäft für alle Beteiligten. Ich frage Sie: Können Sie oder wollen Sie das nicht verstehen? Meine Damen und Herren, darum setzt hier unser Gesetzentwurf an. Wir wollen zurück zur Vernunft und zur Freiwilligkeit. (Beifall bei der AfD) Wenn Photovoltaik wirtschaftlich sinnvoll ist, werden Bürger und Unternehmen sie ohnehin installieren, und zwar ganz ohne Zwang. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Tatsächlich boomt der Solarmarkt dort, wo es sich rechnet, ganz von selbst. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Überall! – Ge- genruf von der AfD: Nicht überall!) Niemand braucht einen staatlichen Befehl, um auf die Idee zu kommen, Stromkosten zu sparen. Eigenverantwortung und marktwirtschaftliche Vernunft sind allemal besser als Bevormundung. Unser Vorschlag entlastet also Bauherren und Kommunen, räumt Bürokratie beiseite und vertraut auf die Entscheidungskompetenz der Menschen vor Ort. (Beifall bei der AfD) Jede Stimme für unseren Antrag ist daher eine Stimme für weniger Zwang und mehr Vernunft in der Energiepolitik. Nun komme ich zu den anderen vorliegenden Gesetzentwürfen. Die Landesregierung hat mit der Drucksache 17/9005 einen eigenen Entwurf vorgelegt. Diesen Regierungsentwurf lehnen wir, die AfD, entschieden ab. Was uns hier präsentiert wird, ist ideologiegetriebene Überregulierung in Reinkultur. Anstatt Bürger und Kommunen von Klimavorschriften zu entlasten, sattelt die Landesregierung noch einen drauf (Abg. Anton Baron AfD: Das muss man sich mal vor- stellen! Realitätsfern!) und baut eine regelrechte Klimastaatswirtschaft auf, indem sie die Gesetzesnovelle dazu nutzt, noch mehr Zwangsmaßnahmen einzuführen. So soll etwa das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes bei uns im Land umgesetzt werden mit der Folge, dass alle Kommunen verbindliche Wärmepläne erstellen müssen. Jede Stadt, jeder Landkreis wird gezwungen, bis ins Detail zu planen, wie die Wärmeversorgung in den nächsten Jahrzehnten auszusehen hat. (Zuruf des Abg. Sandro Scheer AfD) Ob das vor Ort sinnvoll oder überhaupt leistbar ist, interessiert offenbar in Stuttgart niemanden. Das ist Zentralismus pur. Die Obrigkeit gibt den Plan vor, die Gemeinden müssen folgen. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau das Gegenteil!) Wir sagen Nein zur Zwangswärmeplanung. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Die Kommunen in unserem Land kennen ihre Verhältnisse selbst am besten und brauchen keinen grünen Vormund, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Deshalb sollen sie ja planen! So ein Quatsch!) der ihnen vorschreibt, welche Heizungen wo noch erlaubt sind. Doch damit nicht genug: Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz wird zum Anlass genommen, um den Städten und Landkreisen in unserem Land auch noch Klimaanpassungskonzepte vorzuschreiben. Das bedeutet, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Schutz vor Hitze!) (Joachim Steyer) jede Kommune muss nun per Gesetz dicke Konzepte schreiben, wie sie mit den Folgen des Klimawandels umgeht – natürlich mit detaillierten Vorschriften, Berichten und Fristen. Das ist nichts anderes als eine weitere Bürokratielawine, losgetreten durch grün-schwarze Ideologie – obwohl ja alle ausdrücklich angekündigt haben, Bürokratie abbauen zu wollen. (Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Diese Regelungswut der Landesregierung erinnert fatal an die DDR. Man glaubt ernsthaft, man könnte das Klima retten, indem man jeden Aspekt der Wirtschaft und des Alltagslebens zentral durchplant: (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Jeder, der ein Haus baut, plant davor! Sie nicht!) von der Stromerzeugung über die Heizung bis hin zur lokalen Klimaanpassungsmaßnahme. Das ist Klimasozialismus durch die Hintertür. Lückenlose Lenkung und Kontrolle sind das Ziel, getrieben von Ideologie – koste es, was es wolle. (Beifall bei der AfD) Und es kostet einiges: unsere Freiheit, unser Steuergeld und unseren Wirtschaftsstandort. Deshalb lehnen wir diesen übergriffigen Entwurf ganz klar ab. (Beifall bei der AfD) Kommen wir abschließend noch zum Gesetzentwurf der FDP/ DVP-Fraktion, Drucksache 17/8680. Hier ist das Bild differenzierter. Immerhin erkennt die FDP/DVP einige Probleme, deren Lösung wir schon sehr lange anmahnen. So schlägt die FDP/DVP ebenfalls die Abschaffung der PV-Pflicht vor. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE zur FDP/DVP: Machen Sie gemeinsame Sache mit der AfD?) Dafür gebührt Ihnen Anerkennung, liebe Kollegen von der FDP/DVP. Es zeigt sich: Der Druck der Realität wirkt, wenn man ums nackte politische Überleben kämpft. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Unsinn! – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Aber – und dieses Aber ist groß – der Gesetzentwurf der FDP/ DVP bleibt in der klimapolitischen Denkschablone gefangen. Sie wollen diese klimapolitische Übergriffigkeit nicht abschaffen, sondern nur effizienter gestalten. Mit anderen Worten: Die Klimabürokratie soll etwas schlanker werden, aber am grundsätzlichen Kurs soll sich nichts ändern. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: An Ihrem Kurs än- dert sich doch auch nichts!) Die sogenannten Klimaziele werden von der FDP nicht infrage gestellt. Man übernimmt sie im Einklang mit internationalen und nationalen Vorgaben. Übersetzt heißt das: Auch die FDP glaubt an die Vorgabe, bis zum Jahr X irgendwelche CO - Ziele zu erreichen, egal, welche Einschränkungen den Bürgern dafür auferlegt werden.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Steyer, lassen Sie eine Zwischenfrage ...

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Joachim Steyer AfD

Nein. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Muhterem Aras

... des Herrn Abg. Karrais zu?

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Joachim Steyer AfD

Sie zweifeln nicht an der – –

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Muhterem Aras

Lassen Sie die Zwischenfrage zu oder nicht?

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Joachim Steyer AfD

Nein.

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Muhterem Aras

Nein. Okay.

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Joachim Steyer AfD

Sie zweifeln nicht an der Sinnhaftigkeit der Klimaziele, sondern lediglich an der Effizienz der bisherigen Maßnahmen. Das ist ungefähr so, als würde man einem Kranken eine bittere Medizin nicht mehr dreimal am Tag, sondern nur noch zweimal am Tag verordnen, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Bei Ihnen ist es dann nullmal am Tag!) aber nicht infrage stellen, ob das Mittel überhaupt wirksam ist. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf der FDP/DVP trotz einiger guter Ansätze nicht zustimmen. Meine Damen und Herren, zusammengefasst heißt das: Wir stehen vor drei Gesetzentwürfen. Zwei davon, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Sind Mumpitz!) der der Regierung und der der FDP/DVP, bewegen sich weiter im Tunnel der etablierten Klimapolitik – mal radikalideologisch, mal etwas vernünftiger, aber beide letztendlich im gleichen Tunnel. Unser Gesetzentwurf, der Entwurf der AfD, hingegen bietet einen Ausweg: weg von der Überregulierung, hin zu mehr Freiheit und gesundem Menschenverstand. (Beifall bei der AfD) Wer die Bürger entlasten, die Wirtschaft stärken und dennoch Umwelt und Klima mit Augenmaß schützen will, der kommt an unserem Ansatz nicht vorbei. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Also nichts mehr!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Walker. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist keine Aktuelle Debatte, sondern die Einbringung eines Gesetzes. Es könnte aber auch eine Aktuelle Debatte sein. Ich bin schon erstaunt darüber, dass keiner der beiden Vorredner zumindest mal erwähnt hat, was für eine Hitzewelle als Folge des Klimawandels wir in Baden-Württemberg – – (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie etwas von Wet- ter verstanden? – Weitere lebhafte Zurufe von der AfD, u. a.: Es ist Sommer!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, vor allem die Herren Abgeordneten der AfD-Fraktion, beruhigen Sie sich. Jetzt hat Frau Ministerin Walker das Wort. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ich kann nur sagen: Zuhören wäre angebracht. Ich habe Ihnen auch zugehört. Das sind die grundlegenden Regeln des Miteinanders in einer Gesellschaft. Ich erwarte von Ihnen einfach, dass Sie diese Regeln einhalten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch wenn Sie anderer Meinung sind, ist es trotzdem angemessen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) zuzuhören und nicht ständig dazwischenzurufen. (Abg. Dennis Klecker AfD: Sagen Sie das doch mal Ihren eigenen Kollegen!) – Sie haben es jetzt wieder nicht verstanden.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Klecker, Sie haben nicht das Wort. Jetzt hat die Frau Ministerin das Wort, und alle anderen sind bitte ruhig. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Vielen Dank. – Ich starte noch mal. Ich muss sagen: Ich finde es erstaunlich. Denn wir erleben gerade im Moment in Südwestdeutschland – als Hotspot in Deutschland – die Folgen der Klimaveränderung. Wir haben heute, Anfang Juli, bis zu 40 Grad. Das ist eine Entwicklung, die erhebliche Schäden, erhebliche Folgen für Menschen, für die Natur, aber auch für die Wirtschaft nach sich zieht. (Abg. Anton Baron AfD: Angstmacherei! – Gegen- ruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Keine Ah- nung!) Deswegen gibt es einen großen Druck, weiter zu handeln, beim Klimaschutz dranzubleiben. (Beifall bei den Grünen) Sie sollten einfach mal zur Kenntnis nehmen: In Europa gab es im Jahr 2023 laut einer Studie 47 000 Hitzetote – 47 000! (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Quatsch mit Soße! – Zuruf von der AfD: Quatsch!) Andere Länder sind natürlich noch viel stärker betroffen als Deutschland. Bei uns waren es 3 000. Darüber kann man nicht einfach hinweggehen. Das ist Gesundheitsschutz, das ist der Schutz unseres Lebens, und das betrifft insbesondere sozial schwache, ärmere Leute, Pflegeheime und, und, und. Darum müssen wir uns kümmern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Diese Entwicklung führt auch zu Produktivitätseinbrüchen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Auch das ist wissenschaftlich längst nachgewiesen. Das ist auch nicht ein Gegenstand der politischen Meinung. Das sind einfach Fakten. Deswegen kommt die OECD in einer aktuellen Studie zu dem Schluss, dass ein höheres Klimaschutzniveau für ein höheres, stabiles Wirtschaftswachstum in Europa, in Deutschland und natürlich auch in Baden-Württemberg sorgt. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir uns nicht um dieses Thema kümmern, wenn unser Land nicht klimaneutral wird – – Herr Karrais: „Wirtschaft, Wirtschaft, Wirtschaft“ – ja, genau. Klimaneutrale Wirtschaft, das muss unser Ziel sein. Dann werden wir auch in Zukunft erfolgreich sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD) Der FDP-Bundesvorsitzende Dürr hat sich nach dem Motto geäußert: „Warum bei schönem Wetter immer über die ganze Klimaagenda reden? Das nervt doch nur.“ Ich gehe davon aus, dass Sie diese Haltung nicht teilen. So erlebe ich Sie zumindest bei unseren Debatten hier im Land. Aber klar ist, dass wir beim Klimaschutz nicht vorwärtskämen, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf folgen würden – nämlich sämtliche Ziele abschaffen, Maßnahmen abschaffen, allein auf die CO -Steuer hoffen nach dem Motto: „Der Markt wird es schon richten“, und dies bei Betrachtung der Realität. Es gibt überall erhebliche Markteingriffe. Gerade in der Energiepolitik finden erhebliche Subventionen insbesondere für die fossilen Energieträger statt. In einer solchen Welt davon zu sprechen, der Markt werde es ohne Regeln irgendwie zum Klimaschutz bringen, halte ich für ziemlich absurd. (Abg. Anton Baron AfD: Subventionen!) Die Forschung sagt auch ganz klar: Wir brauchen einen Mix aus Marktmechanismen und Regeln. Das ist eigentlich der Weg, der zum Ziel führt. Und genau das machen wir auch in Baden-Württemberg, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Zum Gesetzentwurf der AfD muss man ganz grundsätzlich sagen, Herr Steyer: Sie haben die Prinzipien des Klimaschutzes, der Klimaziele, die internationalen Abkommen – Paris 2015 – nicht verstanden. Die ganze Welt hat sich dazu committed, Klimaziele zu erreichen. Es wird erwartet, dass wir dafür auch Pläne, dass wir Maßnahmen vorlegen. Das ist Völkerrecht, und dazu haben wir uns verpflichtet. Dazu gibt es verfassungsrichterliche Entscheidungen in Deutschland. Vielleicht sollten Sie das mal zur Kenntnis nehmen, liebe AfD. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir wollen in der Tat, dass Solarnutzung gerade auch für Gebäude Standard ist. Wir haben ja in den letzten Jahren gesehen: Es läuft sehr erfolgreich. Es gab in Baden-Württemberg keine Negativdiskussion über die Solarpflicht, sondern das Gegenteil ist der Fall. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD hält eine Grafik hoch.) (Ministerin Thekla Walker) Viele nutzen die Solarenergie, viele sehen: Die Betriebskosten ihres Gebäudes sind rapide heruntergegangen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) weil sie eben nicht mehr Öl und Gas einkaufen müssen, meine Damen und Herren. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es gibt genug Unternehmen, die auf erneuerbare Energien setzen, weil sie genau wissen, dass sie dann unabhängig und direkt Strom zu kalkulierbaren Preisen beziehen können. Das ist die Realität. Das, was Sie erzählen, ist völlig neben der Spur. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Gut ist: Wir erleben gerade in Europa, dass viel Kapital wieder nach Europa zurückkommt. Hier wird investiert, (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD – Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) nicht in den USA. Das ist die Chance, die wir nutzen müssen für Umwelttechnologie, für progressive Politik, für grüne Ziele im Bereich Industrie, Wirtschaft, Nachhaltigkeit und natürlich für eine verlässliche und klimaneutrale Energieversorgung, meine Damen und Herren. Denn nur so bekommen wir diesen Klimawandel überhaupt noch in den Griff; nur so können wir das noch abbremsen. Sie sehen: Heute haben wir fast 40 Grad in Baden-Württemberg. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Jetzt ist es Sommer!) Das müssen wir auf jeden Fall deutlich bremsen – durch CO - Reduktion –, und das kommt nur über die erneuerbaren Energien, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen setzen wir mit diesem Gesetzentwurf, den wir heute hier einbringen, einen wichtigen Pfeiler auch für die Klimaneutralität in Baden-Württemberg in Gang, nämlich die Wärmeplanung des Bundes in Landesrecht umzusetzen. Jetzt geht es darum, dass wir das, was wir im Land bereits begonnen haben – die dazu verpflichteten großen Städte und kreisfreien Städte haben ihre Wärmeplanung schon lange gemacht –, ausweiten. Es geht darum, dass jetzt alle Gemeinden in Baden-Württemberg eine Wärmeplanung erstellen können, erstellen werden. Wir haben schon mit eigenen Förderprogrammen dafür gesorgt, dass auch kleine Kommunen im Konvoi bereits in die Planung gehen konnten. Das sind mittlerweile weit über 400 bis 500 Kommunen, die das in Anspruch genommen haben. Die finden es sehr gut, dass das Land dafür – auch vorher schon – ein Förderprogramm auf den Weg gebracht hat – was Sie nun abschaffen wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klecker zu? periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein, ich würde jetzt gern weiter über den Gesetzentwurf sprechen, den wir heute hier einbringen. – Wichtig ist, dass dafür jetzt auch Mittel zur Verfügung stehen. Deswegen ist dieses Gesetz auch wichtig, damit die Mittel vom Bund an die Kommunen weitergegeben werden können. Das sind bis zum Jahr 2028 jährlich 9,4 Millionen €. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Damit soll sichergestellt werden, dass überall genügend Mittel zur Verfügung stehen, um diese Wärmeplanung in das ganze Land zu tragen. Ich sage es mal so: Baden-Württemberg sieht auf der Karte schon sehr gut aus, aber wir haben natürlich den Anspruch, dass alle diese Planung durchführen können. Warum? Weil das für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist. Die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wollen wissen: Mit was kann ich rechnen? In welche Richtung gehen die Investitionen? Kommt bei mir ein Wärmenetz? Werde ich vielleicht selbst in Solar auf dem Dach oder eine Wärmepumpe investieren? Für Unternehmen gilt das Gleiche. Insofern finde ich, dass es für Baden-Württemberg sehr gut ist, dass wir hier Vorreiter sind, dass wir ehrgeizige Pläne haben und nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner warten. Das ist nämlich 2050; dann wird ganz Europa klimaneutral. Herr Abg. Karrais, Sie haben das ja gesagt. Also: Für die wirtschaftsstärkste Region in Deutschland, in Europa muss es doch der Anspruch sein, First Mover zu sein und als Erstes mit klimaneutralen Technologien, mit Umwelttechnologien, aber auch mit einer Energieversorgung, die sicher und kostengünstig ist, wirklich Vorreiter zu sein. – So viel zum Klimaziel. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer sehr wichtiger Punkt, finde ich, bei diesem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz ist tatsächlich, dass die Kommunen und die Landkreise jetzt die Pflicht haben, auch Klimawandelanpassungskonzepte vorzulegen. Dafür gibt es einen sehr langen Zeitraum, wobei wir gleichzeitig sehen: Durch diese Hitzeperioden gibt es Hitzetote, gesundheitliche Probleme in den Städten und ganz besonders in den versiegelten Gebieten. Ich kann Ihnen auch sagen: Die Wassersituation in Baden-Württemberg sieht nicht sehr gut aus. Schauen Sie einmal in die Niedrigwasserinformationszentrale. Auch das betrifft übrigens am Ende die Wirtschaft. Sie können auch sehen, dass in Frankreich Atomreaktoren abgestellt werden, weil kein Kühlwasser zur Verfügung steht. So viel zu dem Thema, das Sie ganz besonders als Lösung sehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Was ist denn in Spanien passiert? – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ-NE: Das wissen Sie doch am besten!) Wir wollen analog oder auch vergleichbar mit der Wärmeplanung dafür sorgen – –

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, warten Sie bitte ein bisschen. – Herr Abg. Baron und Herr Abg. Lede Abal, Frau Ministerin Walker hat das Wort. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ein Punkt ist, denke ich, auch noch wichtig: Ähnlich wie bei der Wärmeplanung geht es darum, dezentral zu prüfen: Wo sind wir schwach mit Blick auf die höheren Temperaturen und Hitzewellen? Wo haben wir Vulnerabilitäten, die dezentral untersucht werden müssen? Das ist nicht etwas, was man zentral erfassen kann. Wir haben zwar das Kompetenzzentrum Klimawandel. Das stellt allen Kommunen alle Daten zur Verfügung, die dafür notwendig sind. Natürlich sollte das aber dezentral geplant werden. Unsere Idee ist, dass auch die Landkreise und die größeren Städte vorangehen und mit den kleineren Gemeinden im Landkreis im Konvoi die Planungen machen, damit diese dann auch ein Modell, eine Blaupause haben und die Daten der Landkreise nutzen können, um sie auf die Ebene ihrer kleinen Gemeinden herunterzubrechen. Oft ist in den kleineren Gemeinden nicht die Kapazität vorhanden, um solche Planungen durchzuführen. Sie können es sich am Beispiel des Landkreises Böblingen anschauen. Die haben es bereits gemacht und eine super Vorarbeit geleistet, sodass jede Gemeinde im Landkreis eigenständig auf der Basis von Daten, Fakten, Karten usw., inklusive Förderkonzepten, diese Maßnahme durchführen kann. Wir stellen dafür 10 Millionen € in diesem und 11 Millionen € im nächsten Jahr zur Verfügung. Das kann auf jeden Fall in die Gänge gebracht werden. Die Hälfte der Landkreise ist schon so weit, dass sie an diesen Klimawandelanpassungskonzepten arbeiten. Böblingen ist ein Beispiel dafür. Wir fangen jetzt nicht bei null an. Aber Sie sehen doch gerade bei diesen Entwicklungen heute und in den letzten Tagen – hoffentlich nicht über den ganzen Sommer –: Es wird auch Zeit. Ich gehe davon aus, dass die Kommunen und Landkreise verantwortungsvoll und zügig mit diesen Planungen, Konzepten und Maßnahmen beginnen werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich denke, mit diesen weiteren Punkten, die jetzt in das Klimaschutzgesetz Eingang finden sollen, haben wir eine gute Aufstellung für das Land Baden-Württemberg sowohl für die Klimawandelanpassung als auch für den Klimaschutz durch CO -Reduktion. Natürlich kommen noch erhebliche Kosten für all diese Prozesse, die jetzt gerade in Gang kommen, und für die Maßnahmen, die ergriffen werden müssen, auf uns zu. Umso wichtiger ist es, dass auch diese Themen zu einer neuen Gemeinschaftsaufgabe in Deutschland werden, damit auch der Bund stärker dazu beiträgt, dass diese Aufgaben auf kommunaler Ebene gelöst werden können, dass sie nicht zu einer Überforderung der Kommunen führen, sodass sie am Ende deshalb nicht hoch priorisiert werden könnten, weil es nicht mehr leistbar wäre. Da brauchen wir eine klare Maßgabe vom Bund. Da Klimawandel und das, was wir jetzt in den Städten erleben, die Schwächsten der Gesellschaft ganz besonders trifft, setze ich auf den sozialdemokratischen Finanzminister und eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 den sozialdemokratischen Umweltminister, aber auch auf die gesamte Bundesregierung, dass sie dafür sorgt, dass diese wichtige Aufgabe für das Land, aber auch für die Menschen und für die Wirtschaft hoch priorisiert wird, damit wir in eine gute und lebenswerte Zukunft hier in Baden-Württemberg, in Deutschland, aber auch in ganz Europa investieren können. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Mettenleiter.

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Bernd Mettenleiter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! (Der Redner hält ein Schaubild hoch.) Schauen Sie sich einmal dieses Bild der Energieagentur dena an. Es zeigt den bundesweiten Stand der kommunalen Wärmeplanung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Blau bedeutet, die Planung ist abgeschlossen. (Zuruf) Ja, Baden-Württemberg ist leicht zu finden; unser Land ist bundesweit Spitzenreiter bei der Wärmeplanung. Das ist kein Zufall, sondern Ergebnis vorausschauender Politik der grün geführten Landesregierung. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Bereits im Oktober 2020, also noch vor Russlands Angriff auf die Ukraine, haben wir hier im Landtag das erste Wärmeplanungsgesetz beschlossen. An dem Bild sehen wir: Was hier entschieden wird, hat Wirkung. – Und an Sie, Herr Karrais: Wir haben gehalten, was wir versprochen haben. (Beifall bei den Grünen – Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Schauen Sie drauf. – Nun gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Wir verändern die Rechtsgrundlage und ermöglichen damit eine verbindliche und systematische Wärmeplanung, damit Bundesmittel an die Kommunen fließen. Mit der Wärmewende verabschieden wir uns von Kohle, Gas und Öl. Das schützt zum einen das Klima und macht uns zum anderen – dass das natürlich einer Partei auf der rechten Seite nicht gefällt, ist klar – unabhängiger von Autokraten. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Gleichzeitig zeigt die aktuelle Hitzewelle: Die Klimakrise ist Realität. Sie ist spürbar in unseren Städten – gehen Sie raus –, auf den Feldern, in den Wäldern. (Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Anton Baron) Deshalb müssen wir nicht nur das Klima schützen, sondern uns auch an die Folgen des Klimawandels anpassen. Damit dies gelingt, braucht es kommunale Klimaanpassungskonzep- (Bernd Mettenleiter) te. Sie sind das Fundament jeder erfolgreichen Anpassungsstrategie. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Klar ist: Jeder, der ein Haus baut, macht zuvor einen Plan. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür. Die Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung im Rahmen der Konnexität, Zugang zu Daten, Fachberatung und praxisnahe Schulungen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) 23 Millionen € stehen dafür im Doppelhaushalt bereit. Jetzt müssen die Gelder zügig fließen, denn es ist höchste Zeit zu handeln. Klar ist auch: Klimawandelanpassung bekämpft nur die Symptome. Wer die Ursachen angehen will, muss beim Klimaschutz nachlegen, entschlossen und ambitioniert. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Denn jedes Zehntelgrad, das wir verhindern, müssen wir nicht teuer anpassen. Jedes Zehntelgrad kann Kipppunkte verhindern, die unumkehrbar sind. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Schauen Sie in Ihre Fraktion, schauen Sie in Ihre Themen. Für konsequenten Klimaschutz gäbe es in fast jeder Fraktion gute Gründe. Er schützt die Schöpfung, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) stärkt unsere Wirtschaft und ist ein soziales Projekt. Denn am stärksten leiden gerade die, die sich keine Flucht vor den Folgen leisten können. Und von Freiheitsenergien habe ich noch gar nicht gesprochen. (Lachen des Abg. Joachim Steyer AfD) Dass die AfD die Solarpflicht abschaffen will, das überrascht mich wenig. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dass aber die FDP/DVP-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf in dasselbe Horn bläst und mit einem hoch bürokratischen Gegenvorschlag den Klimaschutz ausbremsen will, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) das enttäuscht wirklich. (Beifall bei den Grünen) Wir lehnen daher beide klimaschädlichen Gesetzentwürfe ab. Lassen Sie mich zum Schluss zwei Dinge anmerken. Wenn es nach der Fraktion der Grünen gegangen wäre, dann wären die Fristen für die kommunalen Anpassungskonzepte wie im ursprünglichen Entwurf geblieben – nämlich 2028 für Kreise und große Städte und 2031 für alle anderen Kommunen. Mit der Verschiebung um drei Jahre droht nun, dass gerade kleiperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 nere Kommunen erst dann beginnen, wenn ihre Kreise fertig sind – also nach 2031. Das ist spät und aus unserer Sicht zu spät. Zweitens: Am Anfang habe ich Ihnen das Bild von Baden-Württemberg als Spitzenreiter gezeigt. Das Bild war möglich, und das liegt daran, dass die CDU vor fünf Jahren noch bereit war, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) beim Klimaschutz voranzugehen. Hier würden wir uns wünschen, dass Sie dies weiterhin tun, damit Baden-Württemberg auch in Zukunft eine Vorreiterrolle einnimmt. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen – Abg. Manuel Hagel CDU: Tun wir doch! – Abg. Manuel Hagel CDU zu Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Tun wir doch, Andi! – Gegenruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser.

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Raimund Haser CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt schon eine Weile dabei, aber drei Gesetze – zwei von der Opposition und eines von der Regierung – in fünf Minuten, das ist doch eine ordentliche Herausforderung. Aber ich gebe mir trotzdem Mühe, da wir ja im Gegensatz zur Regierung nur eine beschränkte Redezeit zur Verfügung haben. (Zuruf von der CDU: Sie schaffen das!) Ich möchte mit einem Lob beginnen, und zwar für den Gesetzentwurf der FDP/DVP. Ich habe ihn tatsächlich gelesen – und bitte auch weitergeben –, da sind sehr viele gute Ansätze drin. Aber Sie machen leider den entscheidenden Fehler, dass Sie argumentieren, dass Sie Bürokratie abbauen und mehr Freiheiten haben möchten, dann aber ausgerechnet mit der Idee kommen, den CO -Schattenpreis in die Förderprogramme einzuziehen. Das ist etwas, das wir, die CDU, immer verhindert haben. Sie können einmal die Förderprogramme bei uns anschauen, was z. B. in der Städtebausanierung oder im ELR los wäre, wenn wir diesen Ansatz verfolgen würden. Daher müssen wir Ihren Gesetzentwurf leider ablehnen, verehrte FDP/DVP. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Viel spannender – wenn auch nicht inhaltlich – finde ich den Gesetzentwurf der AfD, der zeigt, wie sehr man sich in seinen Aussagen beschränken kann. In einer brisanten Klimawandelanpassungsgesetzgebung, in der es um Wärmeplanung geht, in der es um ganz viele andere Dinge geht, konzentrieren Sie sich einzig und allein auf die Frage: Brauchen wir eine PV-Pflicht oder nicht? Das ist Ihr großer Wurf, und Ihr großer Wurf im KlimaG BW ist, dass wir einfach die PV-Pflicht abschaffen. Zu allem anderen haben Sie in Ihrem gesamten Gesetzentwurf nichts gesagt. Entweder haben Sie Lust, sich an der Debatte zu beteiligen, dann machen Sie anständige Gesetzentwürfe, oder Sie lassen es einfach bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) (Raimund Haser) Da die AfD – genauso wie die FDP/DVP – das Thema PV-Pflicht angesprochen hat, möchte ich mich ausdrücklich dafür aussprechen, dass wir an dieser PV-Pflicht festhalten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Ich sage Ihnen auch, warum. Es geht nicht darum, Menschen, Mietern, die in einem Haus wohnen, eine PV-Pflicht aufzudrücken. Einzig und allein neu errichtete Gebäude oder generalsanierte Gebäude bekommen die Pflicht, ihr Dach für die Energieerzeugung zur Verfügung zu stellen, gerade auch bei Einfamilienhäusern mit unter 10 kWp. Sie haben Ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass sich die finanzielle Situation für Anlagen mit über 10 kWp überhaupt nicht verändert hat. Wie viel kWp hat ein Einfamilienhaus normalerweise auf dem Dach? Weniger als 10 kWp oder maximal 10 kWp. Das reicht nämlich aus, um das Haus mit Energie zu versorgen. Wenn Sie das machen, dann haben Sie 25 % bis 30 % der Energieversorgung als Eigennutzung drin, und wenn Sie eine Batterie dazunehmen, sind Sie bei 80 %. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Hans-Pe- ter Hörner AfD: Was kostet das?) Das heißt, jede Anlage – sehr gute Frage –, die auf ein Einfamilienhaus gebaut wird, amortisiert sich. Es gibt keine einzige PV-Anlage in einem privaten Haus, die sich nicht über die Nutzungskosten amortisiert. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch Quatsch!) Es gibt eine Ausnahme: Das sind die ganz, ganz großen PV-Anlagen bei den Unternehmen, insbesondere bei denjenigen, die darunter keinen wesentlichen Stromverbrauch haben, z. B. Lagerhallen, Speditionen. Da müssen wir schauen, wo wir den Hebel ansetzen müssen, damit diese Unwirtschaftlichkeit aufhört. Ich möchte aber auch darauf hinweisen: In der Verordnung zur PV-Pflicht ist die Pflicht aufgehoben, wenn man die Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann. (Abg. Anton Baron AfD: Sehr unbürokratisch!) Das steht heute schon drin, und deshalb ist das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, nicht notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Haser, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Raimund Haser CDU

