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Alfred Bamberger

AfD 02.07.2025 Sitzungen 17/126

Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion lehnt diesen Gesetzentwurf entschieden ab. (Zuruf: Eijeijei!) – Ja, ja. Das ist so, und zwar aus mehreren triftigen Gründen, die sowohl grundsätzlicher als auch verfahrenstechnischer Natur sind. Mit der Einrichtung eines eigenen Datenschutzaufsichtsgremiums im Landtag wird nichts anderes als neue Bürokratie geschaffen. Sie machen damit das Gegenteil dessen, was Sie ansonsten fordern, nämlich Bürokratieabbau. Das erinnert schon stark an unseren Lügenkanzler Friedrich Merz, der „A“ sagt, aber B macht. Sie wollen eine neue Behörde oder Abteilung schaffen und damit neue Versorgungsposten, also wieder einen neuen Apparat auf Kosten der Steuerzahler. Nach unserer Meinung geht es hier nicht um Datenschutz, sondern wieder mal um Selbstversorgung. Die AfD sieht grundsätzlich keinen Grund, weshalb nicht auch weiterhin der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, eine bewährte und unabhängige Instanz, für datenschutzrechtliche Fragen im Bereich des Landtags zuständig sein sollte. Warum soll für den Landtag eine Sonderaufsicht gelten? Wo ist die Gefahr, wenn sich Abgeordnete dem gleichen Kontrollstandard unterwerfen wie jede andere öffentliche Stelle? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist so durchsichtig, dass zum Ende der Legislatur wieder mal eine neue Organisationseinheit geschaffen wird, um treue Parteigenossen zu versorgen. Geplante Spezlwirtschaft vom Feinsten! (Widerspruch) Im Übrigen ist Baden-Württemberg wahrscheinlich das einzige Bundesland, das sich ein solches Aufsichtsgremium leistet. Zweitens: Die Art und Weise, wie dieses Gesetz nun plötzlich auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist völlig intransparent. Die beiden Urteile des Europäischen Gerichtshofs, auf die eriode – 126. Sitzung – Mittwoch, 2. Juli 2025 man sich beruft – Aktenzeichen C-272/19 und C-33/22 –, stammen aus dem Jahr 2020 bzw. aus Januar 2024. Diese angebliche Regelungslücke besteht also seit Jahren. Warum also diese Eile? (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Unru- he) Warum diese Hauruckaktion mitten in der Sitzungswoche? Ein solch sensibles Thema wie die datenschutzrechtliche Behandlung der Landtags- und Abgeordnetenarbeit gehört nicht in ein parlamentarisches Eilverfahren, sondern in die gründliche Vorberatung. (Beifall bei der AfD) Doch genau die ist unterblieben. Es gab keine vorherige Abstimmung mit dem Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, keine bundesweite Diskussion über eine einheitliche Linie. (Glocke des Präsidenten)

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