Ulli Hockenberger
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich meine Reden schreibe, hebe ich mir das Wichtigste normalerweise bis zum Schluss auf, weil ich dann immer auf die höchste Aufmerksamkeit des Hohen Hauses stoße – zumindest gefühlt – (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) und weil der eine oder andere nicht nur in meiner Fraktion dann auch froh ist, wenn ich fertig bin. (Heiterkeit der Abg. Isabell Huber CDU) Weil heute aber ein ganz wichtiger Tag ist, fange ich einmal mit dem Wichtigsten an – mit dem Wichtigsten für die Kommunen und damit, was dieser Gesetzentwurf für uns bedeutet. Das Thema, auf das ich etwas ausführlicher eingehen möchte, hat in unserer Fraktion durchaus ein heterogenes Begeisterungsniveau ausgelöst. Ich spreche von den Änderungen der bisherigen Sitzungen in Präsenz. Für mich als Fan von Präsenzsitzungen ist das nachgerade ein Paradigmenwechsel. Mit der neuen Regelung in § 37a wird die Möglichkeit einer digitalen Zuschaltung und damit einer Hybridsitzung geschaffen, damit auch außerhalb von außergewöhnlichen Notsituationen, also sozusagen im Sitzungsalltag, die Möglichkeit einer Teilnahme an kommunalen Gremiensitzungen ohne Anwesenheit im Sitzungsraum besteht. Der Vorsitzende muss bei öffentlichen Sitzungen nach wie vor im Sitzungsraum anwesend sein. In nicht öffentlichen Sitzungen besteht die Möglichkeit, eine digitale Teilnahme auch des Vorsitzenden zuzulassen. Dies ermöglicht dann eine volldigitale Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind. Voraussetzung dafür ist eine Regelung in der Hauptsatzung, die mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder beschlossen (Ulli Hockenberger) werden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass das Abweichen von der reinen Präsenzsitzung von einer Mehrheit des Gemeinderats getragen wird. Es ist kein – bzw. ein offenes – Geheimnis, dass ich mir gerade bei dieser Regelung und der grundlegenden Änderung der Gemeindeordnung eine weiter gehende und deutlichere Mehrheit hätte vorstellen können, zumal sich der Gesetzentwurf der Landesregierung relativ stark an die bayerische Gemeindeordnung anlehnt, die eine Zweidrittelmehrheit vorsieht. Zweidrittelmehrheiten gibt es, meine Damen und Herren, im Übrigen auch schon in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei wirklich grundlegenden Entscheidungen, nämlich wenn es um den Bürgerentscheid geht oder wenn es darum geht, dass sich der Gemeinderat bei einer Personalentscheidung über das Einvernehmen im Verhältnis zum Bürgermeister hinwegsetzen will. Wir kennen Zweidrittelmehrheiten also auch in der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. Deswegen finde ich die Bewertung der Zweidrittelmehrheit in der Gesetzesbegründung interessant und bemerkenswert. Dort heißt es: Die Einführung eines Quorums von zwei Dritteln ... würde die Ermöglichung einer digitalen Sitzungsteilnahme erheblich erschweren. Das sehe zumindest ich nicht. Im Koalitionsvertrag steht dazu auch nichts. Nach meiner persönlichen Bewertung hätte dieser grundlegenden Änderung eine Zweidrittelmehrheit gut zu Gesicht gestanden. In der Hauptsatzung kann der Gemeinderat begründete Einzelfälle regeln; der Minister hat sie genannt: Satzungen, Haushaltsbeschlüsse, Personalentscheidungen, die konstituierende Sitzung. Darauf möchte ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen. Ausdrücklich begrüßen möchte ich, dass nach der Anhörung in der Gesetzesbegründung eine Klarstellung dahin gehend stattgefunden hat, dass die kommunalen Organe vor Ort entscheiden können, mit welchen Sitzungen sie davon Gebrauch machen oder auch nicht. Das war im Gesetzentwurf ursprünglich nicht so vorgesehen. Das begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der CDU) Ich darf an dieser Stelle durchaus auch die anderen interessanten Anhörungsergebnisse erwähnen, auf die ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen kann. Mir persönlich – auch das erlaube ich mir zu sagen – hätte im Übrigen auch gefallen, hätte man den Vorschlag des Städtetags aufgegriffen und zunächst einmal im Rahmen einer befristeten Übergangsregelung für eine solche grundlegende Neuerung Erfahrungen gesammelt, damit man später die richtigen Schlüsse daraus ziehen kann. Das alles ist natürlich auch wieder mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden. Das haben wir gehört. Auf Seite 30 können Sie – jetzt verkürzt – nachlesen: „Wenn es zu teuer wird, kann man es auch lassen.“ Das steht auf Seite 30 natürlich niveauvoller. Aber es läuft auf das Gleiche hinaus. Eine letzte Bemerkung zu diesem Thema: Wenn die Gesetzesbegründung zehn Seiten für dieses Thema verwendet, dann periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 können Sie verstehen, warum ich darauf den Schwerpunkt meiner Redezeit verwendet habe. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus noch positive, zu begrüßende Regelungen, die der Minister im Detail vorgestellt hat. Diese möchte ich aus Zeitgründen nur noch stichwortartig erwähnen – Sie können sie dann im Ausschuss und in der zweiten Lesung diskutieren –: Das ist der Livestream. Zudem ist es das herausragende Ergebnis in diesem Gesetzentwurf, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht mehr Zugriff auf nicht öffentliche Beratungsunterlagen erlaubt. Es war höchste Zeit, dass diese Spezialregelung geschaffen worden ist. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die Ausschussbesetzung nach der Spiegelbildlichkeit – auch eine Konsequenz eines Urteils des Verwaltungsgerichts Heilbronn – und die Erstattung von Mehraufwendungen für Schwerbehinderte. Ich darf zum Schluss kommen und wegen des Umstands, dass Protokolle später noch mal nachgelesen werden, auf Buchstabe i auf Seite 35 der Drucksache 17/8922 hinweisen: i) Sitzberechnungsverfahren bei Kommunalwahlen Der Gemeindetag und der Landkreistag regen eine Anpassung des geltenden Sitzberechnungsverfahrens ... an, da dieses Verfahren zu einer starken Zersplitterung der kommunalen Organe führe. „Bewertung“ des Innenministeriums: Änderungen des Kommunalwahlrechts sind ... nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Bewertung der CDU-Landtagsfraktion: Das wissen wir selbstverständlich, aber das Thema muss immer wieder angesprochen werden. Deswegen habe ich es auch gemacht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
