Isabell Huber
Guten Tag, (Vereinzelt Heiterkeit) sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen: Wir, die CDU-Fraktion, begrüßen jede ernst gemeinte Initiative, die auf die Modernisierung und Digitalisierung unserer Verwaltung abzielt. (Abg. Anton Baron AfD: Sie können es ja einfach nicht!) Denn die Digitalisierung der Verwaltung ist ein entscheidender Baustein, um unseren Staat effizienter, bürgernäher und zukunftsfähiger zu machen. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Die letzten Jahr- zehnte haben gezeigt, dass Sie es nicht machen!) Aber, meine Damen und Herren, Digitalisierung bedeutet mehr als nur Schlagworte und Forderungskataloge. Sie verlangt strategisches Denken, technisches Verständnis und Verantwortung. Genau daran fehlt es diesem Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht nur die Meinung der CDU-Fraktion, sondern auch der kommunalen Landesverbände. (Isabell Huber) Kollege Lindenschmid, weil Sie sich vorhin herausgenommen haben, die kommunalen Landesverbände zu zitieren, zitiere ich nun ebenfalls aus der Stellungnahme. (Zuruf des Abg. Daniel Lindenschmid AfD) Ich zitiere: Der vorliegende Gesetzentwurf verpasst daher die Chance, notwendige Weichenstellungen für die zukunftsträchtige Digitalisierung der Behörden im Land zu schaffen, und stellt keine wirkliche Strategie zur Lösung der Herausforderungen dar. (Abg. Anton Baron AfD: Sind die in der Regierung, oder was?) Sie sehen: Vieles bleibt unkonkret. Das, was Sie vorhin gesagt haben, dass dieser Gesetzesvorschlag ein sachlich fundierter Vorschlag wäre, ist eben nicht so. Allem voran – das möchte ich wirklich noch mal herausgreifen – ist keinerlei Aussage zu den Kosten aufgeführt. Das finde ich im Bereich der Digitalisierung – Kollegin Sperling hat es genannt – schon ganz schön bemerkenswert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Auch inhaltlich ist an vielen Stellen schlicht nichts zu Ende gedacht. So wird zwar eine Verpflichtung zur umfassenden digitalen Abwicklung aller Verwaltungsverfahren gefordert – hallo, das ist auch nichts Neues; das ist eine Problembeschreibung –, die technischen, rechtlichen und organisatorischen Umsetzungsschritte aber fehlen einfach, und zwar komplett. Das ist keine Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir im Land haben bereits vieles getan und auf den Weg gebracht. Wir sind natürlich noch lange nicht am Ende. Kollegin Sperling hat es ausgeführt. Wir haben das Onlinezugangsgesetz und das E-Government-Gesetz und haben damit einen sehr, sehr erfolgreichen Weg beschritten, (Lachen des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) wenngleich wir noch lange nicht am Ende sind. Das möchte ich ganz klar sagen. Dann möchte ich service-bw erwähnen, auch wenn es der eine oder andere nicht mehr hören kann. Wir haben hier eine Plattform geschaffen, auf der über 500 digitale Verwaltungsleistungen angeboten werden. Die Anzahl der Bürgerinnen und Bürger, die darauf registriert sind, nimmt zu. Wie gesagt, wir sind noch nicht am Ende, aber wir sind auf einem Weg, und wir tun etwas. An dieser Stelle möchte ich ein weiteres Beispiel erwähnen, und zwar die erst kürzlich beschlossene Digitalisierung von Bauanträgen. Auch das ist ein gelungenes Beispiel, wie wir im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung weiterkommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE – Vereinzelt Lachen) Das hat unsere Ministerin Nicole Razavi mit viel Weitsicht vorangetrieben. Das nenne ich zukunftsgerichtetes und fortperiode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 schrittliches Handeln. Das sind keine halben Sachen – im Gegensatz zum vorliegenden Gesetzentwurf. Das heißt, wir arbeiten hier in der Landesregierung und im Land konsequent daran, die Verwaltung im Land digitaler, effizienter und bürgerfreundlicher zu machen – mit Substanz statt Symbolpolitik. Hier möchte ich auch ausdrücklich unserem Innenminister Thomas Strobl danken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Der Vorschlag enthält viele wohlklingende Forderungen, die sich gut vermarkten lassen, aber eben keine belastbaren, rechtssicheren oder finanzierbaren Lösungen. Daher lehnen wir diese Gesetzesinitiative, diesen Gesetzesvorschlag, wie auch immer man das nennen mag, ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