Nein, ich habe noch 54 Sekunden für unser eigenes Gesetz. (Vereinzelt Heiterkeit) Jetzt wollen wir aber nicht groß die Backen aufblasen: Wir machen eine Anpassung an die Bundesgesetzgebung, hauptsächlich wegen des Wärmeplanungsgesetzes. Wir möchten dafür sorgen, dass alle Kommunen planen können, und wir möchten vor allem auch das Geld des Bundes abrufen; das ist der Grund, warum wir das machen. Wir, die CDU, haben dafür plädiert, die Klimawandelanpassungspläne zwar zu machen und eine Pflicht hineinzunehmen, aber diese Pflicht auf eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 2031 zu verschieben, weil wir alle wissen, was bei den meisten Kommunen gerade auf dem Zettel steht, und auch darauf Rücksicht nehmen. Übrigens war es auch die Rückmeldung der kommunalen Landesverbände, dass sie darum gebeten haben, diese Frist nach hinten zu legen. Dazu stehen wir, und darum werden wir das auch beibehalten. Ich möchte einen dritten Punkt nennen, der gar nicht im Gesetz steht: Das ist die Umsetzung des Energieeffizienzgesetzes, das auf der Energieeffizienzrichtlinie basiert. Uns, der CDU-Fraktion, war wichtig, dieses Monstrum, das ursprünglich von der Europäischen Union kam, dann aber von der Ampelregierung zu einem Megamonstrum gemacht worden ist, eben in Baden-Württemberg nicht umzusetzen. Im Koalitionsvertrag des Bundes steht, dass das Energieeffizienzgesetz angepasst wird. Sich jetzt an ein Gesetz anzupassen, von dem man weiß, dass es sich sowieso ändert, macht keinen Sinn, und deswegen ist es komplett aus dieser Gesetzesanpassung herausgeflogen. Das ist im Sinne unserer Kommunen eine gute Nachricht. (Beifall bei der CDU) Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Schwarz und Bernd Mettenleiter GRÜNE)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Steinhülb-Joos.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beim Blick auf die heutige Tagesordnung hatten wir tatsächlich gehofft, dass der Klimaschutz- und Projektionsbericht, aber auch die Empfehlung des Klima-Sachverständigenrats nun endlich zur Kenntnis genommen werden. Wir sind davon ausgegangen, dass mit dieser Gesetzesnovelle nun endlich erste Nachbesserungen in der Klimaschutzpolitik gesetzlich verankert werden. Aber weit gefehlt! Es geht hier fast ausschließlich um die Umsetzung der beiden Bundesgesetze zum Klimaschutz und zur Wärmeplanung in Landesrecht. Fast ein ganzes Jahr nach Vorlage des Klimaschutz- und Projektionsberichts, welcher der Landesregierung eine desaströse Zielabweichung bei der Erreichung der Klimaziele bescheinigt, (Abg. Raimund Haser CDU: Darum geht es in die- sem Gesetzentwurf gar nicht!) hat diese Regierung diesen Bericht noch nicht einmal offiziell und per Beschluss zur Kenntnis genommen, wie es das Gesetz doch eigentlich vorsieht. Und wir wissen auch ganz genau, warum: Mit der offiziellen Kenntnisnahme beginnt eine Frist von vier Monaten, innerhalb derer hier Maßnahmen zur Nachjustierung ergriffen werden müssen. Darauf konnte sich die grün-schwarze Koalition offenbar nicht mehr verständigen. Es ist schon ziemlich – so würde ich sagen – einmalig, wie durch schlichte Nichtbefassung das eigene Landesgesetz unterlaufen wird. Streng und ehrgeizig ist man hier doch nur – – Ich würde schon sagen, man legt sich ganz großspurig auf Ziele fest, die (Katrin Steinhülb-Joos) möglichst ehrgeiziger sein sollen als die der EU und des Bundes. Aber der Kaiser steht hier schon längst ohne Kleider da. Denn man muss seit Jahren feststellen, dass das Land die reale Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen, einen tatsächlichen Fortschritt beim Windkraftausbau, den Fernwärmeausbau, die Reduzierung und den Austausch von Ölheizungen oder auch das Errichten von großen Freiflächen-PV-Anlagen im Vergleich zu anderen Flächenländern regelrecht verschlafen hat. (Beifall bei der SPD und des Abg. Rudi Fischer FDP/ DVP) Statt der angestrebten Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 65 % bis 2030 werden wohl nur 53 % erreicht. Der Bund ist hier dagegen schon lange auf der Ziellinie. Auf Bundesebene wurden bis zum Jahr 2023 bereits 46 % CO -Äquivalente eingespart, im Ländle dagegen nur 31 %. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Eine regelrechte Posse war es, als die grüne Ministerin Thekla Walker und der grüne Minister Winfried Hermann letzte Woche allein – ohne den Koalitionspartner – vorpreschten und Maßnahmen zum Klimaschutz vorstellten, und zwar deshalb, weil sie ganz genau wissen, dass die CDU-Kolleginnen und -Kollegen in ihren Ressorts hierbei niemals mitziehen würden und auch nicht liefern wollen. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Deuschle CDU: Wissen Sie, was der Ministerpräsident dazu gesagt hat?) Und dann haben Sie im Rahmen der Pressekonferenz auch noch den Eindruck erweckt, es handle sich dabei um Maßnahmen aufgrund des Klimaschutz- und Projektionsberichts. Peinlich ist nur, dass es sich hier um alte Maßnahmen handelt, (Ministerin Thekla Walker: Das stimmt nicht! Das ist einfach falsch!) wie es ja auch die Presse aufgegriffen hat und nach neuen Maßnahmen fragte. Wirklich neu wären z. B. folgende Maßnahmen: Erstens: ein Bürgschaftsprogramm für die Kommunen und Stadtwerke zur Unterstützung der Wärmepläne. Denn bei allen guten Plänen und Ideen fehlt doch oft das ausreichende Kapital hierzu. Und für das Kreditieren braucht der Kapitalmarkt eben Sicherheiten. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Wozu?) Zweitens: Endlich eine aktive Suche des Landes nach geeigneten Flächen und Standorten für Freiflächen-PV, auch entlang der Verkehrswege, damit wir auch hier vorankommen und nicht das Schlusslicht in Deutschland sind. Drittens: Die Förderung von schnellen PV-Lademöglichkeiten in den Stadtquartieren und natürlich auch im ländlichen Raum, damit auch Menschen ohne Wohneigentum und ohne eigene Garage ihre E-Fahrzeuge laden können. Viertens: Das Land muss eine Förderung der energetischen Sanierung dort vorsehen, wo die heutigen – insgesamt ja wirkperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 lich guten – Fördermöglichkeiten durch den Bund nicht ausreichen, z. B. bei Kitas, bei Pflegeheimen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen, die teils einen höheren Energiebedarf haben. Zum Schluss ein Appell: Auch wenn diese grün-schwarze Landesregierung bei Energie und Klimaschutz keine Gemeinsamkeiten und keinen Gestaltungswillen mehr hat, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Was? Absurd!) so wenden Sie doch bitte diese neuen Mittel, die vom Bund für Klimaschutz an die Länder verteilt werden, wenigstens gezielt an. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das findet ja statt, Frau Kollegin! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Damit könnten die größten Defizite Ihrer Klimaschutzpolitik angegangen werden, damit wir nicht nur bei den hehren Zielen ganz vorn sind, sondern endlich auch beim tatsächlichen Klimaschutz und bei der Senkung der Klimagasemissionen. Ganz ehrlich: Absolut unverständlich ist für mich, dass Herr Ministerpräsident Kretschmann, wie auf der gestrigen Landespressekonferenz geschehen, die Klimaziele einfach aufgibt und einkassiert. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Hat er doch gar nicht!) Die heutige Jugend im Land, die Gen A, (Abg. Anton Baron AfD: Was? Was ist das? Jam? Cem? – Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) die mit dem Klimawandel konfrontiert ist, hat doch ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Und es ist sicherlich – –

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Muhterem Aras

Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Katrin Steinhülb-Joos SPD

Das ist sicherlich voll berechtigt. Wo bleibt hier die grün-schwarze Enkelverantwortlichkeit? Danke. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Karrais das Wort für die FDP/DVP-Fraktion.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank, Frau Ministerin, und vielen Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen für die Debatte. – Frau Ministerin, Sie haben angesprochen, dass heute einer der heißesten Tage im Jahr ist. Das ist nicht normal, und – ja – das ist ein Problem. Genau deshalb brauchen wir ja eine vernünftige Klimaschutzpolitik, der die Menschen in unserem Land eben auch folgen; denn wir können das nicht von oben und mit der Keule verordnen. Die Leute müssen davon überzeugt sein und auch mitmachen. Ich befürchte, dass wir genau dieses Vertrauen, diese Überzeugung verspielen, wenn wir immer weitere Pflichten, immer mehr Regeln auferlegen, die am Schluss dazu führen, dass (Daniel Karrais) die Leute sagen: „Also, ich steige aus. Ich wähle jetzt die da drüben, die gleichzeitig die Klimapolitik an sich und die ganze Grundlage – wieso man das überhaupt macht – infrage stellen.“ Aber dann wird von Ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt, der rein gar nichts ändert, außer die PV-Pflicht zu streichen. (Abg. Anton Baron AfD: Das war ein eigenständiger Gesetzentwurf!) Das ist absolut unglaubwürdig, was Sie hier wieder mal abziehen. Genau solche Leute dürfen in unserem Land keine Verantwortung tragen. Darum brauchen wir Glaubwürdigkeit für den Klimaschutz. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Steyer das Wort.

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Joachim Steyer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Frau Ministerin! Völlig egal, wie viel Geld Sie hier jetzt für Klimaschutz investieren: Es wird definitiv nichts am Weltklima ändern, absolut nichts. Nehmen Sie lieber dieses Geld und bereiten Sie sich auf das vor, von dem Sie glauben, dass es kommt. Investieren Sie in größere Kanalisation, in höhere Deiche usw., wenn Sie davon ausgehen, dass der Starkregen zunimmt und, und, und. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: In Baden-Württem- berg Deiche!) Das wäre sinnvoll. Aber das Geld, das Sie hier verblasen, hat für niemanden irgendwo einen Wert, definitiv nicht. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Mettenleiter das Wort. – Diese vielen Seiten können Sie nicht vortragen, nur zur Info. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Bernd Mettenleiter GRÜNE

Nein. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zwei Punkte. Erster Punkt: Klimawandelanpassung. Das Land nimmt hier selbst Geld in die Hand, 23 Millionen €. Da kommt nichts vom Bund. Gleichzeitig ist es so, dass wir natürlich fordern, dass das eine Gemeinschaftsaufgabe ist und sein muss, damit diese wichtigen Maßnahmen in die Fläche kommen. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Der zweite Punkt, an die AfD: Wenn Sie sich gerade erinnern, dass es in Ihrer Jugend auch einmal warm war, und daraus schlussfolgern, dass der Klimawandel harmlos sei, dann verhöhnen Sie (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) damit Menschen: Landwirte, Senioren und alle Menschen, die unter den steigenden Temperaturen leiden. eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Deswegen: Lassen Sie das! (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, die drei Gesetzentwürfe Drucksachen 17/8680, 17/8828 und 17/9005 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg – Drucksache 17/8871 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Lindenschmid das Wort.

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Daniel Lindenschmid AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir stehen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung vor einem doppelten Problem: einem Vollzugsproblem und einem Regelungsproblem. Ein Vollzugsproblem deshalb, weil die Fristen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht eingehalten wurden, und ein weiteres Vollzugsproblem, weil auch die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway bislang nicht fristgerecht umgesetzt wurde und auch in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden wird. Die dafür dringend notwendige Modernisierung der staatlichen Register droht zur nächsten „digitalen Bruchlandung“ zu werden – wie bereits die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Wir, die AfD-Fraktion, sehen nicht nur Defizite im Vollzug, sondern auch in der geltenden Regelung. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Die inhaltlichen Schwächen haben wir in der Begründung eindeutig aufgezeigt. Auch die kommunalen Landesverbände teilen unsere Einschätzung. In ihrer Stellungnahme zur Drucksache 17/8871 erkennen sie im Gesetzentwurf einige richtige Ansätze zur Anpassung des E-Government-Gesetzes und fordern zugleich notwendige Weichenstellungen für die zukunftsträchtige Digitalisierung der Behörden im Land. Liebe Kollegen, wir stehen vor einer der entscheidenden Zukunftsfragen unseres Staates: Wie schaffen wir eine digitale Verwaltung, die funktioniert, technisch wie organisatorisch, und den Menschen dient, statt sie zu frustrieren? (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf zielt genau darauf ab: eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung. Keine Dauerbaustelle, kein Stückwerk, sondern ein zukunftsfestes Fundament. Mit diesem Entwurf unterstreicht die AfD- (Daniel Lindenschmid) Fraktion erneut ihr klares Profil. Wir stehen an der Seite der Bürger und an der Seite der mittelständischen Unternehmen. (Beifall bei der AfD) Wir fordern von der Landesregierung Mut zur Veränderung und Entschlossenheit zur Umsetzung. Der digitale Umbau der Verwaltung darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Bürokratiekosten müssen spürbar sinken. Digitale Verwaltungsleistungen müssen endlich flächendeckend verfügbar sein – einfach, schnell, rechtssicher. Was sehen wir stattdessen? Eine Landesregierung im digitalen Schneckentempo – ideenlos, orientierungslos, ohne erkennbare Strategie. (Beifall bei der AfD) Ein Beispiel: Das baden-württembergische E-Government-Gesetz stammt aus dem Jahr 2015. Seitdem hat sich die technologische Welt mehrfach gewandelt. Dieses Gesetz blieb aber nahezu unverändert. Das ist digitales Steinzeitalter. Noch deutlicher wird es beim Blick in die Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 17/8751. Wir wollten von der Landesregierung wissen, wie sie selbst den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes bewertet. Die Antwort war ein Verweis auf einen fünf Jahre alten Evaluationsbericht. Fünf Jahre! In einem Feld, das sich technologisch alle paar Monate weiterentwickelt! Wir fragten weiter: Wie wird § 9 des E-Government-Gesetzes, also die Pflicht zur Prozessoptimierung, konkret umgesetzt? Die Antwort war ausweichend. Das Ergebnis: einheitliches Werkzeug zur Prozessmodellierung seit Ende 2024. Herr CIO Stefan Krebs, was, bitte schön, haben Sie in den letzten zehn Jahren gemacht? Ich sage es Ihnen: Sie verwechseln Digitalisierung mit Elektrifizierung. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Die viel beschworene E-Akte, auf die sich Ihre Regierung so viel einbildet, ist im Kern nichts anderes als eine digitalisierte Umlaufmappe. Zwei bis drei Hausboten sparen Sie damit ein – mehr nicht. Das ist keine digitale Transformation; das ist Verwaltungsnostalgie. (Beifall bei der AfD) Die E-Akte muss an moderne intelligente Werkzeuge und an KI-gestützte Systeme, die Prozesse automatisieren, Entscheidungen vorbereiten und die Verwaltung spürbar entlasten, andockfähig sein. Eine echte Digitalisierung bedeutet nicht, veraltete Praktiken einfach in Software zu überführen. Das wäre lediglich der analoge Irrweg im digitalen Gewand. Eine wirkliche Digitalisierung beginnt mit einer durchdachten Prozessoptimierung. Erst auf dieser Grundlage setzen wir bewährte Standardsoftware ein. Das ist effizient, nachhaltig und wirtschaftlich. Bevor Sie sich wieder hinter Projekten wie F13 verschanzen: Ein ChatGPT für Behörden reicht nicht aus. Digitalisierung bedeutet nicht, dass Sachbearbeiter mit Chatbots reden. Digitalisierung bedeutet echte Wertschöpfung durch Technologie. Wie wäre es z. B. mit einer KI-gestützten automatisierten Prüfung von Arztrechnungen? Dann müssten die über 200 000 periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Beamten in Baden-Württemberg nicht mehr neun Wochen auf ihre Beihilfe warten. Das würde Zeit, Geld und Ressourcen sparen und Freiräume schaffen, um die Digitalisierung endlich richtig voranzubringen. Das wäre moderne Verwaltungspolitik. De-Mails, Servicekonten sind digitale Relikte aus einer Zeit, als man Digitalisierung noch mit PDFs gleichsetzte. Die Bürger haben genug von papierbasierten Anträgen, langen Wartezeiten und unübersichtlichen Portalen. Die Unternehmen haben erst recht genug; für sie ist Bürokratie ein harter Standortnachteil. Was setzen wir dem entgegen? Wir setzen drei klare Impulse entgegen. Erstens: eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung von der Antragstellung bis zum Bescheid – alles digital, alles medienbruchfrei. Dazu gehört der gezielte Einsatz zentraler Dienste und, wo das sinnvoll ist, von künstlicher Intelligenz. Das muss aber klar unter rechtsstaatlicher Kontrolle geschehen. Digitalisierung muss nicht schön klingen, sondern sie muss funktionieren. Zweitens: Verwaltungsstrukturen aufräumen. Es ist schlicht ineffizient, wenn über 1 000 Kommunen identische Leistungen erbringen müssen, ohne einen echten Gestaltungsspielraum zu haben. Eine Rückführung solcher Aufgaben an den Bund oder das Land oder eine konsequente Bündelung spart Ressourcen, schafft Übersicht und gibt den Kommunen Luft zum Atmen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der CDU: Remigration der Verwaltung!) Drittens: digitale Souveränität sichern. Wir wollen Open Source als Standard, wann immer das technisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Wer sich dauerhaft von privaten Softwaregiganten abhängig macht, gefährdet nicht nur seine Entscheidungsfreiheit, sondern auch die Datensicherheit des Staates. Dieser Gesetzentwurf ist ein sachlich fundierter Modernisierungsvorschlag. (Zurufe, u. a.: Das ist ja Quatsch!) Er greift auf, was der Nationale Normenkontrollrat, Verwaltungspraktiker und Fachleute seit Jahren fordern und was die Landesregierung seit Jahren ignoriert. Wir brauchen kein „Weiter so!“, sondern wir brauchen einen digitalpolitischen Befreiungsschlag mit Mut, mit Verantwortung und mit Weitsicht. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen. Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Wir sind offen für Kritik und für konstruktive Änderungen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Sperling.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Digitalisierung und Verwaltungsdigitalisierung sind in aller Munde. Das ist auch gut so; denn eine funktionierende digitale Verwaltung ist kein net- (Swantje Sperling) ter Zusatz, sondern sie ist die Grundvoraussetzung für einen modernen, leistungsfähigen Staat. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass das Thema jetzt auf Bundesebene durch ein eigenes Ministerium bearbeitet wird. Wir hoffen, dass das nicht nur Symbolpolitik bleibt. Die Ampel hat hier schon vorgelegt. Die vergangenen Änderungen des OZG-Änderungsgesetzes der Ampelregierung auf Bundesebene erfordern entsprechende landesrechtliche Änderungen. Einheitliche Standards sind wichtig, damit das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen funktioniert. Insofern ist es auch richtig, dass sich Baden-Württemberg auf den Weg macht und das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg anpasst. Der vorliegende Gesetzentwurf bringt uns aber kaum voran. Wenn man ihn liest, bleibt am Ende ein großes Fragezeichen. Was genau soll eigentlich passieren? Welche Prozesse sollen digitalisiert werden? Wer entscheidet darüber? Wie werden unsere Kommunen dabei konkret eingebunden und unterstützt? Das war übrigens die Kritik der kommunalen Landesverbände. (Zuruf: Kommt gleich!) Keine klaren Ziele, keine konkreten Zeitpläne und keine Finanzierungsstrategie. Das ist ein wenig wie: Wir wollen los, aber wir wissen nicht genau, wohin. So kann man ganz nett mit dem Hund Gassi gehen, aber es ist kein Weg, die moderne Verwaltung zu stärken. Ein solcher Gesetzentwurf ist ein bisschen wie ein Kompass ohne Nadel: Er zeigt nicht die Richtung und bringt uns nicht voran. Wir arbeiten konkret an diesem Thema, und wir finden Lösungen. Hier auch noch mal einen herzlichen Dank an den Kollegen Peter Seimer, der heute nicht da sein kann. Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass Verwaltung einfach, verständlich und digital funktioniert. Auch in den Rathäusern und Ämtern wird das von den Mitarbeitenden erwartet. Sie wünschen sich weder Faxgeräte noch Papierberge oder Software, die nicht miteinander kommuniziert. Als Sprecherin für Kommunen weiß ich: Viele Verwaltungen wollen digitaler werden und sind diesbezüglich auch schon sehr weit. Aber sie brauchen klare Regeln, gute Werkzeuge und verbindliche Standards. Das alles lässt der vorliegende Entwurf vermissen. Gerade deshalb setzen wir Grünen uns für eine bessere Lösung ein. Wir arbeiten an einem eigenen, umfassenden Gesetzentwurf mit dem klaren Ziel: Die digitale Verwaltung soll für alle nutzerfreundlicher, einfacher und sicherer werden. Konkret heißt das: Verwaltung soll durch klare Begriffe und verständliche Onlinedienste einfacher und nutzerfreundlicher werden. Landesonlinedienste sollen verbindlich genutzt werden, damit nicht jede Kommune das Rad neu erfinden muss. Sicherheit und Technik sollen auf dem aktuellen Stand sein mit klaren Vorgaben zu IT-Sicherheit, moderner Datenverarbeitung und – ja, Kollege Hoffmann – dem überfälligen Aus für die De-Mail. Wichtig ist uns dabei: Digitalisierung darf nicht vom Zufall oder der Größe der Kommune abhängen. Wir wollen gleicheriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 wertige digitale Lebensverhältnisse in Städten genauso wie im ländlichen Raum. Deswegen sagen wir: Zentrale Dienste müssen für alle bereitstehen, und sie müssen verbindlich genutzt werden, damit nicht jede Kommune bei null anfangen muss. Wir brauchen eine gemeinsame digitale Infrastruktur, die alle mitnimmt, egal, ob kleine Kommune oder große Stadt. Das ist auch im Hinblick auf den Fachkräftemangel entscheidend. Wir müssen Verwaltungsprozesse vereinfachen und automatisieren, damit die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern, die sich jeden Tag für unsere Gemeinschaft einsetzen, mehr Zeit für das Wesentliche haben. Und natürlich wird auch zunehmend – und das tut sie auch schon – KI eine Rolle spielen. Lassen Sie mich zum Fazit kommen. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD klingt nach Digitalisierung, aber er liefert keine – weder konkrete Vorgaben noch einen Plan zur Umsetzung. Statt Klarheit gibt es vage Formulierungen, statt Strategie nur Symbolik. Er benennt ein paar Probleme, die wir alle kennen, aber er liefert keine konkreten Lösungen. Wir hingegen wollen echte Fortschritte mit einem Gesetz, das klar, machbar und zukunftsfest ist – demnächst in der Anhörung. Denn nur, wenn Bund, Land und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen, schaffen wir es auch, dass die digitale Verwaltung uns allen dient und sich gut weiterentwickelt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Tag. (Abg. Anton Baron AfD: Und gutes Wetter! Gutes Wetter!) Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Isabell Huber.

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Isabell Huber CDU

Guten Tag, (Vereinzelt Heiterkeit) sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen: Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen jede ernst gemeinte Initiative, die auf die Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung abzielt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie können es ja einfach nicht!) Denn die Digitalisierung der Verwaltung ist ein entscheidender Baustein, um unseren Staat effizienter, bürgernäher und zukunftsfähiger zu machen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Die letzten Jahr- zehnte haben gezeigt, dass Sie es nicht machen!) Aber, meine Damen und Herren, Digitalisierung bedeutet mehr als nur Schlagworte und Forderungskataloge. Sie verlangt strategisches Denken, technisches Verständnis und Verantwortung. Genau daran fehlt es diesem Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur die Meinung der CDU-Fraktion, sondern auch der kommunalen Landesverbände. (Isabell Huber) Kollege Lindenschmid, weil Sie sich vorhin herausgenommen haben, die kommunalen Landesverbände zu zitieren, zitiere ich nun ebenfalls aus der Stellungnahme. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Ich zitiere: Der vorliegende Gesetzentwurf verpasst daher die Chance, notwendige Weichenstellungen für die zukunftsträchtige Digitalisierung der Behörden im Land zu schaffen, und stellt keine wirkliche Strategie zur Lösung der Herausforderungen dar. (Abg. Anton Baron AfD: Sind die in der Regierung, oder was?) Sie sehen: Vieles bleibt unkonkret. Das, was Sie vorhin gesagt haben, dass dieser Gesetzesvorschlag ein sachlich fundierter Vorschlag wäre, ist eben nicht so. Allem voran – das möchte ich wirklich noch mal herausgreifen – ist keinerlei Aussage zu den Kosten aufgeführt. Das finde ich im Bereich der Digitalisierung – Kollegin Sperling hat es genannt – schon ganz schön bemerkenswert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch inhaltlich ist an vielen Stellen schlicht nichts zu Ende gedacht. So wird zwar eine Verpflichtung zur umfassenden digitalen Abwicklung aller Verwaltungsverfahren gefordert – hallo, das ist auch nichts Neues; das ist eine Problembeschreibung –, die technischen, rechtlichen und organisatorischen Umsetzungsschritte aber fehlen einfach, und zwar komplett. Das ist keine Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir im Land haben bereits vieles getan und auf den Weg gebracht. Wir sind natürlich noch lange nicht am Ende. Kollegin Sperling hat es ausgeführt. Wir haben das Onlinezugangsgesetz und das E-Government-Gesetz und haben damit einen sehr, sehr erfolgreichen Weg beschritten, (Lachen des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) wenngleich wir noch lange nicht am Ende sind. Das möchte ich ganz klar sagen. Dann möchte ich service-bw erwähnen, auch wenn es der eine oder andere nicht mehr hören kann. Wir haben hier eine Plattform geschaffen, auf der über 500 digitale Verwaltungsleistungen angeboten werden. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die darauf registriert sind, nimmt zu. Wie gesagt, wir sind noch nicht am Ende, aber wir sind auf einem Weg, und wir tun etwas. An dieser Stelle möchte ich ein weiteres Beispiel erwähnen, und zwar die erst kürzlich beschlossene Digitalisierung von Bauanträgen. Auch das ist ein gelungenes Beispiel, wie wir im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung weiterkommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Vereinzelt Lachen) Das hat unsere Ministerin Nicole Razavi mit viel Weitsicht vorangetrieben. Das nenne ich zukunftsgerichtetes und fortperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 schrittliches Handeln. Das sind keine halben Sachen – im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf. Das heißt, wir arbeiten hier in der Landesregierung und im Land konsequent daran, die Verwaltung im Land digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher zu machen – mit Substanz statt Symbolpolitik. Hier möchte ich auch ausdrücklich unserem Innenminister Thomas Strobl danken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Vorschlag enthält viele wohlklingende Forderungen, die sich gut vermarkten lassen, aber eben keine belastbaren, rechtssicheren oder finanzierbaren Lösungen. Daher lehnen wir diese Gesetzesinitiative, diesen Gesetzesvorschlag, wie auch immer man das nennen mag, ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Hoffmann.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es geht um die Änderung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, auch E-Government-Gesetz BW genannt. Herr Lindenschmid, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, fand vieles, was Sie gesagt haben, spannend, bzw. habe vieles aus dem Positionspapier wieder gelesen, das wir in den letzten Wochen beschlossen haben. Sie haben es ein bisschen schlecht zitiert. Das Original finden Sie online. (Lachen bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Von der SPD? – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: SPD?) Aber das, was ich wirklich spannend fand, war, dass zu alldem, was Sie gesagt haben, nichts in diesem Gesetzentwurf steht – gar nichts. (Abg. Isabell Huber CDU: Ja! – Weitere Zurufe, u. a.: Das war gerade eben auch schon so!) Darin steht nichts zur KI, darin steht nichts zu Förderungen, gar nichts. Darin stehen zwei Forderungen: Sie wollen zum einen die De-Mail durch das Bürgerkonto bzw. die BundID ersetzen und zum anderen einen Prüfauftrag ins Gesetz schreiben, damit die Verwaltung schaut, ob sie effizienter arbeiten kann. Zum Thema Prüfauftrag muss ich sagen: Das gehört nicht in ein Gesetz. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Ein Gesetz regelt, wie etwas passiert, wer die Verantwortung hat und wie eine Verwaltung zu arbeiten hat. Prüfaufträge in (Jonas Hoffmann) Gesetze zu schreiben, ist wirklich ein sehr, sehr spezieller Stil, Politik zu machen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Bei dem zweiten Thema haben Sie mich emotional ein bisschen abgeholt, da bin ich ehrlich: De-Mail. (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Wir hatten die Debatte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schon zweimal hier in diesem Haus. Das war zum einen am 18. Dezember 2024 und zum anderen am 22. Januar 2025. Damals hatten wir etwas zum Landesverwaltungsgesetz gemacht, was auch aus heutiger Perspektive wirklich nur noch lächerlich ist. Wir haben dort nämlich die De-Mail neu ins Gesetz geschrieben, einen Dienst, der am 30. Juni, also vorgestern, an meinem 40. Geburtstag, eingestellt werden sollte. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der Grünen und der CDU – Abg. Isabell Huber CDU: Ein Geschenk!) Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen nun sagen: Der 30. Juni ist vorbei. Aber wo ich mich geirrt habe und wo ich falsch lag, war, dass dieser Dienst eben nicht am 30. Juni eingestellt wurde, sondern am 8. Februar. Das heißt, als dieses Gesetz in Kraft getreten ist, war dieser Dienst schon gar nicht mehr verfügbar. Das ist nur eine kleine Peinlichkeit von vielen Themen, die hier im Bereich Digitalisierung einfach schiefgelaufen sind. Wir müssen das E-Government-Gesetz anpassen, und hierfür müssen wir auch Vorschläge machen. Aber das, was Sie hier vorschlagen, verändert gar nichts. Es verändert nicht das Handeln einer Verwaltung oder das Leben eines Bürgers. Nun noch zum Thema „Bürgerkonto/BundID“: Es hat mich wirklich überrascht, dass Sie hier diese klare Position einnehmen. Ich habe mich gefragt: Haben Sie da Ihre Haltung geändert, oder reden Sie nicht mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bund? Denn zu der Bundestagsdrucksache 20/5354 haben sich Ihre Kolleginnen und Kollegen noch ganz klar und strikt gegen bundesweite digitale Identitäten ausgesprochen. (Zuruf von der AfD) Wenn man aber Sie hier zu Ihrer Haltung zu einem effizienten digitalen Staat gefragt hat, war Ihre Antwort: „Na ja, ob man jetzt auf Papier oder digital arbeitet, das ist doch genau das Gleiche.“ Haltungsänderungen muss man Menschen zugestehen; das tue ich auch bei Ihnen. Aber dieser „Nichtänderungsgesetzentwurf“, den Sie hier vorlegen, hilft bei diesem Thema nicht, würde vielleicht noch ein kleines bisschen Bürokratie erzeugen. Ich sehe daher überhaupt keine Grundlage, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen können. (Abg. Anton Baron AfD: Sie können ja Änderungs- anträge stellen! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Das bringt ja nichts! Da wäre der Antrag zu schade! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das wäre die Grundlage! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Danke schön. (Beifall bei der SPD und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Daniel Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg steht tatsächlich vor einer großen Herausforderung, und zwar dem drohenden Wegfall von jeder fünften Stelle in den nächsten zehn Jahren in der öffentlichen Verwaltung – nicht nur da, auch in der Wirtschaft, aber heute geht es ja um die Verwaltung –, und darauf muss man reagieren. Das macht einen funktionierenden Staat mit einer funktionierenden Organisation und Arbeitsweise notwendiger denn je. Wir brauchen eine Aufgabenkritik, wir brauchen eine Strukturkritik, und wir brauchen eine konsequente Digitalisierung und womöglich Automatisierung in der Verwaltung. Denn sonst werden wir das nicht kompensieren können, Entscheidungen werden noch länger dauern, als sie heute schon dauern, und sie werden auch qualitativ nicht besser. Hier müssen wir gegensteuern, und dafür ist es höchste Zeit. (Beifall bei der FDP/DVP) Da reicht es aber nicht, ein bisschen am E-Government-Gesetz herumzuwerkeln, so, wie die AfD das tut, sondern wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem man sich auch überlegt, wie man diese Funktionsfähigkeit des Staates herstellt. Und dazu ist das E-Government-Gesetz nicht geeignet. Wenn man den Blick auf die Kommunen richtet – das sprechen Sie im Gesetzentwurf auch an –: Diese spielen in der Tat eine zentrale Rolle bei der Umsetzung. Denn sie sind natürlich die erste Schnittstelle zur Bürgerin und zum Bürger, zu den Unternehmen vor Ort, die das Ganze dann umsetzen müssen. Der bisherige Ansatz, das „Einer für alle“-Prinzip, ist halt nun mal gescheitert. Damit komme ich zu Ihnen, Frau Kollegin Huber. Sie haben gesagt, Sie hätten mit den diversen Gesetzgebungen tolle Fortschritte gemacht. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Genau diese Gesetze, die vor allem noch in Zeiten von Schwarz-Rot im Bund geschaffen wurden und dann auch hier verstetigt wurden, sind aber krachend gescheitert – (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) um das mal ganz klar zu sagen. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Da brauchen wir dringend eine Änderung. Vor allem muss da endlich mal das Land in die Führung gehen, in den Lead gehen, wie man so schön sagt, und da auch mal Verantwortung für Standards übernehmen, die die Verwaltung gemeinsam mit den Kommunen schafft. Denn unser Ziel muss doch klar sein: dass wir es schaffen, eine Regelung einzuführen, wonach jede Information, die der Staat schon bekommen hat, nicht ein zweites Mal abgefragt werden darf. Das muss doch das Ziel (Daniel Karrais) sein, das wir erreichen müssen. Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Isabell Huber CDU: Also Verbotspolitik?) Da gibt es viele Hausaufgaben, die nichts mit Gesetzen zu tun haben. Es geht auch darum, den IT-Dienstleister BITBW und die Komm.ONE stärker zusammenzubringen und sie in ihrer Arbeitsweise zu stärken, damit sie die Aufgaben, die sie haben, auch wirklich erledigen können und die nötigen Kapazitäten dafür haben. Darüber reden wir schon seit Jahren, aber leider können wir hier keine wirklichen Fortschritte erkennen. Das ist ein großes Problem bei der Umsetzung. Denn es muss halt auch irgendjemand machen. Es reicht nicht, es in ein Gesetz hineinzuschreiben. Ein Punkt, den Sie ansprechen – ich finde es besonders interessant, dass das ausgerechnet von der AfD kommt –, ist das Thema Souveränität: Souveränität vor dem Zugriff und dem Einfluss von fremden Mächten. Das können verschiedene sein. Gerade im IT-Bereich sind die USA da besonders aktuell. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Wir haben ja mitbekommen, dass beim Internationalen Strafgerichtshof durch ein Dekret des US-Präsidenten, weil dem irgendetwas nicht gepasst hat, plötzlich mal der Microsoft-Zugang abgedreht wurde. Das zeigt: Wir sind überall dort verwundbar, wo wir nicht europäische Software einsetzen. Die Lösung kann aber nicht sein, dass wir zu 100 % auf Open Source setzen. Es ist sicherlich ein wichtiger Ansatz, das dort, wo es sinnvoll ist, auch zu tun. Wir werden das aber nicht konsequent durchziehen können, denn günstiger wird es nicht. Man muss nur mal in andere Bundesländer schauen, die diesen Weg verfolgt haben. Ich glaube nicht, dass sie dabei eine super Erfolgsstory hingelegt haben, auch wenn das Ganze an der einen oder anderen Stelle funktioniert. Wir müssen aber sehr wohl eine Risikofolgenabschätzung vornehmen, wo welche Software von welchem Hersteller aus welchem Herkunftsland eingesetzt wird, um sicherzustellen, dass nicht irgendwelche fremden Staaten Einfluss nehmen und dass sie weder Informationen abgreifen noch Dienste von uns blockieren können. Da müssen wir genau hinschauen und bei unseren kritischen Stellen eine entsprechende Anpassung und eine Korrektur des Ganzen vornehmen. (Beifall bei der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, mir bleibt abschließend noch einmal zu sagen: Wir brauchen einen vollständigen Ansatz für einen funktionierenden Staat. Den erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, und er ist auch notwendig, um die Freiheit, zu entscheiden, innovativ und sicher zu sein, wiederherzustellen. Der Gesetzentwurf der AfD geht bei Weitem nicht weit genug, und darum werden wir ihn auch ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU – Abg. Anton Baron AfD: Oh!) periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD-Fraktion beschäftigt sich mit der Digitalisierung der Verwaltung und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen des E-Government-Gesetzes Baden-Württemberg vorsieht. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen drei Komplexe: Es geht zunächst um die weitere Digitalisierung von staatlichen Verwaltungsverfahren. Ferner soll es eine Prüfung geben, ob Zuständigkeiten wieder an Bund oder Land übertragen werden können oder ob eine Bündelung sinnvoll ist. Und schließlich will der Gesetzentwurf viele Anpassungen vornehmen und so nebenbei noch den Einsatz künstlicher Intelligenz regeln, (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Genau! Wurde ab- geschrieben!) ohne freilich zu definieren, was insoweit KI eigentlich sein soll. Dieses „nebenbei“ macht aber recht schnell deutlich, was das Hauptproblem an dem vorliegenden Gesetzentwurf ist: Er tönt nach viel, bietet aber wenig bis gar nichts – Schlagworte und Überschriften. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Wer war in der Ver- antwortung die letzten neun Jahre? – Gegenruf der

