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Plenarprotokoll 17/54

21.12.2022 · 177 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (24)GRÜNE (22)FDP (17)CDU (11)AfD (9)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! (Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und Ihre Plätze einzunehmen. Ich eröffne die 54. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Binder, Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. Dörflinger, Herr Abg. Eisenhut, Herr Abg. Epple, Herr Abg. Nentwich sowie Frau Abg. Wehinger. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Hermann, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet und bis 12 Uhr Frau Ministerin Olschowski. Außerdem ist Frau Staatssekretärin Boser entschuldigt. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen: Die christliche Weihnachtszeit und das achttägige jüdische Lichterfest Chanukka fallen in diesem Jahr zeitlich zusammen. Als schönes und gleichermaßen wichtiges Symbol für das interreligiöse Miteinander und gegen wachsenden Antisemitismus stehen daher in dieser Woche nun der Weihnachtsbaum und die Chanukka zusammen hier in der Lobby und senden ein gemeinsames Zeichen christlichen und jüdischen Lebens in die Welt hinaus. (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Nun treten wir in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen – Teilprivatisierung der TransnetBW – Drucksache 17/3345 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 tokoll vom 21. Dezember 2022 9:01 Uhr

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Andreas Stoch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Am letzten Plenartag des Landtags von Baden-Württemberg in diesem Jahr setzen wir ein Thema auf die Tagesordnung, das von zentraler Bedeutung für die zukünftige Energieversorgung unseres Landes ist. Genau deswegen ist der Landtag von Baden-Württemberg auch der richtige Ort, um über dieses Thema zu debattieren. Denn schon ein Blick in die aktuelle Nachrichtenlage zeigt, dass sich bei der Frage eines möglichen TransnetBW-Verkaufs gerade allerhand tut. Schon vor dieser Debatte hat uns da zumindest der Juniorpartner der grün-schwarzen Koalition unwillkürlich recht gegeben. Denn kaum hatten wir dieses Thema auf die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gesetzt, wurde die Forderung der CDU bekannt, dass ein Geschäft mit Anteilen der TransnetBW GmbH durch die Energie Baden-Württemberg AG nicht einfach so am Landtag vorbei stattfinden kann. Diese Position der CDU-Fraktion, lieber Herr Kollege Hagel, halten wir für richtig und begrüßen sie auch ausdrücklich. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Allerdings geht uns diese Forderung nicht weit genug. Es gilt, nicht nur über das Wie zu sprechen. Wir, der Landtag, müssen auch über das Ob und über das „Mit wem, wenn überhaupt?“ sprechen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir von der TransnetBW reden, dann reden wir von rund 3 000 km Höchstspannungsnetz, dann reden wir vom Rückgrat der Energieübertragung im Südwesten, dann reden wir von einem wesentlichen Gelingensfaktor der Energiewende. Das ist schon heute einer unserer wichtigsten Eckpfeiler dafür, dass Strom von A nach B kommt. Wir wissen alle, dass dieser Stromtransport mit der Energiewende, mit intelligenten europaweiten Netzen noch viel wichtiger werden wird. Damit kommen wir auch sofort zu einem Grundsatz, an dem man nicht einfach vorbeiregieren kann und auch nicht einfach vorbeiregieren darf, nämlich dem Grundsatz, dass kritische Infrastruktur in die öffentliche Hand gehört und in öffentlicher Hand bleiben muss. Um manchen gleich einmal den Wind aus den Segeln zu nehmen: Ja, es gab in der Vergangenheit sicherlich Fälle – egal, welche Partei es war, ob CDU, SPD oder eine andere –, in denen Verkäufe von öffentlichem Eigentum stattfanden. Sehr häufig ist später dann ein Lerneffekt eingetreten, und es wurde erkannt, dass dies gerade bei gemeinwohlorientierten, bei kritischen Infrastrukturen nicht immer der Weisheit letzter Schluss ist. Aber genau deswegen müssen wir hier jetzt ganz besonders genau hinschauen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) (Andreas Stoch) Genau deswegen müssen wir doch gerade mit Blick auf die Erfahrungen in diesem Jahr 2022 bei Fragen der Versorgungssicherheit im Bereich Energie besonders genau hinschauen. Wer heute noch reflexhaft jede Privatisierung begrüßt, der ist vielleicht in all diesen Jahren nicht unbedingt schlauer geworden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es ist richtig, dass sich der Landtag mit einem möglichen Verkauf von Transnet, von Anteilen an Transnet beschäftigen muss – aus politischen Gründen und möglicherweise sogar aus Gründen der Landeshaushaltsordnung. Klar ist für uns insbesondere aber: Wer auch immer auf die Idee kommt, ein so wichtiges, so zentrales Stück der Infrastruktur unseres Landes aus der Hand zu geben, der muss uns allen erst einmal nachweisen, dass das – angeblich – unbedingt sein muss. Wir wollen Fakten haben. Ohne diese Fakten geht gar nichts. Schieben Sie da auch nicht irgendwelche Kulissen mit der plumpen Ausrede: Wir halten uns aus dem operativen Geschäft heraus. Hier handelt es sich um eine Grundsatzfrage, nicht um eine bloße operative Entscheidung. Diese Frage muss politisch entschieden werden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Wir wollen Rechenschaft darüber, wie hoch der Bedarf an Investitionen in die Stromautobahnen wäre. Ja, diese Investitionen sind dringend nötig, und sie werden für eine Energiewende noch nötiger denn je. Aber wir wollen Rechenschaft darüber, warum solche Investitionen nicht z. B. auch durch eine Eigenkapitalerhöhung finanzierbar sind. Wir wollen Rechenschaft über die Frage, warum sich diese Investitionen für private Investoren auszahlen sollen, für das Land und die EnBW aber angeblich nicht. Rechenschaft abzulegen bedeutet nicht, dass sich jemand hier hinstellt und sagt: „Wir haben ja bekanntlich gar kein Geld.“ Wir brauchen keine plumpen Ausreden, wir brauchen Zahlen. Nur die wären wirklich ein Argument. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns von der SPD ist klar, dass eine so bedeutende Frage wie die der Eigentumsverhältnisse der TransnetBW zwingend in den Landtag gehört. Uns ist auch klar, dass jegliche Debatte über diese Eigentumsverhältnisse überhaupt nur infrage kommen kann, wenn alle Fakten klar und nachvollziehbar auf dem Tisch liegen. Kritische Infrastruktur gehört in die öffentliche Hand. Wer das auch nur ansatzweise infrage stellen will, der muss beweisen, warum das angeblich nötig ist. Für uns ist klar, was auf gar keinen Fall infrage kommt – ich glaube, es gilt, heute auch eine rote Linie zu ziehen –: Niemals darf man Anteile an dieser so elementar wichtigen Infrastruktur an privatwirtschaftliche Unternehmen verkaufen, die ihre eigene Agenda haben und durch die man sich letztlich auch erpressbar macht, insbesondere nicht an internationale Investmentgesellschaften oder Hedgefonds. Gerade die Interessen der Letztgenannten können gar nicht identisch sein mit den Interessen unseres Landes. Deswegen stellen wir die Gemeinwohlorientierung auch derer, die hier möglicherweise beteiligt werden, in den Mittelpunkt. Klar ist für uns auch, dass kein Verkauf von Anteilen an Unternehmen infrage kommt, an denen ein Nicht-EU-Staat bede – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 teiligt ist. Wir dürfen auch hier keine geostrategischen Abhängigkeiten entstehen lassen, die uns ebenfalls erpressbar machen. Dieses Jahr 2022 muss uns eine Lehre sein, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall bei der SPD) Es gilt somit, hier im Landtag eine klare Linie zu ziehen, wer, wenn überhaupt, als Erwerber eines solchen Anteils infrage kommt und wer eben nicht. Ebenfalls werden wir unter keinen Umständen allen Plänen zustimmen, bei denen Dritte Sperrminoritäten erhalten oder die Fähigkeit, Anteile weiterzuveräußern, ohne dass sie in diesem Fall wieder dem Land oder der EnBW angedient werden müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir nachher über diese zentrale Frage für die Zukunft unseres Landes eine namentliche Abstimmung fordern, dann möchte ich Ihnen dazu noch zwei Gedanken mitgeben. Zitat: Gerade in Krisen- und Kriegszeiten ist es keine gute Idee, kritische Infrastruktur nicht mehr komplett in staatlicher Hand zu haben. Das sage nicht ich, das sagt Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Ein weiteres Zitat: Da Stromübertragungsnetze natürliche Monopole und kritische Infrastruktur darstellen, wollen wir den öffentlichen Einfluss darauf stärken. Das ist kein Zitat der SPD, das ist ein Auszug aus dem Bundestagswahlprogramm der Grünen. Wenn Sie also, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre internen Leitungen noch nicht privatisiert haben, müsste das auch in Baden-Württemberg angekommen sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Seimer das Wort.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Stoch, gleich vorweg: Sie haben ein paar Punkte angesprochen, und es sind ein paar Sätze gefallen wie: „Es darf nichts am Landtag vorbeigehen.“ Ich meine, allein die heutige Debatte – gerade jetzt, in diesem Moment – zeigt, dass am Landtag nichts vorbeigeht. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Auch wird hier nichts aus der Hand gegeben, wie Sie das ja auch angesprochen haben. Da könnten Sie schon mal froh sein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Herr Stoch, Sie haben darum gebeten, dass auch mal ein paar Fakten auf den Tisch gelegt werden. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Dann mal los! Wir sind gespannt!) (Peter Seimer) Das mache ich sehr gern. Ich bereichere die Debatte sehr gern um ein paar Fakten. Erstens verkauft nicht das Land oder der Landtag irgendwelche Anteile, sondern das macht die EnBW. Das ist Punkt 1. (Abg. Andreas Stoch SPD: Danke! – Abg. Nicolas Fink SPD: Gut, dass wir das jetzt wissen! – Weitere Zurufe von der SPD, der FDP/DVP und der AfD – Unruhe) – Ja, wenn man Ihnen zuhört, könnte man meinen, wir würden hier direkt etwas verkaufen. Punkt 2: Hier geht es – das sagt auch schon der Titel Ihres eigenen Antrags – um einen Teilverkauf. Es geht nicht um einen Mehrheitsanteil, sondern um einen Minderheitsanteil, über den wir hier reden, (Zuruf des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) und zwar um einen Minderheitsanteil von 24,95 %. Der zweite Anteil soll an die KfW gehen. Die KfW ist meines Wissens eine staatliche Förderbank; bei ihr sind zu 80 % der Bund und zu 20 % die Länder involviert. Also werden am Ende dieser ganzen Geschichte über 75 % in öffentlicher Hand bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Bei der EnBW oder beim Staat?) Und mehr als 75 % in öffentlicher Hand, das ist, soweit ich rechnen kann, eine deutliche absolute Mehrheit. Deswegen ist auch sichergestellt, dass die Anteile und die Kontrolle der TransnetBW in öffentlicher Hand bleiben. Nichtsdestotrotz ist der neue Investor auf jeden Fall nicht ganz uninteressant. Meine Fraktion und ich wünschen, dass wir da einen absolut vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Partner bekommen. Ich bin auch überzeugt, dass die EnBW selbst ein großes Interesse daran hat, einen vertrauenswürdigen und verantwortungsvollen Partner zu bekommen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wenn man sich jemanden ins eigene Haus holt, holt man sich da keinen Vagabunden herein, (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) mit dem man nur Ärger hat, sondern man holt sich einen verlässlichen Partner ins Haus, (Unruhe) mit dem man auch über viele Jahre und Jahrzehnte gut zusammenarbeiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich bin mir sicher, dass nicht nur der EnBW-Vorstand, sondern auch der Aufsichtsrat genau darauf schauen werden. (Anhaltende Unruhe) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist insgesamt sehr laut. Stellen Sie bitte die Gespräche ein. Vielen Dank.

