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Dr. Wolfgang Reinhart

02.07.2025 Sitzungen 17/126

Vielen Dank für diese ergänzende Ausführung. – Ich sehe jetzt keine weitere Wortmeldung. Dann ist die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7 beendet. Wir machen das wie üblich und überweisen den Gesetzentwurf Drucksache 17/9008 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das auch hier so beschlossen und Punkt 7 der Tagesordnung erledigt. Damit kommen wir zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes, der Kindertagesstättenverordnung und des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes, des Finanzausgleichsgesetzes und der Kindertagesstättenverordnung – Drucksache 17/9009 Ich erteile das Wort zur Begründung der Frau Ministerin. Frau Ministerin Schopper hat das Wort zur Begründung. Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Theresa Schopper: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Herr Präsident hat ja gerade den sehr umfangreichen Titel des Gesetzentwurfs vorgelesen, den wir jetzt in erster Lesung beraten. Der voluminöse Titel verbirgt aber eher bekannten Stoff für all diejenigen, die im frühkindlichen Bereich unterwegs sind. Das hat so etwas von „Alle zwei Jahre wieder“. (Heiterkeit des Abg. Daniel Born SPD) Aber es ist trotzdem ein sehr wichtiger Punkt, weil wir natürlich mit diesem Gesetzentwurf und den darin enthaltenen Änderungen die Arbeit in den Kindertagesstätten weiterhin auf dem hohen qualitativen Niveau fortsetzen wollen, das wir bisher haben. Sie alle wissen – ich will die Gelegenheit noch einmal kurz nutzen –, dass wir in den Kitas – die erste Bildungseinrichtung, die Kinder oft oder Gott sei Dank im Normalfall besuchen – nicht nur die persönliche Entwicklung der Kinder fördern. Kinder lernen dort nicht nur, mit anderen Kindern in sozialen Kontakt zu treten, neue Freunde zu finden. Vielmehr hat die Kita als Bildungseinrichtung gerade auch für Kinder, die aus Familien kommen, in denen wenig vorgelesen wird, in denen eine Unterstützung im familiären Umfeld weniger geleistet werden kann und wird, einen unglaublichen Wert und (Ministerin Theresa Schopper) eine Wichtigkeit. Das ist ein wichtiger Schritt, damit der Bildungserfolg der Kinder von der Herkunft entkoppelt wird – ein Ansinnen, das wir ja alle haben. Auf der anderen Seite sind Kitas der Garant dafür – wir wissen, das ist manchmal gar nicht so einfach –, eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen gut hinzubekommen; das gilt aber auch für Männer. Wir haben heute Morgen – die Kolleginnen Dorothea Kliche-Behnke, Isabell Huber, Stefanie Seemann, Alena Fink-Trauschel waren auch da – noch einmal darüber geredet, wie wichtig es ist, verlässliche Strukturen zu haben. Wir wissen, die Bildungsinstitution Kita wie auch die Institutionen für Betreuung, aber auch für Bildung und Betreuung sind sehr, sehr wichtig, da wir in den frühen Jahren entsprechend die Weichen stellen und Förderungen zur Verfügung stellen müssen. Wir haben neben der Frage der Fachkräfte, die im Kitabereich immer wieder für großen Diskussionsstoff sorgt, über die Möglichkeit des Direkteinstiegs – ich möchte dieses Erfolgsmodell noch mal explizit nennen – tatsächlich noch eine weitere Schiene aufgemacht, über die wir Personal akquirieren. Das Angebot mit über 600 Auszubildenden ist im letzten Jahr sehr hoch gestartet. Jetzt haben wir sogar über 1 100 Personen, die den Bildungsgang „Direkteinstieg Kita“ begonnen haben. Wir stellen also nicht nur Weichen, was inhaltlich und qualitativ gemacht werden muss. Denn es funktioniert nur, wenn wir das entsprechende Personal an Bord haben. Ich denke, es ist ein gutes Signal, dass wir alles in Bewegung setzen, um Personal sowohl über den traditionellen Weg als auch über den Direkteinstieg und über PiA auszubilden, um Kinder zu betreuen und entsprechend zu fördern. Wir haben – ich komme jetzt zum eigentlichen Kern des Gesetzes; wir sprechen ja immer wieder über die Qualität in den Kitas – in den bisherigen Gesetzen, die einen ähnlich klingenden Titel haben, vor allem die Einrichtungsleitungen, die in den Kitas eine Schlüsselfunktion haben, mit entsprechender Leitungszeit bedacht. Sie wissen, ähnlich wie bei Schulleitungen ist die Kitaleitung im Grunde oftmals der entsprechende Schlüssel, um neue Impulse zu geben, um die Konzepte umzusetzen, um das Team mitzunehmen, um auch die Kita entsprechend weiterzuentwickeln, und zwar sowohl in der pädagogischen Arbeit als auch insgesamt in der Arbeit, auch mit Elterneinbindung und entsprechender Einbindung des Umfelds. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir mit dieser Gesetzesänderung nun sicherstellen, dass die Einrichtungsleitungen auch weiterhin die Möglichkeit haben, entsprechende Leitungszeit zu bekommen. Wir haben bereits 2019 entschieden, gezielt in die pädagogische Leitungszeit zu gehen und zu investieren und Mittel aus dem damaligen Gute-Kita-Gesetz dafür bereitzustellen. Jetzt ist auf Bundesebene aus dem Gute-Kita-Gesetz das KiTa-Qualitätsgesetz geworden. Das wollen wir aber weiterhin so vollziehen. Mit der Schaffung der entsprechenden Regelung im Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Träger dazu verpflichtet, den Einrichtungsleitungen einen Zeitsockel für pädagogische Leitungsaufgaben von mindestens sechs Stunden wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Die Zeit erhöht sich ab der zweiten Gruppe um weitere zwei Stunden je Gruppe. Daher ist Leiperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 tungszeit ein wichtiger Punkt; da sind wir uns hier im Saal, denke ich, alle einig, auch wenn Sie immer noch gern mehr hätten. Dieses Lied werde ich sicherlich gleich in der Aussprache noch einmal hören. (Abg. Daniel Born SPD: Das ist ja auch ein gutes Lied!) – Ja, schöne Lieder können wir gern singen. Manchmal müssen wir aber auch schauen, wie wir dem Lied die entsprechende Unterfütterung geben. Auf jeden Fall ist es so: Wir wissen – die Zahl ist auch sehr beeindruckend –, dass in Baden-Württemberg über die Umsatzsteueranteile – wir sind froh, dass dieser Verteilschlüssel dafür herangezogen wird – im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes pro Jahr ein dreistelliger Millionenbetrag zur Unterstützung der pädagogischen Leitungszeit zur Verfügung steht. Zuletzt waren es 170 Millionen €, in diesem Jahr werden es 180 Millionen € sein, im Jahr 2026 bereits 190 Millionen € – sprich: der Betrag wächst auf –, und wir können die neuen Gruppen wie aber auch die Lohnsteigerungen, die in diesem Bereich Gott sei Dank den Erzieherinnen und Erziehern sowie dem Leitungspersonal zugutekommen, entsprechend nachvollziehen. Wie gesagt: Im Rahmen des Bundesgesetzes erfolgt im Land die Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – KiTaG –, des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich – FAG – und der Kindertagesstättenverordnung – KiTaVO. Deswegen handelt es sich um einen so komplizierten Titel: weil dieses Bundesgesetz verschiedenste andere gesetzliche Bereiche tangiert. Daher ist es ein komplizierter Titel mit einem einfachen Sachverhalt. Die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz sind bisher bis Ende Oktober 2025 befristet gewesen. Um aber einen reibungslosen Ablauf zu haben und damit die Mittel nicht Ende Oktober auslaufen, haben wir heute dieses Gesetz in erster Lesung eingebracht. Damit können wir am 1. November erneut starten, was, wie ich meine, ein wichtiger Punkt ist, den auch alle unterstützen. Derzeit erfolgt noch die Schlusskurve von Verhandlungen der Änderungsverträge. Das ist aber, meine ich, kein substanzieller Bereich mehr, sondern da geht es einfach noch einmal darum, das entsprechend abzugleichen. Wir haben mit dem neuen Gesetz hier keine inhaltlichen Änderungen verbunden. Es werden lediglich die an die Gemeinden zu leistenden Ausgleichsbeiträge angepasst und die entsprechenden Folgeänderungen im FAG des Landes vorgenommen. Daher sind wir und bin ich froh, dass wir – auch mit der neuen Bildungsministerin – diesen Übergang von der Kita zur Schule noch mal in den Blick nehmen, was nur im positiven Sinn ist. Ich freue mich daher ausdrücklich auf die Beratungen und die Unterstützung von Ihrer Seite. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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