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Hans-Peter Hörner

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Grüß Gott, Herr Präsident, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute – ich muss sagen: wieder, obwohl ich erst vier Jahre hier im Parlament sitze – über einen Gesetzentwurf zur Fortführung eines bereits bestehenden Instruments, der sogenannten Leitungszeit für Kindertageseinrichtungen. Ich rede heute in diesen knappen vier Jahren zum dritten Mal zu diesem Thema. Ich muss wieder und wieder feststellen, dass dieser Vorschlag, der uns vorliegt, eigentlich nur Ausdruck einer befristeten Hoffnung ist. Wie kann es sein, dass eine Maßnahme, die von allen Beteiligten – sie wurden hier genannt; Herr Born hat darüber gesprochen: die Träger, die Gewerkschaften, die Elternvertreter und nicht zu vergessen die Erzieherinnen – als entscheidend für die pädagogische Qualität anerkannt wird, wiederum nur bis 2026 befristet ist? Ich habe mich übrigens auch darüber gewundert, Frau Staab, dass Sie meinen, die Träger, die Gemeinden, könnten hier auch noch etwas beisteuern. Haben Sie nicht gemerkt, was im Moment bei uns bei der Aufstellung von Haushalten passiert? Ich sitze im Stadtrat und im Kreisrat. Wenn ich nicht schon graue Haare hätte, hätte ich sie dort bekommen. Wo sollen wir denn das Geld hernehmen? Es ist unmöglich, wenn Sie hier meinen, die Gemeinden sollten das richten, was wir, der Landtag, bzw. die Landesregierung hier nicht zustande bringen. (Beifall bei der AfD) Es entsteht leider der fatale Eindruck, dass Kinderbetreuungspolitik hier nicht als zentrale Zukunftsaufgabe, sondern leider Gottes als haushaltsabhängiges Flickwerk betrieben wird. Die Behauptung, es gehe nicht anders, ist kein Argument. Das ist für uns alternative Demokraten nur eine Ausrede. Dieser Gesetzentwurf finanziert kurzfristig zwar diese Maßnahme über erhöhte Umsatzsteueranteile, doch ich frage Sie, die Regierung: Was passiert eigentlich nach 2026? Ein Gesetz, das ein zentrales Qualitätsmerkmal wie die Leitungszeit auf solche wackligen finanziellen Beine stellt, wird seinem eigenen Anspruch nicht gerecht. Die Gemeinden und auch andere Träger werden faktisch mit der Unsicherheit alleingelassen. Sie sollen Personal einstellen, wissen aber nicht, woher sie das Personal überhaupt neh- (Hans-Peter Hörner) men sollen, und vor allem nicht, wenn sie dieses Personal bekommen, wie sie es in zwei Jahren noch bezahlen können. Planungssicherheit, meine Damen und Herren, sieht völlig anders aus. (Beifall bei der AfD) Der Begriff „Leitungszeit“ impliziert selbstverständlich Führungs- und Koordinationsaufgaben. Die Trennung zwischen pädagogischer Leitung und organisatorischen Aufgaben wird aber weiterhin ignoriert. Der Arbeitsalltag in den Kindertagesstätten ist heute geprägt von Inklusion, Elternarbeit, Personalführung und nicht zuletzt von dem alltäglichen Ringen um Personal. Trotzdem wird in der Verordnung lediglich ein Mindestsockel an Leitungszeit vorgeschrieben von – ich wiederhole mich – sechs Stunden je Gruppe und pro zusätzlicher Gruppe zwei Stunden. Das ist zu wenig, unterkomplex und realitätsfern. Die Landesregierung stützt sich jetzt in ihrer Argumentation auf eine Umfrage aus dem Jahr 2021. Da könnte man sagen: Gut 68 % der befragten Kitaleitungen sahen damals keinen Mehrbedarf an Leitungszeit. Lesen wir aber diesen Bericht genauer, zeigt sich, dass die gesetzlich zugesicherte Zeit in der Praxis häufig gar nicht wahrgenommen werden kann. Da sind wir wieder bei dem gleichen Problem: Wir haben eben nicht das Personal. Wenn Ihr Ministerpräsident vor mehreren Monaten – von mir aus vor 30 Monaten – gemeint hat, er könne die Leute auch nicht aus dem Hut zaubern, dann – so muss ich sagen – muss er allmählich seinen Zauberstab weglegen und einmal echte Politik machen, um tatsächlich junge Menschen zu überzeugen, dass eine Beschäftigung in einer Kindertagesstätte etwas Wunderbares ist, wenn man mit jungen Menschen umgehen kann. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt erneut, dass die Landesregierung eine echte Qualitätsstrategie braucht. Aber was macht dieser Gesetzentwurf? Er zementiert den Status quo. Es wird weder strukturell mutig noch bildungspolitisch nachhaltig daran gearbeitet, dass wir dieses Problem lösen. Es scheitert daran, Leitung als eigenständige pädagogische Profession ernst zu nehmen. Das, was wir brauchen, ist eine dauerhafte, verlässliche und umfassende gesetzliche Verankerung von Leitungskapazitäten, die auch organisatorische und professionelle Leitungsverantwortung abdecken. Wer von Qualität in der frühkindlichen Bildung spricht, darf nicht bei einem Reförmchen stehen bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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