landtag-bw.de ↗

Daniel Born

02.07.2025 Sitzungen 17/126

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann beende ich hiermit die Aussprache und schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8871 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften – Drucksache 17/8922 Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herzlichen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Arbeit der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie der Kreisrätinnen und Kreisräte in Baden-Württemberg kann nicht genug gewürdigt und wertgeschätzt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Die Mitglieder der kommunalen Gremien leisten durch ihre Tätigkeit einen entscheidenden Beitrag zur demokratischen Willensbildung auf kommunaler Ebene, und dies im Ehrenamt, also neben ihren sonstigen privaten und beruflichen Verpflichtungen. Sie leisten damit, meine Damen und Herren, einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Demokratie. Kommunalpolitik ist der Grundstein unserer Demokratie. Danke an die Zigtausend Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, Kreisrätinnen und Kreisräte, Ehrenamtliche, Bürgermeister, Landräte sowie Oberbürgermeister, die sich in den Dienst für unsere Demokratie stellen. Diese Landesregierung, diese Koalition und, ich hoffe, der ganze Landtag von Baden-Württemberg wertschätzen diese kommunalpolitische Arbeit tagein, tagaus und sagen dafür Danke schön. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Wir belassen es aber nicht bei diesem verbalen Dank, der auch notwendig ist, sondern die Landesregierung legt deshalb heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem u. a. die Rahmenbedingungen für das kommunale Ehrenamt verbessert werden sollen. Wir halten also nicht nur Sonntagsreden, sondern wir handeln ganz konkret. Wir stehen mit Taten an der Seite unserer Kommunen. Gerade in einer Zeit, in der die Demokratie besonders unter Druck steht und in der gesellschaftliche Spannungen wie auch eine gewisse Verunsicherung wahrzunehmen sind, ist es besonders wichtig, Menschen für eine Teilhabe am politischen Leben auf kommunaler Ebene jetzt und auch in Zukunft gewinnen zu können. Wir müssen uns hier breiter aufstellen, und wir müssen mit der Zeit gehen. Und dieses Gehen mit der Zeit heißt in diesem Fall Digitalisierung. Lassen Sie mich daher einige Aspekte des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs näher beleuchten. Erstens: Von besonderer Bedeutung ist die vorgesehene Einführung einer dauerhaften und nicht wie bisher auf Notlagen beschränkten Möglichkeit für ehrenamtliche Ratsmitglieder, an den Sitzungen kommunaler Gremien digital teilnehmen zu können. Jetzt kommt der entscheidende Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Jeder Gemeinde und jedem Landkreis bleibt es freilich selbst überlassen, im Wege eines Gremienbeschlusses darüber zu entscheiden, ob von dieser Möglichkeit im Rahmen einer Änderung der Hauptsatzung überhaupt Gebrauch gemacht werden soll oder nicht. Das ist für mich ein sehr wichtiger Punkt. Das ist unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung. Auch diese Frage wird vor Ort entschieden. Angesichts der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten muss diese grundsätzliche Entscheidung auch richtigerweise vor Ort getroffen werden, allein schon angesichts notwendiger technischer Voraussetzungen und des damit verbundenen Mehraufwands. Darüber soll jede Kommune vor Ort entscheiden, ob sie das tun möchte oder ob sie andere Prioritäten setzt. Ich will drittens darauf hinweisen, dass in diesem Gesetz nach wie vor die persönliche Teilnahme als Prinzip verankert bleibt. Und das ist auch richtig so. Jedenfalls sage ich das als jemand, der selbst 27 Jahre ehrenamtlicher Gemeinderat in meiner Heimatstadt gewesen ist. (Minister Thomas Strobl) Freilich wird es auch in Zukunft Sitzungen geben, die sich nicht für ein digitales oder hybrides Format eignen, beispielsweise die konstituierende Sitzung des Rates oder aber auch Sitzungen für Haushaltsbeschlüsse oder für wichtige Personalentscheidungen. Klar ist aber auf der anderen Seite auch: Wir dürfen nicht stehen bleiben. Wir müssen die digitale Welt natürlich auch in unseren Gemeinderäten ermöglichen. Wir müssen auch einmal mutig vorangehen, gerade wenn es um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt und die Möglichkeiten, die die Digitalisierung uns bietet, geht. Deswegen gehen wir heute diesen wichtigen und richtigen Schritt, den Kommunen