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Peter Seimer GRÜNE

Wenn man sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats anschaut, sieht man: Das sind nicht irgendwelche, wie Sie vorhin gesagt haben, Hedgefondsmanager oder Ähnliches; da sind einige Landräte aus Oberschwaben dabei, da sind ver.di-Mitglieder dabei, da sind Gewerkschaften, Betriebsräte dabei – (Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist der Istzustand!) sogar ein Betriebsrat aus der TransnetBW selbst ist Mitglied. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aber es soll sich doch wohl was ändern!) Ich bin mir sicher, dass die Interessen dort auch gut vertreten sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich und meine Fraktion begleiten den Prozess nichtsdestotrotz seit Beginn, seit Februar; es ist ja durch eine Ad-hoc-Mitteilung seit Februar bekannt, (Aus dem Handy von Abg. Nese Erikli GRÜNE er- tönt die Stimme von Präsidentin Muhterem Aras: „Es ist insgesamt zu laut, bitte stellen Sie Ihre Gespräche ein!“ – Heiterkeit) seit August auch aus einer expliziten Pressemitteilung der EnBW. Seitdem begleiten meine Fraktion und ich diesen ganzen Prozess sehr konstruktiv und auch konstruktiv-kritisch. Wir haben einige Gespräche geführt, auch mit Externen, und haben uns ausgetauscht. (Abg. Daniel Born SPD: Wer ist denn „wir“? – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Wer ist denn „extern“? – Heiterkeit) – Wenn Sie Zwischenfragen haben, können Sie gern Zwischenfragen stellen. – Am Ende müssen wir uns aber auch immer ins Bewusstsein rufen – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Seimer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Weber zu?

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Peter Seimer GRÜNE

Ja, gern.

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Jonas Weber SPD

Vielen Dank, Kollege Seimer, dass Sie kurz vor Weihnachten die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, wer Zurufe macht, soll doch lieber eine Zwischenfrage stellen.

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Peter Seimer GRÜNE

Ja, stellen Sie sie doch.

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Jonas Weber SPD

Sie haben gerade eben gesagt, Sie hätten sich mit externen Kräften getroffen. Da haben die Kollegen hereingerufen: „Wer ist ,wir‘?“ und: „Wer sind die ,externen‘ Kräfte?“ Da Sie dann aufgefordert haben, eine Frage zu stellen, möchte ich gern wissen, wer die externen Kräfte sind und wer „wir“ ist. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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Peter Seimer GRÜNE

Jetzt bekommt schon die Frage Beifall. – „Wir“, das sind in diesem Fall ich und Kollegen aus meiner Fraktion, aus dem Arbeitskreis Finanzen. Wir haben uns mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft getroffen, die sich mit dem Infrastrukturausbau und der Infrastruktur in der Bundesrepublik und auch im Land Baden-Württemberg auskennen. Wir haben uns darüber ausgetauscht, was aus deren Sicht Sinn macht, welche Optionen es da gibt. Das war der Austausch. Was wir explizit nicht gemacht haben – weil Sie das jetzt schon irgendwie angedeutet haben –: Wir haben uns nicht mit irgendwelchen potenziellen Investoren oder ähnlichen Personen getroffen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Er hat nur seine Ar- beit gemacht! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr guter Parlamentarier!) Das wäre wirklich anmaßend. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ist die Frage beantwortet? – Aber am Ende müssen wir uns eben auch ins Bewusstsein rufen, dass wir die Klimatransformation, vor der wir stehen, die wir ja auch alle wollen, die, glaube ich, auch die SPD möchte, soweit ich die letzten Wahlprogramme und Standpunkte kenne, als Staat nicht allein stemmen können. Es ist noch keine vier Wochen her, da hat die KfW im Rahmen eines neuen KfW-Research noch mal eine Bekanntgabe gemacht, dass sie aktuell damit rechnet, dass die Klimatransformation in Deutschland 5 Billionen € kosten wird. Das ist, anders ausgedrückt – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Seimer, schauen Sie bitte auf die Uhr, und kommen Sie zum Schluss.

