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Daniel Lindenschmid

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir stehen im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung vor einem doppelten Problem: einem Vollzugsproblem und einem Regelungsproblem. Ein Vollzugsproblem deshalb, weil die Fristen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht eingehalten wurden, und ein weiteres Vollzugsproblem, weil auch die EU-Verordnung zum Single Digital Gateway bislang nicht fristgerecht umgesetzt wurde und auch in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden wird. Die dafür dringend notwendige Modernisierung der staatlichen Register droht zur nächsten „digitalen Bruchlandung“ zu werden – wie bereits die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Wir, die AfD-Fraktion, sehen nicht nur Defizite im Vollzug, sondern auch in der geltenden Regelung. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf vor. Die inhaltlichen Schwächen haben wir in der Begründung eindeutig aufgezeigt. Auch die kommunalen Landesverbände teilen unsere Einschätzung. In ihrer Stellungnahme zur Drucksache 17/8871 erkennen sie im Gesetzentwurf einige richtige Ansätze zur Anpassung des E-Government-Gesetzes und fordern zugleich notwendige Weichenstellungen für die zukunftsträchtige Digitalisierung der Behörden im Land. Liebe Kollegen, wir stehen vor einer der entscheidenden Zukunftsfragen unseres Staates: Wie schaffen wir eine digitale Verwaltung, die funktioniert, technisch wie organisatorisch, und den Menschen dient, statt sie zu frustrieren? (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf zielt genau darauf ab: eine moderne, leistungsfähige und bürgerfreundliche Verwaltung. Keine Dauerbaustelle, kein Stückwerk, sondern ein zukunftsfestes Fundament. Mit diesem Entwurf unterstreicht die AfD- (Daniel Lindenschmid) Fraktion erneut ihr klares Profil. Wir stehen an der Seite der Bürger und an der Seite der mittelständischen Unternehmen. (Beifall bei der AfD) Wir fordern von der Landesregierung Mut zur Veränderung und Entschlossenheit zur Umsetzung. Der digitale Umbau der Verwaltung darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Bürokratiekosten müssen spürbar sinken. Digitale Verwaltungsleistungen müssen endlich flächendeckend verfügbar sein – einfach, schnell, rechtssicher. Was sehen wir stattdessen? Eine Landesregierung im digitalen Schneckentempo – ideenlos, orientierungslos, ohne erkennbare Strategie. (Beifall bei der AfD) Ein Beispiel: Das baden-württembergische E-Government-Gesetz stammt aus dem Jahr 2015. Seitdem hat sich die technologische Welt mehrfach gewandelt. Dieses Gesetz blieb aber nahezu unverändert. Das ist digitales Steinzeitalter. Noch deutlicher wird es beim Blick in die Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 17/8751. Wir wollten von der Landesregierung wissen, wie sie selbst den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes bewertet. Die Antwort war ein Verweis auf einen fünf Jahre alten Evaluationsbericht. Fünf Jahre! In einem Feld, das sich technologisch alle paar Monate weiterentwickelt! Wir fragten weiter: Wie wird § 9 des E-Government-Gesetzes, also die Pflicht zur Prozessoptimierung, konkret umgesetzt? Die Antwort war ausweichend. Das Ergebnis: einheitliches Werkzeug zur Prozessmodellierung seit Ende 2024. Herr CIO Stefan Krebs, was, bitte schön, haben Sie in den letzten zehn Jahren gemacht? Ich sage es Ihnen: Sie verwechseln Digitalisierung mit Elektrifizierung. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Die viel beschworene E-Akte, auf die sich Ihre Regierung so viel einbildet, ist im Kern nichts anderes als eine digitalisierte Umlaufmappe. Zwei bis drei Hausboten sparen Sie damit ein – mehr nicht. Das ist keine digitale Transformation; das ist Verwaltungsnostalgie. (Beifall bei der AfD) Die E-Akte muss an moderne intelligente Werkzeuge und an KI-gestützte Systeme, die Prozesse automatisieren, Entscheidungen vorbereiten und die Verwaltung spürbar entlasten, andockfähig sein. Eine echte Digitalisierung bedeutet nicht, veraltete Praktiken einfach in Software zu überführen. Das wäre lediglich der analoge Irrweg im digitalen Gewand. Eine wirkliche Digitalisierung beginnt mit einer durchdachten Prozessoptimierung. Erst auf dieser Grundlage setzen wir bewährte Standardsoftware ein. Das ist effizient, nachhaltig und wirtschaftlich. Bevor Sie sich wieder hinter Projekten wie F13 verschanzen: Ein ChatGPT für Behörden reicht nicht aus. Digitalisierung bedeutet nicht, dass Sachbearbeiter mit Chatbots reden. Digitalisierung bedeutet echte Wertschöpfung durch Technologie. Wie wäre es z. B. mit einer KI-gestützten automatisierten Prüfung von Arztrechnungen? Dann müssten die über 200 000 periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Beamten in Baden-Württemberg nicht mehr neun Wochen auf ihre Beihilfe warten. Das würde Zeit, Geld und Ressourcen sparen und Freiräume schaffen, um die Digitalisierung endlich richtig voranzubringen. Das wäre moderne Verwaltungspolitik. De-Mails, Servicekonten sind digitale Relikte aus einer Zeit, als man Digitalisierung noch mit PDFs gleichsetzte. Die Bürger haben genug von papierbasierten Anträgen, langen Wartezeiten und unübersichtlichen Portalen. Die Unternehmen haben erst recht genug; für sie ist Bürokratie ein harter Standortnachteil. Was setzen wir dem entgegen? Wir setzen drei klare Impulse entgegen. Erstens: eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung von der Antragstellung bis zum Bescheid – alles digital, alles medienbruchfrei. Dazu gehört der gezielte Einsatz zentraler Dienste und, wo das sinnvoll ist, von künstlicher Intelligenz. Das muss aber klar unter rechtsstaatlicher Kontrolle geschehen. Digitalisierung muss nicht schön klingen, sondern sie muss funktionieren. Zweitens: Verwaltungsstrukturen aufräumen. Es ist schlicht ineffizient, wenn über 1 000 Kommunen identische Leistungen erbringen müssen, ohne einen echten Gestaltungsspielraum zu haben. Eine Rückführung solcher Aufgaben an den Bund oder das Land oder eine konsequente Bündelung spart Ressourcen, schafft Übersicht und gibt den Kommunen Luft zum Atmen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der CDU: Remigration der Verwaltung!) Drittens: digitale Souveränität sichern. Wir wollen Open Source als Standard, wann immer das technisch und wirtschaftlich vertretbar ist. Wer sich dauerhaft von privaten Softwaregiganten abhängig macht, gefährdet nicht nur seine Entscheidungsfreiheit, sondern auch die Datensicherheit des Staates. Dieser Gesetzentwurf ist ein sachlich fundierter Modernisierungsvorschlag. (Zurufe, u. a.: Das ist ja Quatsch!) Er greift auf, was der Nationale Normenkontrollrat, Verwaltungspraktiker und Fachleute seit Jahren fordern und was die Landesregierung seit Jahren ignoriert. Wir brauchen kein „Weiter so!“, sondern wir brauchen einen digitalpolitischen Befreiungsschlag mit Mut, mit Verantwortung und mit Weitsicht. Lassen Sie uns diese Chance gemeinsam nutzen. Noch ist nichts in Stein gemeißelt. Wir sind offen für Kritik und für konstruktive Änderungen. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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