Nico Weinmann
Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Datenschutz und Volksvertretung sind eng miteinander verbunden, da der Schutz personenbezogener Daten eine wesentliche Grundlage für eine funktionierende Demokratie und eine freie Meinungsbildung darstellt. Mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes entfällt die Bereichsausnahme für den Landtag, nachdem der Europäische Gerichtshof die Datenschutz-Grundverordnung vollumfänglich auch auf den parlamentarischen Betrieb Anwendung finden lässt. Wir nutzen gerade diese Datenschutz-Grundverordnung – Artikel 23 –, um eigene Regelungen für den parlamentarischen Bereich gelten zu lassen, da die Position des Volksvertreters durchaus vielfältig und umfangreich ist und gerade mit Blick auf die Kernaufgaben des Landtags – ich denke auch an die Sicherheitsaufgaben, die hier Berücksichtigung finden müssen – eine besondere Betrachtung notwendig werden lassen. Mit dem eigenen Datenschutzaufsichtsgremium stellen wir eine unbürokratische, leistungsfähige, aber gleichzeitig auch kostengünstige Regelung der Vorgänge sicher, und wir kommen mit diesem Gesetzentwurf auch Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU nach, der das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten sichert. (Nico Weinmann) Alles in allem ist es ein Gesetzesvorhaben, das meines Erachtens zustimmungsfähig ist, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen herzlich zu bedanken, die im Vorfeld daran mitgewirkt haben, dass dieser Gesetzentwurf so unbürokratisch und einfach daherkommt. In diesem Sinn können wir, denke ich, hier einen Knopf dranmachen. Ich bitte um Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD)
