Rüdiger Klos
Herr Präsident! Kollege Haußmann, vielen herzlichen Dank. Wir teilen die Bedenken, die Sie hier dargelegt haben, in Gänze und würden hier dann auch massive Bedenken anmelden. Werte Kollegen, zunächst – das habe ich für meine Fraktion hier bereits mehrfach kritisieren müssen, leider – ging uns der Gesetzentwurf mal wieder, erneut äußerst kurzfristig zu. Da das mittlerweile nicht die Ausnahme, sondern die Regel ist, sehen wir darin eine klare Geringschätzung, wenn nicht sogar eine Missachtung des Parlaments durch die einbringenden Fraktionen. (Beifall bei der AfD) Die politische Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist leider nicht frei von Skandalen: die Flick-Affäre, die Spendenaffäre um Altkanzler Kohl, die Verstrickung des früheren Kanzlers Scholz in Cum-Ex-Geschäfte, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Maximilian Krah nicht vergessen!) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 die Maskenaffäre des Abg. Löbel aus Mannheim sowie des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Spahn und nicht zuletzt die 600 Millionen € bei der Northvolt-Pleite, die untrennbar mit dem Namen des ehemaligen Bundeswirtschaftsministers Habeck verbunden ist. (Minister Manfred Lucha: Schwachsinn! – Abg. Da- niel Lede Abal GRÜNE: Bystron, Krah!) Doch wie stellt sich die aktuelle Rechtslage dar? Für Abgeordnete gelten wie für jeden Bürger selbstverständlich alle rechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Strafgesetzbuch. Bei mutmaßlichen Gesetzesverstößen eines Abgeordneten kann die Staatsanwaltschaft die Aufhebung der Immunität beantragen. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Nach Zustimmung des Ständigen Ausschusses nehmen die Ermittlungen ihren regulären Verlauf. (Unruhe)
