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Daniel Lindenschmid

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Sehr geehrter Herr Präsident! Die bisher vorgebrachte Kritik an unserem Gesetzentwurf kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Frau Sperling, Sie sagen, der Gesetzentwurf sei ein Kompass ohne Nadel. Dabei ist er die Grundlage für Verordnungen und Strategien. Er muss also vorangehen. Wir warten seit fast zehn Jahren darauf, dass die Landesregierung endlich Grundlagen schafft. Wie von allen Fraktionen mühsam gegen den Gesetzentwurf argumentiert wird, weil er von der AfD kommt, ist amüsant. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Nein, nein, es gab Argumente! Sie haben nur nicht zugehört! – Abg. Isa- bell Huber CDU: Sachliche Argumentation! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Ist das sachlich falsch?) Vor diesem Hintergrund möchte ich meine Redezeit nutzen, um auf die Stellungnahme der kommunalen Landesverbände, Drucksache 17/9021, einzugehen. Für diese Stellungnahme möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Aus meiner Sicht lassen sich aus dieser Stellungnahme drei zentrale Kritikpunkte herausarbeiten: Erstens: Die Landesverbände bemängeln das Fehlen einer fundierten, praxisnahen Kostenfolgenabschätzung. Wir, die AfD-Fraktion, gehen davon aus, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung Einsparungen in Millionenhöhe ermöglicht. Dies lässt sich folgendermaßen begründen: Wenn den Kommunen digitalisierbare Weisungsaufgaben als zentrale digitale Endezu-Ende-Anwendungen bereitgestellt werden, entfällt für die Kommunen der Aufwand, eigene IT-Systeme zu pflegen oder weiterzuentwickeln. Stattdessen gibt es ein landesweit betriebenes und weiterentwickeltes Angebot. Das spart Kosten, weil nicht jedes kommunale Fachverfahren einzeln an die universelle Antragsplattform service-bw angebunden werden muss. Jede zusätzliche Anbindung erhöht die Kosten und die Komplexität des gesamten E-Government-Ökosystems in Baden-Württemberg, und komplexe Systeme sind teuer. Zweitens: Von Frau Sperling und Frau Huber wurde der Wunsch geäußert, konkreter zu benennen, welche staatlichen Prozesse im Sinne einer Ende-zu-Ende-Digitalisierung gemeint sind. Diesen Wunsch können wir nachvollziehen. Gleichzeitig passt er aber nicht in die allgemeine Regelungssystematik eines Gesetzes. (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Prüfaufträge auch nicht!) Die konkrete Benennung der zu digitalisierenden Prozesse muss durch eine Verordnung und nicht durch das Gesetz selbst erfolgen. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Würde man die Prozesse gesetzlich festlegen, müsste das Gesetz bei jeder Priorisierungsänderung erneut geändert werden. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Mit unserem Gesetzentwurf verpflichten wir die Landesregierung, gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die konkreten Leistungen festzulegen. Und dabei unterstützen wir sie selbstverständlich. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig! Auch mal was dazugelernt!) Drittens: Kritisch wird die Neufassung von § 9 gesehen, insbesondere der Prüfauftrag, ob digitalisierbare Weisungsaufgaben ohne kommunalen Steuerungsspielraum an Land oder Bund zurückübertragen werden können, um Zuständigkeiten klarer zu ordnen und die informationstechnische Komplexität zu verringern. Diese Forderung entspricht dem, was der Nationale Normenkontrollrat seit Langem empfiehlt. Bei der Verwaltungsdigitalisierung muss geprüft werden, welche Aufgaben von welcher Behörde auf welcher Ebene am besten erfüllt werden können. (Zuruf des Abg. Jonas Hoffmann SPD) Meine Damen und Herren, die Kritik der kommunalen Landesverbände nehmen wir sehr ernst. Sie stellt keinen Widerspruch zu unserem Gesetzentwurf dar, (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Doch!) sondern gibt eine gute Grundlage, um im Ausschuss gemeinsam praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Wir haben lange genug auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung gewartet. Frau Sperling und Frau Huber, lassen Sie uns das Thema endlich gemeinsam anpacken. Bringen Sie im Ausschuss Änderungsanträge ein, dann können endlich die Verordnungen und die Strategien folgen. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der AfD – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Die Kolleginnen Sperling und Huber sollen Ihre Faul- heit belohnen!)

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