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Peter Seimer GRÜNE

Anders ausgedrückt: Das sind 5 000 Milliarden €. Das entspricht elfmal unserem Bundeshaushalt, 80-mal unserem Landeshaushalt – und dann geben wir nichts anderes mehr aus. Das heißt, wir sind auch auf externes Kapital angewiesen. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Um es noch mal deutlich zu machen: Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir diese 5 Billionen € als Staat nicht allein stemmen können. Mir und meiner Fraktion ist wichtig, dass wir uns hier einen verlässlichen, verantwortungsvollen und vertrauenswürdigen Partner wünschen, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das ist jetzt schon ein bisschen peinlich!) um der Klimaneutralität hier in Baden-Württemberg und in Deutschland einen Schritt näherzukommen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hockenberger. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stoch, weil ich Ihnen immer sehr aufmerksam zuhöre, habe ich gedacht, ich ziehe mal meinen Schluss vor und trage ihn zu Beginn vor: Ihr Versuch, Ihr Appell, Ihre flammende Bitte, Wind aus den Segeln zu nehmen und nicht an Dinge zu erinnern, die in der Vergangenheit total schiefgelaufen sind, war untauglich. Es muss darauf hingewiesen werden: Sie waren in Verantwortung. Sie haben seinerzeit öffentliches Eigentum verkauft. Sie haben damit eine große Krise ausgelöst. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Jetzt tun Sie so, als ob Sie daraus gelernt hätten. Ich hatte mir echt Sorgen um den Zustand der SPD gemacht und gute Besserung wünschen wollen. Seitdem nämlich die Wohnungen der LBBW – – (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Daher, glaube ich, passt das nicht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auf bundespolitische Aspekte möchte ich zunächst einmal nicht eingehen. Ich danke Ihnen, dass Sie diesen Antrag heute auf die Tagesordnung gesetzt haben, weil wir damit die Gelegenheit haben, auch über TransnetBW zu sprechen. Der Netzausbau ist wichtig. Er muss kommen. Wir haben es gehört: Es geht um die Energiesicherheit des Landes. Es geht darum, dass wir auch in Zukunft eine solide und verlässliche Energieversorgung haben. Wir haben über diese Fragen lange diskutiert, und zwar schon, bevor Sie sie zum Antrag erhoben haben. Wir machen das aber so, wie sich das gehört: Wir sprechen die Dinge da an, wo sie zunächst einmal hingehören. Die Frage, ob der Landtag – das haben Sie angesprochen – ein originäres Befassungsrecht hat, haben wir einer Prüfung unterzogen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Neben den grundsätzlichen politischen Äußerungen ist das eine Grundsatzfrage, und wir sollten die Dinge in der richtigen Schrittfolge behandeln. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Diese Frage konnte zunächst nicht geklärt werden. Jetzt ist sie geklärt. Die Präsidentin hat uns gestern Abend noch eine rechtliche Bewertung der Frage zukommen lassen: (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) „Handelt es sich um ein mittelbares oder ein unmittelbares Geschäft mit der Befassungskompetenz des Landtags?“ Die Bewertung kommt zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist. Sie gibt aber Hinweise, dass der Landtag sich darüber hinaus selbstverständlich entlang der Möglichkeiten der Geschäftsordnung immer mit Grundsatzfragen beschäftigen kann. Vor diesem Hintergrund danken wir Ihnen, dass Sie uns die Gelegenheit gegeben haben, unsere Position mitzuteilen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Ulli Hockenberger) Uns ging es in dieser Frage auch darum: Welchen Stellenwert hat ein selbstbewusstes Parlament? Welchen Selbstwert hat ein selbstbewusstes Parlament? Was formuliert ein Parlament? Ich glaube, für die CDU-Fraktion steht fest – jenseits aller gegebenenfalls bestehenden gesellschaftsrechtlichen Restriktionen –: Die Energieversorgung in Baden-Württemberg muss in öffentlicher Hand bleiben. Das ist ein eindeutiges Signal – es ist von meinem Kollegen Seimer ebenfalls schon betont worden –, und wir machen uns überhaupt keine Sorgen, dass uns das auch gelingen wird. Wir werden diese öffentliche Versorgung sicherstellen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir haben uns auch mit der Frage beschäftigt: Wann werden diese Themen diskutiert? Wir diskutieren heute in einem ersten Aufschlag. Wir wollen eine Botschaft in das Land senden, weil uns die Menschen – jenseits der gesellschaftsrechtlichen Konzessionen und Restriktionen – fragen, wie wir zur Energieversorgung stehen. Da wiederhole ich noch einmal: Für unsere Fraktion ist völlig klar, dass sie in öffentlicher Hand bleiben muss. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) Die Menschen erwarten das von uns, und sie haben darauf auch einen Anspruch. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Selbstverständlich ist der Energieausbau, der Netzausbau ein wesentliches Element, damit die Wirtschaftsleistung des Landes erhalten bleiben kann. Da müssen wir Gas geben. Wir haben entsprechende Initiativen im Planungsbereich, im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen gestartet und sind deswegen auch zuversichtlich, dass wir diese Herausforderung meistern können. Wenn wir in den nächsten Schritten über die Frage diskutieren, in welcher Form wir das machen, steht für uns fest: Es ist notwendig, dass das entsprechende Investitionsvolumen generiert wird; es ist aber auch notwendig, dass diese Investitionen aus sicherer Hand kommen, auf die wir im weiteren Verfahren Einfluss haben. Deswegen heute noch einmal die Aussage eines selbstbewussten Landtags: Wir sichern die Energieversorgung. Wir halten sie in öffentlicher Hand. Wir teilen Ihre Sorge nicht, dass es dazu eines zusätzlichen Entschließungsantrags bzw. Änderungsantrags bedarf. Wir werden das garantieren. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Bonath das Wort.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Überfall auf die Ukraine hat tiefgreifende Abhängigkeiten offengelegt und unsere Energieversorgung in eine schwere Krise gestürzt. Die Krise der Gegenwart entstammt Fehlern der Vergangenheit. Gasspeicher für Gazprom und kritische Infrastruktur für iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 den Kreml stehen exemplarisch für die fahrlässige Politik der Merkel-Ära. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Freien Demokraten die heutige Debatte um die geplante Teilprivatisierung von TransnetBW. Mit einer Länge von rund 3 100 km ist das Übertragungsnetz von TransnetBW für unsere Versorgungssicherheit elementar wichtig. Um das windschwache Baden-Württemberg krisensicher und klimafreundlich mit Strom zu versorgen und die gegenwärtige Gefahr von Stromausfällen und Blackouts in der Zukunft zu verringern, ist der Ausbau der Übertragungsnetze unverzichtbar. Über 70 Milliarden € Investitionen sind laut Netzentwicklungsplan Strom bundesweit bis zum Jahr 2030 notwendig. Um den gewaltigen Investitionsbedarf für die vor uns liegende Netztransformation zu decken, sind private Investitionen unerlässlich. Auch in einer Zeit nach der Zeitenwende wird sich die Transformation nicht durch immer mehr staatliche Schulden finanzieren lassen. Die Teilprivatisierung von TransnetBW kann dem verschlafenen Infrastrukturausbau neuen Schwung verleihen. Voraussetzung ist, dass die durch den Verkauf erzielten Einnahmen zweckgebunden in die Transformation der Netze investiert und nicht für Schattensubventionen grün-schwarzer Prestigeprojekte missbraucht werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Gleichzeitig muss die Sicherheit der kritischen Infrastruktur in unserem Land jederzeit garantiert bleiben. Die Anteile, die an private Bieter verkauft werden sollen, dürfen nicht an dubiose Dritte gehen. Gazprom-Geschäfte und China-Deals dürfen sich nicht wiederholen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir Freien Demokraten fordern daher die genaue Überprüfung potenzieller Käufer. Der Landtag als Souverän muss vollumfänglich und frühzeitig über die Details rund um den Verkauf informiert werden. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Unklarheiten, ob der Landtag nun zuständig ist oder nicht, ob der Landtag nur beim Kauf und nicht auch beim Verkauf zuständig ist, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist ja neu, dass der beim Kauf zuständig ist!) die Unklarheit dabei, wie schnell, Frau Präsidentin, die Prüfung vonstattengeht, in welcher Form wir jetzt zuständig sind, all das bringt schon interessante Fragen mit sich. (Lachen des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Zu- ruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Für uns ist auch sehr interessant, ob vielleicht die Beschäftigung oder die Zuständigkeit vom Landtag an Regierungsfraktionen verlagert wird, die dann in Hinterzimmergesprächen die Zuständigkeit – – (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Frank Bonath) – Mit wem haben Sie sich denn tatsächlich getroffen, und warum treffen Sie sich mit Experten, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) wenn doch die EnBW für den Verkauf zuständig ist? (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Bonath, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Seimer zu?

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Frank Bonath FDP

Ja, selbstverständlich.

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Peter Seimer GRÜNE

Frau Präsidentin, ich wollte eigentlich eine Zwischenbemerkung machen.

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Muhterem Aras

Ach so, eine Kurzintervention? (Zustimmung – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Er macht es richtig! – Unruhe)

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Peter Seimer GRÜNE

Andernfalls kann ich diese Bemerkung gern auch als Frage an Sie formulieren: Ich weiß ja nicht, wie Sie arbeiten, aber wenn ich von etwas für mich politisch Relevantem Wind bekomme, (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) was im Februar durch diese Ad-hoc-Mitteilung der EnBW der Fall war – – Als ersichtlich war, dass das etwas politisch Relevantes ist, haben wir uns mit Professorinnen, Professoren sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern von diversen Universitäten (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) getroffen und uns über die Frage ausgetauscht, was das denn bedeutet, wie es aus deren Sicht zu bewerten ist. Meine Frage an Sie lautet: Machen Sie so etwas nicht? Holen Sie keine inhaltliche Expertise von außen ein, oder fühlen Sie sich schon immer von selbst schlau genug für alles? (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Frank Bonath FDP

Vielen Dank für Ihre Zwischenbemerkung. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er hat eine Frage gestellt!) Aber diese Bemerkung zeigt ja, dass die Zuständigkeit tatsächlich im Landtag verankert gehört. Es ist – genau so, wie Sie es erläutert haben – ein politisch relevantes Thema. Natürlich machen genauso wir wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen es auch so. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ah!) Aber Sie können doch dann nicht sagen, (Zuruf) dass Sie sich in Hintergrundgesprächen intensiv informiert haben. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Haben Sie doch auch, das haben Sie doch gerade eingeräumt! – Un- ruhe) Viele Fragen sind noch offen: Wer sind die privaten Investoren, die im Bieterverfahren bislang berücksichtigt worden sind? (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist wieder sehr laut. Herr Abg. Seimer, Herr Abg. Bonath hat das Wort.

