Andreas Deuschle
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade schon vom Selbstverständnis von uns Abgeordneten gesprochen, davon, was gute Volksvertretung ausmacht. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: Heute, im Jahr 2025, findet gute Volksvertretung auch immer mehr online statt. Über Onlinemeeeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tings, über Social Media, über E-Mails – so tauschen wir uns heute mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Großteil unserer Kontakte aus. Als Abgeordnete den Menschen zu dienen, heißt heute zunehmend auch, die Mandatsarbeit zu digitalisieren. Und wo Digitalisierung ist, sind auch Datenschutz und Datensicherheit nicht weit. Die europäische Rechtsprechung ist hier sehr klar: Auch wir Parlamentarier unterliegen grundsätzlich der europäischen Datenschutz-Grundverordnung – eine aus meiner Sicht auch logische Feststellung. Trotzdem darf Datenschutz gute Volksvertretung nicht verhindern, ihr nicht im Weg stehen. Als Abgeordnete brauchen wir im politischen Alltag auch personenbezogene Daten, um unsere Arbeit zu machen. Es ist deshalb nur konsequent, dass wir die in der Datenschutz-Grundverordnung normierten Rechte auf Information, auf Löschung, auf Berichtigung und das Widerspruchsrecht für unsere parlamentarische Tätigkeit der Realität anpassen, dies aber nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger, sondern zu ihrem Nutzen. Datenschutz soll schützen, er soll nicht blockieren. Dafür schaffen wir jetzt die Vorkehrungen, wenn wir das Landesdatenschutzgesetz ändern. Es geht dabei aber nicht um einen Freibrief für unser Parlament. Datenschutzverstöße sollen und müssen auch im Kontext unserer Mandatstätigkeit beanstandet und geahndet werden können. Wir sorgen heute bzw. dann in zweiter Lesung für den passenden Rahmen. Das tun wir, wenn wir die Aufsicht bei einem parlamentseigenen Kontrollgremium ansiedeln, statt sie beim Landesdatenschutzbeauftragten zu belassen. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, und davon machen wir Gebrauch. Um einen politischen Sachverhalt abschließend beurteilen zu können, müsste, wenn wir nicht reagieren würden, der Landesdatenschutzbeauftragte ohnehin Rücksprache mit den betroffenen Parlamentariern halten. Das würde aus unserer Sicht das Verfahren eigentlich nur unnötig verzögern. Deshalb machen wir es selbst. Ein eigenes Datenschutzgremium des Landtags hat leichter und damit auch einen besseren Einblick in die politischen Abläufe sowohl hier in Stuttgart als auch gegebenenfalls in den Wahlkreisen. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Damit erfolgt künftig die Prüfung von Datenschutzverstößen im parlamentarischen Kontext aus einer Hand, und zwar einer internen Hand. Wir schaffen ein klares und transparentes Verfahren für alle den Landtag und seine Abgeordneten betreffenden Fragestellungen zum Datenschutz. Nachdem wir für diese Regelung den ausdrücklichen Segen des Landesdatenschutzbeauftragten und auch hier im Plenum einen breiten Konsens dazu haben, ist dieser Gesetzentwurf mehr als zustimmungsfähig. Meine Fraktion wird daher mit Ja stimmen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
