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Sascha Binder

SPD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eine Angelegenheit in eigener Sache. Wir müssen die Rechtsverhältnisse zur Offenlegung selbst regeln, weil es niemand sonst tun kann, sogar niemand sonst tun darf. Aus diesem Umstand erwächst eine besondere Verantwortung, auch Regelungsnotwendigkeiten zu erkennen. Ja, heute ist ein guter Tag für mehr Transparenz, ein guter Tag für Offenlegungsregeln für Abgeordnete in Baden-Württemberg. Aber als jemand, der bereits 2013 die ersten Vorschläge zur Veränderung der Offenlegungsregeln für Abgeordnete im baden-württembergischen Landtag vorgelegt hat und schon damals in Verhandlungen eingetreten ist, muss ich sagen: Das ist nicht unbedingt ein Baden-Württemberg-Tempo; auch an dieser Stelle können wir deutlich schneller werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Aber das ist auch dem Umstand geschuldet, dass man, wenn man Angelegenheiten für sich selbst regeln muss, eben auch sehr viel abzuwägen hat. Abgeordnete, Abgeordneter dieses Landtags von Baden-Württemberg zu sein, ist keine Selbstverständlichkeit; es ist jeden Tag eine Ehre und eine Verpflichtung. Mitzubestimmen, Gesetze zu verabschieden, Regelungen im Namen des Volkes hinzubekommen, das bedeutet eine besondere Verantwortung. Deshalb haben wir auch die Aufgabe, unsere Verhältnisse offenzulegen, an der Grenze dazu, dass wir sagen: Ja, Abgeordnete sollen auch ihrem Beruf nachgehen können. Sie sollen das auch deshalb tun, um eben nicht nur den Plenarsaal und die Sitzungssäle des Landtags von innen zu sehen, sondern um auch am Leben teilzunehmen – nicht nur am privaten Leben, sondern auch in der Arbeitswelt. Dem werden wir durch diese Offenlegungsregeln keine Steine in den Weg legen, außer dass man Berufe und Tätigkeiten neben dem Mandat jetzt nicht nur anzeigen muss, sondern ab einer gewissen Schwelle eben auch offenlegen muss, welche Einkünfte daraus erwachsen. Wir haben das bewusst in Stufen gemacht. Ich will zu den Stufen eines sagen: Sie machen deutlich, ab wann nach unserem Dafürhalten Heller und Pfennig wirklich benannt werden sollen. Wenn die Einkünfte deutlich über den Einkünften aus der Abgeordnetentätigkeit liegen, sind diese 1 : 1 offenzulegen, weil daraus auch erschlossen werden kann, welche Rolle welche Tätigkeit hat. Unsere Vorgängerinnen und Vorgänger haben nicht umsonst entschieden, dass dieses Parlament ein Vollzeitparlament ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben auch die Aufgabe, darzulegen, wo Geschäftsbeziehungen bestehen. Sind die einen oder anderen Einkünfte erst durch ein Abgeordnetenmandat möglich, realisierbar geworden? Sind Beratungstätigkeiten für landeseigene Unterneh- (Sascha Binder) men erst entstanden, seit man Abgeordneter ist? Es ist richtig, Dinge gar nicht zuzulassen, Dinge offenzulegen. Denn man ist allein seinem Mandat verpflichtet, und aus dem Mandat dürfen keine wirtschaftlichen Interessen folgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir haben viel diskutiert. Ich kenne auch viele Argumente aus dem Rund: Das Abgeordnetenmandat würde unattraktiv, wenn man Dinge offenlegen muss, wenn man seine Nebeneinkünfte offenlegen muss, wenn man vielleicht die einen oder anderen Nebentätigkeiten nicht mehr machen darf. Ja, das ist so. Aber ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen: Das Abgeordnetenmandat, Abgeordneter in diesem Landtag zu sein, ist kein Beruf wie jeder andere. Wir alle sind Mitglieder in einem Verfassungsorgan. Deshalb gelten für uns auch besondere Regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Ich denke, dass wir mit diesem Schritt einen Regelungszustand, den wir derzeit haben – man traut sich manchmal gar nicht, hineinzuschauen, weil das wirklich ein sehr veralteter Zustand ist –, jetzt auf den aktuellen Stand bringen, und das auch noch in dieser Legislaturperiode mit Wirkung zur kommenden Legislaturperiode. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, man hat in der Vergangenheit, wenn Abgeordnete in diesem Parlament Regelungen vermeintlich in eigener Sache beschlossen haben, vergessen, dass es auch künftig Abgeordnete gibt, die, wenn sie für ein Mandat kandidieren, auch wissen müssen, wie die Rechtsverhältnisse sind. Deshalb ist es gut, dass wir das jetzt machen und alle Kandidierenden jetzt wissen, unter welchen Voraussetzungen sie, wenn sie bei der nächsten Wahl denn gewählt werden, ihre Nebentätigkeit dann auch offenlegen müssen. Zum Abschluss möchte ich mich, Kollege Deuschle, Kollege Lede Abal, für die gute Zusammenarbeit bedanken, mit etwas Enttäuschung, Kollege Haußmann, dass sich die FDP/DVP irgendwann aus den Verhandlungen verabschiedet hat, was ich nach wie vor nicht richtig nachvollziehen kann. Kollege Haußmann, Sie werden das jetzt sicher gleich erläutern. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich bin dem Kollegen Lede Abal dankbar, dass er einen genannt hat, mit dem wir die Verhandlungen begonnen haben, mit dem ich schon 2013 zu diesem Thema verhandelt habe: Uli Sckerl, an den wir in dieser Stunde denken, der für diese Dinge immer eingestanden ist. Es ist schön, dass Sie ihn an dieser Stelle erwähnt haben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU)

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