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Frank Bonath FDP

In welche Vorhaben fließen die Erlöse? Nicht zuletzt stellt sich die Frage: Welche Rolle spielt denn jetzt die grün-schwarze Landesregierung bei dem ganzen Deal? Um diese Fragen zu klären und grün-schwarzen Interessenkonflikten vorzubeugen, fordern wir die lückenlose Unterrichtung des Landtags. Wir werden den Teilverkauf genauestens beobachten und darauf achten, dass sich Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wie schnell der ge- sägt hat! Ein Verfassungsfeind, oder?)

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Emil Sänze AfD

Das wird sich noch herausstellen, Herr Schwarz. – Frau Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst gilt unser herzlicher Dank der SPD-Fraktion, die wohl aus der Vergangenheit gelernt hat und die Fehler von „Gazprom-Gerd“ beseitigen will. Nicht nur er hat alles verkauft, was dem deutschen Volk gehörte – Eisenbahn, Post und Telekom –, (Zuruf von der SPD: Stimmt doch gar nicht!) sondern auch die CDU lenkt hier eigentlich von dem ab, was Sie gemacht haben. Sie haben nicht nur die Gebäudebrandversicherung verkauft, sondern Sie haben tatsächlich auch noch die EnBW verkauft, wohl wissend – und das auf einen europäischen Anspruch abgestimmt – für einen Betrag, der wirklich lächerlich war in Bezug auf den Rückkaufspreis. Damals haben Sie das Geld in die BW-Stiftung gesteckt, um gewisse Projekte vorantreiben zu können. Aber tatsächlich haben Sie ein wirkliches Firmenkonstrukt darum herum gebaut – was der Öffentlichkeit mehr oder weniger entgangen ist –, indem Sie Millionen Euro in die NECKARPRI gesteckt haben, um diese zu stützen. Der Abverkauf von TransnetBW zielt doch auf nichts anderes, als die Bilanz der EnBW AG zu entlasten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Entlastungen von Eigen- kapital, das ist doch Quatsch!) (Emil Sänze) Den dummen Investor müssen Sie erst finden, der hergeht und sagt: Ich gehe für eine Minderheitsbeteiligung in eine GmbH hinein und investiere noch Milliarden. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) – Da brauchen Sie nicht abzulenken; Tatsachen sind Tatsachen. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Das ist betriebswirtschaftlich Quatsch!) Dann fragen Sie auch noch die Landtagspräsidentin nach den Grundlagengeschäften. – Entschuldigung, wie billig ist das denn? (Abg. Manuel Hagel CDU: Landesverfassung!) Sie sind doch mitverantwortlich für diesen Zustand. Infrastruktur, die so wichtig ist für unser Land, die mehr oder weniger Resilienz für unser Land bedeutet, verkaufen Sie. Und Ihre CDU hat mitverkauft. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) In der letzten Regierung kam die Autobahngesellschaft. Das war ein Vorentwurf für die Privatisierung auch dieses Geschäftsfelds. Sie erlassen einen überlasteten Haushalt. Unablenkbar vom Chaos wollen Sie den haben. Sie wollen den nicht sichtbar machen. Sie wollen einfach nicht deutlich machen, wie hoch die Belastungen für die Bevölkerung sind. Und Sie entreichern unsere Bevölkerung. Der Deutsche wurde in den letzten Jahrzehnten immer ärmer. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wahnsinn! – Abg. Manuel Hagel CDU: Verschwörungstheorie!) – Ja, das wollen Sie nicht hören. Das wollen Sie nämlich nicht hören, dass Sie – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Eine völkische Sprache!) – Natürlich, ja natürlich. Ich setze mich für die Bevölkerung ein. Die AfD setzt sich auch für die Bevölkerung ein, weil wir für die Bevölkerung verantwortlich sind und nicht für irgendwelche internationalen Investoren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Die ganzen Konstrukte, die Sie jetzt hier aufmachen wollen und dann sagen: „Die Infrastruktur muss gesichert sein“ – – Das hat die SPD erkannt; das muss man tatsächlich sagen. Sie hat erkannt, dass das so nicht weitergeht. Jetzt ist dieser Landtag verpflichtet, das auch zu kontrollieren. Wenn Investitionen in die EnBW gemacht werden müssen, müssen Sie sich vielleicht von Ihren Prestigeprojekten, nämlich Ihrem ominösen Umbau der EnBW, verabschieden. Denn Sie bürden diesem Unternehmen Belastungen auf, die kein Unternehmen schultern kann. Das stellt kein Geschäftsfeld dar und wird über Jahrzehnte nicht einträglich sein. Und jetzt suchen Sie einen Investor, der so dumm ist, das zu machen. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Ich frage Sie echt: Auf welchem Planeten leben Sie? Jedenfalls nicht in der Realität. Da muss man schon fragen, ob es schlau war, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verkaufen, dann teuer zurückzukaufen, dann mit Belastungen umzubauen, die dieses Unternehmen niemals schultern kann. Und jetzt wollen Sie auch noch die Infrastruktur zerstören. Zu was führt das? Ein Investor will Gewinn machen, und das bei einer Finanzlage, in der in den USA 4,5 % oder 5 % Zinsertrag möglich sind. Wie naiv ist denn das? (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sie wissen aber schon, dass das Netzgeschäft ein reguliertes Geschäft ist?) – Ja, natürlich. Aber das haben Sie auch gemacht, weil Sie erkannt haben, dass Sie in der Vergangenheit einen Fehler gemacht haben. Und jetzt wollen Sie diesem Unternehmen auch noch etwas aufladen, was es gar nicht schultern kann. Der Einzige, der vielleicht lachen kann, ist der Finanzminister, weil dieser die Überweisungen an die NECKARPRI nicht mehr so ausgiebig gestalten muss. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Bayaz. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn etwas ganz Grundsätzliches sagen. Für diese Landesregierung und für die Regierungskoalition haben drei Punkte oberste Priorität. Das ist der Klimaschutz, (Oh-Ruhe von der AfD) das ist bezahlbare Energie, (Abg. Anton Baron AfD: „Bezahlbare Energie“!) und das ist die Versorgungssicherheit. (Abg. Anton Baron AfD: Haben Sie einen neuen Ab- schlagsbetrag bekommen?) Für alle drei Aspekte spielt die Beteiligung des Landes an der EnBW eine ganz zentrale Rolle. Und bei allen Entscheidungen, die wir fällen, hilft es – auch in dieser Debatte –, erst einmal ganz nüchtern die Fakten zu betrachten. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Worüber reden wir, liebe Kolleginnen und Kollegen? Der Vorstand der EnBW hat die Entscheidung getroffen, zwei Minderheitsanteile von zusammen 49,9 % an der TransnetBW zum Kauf anzubieten. Der Aufsichtsrat hat im Februar dieses Jahres der Prüfung dieser Öffnung zugestimmt. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Es ist gewährleistet, dass die EnBW Mehrheitsgesellschafterin der TransnetBW bleibt und die Kontrolle der TransnetBW vertraglich abgesichert weiterhin durch die EnBW erfolgt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Kontinuität auf Gesellschafterebene bleibt gewährleistet, und die Verantwortung für die Übertragungsnetzwerke liegt weiter bei der EnBW und damit beim Land und bei den Landkreisen, die zu den gleichen Teilen am Unternehmen, an der EnBW, beteiligt sind. Ein Minderheitsverkauf an der TransnetBW ändert also nichts – ich wiederhole: ändert also nichts – an der unternehmerischen Führung und an der Kontrolle durch die EnBW. Da drängt sich natürlich die Frage auf: Wenn sich nichts ändert, warum kann ein Teilverkauf der TransnetBW trotzdem von Vorteil sein? Warum kann das trotzdem Sinn machen? Da will ich mit Ihnen ein paar Gedanken teilen. (Abg. Carola Wolle AfD: Aus der Vergangenheit nichts gelernt!) Hintergrund der Entscheidung der EnBW sind die Kosten des anstehenden Netzausbaus. Wir haben das auch heute schon ein paarmal gehört. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Es ist sinnvoll, diese Kosten auf verschiedene Schultern zu verteilen. Der Netzentwicklungsplan – Sie hatten nach den Zahlen gefragt, Herr Stoch – aus dem Jahr 2021 enthält für das Netz der TransnetBW einen Investitionsbedarf, der damals errechnet wurde, von 10 Milliarden € – die Berechnung war vor dem Anstieg der Inflationsraten; wir reden heute wahrscheinlich über einen höheren Betrag – in den nächsten Jahren bis 2025. Die EnBW will 6 Milliarden € davon schon bis zum Jahr 2025 selbst investieren. Diese Kosten würden dann von einem potenziellen Investor mitgetragen werden können, nein, mitgetragen werden müssen; deswegen macht man das. Damit wird jeder Investor kalkulieren müssen. Erst einmal ist da also eigentlich nichts zu verdienen – langfristig selbstverständlich, sonst würde da niemand mitmachen, aber es geht vor allem erst einmal um die Investitionsbedarfe. Die staatliche KfW – auch das haben wir heute gehört – hat ein Vorkaufsrecht auf einen Anteil – eine sogenannte Call-Option – von 24,95 % von TransnetBW. Wenn Sie mich persönlich fragen: Ich würde es begrüßen, wenn die KfW als stabiler, verlässlicher Ankerinvestor, der dem Bund und den Ländern gemeinsam gehört, da auch mit an Bord geht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Jetzt diskutieren wir über Sicherheit, über Souveränität – Sie kennen die Debatte über den Hamburger Hafen von vor ein paar Wochen. Deswegen drängt sich eine weitere Frage auf, nämlich: Besteht jetzt eigentlich die Gefahr, dass mit diesem möglichen Anteilsverkauf autokratische Staaten, die nicht auf dem Boden unserer verfassungsmäßigen Ordnung stehen – zumindest nicht unseren Werten entsprechen –, Zugriff auf unde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sere kritische Infrastruktur erhalten? Das ist in dem Bieterverfahren klar geregelt. Der Ministerpräsident hat die Antwort auf diese Frage auch schon längst auf der Landespressekonferenz gegeben. Die Transnet-Anteile werden sicherlich nicht in den Einflussbereich von Chinesen, von Katarern, von Saudis – oder nennen Sie jedes andere Regime, (Zuruf von der AfD: USA!) das Sie sich an dieser Stelle vorstellen können – gelangen. Darauf können sich die Menschen im Land verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Also, worüber reden wir? Was bleibt am Ende von der politischen Debatte, wenn wir über das Risiko, dass die sensible Infrastruktur, die kritische Infrastruktur in falsche Hände geraten könnte, reden? Da geht es um eine ganz banale Abwägung – so banal ist die eigentlich gar nicht, aber am Ende geht es um eine Abwägung – zwischen den Vor- und Nachteilen eines Teilverkaufs der Transnet. Ich hatte den massiven Investitionsbedarf in die Netze angesprochen. Dieser Bedarf ist übrigens deswegen so groß – ich glaube, auch darüber müssen wir einmal ein paar Takte verlieren –, weil politische Entscheidungen den Netzausbau in den zurückliegenden Jahren immer wieder verteuert und auch immer wieder behindert haben. Ich erinnere daran, dass allein schon die Erdverkabelung den Bau von SuedLink massiv verteuert und damit auch um Jahre verzögert hat. Das geschah nicht deshalb, weil ein privater Investor mitgemischt hat, sondern das hat auch etwas mit der Bayerischen Staatsregierung zu tun. Sie erinnern sich an die Sätze von Ministerpräsident Seehofer, der damals von den „Monstertrassen“ gesprochen hat. (Zuruf) Da müssen wir uns politisch auch einmal selbst an die Nase fassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da kann man nicht mit dem Finger auf private Investoren zeigen. Aber, was ich sagen will: Die scheinbar einfache Gleichung – öffentlicher Eigner gleich schneller, gleich günstiger beim Netzausbau – gilt eben nicht so einfach. Durch die Hereinnahme von Investoren wird die EnBW an dieser Stelle auch finanziell entlastet. Bei der Umsetzung der anstehenden Vorhaben gibt es auch keinen Grund zu Zweifeln an einem günstigen Netzausbau. Und das, liebe Kolleginnen und Kollegen – –