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Isabell Huber CDU

Oje, ganz schlecht! – Gegenruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Hören Sie lieber zu, dann lernen Sie was!) Deswegen ist dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung auch nicht zustimmungsfähig. Darauf haben die Kolleginnen Swantje Sperling und Isabell Huber sowie der Kollege Jonas Hoffmann bereits hingewiesen. Dem Kollegen Hoffmann gratuliere ich nachträglich herzlich zu seinem 40. Geburtstag, den er vorgestern begangen hat. (Vereinzelt Beifall) „A Schwob wird erscht mit 40 gscheit,“ – das lässt uns hoffen – „an andrer net in Ewigkeit.“ (Heiterkeit)

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Daniel Born

Herr Minister, ich weise vorsorglich darauf hin, dass Herr Abg. Hoffmann Badener ist. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Auch mit Stolz!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich bin dankbar, Herr Präsident, dass jedenfalls Sie meine Ironie verstanden haben. (Heiterkeit) Diese Herangehensweise der AfD zeigt sich schon am Beginn des Gesetzentwurfs. Denn wenn beispielsweise in § 2 von „Geeigneten staatlichen Prozessen“ gesprochen wird, die nun (Minister Thomas Strobl) „vollständig digitalisiert und fortentwickelt werden“ sollen, bleibt zu fragen: Was ist eigentlich „geeignet“? Dazu habe ich nichts gehört. Welche Parameter oder Kriterien von welcher Stelle sind hier entscheidend? (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Wenn zu solchen Punkten nichts gesagt wird, ist eine solche Formulierung – milde gesprochen – nicht hilfreich. Man könnte aber auch sagen, ein solcher Gesetzentwurf wäre kontraproduktiv. So geht es weiter. Was ist in § 9 mit „digitalisierbaren Weisungsaufgaben“ gemeint? Wie stellt man sich die Definition „der Reduzierung der informationstechnischen Komplexität“ vor? Zudem wird in § 9 Absatz 2 Satz 1 eine hinreichend unkonkrete Prüfung verlangt. Welches Ziel diese Prüfung haben soll, ist jedoch völlig offen. Die Prüfung der Rückübertragung von Zuständigkeiten auf den Bund ist freilich durch die kompetenzrechtliche Ordnung des Grundgesetzes begrenzt. Der dortige Grundsatz in Artikel 83, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen, ließe sich nur durch eine wohlbegründete Grundgesetzänderung modifizieren. So werden mit recht allgemeinen und nur auf den ersten Blick kraftvollen Begriffen munter Regelungen formuliert, die aber leider ins Leere gehen. Für die weitere Verwaltungsdigitalisierung wäre damit nichts gewonnen. Die Landesregierung hingegen geht die Frage der Bündelung von Kompetenzen strukturiert und praktisch fundiert an. Ich will Ihnen ein, zwei Projekte zur Neuordnung des Vollzugs elektronischer Verwaltungsleistungen nennen. Das ist zum einen – das ist für die Bürgerinnen und Bürger von einer gewissen praktischen Relevanz – unser baden-württembergischer Onlinedienst i-Kfz Stufe 4, der die An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen inzwischen in einem voll durchdigitalisierten Prozess gestaltet, und zwar in der Premiumlösung, die inzwischen bei uns in 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen Realität ist. In allen Kfz-Zulassungsstellen des Landes Baden-Württemberg können Sie also Ihr Kraftfahrzeug nicht nur anmelden, sondern Sie können sich zehn Minuten später in das Fahrzeug setzen und damit losfahren. (Abg. Anton Baron AfD: Das funktioniert aber nicht bei allen Fahrzeugen!) 14 Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben unser System, das wir in Heilbronn am Neckar entwickelt haben, inzwischen auch übernommen. Das funktioniert sehr gut. (Zurufe von der AfD, u. a.: Bei Neuwagen! – Das funktioniert aber nicht bei allen Autos!) Ich kenne jede Menge Leute, die das bewerkstelligen. Wenn Ihnen das nicht gelingt, dann kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, auch nicht helfen. (Zuruf von der AfD: Es lag anscheinend am – –! – Gegenruf: Es liegt an der digitalen Kompetenz!) Das wird jedenfalls auch genutzt. Und verstehen Sie: Im Gegensatz zu den Sprechblasen, die Sie hier entwickeln, haben eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 wir es beim Bauamt und bei der Kraftfahrzeugzulassung bundesweit als ein Modell, das jetzt in 14 anderen Ländern praktiziert wird, gemacht, (Abg. Anton Baron AfD: Ihre Partei hat das tatsäch- lich nicht auf die Reihe gebracht! – Gegenruf) während Sie hier Sprechblasen und Überschriften entwickeln. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Jetzt will ich vielleicht dem Kollegen Karrais noch sagen: Herr Kollege Karrais, Sie können ja kritisieren, dass das zu wenig ist und zu langsam geht – das wäre in Ordnung –, aber sinngemäß zu sagen, die Landesregierung müsse da jetzt endlich mal in die Pötte kommen, sie bekomme gar nichts hin, ist, halte ich angesichts von drei Ampeljahren, in denen die FDP dick getönt hat: „Digitalisierung first“, (Abg. Isabell Huber CDU: Das kann man auch ver- gessen! – Abg. Anton Baron AfD: Da muss ich dem Minister zustimmen!) im Bund in dieser Angelegenheit jedoch wirklich gar nichts passiert ist, (Abg. Isabell Huber CDU: Man hat Mittel gestri- chen!) für ein etwas großes Aufblasen der Backen. Da würde ich Ihnen zu etwas mehr Demut raten, nachdem Sie bundesweit drei Jahre lang nichts, aber auch gar nichts hinbekommen haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jo- nas Hoffmann SPD – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Damit kennen Sie sich ja aus! – Weitere Zurufe) Zu den in § 15 vorgesehenen Änderungen wird der in Kürze dem Landtag zugehende Gesetzentwurf der Landesregierung – Abg. Sperling und Abg. Huber haben beide darauf hingewiesen – zur Änderung des E-Government-Gesetzes die erforderlichen und ausreichend präzisen Aussagen treffen. Ich beabsichtige, das dem Ministerrat in der nächsten Woche vorzulegen, und wenn das Kabinett es entsprechend beschließt, werden wir den Gesetzentwurf dann unverzüglich dem Landtag zur Beratung zuleiten. Frau Abg. Huber hat es bereits gesagt: Es ist nicht nur unsere Einschätzung; das Innenministerium hat zu diesem Gesetzentwurf der AfD auch die kommunalen Landesverbände angehört. Dort wird der Gesetzentwurf als – ich zitiere – „nicht zu Ende gedacht“ bezeichnet. Er ist – ich zitiere – „an maßgeblichen Stellen viel zu unkonkret“ und – ein weiteres Zitat – „stellt keine Strategie zur Lösung der Herausforderungen dar“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Stellungnahme auch der kommunalen Landesverbände bringt das zum Ausdruck, und deswegen ist dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung nicht zustimmungsfähig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – In der zweiten Runde erhält das Wort für die AfD-Fraktion Herr Abg. Daniel Lindenschmid.

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Daniel Lindenschmid AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Die bisher vorgebrachte Kritik an unserem Gesetzentwurf kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Frau Sperling, Sie sagen, der Gesetzentwurf sei ein Kompass ohne Nadel. Dabei ist er die Grundlage für Verordnungen und Strategien. Er muss also vorangehen. Wir warten seit fast zehn Jahren darauf, dass die Landesregierung endlich Grundlagen schafft. Wie von allen Fraktionen mühsam gegen den Gesetzentwurf argumentiert wird, weil er von der AfD kommt, ist amüsant. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Nein, nein, es gab Argumente! Sie haben nur nicht zugehört! – Abg. Isa- bell Huber CDU: Sachliche Argumentation! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Ist das sachlich falsch?) Vor diesem Hintergrund möchte ich meine Redezeit nutzen, um auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, Drucksache 17/9021, einzugehen. Für diese Stellungnahme möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Aus meiner Sicht lassen sich aus dieser Stellungnahme drei zentrale Kritikpunkte herausarbeiten: Erstens: Die Landesverbände bemängeln das Fehlen einer fundierten, praxisnahen Kostenfolgenabschätzung. Wir, die AfD-Fraktion, gehen davon aus, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung Einsparungen in Millionenhöhe ermöglicht. Dies lässt sich folgendermaßen begründen: Wenn den Kommunen digitalisierbare Weisungsaufgaben als zentrale digitale Endezu-Ende-Anwendungen bereitgestellt werden, entfällt für die Kommunen der Aufwand, eigene IT-Systeme zu pflegen oder weiterzuentwickeln. Stattdessen gibt es ein landesweit betriebenes und weiterentwickeltes Angebot. Das spart Kosten, weil nicht jedes kommunale Fachverfahren einzeln an die universelle Antragsplattform service-bw angebunden werden muss. Jede zusätzliche Anbindung erhöht die Kosten und die Komplexität des gesamten E-Government-Ökosystems in Baden-Württemberg, und komplexe Systeme sind teuer. Zweitens: Von Frau Sperling und Frau Huber wurde der Wunsch geäußert, konkreter zu benennen, welche staatlichen Prozesse im Sinne einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung gemeint sind. Diesen Wunsch können wir nachvollziehen. Gleichzeitig passt er aber nicht in die allgemeine Regelungssystematik eines Gesetzes. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Prüfaufträge auch nicht!) Die konkrete Benennung der zu digitalisierenden Prozesse muss durch eine Verordnung und nicht durch das Gesetz selbst erfolgen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Würde man die Prozesse gesetzlich festlegen, müsste das Gesetz bei jeder Priorisierungsänderung erneut geändert werden. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Mit unserem Gesetzentwurf verpflichten wir die Landesregierung, gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die konkreten Leistungen festzulegen. Und dabei unterstützen wir sie selbstverständlich. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig! Auch mal was dazugelernt!) Drittens: Kritisch wird die Neufassung von § 9 gesehen, insbesondere der Prüfauftrag, ob digitalisierbare Weisungsaufgaben ohne kommunalen Steuerungsspielraum an Land oder Bund zurückübertragen werden können, um Zuständigkeiten klarer zu ordnen und die informationstechnische Komplexität zu verringern. Diese Forderung entspricht dem, was der Nationale Normenkontrollrat seit Langem empfiehlt. Bei der Verwaltungsdigitalisierung muss geprüft werden, welche Aufgaben von welcher Behörde auf welcher Ebene am besten erfüllt werden können. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Meine Damen und Herren, die Kritik der kommunalen Landesverbände nehmen wir sehr ernst. Sie stellt keinen Widerspruch zu unserem Gesetzentwurf dar, (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Doch!) sondern gibt eine gute Grundlage, um im Ausschuss gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Wir haben lange genug auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung gewartet. Frau Sperling und Frau Huber, lassen Sie uns das Thema endlich gemeinsam anpacken. Bringen Sie im Ausschuss Änderungsanträge ein, dann können endlich die Verordnungen und die Strategien folgen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Die Kolleginnen Sperling und Huber sollen Ihre Faul- heit belohnen!)

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Daniel Born

Es folgt Frau Abg. Isabell Huber für die CDU-Fraktion.

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Isabell Huber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss jetzt echt sagen: Kollege Lindenschmid, vielleicht haben Sie jetzt vier Wortbeiträgen, vier Kollegen und auch dem Minister nicht zugehört. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Doch, ich bin doch darauf eingegangen!) Bei uns und bei allen stand heute die Sachlichkeit im Vordergrund. Uns alle eint das Ziel, dass wir die Verwaltung digitaler, effizienter und bürgernäher machen wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür aber keine Basis und keine Grundlage. Er enthält keine konkreten Vorschläge. Man kann auch nicht mit Änderungsanträgen arbeiten, wenn schon die Basis nicht stimmt. Das möchte ich einfach noch einmal ganz klar sagen. (Zuruf von der AfD: Wenn er zu kurz geraten ist, kön- nen Sie ihn erweitern!) Wir haben hier im Land eine Grundlage, eine Basis. Wir haben das Onlinezugangsgesetz. Wir haben das E-Government-Gesetz. Wir ändern auch das E-Government-Gesetz. Wir sind daran, die Situation für die Verwaltung und für die Kommunen stetig zu verbessern, (Zuruf von der AfD) (Isabell Huber) weiterzuentwickeln und Tag für Tag digitaler zu machen. Daran arbeiten wir mit Verstand und Sachlichkeit, aber nicht mit irgendwelchen großen Sprechblasen und Blabla, hinter denen keinerlei Substanz und Sachlichkeit stecken. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Das ist nicht Ihr Gesetzentwurf!) Wenn Sie es uns, den Parteien, nicht abnehmen wollen, ist das in Ordnung. Dann aber nehmen Sie die Kritik der kommunalen Landesverbände ernst. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Nehme ich!) Aber auch da steckt bei Ihnen keinerlei Strategie dahinter. Lesen Sie bitte die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände zu Ende. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Habe ich!) – Nein, Sie haben einen Ausschnitt zitiert. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: So lang ist die auch gar nicht!)

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Isabell Huber CDU

Sie haben nur einen Ausschnitt zitiert und sie nicht zu Ende gelesen. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Es war nur eine Stellungnahme, und die habe ich bis zum Ende gele- sen!) Das kritisiere ich ausdrücklich. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8871 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/8922 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Arbeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Kreisrätinnen und Kreisräte in Baden-Württemberg kann nicht genug gewürdigt und wertgeschätzt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Die Mitglieder der kommunalen Gremien leisten durch ihre Tätigkeit einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Willensbildung auf kommunaler Ebene, und dies im Ehrenamt, also neben ihren sonstigen privaten und beruflichen Verpflichtungen. Sie leisten damit, meine Damen und Herren, einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Demokratie. Kommunalpolitik ist der Grundstein unserer Demokratie. Danke an die Zigtausend Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Kreisrätinnen und Kreisräte, Ehrenamtliche, Bürgermeister, Landräte sowie Oberbürgermeister, die sich in den Dienst für unsere Demokratie stellen. Diese Landesregierung, diese Koalition und, ich hoffe, der ganze Landtag von Baden-Württemberg wertschätzen diese kommunalpolitische Arbeit tagein, tagaus und sagen dafür Danke schön. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Wir belassen es aber nicht bei diesem verbalen Dank, der auch notwendig ist, sondern die Landesregierung legt deshalb heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem u. a. die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt verbessert werden sollen. Wir halten also nicht nur Sonntagsreden, sondern wir handeln ganz konkret. Wir stehen mit Taten an der Seite unserer Kommunen. Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie besonders unter Druck steht und in der gesellschaftliche Spannungen wie auch eine gewisse Verunsicherung wahrzunehmen sind, ist es besonders wichtig, Menschen für eine Teilhabe am politischen Leben auf kommunaler Ebene jetzt und auch in Zukunft gewinnen zu können. Wir müssen uns hier breiter aufstellen, und wir müssen mit der Zeit gehen. Und dieses Gehen mit der Zeit heißt in diesem Fall Digitalisierung. Lassen Sie mich daher einige Aspekte des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs näher beleuchten. Erstens: Von besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Einführung einer dauerhaften und nicht wie bisher auf Notlagen beschränkten Möglichkeit für ehrenamtliche Ratsmitglieder, an den Sitzungen kommunaler Gremien digital teilnehmen zu können. Jetzt kommt der entscheidende Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Jeder Gemeinde und jedem Landkreis bleibt es freilich selbst überlassen, im Wege eines Gremienbeschlusses darüber zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit im Rahmen einer Änderung der Hauptsatzung überhaupt Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. Das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt. Das ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. Auch diese Frage wird vor Ort entschieden. Angesichts der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten muss diese grundsätzliche Entscheidung auch richtigerweise vor Ort getroffen werden, allein schon angesichts notwendiger technischer Voraussetzungen und des damit verbundenen Mehraufwands. Darüber soll jede Kommune vor Ort entscheiden, ob sie das tun möchte oder ob sie andere Prioritäten setzt. Ich will drittens darauf hinweisen, dass in diesem Gesetz nach wie vor die persönliche Teilnahme als Prinzip verankert bleibt. Und das ist auch richtig so. Jedenfalls sage ich das als jemand, der selbst 27 Jahre ehrenamtlicher Gemeinderat in meiner Heimatstadt gewesen ist. (Minister Thomas Strobl) Freilich wird es auch in Zukunft Sitzungen geben, die sich nicht für ein digitales oder hybrides Format eignen, beispielsweise die konstituierende Sitzung des Rates oder aber auch Sitzungen für Haushaltsbeschlüsse oder für wichtige Personalentscheidungen. Klar ist aber auf der anderen Seite auch: Wir dürfen nicht stehen bleiben. Wir müssen die digitale Welt natürlich auch in unseren Gemeinderäten ermöglichen. Wir müssen auch einmal mutig vorangehen, gerade wenn es um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt und die Möglichkeiten, die die Digitalisierung uns bietet, geht. Deswegen gehen wir heute diesen wichtigen und richtigen Schritt, den Kommunen die Möglichkeit für digitale Ratssitzungen zu geben. Einen zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs möchte ich Ihnen darstellen, und das ist schon eine – wenn ich das so sagen darf – ziemliche Revolution. Das wird die 1 101 Gemeinden in Baden-Württemberg beschäftigen, weil jetzt jede Gemeinde die Möglichkeit hat, ihre Ratssitzungen auch weltweit zu streamen. Den Kommunen soll ermöglicht werden, Bildund Tonaufzeichnungen der Sitzungen ihrer Gremien sowie die Übertragung solcher Aufnahmen zu erlauben, beispielsweise in Form eines Livestreams. Hierdurch schaffen wir eine rechtssichere Grundlage, sodass neben der Saalöffentlichkeit – die gibt es klassischerweise bei den Ratssitzungen für die interessierte Bevölkerung – nun ein digitales Zusatzangebot eröffnet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier gilt – und das ist sehr wichtig –: Niemand muss, jeder kann. Nur wer will, kann. Es wird vor Ort vom Rat entschieden, ob man diese Publikation machen möchte, ob man diese digitale Öffentlichkeit herstellen möchte oder ob man aus Gründen, die auch ihre Berechtigung haben können, davon eben keinen Gebrauch machen will. Wir, der Landesgesetzgeber, schaffen den rechtlichen Rahmen. Wir geben den Kommunen die nötige Freiheit, um die Entscheidungen eigenständig vor Ort treffen zu können. Das ist meine Grundüberzeugung von kommunaler Selbstverwaltung: dass wir es den Kommunen überlassen, über eine solche Frage vor Ort zu entscheiden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, zugleich ist mir bewusst, dass die Einführung einer digitalen Sitzungsteilnahme oder aber die Aufzeichnung und Übertragung von Gremiensitzungen jeweils Veränderungen mit sich bringen wird, wenn sich Gemeinden dafür entscheiden. Solche Veränderungen im Ablauf von Gremiensitzungen werden kontrovers diskutiert. Sicherlich wird es gemischte Reaktionen geben; das hat auch die Verbändeanhörung ergeben. Ich will einmal ausdrücklich dazusagen: Das ist auch sehr in Ordnung. Infolge der Reaktionen hierauf wurde u. a. der Wunsch der kommunalen Landesverbände in der Gesetzesbegründung ausdrücklich betont, dass die Gemeinden per Hauptsatzung differenziert darüber entscheiden können, für welche Gremien die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme konkret eröffnet wird. Es kann also individuell für die Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse des Gemeinderats und des Ortschaftsrats eine entsprechende Regelung vor Ort getroffen werden. Gleiches gilt für die Landkreise im Hinblick auf die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Ich kann im Rahmen der Zeit nicht auf den gesamten Gesetzentwurf und alle Aspekte eingehen. Einen Punkt möchte ich aber noch kurz hervorheben: Menschen mit einer Schwerbehinderung sollen die Aufwendungen erstattet bekommen, die ihnen aufgrund der Schwerbehinderung im Zusammenhang mit der Tätigkeit in kommunalen Gremien entstehen. Eine ähnliche Regelung gilt für die Mitglieder der Verwaltungsräte in den Sparkassen. Außerdem soll klargestellt werden, dass die Besetzung der kommunalen Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat bzw. Kreistag verkleinernd abbilden soll. Hierdurch tragen wir auch aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung genüge. Ferner – das soll der letzte Punkt sein – sollen die Informationsansprüche aus anderen Gesetzen, insbesondere aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, hinsichtlich der Beratungsunterlagen nicht öffentlicher Sitzungen der kommunalen Gremien ausgeschlossen werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Damit entsprechen wir einem Wunsch der kommunalen Landesverbände, der im Übrigen meine hundertprozentige persönliche Unterstützung findet. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach alldem bin ich wirklich davon überzeugt – auch nach den gründlichen Beratungen, die wir intensiv miteinander durchgeführt haben –, dass wir mit den vorgeschlagenen Regelungen eine gute gesetzliche Grundlage gelegt haben. Wir gehen damit einen großen Schritt in die digitale Zukunft, hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt unter Berücksichtigung des hohen Gutes der kommunalen Selbstverwaltung. Ich bin dem Landtag von Baden-Württemberg dankbar, wenn er diesen wichtigen Schritt für die Kommunen mutig mitgeht. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Für die jetzt folgende Aussprache hat das Präsidium fünf Minuten Redezeit je Fraktion vor ge sehen. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Swantje Sperling.

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Swantje Sperling GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wirklicher Feiertag für das kommunale Ehrenamt. Ich möchte explizit unserem Koalitionspartner und unserem Innenminister ganz herzlich danken, dass wir das jetzt auf den Weg bringen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Denn das kommunale Ehrenamt ist kein Ehrenamt wie jedes andere. Das kommunale Ehrenamt ist etwas ganz Besonderes, und die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land leisten richtig viel. Es ist unsere Aufgabe, sie zu stützen und zu unterstützen. Da tun wir wirklich viel, und da haben wir in dieser Legislaturperiode, auch gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen, sehr viel bewegt. (Oh-Rufe von der AfD) (Swantje Sperling) Die Zeiten haben sich geändert: Es gibt Hass und Hetze, aber wir sehen auch, die Zeiten werden digitaler, sie werden schneller, und sie sind flexibler geworden. Das Ehrenamt muss sich weiterentwickeln. Das kommunalpolitische Ehrenamt besteht seit sehr vielen Jahren, ohne dass sich die Modalitäten, wie es stattfindet, geändert haben. Mit der Weiterentwicklung entsprechen wir jetzt diesen neuen herausfordernden Zeiten. Wir verbessern auch das Thema Vereinbarkeit. Das ist uns wirklich eine ganz große Herzensangelegenheit. So machen wir dieses Ehrenamt attraktiver für die Menschen und für die Vielfalt in den Räten in unserem Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir machen es für ganz unterschiedliche Gruppen attraktiver: für Menschen in der Rushhour des Lebens, die Care-Arbeit leisten, sei es Care-Arbeit für ein neun Monate altes Lebewesen oder ein 90-jähriges Lebewesen, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) für Menschen, die ein großes Interesse daran haben, ihre Kommune vor Ort mitzugestalten, aber ab und an nicht vor Ort sein können. Gerade bei den letzten Listenaufstellungen haben mir das wirklich auch ganz viele unterschiedliche kommunalpolitische Vereinigungen mitgeteilt, dass diese Menschen Hemmungen hatten, sich auf die Liste zu setzen und Verantwortung zu übernehmen. Das können sie jetzt. Das bedeutet nicht, dass wir nicht wollen, dass es die persönliche Teilnahme in den Gremiensitzungen gibt, sondern wir ermöglichen für die Momente, in denen es eben nicht geht, dass sich Menschen digital zuschalten können. Damit erreichen wir Vielfalt, wir erreichen eine erhöhte Globalität der Entscheidung, weil mehr Gesichtspunkte mit eingebaut werden können. Und wir wissen: Die kommunalpolitische Ebene ist die Ebene mit den besten Vertrauenswerten. Wir schaffen auch Legitimation und Kommunikation vor Ort, indem unterschiedliche Gruppen in die Bevölkerung hinein ihre Politik erklären und kommunizieren können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Infrastruktur gibt es schon seit einigen Jahren. Sie ist seit Corona vielerorts einfach schon da, und die Übung, an digitalen oder hybriden Sitzungen teilzunehmen, ist auch stetig gewachsen. Wir hoffen und wir sehen, dass bei den Kommunen vielerorts der Wille vorhanden ist, dies im Rahmen ihrer Hauptsatzung so zu ändern. Wir hoffen, dass sich viele Gremien dazu entscheiden werden. Natürlich ist die kommunale Selbstverwaltung für uns zentral. Vor Ort wird entschieden – auch, welche Räumlichkeiten sich dafür eignen. So bieten wir wirklich die Möglichkeit, dass die Kommunen das sehr stark selbst gestalten können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Das Gleiche gilt für das Thema Livestream. Wir geben Rechtssicherheit. Das Öffentlichkeitsprinzip bei Gremiensitzungen ist zentral wichtig. Inzwischen ist Öffentlichkeit eben auch digitale Öffentlichkeit. eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Das Öffentlichkeitsprinzip hat den Sinn der Nachvollziehbarkeit, dass eben nicht nur das Abstimmungsergebnis genannt wird, sondern dass auch der Weg dorthin aufgezeigt und präsentiert wird. Livestreams sind niederschwellig. Sie sind auch bequem. Man braucht, um seiner Gemeinderatssitzung zu folgen, nicht einmal eine Hose anzuziehen. (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Das ist auch etwas, bei dem sich in diesen Zeiten unsere Sehgewohnheiten verändert haben. Wir verringern also die Hürden. Wir ermöglichen es Menschen, an ihrer Kommunalpolitik vor Ort teilzunehmen, sie zu verfolgen, sich zu informieren. Damit geben wir auch Menschen, die noch nicht im Gemeinderat sind, die Möglichkeit, sich für Kommunalpolitik zu begeistern. Wir stärken damit das kommunale Ehrenamt. Heute ist ein wirklich guter Tag für die Kommunalpolitik. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Ulli Hockenberger.

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich meine Reden schreibe, hebe ich mir das Wichtigste normalerweise bis zum Schluss auf, weil ich dann immer auf die höchste Aufmerksamkeit des Hohen Hauses stoße – zumindest gefühlt – (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) und weil der eine oder andere nicht nur in meiner Fraktion dann auch froh ist, wenn ich fertig bin. (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Weil heute aber ein ganz wichtiger Tag ist, fange ich einmal mit dem Wichtigsten an – mit dem Wichtigsten für die Kommunen und damit, was dieser Gesetzentwurf für uns bedeutet. Das Thema, auf das ich etwas ausführlicher eingehen möchte, hat in unserer Fraktion durchaus ein heterogenes Begeisterungsniveau ausgelöst. Ich spreche von den Änderungen der bisherigen Sitzungen in Präsenz. Für mich als Fan von Präsenzsitzungen ist das nachgerade ein Paradigmenwechsel. Mit der neuen Regelung in § 37a wird die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung und damit einer Hybridsitzung geschaffen, damit auch außerhalb von außergewöhnlichen Notsituationen, also sozusagen im Sitzungsalltag, die Möglichkeit einer Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen ohne Anwesenheit im Sitzungsraum besteht. Der Vorsitzende muss bei öffentlichen Sitzungen nach wie vor im Sitzungsraum anwesend sein. In nicht öffentlichen Sitzungen besteht die Möglichkeit, eine digitale Teilnahme auch des Vorsitzenden zuzulassen. Dies ermöglicht dann eine volldigitale Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Voraussetzung dafür ist eine Regelung in der Hauptsatzung, die mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder beschlossen (Ulli Hockenberger) werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass das Abweichen von der reinen Präsenzsitzung von einer Mehrheit des Gemeinderats getragen wird. Es ist kein – bzw. ein offenes – Geheimnis, dass ich mir gerade bei dieser Regelung und der grundlegenden Änderung der Gemeindeordnung eine weiter gehende und deutlichere Mehrheit hätte vorstellen können, zumal sich der Gesetzentwurf der Landesregierung relativ stark an die bayerische Gemeindeordnung anlehnt, die eine Zweidrittelmehrheit vorsieht. Zweidrittelmehrheiten gibt es, meine Damen und Herren, im Übrigen auch schon in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei wirklich grundlegenden Entscheidungen, nämlich wenn es um den Bürgerentscheid geht oder wenn es darum geht, dass sich der Gemeinderat bei einer Personalentscheidung über das Einvernehmen im Verhältnis zum Bürgermeister hinwegsetzen will. Wir kennen Zweidrittelmehrheiten also auch in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Deswegen finde ich die Bewertung der Zweidrittelmehrheit in der Gesetzesbegründung interessant und bemerkenswert. Dort heißt es: Die Einführung eines Quorums von zwei Dritteln ... würde die Ermöglichung einer digitalen Sitzungsteilnahme erheblich erschweren. Das sehe zumindest ich nicht. Im Koalitionsvertrag steht dazu auch nichts. Nach meiner persönlichen Bewertung hätte dieser grundlegenden Änderung eine Zweidrittelmehrheit gut zu Gesicht gestanden. In der Hauptsatzung kann der Gemeinderat begründete Einzelfälle regeln; der Minister hat sie genannt: Satzungen, Haushaltsbeschlüsse, Personalentscheidungen, die konstituierende Sitzung. Darauf möchte ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen. Ausdrücklich begrüßen möchte ich, dass nach der Anhörung in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung dahin gehend stattgefunden hat, dass die kommunalen Organe vor Ort entscheiden können, mit welchen Sitzungen sie davon Gebrauch machen oder auch nicht. Das war im Gesetzentwurf ursprünglich nicht so vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der CDU) Ich darf an dieser Stelle durchaus auch die anderen interessanten Anhörungsergebnisse erwähnen, auf die ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen kann. Mir persönlich – auch das erlaube ich mir zu sagen – hätte im Übrigen auch gefallen, hätte man den Vorschlag des Städtetags aufgegriffen und zunächst einmal im Rahmen einer befristeten Übergangsregelung für eine solche grundlegende Neuerung Erfahrungen gesammelt, damit man später die richtigen Schlüsse daraus ziehen kann. Das alles ist natürlich auch wieder mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden. Das haben wir gehört. Auf Seite 30 können Sie – jetzt verkürzt – nachlesen: „Wenn es zu teuer wird, kann man es auch lassen.“ Das steht auf Seite 30 natürlich niveauvoller. Aber es läuft auf das Gleiche hinaus. Eine letzte Bemerkung zu diesem Thema: Wenn die Gesetzesbegründung zehn Seiten für dieses Thema verwendet, dann periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 können Sie verstehen, warum ich darauf den Schwerpunkt meiner Redezeit verwendet habe. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus noch positive, zu begrüßende Regelungen, die der Minister im Detail vorgestellt hat. Diese möchte ich aus Zeitgründen nur noch stichwortartig erwähnen – Sie können sie dann im Ausschuss und in der zweiten Lesung diskutieren –: Das ist der Livestream. Zudem ist es das herausragende Ergebnis in diesem Gesetzentwurf, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht mehr Zugriff auf nicht öffentliche Beratungsunterlagen erlaubt. Es war höchste Zeit, dass diese Spezialregelung geschaffen worden ist. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die Ausschussbesetzung nach der Spiegelbildlichkeit – auch eine Konsequenz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Heilbronn – und die Erstattung von Mehraufwendungen für Schwerbehinderte. Ich darf zum Schluss kommen und wegen des Umstands, dass Protokolle später noch mal nachgelesen werden, auf Buchstabe i auf Seite 35 der Drucksache 17/8922 hinweisen: i) Sitzberechnungsverfahren bei Kommunalwahlen Der Gemeindetag und der Landkreistag regen eine Anpassung des geltenden Sitzberechnungsverfahrens ... an, da dieses Verfahren zu einer starken Zersplitterung der kommunalen Organe führe. „Bewertung“ des Innenministeriums: Änderungen des Kommunalwahlrechts sind ... nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Bewertung der CDU-Landtagsfraktion: Das wissen wir selbstverständlich, aber das Thema muss immer wieder angesprochen werden. Deswegen habe ich es auch gemacht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Klaus Ranger.

