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Daniel Born

02.07.2025 Sitzungen 17/126

Herr Minister, ich weise vorsorglich darauf hin, dass Herr Abg. Hoffmann Badener ist. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf: Sehr gut! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Auch mit Stolz!) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich bin dankbar, Herr Präsident, dass jedenfalls Sie meine Ironie verstanden haben. (Heiterkeit) Diese Herangehensweise der AfD zeigt sich schon am Beginn des Gesetzentwurfs. Denn wenn beispielsweise in § 2 von „Geeigneten staatlichen Prozessen“ gesprochen wird, die nun (Minister Thomas Strobl) „vollständig digitalisiert und fortentwickelt werden“ sollen, bleibt zu fragen: Was ist eigentlich „geeignet“? Dazu habe ich nichts gehört. Welche Parameter oder Kriterien von welcher Stelle sind hier entscheidend? (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Wenn zu solchen Punkten nichts gesagt wird, ist eine solche Formulierung – milde gesprochen – nicht hilfreich. Man könnte aber auch sagen, ein solcher Gesetzentwurf wäre kontraproduktiv. So geht es weiter. Was ist in § 9 mit „digitalisierbaren Weisungsaufgaben“ gemeint? Wie stellt man sich die Definition „der Reduzierung der informationstechnischen Komplexität“ vor? Zudem wird in § 9 Absatz 2 Satz 1 eine hinreichend unkonkrete Prüfung verlangt. Welches Ziel diese Prüfung haben soll, ist jedoch völlig offen. Die Prüfung der Rückübertragung von Zuständigkeiten auf den Bund ist freilich durch die kompetenzrechtliche Ordnung des Grundgesetzes begrenzt. Der dortige Grundsatz in Artikel 83, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen, ließe sich nur durch eine wohlbegründete Grundgesetzänderung modifizieren. So werden mit recht allgemeinen und nur auf den ersten Blick kraftvollen Begriffen munter Regelungen formuliert, die aber leider ins Leere gehen. Für die weitere Verwaltungsdigitalisierung wäre damit nichts gewonnen. Die Landesregierung hingegen geht die Frage der Bündelung von Kompetenzen strukturiert und praktisch fundiert an. Ich will Ihnen ein, zwei Projekte zur Neuordnung des Vollzugs elektronischer Verwaltungsleistungen nennen. Das ist zum einen – das ist für die Bürgerinnen und Bürger von einer gewissen praktischen Relevanz – unser baden-württembergischer Onlinedienst i-Kfz Stufe 4, der die An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen inzwischen in einem voll durchdigitalisierten Prozess gestaltet, und zwar in der Premiumlösung, die inzwischen bei uns in 35 Landkreisen und neun Stadtkreisen Realität ist. In allen Kfz-Zulassungsstellen des Landes Baden-Württemberg können Sie also Ihr Kraftfahrzeug nicht nur anmelden, sondern Sie können sich zehn Minuten später in das Fahrzeug setzen und damit losfahren. (Abg. Anton Baron AfD: Das funktioniert aber nicht bei allen Fahrzeugen!) 14 Länder in der Bundesrepublik Deutschland haben unser System, das wir in Heilbronn am Neckar entwickelt haben, inzwischen auch übernommen. Das funktioniert sehr gut. (Zurufe von der AfD, u. a.: Bei Neuwagen! – Das funktioniert aber nicht bei allen Autos!) Ich kenne jede Menge Leute, die das bewerkstelligen. Wenn Ihnen das nicht gelingt, dann kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, auch nicht helfen. (Zuruf von der AfD: Es lag anscheinend am – –! – Gegenruf: Es liegt an der digitalen Kompetenz!) Das wird jedenfalls auch genutzt. Und verstehen Sie: Im Gegensatz zu den Sprechblasen, die Sie hier entwickeln, haben eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 wir es beim Bauamt und bei der Kraftfahrzeugzulassung bundesweit als ein Modell, das jetzt in 14 anderen Ländern praktiziert wird, gemacht, (Abg. Anton Baron AfD: Ihre Partei hat das tatsäch- lich nicht auf die Reihe gebracht! – Gegenruf) während Sie hier Sprechblasen und Überschriften entwickeln. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Jetzt will ich vielleicht dem Kollegen Karrais noch sagen: Herr Kollege Karrais, Sie können ja kritisieren, dass das zu wenig ist und zu langsam geht – das wäre in Ordnung –, aber sinngemäß zu sagen, die Landesregierung müsse da jetzt endlich mal in die Pötte kommen, sie bekomme gar nichts hin, ist, halte ich angesichts von drei Ampeljahren, in denen die FDP dick getönt hat: „Digitalisierung first“, (Abg. Isabell Huber CDU: Das kann man auch ver- gessen! – Abg. Anton Baron AfD: Da muss ich dem Minister zustimmen!) im Bund in dieser Angelegenheit jedoch wirklich gar nichts passiert ist, (Abg. Isabell Huber CDU: Man hat Mittel gestri- chen!) für ein etwas großes Aufblasen der Backen. Da würde ich Ihnen zu etwas mehr Demut raten, nachdem Sie bundesweit drei Jahre lang nichts, aber auch gar nichts hinbekommen haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Jo- nas Hoffmann SPD – Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Damit kennen Sie sich ja aus! – Weitere Zurufe) Zu den in § 15 vorgesehenen Änderungen wird der in Kürze dem Landtag zugehende Gesetzentwurf der Landesregierung – Abg. Sperling und Abg. Huber haben beide darauf hingewiesen – zur Änderung des E-Government-Gesetzes die erforderlichen und ausreichend präzisen Aussagen treffen. Ich beabsichtige, das dem Ministerrat in der nächsten Woche vorzulegen, und wenn das Kabinett es entsprechend beschließt, werden wir den Gesetzentwurf dann unverzüglich dem Landtag zur Beratung zuleiten. Frau Abg. Huber hat es bereits gesagt: Es ist nicht nur unsere Einschätzung; das Innenministerium hat zu diesem Gesetzentwurf der AfD auch die kommunalen Landesverbände angehört. Dort wird der Gesetzentwurf als – ich zitiere – „nicht zu Ende gedacht“ bezeichnet. Er ist – ich zitiere – „an maßgeblichen Stellen viel zu unkonkret“ und – ein weiteres Zitat – „stellt keine Strategie zur Lösung der Herausforderungen dar“. Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Stellungnahme auch der kommunalen Landesverbände bringt das zum Ausdruck, und deswegen ist dieser Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung nicht zustimmungsfähig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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