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Muhterem Aras

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Weirauch aus der SPD-Fraktion zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Bitte schön.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich wollte noch kurz den Wortbeitrag des Kollegen Hockenberger von der CDU-Fraktion hier ins Spiel bringen. Er hat gesagt, er garantiere uns hier, dass die zum Verkauf stehenden Anteile der Transnet in öffentlicher Hand bleiben. – Das hat er gesagt: Er garantiere uns, dass die in öffentlicher Hand bleiben. (Dr. Boris Weirauch) Jetzt haben Sie erläutert, dass die KfW eine Call-Option für den Anteil von 24,95 % hat. Das wäre ja die öffentliche Hand. Jetzt frage ich Sie, auch in Anbetracht dessen, welche Position die CDU hier aufgebaut hat: Können Sie gegenüber dem Landtag versichern, dass der Anteil von 24,95 %, der jetzt noch zur Disposition steht, nicht an ein Unternehmen oder einen Fonds verkauft wird, der nicht über die öffentliche Hand kontrolliert wird? Können Sie das hier gegenüber dem Landtag heute ausschließen? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Nein, das kann ich nicht ausschließen, weil ich diese Entscheidung auch nicht treffe, Herr Weirauch. Diese Entscheidung trifft am Ende der EnBW-Vorstand, der dem Aufsichtsrat sicherlich einen Vorschlag machen wird. Ich habe den Kollegen Hockenberger aber so verstanden, dass, wenn wir uns die Mehrheitsverhältnisse anschauen, die Steuerung, die Kontrolle (Lebhafte Zurufe von der SPD: Nein! Nein! Nein!) in öffentlicher Hand bleibt und damit auch gewährleistet ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Weitere Zurufe von der SPD)

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sie haben in der Koalition auf jeden Fall noch Klärungsbedarf. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Das glaube ich aber auch! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD steht weiterhin an einem der Saalmikrofone.)

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Muhterem Aras

Die Zwischenfrage ist jetzt beantwortet. Wollen Sie jetzt noch eine weitere Zwischenfrage stellen? Dann muss ich fragen, ob der Herr Minister das zulässt. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich würde jetzt gern meine Rede weiterführen, Frau Präsidentin. (Oh-Rufe von der SPD und der FDP/DVP – Abg. Ru- di Fischer FDP/DVP: So unterschiedlich sind die In- terpretationen! – Zurufe der Abg. Dr. Boris Weirauch SPD und Carola Wolle AfD) Ich darf fortfahren?

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Minister Dr. Bayaz hat das Wort. Ich bitte weiterhin um Ruhe. Vielen Dank. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich war gerade dabei, darüber zu sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass sich eine mögliche Minderheitsbeteiligung am Ende auch auf die Energiewende auswirkt. Denn über die Netze hinaus hat die EnBW auch einen weiteren hohen Investitionsbedarf. Wenn wir es ernst meinen und von Putins Gas wegkommen wollen und wenn wir es mit dem Kohleausstieg ernst meinen, dann braucht es natürlich massive Investitionen in erneuerbare Energien, in eine Wasserstoffwirtschaft, in Elektromobilität, in „Fuel Switch“-Projekte und vieles mehr. Daher will die EnBW bis 2025 weitere 4 Milliarden € in die nachhaltige Transformation investieren. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Da hilft es natürlich auch, bei den Netzen Partner ins Boot zu holen. Da bei der letzten Debatte um externe Expertisen etwas gerungen wurde: Wenn ich Ihnen einen Ratschlag geben darf: Das Naheliegendste ist, den neuen Vorstandsvorsitzenden der EnBW in die Fraktionen einzuladen – vielleicht ist es auch schon geschehen, Herr Stoch; Sie nicken –; denn ich glaube, er kann Ihnen über die mittel- und langfristigen Perspektiven dieses Unternehmens sehr gut ein paar Dinge sagen. Ich glaube, das ist an dieser Stelle ein guter Ratgeber, um ein paar Impulse für die weitere Meinungsbildung mitzunehmen.

