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Rüdiger Klos

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Vielen Dank, Herr Präsident. – Fazit: Die §§ 331 ff. des Strafgesetzbuchs – Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: War das nicht Petr Bystron?) gelten ebenso für Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg. Auch die Steuergesetze, insbesondere die Rechtsvorschriften zur Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer und zum Solidaritätszuschlag, finden auf Abgeordnete selbstverständlich volle Anwendung. Folglich gilt auch für Abgeordnete das Steuergeheimnis. Es gibt aber auch Gesetze, die sich nur an Abgeordnete richten und an die sich nur Abgeordnete halten müssen, so das Abgeordnetengesetz, das als Lex specialis die Rechtsverhältnisse der Mandatsträger regelt. So werden in § 4a des Abgeordnetengesetzes die Offenlegungspflichten der Abgeordneten erfasst. Mit Ihrem Gesetzentwurf geben Sie vor, die Unabhängigkeit und Integrität der Abgeordneten sichern zu wollen – ehrenwerte Ziele. Tatsächlich aber handelt es sich um eine paternalistische Überregulierung, die Grundrechte einschränkt und das verfassungsrechtlich verbürgte freie Mandat aushöhlen kann. (Lachen des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja, dann klagen Sie halt!) Unter dem Deckmantel der Korruptionsprävention werden Tätigkeitsverbote ausgesprochen, die sich nicht auf konkrete Missbrauchsfälle stützen, sondern auf vage Vermutungen. Der bloße Anschein eines Interessenkonflikts genügt, um legitime berufliche Tätigkeiten zu untersagen. Ist das mit einer freiheitlichen Demokratie vereinbar? Da darf man ein Fragezeichen setzen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) (Rüdiger Klos) Der zentrale Vorwurf Ihres Entwurfs lautet, Abgeordnete könnten ihr Mandat zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen. Doch dieser Generalverdacht beschädigt das Parlament als Ganzes. Wer meint, man müsse alle Abgeordneten mit einem Netz aus Verboten und Transparenzpflichten überziehen, hat offensichtlich das Vertrauen in das freie Mandat verloren. (Beifall bei der AfD) Das ist gefährlich, ist es doch eine tragende Säule unserer parlamentarischen Demokratie. Ihr Entwurf kann als Misstrauensvotum gegen das Parlament verstanden werden. (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Denn er suggeriert, Abgeordnete seien durch Verbote und überzogene Transparenz zur Lauterkeit zu bewegen. Man ist fast versucht, zu sagen: nur durch Verbote. (Abg. Thomas Hentschel GRÜNE: Oh Gott!) Der Entwurf verkennt, dass politische Integrität aus Überzeugung erwächst, nicht hingegen aus gesetzlichen Vorgaben. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Maximilian Krah, bestes Beispiel!) Das Vertrauen der Bürger in die Politik wird nicht durch permanentes Misstrauen gestärkt, sondern durch Vorbilder, Verantwortung und politische Kultur. Meine Fraktion will daher Transparenz durch Vertrauen, durch Verantwortung und durch politische Kultur erreichen, nicht durch Zwangsmoral und Kontrollwut. Im Hinblick auf das freie Mandat und die Gewaltenteilung ist es inakzeptabel, dass das Präsidium hier als Sondergericht über Abgeordnete überhöht wird. Die Möglichkeit von Sanktionen muss allein der Judikative vorbehalten bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ein Damoklesschwert in Form finanzieller Sanktionen gegen einen Abgeordneten – dazu noch verhängt durch die politischen Konkurrenten – ist in unseren Augen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Prinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar. Die Fraktion der AfD lehnt die Schaffung einer solchen finanziellen Repressalie durch die politische Konkurrenz entschieden ab. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Wir haben unsere Erfahrungen gemacht. Ihr Entwurf mag gut gemeint sein, ist aber schlecht gemacht. Der Volksmund sagt dazu: Zwischen Wahnsinn und Verstand liegt oft nur eine dünne Wand. – In diesem Fall trifft das zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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