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Carola Wolle

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist bereits im Mai 1997 in Kraft getreten. Seither hat sich diese Behörde zu einer maßgeblichen Stelle für die Regulierung der Produktsicherheit und des Gefahrgutrechts für alle 16 Bundesländer entwickelt. Dies gilt vor allem deshalb, weil in den vergangenen Jahren mehrere grundsätzliche Neuregelungen, z. B. das Produktsicherheitsgesetz, in Kraft getreten und modifiziert worden sind. Das Marktüberwachungs- und Produktsicherheitsrecht war ganz wesentlich vom Recht der Europäischen Union beeinflusst. Deshalb ist es folgerichtig, die Tätigkeit der Zentralstelle der Länder fortlaufend an rechtliche Änderungen anzupassen. Hier brachte nicht zuletzt das Gesetz zu überwachungsbedürftigen Anlagen neuen Regelungsbedarf mit sich. Auch dieses Gesetz findet seinen Ursprung in der EU-Marktüberwachungsverordnung. Das Marktüberwachungsrecht ist von erheblicher Komplexität und muss künftige Regelungen aufnehmen können. Deshalb ist eine eindeutige und verbindliche Regelung der Zuständigkeit der Zentralstelle der Länder – kurz ZLS – unbedingt erforderlich; vor allem auch, um Doppelzuständigkeiten zu vermeiden. Aber auch wenn die fortlaufende Anpassung der Zuständigkeiten der ZLS an die Rechtsentwicklung sinnvoll ist, so stellen sich doch folgende Fragen: Welcher bürokratische Aufwand wird hier betrieben? Und welche Auswirkungen hat die Tätigkeit der ZLS gerade auf mittelständische Unternehmen? Hier sind unterschiedliche Konstellationen zu berücksichtigen. Mittelständische Betriebe, insbesondere im Maschinenbau, in der Elektrotechnik und im Bauwesen, müssen ZLS-Anforderungen einhalten, wenn ihre Produkte unter sicherheitstechnische Regelungen fallen. Dies führt zwangsläufig zu einem erhöhten Dokumentations- und Prüfaufwand, der sich gerade für solche Unternehmen belastend auswirkt, die sich keine eigenen Strukturen für die Erledigung solcher Pflichtleistungen leisten können. Wir müssen daher davon ausgehen, dass diese umfassenden Berichtspflichten für viele Unternehmen sehr kostenintensiv sind und einen Einsatz von externen Dienstleistern zur Folge haben. Dieselbe Problematik haben wir bei der Prüfung und Zertifizierung. Da die ZLS die Anerkennung von Prüfstellen koordiniert, entstehen für Unternehmen zusätzliche Prüfkosten, wenn bestimmte Konformitätsnachweise gefordert werden. Gerade für kleinere Unternehmen sind solche Kostensteigerungen sehr belastend. Immerhin muss jede Produktmodifizierung erneut geprüft werden. An den ausufernden Vorschriften und Nachweispflichten gerade im Rahmen der Produktsicherheit tragen die EU-Behörden die Hauptschuld. Die Beispiele, die dafür angeführt werden können, sind endlos. Das betrifft ganz aktuell die vor wenigen Monaten in Kraft getretene EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit. Hier wurden neue Dokumentations- und Informationspflichten definiert, die vor allem für das deutsche Kfz-Gewerbe beeriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 lastend sind. Immer neue Anforderungen bei Bedienungsanleitungen und Sicherheitsinformationen führen bei Kfz-Händlern und -Werkstätten dazu, dass das bundesweit propagierte Versprechen des Bürokratieabbaus auch hier nicht eingelöst wurde. Das ist ein fatales Signal in einer Zeit, in der viele Betriebe um ihr Überleben kämpfen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Die fortlaufende Anpassung der Rechtsvorschriften der ZLS ist unumgänglich. Das darf aber nicht zur Rechtfertigung maßloser Bürokratie führen. Die Europäische Union ist dabei weiterhin der Hauptbürokratietreiber. Eine Rückkopplung in den Wirkungen der unzähligen Verordnungen auf EU-Ebene findet offensichtlich nicht statt. Das ist sehr traurig, und es ist eigentlich wirklich relevant. Solange sich an diesen bürokratischen Auswirkungen nichts ändert, warten die Unternehmen in unserem Land weiter vergeblich auf grundlegende Entlastungen. Wir, die AfD-Fraktion, werden uns damit nicht abfinden. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen in unserem Land auch durch einen grundlegenden Bürokratieabbau spürbar verbessern. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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