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Muhterem Aras

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Bonath von der FDP/DVP-Fraktion zu? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Ich möchte die Rede gern zu Ende bringen, Frau Präsidentin. Vielen Dank. (Zurufe) Ich möchte zum Schluss noch etwas sagen, nämlich zu der Frage, ob bei der Entscheidung über Verkauf oder Nichtverkauf der Anteile der Landtag beteiligt werden muss, der Landtag beteiligt werden kann. Das hat mein Haus selbstverständlich intensiv geprüft. Das ist mir wirklich wichtig: Es geht mir dabei nicht um die Abwehr von möglichen Beteiligungen, sondern es geht dezidiert um Beteiligungsmöglichkeiten. Aber die Rechtslage ist an dieser Stelle klar. Ich bin, ehrlich gesagt, beruhigt, wenn die Landtagspräsidentin die gleiche Auffassung hat wie mein Haus. Dass dann auch einmal die Regel „Zwei Juristen – eine Meinung“ gilt, spricht hier vielleicht auch eine klare Sprache. Der Landtag muss nach der Landeshaushaltsordnung beteiligt werden, wenn wir über eine unmittelbare Landesbeteiligung sprechen, die verkauft werden soll. Das gilt aber nicht für eine mittelbare Beteiligung. Die TransnetBW ist aber genau eine solche mittelbare Beteiligung. Dem Land gehört die NECKARPRI GmbH. Die wiederum ist an der EnBW beteiligt, die wiederum ist am Tochterunternehmen TransnetBW beteiligt, deswegen eine mittelbare Beteiligung. Den Einwirkungsmöglichkeiten des Landes und damit auch des Landtags sind an dieser Stelle klare Grenzen gesetzt. Eine rechtliche Diskussion müssen wir aus meiner Sicht nicht führen – aber sehr wohl eine politische. Deshalb bin ich Ihnen dankbar – und das meine ich auch so –, dass Sie das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Ich kann aus meiner Perspektive zu folgendem Ergebnis kommen: In der Gesamtabwägung der unternehmerischen Gründe für einen Verkauf eines Anteils und der Sicherheit, eine Minderheitsbeteiligung an kritischer Infrastruktur ausschließlich seriösen Investoren zu ermöglichen, sehe ich im weiteren Verlauf kein Problem für das Land und damit auch nicht für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Sicherstellung der kritischen Infrastruktur. Im Gegenteil sehe ich die Chance, das notwendige Kapital für einen schnelleren Netzausbau und einen effektiven Klimaschutz zu mobilisieren – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann sagen, die Debatte verlief exakt so, wie ich es erwartet habe. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zuruf von den Grünen) Wir haben natürlich in Kenntnis der Landeshaushaltsordnung – das habe ich vorhin in meiner Rede auch gesagt – deutlich gemacht, dass im Zentrum der heutigen Debatte, aber auch hinsichtlich der Positionierung dieses Landtags gar nicht unbedingt die Frage steht, ob der Landtag an dieser Entscheidung teilhaben muss. Der Landtag hat aus unserer Sicht politisch der Ort zu sein, an dem über eine derart wegweisende Entscheidung zu entscheiden ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Sie haben – wir haben es vom Kollegen der Fraktion GRÜ-NE gehört – geradezu einen Eiertanz aufgeführt, um uns zu erklären, dass es bei der EnBW nicht das Land sei. Herr Kollege Seimer, es tut mir leid, wir haben, was die EnBW angeht, Fehler der Vergangenheit – den Verkauf – korrigiert auf eine verfassungsrechtlich unzulässige Weise, damals durch Herrn Mappus, und wir haben heute die Möglichkeit, durch den Anteil des Landes gemeinsam mit den Landkreisen, sprich der OEW, natürlich unmittelbar Einfluss darauf zu nehmen, wie es in der Energiepolitik in Baden-Württemberg weitergeht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da hilft es auch nicht, nur schulterzuckend zu sagen: „Das sind eben Dinge, die der Vorstand entscheidet.“ Nein, ganz entscheidend ist hier die Frage, wie das Land als Miteigentümer und wie die OEW, wie die Landkreise im Südwürttembergischen mit dieser Verantwortung als Eigentümer umgehen. Es beruhigt mich tatsächlich nicht, Herr Kollege Bayaz, wenn Sie sagen, es sei ausgeschlossen, dass z. B. China, Katar oder andere Staaten Einfluss bekommen könnten. Auch bei einer Minderheitsbeteiligung – auch wenn diese „nur“ bei 24,95 % liegt – können, wie jeder weiß, der mit entsprechenden Investments Erfahrung hat, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Weiß das Herr Scholz auch?) z. B. Hedgefonds in extremer Weise Sand ins Getriebe bringen, was nicht mit den Interessen das Landes Baden-Württemberg übereinstimmt und nicht der Versorgungssicherheit dient, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Genau an dieser Stelle sehen wir einen wesentlichen Unterschied in der Positionierung. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau! – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Den Worten des Kollegen Bayaz bzw. des Kollegen von der Fraktion GRÜNE zufolge ist im Prinzip noch alles möglich – es ist alles möglich. Wenn ich Herrn Hockenberger ernst nehme (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hoffe ich doch, dass Sie mich ernst nehmen! – Abg. Manuel Hagel CDU: Das empfiehlt sich immer, ihn ernst zu nehmen!) – wenn, Herr Hockenberger –, wenn ich diese Positionierung ernst nehme, dann haben Sie heute hier garantiert, dass dieser Minderheitsanteil in öffentlicher Hand bleibt. Schauen Sie sich aber mal unseren Antrag an: Wir haben nicht gesagt: „Der Landtag muss entscheiden, dass ...“ Wir haben gesagt, es sei „die Landesregierung zu ersuchen, dafür Sorge zu tragen, dass ...“, nämlich aus ihrer Position als Miteigentümer heraus – also völlig stringent, auch was die rechtlichen Grundlagen angeht. Und dann steht da, „dass das Stromübertragungsnetz in Baden-Württemberg in öffentlicher Hand bleibt“. Da steht nicht, „in staatlicher Hand“. Es steht dort – das ist eindeutig –, dass wir wollen, dass, wenn überhaupt – darüber haben Sie hier heute viel zu wenig gesagt – Fremdkapital notwendig ist, wenn Kapital von außen notwendig ist, es Anteilseigner sind, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Wir wollen, dass im Sinne der Gemeinwohlorientierung in Zukunft bei den Partnern, die in der EnBW zusammenarbeiten, die mit der Transnet zusammenarbeiten und die für die Leitungsnetze in diesem Land Verantwortung tragen, gegeben ist, dass diese in öffentlicher Hand sind. Es ist der Landtag von Baden-Württemberg, der darüber zu entscheiden hat. Sie können unserem Antrag also gern zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldung vor. (Abg. Ulli Hockenberger CDU meldet sich. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Frau Präsidentin! Hallo!) – Moment. – Elf Sekunden. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das schaffe ich!) – Okay. (Heiterkeit bei der CDU – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Die Uhr läuft schon!) Für die CDU-Fraktion spricht noch mal Herr Abg. Hockenberger.

