Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines vorweg: Die FDP/DVP-Landtagsfraktion kann sich bei vielen Regelungen periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung wiederfinden. Für uns ist die Transparenz über die Tätigkeiten von Abgeordneten sehr wichtig. Deswegen tragen wir da vieles mit. Aber: Worum geht es der FDP/DVP-Landtagsfraktion, und wo haben wir Schwierigkeiten mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Für uns ist die Vielfalt der beruflichen Herkunft der Abgeordneten elementar für unseren Parlamentarismus. Der Landtag profitiert von Abgeordneten mit unterschiedlichsten Berufen. Aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen die neuen gesetzlichen Regelungen eben nicht dazu führen, dass Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, über die notwendige Transparenz hinaus benachteiligt werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das könnten Angestellte aus der freien Wirtschaft sein, die mit ihrem Arbeitgeber Vertraulichkeit über ihre vertraglichen Belange vereinbart haben. Genauso wenig sollten Unternehmerinnen und Unternehmer durch ihr zeitlich befristetes Mandat als Abgeordnete wettbewerbliche Nachteile auf sich nehmen müssen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Konrad Epp- le CDU) Für uns ist deshalb wichtig, dass wir die Transparenzregeln so gestalten, dass einerseits das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit umgesetzt wird und wir andererseits weiterhin davon profitieren – denn wir erleben, wie wichtig das ist –, dass sich nicht nur Menschen, die aus dem öffentlichen Dienst kommen, für ein Mandat bewerben und in die Verantwortung als Abgeordneter gehen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Kollege Daniel Lede Abal, Sie haben es angesprochen: Man hat sich auch an den Regelungen des Deutschen Bundestags orientiert. Sie sprachen auch von „bürokratiearm“. Meine Informationen dazu sind anders. Wir haben schon nach kurzer Zeit gesehen, welche Probleme mit den Regelungen des Transparenzg esetzes im Deutschen Bundestag verbunden sind. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Abgesehen von dem teilweise erheblichen Aufwand und der manuellen Bearbeitung für die Abgeordneten sowie eben auch für die Bundestagsverwaltung hat sich gezeigt, dass für Abgeordnete, die z. B. Landwirte sind, oder für Abgeordnete mit Beteiligungen oder der Mitwirkung an einer OHG schnell grundlegende Probleme für die Geschäftstätigkeit aufkommen. Das heißt, es bestehen wettbewerbliche Risiken für Unternehmen selbst dann, wenn der Abgeordnete wegen seines Mandats die Tätigkeit gar nicht wahrnimmt. Das kann doch nicht unser Ziel sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir müssen zwei Bereiche betrachten – das wurde heute auch schon angesprochen –: Wir haben heute die erste Lesung der Änderung des Abgeordnetengesetzes. Die Details stehen aber natürlich in der Geschäftsordnung, die wir im Rahmen der zweiten Lesung nochmals besprechen. (Jochen Haußmann) Tätigkeiten und Verträge müssen bei der Präsidentin angegeben werden, und die Angaben werden dann veröffentlicht. Diese Angabe von Tätigkeiten ist auch aus unserer Sicht sinnvoll. Die Veröffentlichung von Verträgen hingegen wird zu erheblichen Nachteilen für die betroffenen Abgeordneten und die Vertragspartner führen. Ein Mandat ist immer befristet, und für unsere Fraktion ist wichtig, dass Abgeordnete, die, wie bereits angesprochen, nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, die Möglichkeit erhalten, neben dem Mandat aktiv zu bleiben. Denn dann ist der Übergang – das ist ganz wichtig – wieder gesichert. Zu hohe Anforderungen und solche Benachteiligungen führen dazu, dass die Breite, die von allen Fraktionen gewünscht wird, im Landtag dann eben nicht mehr vertreten ist. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Michael Preusch CDU) Es gäbe noch Feinheiten, auf die ich aber nicht weiter eingehen will. Beispielsweise wird die Verpflichtung, in beruflichen Angelegenheiten Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag zu unterlassen, für einen Hochschulprofessor schwierig, wenn er wiederum von der Hochschule verpflichtet wird, seine Tätigkeiten im Landtag anzugeben. Das sind eher die kleineren Dinge. Wir haben dabei aber immer versucht, pragmatische Lösungen zu finden. Im Sinne der Transparenz ist es vollkommen in Ordnung, anzugeben, welche Tätigkeiten oder Beteiligungen man hat. Um aber erhebliche Benachteiligungen zu vermeiden, die man der Präsidentin anzeigen kann, wäre es aus unserer Sicht eine bessere Option, etwa auf die Veröffentlichung von Verträgen verzichten zu können oder Stufenregelungen der Einkünfte unter dem Aspekt des Wettbewerbsschutzes zu überarbeiten. Für Gespräche stehen wir gern zur Verfügung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