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Klaus Ranger SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der – so viel vorweg – einen wichtigen und überfälligen Schritt zur dauerhaften Öffnung der kommunalen Gremienarbeit für digitale und hybride Formen darstellt. Wir nehmen die Lebensrealität der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land ernst. Wir modernisieren unsere demokratischen Strukturen, ohne sie zu überfrachten. Die Möglichkeit, Sitzungen digital oder hybrid durchzuführen, erleichtert insbesondere berufstätigen jungen Familien oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe an der kommunalen Selbstverwaltung. Gerade für das kommunale Ehrenamt kann diese Flexibilisierung die Attraktivität und die Zugänglichkeit erheblich steigern. Das, ebenso wie die vorgesehene Kostenerstattung für Menschen mit einer Schwerbehinderung, begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) (Klaus Ranger) Genauso richtig ist der Vorschlag, öffentliche Sitzungen digital zu übertragen. Bürgerinnen und Bürger erwarten heute Transparenz. Digitale Informationsangebote sind ein Schlüssel dazu. Livestreams und damit das barrierefreie Zuschalten zu jenen Punkten, die für die jeweilige Person von Bedeutung sind, können das Vertrauen in die kommunale Demokratie stärken. Dass dieser Punkt in den Gremien die größten Diskussionen hervorrufen wird, bevor er eingeführt wird, kann man sich vorstellen. Bei uns haben die Diskussionen diese Woche auch schon begonnen. (Vereinzelt Heiterkeit) Positiv hervorheben möchte ich auch, dass nicht öffentliche Beratungsunterlagen künftig klar vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ausgenommen werden sollen. Hier geht es nicht um Geheimniskrämerei, wie manchmal vermutet wird, sondern um die Sicherung eines geschützten Beratungsraums, der in sensiblen Angelegenheiten wie etwa Personalfragen unabdingbar ist. Eine rechtssichere Abgrenzung stärkt das Vertrauen der ehrenamtlich Engagierten und schützt die Integrität der Entscheidungsfindung. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit ein fehlender Anspruch auf diese Unterlagen unbefristet und auch dann noch notwendig ist, wenn die Gründe für die nicht öffentliche Behandlung nicht mehr bestehen. Da könnte man dann durchaus veröffentlichen. Aber es gibt auch Punkte, bei denen wir, die SPD-Fraktion, Verbesserungsbedarf sehen. Wenn wir den Kommunen neue Möglichkeiten schaffen, Herr Minister, dann schaffen wir zugleich neue Erwartungen, insbesondere derjenigen, die für die Wahrnehmung ihres Ehrenamts auf die Möglichkeit der digitalen Teilhabe angewiesen sind. Doch das funktioniert nicht zum Nulltarif. Die Anschaffung und die dauerhafte Wartung geeigneter Videotechnik, sichere Abstimmungs- und Übertragungssysteme, leistungsfähige Internetverbindungen sowie Schulungen für die Verwaltung und für Ratsmitglieder verursachen konkrete und nicht unerhebliche Kosten. Hinzu kommen Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen, die technisch und personell anspruchsvoll sind. Es ist nicht akzeptabel, dass das Land diese zusätzlichen Kosten allein den Kommunen aufbürdet und auf die insoweit berechtigten Einwände in der Anhörung lapidar antwortet, dass die Kommunen dieses Instrument nicht nutzen müssten. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP) Es reicht eben nicht, Digitalisierung mit gut gemeinten Gesetzesänderungen fördern zu wollen, wenn die kommunale Praxis an den fehlenden Mitteln scheitert. Daher erwarten wir, dass das Land seiner Verantwortung für die Kommunen gerecht wird und eine angemessene, aufgabenadäquate Finanzausstattung sicherstellt. Die Städte und die Gemeinden können die Chancen der Digitalisierung nur dann nutzen, wenn sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Andernfalls wird das Gesetz als gut gemeinte, aber folgenlose Symbolpolitik enden. Digital zugeschaltete Gremienmitglieder sollen – das ist ein weiterer wichtiger Kritikpunkt – bei geheimen Abstimmungen und Wahlen nicht mitentscheiden dürfen. Als Begründung eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 wird angeführt, dass das Prinzip der geheimen Wahl digital nicht zuverlässig umsetzbar sei. Das halten wir für überholt. Es gibt längst sichere und manipulationsresistente Onlineabstimmungssysteme, die Anonymität vollkommen bzw. sogar besser als die klassische Zählwahl im Sitzungssaal gewährleisten können. Auch das Argument, es wäre nachvollziehbar, wie die digital zugeschaltete Person abgestimmt habe, greift nicht, wenn sowohl die digital zugeschalteten Personen als auch die vor Ort Anwesenden über ein digitales Tool statt über Stimmzettel abstimmen. Wer digitale Teilhabe will, darf sie nicht in entscheidenden Momenten ausbremsen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP)

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Klaus Ranger SPD

Ja. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Wenn die neuen Möglichkeiten aber daran scheitern, dass das Land den Kommunen keine ausreichenden finanziellen Mittel bereitstellt, wird dieses Gesetz zu einer digitalen Luftnummer.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter!

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Klaus Ranger SPD

Wenn eine digitale Teilhabe – –

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Daniel Born

Letzter Satz, bitte.

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Klaus Ranger SPD

Danke.

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Daniel Born

Das war der letzte Satz? Okay, wunderbar. Vielen Dank. (Abg. Klaus Ranger SPD: Einer hat noch gefehlt! – Beifall bei Abgeordneten der SPD) Es folgt jetzt für die FDP/DVP-Fraktion Frau Abg. Julia Goll.

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Julia Goll FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf enthält sinnvolle und lange gewünschte Regelungen. Damit machen wir es den Bürgern leichter, die sich vor Ort ehrenamtlich für die Gestaltung der Lebensumstände einsetzen. Das kann für die Bürgerinnen und Bürger manchmal viel wichtiger und bedeutender sein als das, was die große Politik in Brüssel, Berlin oder Stuttgart entscheidet. Wir erleichtern den Ehrenamtlichen ihre Arbeit. Das ist wichtig; denn wir brauchen sie, wir sind auf sie angewiesen. Deshalb geht auch unser Dank an alle Männer und Frauen, die sich hier einbringen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich möchte eingangs eine Regelung aus dem Gesetzentwurf erwähnen, bei der es mich betroffen gemacht hat, dass es sie bisher so klar nicht gab. Bei der Erstattung von Kosten Schwerbehinderter für die Ausübung ihres Mandats gab es offenbar Abrechnungsschwierigkeiten und Unstimmigkeiten. Mich macht das sehr betroffen; denn wir brauchen selbstverständlich auch diese Menschen. Wir brauchen in unseren kommunalen Gremien alle im Einsatz für die Gemeinschaft. Deshalb ist dieser Punkt absolut richtig und wird von uns selbstverständlich unterstützt. (Julia Goll) Das Vorsehen der Möglichkeit einer unkomplizierten Übertragung, des Streamens von kommunalen Sitzungen begrüßen wir ausdrücklich. Wer will hier ernsthaft dagegen sein? Gerade aus meiner eigenen über 25-jährigen Tätigkeit als Stadtund Kreisrätin – ich übe dieses Amt übrigens nach wie vor aus – bin ich unbedingt dafür. Natürlich könnten die Bürgerinnen und Bürger auch in den Ratssaal oder Kreissitzungssaal kommen. Aber – seien wir doch mal ehrlich – wie viele machen das denn tatsächlich? Meist sitzt man dort leider allein. Die kommunale Auseinandersetzung findet doch faktisch ohne Publikum, ohne Bürgerinnen und Bürger statt. Wenn künftig durch die Übertragung über das Internet auch nur ein paar Bürgerinnen und Bürger mehr das Geschehen verfolgen, für ihre Stadt, für ihren Kreis, dann ist das gut und dann begrüßen auch wir das unbedingt. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE) Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist natürlich, die grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme vorzusehen. Nun wird jeder wissen, dass Präsenzsitzungen unglaubliche Vorteile in sich bergen können. Ich denke, das ist völlig unbestritten. Aber zumindest die Möglichkeit vorzusehen, dass die Kommune vor Ort entscheidet, ob sie es in Einzelfällen oder grundsätzlich machen will, ist doch nur richtig. Denn die Bedingungen können in der großen Landeshauptstadt Stuttgart ganz anders sein als in einer kleinen 1 000-Einwohner-Gemeinde. Deshalb ist es auch hier absolut richtig, es den Kommunen selbst zu überlassen, in der Hauptsatzung diese Möglichkeit vorzusehen. Damit kommen wir aber zu einem ganz maßgeblichen Problem, das auch schon angesprochen wurde – aber halt von der Opposition –: Das Ganze kostet ordentlich Geld. Damit wird diese Möglichkeit zu einer Möglichkeit, die vor Ort nach Kassen- und Finanzlage gemacht wird. Das ist höchst bedauerlich. Aber das ist ein Dilemma, in das die Landesregierung und die Regierungskoalition die Kommunen mit diesem Gesetzentwurf laufen lassen durch diese sehr freundliche Betonung der kommunalen Selbstverwaltung. Aber indem man das so nachhaltig und so freundlich betont, lässt man eben die Kommunen mit den Kosten, die das Ganze mit sich bringt, auch komplett allein. Und das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Nicolas Fink SPD) Das ist ein Punkt, den ich hier auch immer wieder kritisiere. Wir müssen endlich zu einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen kommen. Deren Aufgaben haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert und mit der Digitalisierung noch mal erweitert und verändert. Die Kommunen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Da muss das Land auch beim Bund endlich besser verhandeln. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es gibt ja einen neuen Finanzminister! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Frenetischer Applaus!) – Ja, genau. Jetzt sind wir mal gespannt, wie da insgesamt verhandelt wird. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Was wir auch kritisieren müssen, ist, dass keine digitale Abstimmung zugelassen wird. Und wenn jetzt in der Begründung des Gesetzentwurfs nur auf irgendeine Fundstelle in einem Kommentar verwiesen wird – – Ich kann das technisch nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis gibt es rechtskonforme digitale Abstimmungstools. Aber selbst, wenn nicht – dann müssen die doch endlich mal entwickelt werden. Dann kann man sich doch nicht einfach zurückziehen, indem man es im Gesetz gar nicht erst zulässt. Denn nur, wenn wir den Kommunen die Möglichkeit der digitalen Abstimmung geben, sind wir wirklich auf dem Weg zur Digitalisierung. Da ist man mit diesem Gesetzentwurf nicht etwa mutig vorangeschritten, sondern auf halbem Weg stehen geblieben, wie so häufig bei Themen der Digitalisierung. Deshalb erinnere ich an unsere Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium. Das brauchen wir auch auf Landesebene, damit dieses Thema endlich mit voller Kraft angegangen wird. Herr Kollege Hockenberger, zur Zersplitterung der Kommunen: Ich wollte Ihnen ja wirklich hilfreich sein. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Julia Goll FDP

Sie werden sich erinnern: Wir haben das mal abgefragt. Es hat sich bisher noch keine einzige Kommune beim Innenministerium, bei Regierungspräsidien, bei Landratsämtern beschwert, dass man aufgrund einer irgendwie gearteten Zersplitterung keine ordentliche Arbeit leisten könnte. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Ich habe zitiert, Sie haben es gelesen!)

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Daniel Born

Frau Abgeordnete!

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Julia Goll FDP

Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Gut. – Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Sandro Scheer mit seiner ersten Landtagsrede. Ich weise darum noch einmal auf die Gepflogenheiten unseres Hauses hin. Wer applaudieren möchte, darf dies gern tun. Wer Zwischenfragen stellen oder Zwischenbemerkungen tätigen möchte, tue dies bitte diesmal nicht. – Das Wort erhalten Sie, Herr Abg. Scheer. (Zuruf von der AfD: Guter Mann!)

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Sandro Scheer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, Herr Minister! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die kommunale Demokratie in Baden-Württemberg in das digitale Zeitalter überführen. Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, das kommunale Ehrenamt zu stärken, dessen Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zu verbessern und die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Die aus der Not geborenen, im Coronazeitalter gewonnenen Erfahrungen mit teil- oder volldigitalisierten Sitzungen haben viele gute Erkenntnisse geliefert, die nun auch hier, und zwar unbefristet, in die Neuregelungen einfließen sollen. Die dauerhafte Möglichkeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker zur digitalen Teilnahme an Sitzungen kommunaler (Sandro Scheer) Gremien kann ein wichtiger Schritt sein, um die Attraktivität des Ehrenamts zu steigern. Gerade für berufstätige, alleinerziehende oder mobilitätseingeschränkte Personen eröffnet dies neue Möglichkeiten. Auch stärkt die leichtere Möglichkeit, öffentliche Sitzungen zu streamen oder als Videopodcast bereitzustellen, die Transparenz und das Vertrauen der Bürger in die kommunale Selbstverwaltung. Möglicherweise fühlt sich der eine oder andere, der sich sonst nicht auf die Besuchertribüne verirrt, auch von der Kommunalpolitik angesprochen und überlegt sich ein eigenes kommunalpolitisches Engagement. Man muss aber schon auch sehen, dass teil- oder volldigitale Ratssitzungen oder Ausschusssitzungen kein Kinderspiel sind. Hier geht es weniger um Röslers Nacktplakat oder seine „figürlichen Darstellungen“, wie er selbst meinte, (Heiterkeit bei der AfD) sondern man benötigt dafür qualifiziertes Personal, um die Technik zu beherrschen. Auch im Hintergrund entsteht hoher Aufwand für die Aufbereitung der Ergebnisse, die Archivierung und vieles mehr. Es werden sich im laufenden Betrieb viele Rechts- und Anwendungsfragen stellen, die gelöst werden müssen. Es wird Rückfragen geben, es wird Reklamationen geben, es wird Formfehler geben, und es wird Technikversagen eintreten. Personal, das all dies beherrscht oder wieder ausbügeln kann, muss entweder vorgehalten oder eingekauft werden. Das wird voraussichtlich mehr kosten als die Hardware, wird aber auf unabsehbare Zeit notwendig bleiben. Das wird somit eine dauerhafte Kostenbelastung darstellen – ganz abgesehen davon, dass die öffentliche Hand sowieso unter einem Mangel an qualifiziertem Personal leidet, erst recht aber an technikaffinem Personal. Wie schon in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angesprochen, wirft die Einführung von Livestreams und Videoaufzeichnungen Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten auf. Wir hoffen, die getroffenen Regelungen zum Schutz der Rechte und zum Schutz der Ratsmitglieder in der Öffentlichkeit reichen aus. Die beteiligten Verbände haben ungewöhnlich viel Kritik geäußert, die die Landesregierung allerdings nur vereinzelt zu Änderungen bewogen hat. Beispielsweise, aber nicht nur, wurden in der Frage der Geheimhaltung des Inhalts nicht öffentlicher Sitzungen in digitaler Form ernst zu nehmende Bedenken geäußert; einer entsprechenden Änderung hat sich die Landesregierung mit reichlich blauäugigen Argumenten verweigert. Wir haben schon gesehen, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, in ihrer Hauptsatzung nicht öffentliche Sitzungen digital zu ermöglichen. Niemand hat dann jedoch die Kontrolle darüber, wer da im heimischen Wohnzimmer noch so alles mithört, ob Pressemikrofone lauschen oder was auch immer. (Beifall bei der AfD) Wir glauben, das geht so lange gut, bis es den ersten Skandal gibt oder – mit anderen Worten – bis ein großer Schaden oder eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Skandal, welcher Art auch immer, eintritt. Es wäre wirklich ratsam gewesen, sich die Frage der digitalen Form nicht öffentlicher – sprich geheimer – Sitzungen nicht zu einfach zu machen. Dies gilt erst recht, nachdem im selben Gesetzentwurf – sogar in Artikel 1 – der Geheimschutz von Unterlagen für nicht öffentliche Sitzungen verschärft wurde. Herr Minister, das ist summa summarum ein Gesetzentwurf mit viel Licht, aber auch mit nicht wenig Schatten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich beende hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8922 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist das so beschlossen. Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und setzen unsere Beratungen mit Punkt 5 um 14:10 Uhr fort. Ich wünsche Ihnen eine schöne Mittagspause. (Unterbrechung der Sitzung: 13:08 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:11 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zurück hier im Plenarsaal. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – Drucksache 17/9006 Das Wort zur Begründung erhält für die Landesregierung Herr Staatssekretär Dr. Baumann.

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Dr. Andre Baumann

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist klar umrissen: Der Landtag möge der Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – kurz ZLS – zustimmen. Unsere Landesverfassung schreibt für eine solche Vertragsänderung ein Zustimmungsgesetz vor. Worum geht es bei der ZLS? Die ZLS ist eine Einrichtung, die von allen Bundesländern gemeinsam geschaffen und finanziert wurde. Ihr Sitz ist in München. Zentral nimmt die ZLS wichtige Aufgaben der Marktüberwachung für alle Länder wahr und entlastet dadurch die einzelnen Landesbehörden in ihrer Vollzugsarbeit. Ursprünglich hat sich die ZLS vor allem mit der Zulassung und Überwachung von Prüf- und Überwachungsstellen – man denke an Institutionen wie den TÜV oder die DEKRA – befasst. Später kamen Marktüberwachungsaufgaben im Bereich (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) der Produktsicherheit hinzu. Dafür musste das Abkommen 2016 schon einmal geändert werden. Mittlerweile übernimmt die ZLS auch koordinierende Aufgaben bei der Kontrolle des Onlinehandels, um hier länderübergreifend den Vollzug zu verbessern. Jetzt stehen erneut Änderungen an. Das ZLS-Abkommen muss an die neuesten europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen im Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsrecht angepasst werden, ebenso an das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, sollen der ZLS weitere Zuständigkeiten übertragen werden, zum einen marktüberwachungsrechtliche Aufgaben im Sprengstoffrecht, beispielsweise bei der Kontrolle von Pyrotechnik und anderen explosiven Stoffen, und zum anderen die Zulassung und Überwachung von Prüfstellen für Gefahrguttanks im Straßen-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr. Deshalb ist eine Änderung des Abkommens notwendig. So stellen wir sicher, dass diese neuen Aufgaben einheitlich, effizient und mit gebündeltem Fachwissen durch die ZLS zum Vorteil aller Länder wahrgenommen werden können. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, hinter diesen formalen und vielleicht nicht besonders sexy anmutenden Anpassungen steht ein sehr wichtiges politisches Ziel: Wir wollen einen fairen und sicheren Markt gewährleisten, gerade in Zeiten des boomenden Onlinehandels. Der Onlinehandel mit Anbietern aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus Fernost, hatte in den vergangenen Jahren einen kometenhaften Aufstieg. Das liegt u. a. daran, dass der globale Onlinehandel bislang völlig unzureichend reguliert ist. Anbieter aus Drittstaaten können systematisch Anforderungen umgehen, denen der stationäre Handel und Unternehmen aus der EU unterworfen sind. Und wer sich nicht an die strengen Regeln halten muss, der spart natürlich Kosten. Produkte aus Übersee werden online spottbillig angeboten, während unsere heimischen Händlerinnen und Händler oft das Nachsehen haben. Hier muss die Marktüberwachung ansetzen. Durch konsequente und effiziente Kontrollen, unterstützt von der ZLS, können wir diesem sehr unfairen Treiben entgegenwirken. So sorgen wir für einen fairen Wettbewerb und schützen zugleich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land vor unsicheren Produkten. Denn egal, ob ein Produkt aus dem Laden um die Ecke oder per Mausklick aus Fernost kommt: Die gesetzlichen Mindeststandards müssen für alle gelten und durchgesetzt werden. (Vereinzelt Beifall) – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Ja, es ist wirklich ein wichtiges Gesetz, auch wenn das nach der Mittagspause an diesem sehr heißen Tag vielleicht nicht ganz so klingt. Aber es ist wirklich ein sehr wichtiges Gesetz. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Auf europäischer Ebene gibt es erste Bewegungen. Mit neuen Querschnittsregelungen für die Marktüberwachung und die Produktsicherheit wird versucht, auch den Onlinehandel besser zu erfassen. Diese Ansätze sind begrüßenswert, bleiben aber leider noch hinter dem Notwendigen zurück. Warum? Weil man in der politischen Digitalisierungseuphorie den Onlineplattformen sehr weitreichende Handlungsfreistellungen gewährt hat. Mit anderen Worten: Große Onlinemarktplätze werden bisher kaum in die Pflicht genommen, und dies erschwert eine wirksame Kontrolle erheblich. Baden-Württemberg gibt sich damit nicht zufrieden. Unser Land dringt vehement auf striktere Vorgaben und macht sich für eine Korrektur dieser Rahmenbedingungen stark. Unsere Stimme findet zunehmend Gehör. In Berlin und in Brüssel wird zunehmend auf die Erfahrungen und die Vorschläge aus Baden-Württemberg gehört. Stück für Stück wächst das Verständnis dafür, dass wir gleiche Regeln für alle brauchen – offline wie online. Meine Damen und Herren, die heute vorliegende Änderung des ZLS-Abkommens ist nur ein kleiner Baustein in unserem großen Regulierungsmosaik. Der Baustein mag klein sein, aber er ist wichtig. Die ZLS-Aufgaben ergänzen die Marktüberwachung der Länder und sorgen dafür, dass kein Bundesland allein vor diesen komplexen Herausforderungen steht. Gemeinsam stellen wir durch die ZLS einen einheitlichen Vollzug sicher – im Interesse der Wirtschaft sowie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir beginnen mit der Aussprache. Das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Die Aussprache eröffnet für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Niklas Nüssle.

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Niklas Nüssle GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Anpassungen an Bundes- und Europarecht gelten nicht immer als die spannendsten Themen, über die wir hier debattieren. Beim heute vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, die ZLS, ist aber das Gegenteil der Fall. Es stimmt: Würde ich jetzt bei bald 40 Grad in der Königstraße jemanden fragen: „Wie oft haben Sie mit der ZLS Kontakt?“, wäre die Antwort wohl relativ eindeutig: (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nie!) „ZL was?“ Und das wäre gar nicht mal überraschend, denn die ZLS tritt nicht mit den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern direkt in Kontakt. Die richtige Antwort auf die Frage wäre aber eher: „In jeder einzelnen Sekunde.“ Die ZLS lässt nämlich u. a. Überwachungsstellen zu, die dann all die technischen Anlagen und Geräte prüfen, die uns den ganzen Tag begleiten. (Niklas Nüssle) Jetzt ist aber die Frage: Warum reden wir heute darüber? Es geht um ein Update des Abkommens und um die Übertragung neuer Aufgaben. Das haben wir gerade eben schon gehört. Dafür wird das Ass im Ärmel der ZLS deutlich. Statt 16 einzelnen Behörden und 16 einzelnen Regelungen haben wir mit der ZLS eine zentrale Stelle. Vom Akkubohrer bis zur Zahnradbahn – mit der ZLS gelingt eine effektive Marktüberwachung: schlagkräftig, schnell und konsequent. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, das Änderungsabkommen zur ZLS tourt gerade auch durch alle anderen Landesparlamente. Und wie es bei einer guten Band ist, hofft man ja darauf, dass es nicht bei einer Tour bleibt. In der Tat gibt es in der Zukunft einige Themen, bei denen die Marktüberwachung und die ZLS noch eine gewichtigere Rolle spielen sollten, seien es importierte Produkte von Temu, Shein und Alibaba, die, diplomatisch gesagt, nicht immer von einer Prüfungsstelle mit ZLS-Anerkennung auf Herz und Nieren geprüft werden, oder seien es Importe und der Onlinehandel generell: zwei regulatorische Baustellen, bei denen die ZLS für alle 16 Bundesländer vorangehen kann, weshalb uns dieses Thema vielleicht bald wieder beschäftigen wird. Meine Damen und Herren, wenn Sie nach dem Ende der Plenarsitzung in den Aufzug steigen, wenn Sie daheim den Rasen mähen – falls der bei Ihnen noch nicht verdorrt sein sollte –, wenn Sie für Ihre Kinder noch eine Spielzeugkiste vom Händler vor Ort kaufen oder wenn Sie bei einer Tretbootfahrt etwas Abkühlung suchen: All diese Aktivitäten können Sie sicher und entspannt genießen, weil eine von der ZLS anerkannte Stelle die Geräte geprüft hat. In diesem Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit, die ZLS zu stärken und für die Zukunft aufzustellen. Lassen Sie uns das tun. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt Herr Abg. August Schuler für die CDU-Fraktion.

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August Schuler CDU

Herr Präsident, meine Damen und Herren hier im Landesparlament! Das Änderungsabkommen zur Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – kurz ZLS – klingt auf den ersten Blick technisch und sperrig, formal. Das Abkommen regelt eine Thematik, die für unsere Sicherheit und für eine effizientere Verwaltung von großer Bedeutung ist. Inhaltlich und formal sind wir, das Plenum, für das Änderungsabkommen zuständig. Mein Arbeitskreisvorsitzender hat mich sicher für dieses Referat ausgewählt, da ich eine mehrjährige Bundeswehrausbildung als Sprengberechtigter absolviert habe. (Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut!) Das liegt natürlich auch schon wieder länger zurück. (Zurufe) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Die Weiterentwicklung der ZLS, die wir heute beraten, ist ein wichtiger Baustein unserer Sicherheitsarchitektur. Das haben wir ja schon gehört. Sie folgt einer klaren Linie: mehr Effizienz, klare Zuständigkeiten, weniger Bürokratie. Das sind Grundsätze, die wir vonseiten der CDU-Fraktion unterstützen und begrüßen. Die heute vorgeschlagenen Anpassungen ermöglichen es der ZLS, bundeseinheitlich schnell und rechtssicher zu handeln, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen wie dem Sprengstoffrecht, dem Gefahrgutrecht, der Überwachung von Tankprüfstellen. Die Thematik des Onlinehandels hat gerade vorhin unser Staatssekretär Dr. Baumann schon angesprochen. Andere der 16 Bundesländer sind hier bereits vorangegangen. So hat das Kabinett in Niedersachsen im September 2024 das Änderungsabkommen mit Zustimmung aller Fraktionen – auch der CDU – verabschiedet. Auch in Brandenburg und Sachsen gab es bei früheren Erweiterungen der Zuständigkeiten eine breite fraktionsübergreifende Zustimmung ohne inhaltliche Einwände. Für Baden-Württemberg ist der finanzielle Mehrbedarf sehr überschaubar. 68 000 € für zwei zusätzliche Stellen als Richtlinienvertreter, gedeckt aus dem Ressortbudget – das ist gut vertretbar, meine Damen und Herren. Mit diesen Stellen wird sichergestellt, dass die ZLS diese länderübergreifende Aufgabe kontinuierlich und fachgerecht erfüllen kann, und für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sowie für Unternehmen entstehen keine neuen Belastungen. Das ist uns, der CDU-Fraktion, besonders wichtig. (Beifall bei der CDU) Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Die Zusammenarbeit der Länder über die ZLS funktioniert und ist ein wichtiger Beitrag zu einer effizienten, schlanken und bundeseinheitlichen Sicherheitsarchitektur. Die ZLS ist eine leistungsfähige und moderne Institution. Bereits in der 15. Legislaturperiode hat unser Kollege Arnulf von Eyb ausführlich dargelegt, wie wichtig diese bundeseinheitlichen Regelungen sind. Mit dem Änderungsabkommen übernimmt die ZLS zusätzliche Aufgaben zugunsten einer klaren Kompetenzverteilung, einer einheitlichen Marktüberwachung und einer effizienten Verwaltung. Die CDU-Fraktion steht deshalb geschlossen zu dieser Vorlage. Ich werbe heute dafür, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen und dem Änderungsabkommen unsere Zustimmung erteilen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit zu diesem zwar formellen und sperrigen, aber wichtigen Thema. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt Frau Abg. Gabriele Rolland für die SPD-Fraktion.

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Gabriele Rolland SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am Anfang der Sitzung hätte ich jetzt gern gesagt: „Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist wahrscheinlich eher was für die umweltpolitischen Feinschmeckerinnen und Feinschmecker unter uns“, aber der Saal hat sich ja inzwischen etwas gefüllt, und das ist auch gut so. Denn das ist echter Verbraucherschutz; das haben wir schon gehört. Was wird gemacht? Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen ist im Jahr 2021, also vor vier Jahren, neu geordnet worden und ist bisher nicht im Abkommen mit dabei. Das wird jetzt gemacht. Damit wird auch in diesem technischen Bereich durch die Zentralstelle organisiert, wie Prüfungen stattzufinden haben, und das länderübergreifend. Es ist vor allem für die Beschäftigten in diesen Bereichen wichtig; denn es geht um den Gesundheitsschutz und um die Sicherheit der Beschäftigten. Die Überwachungsstellen arbeiten dabei mit einer sehr großen Professionalität, mit hoher Kompetenz, und sie sorgen für den Erfahrungsaustausch, sodass nicht in jedem Land die Expertinnen und Experten einzeln prüfen müssen, sondern dabei zusammengearbeitet wird. Schön wäre es, wenn das Anlagenkataster, das es gibt, tatsächlich den Transparenzansprüchen der Prüfstellen entsprechen würde. Es ist für die Bürger nämlich nicht einsehbar. Vielleicht muss man da noch einmal nachhaken. Da geht es um technische Anlagen, Rohrleitungen, Druckkessel, Dampfkessel oder Aufzüge. Sie sind zum Teil auch schon genannt worden. Der zweite Teil betrifft das neu gefasste Produktsicherheitsgesetz und die Marktüberwachungsverordnung. Das bedeutet die Übernahme von überregionalen Regelungen aus der EU. Es geht um Klarstellungen, es geht aber auch um eine bessere Lesbarkeit und Zitierbarkeit von Prüfungsanforderungen. Zum Thema Verbraucherschutz will ich noch sagen: Niemand von uns möchte, dass Kinder Schnuller in den Mund bekommen, die krebserregende Weichmacher enthalten. Niemand möchte Kettensägen haben, die beim Schneiden einer Hecke auseinanderfallen. Niemand möchte, dass wir im Haushalt Steckdosenleisten verwenden, die explodieren. Das ist echter Verbraucherschutz. Das Thema Internethandel wurde vom Herrn Staatssekretär angesprochen. Ja, es ist richtig, dass es hier eine aktive Marktüberwachung gibt, die strukturiert wird und die auch über die Länder hinweg abgestimmt wird. Ich denke aber, da gibt es noch Luft nach oben. Das ist der einzige Punkt, das Haar in der Suppe, das ich für die SPD-Fraktion gefunden habe. (Abg. Raimund Haser CDU: Das rote Haar in der Suppe! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das Här- chen in der Suppe!) Vielleicht können wir im Ausschuss darüber noch einmal reden. Insgesamt gilt: Es ist richtig, miteinander abzustimmen, wer wann was prüft. Das dient der Vereinheitlichung von Prüfungen, und das ist zweckmäßig und sinnvoll. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Daniel Born

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Jetzt folgt Herr Abg. Frank Bonath für die FDP/DVP-Fraktion.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – kurz ZLS, wie es schon alle abgekürzt haben – ist ein gutes Beispiel für die Stärken unseres föderalen Systems. In einer Zeit, in der wir oft von hoher Bürokratie und langwierigen Genehmigungsverfahren hören, zeigt die ZLS, wie gut unser föderales System funktionieren kann, nämlich dann, wenn es darum geht, staatliche Aufgaben effizient und im Sinne aller Beteiligten zu bündeln. Hier ist das tatsächlich einmal möglich. Die ZLS wurde 1993 im Zuge der europäischen Harmonisierung im Bereich der Produktsicherheit gegründet. Gemeinsam mit dem europäischen Rechtsrahmen hat die Zentralstelle eindrucksvoll bewiesen, dass die Bündelung staatlicher Aufgaben Vorteile für alle schaffen kann. Vor der Gründung der ZLS war jedes Bundesland eigenständig für die Marktüberwachung und die Anerkennung von Prüfsituationen verantwortlich. Das bedeutete für die Hersteller, vor allem für baden-württembergische Hersteller, z. B. bei elektrischen Geräten, dass sie sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher und oft widersprüchlicher landesspezifischer Verfahren auseinandersetzen mussten. Dies führte zu einem regelrechten Flickenteppich an Sonderregelungen und belastete die Unternehmen mit unnötiger Bürokratie. Die Konsequenzen waren für alle spürbar. Hersteller, die ihre Produkte beispielsweise in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg auf den Markt bringen wollten, mussten in jedem Bundesland eigene Zulassungsverfahren durchlaufen. Das bedeutete einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten. Verbraucher wiederum konnten sich nie sicher sein, ob ein Produkt, das in einem Bundesland zugelassen war, auch in anderen Bundesländern die gleichen hohen Sicherheitsstandards erfüllte. Vor diesem Hintergrund war die Idee, eine zentrale Schnittstelle zu schaffen, um europäische Vorgaben einheitlich und rechtssicher umzusetzen, nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig. Sie war zudem ein wichtiger Schritt, um den Herausforderungen der zunehmenden europäischen Verrechtlichungen gerecht zu werden. Nun steht eine Änderung des Abkommens zur Diskussion, die die rechtliche Grundlage der ZLS modernisiert und ihren Aufgabenbereich erweitert – insbesondere in den Bereichen Sprengstoffrecht, Gefahrguttanks und überwachungsbedürftige Anlagen. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, unterstützen diese geplante Stärkung ausdrücklich. Nur so kann eine wirksame Marktüberwachung langfristig gesichert und die Integration in den Europäischen Binnenmarkt weiter vorangetrieben werden. Auch die organisatorische und personelle Weiterentwicklung der ZLS begrüßen wir. Der für Baden-Württemberg vorgesehene strukturelle Mehrbedarf – Kollege Schuler hat es gesagt: 68 000 €, berechnet nach dem Königsteiner Schlüssel – ist aus unserer Sicht angemessen und sehr gut investiert. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.

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Carola Wolle AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist bereits im Mai 1997 in Kraft getreten. Seither hat sich diese Behörde zu einer maßgeblichen Stelle für die Regulierung der Produktsicherheit und des Gefahrgutrechts für alle 16 Bundesländer entwickelt. Dies gilt vor allem deshalb, weil in den vergangenen Jahren mehrere grundsätzliche Neuregelungen, z. B. das Produktsicherheitsgesetz, in Kraft getreten und modifiziert worden sind. Das Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsrecht war ganz wesentlich vom Recht der Europäischen Union beeinflusst. Deshalb ist es folgerichtig, die Tätigkeit der Zentralstelle der Länder fortlaufend an rechtliche Änderungen anzupassen. Hier brachte nicht zuletzt das Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen neuen Regelungsbedarf mit sich. Auch dieses Gesetz findet seinen Ursprung in der EU-Marktüberwachungsverordnung. Das Marktüberwachungsrecht ist von erheblicher Komplexität und muss künftige Regelungen aufnehmen können. Deshalb ist eine eindeutige und verbindliche Regelung der Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder – kurz ZLS – unbedingt erforderlich; vor allem auch, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden. Aber auch wenn die fortlaufende Anpassung der Zuständigkeiten der ZLS an die Rechtsentwicklung sinnvoll ist, so stellen sich doch folgende Fragen: Welcher bürokratische Aufwand wird hier betrieben? Und welche Auswirkungen hat die Tätigkeit der ZLS gerade auf mittelständische Unternehmen? Hier sind unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen. Mittelständische Betriebe, insbesondere im Maschinenbau, in der Elektrotechnik und im Bauwesen, müssen ZLS-Anforderungen einhalten, wenn ihre Produkte unter sicherheitstechnische Regelungen fallen. Dies führt zwangsläufig zu einem erhöhten Dokumentations- und Prüfaufwand, der sich gerade für solche Unternehmen belastend auswirkt, die sich keine eigenen Strukturen für die Erledigung solcher Pflichtleistungen leisten können. Wir müssen daher davon ausgehen, dass diese umfassenden Berichtspflichten für viele Unternehmen sehr kostenintensiv sind und einen Einsatz von externen Dienstleistern zur Folge haben. Dieselbe Problematik haben wir bei der Prüfung und Zertifizierung. Da die ZLS die Anerkennung von Prüfstellen koordiniert, entstehen für Unternehmen zusätzliche Prüfkosten, wenn bestimmte Konformitätsnachweise gefordert werden. Gerade für kleinere Unternehmen sind solche Kostensteigerungen sehr belastend. Immerhin muss jede Produktmodifizierung erneut geprüft werden. An den ausufernden Vorschriften und Nachweispflichten gerade im Rahmen der Produktsicherheit tragen die EU-Behörden die Hauptschuld. Die Beispiele, die dafür angeführt werden können, sind endlos. Das betrifft ganz aktuell die vor wenigen Monaten in Kraft getretene EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit. Hier wurden neue Dokumentations- und Informationspflichten definiert, die vor allem für das deutsche Kfz-Gewerbe beeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 lastend sind. Immer neue Anforderungen bei Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen führen bei Kfz-Händlern und -Werkstätten dazu, dass das bundesweit propagierte Versprechen des Bürokratieabbaus auch hier nicht eingelöst wurde. Das ist ein fatales Signal in einer Zeit, in der viele Betriebe um ihr Überleben kämpfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die fortlaufende Anpassung der Rechtsvorschriften der ZLS ist unumgänglich. Das darf aber nicht zur Rechtfertigung maßloser Bürokratie führen. Die Europäische Union ist dabei weiterhin der Hauptbürokratietreiber. Eine Rückkopplung in den Wirkungen der unzähligen Verordnungen auf EU-Ebene findet offensichtlich nicht statt. Das ist sehr traurig, und es ist eigentlich wirklich relevant. Solange sich an diesen bürokratischen Auswirkungen nichts ändert, warten die Unternehmen in unserem Land weiter vergeblich auf grundlegende Entlastungen. Wir, die AfD-Fraktion, werden uns damit nicht abfinden. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen in unserem Land auch durch einen grundlegenden Bürokratieabbau spürbar verbessern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit beende ich die Aussprache. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9006 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Wir haben Punkt 5 unserer Tagesordnung abgearbeitet. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 17/9007 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die Initiatoren des Gesetzentwurfs haben miteinander vereinbart, dass die Redezeit für die Begründung anteilsmäßig zwischen ihnen aufgeteilt wird. Zunächst erteile ich das Wort zur Begründung Herrn Abg. Daniel Lede Abal von der Fraktion GRÜNE.

