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Klaus Ranger

SPD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf, der – so viel vorweg – einen wichtigen und überfälligen Schritt zur dauerhaften Öffnung der kommunalen Gremienarbeit für digitale und hybride Formen darstellt. Wir nehmen die Lebensrealität der ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in unserem Land ernst. Wir modernisieren unsere demokratischen Strukturen, ohne sie zu überfrachten. Die Möglichkeit, Sitzungen digital oder hybrid durchzuführen, erleichtert insbesondere berufstätigen jungen Familien oder Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Teilhabe an der kommunalen Selbstverwaltung. Gerade für das kommunale Ehrenamt kann diese Flexibilisierung die Attraktivität und die Zugänglichkeit erheblich steigern. Das, ebenso wie die vorgesehene Kostenerstattung für Menschen mit einer Schwerbehinderung, begrüßen wir ausdrücklich. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) (Klaus Ranger) Genauso richtig ist der Vorschlag, öffentliche Sitzungen digital zu übertragen. Bürgerinnen und Bürger erwarten heute Transparenz. Digitale Informationsangebote sind ein Schlüssel dazu. Livestreams und damit das barrierefreie Zuschalten zu jenen Punkten, die für die jeweilige Person von Bedeutung sind, können das Vertrauen in die kommunale Demokratie stärken. Dass dieser Punkt in den Gremien die größten Diskussionen hervorrufen wird, bevor er eingeführt wird, kann man sich vorstellen. Bei uns haben die Diskussionen diese Woche auch schon begonnen. (Vereinzelt Heiterkeit) Positiv hervorheben möchte ich auch, dass nicht öffentliche Beratungsunterlagen künftig klar vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes ausgenommen werden sollen. Hier geht es nicht um Geheimniskrämerei, wie manchmal vermutet wird, sondern um die Sicherung eines geschützten Beratungsraums, der in sensiblen Angelegenheiten wie etwa Personalfragen unabdingbar ist. Eine rechtssichere Abgrenzung stärkt das Vertrauen der ehrenamtlich Engagierten und schützt die Integrität der Entscheidungsfindung. Allerdings stellt sich die Frage, inwieweit ein fehlender Anspruch auf diese Unterlagen unbefristet und auch dann noch notwendig ist, wenn die Gründe für die nicht öffentliche Behandlung nicht mehr bestehen. Da könnte man dann durchaus veröffentlichen. Aber es gibt auch Punkte, bei denen wir, die SPD-Fraktion, Verbesserungsbedarf sehen. Wenn wir den Kommunen neue Möglichkeiten schaffen, Herr Minister, dann schaffen wir zugleich neue Erwartungen, insbesondere derjenigen, die für die Wahrnehmung ihres Ehrenamts auf die Möglichkeit der digitalen Teilhabe angewiesen sind. Doch das funktioniert nicht zum Nulltarif. Die Anschaffung und die dauerhafte Wartung geeigneter Videotechnik, sichere Abstimmungs- und Übertragungssysteme, leistungsfähige Internetverbindungen sowie Schulungen für die Verwaltung und für Ratsmitglieder verursachen konkrete und nicht unerhebliche Kosten. Hinzu kommen Datenschutz und IT-Sicherheitsanforderungen, die technisch und personell anspruchsvoll sind. Es ist nicht akzeptabel, dass das Land diese zusätzlichen Kosten allein den Kommunen aufbürdet und auf die insoweit berechtigten Einwände in der Anhörung lapidar antwortet, dass die Kommunen dieses Instrument nicht nutzen müssten. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP) Es reicht eben nicht, Digitalisierung mit gut gemeinten Gesetzesänderungen fördern zu wollen, wenn die kommunale Praxis an den fehlenden Mitteln scheitert. Daher erwarten wir, dass das Land seiner Verantwortung für die Kommunen gerecht wird und eine angemessene, aufgabenadäquate Finanzausstattung sicherstellt. Die Städte und die Gemeinden können die Chancen der Digitalisierung nur dann nutzen, wenn sie über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Andernfalls wird das Gesetz als gut gemeinte, aber folgenlose Symbolpolitik enden. Digital zugeschaltete Gremienmitglieder sollen – das ist ein weiterer wichtiger Kritikpunkt – bei geheimen Abstimmungen und Wahlen nicht mitentscheiden dürfen. Als Begründung eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 wird angeführt, dass das Prinzip der geheimen Wahl digital nicht zuverlässig umsetzbar sei. Das halten wir für überholt. Es gibt längst sichere und manipulationsresistente Onlineabstimmungssysteme, die Anonymität vollkommen bzw. sogar besser als die klassische Zählwahl im Sitzungssaal gewährleisten können. Auch das Argument, es wäre nachvollziehbar, wie die digital zugeschaltete Person abgestimmt habe, greift nicht, wenn sowohl die digital zugeschalteten Personen als auch die vor Ort Anwesenden über ein digitales Tool statt über Stimmzettel abstimmen. Wer digitale Teilhabe will, darf sie nicht in entscheidenden Momenten ausbremsen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Julia Goll FDP/ DVP)

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