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Sandro Scheer

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen, Herr Minister! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die kommunale Demokratie in Baden-Württemberg in das digitale Zeitalter überführen. Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, das kommunale Ehrenamt zu stärken, dessen Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zu verbessern und die Transparenz kommunaler Entscheidungsprozesse zu erhöhen. Die aus der Not geborenen, im Coronazeitalter gewonnenen Erfahrungen mit teil- oder volldigitalisierten Sitzungen haben viele gute Erkenntnisse geliefert, die nun auch hier, und zwar unbefristet, in die Neuregelungen einfließen sollen. Die dauerhafte Möglichkeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker zur digitalen Teilnahme an Sitzungen kommunaler (Sandro Scheer) Gremien kann ein wichtiger Schritt sein, um die Attraktivität des Ehrenamts zu steigern. Gerade für berufstätige, alleinerziehende oder mobilitätseingeschränkte Personen eröffnet dies neue Möglichkeiten. Auch stärkt die leichtere Möglichkeit, öffentliche Sitzungen zu streamen oder als Videopodcast bereitzustellen, die Transparenz und das Vertrauen der Bürger in die kommunale Selbstverwaltung. Möglicherweise fühlt sich der eine oder andere, der sich sonst nicht auf die Besuchertribüne verirrt, auch von der Kommunalpolitik angesprochen und überlegt sich ein eigenes kommunalpolitisches Engagement. Man muss aber schon auch sehen, dass teil- oder volldigitale Ratssitzungen oder Ausschusssitzungen kein Kinderspiel sind. Hier geht es weniger um Röslers Nacktplakat oder seine „figürlichen Darstellungen“, wie er selbst meinte, (Heiterkeit bei der AfD) sondern man benötigt dafür qualifiziertes Personal, um die Technik zu beherrschen. Auch im Hintergrund entsteht hoher Aufwand für die Aufbereitung der Ergebnisse, die Archivierung und vieles mehr. Es werden sich im laufenden Betrieb viele Rechts- und Anwendungsfragen stellen, die gelöst werden müssen. Es wird Rückfragen geben, es wird Reklamationen geben, es wird Formfehler geben, und es wird Technikversagen eintreten. Personal, das all dies beherrscht oder wieder ausbügeln kann, muss entweder vorgehalten oder eingekauft werden. Das wird voraussichtlich mehr kosten als die Hardware, wird aber auf unabsehbare Zeit notwendig bleiben. Das wird somit eine dauerhafte Kostenbelastung darstellen – ganz abgesehen davon, dass die öffentliche Hand sowieso unter einem Mangel an qualifiziertem Personal leidet, erst recht aber an technikaffinem Personal. Wie schon in der Begründung zu dem Gesetzentwurf angesprochen, wirft die Einführung von Livestreams und Videoaufzeichnungen Fragen hinsichtlich des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten auf. Wir hoffen, die getroffenen Regelungen zum Schutz der Rechte und zum Schutz der Ratsmitglieder in der Öffentlichkeit reichen aus. Die beteiligten Verbände haben ungewöhnlich viel Kritik geäußert, die die Landesregierung allerdings nur vereinzelt zu Änderungen bewogen hat. Beispielsweise, aber nicht nur, wurden in der Frage der Geheimhaltung des Inhalts nicht öffentlicher Sitzungen in digitaler Form ernst zu nehmende Bedenken geäußert; einer entsprechenden Änderung hat sich die Landesregierung mit reichlich blauäugigen Argumenten verweigert. Wir haben schon gesehen, dass die Kommunen die Möglichkeit haben, in ihrer Hauptsatzung nicht öffentliche Sitzungen digital zu ermöglichen. Niemand hat dann jedoch die Kontrolle darüber, wer da im heimischen Wohnzimmer noch so alles mithört, ob Pressemikrofone lauschen oder was auch immer. (Beifall bei der AfD) Wir glauben, das geht so lange gut, bis es den ersten Skandal gibt oder – mit anderen Worten – bis ein großer Schaden oder eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 Skandal, welcher Art auch immer, eintritt. Es wäre wirklich ratsam gewesen, sich die Frage der digitalen Form nicht öffentlicher – sprich geheimer – Sitzungen nicht zu einfach zu machen. Dies gilt erst recht, nachdem im selben Gesetzentwurf – sogar in Artikel 1 – der Geheimschutz von Unterlagen für nicht öffentliche Sitzungen verschärft wurde. Herr Minister, das ist summa summarum ein Gesetzentwurf mit viel Licht, aber auch mit nicht wenig Schatten. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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