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Ulli Hockenberger CDU

Es war nie mein politisches Ziel, dass Sie mich ernst nehmen, Herr Stoch; mir ist wichtig, dass unser Ziel ernst genommen wird. Wenn der Minister am Schluss sagt, dass er darauf hinwirkt, dass hier seriöse Partner beteiligt werden, (Lachen bei der SPD) (Ulli Hockenberger) dann sind öffentliche Partner per se seriös. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) Das reicht uns im Moment aus. Damit ist sichergestellt, was wir im Ziel wollen: die Sicherheit der Energieversorgung. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Widerspruch bei der SPD – Zurufe von der SPD, u. a. Abg. Gabri- ele Rolland: Das war der Rückzug!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir tatsächlich keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3345. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/3775, vor, mit dem über einen neuen Abschnitt II ein Ersuchen an die Landesregierung gerichtet werden soll. Über diesen Änderungsantrag ist namentliche Abstimmung beantragt. Die Unterstützung durch fünf Abgeordnete ist gegeben. Meine Damen und Herren, wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 17/3775, zustimmt, der werfe die Stimmkarte „Ja“ in die Urne ein. Wer ihn ablehnt, werfe die Stimmkarte „Nein“ ein, und wer sich enthält, die Stimmkarte „Enthaltung“. – Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe niemanden. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis geben wir nachher bekannt. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort mit dem nächsten Punkt. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Ich möchte noch ei- ne Erklärung zur Abstimmung abgeben!) – Nachher dann. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Nach der Mitteilung des Abstimmungsergebnisses?) – Ja. Das machen wir nach der Verkündung des Ergebnisses. Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 (Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 – StHG 2023/2024) – Drucksachen 17/3500, 17/3820, 17/3821 Meine Damen und Herren, für die Dritte Beratung des Haushalts für die Jahre 2023/2024 hat das Präsidium eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Dammer, das letzte Mal hier im Stenografischen Dienst – für mich zumindest heute, aber für viele andere auch. (Beifall bei allen Fraktionen – Abg. Tobias Wald CDU: Er macht weiter, hat er gesagt! Herr Dammer macht weiter!) Aller guten Dinge sind drei. Heute ist die dritte und letzte Lesung unseres Haushalts 2023/2024. Mit diesem Haushalt wollen wir weitere Schritte machen, um erstens das Land klimaneutral zu machen und die Artenvielfalt zu schützen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) um zweitens den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken und um drittens mit Innovationsförderung den Strukturwandel in der Wirtschaft zu begleiten. Zwar dürfen wir derzeit davon ausgehen, dass einer der sogenannten schwarzen Schwäne bzw. der Trauerschwäne uns verlassen hat, nämlich die Coronapandemie, aber leider sind andere Trauerschwäne dazugekommen. (Zuruf von der SPD) Niemand weiß, wie lange sie noch in unseren Gewässern schwimmen werden: Krieg, Inflation, Energiekrise. Und der nächste Trauerschwan mit dem Namen Rezession scheint konkret im Anflug zu sein. Dennoch: Grüne und CDU gemeinsam schaffen mit diesem Doppelhaushalt die Grundlagen dafür, sowohl Krisen zu bewältigen als auch gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Für die Bewältigung von Krisen stärken wir die Rücklagen. Zugleich investieren wir in Zukunftsinvestitionen. Grüne und CDU sorgen dafür, dass unser Ländle auch für unsere Nachkommen attraktiv und lebenswert bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Darauf können wir zu Recht stolz sein. Werte Kolleginnen und Kollegen, in der vergangenen Woche haben wir intensiv über die Einzelpläne dieses Doppelhaushalts diskutiert. Die Vielfalt unserer Debatten hat uns allen vor Augen geführt: Wir fügen viele kleine und auch größere Puzzlestücke für diesen Doppelhaushalt zu einem großen Ganzen zusammen. Das sind viele kleine Beiträge wie die Unterstützung der Tafelläden, das Programm für Frauen aus dem Nordirak oder Stellen für die neuen klimatischen Entwicklungen wie Wassermangel und Dürre. Und das sind zugleich auch größere Beiträge wie die für Digitalisierung, für Klimaschutz und für Innovationslabore. All dies fügt sich zusammen zu einem großen Ganzen, zu einem gut gelungenen Haushalt 2023/2024. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Na ja, na ja!) Dies wäre nicht möglich gewesen ohne das Finanzministerium mit Minister Dr. Danyal Bayaz, Staatssekretärin Dr. Gisela Splett sowie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort, den Finanzausschuss mitsamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die Haushaltskommission in (Dr. Markus Rösler) ganz enger und sehr vertrauensvoller Abstimmung, insbesondere mit Andreas Schwarz, aber auch mit Manuel Hagel und Tobias Wald, unsere Facharbeitskreise sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der grünen Landtagsfraktion und vor allem die vielen Menschen und Unternehmen im Land, die hart für die Steuereinnahmen arbeiten und damit die finanzielle Grundlage für diesen Haushalt geschaffen haben. Ihnen allen gilt herzlicher Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Im Übrigen darf ich nochmals festhalten: Die steigenden Einnahmen des Landes sind ein erfreuliches Zeugnis für Fleiß, und keinesfalls blähen diese den Haushalt auf, wie die FDP/ DVP absurderweise behauptet. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Was denn sonst?) Konsequenter Klimaschutz, gesellschaftlicher Zusammenhalt, starke Innovations- und Bildungspolitik – diese Prioritäten sind, wie genannt, im Haushalt 2023/2024 verankert. Exemplarisch dafür haben wir erstens ein umfangreiches Klimaschutzpaket mit über 90 Millionen € aufgelegt. Darunter fallen Maßnahmen im Bereich Green Tech, Moorschutz und das Leuchtturmprojekt „Agile Batterierecyclingfabrik“ ebenso wie die Kofinanzierung des deutschlandweiten 49-€-Tickets. Ganz im Sinne der erst vorgestern beendeten Weltnaturkonferenz investieren wir auch in Maßnahmen für die biologische Vielfalt wie artenreiche Blumenwiesen, Feldvogelarten und Waldstrategie. Zweitens: Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen – quasi einem Sozialpaket – stärken wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dieser geriet während der Coronakrise stark unter Druck. Die sozialen Einrichtungen und die Menschen, die auf diese Einrichtungen angewiesen sind, stehen erneut riesigen Herausforderungen gegenüber. Deswegen stärken wir die Hilfen für Familien in schwierigen Situationen, bekämpfen Kinderarmut und fördern das Ehrenamt. Und den erfolgreichen Pakt für Integration führen wir als weiterhin verlässlicher Partner für die Kommunen weiter fort. Drittens: Mit dem Ausbau der erfolgreichen Innovationscampusmodelle investieren wir in die Zukunftsfelder Forschung und Innovation. Für Quantentechnologie, für Nachhaltigkeit setzen wir zwei weitere Innovationscampusmodelle aufs Gleis. Für Exzellenz in der Spitzenforschung benötigen wir ein breites Fundament in der schulischen Bildung. Dafür schaffen wir weitere Stellen für Lehrer und pädagogische Assistenten, stärken die Jugendsozialarbeit, zahlen in den Sommerferien für 4 000 bisher befristet beschäftigte Lehrkräfte durch und setzen auf multiprofessionelle Teams an Grundschulen. So legen wir die Basis dafür, dass unser Land d i e Innovationsregion bleiben kann, die es auch dank Theresia Bauer derzeit ist und dank Petra Olschowski weiter bleiben wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gestörte Lieferketten, Inflation und weitere Risiken und Unsicherheiten gefährden aber unsere Planungen für 2023 und 2024. Daher stellen wir in die Rücklage für Haushaltsrisiken und in eine Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 insgesamt 3,7 Milliarden € ein. Würden wir dies nicht tun, wären wir wohl bald mit der Frage konfrontiert: Welche der heute beschlossenen Maßnahmen müssen wir streichen? Deswegen zur SPD: Welche Märchen würden Sie von der SPD denn dann wohl erzählen, da Sie doch gern mehr ausgeben würden, als wir haben? Wir wollen Unsicherheiten vermeiden, denn Grün und Schwarz stehen für Sicherheit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Thomas Blenke CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Nein, für nichts!) Oder anders formuliert, werte Kolleginnen und Kollegen: Mit diesem Doppelhaushalt vertreiben Grüne und CDU die Trauerschwäne. Daher schlage ich Ihnen Zustimmung zu diesem Haushalt vor. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wald das Wort.