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass ich im Namen der grünen Landtagsfraktion und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion heute diese Änderungen des Abgeordnetengesetzes einbringen kann. Wir gehen damit an ein immer wieder aktuelles Thema heran, zum einen an die Frage der Wahrung und Sicherung der Unabhängigkeit sowie der Integrität der Abgeordneten des (Daniel Lede Abal) Landtags von Baden-Württemberg – so ist es im Gesetz formuliert – und zum anderen an die Frage der Herstellung von mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten. Sie alle wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass schon der Anschein oder auch der Verdacht, dass Abgeordnete das Mandat dazu gebrauchen könnten, eigene finanzielle Interessen zu verfolgen, das Vertrauen in Politik und politisch Handelnde untergräbt. Abgeordneten sind Nebentätigkeiten nicht generell untersagt, genauso wenig wie Beteiligungen an Unternehmen oder an Organisationen. Daran wird sich weitgehend auch nichts ändern. Wir wünschen uns einen Landtag, dessen Mitglieder quer aus allen Ecken der Gesellschaft kommen und dort auch verankert bleiben. Deshalb spricht auch nichts gegen Nebentätigkeiten; sie sind absolut berechtigt. Berechtigt ist aber auch der Wunsch nach Offenheit und Transparenz gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Wir führen mit diesem Gesetz genau diese notwendigen Anzeige- und Transparenzvorschriften ein. Wir untersagen bestimmte Tätigkeiten, wenn sie mit der Verantwortung als Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg nicht vereinbar sind. Wir orientieren uns dabei an den Regelungen des Deutschen Bundestags und wollen das in einer möglichst unbürokratischen und transparenten Variante für den Landtag von Baden-Württemberg übernehmen. Im Einzelnen wollen wir Honorare für Vorträge und Reden in unmittelbarem Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit untersagen. Wir wollen die Annahme von Geldspenden durch Abgeordnete, die ihnen für ihre politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden, untersagen. Wir wollen auch entgeltliche Interessenvertretungen, also Lobbytätigkeiten für Dritte, im Zusammenhang mit dem Mandat verbieten. Erlaubt bleiben dagegen ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins oder in einem kommunalen Ehrenamt. Zulässige Tätigkeiten müssen künftig angezeigt werden und werden veröffentlicht. Der Landtag erlässt dazu Verhaltensregeln, insbesondere zur Anzeigepflicht und Veröffentlichung, und regelt das Verfahren bei Verstößen. Verstöße werden sanktioniert, und unzulässige Zuwendungen oder auch Vermögensvorteile und Entgelte oder ihr Gegenwert gehen an den Landeshaushalt. Wir werden im weiteren Verfahren auch Änderungen in der Geschäftsordnung vornehmen, damit das Regelwerk dann komplett zur nächsten Legislaturperiode in Kraft treten kann; erst im April, weil auch die Verwaltung noch etwas Zeit zur Vorbereitung braucht. Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen Andreas Deuschle und Sascha Binder ausdrücklich noch einmal persönlich danken, und ich danke auch den jeweiligen Fraktionen für die gute und enge Zusammenarbeit. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Ich möchte diesen Moment aber auch nutzen, um an unseren verstorbenen Kollegen Uli Sckerl zu erinnern. Uli Sckerl war hier im Landtag ein Vorkämpfer für Transparenzregeln, weil periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 er der tiefen Überzeugung war, dass Politik verständlich und nachvollziehbar sein muss, dass wir Abgeordneten hier am zentralen Ort der Demokratie der Öffentlichkeit gegenüber Rechenschaft schuldig sind. Er hat das Vorhaben eines Transparenzgesetzes und von Verhaltensregeln für Abgeordnete in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Er hat sich hier im Haus dafür eingesetzt, und er hat die ersten interfraktionellen Gespräche auch noch selbst geführt. Ich freue mich sehr, dass wir das hier und heute auch in seinem Sinn auf den Weg bringen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Andreas Deu schle für die CDU-Fraktion.

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Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welches Verständnis haben wir Abgeordneten von unserer Tätigkeit? Was heißt es, Volksvertreter zu sein? Wenn wir heute hier über die vorliegenden Transparenzregelungen sprechen, dann kommen wir nicht darum herum, genau diese Fragen für uns zu beantworten. Denn dass diese Regelungen überhaupt notwendig werden, hat damit zu tun, dass Kolleginnen und Kollegen in anderen deutschen Parlamenten ebendiese Frage sehr eigenwillig, um nicht zu sagen sehr eigennützig interpretiert und beantwortet haben. Dass dies im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre vor allem auch Politiker meiner Partei betroffen hat, beschämt mich, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) beschämt uns, die CDU-Landtagsfraktion, bis heute. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD, der FDP/DVP und der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber wir können Verantwortung übernehmen. Genau das tun wir jetzt mit den vorliegenden Regelungen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die Einführung von Transparenzregeln verständigt. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute nicht nur gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, sondern auch gemeinsam mit der SPD diesen Vorschlag vorlegen können. Aus meiner Sicht ist uns damit eine Regelung gelungen, die zum einen die Integrität des Parlaments, zum anderen eben auch das freie Mandat weiter schützt. Auf der einen Seite müssen wir als Gesetzgeber, als Verfassungsorgan dafür sorgen, dass einzelne Mitglieder des Landtags ihr Abgeordnetenmandat nicht zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen könnten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern genau an dieser Stelle Transparenz schulden. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen) Die Öffentlichkeit darf und muss darauf vertrauen, dass wir Abgeordneten allein das Richtige für das Land und seine Menschen im Blick haben und dass wir nicht im wahrsten Sinn des Wortes auf eigene Rechnung handeln. (Andreas Deuschle) Auf der anderen Seite wollen wir, die CDU-Fraktion, auch weiterhin Abgeordnete in unseren Reihen haben, die mitten aus dem Leben, aus dem Berufsleben kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD) Wer sich aus dem Berufsleben heraus für eine parlamentarische Tätigkeit entscheidet, der tut das hoffentlich in dem Wissen, dass ihm nur eine gewisse Zeit im Mandat zur Verfügung steht. Es gibt ein Leben vor und für viele von uns auch ein Leben nach der Abgeordnetentätigkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! – Abg. Daniela Evers GRÜNE: Hoffentlich!) Und wenn sich jemand entscheidet – – Es soll auch welche geben, die damit in den Ruhestand gehen. Das wollte ich damit sagen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wenn sich jemand entscheidet, seinen bisherigen Job, soweit er mit dem Mandat vereinbar ist, in Teilzeit oder in geringem Umfang während seiner Abgeordnetenzeit weiter auszuüben, dann ist das eine sehr persönliche Entscheidung, die es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren gilt. Für viele von uns ist der Hintergrund dieser Entscheidung, sich weiterhin die eigene politische Unabhängigkeit zu bewahren. Auch diesen Anspruch haben die Bürgerinnen und Bürger schließlich an uns: politisch unabhängig zu sein und den Kontakt zur bisherigen Lebenswirklichkeit – dort, wo man herkommt – nicht zu verlieren, sondern ihn aufrechtzuerhalten. Wir, die CDU-Fraktion, haben es uns bei der Ausgestaltung der Regeln deshalb nicht einfach gemacht. Unser Leitsatz lautet: nichts verbergen, aber auch nicht zu viel verbieten. Konkret heißt das: Sein Abgeordnetenmandat zu versilbern, indem man die Position des Volksvertreters dazu nutzt, zusätzlich Geld zu machen, bleibt selbstverständlich auch künftig verboten. Das betrifft z. B. Honorare für Vorträge, für Reden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit stehen, das betrifft die Annahme von Spenden für die eigene politische Arbeit oder entsprechende entgeltliche Lobbyarbeit oder Beratungstätigkeiten. Gleichzeitig können wir hier als Abgeordnete im Landtag neben dem Mandat eben berufstätig bleiben, sofern mögliche Interessenkonflikte des Berufs ausgeschlossen werden können. Es gibt also eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht. Auch hier schaffen wir mit dem Gesetzentwurf Klarheit, Vertrauen und beugen Unsicherheiten vor. Mit einer Stufenregelung zur Anzeige der Nebeneinkünfte und klaren Regelungen zu Übergangszeiten gelingt uns, meine ich, ganz gut ein Spagat der abzuwägenden Interessen. Alles in allem ist es daher eine Regelung, die eine ganze Weile gedauert hat, die am Ende aber eine runde Sache geworden ist: für Freiheit im und Vertrauen in das Mandat. Deshalb wird meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion.

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Sascha Binder SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Er kann es doch! – Heiterkeit)

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Daniel Born

You made my day!

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Sascha Binder SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine Angelegenheit in eigener Sache. Wir müssen die Rechtsverhältnisse zur Offenlegung selbst regeln, weil es niemand sonst tun kann, sogar niemand sonst tun darf. Aus diesem Umstand erwächst eine besondere Verantwortung, auch Regelungsnotwendigkeiten zu erkennen. Ja, heute ist ein guter Tag für mehr Transparenz, ein guter Tag für Offenlegungsregeln für Abgeordnete in Baden-Württemberg. Aber als jemand, der bereits 2013 die ersten Vorschläge zur Veränderung der Offenlegungsregeln für Abgeordnete im baden-württembergischen Landtag vorgelegt hat und schon damals in Verhandlungen eingetreten ist, muss ich sagen: Das ist nicht unbedingt ein Baden-Württemberg-Tempo; auch an dieser Stelle können wir deutlich schneller werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Aber das ist auch dem Umstand geschuldet, dass man, wenn man Angelegenheiten für sich selbst regeln muss, eben auch sehr viel abzuwägen hat. Abgeordnete, Abgeordneter dieses Landtags von Baden-Württemberg zu sein, ist keine Selbstverständlichkeit; es ist jeden Tag eine Ehre und eine Verpflichtung. Mitzubestimmen, Gesetze zu verabschieden, Regelungen im Namen des Volkes hinzubekommen, das bedeutet eine besondere Verantwortung. Deshalb haben wir auch die Aufgabe, unsere Verhältnisse offenzulegen, an der Grenze dazu, dass wir sagen: Ja, Abgeordnete sollen auch ihrem Beruf nachgehen können. Sie sollen das auch deshalb tun, um eben nicht nur den Plenarsaal und die Sitzungssäle des Landtags von innen zu sehen, sondern um auch am Leben teilzunehmen – nicht nur am privaten Leben, sondern auch in der Arbeitswelt. Dem werden wir durch diese Offenlegungsregeln keine Steine in den Weg legen, außer dass man Berufe und Tätigkeiten neben dem Mandat jetzt nicht nur anzeigen muss, sondern ab einer gewissen Schwelle eben auch offenlegen muss, welche Einkünfte daraus erwachsen. Wir haben das bewusst in Stufen gemacht. Ich will zu den Stufen eines sagen: Sie machen deutlich, ab wann nach unserem Dafürhalten Heller und Pfennig wirklich benannt werden sollen. Wenn die Einkünfte deutlich über den Einkünften aus der Abgeordnetentätigkeit liegen, sind diese 1 : 1 offenzulegen, weil daraus auch erschlossen werden kann, welche Rolle welche Tätigkeit hat. Unsere Vorgängerinnen und Vorgänger haben nicht umsonst entschieden, dass dieses Parlament ein Vollzeitparlament ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben auch die Aufgabe, darzulegen, wo Geschäftsbeziehungen bestehen. Sind die einen oder anderen Einkünfte erst durch ein Abgeordnetenmandat möglich, realisierbar geworden? Sind Beratungstätigkeiten für landeseigene Unterneh- (Sascha Binder) men erst entstanden, seit man Abgeordneter ist? Es ist richtig, Dinge gar nicht zuzulassen, Dinge offenzulegen. Denn man ist allein seinem Mandat verpflichtet, und aus dem Mandat dürfen keine wirtschaftlichen Interessen folgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben viel diskutiert. Ich kenne auch viele Argumente aus dem Rund: Das Abgeordnetenmandat würde unattraktiv, wenn man Dinge offenlegen muss, wenn man seine Nebeneinkünfte offenlegen muss, wenn man vielleicht die einen oder anderen Nebentätigkeiten nicht mehr machen darf. Ja, das ist so. Aber ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen: Das Abgeordnetenmandat, Abgeordneter in diesem Landtag zu sein, ist kein Beruf wie jeder andere. Wir alle sind Mitglieder in einem Verfassungsorgan. Deshalb gelten für uns auch besondere Regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Ich denke, dass wir mit diesem Schritt einen Regelungszustand, den wir derzeit haben – man traut sich manchmal gar nicht, hineinzuschauen, weil das wirklich ein sehr veralteter Zustand ist –, jetzt auf den aktuellen Stand bringen, und das auch noch in dieser Legislaturperiode mit Wirkung zur kommenden Legislaturperiode. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, man hat in der Vergangenheit, wenn Abgeordnete in diesem Parlament Regelungen vermeintlich in eigener Sache beschlossen haben, vergessen, dass es auch künftig Abgeordnete gibt, die, wenn sie für ein Mandat kandidieren, auch wissen müssen, wie die Rechtsverhältnisse sind. Deshalb ist es gut, dass wir das jetzt machen und alle Kandidierenden jetzt wissen, unter welchen Voraussetzungen sie, wenn sie bei der nächsten Wahl denn gewählt werden, ihre Nebentätigkeit dann auch offenlegen müssen. Zum Abschluss möchte ich mich, Kollege Deuschle, Kollege Lede Abal, für die gute Zusammenarbeit bedanken, mit etwas Enttäuschung, Kollege Haußmann, dass sich die FDP/DVP irgendwann aus den Verhandlungen verabschiedet hat, was ich nach wie vor nicht richtig nachvollziehen kann. Kollege Haußmann, Sie werden das jetzt sicher gleich erläutern. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich bin dem Kollegen Lede Abal dankbar, dass er einen genannt hat, mit dem wir die Verhandlungen begonnen haben, mit dem ich schon 2013 zu diesem Thema verhandelt habe: Uli Sckerl, an den wir in dieser Stunde denken, der für diese Dinge immer eingestanden ist. Es ist schön, dass Sie ihn an dieser Stelle erwähnt haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt Herr Abg. Jochen Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Die FDP/DVP-Landtagsfraktion kann sich bei vielen Regelungen periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung wiederfinden. Für uns ist die Transparenz über die Tätigkeiten von Abgeordneten sehr wichtig. Deswegen tragen wir da vieles mit. Aber: Worum geht es der FDP/DVP-Landtagsfraktion, und wo haben wir Schwierigkeiten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Für uns ist die Vielfalt der beruflichen Herkunft der Abgeordneten elementar für unseren Parlamentarismus. Der Landtag profitiert von Abgeordneten mit unterschiedlichsten Berufen. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen die neuen gesetzlichen Regelungen eben nicht dazu führen, dass Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, über die notwendige Transparenz hinaus benachteiligt werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das könnten Angestellte aus der freien Wirtschaft sein, die mit ihrem Arbeitgeber Vertraulichkeit über ihre vertraglichen Belange vereinbart haben. Genauso wenig sollten Unternehmerinnen und Unternehmer durch ihr zeitlich befristetes Mandat als Abgeordnete wettbewerbliche Nachteile auf sich nehmen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Konrad Epp- le CDU) Für uns ist deshalb wichtig, dass wir die Transparenzregeln so gestalten, dass einerseits das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit umgesetzt wird und wir andererseits weiterhin davon profitieren – denn wir erleben, wie wichtig das ist –, dass sich nicht nur Menschen, die aus dem öffentlichen Dienst kommen, für ein Mandat bewerben und in die Verantwortung als Abgeordneter gehen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Kollege Daniel Lede Abal, Sie haben es angesprochen: Man hat sich auch an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientiert. Sie sprachen auch von „bürokratiearm“. Meine Informationen dazu sind anders. Wir haben schon nach kurzer Zeit gesehen, welche Probleme mit den Regelungen des Transparenzg esetzes im Deutschen Bundestag verbunden sind. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Abgesehen von dem teilweise erheblichen Aufwand und der manuellen Bearbeitung für die Abgeordneten sowie eben auch für die Bundestagsverwaltung hat sich gezeigt, dass für Abgeordnete, die z. B. Landwirte sind, oder für Abgeordnete mit Beteiligungen oder der Mitwirkung an einer OHG schnell grundlegende Probleme für die Geschäftstätigkeit aufkommen. Das heißt, es bestehen wettbewerbliche Risiken für Unternehmen selbst dann, wenn der Abgeordnete wegen seines Mandats die Tätigkeit gar nicht wahrnimmt. Das kann doch nicht unser Ziel sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir müssen zwei Bereiche betrachten – das wurde heute auch schon angesprochen –: Wir haben heute die erste Lesung der Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die Details stehen aber natürlich in der Geschäftsordnung, die wir im Rahmen der zweiten Lesung nochmals besprechen. (Jochen Haußmann) Tätigkeiten und Verträge müssen bei der Präsidentin angegeben werden, und die Angaben werden dann veröffentlicht. Diese Angabe von Tätigkeiten ist auch aus unserer Sicht sinnvoll. Die Veröffentlichung von Verträgen hingegen wird zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Abgeordneten und die Vertragspartner führen. Ein Mandat ist immer befristet, und für unsere Fraktion ist wichtig, dass Abgeordnete, die, wie bereits angesprochen, nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, die Möglichkeit erhalten, neben dem Mandat aktiv zu bleiben. Denn dann ist der Übergang – das ist ganz wichtig – wieder gesichert. Zu hohe Anforderungen und solche Benachteiligungen führen dazu, dass die Breite, die von allen Fraktionen gewünscht wird, im Landtag dann eben nicht mehr vertreten ist. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Es gäbe noch Feinheiten, auf die ich aber nicht weiter eingehen will. Beispielsweise wird die Verpflichtung, in beruflichen Angelegenheiten Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag zu unterlassen, für einen Hochschulprofessor schwierig, wenn er wiederum von der Hochschule verpflichtet wird, seine Tätigkeiten im Landtag anzugeben. Das sind eher die kleineren Dinge. Wir haben dabei aber immer versucht, pragmatische Lösungen zu finden. Im Sinne der Transparenz ist es vollkommen in Ordnung, anzugeben, welche Tätigkeiten oder Beteiligungen man hat. Um aber erhebliche Benachteiligungen zu vermeiden, die man der Präsidentin anzeigen kann, wäre es aus unserer Sicht eine bessere Option, etwa auf die Veröffentlichung von Verträgen verzichten zu können oder Stufenregelungen der Einkünfte unter dem Aspekt des Wettbewerbsschutzes zu überarbeiten. Für Gespräche stehen wir gern zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Abg. Rüdiger Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident! Kollege Haußmann, vielen herzlichen Dank. Wir teilen die Bedenken, die Sie hier dargelegt haben, in Gänze und würden hier dann auch massive Bedenken anmelden. Werte Kollegen, zunächst – das habe ich für meine Fraktion hier bereits mehrfach kritisieren müssen, leider – ging uns der Gesetzentwurf mal wieder, erneut äußerst kurzfristig zu. Da das mittlerweile nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, sehen wir darin eine klare Geringschätzung, wenn nicht sogar eine Missachtung des Parlaments durch die einbringenden Fraktionen. (Beifall bei der AfD) Die politische Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist leider nicht frei von Skandalen: die Flick-Affäre, die Spendenaffäre um Altkanzler Kohl, die Verstrickung des früheren Kanzlers Scholz in Cum-Ex-Geschäfte, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Maximilian Krah nicht vergessen!) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 die Maskenaffäre des Abg. Löbel aus Mannheim sowie des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Spahn und nicht zuletzt die 600 Millionen € bei der Northvolt-Pleite, die untrennbar mit dem Namen des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Habeck verbunden ist. (Minister Manfred Lucha: Schwachsinn! – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Bystron, Krah!) Doch wie stellt sich die aktuelle Rechtslage dar? Für Abgeordnete gelten wie für jeden Bürger selbstverständlich alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Strafgesetzbuch. Bei mutmaßlichen Gesetzesverstößen eines Abgeordneten kann die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität beantragen. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Nach Zustimmung des Ständigen Ausschusses nehmen die Ermittlungen ihren regulären Verlauf. (Unruhe)

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Daniel Born

Einen Moment, Herr Abgeordneter. – Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Das Wort hat Herr Abg. Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Fazit: Die §§ 331 ff. des Strafgesetzbuchs – Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: War das nicht Petr Bystron?) gelten ebenso für Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg. Auch die Steuergesetze, insbesondere die Rechtsvorschriften zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und zum Solidaritätszuschlag, finden auf Abgeordnete selbstverständlich volle Anwendung. Folglich gilt auch für Abgeordnete das Steuergeheimnis. Es gibt aber auch Gesetze, die sich nur an Abgeordnete richten und an die sich nur Abgeordnete halten müssen, so das Abgeordnetengesetz, das als Lex specialis die Rechtsverhältnisse der Mandatsträger regelt. So werden in § 4a des Abgeordnetengesetzes die Offenlegungspflichten der Abgeordneten erfasst. Mit Ihrem Gesetzentwurf geben Sie vor, die Unabhängigkeit und Integrität der Abgeordneten sichern zu wollen – ehrenwerte Ziele. Tatsächlich aber handelt es sich um eine paternalistische Überregulierung, die Grundrechte einschränkt und das verfassungsrechtlich verbürgte freie Mandat aushöhlen kann. (Lachen des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, dann klagen Sie halt!) Unter dem Deckmantel der Korruptionsprävention werden Tätigkeitsverbote ausgesprochen, die sich nicht auf konkrete Missbrauchsfälle stützen, sondern auf vage Vermutungen. Der bloße Anschein eines Interessenkonflikts genügt, um legitime berufliche Tätigkeiten zu untersagen. Ist das mit einer freiheitlichen Demokratie vereinbar? Da darf man ein Fragezeichen setzen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) (Rüdiger Klos) Der zentrale Vorwurf Ihres Entwurfs lautet, Abgeordnete könnten ihr Mandat zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen. Doch dieser Generalverdacht beschädigt das Parlament als Ganzes. Wer meint, man müsse alle Abgeordneten mit einem Netz aus Verboten und Transparenzpflichten überziehen, hat offensichtlich das Vertrauen in das freie Mandat verloren. (Beifall bei der AfD) Das ist gefährlich, ist es doch eine tragende Säule unserer parlamentarischen Demokratie. Ihr Entwurf kann als Misstrauensvotum gegen das Parlament verstanden werden. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Denn er suggeriert, Abgeordnete seien durch Verbote und überzogene Transparenz zur Lauterkeit zu bewegen. Man ist fast versucht, zu sagen: nur durch Verbote. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Oh Gott!) Der Entwurf verkennt, dass politische Integrität aus Überzeugung erwächst, nicht hingegen aus gesetzlichen Vorgaben. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Maximilian Krah, bestes Beispiel!) Das Vertrauen der Bürger in die Politik wird nicht durch permanentes Misstrauen gestärkt, sondern durch Vorbilder, Verantwortung und politische Kultur. Meine Fraktion will daher Transparenz durch Vertrauen, durch Verantwortung und durch politische Kultur erreichen, nicht durch Zwangsmoral und Kontrollwut. Im Hinblick auf das freie Mandat und die Gewaltenteilung ist es inakzeptabel, dass das Präsidium hier als Sondergericht über Abgeordnete überhöht wird. Die Möglichkeit von Sanktionen muss allein der Judikative vorbehalten bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ein Damoklesschwert in Form finanzieller Sanktionen gegen einen Abgeordneten – dazu noch verhängt durch die politischen Konkurrenten – ist in unseren Augen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar. Die Fraktion der AfD lehnt die Schaffung einer solchen finanziellen Repressalie durch die politische Konkurrenz entschieden ab. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Wir haben unsere Erfahrungen gemacht. Ihr Entwurf mag gut gemeint sein, ist aber schlecht gemacht. Der Volksmund sagt dazu: Zwischen Wahnsinn und Verstand liegt oft nur eine dünne Wand. – In diesem Fall trifft das zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Jetzt schaue ich einmal, ob es in der Aussprache noch weitere Wortmeldungen gibt, denn die Regierung verzichtet üblicherweise auf ihre Stellungnahperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 me, weil es hier um eine Änderung des Abgeordnetengesetzes geht. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann ist die Aussprache hiermit beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9007 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Das ist hiermit beschlossen, denn es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes – Drucksache 17/9008 Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hierzu hat das Präsidium folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Die Initiatoren des Antrags haben vereinbart, die Zeit für die Begründung anteilsmäßig aufzuteilen. Zunächst erhält für die Fraktion GRÜNE Herr Abg. Hentschel das Wort.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über die Änderung des Datenschutzgesetzes, mit der wir die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung in ihrer Anwendung auf uns, die Abgeordneten des Landtags, übertragen wollen. Ausgangspunkt für die Änderung sind mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, mit denen er deutlich gemacht hat, dass die DS-GVO auch für Abgeordnete im parlamentarischen Bereich anwendbar ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch gut so. Der Datenschutz schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Willkür. Deswegen sagen wir Grünen: Datenschutz ist wichtig. (Beifall bei den Grünen) Welche Bedeutung der Datenschutz hat, sehen wir gerade anhand der Nachrichten aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Dort werden ausländische Studenten, die sich an der Grenze melden, dazu genötigt, gezwungen, ihre Accounts im Social-Media-Bereich offenzulegen, damit diese geprüft werden können. Das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist kein Datenschutz, sondern das ist die Geiselnahme von Daten. Bei der Prüfung der Visa soll vor allem nachgeschaut werden, ob Postings oder Nachrichten gefunden werden, die als feindselig gegenüber der Regierung in Washington oder der amerikanischen Kultur angesehen werden können. Das heißt im Klartext: Studentinnen und Studenten müssen damit rechnen, dass sie ihr Studium, das sie in den USA für viel Geld angefangen haben, nicht zu Ende führen können, weil sie irgendwann einmal etwas auf Social Media gesagt haben, was der heutigen Regierung in Washington nicht passt – selbst dann, wenn es vielleicht der nächsten doch wieder passen würde. (Thomas Hentschel) Das Beispiel zeigt die Gefahren auf, die bestehen, die bei der Preisgabe solcher persönlichen Daten vorhanden sind. Deswegen schreiben wir den Datenschutz hier groß. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Dabei wird der Datenschutz im Allgemeinen immer als Sand im Getriebe und als Verhinderungs- und Störfaktor angesehen. Doch der Datenschutz ist viel mehr als das. Er ist Freiheits- und Persönlichkeitsschutz für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt sind wir seitens des Landtags gefragt, für uns zu regeln, wie wir den Datenschutz bei uns umsetzen wollen. Dafür liegt ein guter gemeinsamer Entwurf der Fraktionen des demokratischen Verfassungsbogens vor. Damit zeigen wir auch, dass Datenschutz nicht kompliziert sein muss. Datenschutz und ein funktionierendes Parlament sind keine Gegenspieler, sondern Mitstreiter. In unserer Arbeit sind wir ständig damit konfrontiert, dass wir Abgeordneten in den Fraktionen und dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landtagsverwaltung Daten verarbeiten. Deswegen ist uns sehr wohl bewusst, dass wir mit den Daten der Bürgerinnen und Bürger auch sehr sorgsam umgehen müssen, und zwar sowohl mit den Daten, die wir direkt von den Bürgerinnen und Bürgern bei Anfragen bekommen, als auch mit den Daten, bei denen die Bürgerinnen und Bürger zum Teil gar keine Einverständniserklärung abgeben können, weil es sich um Daten handelt, die z. B. bei Petitionen, im Rahmen eines Untersuchungsausschusses oder auch in Immunitätsangelegenheiten vorgelegt werden sollen. Uns ist bewusst, dass das ein sehr diffiziles Gebiet ist, und deswegen gehen wir mit diesen Daten auch vorsichtig um. Dennoch gibt es die Möglichkeit, dass auch bei uns Datenmissbrauch stattfindet. Deswegen werden wir mit diesem Gesetz eine Regelung einführen, die es uns ermöglicht, eine eigene Datenschutzinstanz in unserem Parlament zu installieren, die die entsprechenden Prüfungen vornimmt, wenn Einsprüche gegen die Behandlung der Daten bei uns vorgenommen werden. Damit setzen wir den Geist der DS-GVO in unserem Parlament angemessen um. Ich finde, es ist mehr als angemessen, dass wir hier solche Regelungen treffen. Jetzt bin ich gespannt, wie die Debatten dazu im Ausschuss noch ablaufen werden, und freue mich auf die weitere Debatte. Ich kann schon einmal ankündigen, dass wir Grünen dem Entwurf zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt Herrn Kollegen Andreas Deuschle für die CDU-Fraktion das Wort.

