Julia Goll
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf enthält sinnvolle und lange gewünschte Regelungen. Damit machen wir es den Bürgern leichter, die sich vor Ort ehrenamtlich für die Gestaltung der Lebensumstände einsetzen. Das kann für die Bürgerinnen und Bürger manchmal viel wichtiger und bedeutender sein als das, was die große Politik in Brüssel, Berlin oder Stuttgart entscheidet. Wir erleichtern den Ehrenamtlichen ihre Arbeit. Das ist wichtig; denn wir brauchen sie, wir sind auf sie angewiesen. Deshalb geht auch unser Dank an alle Männer und Frauen, die sich hier einbringen. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich möchte eingangs eine Regelung aus dem Gesetzentwurf erwähnen, bei der es mich betroffen gemacht hat, dass es sie bisher so klar nicht gab. Bei der Erstattung von Kosten Schwerbehinderter für die Ausübung ihres Mandats gab es offenbar Abrechnungsschwierigkeiten und Unstimmigkeiten. Mich macht das sehr betroffen; denn wir brauchen selbstverständlich auch diese Menschen. Wir brauchen in unseren kommunalen Gremien alle im Einsatz für die Gemeinschaft. Deshalb ist dieser Punkt absolut richtig und wird von uns selbstverständlich unterstützt. (Julia Goll) Das Vorsehen der Möglichkeit einer unkomplizierten Übertragung, des Streamens von kommunalen Sitzungen begrüßen wir ausdrücklich. Wer will hier ernsthaft dagegen sein? Gerade aus meiner eigenen über 25-jährigen Tätigkeit als Stadtund Kreisrätin – ich übe dieses Amt übrigens nach wie vor aus – bin ich unbedingt dafür. Natürlich könnten die Bürgerinnen und Bürger auch in den Ratssaal oder Kreissitzungssaal kommen. Aber – seien wir doch mal ehrlich – wie viele machen das denn tatsächlich? Meist sitzt man dort leider allein. Die kommunale Auseinandersetzung findet doch faktisch ohne Publikum, ohne Bürgerinnen und Bürger statt. Wenn künftig durch die Übertragung über das Internet auch nur ein paar Bürgerinnen und Bürger mehr das Geschehen verfolgen, für ihre Stadt, für ihren Kreis, dann ist das gut und dann begrüßen auch wir das unbedingt. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE) Ein weiterer ganz wesentlicher Punkt ist natürlich, die grundsätzliche Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme vorzusehen. Nun wird jeder wissen, dass Präsenzsitzungen unglaubliche Vorteile in sich bergen können. Ich denke, das ist völlig unbestritten. Aber zumindest die Möglichkeit vorzusehen, dass die Kommune vor Ort entscheidet, ob sie es in Einzelfällen oder grundsätzlich machen will, ist doch nur richtig. Denn die Bedingungen können in der großen Landeshauptstadt Stuttgart ganz anders sein als in einer kleinen 1 000-Einwohner-Gemeinde. Deshalb ist es auch hier absolut richtig, es den Kommunen selbst zu überlassen, in der Hauptsatzung diese Möglichkeit vorzusehen. Damit kommen wir aber zu einem ganz maßgeblichen Problem, das auch schon angesprochen wurde – aber halt von der Opposition –: Das Ganze kostet ordentlich Geld. Damit wird diese Möglichkeit zu einer Möglichkeit, die vor Ort nach Kassen- und Finanzlage gemacht wird. Das ist höchst bedauerlich. Aber das ist ein Dilemma, in das die Landesregierung und die Regierungskoalition die Kommunen mit diesem Gesetzentwurf laufen lassen durch diese sehr freundliche Betonung der kommunalen Selbstverwaltung. Aber indem man das so nachhaltig und so freundlich betont, lässt man eben die Kommunen mit den Kosten, die das Ganze mit sich bringt, auch komplett allein. Und das ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Nicolas Fink SPD) Das ist ein Punkt, den ich hier auch immer wieder kritisiere. Wir müssen endlich zu einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen kommen. Deren Aufgaben haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert und mit der Digitalisierung noch mal erweitert und verändert. Die Kommunen müssen finanziell besser ausgestattet werden. Da muss das Land auch beim Bund endlich besser verhandeln. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es gibt ja einen neuen Finanzminister! – Gegenruf der Abg. Isabell Huber CDU: Frenetischer Applaus!) – Ja, genau. Jetzt sind wir mal gespannt, wie da insgesamt verhandelt wird. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Was wir auch kritisieren müssen, ist, dass keine digitale Abstimmung zugelassen wird. Und wenn jetzt in der Begründung des Gesetzentwurfs nur auf irgendeine Fundstelle in einem Kommentar verwiesen wird – – Ich kann das technisch nicht beurteilen. Nach meiner Kenntnis gibt es rechtskonforme digitale Abstimmungstools. Aber selbst, wenn nicht – dann müssen die doch endlich mal entwickelt werden. Dann kann man sich doch nicht einfach zurückziehen, indem man es im Gesetz gar nicht erst zulässt. Denn nur, wenn wir den Kommunen die Möglichkeit der digitalen Abstimmung geben, sind wir wirklich auf dem Weg zur Digitalisierung. Da ist man mit diesem Gesetzentwurf nicht etwa mutig vorangeschritten, sondern auf halbem Weg stehen geblieben, wie so häufig bei Themen der Digitalisierung. Deshalb erinnere ich an unsere Forderung nach einem eigenständigen Digitalisierungsministerium. Das brauchen wir auch auf Landesebene, damit dieses Thema endlich mit voller Kraft angegangen wird. Herr Kollege Hockenberger, zur Zersplitterung der Kommunen: Ich wollte Ihnen ja wirklich hilfreich sein. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU)
