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Andreas Deuschle

CDU 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Welches Verständnis haben wir Abgeordneten von unserer Tätigkeit? Was heißt es, Volksvertreter zu sein? Wenn wir heute hier über die vorliegenden Transparenzregelungen sprechen, dann kommen wir nicht darum herum, genau diese Fragen für uns zu beantworten. Denn dass diese Regelungen überhaupt notwendig werden, hat damit zu tun, dass Kolleginnen und Kollegen in anderen deutschen Parlamenten ebendiese Frage sehr eigenwillig, um nicht zu sagen sehr eigennützig interpretiert und beantwortet haben. Dass dies im Zusammenhang mit der sogenannten Maskenaffäre vor allem auch Politiker meiner Partei betroffen hat, beschämt mich, (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) beschämt uns, die CDU-Landtagsfraktion, bis heute. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD, der FDP/DVP und der AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können die Vergangenheit nicht ungeschehen machen, aber wir können Verantwortung übernehmen. Genau das tun wir jetzt mit den vorliegenden Regelungen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die Einführung von Transparenzregeln verständigt. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute nicht nur gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, sondern auch gemeinsam mit der SPD diesen Vorschlag vorlegen können. Aus meiner Sicht ist uns damit eine Regelung gelungen, die zum einen die Integrität des Parlaments, zum anderen eben auch das freie Mandat weiter schützt. Auf der einen Seite müssen wir als Gesetzgeber, als Verfassungsorgan dafür sorgen, dass einzelne Mitglieder des Landtags ihr Abgeordnetenmandat nicht zum eigenen finanziellen Vorteil nutzen könnten, weil wir davon überzeugt sind, dass wir der Öffentlichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern genau an dieser Stelle Transparenz schulden. (Beifall bei der CDU und der SPD sowie Abgeord- neten der Grünen) Die Öffentlichkeit darf und muss darauf vertrauen, dass wir Abgeordneten allein das Richtige für das Land und seine Menschen im Blick haben und dass wir nicht im wahrsten Sinn des Wortes auf eigene Rechnung handeln. (Andreas Deuschle) Auf der anderen Seite wollen wir, die CDU-Fraktion, auch weiterhin Abgeordnete in unseren Reihen haben, die mitten aus dem Leben, aus dem Berufsleben kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der SPD) Wer sich aus dem Berufsleben heraus für eine parlamentarische Tätigkeit entscheidet, der tut das hoffentlich in dem Wissen, dass ihm nur eine gewisse Zeit im Mandat zur Verfügung steht. Es gibt ein Leben vor und für viele von uns auch ein Leben nach der Abgeordnetentätigkeit. (Abg. Anton Baron AfD: Genau! – Abg. Daniela Evers GRÜNE: Hoffentlich!) Und wenn sich jemand entscheidet – – Es soll auch welche geben, die damit in den Ruhestand gehen. Das wollte ich damit sagen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wenn sich jemand entscheidet, seinen bisherigen Job, soweit er mit dem Mandat vereinbar ist, in Teilzeit oder in geringem Umfang während seiner Abgeordnetenzeit weiter auszuüben, dann ist das eine sehr persönliche Entscheidung, die es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren gilt. Für viele von uns ist der Hintergrund dieser Entscheidung, sich weiterhin die eigene politische Unabhängigkeit zu bewahren. Auch diesen Anspruch haben die Bürgerinnen und Bürger schließlich an uns: politisch unabhängig zu sein und den Kontakt zur bisherigen Lebenswirklichkeit – dort, wo man herkommt – nicht zu verlieren, sondern ihn aufrechtzuerhalten. Wir, die CDU-Fraktion, haben es uns bei der Ausgestaltung der Regeln deshalb nicht einfach gemacht. Unser Leitsatz lautet: nichts verbergen, aber auch nicht zu viel verbieten. Konkret heißt das: Sein Abgeordnetenmandat zu versilbern, indem man die Position des Volksvertreters dazu nutzt, zusätzlich Geld zu machen, bleibt selbstverständlich auch künftig verboten. Das betrifft z. B. Honorare für Vorträge, für Reden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit stehen, das betrifft die Annahme von Spenden für die eigene politische Arbeit oder entsprechende entgeltliche Lobbyarbeit oder Beratungstätigkeiten. Gleichzeitig können wir hier als Abgeordnete im Landtag neben dem Mandat eben berufstätig bleiben, sofern mögliche Interessenkonflikte des Berufs ausgeschlossen werden können. Es gibt also eine Anzeige- und Veröffentlichungspflicht. Auch hier schaffen wir mit dem Gesetzentwurf Klarheit, Vertrauen und beugen Unsicherheiten vor. Mit einer Stufenregelung zur Anzeige der Nebeneinkünfte und klaren Regelungen zu Übergangszeiten gelingt uns, meine ich, ganz gut ein Spagat der abzuwägenden Interessen. Alles in allem ist es daher eine Regelung, die eine ganze Weile gedauert hat, die am Ende aber eine runde Sache geworden ist: für Freiheit im und Vertrauen in das Mandat. Deshalb wird meine Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025

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