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Andreas Deuschle CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade schon vom Selbstverständnis von uns Abgeordneten gesprochen, davon, was gute Volksvertretung ausmacht. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: Heute, im Jahr 2025, findet gute Volksvertretung auch immer mehr online statt. Über Onlinemeeeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tings, über Social Media, über E-Mails – so tauschen wir uns heute mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Großteil unserer Kontakte aus. Als Abgeordnete den Menschen zu dienen, heißt heute zunehmend auch, die Mandatsarbeit zu digitalisieren. Und wo Digitalisierung ist, sind auch Datenschutz und Datensicherheit nicht weit. Die europäische Rechtsprechung ist hier sehr klar: Auch wir Parlamentarier unterliegen grundsätzlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung – eine aus meiner Sicht auch logische Feststellung. Trotzdem darf Datenschutz gute Volksvertretung nicht verhindern, ihr nicht im Weg stehen. Als Abgeordnete brauchen wir im politischen Alltag auch personenbezogene Daten, um unsere Arbeit zu machen. Es ist deshalb nur konsequent, dass wir die in der Datenschutz-Grundverordnung normierten Rechte auf Information, auf Löschung, auf Berichtigung und das Widerspruchsrecht für unsere parlamentarische Tätigkeit der Realität anpassen, dies aber nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger, sondern zu ihrem Nutzen. Datenschutz soll schützen, er soll nicht blockieren. Dafür schaffen wir jetzt die Vorkehrungen, wenn wir das Landesdatenschutzgesetz ändern. Es geht dabei aber nicht um einen Freibrief für unser Parlament. Datenschutzverstöße sollen und müssen auch im Kontext unserer Mandatstätigkeit beanstandet und geahndet werden können. Wir sorgen heute bzw. dann in zweiter Lesung für den passenden Rahmen. Das tun wir, wenn wir die Aufsicht bei einem parlamentseigenen Kontrollgremium ansiedeln, statt sie beim Landesdatenschutzbeauftragten zu belassen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, und davon machen wir Gebrauch. Um einen politischen Sachverhalt abschließend beurteilen zu können, müsste, wenn wir nicht reagieren würden, der Landesdatenschutzbeauftragte ohnehin Rücksprache mit den betroffenen Parlamentariern halten. Das würde aus unserer Sicht das Verfahren eigentlich nur unnötig verzögern. Deshalb machen wir es selbst. Ein eigenes Datenschutzgremium des Landtags hat leichter und damit auch einen besseren Einblick in die politischen Abläufe sowohl hier in Stuttgart als auch gegebenenfalls in den Wahlkreisen. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Damit erfolgt künftig die Prüfung von Datenschutzverstößen im parlamentarischen Kontext aus einer Hand, und zwar einer internen Hand. Wir schaffen ein klares und transparentes Verfahren für alle den Landtag und seine Abgeordneten betreffenden Fragestellungen zum Datenschutz. Nachdem wir für diese Regelung den ausdrücklichen Segen des Landesdatenschutzbeauftragten und auch hier im Plenum einen breiten Konsens dazu haben, ist dieser Gesetzentwurf mehr als zustimmungsfähig. Meine Fraktion wird daher mit Ja stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Jonas Weber. Bitte sehr.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob in den Unternehmen unseres Landes, in den Vereinen, ob Lehrerinnen und Lehrer oder Selbstständige, ob privat oder im Beruf: Wir alle sind täglich mit Datenschutzfragen konfrontiert. Ich denke mal, Sie alle haben da keine großen Probleme. Aber ich gebe an dieser Stelle offen und ehrlich zu: Ich muss das eine oder andere Mal nachschauen, wie es denn rechtskonform geht. Das beschäftigt dann natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Büros. Das kann man in aller Offenheit und Ehrlichkeit so sagen. Insofern ist durch die europäische Rechtsprechung jetzt auch klar, dass die Datenschutz-Grundverordnung, der europäische Rechtsrahmen auch für Parlamente und die Parlamentsarbeit gilt. Insofern sind wir konsequenterweise den Weg gegangen und haben eine rechtliche Basis dafür geschaffen, dass wir alle unsere gute Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land gemeinsam fortschreiben können, dass wir sie rechtssicher machen können, wobei wir besonders bei dem höchsten Gut im Bereich der Datenverarbeitung aufpassen, nämlich den persönlichen Daten der Menschen in Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen sind wir heute an einem Punkt, an dem wir eine eigene Regelung in das Landesdatenschutzgesetz aufnehmen. Flankierend – Kollege Deuschle hat es gerade auch gesagt – schaffen wir ein eigenes Gremium – nicht, weil es uns so viel Freude macht, Gremien zu schaffen, sondern weil uns der europäische Rechtsrahmen vorschreibt, dass es dafür ein Gremium gibt. Konsequenterweise ist es dann auch so, dass Abgeordnete selbst Verantwortung übernehmen und diesem Gremium selbst angehören und dass wir die Verantwortung eben auch nicht abgeben. Gut ist die Regelung dahin gehend, dass der Landesdatenschutzbeauftragte sowie seine Expertinnen und Experten hinzugezogen werden können. Wir können also durchaus Rechtsfortschreibung betreiben und müssen nicht im luftleeren Raum arbeiten. Uns, der SPD-Fraktion, war auch der Hinweis wichtig – Sie wissen das –, dass es auch „Zwischenzeiten“ in einem Parlament gibt – also die Phase, in der das neue Parlament zwar bereits gewählt ist, sich aber noch nicht konstituiert hat. Auch für diese Fälle braucht es natürlich ein Gremium. Da ist es sinnigerweise notwendig, dass wir darauf schauen, dass es ein ordentliches Gremium gibt. Da haben wir, die SPD-Fraktion, in die Beratung eingebracht, dass der Ständige Ausschuss – das liegt in seinem Namen ja schon verankert –, der in diesen „Zwischenzeiten“ ständig seinen Dienst tut, das richtige Gremium ist. Das heißt, wir schauen an dieser Stelle auf eine schlanke und effiziente Regelung. Wichtig ist – das war auch immer wieder Gegenstand von Fragen –, dass es sich nicht allein um die Arbeit hier im Parlament dreht, sondern dass auch die Arbeit umfasst wird, die ein Abgeordneter, eine Abgeordnete im Land und im Wahlkreis erbringt. Denn ich weiß, Sie sind in Ihrem Wahlkreis genauso fleißig, wenn nicht noch fleißiger als hier vor Ort. Insofern fallen da wahrscheinlich noch mehr Daten an, als sie hier ohnehin schon anfallen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen also eine gute Basis, einen guten Rahmen für die weitere Arbeit. Da möchte ich mich ausdrücklich bei der Frakperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP bedanken, weil wir damit auch gemeinsam einen Weg gehen, indem wir Verantwortung übernehmen. Gelinde gesagt, man hätte das Ganze ein bisschen schneller hinbekommen können. Aber wir haben es jetzt auf einen guten Weg gebracht, und wir schaffen die Rechtssicherheit, die notwendig geworden ist. Kollege Hentschel hat ja den großen Bogen des Datenschutzes aufgegriffen. Ich könnte darauf jetzt auch eingehen. Aber ich will an dieser Stelle doch eines ganz deutlich sagen: Gerade weil es eine Regelung ist, die uns betrifft, sollten wir sie mit Selbstbewusstsein und einer klaren Botschaft auch nach außen hin vertreten und sagen: Ja, wir nehmen den Datenschutz ernst, und wir schauen auch, dass wir auf der Basis eines rechtlich sauberen Rahmens arbeiten können. Da will ich aber auch an eines erinnern. Es ist ja auch so, dass es hier in diesem Haus Datenschutzverstöße oder zumindest, sage ich mal, einen Umgang mit Daten gegeben hat, der hart an der Grenze des guten Geschmacks lag. Wenn z. B. einzelne Fraktionen Meldeportale für Lehrerinnen und Lehrer online schalten, dann sehen wir genau, dass die Sensibilität für Daten und der ordentliche Umgang mit den Beschäftigten des Landes nicht bei jedem Abgeordneten angekommen ist. Umso wichtiger ist, dass wir das Thema Datenschutz immer wieder mit voller Inbrunst hier an dieser Stelle auch verteidigen. Vielen herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich erteile jetzt dem Abgeordnetenkollegen Weinmann für die FDP/DVP-Fraktion das Wort. (Abg. Christian Gehring CDU: Netter Kollege!)

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Nico Weinmann FDP

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie und eine freie Meinungsbildung darstellt. Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes entfällt die Bereichsausnahme für den Landtag, nachdem der Europäische Gerichtshof die Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich auch auf den parlamentarischen Betrieb Anwendung finden lässt. Wir nutzen gerade diese Datenschutz-Grundverordnung – Artikel 23 –, um eigene Regelungen für den parlamentarischen Bereich gelten zu lassen, da die Position des Volksvertreters durchaus vielfältig und umfangreich ist und gerade mit Blick auf die Kernaufgaben des Landtags – ich denke auch an die Sicherheitsaufgaben, die hier Berücksichtigung finden müssen – eine besondere Betrachtung notwendig werden lassen. Mit dem eigenen Datenschutzaufsichtsgremium stellen wir eine unbürokratische, leistungsfähige, aber gleichzeitig auch kostengünstige Regelung der Vorgänge sicher, und wir kommen mit diesem Gesetzentwurf auch Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU nach, der das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sichert. (Nico Weinmann) Alles in allem ist es ein Gesetzesvorhaben, das meines Erachtens zustimmungsfähig ist, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich zu bedanken, die im Vorfeld daran mitgewirkt haben, dass dieser Gesetzentwurf so unbürokratisch und einfach daherkommt. In diesem Sinn können wir, denke ich, hier einen Knopf dranmachen. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

So, die Aussprache geht ja flott voran. – Für die AfD-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Alfred Bamberger das Wort.

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Alfred Bamberger AfD

Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Zuruf: Eijeijei!) – Ja, ja. Das ist so, und zwar aus mehreren triftigen Gründen, die sowohl grundsätzlicher als auch verfahrenstechnischer Natur sind. Mit der Einrichtung eines eigenen Datenschutzaufsichtsgremiums im Landtag wird nichts anderes als neue Bürokratie geschaffen. Sie machen damit das Gegenteil dessen, was Sie ansonsten fordern, nämlich Bürokratieabbau. Das erinnert schon stark an unseren Lügenkanzler Friedrich Merz, der „A“ sagt, aber B macht. Sie wollen eine neue Behörde oder Abteilung schaffen und damit neue Versorgungsposten, also wieder einen neuen Apparat auf Kosten der Steuerzahler. Nach unserer Meinung geht es hier nicht um Datenschutz, sondern wieder mal um Selbstversorgung. Die AfD sieht grundsätzlich keinen Grund, weshalb nicht auch weiterhin der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, eine bewährte und unabhängige Instanz, für datenschutzrechtliche Fragen im Bereich des Landtags zuständig sein sollte. Warum soll für den Landtag eine Sonderaufsicht gelten? Wo ist die Gefahr, wenn sich Abgeordnete dem gleichen Kontrollstandard unterwerfen wie jede andere öffentliche Stelle? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist so durchsichtig, dass zum Ende der Legislatur wieder mal eine neue Organisationseinheit geschaffen wird, um treue Parteigenossen zu versorgen. Geplante Spezlwirtschaft vom Feinsten! (Widerspruch) Im Übrigen ist Baden-Württemberg wahrscheinlich das einzige Bundesland, das sich ein solches Aufsichtsgremium leistet. Zweitens: Die Art und Weise, wie dieses Gesetz nun plötzlich auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist völlig intransparent. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs, auf die eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 man sich beruft – Aktenzeichen C-272/19 und C-33/22 –, stammen aus dem Jahr 2020 bzw. aus Januar 2024. Diese angebliche Regelungslücke besteht also seit Jahren. Warum also diese Eile? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he) Warum diese Hauruckaktion mitten in der Sitzungswoche? Ein solch sensibles Thema wie die datenschutzrechtliche Behandlung der Landtags- und Abgeordnetenarbeit gehört nicht in ein parlamentarisches Eilverfahren, sondern in die gründliche Vorberatung. (Beifall bei der AfD) Doch genau die ist unterblieben. Es gab keine vorherige Abstimmung mit dem Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, keine bundesweite Diskussion über eine einheitliche Linie. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hentschel?

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Alfred Bamberger AfD

Ja, wenn Sie meinen. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Thomas Hentschel GRÜNE

Ist Ihnen bewusst, dass tatsächlich keine zusätzlichen Gremien mit dauerhaften Besetzungen, sondern lediglich eine Gruppe von Abgeordneten für die Tätigkeit des Kontrollgremiums geplant ist?

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Alfred Bamberger AfD

Das ist genau das, was ich gesagt habe: die Spezlwirtschaft. (Lachen bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Fahren Sie fort. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Es werden keine neuen Stellen geschaffen! So ein Quatsch!)

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Alfred Bamberger AfD

Der Gesetzentwurf verstößt wegen diverser Einschränkungen gegen die DS-GVO. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) So werden die anderen Datenschutzrechte unverhältnismäßig eingeschränkt, wobei es sich hierbei um zentrale Punkte des Datenschutzes handelt. So werden die Rechte auf Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch ohne ausreichende Begründung beschränkt. Wir, die AfD-Fraktion, fordern deshalb von der Landesregierung: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, und setzen – –

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Schwarz? (Abg. Anton Baron AfD: Mitten in der Rede! Darauf können Sie doch achten! Er soll seinen Satz doch we- nigstens beenden können! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch der Sinn von Zwischenfragen!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) – Keine Sorge, Herr Abg. Baron. Sie können ganz beruhigt sein. Es war eine Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden Schwarz für eine Zwischenfrage. Herr Abg. Bamberger muss nur entscheiden, ob er sie zulässt oder nicht. So sind hier die Regeln nach unserer Geschäftsordnung. Die halten wir ein. – Deshalb dürfen Sie, Herr Kollege Bamberger, entscheiden, ob Sie die Zwischenfrage zulassen oder nicht.

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Alfred Bamberger AfD

Zwischenfragen von der falschen Fraktion lasse ich nicht zu. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen) – Das ist meine Meinung. Ja. Die Meinungsfreiheit gilt immer noch. Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück, und setzen Sie sich gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer zusammen, um eine einheitliche und tragfähige Lösung auszuarbeiten. Die verfassungsmäßige Arbeit des Landtags und damit auch die Rechte der Bürger sind zu wichtig, um hier landesspezifische Alleingänge mit zweifelhaftem Nutzen und hohem Aufwand zu unternehmen. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich schaue in die Runde. Ich habe bislang für die zweite Runde eine Wortmeldung vom Kollegen Weber. Sonst habe ich keine weiteren Wortmeldungen.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es braucht noch ein oder zwei Sätze zur Einordnung dessen, was wir gerade gehört haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Einordnung? –

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Andreas Schwarz GRÜNE

Ja!) Richtigerweise gibt es die Rechtsprechung, die wir uns gemeinsam genau angeschaut haben. Das, was wir tun, ist das Vernünftige, was zu tun ist. Wir schauen erst etwas an, dann klären wir es fachlich ab, und dann machen wir einen Gesetzentwurf. Wir rennen nicht einfach los. So haben wir das gemacht, und das ist gut so. Wenn Sie, Herr Kollege Bamberger, hier nach Jahren in diesem Parlament behaupten, wir würden ein Gremium mit Versorgungsposten für Parteigänger und Vetternwirtschaft schaffen, entschuldigen Sie bitte: Entweder Sie haben die letzten Jahre nicht aufgepasst, oder Sie lügen völlig dreist. Für die Arbeit in einem Gremium oder Ausschuss des Landtags bekommt niemand von uns einen Cent mehr, sondern das ist inkludiert in unserer täglichen Arbeit. Also: Erzählen Sie nicht so einen Stuss in diesem Parlament! (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Ach komm!) Die Kultusministerin ist da. Ich habe es vorhin gesagt. Es war doch Ihre Fraktion, die mit einem unsäglichen Meldeportal Menschen, Lehrerinnen und Lehrer, diffamiert hat, Datenschutzverstöße begangen hat. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 (Abg. Anton Baron AfD: So ein Unsinn!) – Nein, Herr Baron, machen Sie hier doch keinen Ablenkungszirkus, sondern stehen Sie dazu, dass Sie der Datenschutz nicht interessiert. Das ist in Ordnung, Sie müssen nicht zustimmen. Wir werden den Gesetzentwurf auf einen guten Weg bringen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den Grünen, Abgeordneten der FDP/DVP sowie des Abg. Raimund Haser CDU – Abg. Alfred Bamberger AfD meldet sich.)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wollen Sie noch einmal sprechen? (Abg. Alfred Bamberger AfD: Ja! Wie viel Redezeit habe ich noch?) – Sie haben noch 40 Sekunden. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Wie bitte?) – 40 Sekunden. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Das reicht mir!) Also, bitte sehr.

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Alfred Bamberger AfD

Herr Kollege, ich bin natürlich nicht so lange in dem Parlament wie Sie. Meine Erfahrungen aber haben gezeigt, dass Abgeordnete mittlerweile so gut wie nichts umsonst machen. (Widerspruch bei den Grünen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das kann ich so nicht stehen lassen! – Weitere Zurufe – Unruhe) Dieses Gremium – – (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Bamberger, fahren Sie fort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das kann ja wohl nicht so stehen bleiben! – Zuruf: Peinlich!) – Ja, ja. – Bitte fahren Sie fort.

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Alfred Bamberger AfD

Ich habe gesagt, ich vermute, dass auch hier wahrscheinlich eine Entlohnung, egal, welcher Art, (Zuruf: Nein!) stattfinden wird. Warum steht es dann nicht so drin? (Lebhafte Zurufe) Warum haben Sie es nicht ins Vorwort hineingeschrieben? (Zuruf) Warum steht es dann nicht so in der Vorlage drin? (Zurufe von den Grünen) (Alfred Bamberger) Geht das rein in den Kopf, dass man ein solches Gremium natürlich aufsetzen und der Landtagsverwaltung übereignen kann und dann sagen kann: (Zurufe von den Grünen, u. a. der Abg. Daniel Lede Abal und Swantje Sperling) „Wir wollen die und die Zulage haben“? Also, das ist doch nicht so – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Blamieren Sie Ih- re Fraktion doch nicht noch weiter! Gehen Sie zurück auf Ihren Platz!) – Das haben Sie nicht zu bestimmen. (Zuruf der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Bamberger, Sie haben noch das Wort. – Sie sind damit fertig. Ich darf alle Fraktionen hier aufrufen, eine parlamentswürdige Sprache zu gebrauchen. Das gilt auch – – Ja, gut, Herr Abg. Weber, mit „Stuss“ und „Scheiß“ argumentieren wir hier auch nicht. (Abg. Jonas Weber SPD: Bitte? Entschuldigung, ich habe „Stuss“ gesagt! – Weitere Zurufe) – Hat er nicht gesagt? Okay, dann war es nur „Stuss“. Gut. Ich wollte nur an alle appellieren – – (Abg. Nicolas Fink SPD: Man kann nicht gerügt wer- den für etwas, das nicht gesagt wurde!) – Ja, Entschuldigung, dann ist es hier falsch angekommen. Alles gut, ist in Ordnung. Ich wollte nur daran appellieren, dass wir auch in Zukunft darauf achten, dass wir alle hier eine parlamentswürdige Sprache gebrauchen. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Er hat ge- sagt, wir nähmen alle Geld für unsere Tätigkeit! – Unruhe) Auch wenn Erregung da ist, ist das gut. Aber es gab jetzt noch eine Wortmeldung. Das Wort erteile ich jetzt für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Hentschel. – Bitte sehr, Sie haben das Wort. Sie haben noch eineinhalb Minuten Redezeit.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Die werde ich nicht ganz ausnutzen. Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte jetzt noch einmal allgemein klarstellen: Keiner von uns Abgeordneten hier bekommt für irgendeine der Tätigkeiten, die er als Abgeordneter in parlamentarischen Gremien ausübt, zusätzliches Geld. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und das sind durchaus Tätigkeiten – Herr Baron, hören Sie ruhig mal zu –, eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) die einiges an Zeit in Anspruch nehmen. Meine Wenigkeit z. B. und andere hier sind auch im Vorstand des Versorgungswerks der Abgeordneten. Auch da ist es so, dass wir für die Tätigkeit, für die wir Stunden unterwegs sind und eine hohe Verantwortung tragen, keinen Cent erhalten. Das ist einfach eine Selbstverständlichkeit, die, meine ich, aus Sicht eines jeden Abgeordneten dazugehört, dass er sich hier für die parlamentarische Arbeit einbringt. Und das wird auch so bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Georg Heitlinger FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank für diese ergänzende Ausführung. – Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung. Dann ist die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7 beendet. Wir machen das wie üblich und überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9008 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das auch hier so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung erledigt. Damit kommen wir zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes, der Kindertagesstättenverordnung und des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung – Drucksache 17/9009 Ich erteile das Wort zur Begründung der Frau Ministerin. Frau Ministerin Schopper hat das Wort zur Begründung. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Herr Präsident hat ja gerade den sehr umfangreichen Titel des Gesetzentwurfs vorgelesen, den wir jetzt in erster Lesung beraten. Der voluminöse Titel verbirgt aber eher bekannten Stoff für all diejenigen, die im frühkindlichen Bereich unterwegs sind. Das hat so etwas von „Alle zwei Jahre wieder“. (Heiterkeit des Abg. Daniel Born SPD) Aber es ist trotzdem ein sehr wichtiger Punkt, weil wir natürlich mit diesem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Änderungen die Arbeit in den Kindertagesstätten weiterhin auf dem hohen qualitativen Niveau fortsetzen wollen, das wir bisher haben. Sie alle wissen – ich will die Gelegenheit noch einmal kurz nutzen –, dass wir in den Kitas – die erste Bildungseinrichtung, die Kinder oft oder Gott sei Dank im Normalfall besuchen – nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder fördern. Kinder lernen dort nicht nur, mit anderen Kindern in sozialen Kontakt zu treten, neue Freunde zu finden. Vielmehr hat die Kita als Bildungseinrichtung gerade auch für Kinder, die aus Familien kommen, in denen wenig vorgelesen wird, in denen eine Unterstützung im familiären Umfeld weniger geleistet werden kann und wird, einen unglaublichen Wert und (Ministerin Theresa Schopper) eine Wichtigkeit. Das ist ein wichtiger Schritt, damit der Bildungserfolg der Kinder von der Herkunft entkoppelt wird – ein Ansinnen, das wir ja alle haben. Auf der anderen Seite sind Kitas der Garant dafür – wir wissen, das ist manchmal gar nicht so einfach –, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen gut hinzubekommen; das gilt aber auch für Männer. Wir haben heute Morgen – die Kolleginnen Dorothea Kliche-Behnke, Isabell Huber, Stefanie Seemann, Alena Fink-Trauschel waren auch da – noch einmal darüber geredet, wie wichtig es ist, verlässliche Strukturen zu haben. Wir wissen, die Bildungsinstitution Kita wie auch die Institutionen für Betreuung, aber auch für Bildung und Betreuung sind sehr, sehr wichtig, da wir in den frühen Jahren entsprechend die Weichen stellen und Förderungen zur Verfügung stellen müssen. Wir haben neben der Frage der Fachkräfte, die im Kitabereich immer wieder für großen Diskussionsstoff sorgt, über die Möglichkeit des Direkteinstiegs – ich möchte dieses Erfolgsmodell noch mal explizit nennen – tatsächlich noch eine weitere Schiene aufgemacht, über die wir Personal akquirieren. Das Angebot mit über 600 Auszubildenden ist im letzten Jahr sehr hoch gestartet. Jetzt haben wir sogar über 1 100 Personen, die den Bildungsgang „Direkteinstieg Kita“ begonnen haben. Wir stellen also nicht nur Weichen, was inhaltlich und qualitativ gemacht werden muss. Denn es funktioniert nur, wenn wir das entsprechende Personal an Bord haben. Ich denke, es ist ein gutes Signal, dass wir alles in Bewegung setzen, um Personal sowohl über den traditionellen Weg als auch über den Direkteinstieg und über PiA auszubilden, um Kinder zu betreuen und entsprechend zu fördern. Wir haben – ich komme jetzt zum eigentlichen Kern des Gesetzes; wir sprechen ja immer wieder über die Qualität in den Kitas – in den bisherigen Gesetzen, die einen ähnlich klingenden Titel haben, vor allem die Einrichtungsleitungen, die in den Kitas eine Schlüsselfunktion haben, mit entsprechender Leitungszeit bedacht. Sie wissen, ähnlich wie bei Schulleitungen ist die Kitaleitung im Grunde oftmals der entsprechende Schlüssel, um neue Impulse zu geben, um die Konzepte umzusetzen, um das Team mitzunehmen, um auch die Kita entsprechend weiterzuentwickeln, und zwar sowohl in der pädagogischen Arbeit als auch insgesamt in der Arbeit, auch mit Elterneinbindung und entsprechender Einbindung des Umfelds. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir mit dieser Gesetzesänderung nun sicherstellen, dass die Einrichtungsleitungen auch weiterhin die Möglichkeit haben, entsprechende Leitungszeit zu bekommen. Wir haben bereits 2019 entschieden, gezielt in die pädagogische Leitungszeit zu gehen und zu investieren und Mittel aus dem damaligen Gute-Kita-Gesetz dafür bereitzustellen. Jetzt ist auf Bundesebene aus dem Gute-Kita-Gesetz das KiTa-Qualitätsgesetz geworden. Das wollen wir aber weiterhin so vollziehen. Mit der Schaffung der entsprechenden Regelung im Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Träger dazu verpflichtet, den Einrichtungsleitungen einen Zeitsockel für pädagogische Leitungsaufgaben von mindestens sechs Stunden wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Die Zeit erhöht sich ab der zweiten Gruppe um weitere zwei Stunden je Gruppe. Daher ist Leiperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tungszeit ein wichtiger Punkt; da sind wir uns hier im Saal, denke ich, alle einig, auch wenn Sie immer noch gern mehr hätten. Dieses Lied werde ich sicherlich gleich in der Aussprache noch einmal hören. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist ja auch ein gutes Lied!) – Ja, schöne Lieder können wir gern singen. Manchmal müssen wir aber auch schauen, wie wir dem Lied die entsprechende Unterfütterung geben. Auf jeden Fall ist es so: Wir wissen – die Zahl ist auch sehr beeindruckend –, dass in Baden-Württemberg über die Umsatzsteueranteile – wir sind froh, dass dieser Verteilschlüssel dafür herangezogen wird – im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes pro Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag zur Unterstützung der pädagogischen Leitungszeit zur Verfügung steht. Zuletzt waren es 170 Millionen €, in diesem Jahr werden es 180 Millionen € sein, im Jahr 2026 bereits 190 Millionen € – sprich: der Betrag wächst auf –, und wir können die neuen Gruppen wie aber auch die Lohnsteigerungen, die in diesem Bereich Gott sei Dank den Erzieherinnen und Erziehern sowie dem Leitungspersonal zugutekommen, entsprechend nachvollziehen. Wie gesagt: Im Rahmen des Bundesgesetzes erfolgt im Land die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – KiTaG –, des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich – FAG – und der Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO. Deswegen handelt es sich um einen so komplizierten Titel: weil dieses Bundesgesetz verschiedenste andere gesetzliche Bereiche tangiert. Daher ist es ein komplizierter Titel mit einem einfachen Sachverhalt. Die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz sind bisher bis Ende Oktober 2025 befristet gewesen. Um aber einen reibungslosen Ablauf zu haben und damit die Mittel nicht Ende Oktober auslaufen, haben wir heute dieses Gesetz in erster Lesung eingebracht. Damit können wir am 1. November erneut starten, was, wie ich meine, ein wichtiger Punkt ist, den auch alle unterstützen. Derzeit erfolgt noch die Schlusskurve von Verhandlungen der Änderungsverträge. Das ist aber, meine ich, kein substanzieller Bereich mehr, sondern da geht es einfach noch einmal darum, das entsprechend abzugleichen. Wir haben mit dem neuen Gesetz hier keine inhaltlichen Änderungen verbunden. Es werden lediglich die an die Gemeinden zu leistenden Ausgleichsbeiträge angepasst und die entsprechenden Folgeänderungen im FAG des Landes vorgenommen. Daher sind wir und bin ich froh, dass wir – auch mit der neuen Bildungsministerin – diesen Übergang von der Kita zur Schule noch mal in den Blick nehmen, was nur im positiven Sinn ist. Ich freue mich daher ausdrücklich auf die Beratungen und die Unterstützung von Ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir treten in die Aussprache ein. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich erteile jetzt das Wort für die Fraktion GRÜNE der Kollegin Saskia Frank.

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Saskia Frank GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Qualität der frühkindlichen Bildung sprechen, dann sprechen wir immer auch über die Menschen, die sie jeden Tag ermöglichen: die Kitaleitungen. Sie tragen die Verantwortung für Teams, für Kinder, für die Familien und auch für die Qualität der Einrichtungen in unserem Land. Kitaleitungen sind dabei weit mehr als nur reine Verwaltungsstellen. Sie sind Herz, Kopf und Rückgrat der Einrichtungen. Sie organisieren, führen, entwickeln konzeptionell, personell und pädagogisch. Wer von der Qualität der frühkindlichen Bildung spricht, muss deshalb also auch immer von der Leitungszeit sprechen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Deshalb hat das Land 2021 entschieden, die pädagogische Leitungszeit systematisch zu fördern. Wir haben es eben gehört: sechs Stunden pro Woche für eine Gruppe plus zwei Stunden für jede weitere Gruppe, und das ausschließlich für pädagogische Leitungsaufgaben; das bedeutet: nicht für Bürokratie, nicht für Aktenordner, sondern für pädagogische Entwicklung, für Teambegleitung, für den Kontakt mit Familien und dem Sozialraum. Die Zeit ist gut investiert, und sie ist auch dringend notwendig. Denn der Alltag in den Kitas hat sich massiv verändert. Fachkräftemangel, steigende Anforderungen, wachsender Druck – gerade jetzt brauchen Leitungskräfte Freiräume, um den Überblick zu behalten, um das pädagogische Profil ihrer Einrichtungen weiterentwickeln zu können. Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz des Bundes stehen uns erneut Mittel zur Verfügung, um diese Förderung bis Ende 2026 weiterzuführen. Dafür investieren wir im Jahr 2025 über 180 Millionen € und im Jahr 2026 über 190 Millionen €. Das ist ein klares Bekenntnis zur Qualität, zur Verantwortung und zu den Menschen in den Kitas in unserem Land. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Diese Mittel fließen mit einer ganz klaren Erwartung über den kommunalen Finanzausgleich an die Träger: Die Leitungszeit muss verbindlich bei den Leitungskräften ankommen. Denn laut ganz aktueller DKLK-Studie haben noch immer 6 % der Kitaleitungen keine vertraglich zugesicherte Leitungszeit. Jede zweite Leitung verbringt mehr als 60 % ihrer Arbeitszeit mit Leitungsaufgaben, aber nur jede vierte hat das vertraglich auch hinterlegt. 65 % sagen, sie brauchen deutlich mehr Zeit für Leitung, als ihnen eigentlich offiziell zur Verfügung steht. Diese Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit müssen wir verbindlich und dauerhaft schließen. Ja, Kitaleitung ist kein Solojob, sie braucht Unterstützung durch Stellvertretung, sie braucht Unterstützung durch Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte, durch verlässliche Teams. Das liegt in der Verantwortung der Träger. Gleichzeitig sagen wir aber auch: Die Finanzierung der Leitungszeit darf keine befristete Maßnahme sein; sie muss daueriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 erhaft gesichert und strukturell verankert sein. Das Land muss einen verlässlichen langfristigen Finanzrahmen schaffen; denn wer dauerhaft Qualität will, muss auch dauerhaft investieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Baden-Württemberg die Chance und Verantwortung, frühkindliche Bildung nicht nur quantitativ auszubauen, sondern auch qualitativ weiter zu stärken. Leitungszeit ist kein Luxus, sie ist Voraussetzung für gute Kitas. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Dörf- linger CDU) Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie der Fortsetzung der Finanzierung der pädagogischen Leitungszeit zu – für eine bessere Unterstützung der Leitungskräfte und für starke Kitas in ganz Baden-Württemberg. Denn jeder in Leitungszeit investierte Euro ist eine Investition in die Kinder in unserem Land und damit auch in unsere Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Thomas Dörf- linger CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir wären jetzt zunächst bei der CDU-Fraktion. – Ich sehe, die gemeldete Rednerin ist noch nicht da. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wir könnten im Na- men der CDU-Fraktion sprechen!) Dann würde ich sagen, wir fahren zunächst fort in der Rednerliste. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Born. Bitte sehr.

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Daniel Born SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU hätte mich ruhig fragen dürfen; ich hätte gern einmal die Rede für die CDU gehalten. (Heiterkeit – Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) – Sie hat nicht gefragt. Deshalb halte ich die SPD-Rede. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Frank, Sie haben ja völlig recht: Leitungszeit ist entscheidend für die pädagogische Weiterentwicklung der Kita, ist entscheidend für die Qualität. Aber die Wahrheit geschieht ja am Schluss auf dem Platz bzw. in der Einrichtung. Da müssen wir schon ein bisschen aufpassen, dass wir hier nicht so über die Leitungszeit reden, dass diejenigen, die dankenswerterweise diesen Job in den Einrichtungen ausfüllen, denken: Haben die eigentlich schon einmal eine Kita von innen gesehen? Denn Leitungszeit gestaltet sich oft ganz anders. Ja, man will in die pädagogische Weiterentwicklung und in die Teambildungsprozesse gehen, aber am Schluss hat man eben jede Menge administrative Aufgaben in der Kita zu erledigen. Ich habe heute einmal bewusst bei den Kitaleitungen nachgefragt, mit denen ich in Kontakt bin – ich weiß, Sie alle sind es auch –: Was bedeutet denn eine solche Hitzewelle für die Kitaleitung? Das heißt zunächst einmal, früher zu kommen, um zu lüften, das heißt, in den Keller zu gehen, um nach den Ventilatoren zu schauen, das heißt, die Rollos noch einmal zu ent- (Daniel Born) klemmen, das heißt, die Teamangebote umzuplanen, das heißt, zu besprechen, welche Aktivitäten jetzt von draußen nach drinnen verlagert werden müssen, das heißt, noch einmal eine Not-Whatsapp an die Eltern zu schreiben, dass man im Vorfeld an die Sonnencreme und ans Eincremen denkt, und das heißt, noch einmal zu überlegen, welche Aktivitäten umgeplant werden müssen. Das alles ist auch Leitung; das wird jeden Tag gemacht. Deshalb erst einmal herzlichen Dank an die Kitaleitungen im Land. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Sie schaffen wirklich bei jedem Wetter, dass unsere Kitas laufen. Aber wir wissen doch – Sie haben es angesprochen –: Das braucht es nicht nur bei einer Hitzewelle, das braucht es nicht nur im Sommer, das braucht es immer und zu jeder Jahreszeit. Unsere Kitas brauchen das immer. Darum ist es uns ein solches Herzensanliegen, dass solche wichtigen Maßnahmen nicht nur auf zwei Jahre befristet sind. Wir müssen unsere Kitas endlich dauerhaft stabilisieren, in unsere Kitas investieren, wir müssen für Verlässlichkeit in den Kitas sorgen. Dazu gehört, dass wir sagen: Leitung ist nicht nur ein Zweijahresprodukt, Leitung ist etwas, in das wir immer investieren, dauerhaft und kontinuierlich. (Beifall bei der SPD) Das erfüllen Sie hier leider nicht. Dann kommen eben solche Ergebnisse zustande wie bei der DKLK-Studie, wonach jede vierte Leitungskraft sagt: Die Leitungszeit steht nicht in vollem Umfang zur Verfügung. Es kommt zu Rückmeldungen wie jenen von der Liga und vom Landeselternbeirat, die beispielsweise sagen: „Sorgen Sie doch endlich dafür, dass die Leitungen von administrativen Aufgaben entbunden werden.“ Dann verweist die Regierung, Frau Ministerin, darauf, dass man ja Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte vor Ort haben könnte. Ja, wir, die SPD, sagen: Dann muss man aber auch entsprechend kofinanzieren, weil es am Schluss um eine Bildungseinrichtung geht, in der diese Leitungszeit freigeschaufelt werden muss. Folgen Sie uns, der SPD-Fraktion, dann kommen diese Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte auch in den Einrichtungen an. (Beifall bei der SPD) Die GEW hat zurückgemeldet, sie fordere Präsenz vor Ort. Das ist ganz entscheidend für die Kitas. Auch dafür haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf keine entsprechende Regelung. Sie gehen nicht davon aus, dass die Leitung vor Ort stattfinden muss. Wir sehen das anders. Wir unterstützen diese Forderung ganz ausdrücklich. Der VBE regt an, dass Sie ergänzende Kriterien wie beispielsweise den Sozialraum, die Teamgröße oder die Inklusion mit berücksichtigen, dass Sie mit berücksichtigen, wie viel Leitung in der Kita wir aufgrund der Soziostruktur in einer Gemeinde brauchen. Da finde ich es schon faszinierend, wenn Sie nicht antworten, dass das nicht notwendig wäre, sondern antworten, dass Ihnen leider dafür kein Sozialindex zur Verfügung steht. Wenn Ihnen die Kinder wichtig sind, wenn Ihnen die Familien wichtig sind, dann erheben Sie doch diesen periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Sozialindex. Das ist doch eine wichtige Bildungseinrichtung in unserem Land. Also, erheben Sie diesen Sozialindex, machen Sie das! (Beifall bei der SPD) Und tun Sie vor allem nicht so, als wäre das eine völlige Ausnahme. Rheinland-Pfalz macht das, und Rheinland-Pfalz hat damit Erfolge, aber Rheinland-Pfalz hat ja auch eine erfolgreiche gebührenfreie Kita. (Heiterkeit bei der SPD) Wir, die SPD, stehen weiter zur Verfügung, wenn Sie die Kita richtig gut machen wollen. Verstehen Sie: Sie stellen uns manchmal dar, als hätten Sie, Frau Frank und Frau Staab – herzlich willkommen –, einen wunderschönen Lego- oder Duploturm gebaut, und dann kommt Daniel Born von der SPD-Fraktion, und nur weil er nicht mitbauen durfte, sagt er: „Das ist alles nicht gut.“ So ist es aber nicht. Was mir an Ihrem Duploturm fehlt, ist die Stabilität und dass er wirklich dienlich dafür ist, richtig gut zu sein. Darum kritisiere ich ihn. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Wenn Sie die Punkte, die Ihnen von den Verbänden zurückgemeldet wurden, die Ihnen von uns zurückgemeldet wurden, berücksichtigen würden, dann würden Sie beispielsweise dafür sorgen, dass nicht vier von zehn Kitaleitungen sagen, sie würden nie mehr im Leben diese Aufgabe übernehmen. Solche Rückmeldungen zeigen: Sie müssen dringend Ihren Blueprint ändern, Sie müssen dringend zu einem Gesamtkonzept der Verlässlichkeit der Kitas kommen. Das erfüllt diese Regelung nicht. Darum gehen wir in eine kritische Diskussion, weil uns die Kitas und die Verlässlichkeit wichtig sind und wir die Kitaleitungen im Land unterstützen. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir sind der Zeitplanung etwa eine halbe Stunde voraus. Frau Kollegin Staab ist da. Sie hat jetzt das Wort. Sie spricht für die CDU-Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt.