die Möglichkeit für digitale Ratssitzungen zu geben. Einen zweiten Schwerpunkt des Gesetzentwurfs möchte ich Ihnen darstellen, und das ist schon eine – wenn ich das so sagen darf – ziemliche Revolution. Das wird die 1 101 Gemeinden in Baden-Württemberg beschäftigen, weil jetzt jede Gemeinde die Möglichkeit hat, ihre Ratssitzungen auch weltweit zu streamen. Den Kommunen soll ermöglicht werden, Bildund Tonaufzeichnungen der Sitzungen ihrer Gremien sowie die Übertragung solcher Aufnahmen zu erlauben, beispielsweise in Form eines Livestreams. Hierdurch schaffen wir eine rechtssichere Grundlage, sodass neben der Saalöffentlichkeit – die gibt es klassischerweise bei den Ratssitzungen für die interessierte Bevölkerung – nun ein digitales Zusatzangebot eröffnet wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch hier gilt – und das ist sehr wichtig –: Niemand muss, jeder kann. Nur wer will, kann. Es wird vor Ort vom Rat entschieden, ob man diese Publikation machen möchte, ob man diese digitale Öffentlichkeit herstellen möchte oder ob man aus Gründen, die auch ihre Berechtigung haben können, davon eben keinen Gebrauch machen will. Wir, der Landesgesetzgeber, schaffen den rechtlichen Rahmen. Wir geben den Kommunen die nötige Freiheit, um die Entscheidungen eigenständig vor Ort treffen zu können. Das ist meine Grundüberzeugung von kommunaler Selbstverwaltung: dass wir es den Kommunen überlassen, über eine solche Frage vor Ort zu entscheiden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Meine sehr verehrten Damen und Herren, zugleich ist mir bewusst, dass die Einführung einer digitalen Sitzungsteilnahme oder aber die Aufzeichnung und Übertragung von Gremiensitzungen jeweils Veränderungen mit sich bringen wird, wenn sich Gemeinden dafür entscheiden. Solche Veränderungen im Ablauf von Gremiensitzungen werden kontrovers diskutiert. Sicherlich wird es gemischte Reaktionen geben; das hat auch die Verbändeanhörung ergeben. Ich will einmal ausdrücklich dazusagen: Das ist auch sehr in Ordnung. Infolge der Reaktionen hierauf wurde u. a. der Wunsch der kommunalen Landesverbände in der Gesetzesbegründung ausdrücklich betont, dass die Gemeinden per Hauptsatzung differenziert darüber entscheiden können, für welche Gremien die Möglichkeit der digitalen Sitzungsteilnahme konkret eröffnet wird. Es kann also individuell für die Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse des Gemeinderats und des Ortschaftsrats eine entsprechende Regelung vor Ort getroffen werden. Gleiches gilt für die Landkreise im Hinblick auf die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse. periode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Ich kann im Rahmen der Zeit nicht auf den gesamten Gesetzentwurf und alle Aspekte eingehen. Einen Punkt möchte ich aber noch kurz hervorheben: Menschen mit einer Schwerbehinderung sollen die Aufwendungen erstattet bekommen, die ihnen aufgrund der Schwerbehinderung im Zusammenhang mit der Tätigkeit in kommunalen Gremien entstehen. Eine ähnliche Regelung gilt für die Mitglieder der Verwaltungsräte in den Sparkassen. Außerdem soll klargestellt werden, dass die Besetzung der kommunalen Ausschüsse die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat bzw. Kreistag verkleinernd abbilden soll. Hierdurch tragen wir auch aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung genüge. Ferner – das soll der letzte Punkt sein – sollen die Informationsansprüche aus anderen Gesetzen, insbesondere aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz, hinsichtlich der Beratungsunterlagen nicht öffentlicher Sitzungen der kommunalen Gremien ausgeschlossen werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Damit entsprechen wir einem Wunsch der kommunalen Landesverbände, der im Übrigen meine hundertprozentige persönliche Unterstützung findet. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nach alldem bin ich wirklich davon überzeugt – auch nach den gründlichen Beratungen, die wir intensiv miteinander durchgeführt haben –, dass wir mit den vorgeschlagenen Regelungen eine gute gesetzliche Grundlage gelegt haben. Wir gehen damit einen großen Schritt in die digitale Zukunft, hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt unter Berücksichtigung des hohen Gutes der kommunalen Selbstverwaltung. Ich bin dem Landtag von Baden-Württemberg dankbar, wenn er diesen wichtigen Schritt für die Kommunen mutig mitgeht. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

Alle Reden von Daniel Born Protokoll ↗