Dr. Andre Baumann
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist klar umrissen: Der Landtag möge der Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik – kurz ZLS – zustimmen. Unsere Landesverfassung schreibt für eine solche Vertragsänderung ein Zustimmungsgesetz vor. Worum geht es bei der ZLS? Die ZLS ist eine Einrichtung, die von allen Bundesländern gemeinsam geschaffen und finanziert wurde. Ihr Sitz ist in München. Zentral nimmt die ZLS wichtige Aufgaben der Marktüberwachung für alle Länder wahr und entlastet dadurch die einzelnen Landesbehörden in ihrer Vollzugsarbeit. Ursprünglich hat sich die ZLS vor allem mit der Zulassung und Überwachung von Prüf- und Überwachungsstellen – man denke an Institutionen wie den TÜV oder die DEKRA – befasst. Später kamen Marktüberwachungsaufgaben im Bereich (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) der Produktsicherheit hinzu. Dafür musste das Abkommen 2016 schon einmal geändert werden. Mittlerweile übernimmt die ZLS auch koordinierende Aufgaben bei der Kontrolle des Onlinehandels, um hier länderübergreifend den Vollzug zu verbessern. Jetzt stehen erneut Änderungen an. Das ZLS-Abkommen muss an die neuesten europäischen und nationalen Rechtsentwicklungen im Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsrecht angepasst werden, ebenso an das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, sollen der ZLS weitere Zuständigkeiten übertragen werden, zum einen marktüberwachungsrechtliche Aufgaben im Sprengstoffrecht, beispielsweise bei der Kontrolle von Pyrotechnik und anderen explosiven Stoffen, und zum anderen die Zulassung und Überwachung von Prüfstellen für Gefahrguttanks im Straßen-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr. Deshalb ist eine Änderung des Abkommens notwendig. So stellen wir sicher, dass diese neuen Aufgaben einheitlich, effizient und mit gebündeltem Fachwissen durch die ZLS zum Vorteil aller Länder wahrgenommen werden können. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Meine Damen und Herren, hinter diesen formalen und vielleicht nicht besonders sexy anmutenden Anpassungen steht ein sehr wichtiges politisches Ziel: Wir wollen einen fairen und sicheren Markt gewährleisten, gerade in Zeiten des boomenden Onlinehandels. Der Onlinehandel mit Anbietern aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus Fernost, hatte in den vergangenen Jahren einen kometenhaften Aufstieg. Das liegt u. a. daran, dass der globale Onlinehandel bislang völlig unzureichend reguliert ist. Anbieter aus Drittstaaten können systematisch Anforderungen umgehen, denen der stationäre Handel und Unternehmen aus der EU unterworfen sind. Und wer sich nicht an die strengen Regeln halten muss, der spart natürlich Kosten. Produkte aus Übersee werden online spottbillig angeboten, während unsere heimischen Händlerinnen und Händler oft das Nachsehen haben. Hier muss die Marktüberwachung ansetzen. Durch konsequente und effiziente Kontrollen, unterstützt von der ZLS, können wir diesem sehr unfairen Treiben entgegenwirken. So sorgen wir für einen fairen Wettbewerb und schützen zugleich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land vor unsicheren Produkten. Denn egal, ob ein Produkt aus dem Laden um die Ecke oder per Mausklick aus Fernost kommt: Die gesetzlichen Mindeststandards müssen für alle gelten und durchgesetzt werden. (Vereinzelt Beifall) – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Ja, es ist wirklich ein wichtiges Gesetz, auch wenn das nach der Mittagspause an diesem sehr heißen Tag vielleicht nicht ganz so klingt. Aber es ist wirklich ein sehr wichtiges Gesetz. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Auf europäischer Ebene gibt es erste Bewegungen. Mit neuen Querschnittsregelungen für die Marktüberwachung und die Produktsicherheit wird versucht, auch den Onlinehandel besser zu erfassen. Diese Ansätze sind begrüßenswert, bleiben aber leider noch hinter dem Notwendigen zurück. Warum? Weil man in der politischen Digitalisierungseuphorie den Onlineplattformen sehr weitreichende Handlungsfreistellungen gewährt hat. Mit anderen Worten: Große Onlinemarktplätze werden bisher kaum in die Pflicht genommen, und dies erschwert eine wirksame Kontrolle erheblich. Baden-Württemberg gibt sich damit nicht zufrieden. Unser Land dringt vehement auf striktere Vorgaben und macht sich für eine Korrektur dieser Rahmenbedingungen stark. Unsere Stimme findet zunehmend Gehör. In Berlin und in Brüssel wird zunehmend auf die Erfahrungen und die Vorschläge aus Baden-Württemberg gehört. Stück für Stück wächst das Verständnis dafür, dass wir gleiche Regeln für alle brauchen – offline wie online. Meine Damen und Herren, die heute vorliegende Änderung des ZLS-Abkommens ist nur ein kleiner Baustein in unserem großen Regulierungsmosaik. Der Baustein mag klein sein, aber er ist wichtig. Die ZLS-Aufgaben ergänzen die Marktüberwachung der Länder und sorgen dafür, dass kein Bundesland allein vor diesen komplexen Herausforderungen steht. Gemeinsam stellen wir durch die ZLS einen einheitlichen Vollzug sicher – im Interesse der Wirtschaft sowie im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
