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Dr. Wolfgang Reinhart

02.07.2025 Sitzungen 17/126

Die SPD verzichtet auf weitere Fragen. Die FDP/DVP hätte noch eine Minute Redezeit. – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Der Präsident spielt mit dem Feuer!) Damit wären wir mit den weiteren Wortmeldungen fertig. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag Drucksache 17/6556 ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt. Wir haben jetzt ein paar umfangreiche Abstimmungen vor uns. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 bis 13 gemeinsam auf: periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 3. April 2025 – Unterrichtung des Landtags gemäß § 90 Polizeigesetz Baden-Württemberg (PolG) über den Zeitraum von zwei Jahren über die nach §§ 49, 50, 53, 54, 55 Absatz 1 und 61 PolG erfolgten präventivpolizeilichen Maßnahmen für die Berichtsjahre 2023 und 2024 – Drucksachen 17/8804, 17/8912 Berichterstattung: Abg. Tim Bückner Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Mai 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Dialogisiertes Abrechnungs- und Informationssystem (DAISY) beim Landesamt für Besoldung und Versorgung – Drucksachen 17/8870, 17/8924 Berichterstattung: Abg. Ansgar Mayr Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 29. April 2025 – Bericht der Landesregierung zu Beschlüssen des Landtags; hier: Gutachten und Beratungsleistungen der Landesregierung – Drucksachen 17/8765, 17/8923 Berichterstattung: Abg. Sebastian Cuny Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung der Landesregierung vom 7. April 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2025 – Drucksachen 17/8632, 17/8784 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/8955, 17/8956, 17/8957, 17/8958, 17/8959 Zu der Petition 17/3670 aus Drucksache 17/8955, den Petitionen 17/3744 und 17/2917 aus Drucksache 17/8956 sowie den Petitionen 17/3810, 17/3462 und 17/3667 aus Drucksache 17/8957 wurden von der Fraktion der AfD getrennte Abstimmungen beantragt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Für namentliche Abstimmungen sind nicht mehr genug da!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich lasse daher zunächst über die Petition 17/3670, laufende Nummer 21 der Drucksache 17/8955, betreffend die Grundsteuer abstimmen. Die Beschlussempfehlung lautet – – (Zuruf) – Ja? (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Wir beantragen, dass wir diese fünf Grundsteuerpetitionen gemeinsam ab- stimmen!) – So ist es. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Kann eigentlich jeder beantragen, was er möchte?) Wir haben das mit den einzelnen Abstimmungen vorher so eingeführt, aber das ist kein Problem. Wir haben die Abstimmungen schnell durchgeführt. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zur Petition 17/3670 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Ich komme jetzt zur Petition 17/3744, laufende Nummer 19 der Drucksache 17/8956, ebenfalls die Grundsteuer betreffend. Auch hier lautet die Beschlussempfehlung: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zur Petition 17/3744 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Wir stimmen jetzt weiter ab über die Petition 17/2917, laufende Nummer 20 der Drucksache 17/8956, betreffend Grundsteuerbescheid, Bodenrichtwert. Die Beschlussempfehlung lautet gleichfalls: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Wir fahren fort und stimmen jetzt ab über die Petition 17/3810, laufende Nummer 18 der Drucksache 17/8957, betreffend Gewährung von Landeserziehungsgeld. Die Beschlussempfehlung lautet: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Als Nächstes stimmen wir ab über die Petition 17/3462, laufende Nummer 20 der Drucksache 17/8957, betreffend Grundsteuerreform. Auch diese Beschlussempfehlung lautet: „Der Schluss: 17 eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt. Nun stimmen wir ab über die Petition 17/3667, laufende Nummer 21 der Drucksache 17/8957, wiederum betreffend Grundsteuer. Die Beschlussempfehlung lautet ebenso: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt. Wir kommen jetzt zu den restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8955 zu den Petitionen mit den Nummern 1 bis 20. Ich stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. Nun stimmen wir über die übrigen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8956 zu den Petitionen mit den Nummern 1 bis 18 ab. Ich stelle hier ebenfalls gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Dann ist es so beschlossen. Nun rufe ich die weiteren Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/8957 zu den Petitionen mit den laufenden Nummern 1 bis 17, 19 und 22 auf und stelle gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Auch hier ist es so beschlossen. Zuletzt kommen wir zu den Beschlussempfehlungen der Drucksachen 17/8958 und 17/8959. Hier stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Auch hier ist es so beschlossen. Jetzt rufe ich Tagesordnungspunkt 15 auf: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/8787 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Dann ist es auch hier so beschlossen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 16. Juli 2025 um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 7:04 Uhr

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