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Christiane Staab CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist, denke ich, der peinlichste Moment im Leben eines Abgeordneten, (Abg. Daniel Born SPD: Nein, ist es nicht!) wenn er die Zeit einfach aus den Augen verliert. Es tut mir sehr, sehr leid. (Abg. Raimund Haser CDU: Andere Leute haben schon ganz andere Sachen gemacht! – Gegenruf des

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Zum Beispiel?) Nichtsdestotrotz geht es hier um ein sehr wichtiges Thema. Es geht um die Kinder, die Kleinsten, die Jüngsten in unserem Land, und es geht vor allem darum, dass wir mit dem Ki-Ta-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz in Verbindung mit dem heutigen Gesetzentwurf einen großen Schritt zur Stabilisierung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen in unserem Land gehen können. (Beifall bei der CDU und der Abg. Saskia Frank GRÜNE) (Christiane Staab) Es geht darum, lieber Kollege Born, denjenigen Männern und Frauen, die jeden Tag an der Spitze einer Einrichtung stehen, die jeden Tag die Verantwortung für die Qualität in ihrer Einrichtung haben und entsprechend organisieren, die mit den anderen zusammen die Leitungskonzepte entwerfen, die Kitakonzepte entwerfen, die die Elterngespräche führen, die den Blick in die Gruppen werfen, schauen, wie es den Kindern geht, ob die Kinder tatsächlich entsprechend der Vorgaben, die sie als Leitung machen, gefördert werden, ob die Anleitung der Praktikantinnen so stattfindet, wie die Leitung das auch von ihrem Team erwartet – – Dafür braucht es Zeit, dafür braucht es Ausbildung, dafür braucht es aber auch Verlässlichkeit. Genau diese Verlässlichkeit geben wir jetzt wieder an die Kitas. Es wird weitergehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Saskia Frank GRÜNE) Wir postulieren aber im gleichen Atemzug mit der Freistellung auch, dass wir erwarten, dass die Träger – diese Aufgabe geht an die Träger – den Leitungen Vorgaben machen können, was von einer Leitungskraft tatsächlich erwartet wird, und zwar nicht quasi: „Ich finde, man sollte“, sondern klare Vorgaben gegenüber den Leitungen, wie die Leitungsaufgaben definiert werden. Sie sind heute anspruchsvoll – sehr viel anspruchsvoller, als sie das früher gewesen sind. Wenn wir in die Kitas blicken, sehen wir, wie bunt die Landschaft der Kinder und ihrer Eltern geworden ist. Dementsprechend ist es wichtig, dass ein Stück weit Verbindlichkeit in den Vorgaben an die Leitungsarbeit erfolgt. Wir haben darauf gewartet, dass der Bund tätig wird. Da er klar signalisiert hat, die Mittel aus dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz zur Verfügung zu stellen, können wir jetzt dementsprechend mit diesem Gesetzentwurf tätig werden. Die Finanzierung der für die Sicherung der Qualität an den Einrichtungen so wichtigen Leitungszeit wäre im November möglicherweise ausgelaufen. Jetzt können wir das klare Signal geben, dass die Verlässlichkeit auf jeden Fall bis 2027 gewährleistet und gesichert ist. Alle Träger können damit rechnen. Der Kostenersatz wird erfolgen. Es ist wichtig, dass jetzt alle gemeinsam immer weiter auf dem Weg marschieren, unsere Kitas qualitativ noch weiter nach vorn zu bringen. Da ist natürlich, lieber Kollege Born, Luft drin. Auch die Träger können hier ihren Teil erfüllen, und die Träger haben alle die Möglichkeit, zusätzlich noch Mittel an die Kita zu geben, damit die Leitungen freigestellt werden. Es gibt Kommunen – ich kenne eine, die aber zugegebenermaßen etwas mehr Geld als andere hat –, in denen alle Kitaleitungen freigestellt sind. (Abg. Daniel Born SPD: Sie kennen die Finanzlage der Kommunen, oder?) Das hat viel mit Verständnis dafür zu tun, was diese Arbeit umfasst. Unsere Aufgabe ist, in den Kommunen und in den Gemeinderäten immer wieder dafür zu werben und darauf hinzuweisen, dass Kitaleitung eine extrem verantwortungsvolle und hoch belastende Aufgabe ist. Ich wünsche mir auch, dass aleriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 le komplett freigestellt werden. Wir müssen jedoch die Kassenlage von allen im Blick haben. Das haben wir, und wir gehen einen wichtigen Schritt. Dafür sage ich allen vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir setzen die Aussprache fort. Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dennis Birnstock. – Bitte, Sie haben das Wort.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es muss anders werden, wenn es besser werden soll. Das schrieb Georg Christoph Lichtenberg bereits im 18. Jahrhundert. Wenn man sich den Gesetzentwurf jedoch anschaut, wundert man sich nicht, dass die Situation im frühkindlichen Bereich nicht besser wird. Die Landesregierung hat im Vergleich zu dem vor zwei Jahren eingebrachten Gesetzentwurf nicht viel mehr als die Jahreszahlen geändert. Diese marginalen Änderungen führen aber immerhin zu einer Verlängerung der Finanzierung der Leitungszeit. Das begrüßen wir ausdrücklich. Wer allerdings will, dass es besser wird, muss eben mehr tun. Denn die Regelungen zur Leitungszeit werden lediglich 1 : 1 und ohne Verbesserungen beim Umfang oder bei der Verlässlichkeit verlängert. Es bleibt wieder bei einer zeitlichen Freistellung von sechs Stunden plus zwei Stunden je weiterer Gruppe. Für ein Kleinunternehmen wie eine Kita ist das einfach zu wenig. (Beifall bei der FDP/DVP) Sie machen es sich zu einfach, sich immer darauf zu berufen, dass die Träger noch Leitungszeit dazugeben können. Für ein funktionierendes Team – das ist das A und O – braucht es eine Leitung, die genügend Zeit hat, sich nicht nur um die Pädagogik, sondern als Führungskraft auch um das Personal zu kümmern und sich im besten Fall dazu noch weiterzubilden. Wenn man sich die Bewertungen der Landesregierung zu den Rückmeldungen zu dem Gesetzentwurf anschaut, fällt einem auf, dass man sich wohl gar nicht mehr wirklich mit den Anregungen und Kritiken befasst. Die Bewertungen wurden teils 1 : 1 aus der Gesetzesberatung von vor zwei Jahren übernommen, und das sogar, wenn sie faktisch falsch sind. Das ist z. B. zu der Forderung mehrerer Verbände zur Anhebung der Leitungszeit der Fall. Mit Verweis auf eine Befragung des Forums Frühkindliche Bildung – kurz FFB – behauptet die Landesregierung genauso wie vor zwei Jahren – ich zitiere –: Die Mehrheit der befragten Leitungen (68 %) und die Hälfte der befragten Träger (52 %) sehen keinen Mehrbedarf. Das ist schlichtweg falsch oder, besser gesagt, eine bewusste Fehlinterpretation. (Beifall bei der FDP/DVP) (Dennis Birnstock) Genau diese Studie zeigt, dass die Leitungszeit oft nicht wie vorgesehen genutzt werden konnte. Das FFB beschäftigt sich dabei mit vier möglichen Gründen, und – Überraschung! – dass es keinen Mehrbedarf gäbe, ist keiner der diskutierten Gründe. Viel wahrscheinlicher ist hingegen, dass der Personalmangel schuld ist und Kitaleitungen deshalb mehr Zeit in der Gruppe verbringen und damit weniger Zeit für Leitungsaufgaben haben. Es wurde also nicht weniger Leitungszeit gebraucht, sondern weniger Leitungszeit ermöglicht. Aber wenn Ihnen die Ausführungen des FFB nicht passen, können Sie ja auch einfach wieder wie bereits in der Stellungnahme zu einem Antrag unserer Fraktion darauf verweisen, dass diese Befragung ja gar nicht repräsentativ sei. Daten und Untersuchungen werden bei Ihnen also nur ernst genommen, wenn sie Ihnen in den Kram passen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das ist keine datenbasierte Bildungspolitik, das ist Rosinenpickerei. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Wenn die Landesregierung aber schon nicht den Aussagen der eigenen Institutionen traut, dann aber vielleicht denen des VBE, der mit seiner DKLK-Studie 2025 erneut verdeutlicht, was Sie längst wissen müssten: Die Leitungszeit ist zu knapp bemessen. Denn laut Studie berichten zwei von drei Kitaleitungen, dass sie mehr Leitungszeit benötigen, als ihnen vertraglich zusteht. Außerdem gibt jede zweite Kitaleitung an, mehr als 60 % der Arbeitszeit für Leitungsaufgaben aufzuwenden. Das ist keine punktuelle Schieflage, das ist ein strukturelles Defizit. Auch bei der Finanzierung bleibt es beim üblichen Muster: Das Geld ist nur bis Ende 2026 gesichert. Wir reden hier über ein Kernelement frühkindlicher Bildung, über Leitung, Qualität und Verantwortung. Das hört nach 2026 ja nicht einfach auf. Oder wollen Sie das? Wenn man der Kollegin Frank zuhört, sie zumindest nicht. Doch beim Kollegen Born, der sich zu dem Duploturm geäußert hat, muss ich sagen, habe ich manchmal das Gefühl, dass wir alle, samt den Kolleginnen aus den Regierungsfraktionen, dastehen und uns fragen, warum dieser Duploturm nicht besser und größer aussehen könnte. Ich frage mich aber an dieser Stelle: Wer sitzt denn schon seit fast zehn Jahren hier in dieser Landesregierung? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Zuruf von der FDP/DVP: Bravo!) Wir, die FDP/DVP, haben die Probleme schon lange erkannt und liefern als konstruktive Opposition auch immer wieder Verbesserungsvorschläge. So braucht es eine auskömmliche Leitungszeit, die sich an der Realität vor Ort orientiert, nicht an rechnerischen Mindeststandards. Wir fordern eine dauerhafte strukturelle Verankerung statt befristeter Mittel. Denn es braucht Planungssicherheit statt Kitapolitik mit Ablaufdatum. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Es braucht auch hier dringend Bürokratieabbau, damit Leitungen sich auf pädagogische Führung statt auf Formularpflege konzentrieren können. Die Leitungen und Fachkräfte brauchen echte Entlastung durch hauswirtschaftliches und Verwaltungspersonal, digitale Lösungen und die Stärkung multiprofessioneller Teams. Statt die Leitungszeit nur weiterzuführen, sollten wir sie weiterentwickeln. Wer Qualität will, muss auch bereit sein, dafür die Rahmenbedingungen zu verbessern – nicht nur kosmetisch, sondern strukturell. Wir erinnern uns: Wer etwas verbessern will, muss etwas ändern. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hervorragend!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Hans-Peter Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Grüß Gott, Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute – ich muss sagen: wieder, obwohl ich erst vier Jahre hier im Parlament sitze – über einen Gesetzentwurf zur Fortführung eines bereits bestehenden Instruments, der sogenannten Leitungszeit für Kindertageseinrichtungen. Ich rede heute in diesen knappen vier Jahren zum dritten Mal zu diesem Thema. Ich muss wieder und wieder feststellen, dass dieser Vorschlag, der uns vorliegt, eigentlich nur Ausdruck einer befristeten Hoffnung ist. Wie kann es sein, dass eine Maßnahme, die von allen Beteiligten – sie wurden hier genannt; Herr Born hat darüber gesprochen: die Träger, die Gewerkschaften, die Elternvertreter und nicht zu vergessen die Erzieherinnen – als entscheidend für die pädagogische Qualität anerkannt wird, wiederum nur bis 2026 befristet ist? Ich habe mich übrigens auch darüber gewundert, Frau Staab, dass Sie meinen, die Träger, die Gemeinden, könnten hier auch noch etwas beisteuern. Haben Sie nicht gemerkt, was im Moment bei uns bei der Aufstellung von Haushalten passiert? Ich sitze im Stadtrat und im Kreisrat. Wenn ich nicht schon graue Haare hätte, hätte ich sie dort bekommen. Wo sollen wir denn das Geld hernehmen? Es ist unmöglich, wenn Sie hier meinen, die Gemeinden sollten das richten, was wir, der Landtag, bzw. die Landesregierung hier nicht zustande bringen. (Beifall bei der AfD) Es entsteht leider der fatale Eindruck, dass Kinderbetreuungspolitik hier nicht als zentrale Zukunftsaufgabe, sondern leider Gottes als haushaltsabhängiges Flickwerk betrieben wird. Die Behauptung, es gehe nicht anders, ist kein Argument. Das ist für uns alternative Demokraten nur eine Ausrede. Dieser Gesetzentwurf finanziert kurzfristig zwar diese Maßnahme über erhöhte Umsatzsteueranteile, doch ich frage Sie, die Regierung: Was passiert eigentlich nach 2026? Ein Gesetz, das ein zentrales Qualitätsmerkmal wie die Leitungszeit auf solche wackligen finanziellen Beine stellt, wird seinem eigenen Anspruch nicht gerecht. Die Gemeinden und auch andere Träger werden faktisch mit der Unsicherheit alleingelassen. Sie sollen Personal einstellen, wissen aber nicht, woher sie das Personal überhaupt neh- (Hans-Peter Hörner) men sollen, und vor allem nicht, wenn sie dieses Personal bekommen, wie sie es in zwei Jahren noch bezahlen können. Planungssicherheit, meine Damen und Herren, sieht völlig anders aus. (Beifall bei der AfD) Der Begriff „Leitungszeit“ impliziert selbstverständlich Führungs- und Koordinationsaufgaben. Die Trennung zwischen pädagogischer Leitung und organisatorischen Aufgaben wird aber weiterhin ignoriert. Der Arbeitsalltag in den Kindertagesstätten ist heute geprägt von Inklusion, Elternarbeit, Personalführung und nicht zuletzt von dem alltäglichen Ringen um Personal. Trotzdem wird in der Verordnung lediglich ein Mindestsockel an Leitungszeit vorgeschrieben von – ich wiederhole mich – sechs Stunden je Gruppe und pro zusätzlicher Gruppe zwei Stunden. Das ist zu wenig, unterkomplex und realitätsfern. Die Landesregierung stützt sich jetzt in ihrer Argumentation auf eine Umfrage aus dem Jahr 2021. Da könnte man sagen: Gut 68 % der befragten Kitaleitungen sahen damals keinen Mehrbedarf an Leitungszeit. Lesen wir aber diesen Bericht genauer, zeigt sich, dass die gesetzlich zugesicherte Zeit in der Praxis häufig gar nicht wahrgenommen werden kann. Da sind wir wieder bei dem gleichen Problem: Wir haben eben nicht das Personal. Wenn Ihr Ministerpräsident vor mehreren Monaten – von mir aus vor 30 Monaten – gemeint hat, er könne die Leute auch nicht aus dem Hut zaubern, dann – so muss ich sagen – muss er allmählich seinen Zauberstab weglegen und einmal echte Politik machen, um tatsächlich junge Menschen zu überzeugen, dass eine Beschäftigung in einer Kindertagesstätte etwas Wunderbares ist, wenn man mit jungen Menschen umgehen kann. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt erneut, dass die Landesregierung eine echte Qualitätsstrategie braucht. Aber was macht dieser Gesetzentwurf? Er zementiert den Status quo. Es wird weder strukturell mutig noch bildungspolitisch nachhaltig daran gearbeitet, dass wir dieses Problem lösen. Es scheitert daran, Leitung als eigenständige pädagogische Profession ernst zu nehmen. Das, was wir brauchen, ist eine dauerhafte, verlässliche und umfassende gesetzliche Verankerung von Leitungskapazitäten, die auch organisatorische und professionelle Leitungsverantwortung abdecken. Wer von Qualität in der frühkindlichen Bildung spricht, darf nicht bei einem Reförmchen stehen bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9009 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Punkt 8 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Kostenfalle H2-ready-Gaskraftwerke – Holzweg zum nächsten Milliardengrab? – Drucksache 17/6556 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die Fraktion der AfD Herrn Abg. Dr. Uwe Hellstern. Bitte sehr.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kostenfalle H2-ready-Gaskraftwerke – Holzweg zum nächsten Milliardengrab?“: Entschuldigung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss zugeben, die Frage ist teilweise überholt. Zur Zeit der Fragestellung hat man sich tatsächlich noch um Milliardenlöcher Gedanken gemacht. Es war noch die Zeit vor Friedrich dem Wählertäuscher und seinem neuen Freund Lars dem großen Klingelbeutel, (Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD) die jetzt beschlossen haben, ins Billionenspiel einzusteigen. (Beifall bei der AfD) Die beiden neuen Shootingstars auf dem Deck der Schuldentitanic Deutschland haben beschlossen, es in ihrer Regierungszeit noch mal richtig krachen zu lassen, egal, was und wer danach kommt. Hatte einst Mutti Angela deutsches Geld noch mit der Schippe rausgeworfen, so kommt nun im Zuge der neuen Zeit ein eigens konzipierter Schaufellader zum Einsatz aus einer der neuen Rüstungsschmieden, die die Welt dringend gebraucht hat. Immerhin haben es die Grünen aber geschafft, bei ihrem Abgang aus der Bundesregierung noch ins Schuldenpaket hineinzuverhandeln, dass auch weiter Geld in ihr finanzielles Massengrab namens Energiewende fließt. (Beifall bei der AfD) Zu Klimaschutz und CO -Emissionen werde ich jetzt wohlweislich wenig sagen. Denn damit hat die in Deutschland inszenierte Energiewende in Wirklichkeit nicht viel zu tun. Jüngste Kronzeugen dafür: die DUH – die Deutsche Umwelthilfe – und das Center for American Progress, eine amerikanische Umwelt-NGO. Die haben in Bonn im Vorfeld der Klimakonferenz vom Herbst – zwischen dem 16. und dem 26. Juni war die Vorbereitungskonferenz in Bonn für die COP 30 – zusammen verlautbart: LNG Projects Are a Bad Deal for Germans and Americans. Wo sie recht haben, haben sie recht. Die Wahrheit, die ich Ihnen schon x-mal erklärt habe, die Sie aber noch immer eisern bestreiten – (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Weil es keine ist!) (Dr. Uwe Hellstern) siehe auch Drucksache 17/6556 Ziffer 13 –, nämlich dass der Umbau unserer Energiewirtschaft für den Zweck der Emissionsminderung vollkommen ineffizient ist, wird jetzt selbst von den Klimasirenen bestätigt. Auf einen um 30 % höheren Klimaeffekt als bei Steinkohle kommt die Literatur inzwischen bei der Berechnung der Wirkung von LNG-Gas aus Fracking, das in Gaskraftwerken verfeuert wird. Wer emissionsfreie Kernkraftwerke abstellt, um sie zunächst durch maximal dreckige LNG-Kraftwerke zu ersetzen, der hat mit Klimaschutz wirklich gar nichts zu tun. (Beifall bei der AfD) „Teuer und dreckig“, das ist bei Ihnen das Motto bei Energie. Ihre ökologisch unverantwortlichen Windmühlen im Schwachwindland Baden-Württemberg, gepaart mit der Mittagsphotovoltaik, können nun mal den Energiebedarf bei Strom in der winterlichen Hauptbedarfsperiode nicht decken. Im Sommer spammen Sie die Stromnetze mit PV-Überschussstrom zu, der zu Negativpreisen irgendwie entsorgt werden muss, damit uns nicht das spanische Blackout-Schicksal droht, (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Was?) im Winter sind die Zufallsenergien oft ein Totalausfall. (Abg. Andreas Stoch SPD: Totalausfall, ja, korrekt!) Ihre teuren Lückenbüßergaskraftwerke, über die wir heute reden, sind in den Zeiten, in denen sie eingesetzt werden, nämlich dann, wenn richtig viel Strom gebraucht wird, dermaßen dreckig, dass sie jedes im Sommer eingesparte Gramm CO wieder eliminieren. Abhilfe aus dem Dilemma, dass Energiebedarf und Energieaufkommen bei Ihrer Voodoo-Energiewende nicht zusammenpassen, soll nun das Wundermittel Wasserstoff leisten. (Beifall bei der AfD) Das klappt aber nicht. Wie alle Ihre dilettantischen Rettungsversuche für Ihre gescheiterte Ideologie wird das die Situation eher weiter verschlechtern statt sie zu lösen. H , der „Champagner der Energiewende“, ist eigentlich die nachteiligste Energiespeicherform, die man sich vorstellen kann: explosiv, teuer, kaum transportierbar, extrem schlecht lagerbar, klimawirksam bei Leckagen usw. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und dann? Was machen wir dann? – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Gericke?

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Nein, ich habe wenig Zeit. Nein. – Jede Suche nach den schon oft versprochenen ausländischen Lieferanten endet spätestens bei der Frage nach dem Transport. Dieser Wasserstoff, der von den Finnen in Zukunft mit Atomstrom hergestellt werden wird – (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Finnland? – Lachen des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) so haben sie es uns auf der Delegationsreise erzählt –, der ist dann eben noch lange nicht in Deutschland. Aber mit importiertem Wasserstoff aus dem AKW – das muss man sich schon periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 auf der Zunge zergehen lassen – wird unser Atomausstieg vollends zur Absurdität. (Beifall bei der AfD) Bei einer laufenden Elektrolyseanlage in Norwegen, wo der derzeit erzeugte Wasserstoff direkt in die Düngemittelproduktion geht, womit immerhin die Lagerfrage und einiges andere entfällt, musste ich feststellen, dass auch hier die Langzeitbetriebskosten noch nicht ganz bekannt sind. Da gab es nur Vorausberechnungen. Aber das, was ich an Informationen erhielt, lässt mich folgern, dass die tatsächlichen Kosten weitaus höher sein werden als die ursprünglich prognostizierten. Fakt ist, dass der Betreiber gesagt hat, der erzeugte Dünger sei momentan nur gegen Aufpreis an Ökobetriebe verkaufbar, weil er über den Marktpreisen der Konkurrenz liege, die mit einem normalen Verfahren arbeite. Nicht nur bei der Stahlherstellung von ArcelorMittal zerschellt so Ihr Wasserstofftraum an der Realität von Kosten und Wettbewerbsfähigkeit, auch auf den anderen Anwendungsgebieten. Aus dem Vortrag, den ein Mitarbeiter eines namhaften Herstellers von Gaskraftwerken bei unserer Fraktion gehalten hat, wurde auf die Frage nach der Lebensdauer (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Nennen Sie doch den Lobbyisten!) und dem Wartungsaufwand der H2-ready-Anlagen klar, dass es bisher keine Erfahrungswerte dafür gibt. Es gibt Schätzungen, aber es gibt keine Erfahrungswerte. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Braun? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wer war denn der Lobbyist?)

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Ich habe gesagt, ich habe wenig Zeit, und ich will jetzt weitermachen. (Vereinzelt Lachen bei den Grünen) Für den versierten Ingenieur des Gaskraftwerkbauers stand aber fest, dass im Vergleich mit dem Normalbetrieb Ihr Lückenbüßerbetrieb, wenn das Kraftwerk dauernd an- und abgeschaltet wird, einen beschleunigten Verschleiß der Gasturbine bewirken wird. Das war ihm immerhin klar. Auf die Antworten in der Drucksache 17/6556 muss man hier nicht groß eingehen. Wie seit Jahren wird abgewiegelt, wenn man nach Kilowattendpreisen fragt. Erneut wird zwar behauptet, dass alle – zum Teil noch gar nicht gebauten – Gaskraftwerke bis 2035 auf Wasserstoff umgestellt sein werden. Jedoch weicht die Landesregierung seit Jahren der Frage aus, wie der ungefähre Erzeugerpreis von wiederverstromtem Wasserstoff denn sein wird. Mehr Aufschluss ergibt da schon die Summe, welche allein die EnBW nach ihrer erfolgten Kapitalerhöhung noch in die Energiewende stecken will, nämlich 40 Milliarden €. Diese Summe zuzüglich Kapitalkosten zuzüglich geplanter Gewin- (Dr. Uwe Hellstern) ne und zuzüglich der Kosten für die Infrastruktur wie dem Wasserstoffnetz müssen die ehemaligen Bürger und neuen Leibeigenen in diesem „LÄND“ dann schultern. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Schwach- sinn!) Wenn man dabei die Industrie und die Landwirtschaft wegen der Wettbewerbsfähigkeit bevorzugt, wird klar, dass viele privatinsolvente Bürger die Segnungen der neuen Stromwirtschaft gar nicht werden genießen können. Die sitzen bei Kerzenlicht im Heim, weil ihnen der Strom gesperrt wurde, da die Stromrechnungen nicht mehr bezahlbar sind. Ich hoffe jeden Tag, den Bürgern wird endlich klar, welch düstere Zukunft ihnen bevorsteht, falls sie 2026 an der Wahlurne das Trauerspiel nicht beenden. Ein Milliardengrab ist diese Energiewende längst nicht mehr. Sie ist schon lange auf dem Weg zum Billionengrab. Dem Klima nützt sie so gut wie gar nichts. Einen erkennbar positiven Effekt hat Ihre Energiepolitik dennoch, liebe Altparteien: Klimawandel und andere Zukunftsrisiken verlieren den panikartigen Schrecken, den Ihre Agitatoren noch immer fleißig verbreiten. Gegenüber der Megadrohung, der Fortsetzung Ihrer Regierung, ist das nämlich das kleinere Problem. Deswegen wird unsere Stimmenzahl auch weiter wachsen. (Beifall bei der AfD) Immer mehr Bürger erkennen, dass das größte Zukunftsrisiko die Fortsetzung der grünen Politik in diesem Land ist. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Dies gibt uns den Mut, weiter für eine vernünftige Politik zu kämpfen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, bei der Migrationspolitik haben Sie angefangen, (Oh-Rufe von den Grünen) in den europäischen Geleitzug zurückzukehren. Warum wollen Sie bei der Energiepolitik nicht auch den realitätsfernen Sonderweg Deutschlands verlassen und in den europäischen Geleitzug zurückkehren, wo fast alle Länder auch die Kernkraft zur Energieerzeugung nutzen? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den Grünen, u. a. Abg. Daniel Lede Abal: Wie viele sind denn „alle“ bei Ihnen? – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte kommen Sie zum Ende.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Warum kehren Sie nicht um auf den Pfad der Vernunft mit dem Wiedereinstieg in die Kernenergie? Warum kehren Sie nicht wenigstens zum Zeitplan der EU bis 2050 zurück? Sind Sie am Ende wirklich nur das trojanische Pferd der Grünen? (Zuruf von der AfD) Dies werden Sie im Wahlkampf offenlegen müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort in der Aussprache zu diesem Antrag. Ich erteile jetzt Herrn Abg. Rüdiger Tonojan das Wort für die Fraktion GRÜNE. Es ist seine erste Rede im Parlament. Bitte.

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Rüdiger Tonojan GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine größtmögliche Versorgungssicherheit im Energiesektor ist ein bedeutender Standortfaktor gerade in einem Industrieland wie Deutschland und speziell bei uns in Baden-Württemberg. Daher gilt es vor allem in einem Bereich, in dem wir von sehr langen Investitionszeiträumen reden, möglichst vorausschauend zu planen, was zugegebenermaßen im Energiebereich nicht einfach ist. Angefangen bei der Ölkrise in den Siebzigerjahren bis hin zum Krieg gegen die Ukraine durften wir immer wieder lernen, dass eine vermeintlich sichere Energieversorgung eine trügerische Sicherheit sein kann, vor allem dann, wenn wir uns auf nur wenige Energiequellen und auf endliche Ressourcen verlassen und wenn wir uns in eine zu große Abhängigkeit von einzelnen Staaten begeben. Ohne eine zuverlässige Energieversorgung aber kann und wird die Industrie weder produzieren noch investieren. Versorgungsengpässe können die Energiepreise auch für Bürgerinnen und Bürger schnell steigen lassen und im Extremfall sogar die öffentliche Ordnung gefährden. Die Energieversorgung der Zukunft muss daher nicht nur kostengünstig, klimaneutral und sauber, sondern auch breit aufgestellt und aus zuverlässigen Quellen sein. (Beifall bei den Grünen) Wir sind hier jedoch schon auf einem guten Weg. Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet aktuell gut voran, und mit Wind, Wärme, Wasserkraft und Biomasse können wir schon jetzt einen erheblichen Teil unseres Energiebedarfs decken. So wurden im Jahr 2024 bereits 22 % des deutschen Bruttoenergieverbrauchs und 54 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen gedeckt. Das ist ein großer Erfolg, und das zeigt, dass die Energiewende wirklich machbar ist. (Beifall bei den Grünen) Wir werden aber immer auch eine Kraftwerksreserve brauchen, um Engpässe bei Sonne und Wind zu überbrücken. Hierfür setzen wir auf H2-ready-Gaskraftwerke, die als Reserve schnell einspringen können. Damit Wasserstoff als Energieträger eine wichtige Rolle spielen kann, müssen wir rechtzeitig in die dafür nötige Infrastruktur investieren. Hierzu gehört der zügige Aufbau des europäischen Wasserstoffnetzes, damit wir mit unseren europäischen Partnerländern zuverlässige Lieferstrukturen aufbauen können. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Wir brauchen Elektrolyseure in Deutschland und Europa, um Wasserstoff mit erneuerbaren Energien in ausreichendem Maß bereitstellen zu können, und schlussendlich brauchen wir auch in Baden-Württemberg mit Wasserstoff betriebene Kraftwerke, mit denen wir bei Bedarf in Form von Wasserstoff gespeicherten erneuerbaren Strom wieder ins Netz einspeisen kön- (Rüdiger Tonojan) nen. Hiermit bringen wir Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Einklang und sorgen gleichzeitig auch für attraktive Standortbedingungen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in der politischen Diskussion werden Konzepte wie Kernenergie gern auch als vermeintlich harmlose Small Modular Reactors dargestellt, oder auch der ewige Traum des Fusionsreaktors wird immer wieder aufgewärmt. Wir sagen klar dazu: Wir wollen keine Kapriolen. Stattdessen unterstützen wir den Aufbau eines Wasserstoffnetzes mit H2-ready-Gaskraftwerken, die es uns in Zukunft ermöglichen sollen, mit Wasserstoff als Speichermedium die Energiewende zuverlässig zu gestalten und das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Was die Kosten angeht: Wasserstoff wird nie ein billiger Energieträger sein, und auch andere fossile Energieträger werden im Preis steigen. Aber wenn wir in Zukunft grünen Wasserstoff aus überschüssigem erneuerbarem Strom selbst herstellen und damit das Stromnetz stabilisieren können, haben wir nicht nur einen großen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Energiesektor, zur Klimaneutralität und für bezahlbare Energie geleistet, sondern insgesamt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die CDU-Fraktion die Kollegin Ayla Cataltepe. Bitte sehr.

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Ayla Cataltepe CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über H2- ready-Gaskraftwerke, eine Schlüsseltechnologie für Energiesicherheit, Wirtschaft, Klima und Gesundheitsschutz. Gerade bei den aktuell heißen Temperaturen müssen Wohnund Arbeitsräume sowie Produktionsstätten gekühlt werden. Das schützt unsere Gesundheit und hält die Wirtschaft am Laufen. In einer alternden Gesellschaft wird der Schutz vulnerabler Gruppen vor Hitze immer wichtiger. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Versorgungsausfälle sind nicht nur ein wirtschaftliches, sondern zunehmend ein gesundheitliches Risiko. Die AfD diffamiert diese Technologie als Holzweg und Milliardengrab. Das ist absolut realitätsfern. (Zuruf von der AfD: Mut zur Wahrheit!) H2-ready-Gaskraftwerke sind keine ideologische Spielerei, sondern eine technisch realistische, wirtschaftlich tragfähige und klimapolitisch notwendige Brückentechnologie auf dem Weg zur Klimaneutralität. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Von einem Milliardengrab zu sprechen, wenn aus der Stellungnahme der Landesregierung ganz klar hervorgeht, dass die Errichtung der Kraftwerke eine Aufgabe der Energiewirtschaft ist und eine Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg nicht erwartet wird, ist wieder einmal hetzerisch und nicht der Realität entsprechend. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Worum geht es eigentlich konkret? H2-ready-Gaskraftwerke sind Anlagen, die heute oder nach Umrüstung auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Der Umbau ist für unter 10 % der ursprünglichen Investitionskosten möglich, also alles andere als eine Kostenfalle. Es ist eine Investition in Versorgungssicherheit, Innovationskraft, Wirtschaft, Gesundheit und auch in Klimaschutz. Wir, die CDU-Fraktion, bekennen uns ganz klar zu H2-ready-Gaskraftwerken in Baden-Württemberg. Im Jahr 2023 stammten rund 34 % unseres Stroms aus erneuerbaren Quellen, insbesondere aus der Solarenergie. Das ist erfreulich. Es zeigt sich aber auch: Sonne und Wind bleiben wetterabhängig und damit volatil. Diese Volatilität können wir uns eben nicht leisten. (Beifall bei der CDU) Das bedeutet, eine stabile Energieinfrastruktur ist essenziell für die Wirtschaft, die öffentliche Daseinsvorsorge und die Gesundheit. Die AfD versucht erneut, mit markigen großen Worten Stimmung zu machen, statt Lösungen anzubieten. (Zuruf von der AfD: Haben wir doch!) Baden-Württemberg ist Export- und Innovationsland. Dafür brauchen wir heute und morgen verlässliche, bezahlbare und klimafreundliche Energie. (Beifall bei der CDU) Versorgungssicherheit braucht steuerbare Kraftwerke. H2-ready-Gaskraftwerke springen ein, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Sie stabilisieren das Netz, sichern die Stromversorgung und halten die Wirtschaft am Laufen, perspektivisch sogar klimaneutral. Der großflächige Stromausfall in Portugal und in Spanien hat uns wieder einmal gezeigt, wie verletzlich moderne Energiesysteme sind. (Abg. Carola Wolle AfD: Was Sie nicht durchdacht haben!) Ja, es geht hier auch um Sicherheit. Es geht um innere und äußere Bedrohung. Es geht auch um potenzielle Cyberangriffe. H2-ready-Gaskraftwerke können durch dezentrale Struktur und Steuerbarkeit zur Stabilisierung des Gesamtsystems beitragen. Deshalb fordern wir eine stärkere Anbindung Baden-Württembergs an das Wasserstoff-Kernnetz des Bundes. Der Süden darf nicht abgehängt werden – weder vom Netz noch von der Zukunft. (Beifall bei der CDU) Wasserstoff ist der Energieträger von morgen, nicht nur für die Kraftwerke, sondern auch für Stahl, Chemie und Mobili- (Ayla Cataltepe) tät. Wer hier nicht investiert, riskiert Wohlstand und Arbeitsplätze, und er ist auch nicht technisch souverän. (Beifall bei der CDU) Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag bis zu 20 GW neue Gaskraftwerksleistung bis 2030 angekündigt, und das technologieoffen. Ja, es ist richtig: Die Frage der Wasserstoffversorgung bleibt eine Herausforderung. Aber sie ist lösbar. Wir fordern internationale Partnerschaften. Gleichzeitig fordern wir einen schnellen Ausbau heimischer Elektrolysekapazitäten: 10 GW bis 2030 sind ambitioniert, aber sie sind notwendig. Dabei darf sich die Wasserstoffstrategie nicht auf Norddeutschland beschränken. Auch der Süden braucht Wasserstoff dort, wo er gebraucht wird. Wir fordern gezielte Investitionen in die Elektrolyseure in Baden-Württemberg. Eine einseitige Nordfokussierung schwächt unsere industrielle Basis, den Mittelstand und damit die Mitte in unserer Gesellschaft. Ja, auch die Europäische Union muss liefern. Die aktuelle Auslegung der Renewable Energy Directive verhindert faktisch die Nutzung bilanziell erneuerbarer Energien zur Wasserstofferzeugung. Wir fordern eine Reform, die Netzstrom mit Herkunftsnachweisen zulässt, insbesondere bei Stromüberschüssen aus Wind und Sonne. Nur so kann Wasserstoff wirtschaftlich, systemdienlich und klimafreundlich werden. (Beifall bei der CDU – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie denken an das Ende Ihrer Redezeit, bitte. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Ayla Cataltepe CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg war nie das Land der Zauderer, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Na, na, Herr Reinhart?) sondern das der Tüftler, der Denker und der Macher. Mit Siemens Energy haben wir beispielsweise – – (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie müssen wirklich zum Ende kommen, Frau Kollegin, bitte.

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Ayla Cataltepe CDU

Ich komme gleich zum Ende. – Mit Siemens Energy haben wir beispielsweise einen Weltmarktführer (Unruhe bei Abgeordneten der SPD) für wasserstofffähige Turbinen im Land. Wir haben das Knowhow, die Industrie und den Willen. Und jetzt braucht es eben die politischen Weichen für eine sichere, saubere und resiliente Energiezukunft. (Beifall bei der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Hallo, zwei Minuten! Das geht nicht mehr! – Unru- he) Deshalb stehen wir, die CDU-Fraktion, ganz klar zu H2-ready-Gaskraftwerken – nicht als Selbstzweck, sondern als verantwortungsvolle Energiepolitik für die Wirtschaft, ... eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte! Wir – –

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Ayla Cataltepe CDU

... für die Menschen, für die Arbeitsplätze und für unser Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Ich hät- te noch stundenlang zuhören können! – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf einfach darum bitten, dass wir die Redezeiten beachten. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich darf jetzt den nächsten Redner bitten. (Abg. Gabriele Rolland SPD zu Abg. Jan-Peter Rö- derer SPD: Eine Minute und 40 Sekunden darfst du mehr!) Das ist für die SPD-Fraktion – – (Unruhe) – Sie alle werden auch die verlängerte Redezeit erhalten, wenn es darum geht. Keine Sorge, wir sind heute ohnehin sehr gut in der Zeit. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Darum geht es nicht! Das ist keine Gleichbehandlung!) Herr Kollege Röderer, Sie haben jetzt das Wort. – Alles gut. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nein! Das ist keine Gleichbehandlung! – Unruhe) – Ja, doch. Ich habe auch vorhin schon überziehen lassen. – Bitte sehr.

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Jan-Peter Röderer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Debatte zeigt einmal mehr, dass die AfD bislang in Sachen Energiepolitik und Energietechnologie – ganz egal, ob Wind, Photovoltaik, Gaskraftwerke, Wärmepumpen, Geothermie – eigentlich von Fach- und Sachkenntnis verschont geblieben ist. Sie reden hier über eine „Kostenfalle H2-ready-Gaskraftwerke“, hängen aber weiterhin an der sündhaft teuren Atomenergie, die ja ohne milliardenschwere Subventionen gar nie funktioniert hätte. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Wenn die Atomkraftwerke, die erst in 15 bis 20 Jahren ans Netz gehen könnten, dann nur eingesetzt werden, um die Spitzenlasten abzufangen – das heißt, nur dann, wenn Wind und Sonne nicht in dem entsprechenden Maß zur Verfügung stehen –, dann wird der Strom, der aus der Atomenergie kommt, noch mal teurer. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ideologischer Blöd- sinn! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Jan-Peter Röderer) Deswegen haben die potenziellen Betreiber überhaupt kein Interesse mehr, neue Atomkraftwerke zu bauen. Dass die Versorgungssicherheit auch mit Atomkraftwerken nicht gewährleistet ist, zeigen gerade aktuell wieder die Abschaltungen in Frankreich und die Drosselungen in der Schweiz, die aufgrund des fehlenden Kühlwassers zustande kommen. So kann es gar nicht funktionieren. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie des Abg. Raimund Haser CDU – Zurufe der Abg. Gabriele Rolland und Dr. Stefan Fulst-Blei SPD sowie Dr. Uwe Hellstern AfD) Dann haben wir noch die Kohlekraftwerke. Wer diese noch immer als Alternative ins Feld führt, der kann wirklich nicht begriffen haben oder nicht begreifen wollen, dass wir den menschengemachten Klimawandel stoppen müssen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Nö!) Wir bauen seit etlichen Jahren erfolgreich große Kapazitäten für die Stromerzeugung auf Basis von Wind und Sonne auf – in manchen Bundesländern etwas langsamer, wie z. B. bei der Windenergie in Baden-Württemberg, in anderen schneller, aber im Durchschnitt ganz erheblich, muss man sagen. Zwei Drittel unserer Stromerzeugung sind bereits regenerativ. Ein großer Teil der neuen Fernleitungen für Windstrom von Nord nach Süd ist bereits gebaut oder im Bau. Wärmepumpen beweisen in ganz Europa bei allen Neubauten und grundlegenden Sanierungen, dass sie wirtschaftlich sind und gut funktionieren. Großwärmepumpen spielen eine zunehmende Rolle für die Fernwärmeversorgung. Und: Auch wenn die E-Mobilität im Autoland Deutschland unnötig zerredet und kritisch beäugt wird, ist sie dennoch auf dem Vormarsch. Jeder fünfte Neuwagen fährt elektrisch, und über 80 000 E-Lkws fahren bereits auf unseren Straßen. Die Erzeugung aus regenerativen Quellen bedeutet aber selbstverständlich – sie haben es gesagt, Herr Kollege –, dass Speicher und Puffer benötigt werden, um auch dann genug Strom zu haben, wenn Wind und Sonne kaum oder nicht vorhanden sind. Das ist allerdings wenig überraschend. Das ist auch nicht vom Himmel gefallen, das ist schon die ganze Zeit bekannt. Und es war auch schon immer klar, dass man Kraftwerke benötigt, die ihre Leistung schnell bereitstellen und auch wieder herunterfahren können. Deshalb sind Back-up-Kraftwerke nötig und in der Kraftwerksstrategie des Bundes vorgesehen, die so lange mit Erdgas betrieben werden, solange noch kein regenerativ erzeugter Wasserstoff zur Verfügung steht, und die man dann, sobald verfügbar, darauf umstellen kann. Zeitgleich werden Batteriespeicher immer leistungsfähiger und immer günstiger. Auch sie werden als Puffer eine ähnliche Aufgabe erfüllen; wohl nicht allein, aber sie können und werden die notwendigen Erzeugungskapazitäten solcher Gaskraftwerke verringern. Selbstverständlich – das haben wir in der letzten Debatte zu einem ähnlichen Thema auch schon angesprochen – sind diese Schritte der Energiewende anstrengend und auch teuer. Jede Veränderung bringt Herausforderungen mit sich. Aber noch einmal die Frage: Was sollte denn die Alternative sein? Ihre periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 vermeintlichen Alternativen sind es jedenfalls nicht, genauso wie Ihre Partei auch keine Alternative für Deutschland ist. (Zuruf von der AfD) Oder anders gesagt: Kann man schon so machen, aber dann wird es halt doof. Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema schon deutlich gemacht: Der Weg, den wir gehen müssen, ist klar. Aber er ist eben erst einmal holprig und beschwerlich, bis man den Ausblick genießen kann. Es ist Aufgabe der Politik, diesen Aufstieg zu meistern und dabei Sorge zu tragen, dass alle gut durchkommen, und diejenigen, die es eben nicht aus eigener Kraft schaffen, unterzuhaken und mitzutragen – zumindest ist das die Auffassung bei uns in der SPD. (Beifall bei der SPD) Dass Sie hingegen diejenigen sind, die weiterhin auf dem Holzweg im Tal bleiben möchten, auch wenn das Wasser schon bis zum Hals steht, das haben Sie heute in den Debatten erneut eindrücklich gezeigt. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Die Energiewende ist nicht gescheitert. Wir sind mittendrin, und deshalb gilt es, nach vorn zu schauen – auch wenn Sie lieber zurück in die alten Zeiten wollen –, nicht zu hadern, sondern mit dem nötigen Mut und mit Zuversicht bestehende Probleme und Herausforderungen anzugehen und gemeinsam an einem Strang zu ziehen statt an gegensätzlichen Enden des Seils, liebe Landesregierung. Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Krebs GRÜ- NE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Frank Bonath.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sitzt in Berlin der Koalitionsausschuss zusammen, wenn ich das heute Morgen richtig verstanden habe, und versucht, noch eine Lösung zu finden, um die Stromsteuersenkung, die im Wahlkampf vollmundig versprochen wurde und die auch im Koalitionsvertrag steht, für alle umzusetzen. Vermutlich wird die neue Bundesregierung aber auch hier wieder einen Rückzieher machen. Nur die Industrie und das produzierende Gewerbe werden von einer niedrigen Stromsteuer profitieren. Private Haushalte, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe werden leer ausgehen, und das, obwohl gerade sie dringend auf stabile und bezahlbare Strompreise angewiesen sind. (Beifall bei der FDP/DVP) Gleichzeitig sieht es so aus, als wolle Friedrich Merz die Subventionspolitik von Robert Habeck einfach fortsetzen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) (Frank Bonath) Auf der einen Seite werden neue Energiehilfen in Höhe von 6,3 Milliarden € geschaffen und milliardenschwere Konzepte für einen günstigen Industriestrompreis mit der EU abgestimmt, auf der anderen Seite bleiben die alten Subventionstöpfe unangetastet. Wo bleibt hier der versprochene Neustart? Statt einfach so weiterzumachen, fordern wir, dass die Koalition endlich den Mut aufbringen muss, erneuerbare Energien aus der Förderung zu nehmen und in den Markt zu überführen. Das würde den Bundeshaushalt entlasten und dringend benötigten finanziellen Spielraum schaffen, um die Stromsteuer wirklich für alle zu senken. Nach 100 Tagen Schwarz-Rot auf Bundesebene wird immer deutlicher: Die versprochene marktwirtschaftliche Energiepolitik unter der Führung von Bundeskanzler Merz bleibt aus. (Zuruf: Oje!) Statt alte Subventionen abzuschaffen, kommen neue hinzu. Wer echten Fortschritt und Technologieoffenheit bei der Energieversorgung will, darf sich aber nicht von populistischen Parolen und einfachen Antworten von Rechtsaußen blenden lassen. Wer glaubt, mit der AfD für die Zukunft zu stimmen, der irrt gewaltig. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zwischen der AfD und uns Liberalen liegen Welten. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau!) Wir, die FDP, stehen für den Ausbau erneuerbarer Energien, aber unter klaren Bedingungen: marktwirtschaftlich, ohne Subventionen und nur dort, wo Menschen den Ausbau wirklich wollen. Und was macht die AfD? Sie will den Ausbau der Windkraft pauschal stoppen und am liebsten sogar bestehende Windräder ganz abreißen. (Zuruf von der AfD) Das ist reine Willkür und widerspricht fundamental den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und dem Respekt vor fremdem Eigentum. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt doch so nicht! – Gegenruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) – Doch. – Doch genau diese Prinzipien sind die Basis dafür, dass Menschen überhaupt Vertrauen haben und in Energieprojekte investieren. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Während wir offen und ehrlich über alle Technologien diskutieren, die uns helfen, Energieziele zu erreichen, setzt die AfD stur nur einseitig auf Kernkraft. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Dabei wissen Experten längst: Der Bau von Kernkraftwerken dauert Jahrzehnte. Eine kurzfristige Lösung ist das nicht. Was wir jetzt mit Blick auf die Versorgungssicherheit hier im Süderiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 westen wirklich brauchen, sind Kraftwerke, die disponible Leistung bereitstellen und in den nächsten fünf bis sieben Jahren einsatzbereit sind. (Zurufe von der AfD) Das sind eben genau die Gaskraftwerke, die perspektivisch mit Wasserstoff oder mittels CO -Abscheidung betrieben werden können. (Lachen des Abg. Emil Sänze AfD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist die einzig realistische und bezahlbare Lösung. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Aber wir müssen die Debatte erweitern. Deutschland braucht einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt. Dieser stellt sicher, dass die notwendigen Stromerzeugungskapazitäten ausgeschrieben und in einem freien Wettbewerb bepreist werden. So gewährleisten wir Versorgungssicherheit und fördern gleichzeitig Innovation und Effizienz. Auch das lehnt die AfD ab. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Mit Ausnahme der AfD unterstützen alle Fraktionen hier im Landtag den Bau von Gaskraftwerken. Aber auf Bundesebene sieht das anders aus. Die Grünen, Herr Kollege, lehnen neue Gaskraftwerke ab; der CDU wird vorgeworfen, viel zu viele Gaskraftwerke zu planen. Stattdessen setzt man darauf, den Kohleausstieg vor allem mit Windkraft und Photovoltaik zu bewältigen. Doch genau darin liegt der Irrtum. Denn um den Kohleausstieg überhaupt umsetzen zu können, brauchen wir rund 20 GW gesicherte Leistung. Genau diese 20 GW sollen nun über Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, weil nur sie kurzfristig und zuverlässig die Versorgungssicherheit garan tieren. Windräder und Solaranlagen sind wichtig für die Energieversorgung, aber sie sind wetterabhängig und nicht immer verfügbar. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deshalb brauchen wir Kraftwerke, die auch dann Strom liefern, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. Das gilt insbesondere für den Südwesten mit seinem hohen Stromverbrauch und seiner Vielzahl von großen und mittelständischen Unternehmen. Gaskraftwerke sind dabei die Brückentechnologie, die uns ermöglicht, fossile Brennstoffe schrittweise durch Wasserstoff zu ersetzen. Wer den Ausbau dieser Kraftwerke ablehnt, riskiert letztendlich Versorgungslücken und höhere Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Für uns Liberale haben die Bezahlbarkeit und die Versorgungssicherheit höchste Priorität. (Beifall bei der FDP/DVP) Denn nur, wenn das gewährleistet ist, findet auch das Ziel Klima neutralität breite Akzeptanz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich weise jetzt darauf hin: Die Fraktion GRÜNE könnte noch zweieinhalb Minuten Redezeit in Anspruch nehmen, die Fraktion der SPD könnte ebenfalls noch zwei Minuten reden, die Fraktion der AfD nur eine Minute, nachdem der Redner vorhin die Redezeit überzogen hatte. Insoweit stelle ich die Frage, ob aufgrund der zusätzlichen Redezeit weitere Wortmeldungen vorliegen. Zunächst bitte die Fraktion GRÜNE. (Abg. Jan-Peter Röderer SPD: Halt! Die Regierung? – Weitere Zurufe, u. a.: Die Regierung!) – Entschuldigung. (Vereinzelt Heiterkeit) Es gibt noch die Stellungnahme der Regierung. Erst die Frau Ministerin. – Bitte sehr, Frau Ministerin Walker. (Abg. Anton Baron AfD: Ich habe da wahrscheinlich auch keinen Erkenntnisgewinn, aber lassen wir sie!) Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich bin ja froh, dass ich auch noch kurz ein paar Worte aus Sicht der Landesregierung sagen kann. (Heiterkeit bei den Grünen) Diese Debatte haben wir hier schon des Öfteren geführt. Vonseiten der AfD werden grundsätzlich der Klimaschutz, die Energiewende, der Ausbau der erneuerbaren Energien, ein neues Energiekonzept infrage gestellt. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Das ist tatsächlich nichts Neues. Unter diesem Aspekt muss man natürlich auch diese Debatte betrachten. Natürlich sind H2-ready-Gaskraftwerke kein Milliardengrab, sondern sie sind eine notwendige Ergänzung für ein Energiesystem, das überwiegend auf erneuerbaren Energien basiert. Wir brauchen keine grundlastfähigen Kraftwerke wie z. B. Atomkraftwerke mehr, die permanent Strom produzieren. Diese würden zu einem System mit erneuerbaren Energien, in dem volatil Energie ins Netz eingespeist wird, überhaupt nicht passen. Ich finde, zur Atomenergie ist hier eigentlich von allen das Passende gesagt worden. Sie müssen jetzt wieder nur nach Frankreich hinüberschauen. Von Sicherheit in der Energieversorgung kann derzeit wieder einmal keine Rede sein. Der Konzern in Frankreich, der für die Reaktoren verantwortlich ist, ist in einem hohen zweistelligen Milliardenbereich verschuldet. Das wird hoch subventioniert. So viel also, Herr Bonath, zum Thema „Erneuerbare Energien dürfen nicht gefördert werden“. Solange wir uns in einem europäischen Energiemarkt befinden, in dem nicht nur Atomenergie sehr stark gefördert wird – indirekt durch Subventionen, aber auch, wenn es um das Thema „Rückbau und Endlagerung“ geht –, sondern auch fossile Energien – ich habe es heute Morgen schon gesagt –, befinden wir uns einfach überhaupt nicht in der Situation, dass es einen Markt gäbe, der das sozusagen frei reguliert, sondern es finden bereits erhebliche Markteingriffe statt. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Deswegen ist es notwendig, dass wir – übrigens mit sehr viel weniger Geld – auch den Hochlauf der erneuerbaren Energien subventionieren. Das ist uns in den letzten Jahren in Deutschland ja auch gelungen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU – Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Diese Kraftwerke werden gebraucht. Darüber hinaus brauchen wir aber selbstverständlich auch Speicher – also eine Speicherstrategie –, Batteriespeicher, die sehr kurzfristig Energie speichern und wieder einspeisen können. Gerade in Spitzenzeiten, wenn viel Solarstrom ins Netz kommt, ist das natürlich eine Methode, um diese Energien zu nutzen, weil sie ja auch gebraucht werden. Es geht eben – das ist ganz klar – um flexibles Management. Das ist eigentlich das Zauberwort für die Energiewende, für das Energiesystem der Zukunft. Wir brauchen insgesamt mehr Speicher, um das Netz zu stabilisieren, aber natürlich auch die Kraftwerke. Insgesamt ist das Stichwort „Smart Grids“ zu nennen, digitales Lastmanagement – ein etwas sperriger Begriff, aber das bedeutet, dass Energie zielgenau gespeichert und eingespeist wird: überschüssige Energie wird, wenn vorhanden, eingespeichert und, wenn notwendig, eingespeist. (Abg. Anton Baron AfD: Wie wollen Sie das spei- chern?) Da gibt es viele Modelle, die in den nächsten Jahren Realität werden, (Abg. Anton Baron AfD: Wie soll denn mit Smart Grids etwas gespeichert werden?) die zum Teil schon Realität sind und die am Ende dafür sorgen, dass Strom effizient und zum günstigsten Preis von den Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Unternehmen genutzt und eingesetzt werden kann. Auf diesem Weg sind wir gerade. Wir haben in ganz Deutschland gerade bei Batteriespeichern einen riesigen Hochlauf, auch hier im Südwesten. Das ist aber keine Frage von entweder kleinen Speichern – solche kleinen Speicher wie Batteriespeicher – oder Kraftwerken, sondern wir brauchen beides, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Es ist auch nicht richtig, Herr Bonath, dass wir Grünen das nicht wollten. Der letzte Wirtschaftsminister hat sich auf EU-Ebene massiv für eine beihilferechtliche Genehmigung eingesetzt, dass wir diese H2-ready-Kraftwerke in Deutschland bauen können und dass die Unternehmen die entsprechende Förderung bekommen. Das ist nämlich in einem Markt, in dem jeder den gleichen Zugang haben soll, nicht so vorgesehen, dass es hier von einzelnen Staaten besonders hohe Förderungen und Subventionen geben soll. Das muss dann natürlich EU-beihilferechtlich genehmigt werden. Das ist passiert. Der Vorschlag von Robert Habeck für ein erstes Kraftwerkssicherheitsgesetz für die ersten Gigawatt an Kraftwerkskapazitäten ist genehmigt worden. Deswegen sagen jetzt auch viele: „Verhandelt nicht erst wieder eine neue beihilferechtliche Genehmigung für reine Gaskraftwerke, sondern nehmt das, was schon verhandelt worden ist. Das kann sofort umgesetzt werden.“ (Ministerin Thekla Walker) Wenn wir über Versorgungssicherheit reden, kann ich nur empfehlen: Nehmen Sie das, was jetzt schon auf dem Tisch liegt. Legen Sie los! Wir brauchen diese Kraftwerke. Aus unserer Sicht müssen sie auch H2-ready sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Denn wir brauchen Wasserstoff. Es ist klar, dass es verschiedene Übergangszeiten, Übergangsphasen geben wird. Diese werden natürlich mit Gas starten. Wir haben aber auch schon hier in Baden-Württemberg die ersten H2-ready-Gaskraftwerke, die technisch in der Lage sind, von Anfang an gewisse Anteile von Wasserstoff mit zu verbrennen. Diese müssen dann noch weiter umgerüstet werden. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass man die Wasserstoffverbrennung gleich mitdenkt. Denn es wäre schlecht für unseren Wirtschaftsstandort, wenn diese Kraftwerke in absehbarer Zeit nicht auch Wasserstoff nutzen. Das sind wichtige Kunden, Ankerkunden für den Wasserstoffimport in Deutschland. Wenn diese Ankerkunden ausfallen, dann wird in den nächsten zehn, 15 oder 20 Jahren kein Wasserstoff in Süddeutschland ankommen – am Bodensee schon gar nicht. Das ist auch die Wahrheit, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir im Land haben uns, auch im Haushalt, gemeinsam darum gekümmert, dass wir hier in Baden-Württemberg nicht die Hände in den Schoß legen, sondern selbst Elektrolyseure fördern und dafür sorgen, dass hier grüner Wasserstoff in kleinen Kreisläufen, selbstverständlich in kleineren Maßstäben, erzeugt und genutzt werden kann. Das ist auch wichtig. Denn wir wollen Marktführer werden, wenn es darum geht, Technologien in diesem Zusammenhang auf dem Weltmarkt, auf dem globalen Markt anbieten zu können. Diese sind nachgefragt. Denn selbstverständlich geht es gerade in vielen Regionen der Welt um die Frage: Wie können wir in den kommenden Jahren unsere Industrieproduktion klimaneutral gestalten? Denn alle wissen: Wir haben erstens natürlich das Problem mit dem Klimawandel, Klimaschutz. Auf der anderen Seite erleben wir aber auch, dass in den vergangenen Jahren Gas und Öl aufgrund internationaler Kriege, Krisen und vielem mehr in den Weltmärkten immer wieder Preisroulettes unterworfen worden sind. Zuletzt hat der Ukrainekrieg noch mal dafür gesorgt, dass die Preise für Gas massiv nach oben gegangen sind. Wenn in solchen Kraftwerken dann Gas verbrannt wird, dann ist es am Ende für die Kundinnen und Kunden überall auf der Welt natürlich wahnsinnig teuer. Insofern denke ich, dass es richtig ist, auf diese Kraftwerkskapazitäten zu setzen. Diese sollen in den kommenden Jahren flexibel zugeschaltet werden. Dafür muss ein Kapazitätsmarkt auf den Weg gebracht werden. Dabei muss erst noch europarechtlich verhandelt werden, wie dieser aussieht. In diesem Kapazitätsmarkt sollen dann nicht nur die großen Kraftwerke eine Rolle spielen, sondern auch Biogas, Speichertechnologien. Alle, die Energie speichern und zur Verfügung stellen, müssen Marktteilnehmer werden können. Dann haben wir aus meiner Sicht ein sehr gutes, ein gut gedachtes, geplantes und intelligentes Energiesystem, mit dem wir uns in Baden-Württemberg sehr gut mit Energie versorgen können. eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Natürlich wird es auch Wasserstoffimporte geben. Einen Teil werden wir aber auch selbst herstellen können. Insgesamt betrachtet werden wir, wenn Sie die Energiemenge insgesamt anschauen, deutlich souveräner, als wir das heute sind, was die Energieversorgung angeht, und zwar sowohl bei der Wärme als auch beim Strom für die Unternehmen und die Industrie im Land. Ich denke, das ist der richtige Weg. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP meldet sich.) Danke schön. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie hat den Kopf geschüttelt, Herr Kollege Bonath. Sie haben es mitbekommen. Wir kommen zur zweiten Runde und gehen in der gleichen Reihenfolge wie in der ersten Runde vor. Die AfD hat noch eine Minute. Danach kommt der Kollege von den Grünen. Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Hellstern.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Herr Präsident! Lieber Herr Bonath, in Norwegen haben wir ein Zementkraftwerk besichtigt, das mit CCS-Technologie gearbeitet hat. Daneben war ein Hafen, wo 5 000-t-Schiffstanker das verflüssigte CO abholen können. Trotzdem ist der Zement teurer als in anderen Zementwerken. Es hat aber leidlich funktioniert. Nur frage ich jetzt: Welchen Nordseehafen und welchen Ostseehafen haben wir denn in Baden-Württemberg, wo die 5 000-t-Tanker dann das verflüssigte CO abholen können? Das ist wieder der gleiche Stuss wie immer. Bei der Großelektrolyse in Norwegen habe ich die verbrauchten Elektrodenstacks gezählt, die im ersten Dreivierteljahr schon ausgefallen waren: drei von 20. Ich konnte hochrechnen: Selbst wenn es günstigstenfalls mit dieser Ausfallquote weitergeht, ist die Lebensdauer der Anlage halb so lang, wie ursprünglich vom Hersteller versprochen worden war. So sieht es aus. Das verdoppelt noch einmal die Kosten. Sie haben keine Ahnung von der Technologie, die Sie hier propagieren. Sie haben keine Ahnung von den Rohstoffen, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) die man braucht, und vom Wartungsaufwand.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Kommen Sie bitte zum Ende.

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Dr. Uwe Hellstern AfD

Aber Sie erzählen, dass das die Lösung wäre. Das ist doch erschreckend. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt hat der Kollege Tonojan das Wort. Bitte sehr.

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Rüdiger Tonojan GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann den Worten unserer Ministerin nicht mehr viel hinzufügen. Wer ihr zugehört hat, weiß genau, was wir Grünen auf der Landes- und auf der Bundesebene wollen und dass das der richtige Weg ist. (Abg. Anton Baron AfD: Landwirtschaft!) (Rüdiger Tonojan) Auch wenn es mir schwerfällt, möchte ich kurz etwas zur AfD sagen. Es heißt immer wieder: „Zurück zur Atomkraft.“ Überlegen wir uns, wie die Atomkraft in Deutschland eigentlich einmal aussah. Wir haben viele Milliarden investiert, aber wir sind nie über einen Energie-, über einen Stromanteil von mehr als 30 % gekommen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Inzwischen haben wir über 55 % des Stroms aus erneuerbaren Energien. (Abg. Anton Baron AfD: Erzeugten Strom!) Das zeigt, dass das der richtige Weg ist. (Beifall bei den Grünen – Unruhe – Glocke des Prä- sidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Bonath?

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Rüdiger Tonojan GRÜNE

Gern.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Kollege Bonath.

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Frank Bonath FDP

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie sagten, die Grünen würden auf der Landes- und auf der Bundesebene diesen Ausbau wollen. Kennen Sie den Artikel mit der Überschrift „Neue Gaskraftwerke der Union sind ein teurer Irrweg“ auf der Homepage der Grünen vom 6. Juni 2025? In diesem Artikel ist ausführlich beschrieben, dass man diese Gaskraftwerke ablehne. Wie passt das zusammen?

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Rüdiger Tonojan GRÜNE

Das lässt sich einfach beantworten. Es gibt einen Unterschied zwischen Gas- und H2- ready-Kraftwerken. (Lachen bei der AfD) Da stehen wir dahinter, wie ich vorhin auch schon ausgeführt habe. Danke. (Beifall bei den Grünen – Lachen des Abg. Anton Ba- ron AfD – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Die SPD verzichtet auf weitere Fragen. Die FDP/DVP hätte noch eine Minute Redezeit. – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Präsident spielt mit dem Feuer!) Damit wären wir mit den weiteren Wortmeldungen fertig. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag Drucksache 17/6556 ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt. Wir haben jetzt ein paar umfangreiche Abstimmungen vor uns. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 gemeinsam auf: periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. April 2025 – Unterrichtung des Landtags gemäß § 90 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) über den Zeitraum von zwei Jahren über die nach §§ 49, 50, 53, 54, 55 Absatz 1 und 61 PolG erfolgten präventivpolizeilichen Maßnahmen für die Berichtsjahre 2023 und 2024 – Drucksachen 17/8804, 17/8912 Berichterstattung: Abg. Tim Bückner Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Mai 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem (DAISY) beim Landesamt für Besoldung und Versorgung – Drucksachen 17/8870, 17/8924 Berichterstattung: Abg. Ansgar Mayr Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. April 2025 – Bericht der Landesregierung zu Beschlüssen des Landtags; hier: Gutachten und Beratungsleistungen der Landesregierung – Drucksachen 17/8765, 17/8923 Berichterstattung: Abg. Sebastian Cuny Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025 – Drucksachen 17/8632, 17/8784 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8955, 17/8956, 17/8957, 17/8958, 17/8959 Zu der Petition 17/3670 aus Drucksache 17/8955, den Petitionen 17/3744 und 17/2917 aus Drucksache 17/8956 sowie den Petitionen 17/3810, 17/3462 und 17/3667 aus Drucksache 17/8957 wurden von der Fraktion der AfD getrennte Abstimmungen beantragt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Für namentliche Abstimmungen sind nicht mehr genug da!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich lasse daher zunächst über die Petition 17/3670, laufende Nummer 21 der Drucksache 17/8955, betreffend die Grundsteuer abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet – – (Zuruf) – Ja? (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Wir beantragen, dass wir diese fünf Grundsteuerpetitionen gemeinsam ab- stimmen!) – So ist es. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kann eigentlich jeder beantragen, was er möchte?) Wir haben das mit den einzelnen Abstimmungen vorher so eingeführt, aber das ist kein Problem. Wir haben die Abstimmungen schnell durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/3670 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Ich komme jetzt zur Petition 17/3744, laufende Nummer 19 der Drucksache 17/8956, ebenfalls die Grundsteuer betreffend. Auch hier lautet die Beschlussempfehlung: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zur Petition 17/3744 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Wir stimmen jetzt weiter ab über die Petition 17/2917, laufende Nummer 20 der Drucksache 17/8956, betreffend Grundsteuerbescheid, Bodenrichtwert. Die Beschlussempfehlung lautet gleichfalls: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Wir fahren fort und stimmen jetzt ab über die Petition 17/3810, laufende Nummer 18 der Drucksache 17/8957, betreffend Gewährung von Landeserziehungsgeld. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Als Nächstes stimmen wir ab über die Petition 17/3462, laufende Nummer 20 der Drucksache 17/8957, betreffend Grundsteuerreform. Auch diese Beschlussempfehlung lautet: „Der Schluss: 17 eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Nun stimmen wir ab über die Petition 17/3667, laufende Nummer 21 der Drucksache 17/8957, wiederum betreffend Grundsteuer. Die Beschlussempfehlung lautet ebenso: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen jetzt zu den restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8955 zu den Petitionen mit den Nummern 1 bis 20. Ich stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Nun stimmen wir über die übrigen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8956 zu den Petitionen mit den Nummern 1 bis 18 ab. Ich stelle hier ebenfalls gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Dann ist es so beschlossen. Nun rufe ich die weiteren Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8957 zu den Petitionen mit den laufenden Nummern 1 bis 17, 19 und 22 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Auch hier ist es so beschlossen. Zuletzt kommen wir zu den Beschlussempfehlungen der Drucksachen 17/8958 und 17/8959. Hier stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Auch hier ist es so beschlossen. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 15 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8787 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Dann ist es auch hier so beschlossen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 16. Juli 2025 um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 7:04 Uhr

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