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Tobias Wald CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Heute erreichen wir mit der dritten Lesung die Ziellinie unseres Marathonlaufs: die Verabschiedung des Staatshaushalts 2023/2024 durch den Landtag. Ein langer und steiniger Weg mit vielen Unwägbarkeiten und Hindernissen geht zu Ende; ein Weg, gezeichnet von harter und intensiver Arbeit. Bei der Aufstellung dieses Doppelhaushalts ist die CDU-Fraktion trotz der schwierigen Rahmenbedingungen ihren haushalts- und finanzpolitischen Grundsätzen und Leitlinien stets treu geblieben: transparente und enkelgerechte Finanzpolitik, in der Vielfachkrise der Blick auf das Wesentliche, klare Prioritäten setzen und Schwerpunkte festlegen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Markus Rös- ler GRÜNE) Die Landesregierung hat dem Parlament im Oktober einen guten und krisenfesten Planentwurf im Lichte der bestehenden Rahmenbedingungen vorgelegt. In der Haushaltskommission und innerhalb der Regierungsfraktionen sowie der Arbeitskreise haben wir nach der Oktober-Steuerschätzung, welche uns nur geringe finanzielle Spielräume gegeben hat, den Haushaltsplan verfeinert, optimiert und den aktuellen Situationen – Inflation, Rezession und Haushaltsrisiken – angepasst. Ich kann für unsere Fraktion sagen: Wir haben im parlamentarischen Verfahren unser Königsrecht intensiv genutzt und die richtigen Schwerpunkte gesetzt. (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Mit diesem Haushalt halten wir die Balance zwischen Risikovorsorge und Investitionen, zwischen Vordringlichem und grundsätzlich Notwendigem. Wir investieren mit diesem Haushalt weiterhin in die Zukunft von Baden-Württemberg. Wir investieren in die Bildungseinrichtungen für die Kinder in unserem Land, wir investieren in unseren Rechtsstaat und (Tobias Wald) die innere Sicherheit, wir investieren für unsere Wirtschaft und stärken somit den Erfindergeist und die Innovationskraft, (Vereinzelt Beifall bei der CDU) wir investieren in die Stärkung des ländlichen Raums, (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) und wir investieren in unsere Universitäten sowie Unikliniken und stärken somit den Forschungs- und Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU – Zuruf: Geht doch!) Wir investieren in wichtige Projekte für das Klimaschutzland Baden-Württemberg. Dieser Doppelhaushalt leistet einen wichtigen Beitrag, damit Baden-Württemberg für die Zukunft gut gerüstet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns entschieden, die Kreditmöglichkeiten, welche uns die Schuldenbremse ermöglicht, zu nutzen, um die Haushaltsrücklage entsprechend aufzustocken. Dies ist uns allen nicht leichtgefallen – der Fraktion GRÜNE nicht und uns auch nicht –, aber diese multiple Krise ist nur schlecht planbar. Deshalb haben wir uns hierzu entschlossen. Dafür haben wir Vorsorge getroffen, um schnell handlungsfähig zu sein. Kreditermächtigungen werden eben nur dann gezogen, wenn dies auch wirklich zur Krisenbekämpfung angezeigt ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Dr. Markus Rösler und Martin Grath GRÜNE) Was nicht benötigt wird, wird selbstverständlich schnell und zügig zurückgezahlt. Jeder kreditfinanzierte Euro wird in der Rücklage für Haushaltsrisiken hinterlegt: für Wirtschaftshilfen, Kosten für die Aufnahme von Flüchtlingen, die Coronapandemie und weitere Risiken. Für die CDU-Fraktion ist klar – ich bin dankbar, dass unser Koalitionspartner hier auch mitzieht –: Wir stehen zur Einhaltung der Schuldenbremse. Das ist für uns enkelgerechte Finanzpolitik. (Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Sagt der Juniorpartner! – Gegenruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Das machen wir gemeinsam!) Wir stehen für transparente Haushaltspolitik, keine Schattenhaushalte – anders als in Berlin, lieber Herr Stoch. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die wissen halt, was die Stunde geschlagen hat! – Gegenruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE: Hoffentlich nicht das letzte Stündlein!) Der FDP-Finanzminister Lindner (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Sehr guter Mann!) legte im Bundestag mit großer Unterstützung der SPD-Fraktion einen intransparenten Haushalt vor. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Schattenhaushalte werden aufgebaut und die Gesamtverschuldung im nächsten Jahr, Herr Stoch, wird auf 500 Milliarden € aufgebläht. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja, für die Menschen in unserem Land! – Abg. Andreas Stoch SPD: Kennen Sie das Wort „Krise“?) Finanzpolitik ist immer konkret. Die Berliner Ampel verschuldet die nächste Generation so hoch wie zuvor noch keine Bundesregierung. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Die Berliner Ampel beschließt strukturelle, dauerhafte Ausgaben zulasten Dritter. Baden-Württemberg und alle anderen Länder werden dabei stets zur Ader gelassen. Für Baden-Württtemberg als Geberland im Länderfinanzausgleich bedeutet dies eine Doppelbelastung. Wir in Baden-Württemberg gehen einen anderen, einen besseren Weg. Wir ziehen in diesen Krisenzeiten mit der kommunalen Familie an einem Strang. So hat die Gemeinsame Finanzkommission eine Vereinbarung auf Augenhöhe geschlossen, und zwar die Kostentragung in Höhe von 260 Millionen € bei der Flüchtlingsunterbringung und die Investitionsförderung zum Ausbau der Kindertagesplätze in Höhe von 105 Millionen €. Wir beteiligen uns am ÖPNV-Rettungsschirm, und wir beraten heute, in dritter Lesung, auf Wunsch der kommunalen Familie noch einen Änderungsantrag, da diese sich an der Finanzierung der Bibliotheken beteiligen möchte. Einen weiteren Änderungsantrag stellen wir im Übrigen zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Denn für uns gilt: Wenn sich die Bedarfe im parlamentarischen Verfahren bei der Planaufstellung ändern, stellen wir auch Änderungsanträge in der dritten Lesung. So haben wir im Einzelplan 08 – ich bitte um Zustimmung hierfür – weniger Zuführung an den Forstbetrieb und gleichzeitig eine Stärkung unserer Waldstrategie; diese wollen wir fortsetzen. Ich glaube, das ist ein guter Antrag. Hierfür bitte ich um Zustimmung. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Krisenjahr 2022 Kredite getilgt und werden dies auch mit diesem Doppelhaushalt – in Höhe von 193 Millionen € – tun. Für uns, die CDU-Fraktion, ist klar: Steuererhöhungen, ob offen oder durch die Hintertür, gibt es bei uns nicht. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Die Ampelkoalition in Berlin geht einen anderen Weg; denn Finanzpolitik ist immer konkret. Beispiel: Jahressteuergesetz der Berliner Ampelkoalition, Stichwort Erbschaftsteuer. Hierzu habe ich letzte Woche schon ausgeführt. Sämtliche Ausgaben im Landeshaushalt, mit denen wir Gegenwart und Zukunft gestalten, sind nur möglich, wenn auch die entsprechenden Einnahmen zur Verfügung stehen und das Geld zusammengehalten wird. Deshalb sage ich Danke im Namen unserer Fraktion an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums, der Finanzämter und der gesamten Finanzverwaltung. Sie leisten wichtige und sehr gute Arbeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Tobias Wald) Doch zum Ausruhen gibt es keinen Anlass. Für eine gedeihliche Zukunft braucht es eine klare Agenda, gerade in dieser multiplen Krise, eine Agenda mit einem stabilen Fundament aus liberal-konservativen Werten, (Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD) aus soliden Staatsfinanzen, eine Agenda mit einem starken Staat als Fundament, der die richtigen Rahmenbedingungen setzt: Freiheit und weniger Bürokratie. Das ist die Agenda der CDU. Dafür handeln wir jeden Tag für die Bürgerinnen und Bürger, für unser Land. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen: „Vergiss den Anfang nicht, den Dank!“ – So Albert Schweitzer. Daher möchte ich am Ende meiner Ausführungen Danke sagen. Denn auch in diesem Jahr haben viele zu diesem guten Ergebnis der Haushaltsberatungen beigetragen; all denen möchte ich von Herzen danken: den Mitgliedern der Haushaltskommission, unserem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann, unserem Innenminister Thomas Strobl, Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Herrn Staatsminister Dr. Florian Stegmann und dem Amtschef Reiner Moser, unseren Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel und Andi Schwarz sowie meinem Sprecherkollegen Dr. Markus Rösler für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ich danke Frau Staatssekretärin Dr. Splett und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzressorts und der Fachressorts für ihre wertvolle Arbeit und die Aufstellung des Zahlenwerks. Ich danke ebenso den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss für die sachliche Beratung und den Austausch – ich würde mir manchmal eine lebhaftere Debatte im Ausschuss wünschen, aber das habe ich schon ausgeführt –, ich danke dem Team der Landtagsverwaltung für die sehr gute, professionelle Vorbereitung der Sitzungen, und ich danke den Menschen im ganzen Land, welche mit ihrer Arbeit und so mit ihrem Steueraufkommen gerade in dieser schweren Zeit das Fundament für diesen Staatshaushalt gelegt haben. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Nun wünsche ich Ihnen allen von Herzen ein gesegnetes und ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2023 Glück, Gesundheit und Gottes Segen. Die CDU-Fraktion stimmt dem Staatshaushalt 2023/2024 vollumfänglich zu. Danke schön. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Fink.

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Nicolas Fink SPD

Guten Morgen, Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr, sehr intensive Wochen liegen hinter uns allen, und wir haben uns intensiv mit Einzelplänen, Zahlen, Daten und Fakten beschäftigt. Ich möchte Ihnen zum Ende zumindest zwei Seiten aus diesem umfangreichen Werk ans Herz legen, die Sie sich über die Weihnachtsfeiertage vielleicht noch einmal anschauen. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Denn diese erklären Ihnen, warum wir, die SPD-Fraktion, eine Position einnehmen, die von dem abweicht, was wir gerade von den Vorrednern gehört haben. Es sind die Seiten 275 und 247 im Einzelplan 12. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Auf der Seite 275 finden Sie die Rücklagen, die Kollege Rösler beschrieben hat. Ich wiederhole es: Wir reden von 3,7 Milliarden €, die in eine Rücklage für schlechte Zeiten gesteckt werden. Auf Seite 247 finden Sie die geplanten Entnahmen aus dieser Rücklage. Das ist ein Leertitel. Für geplante Entnahmen steht im Haushaltsplan null Komma null. Null! Die Menschen brauchen jedoch mehr als Leertitel; sie brauchen gerade in diesen Zeiten konkretes Handeln, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, ist der Punkt, an dem wir Sie wirklich nicht verstehen. Sie fallen auf einen Enkeltrick herein – (Lachen des Abg. Ulli Hockenberger CDU – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh!) ich gehe gleich noch einmal darauf ein –, wenn von „enkelgerecht“ und von „transparent“ gesprochen wird. 3,7 Milliarden € als Rücklage! Sie haben uns in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt, es sei ja kein Geld da, um die Forderungen der SPD zu finanzieren. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Sie haben die völlig falsche Frage gestellt. Sie haben selbst gezeigt: Das Geld ist da. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Frage ist: Wann nimmt man es in die Hand? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt dafür! (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Deswegen werden wir es auch ausgeben, 2023 und 2024!) Frau Ministerin Schopper, Sie haben im Rahmen der Beratung des Einzelplans 04 gesagt, dass Sie gern einmal Dagobert Duck (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) wären und dass Sie auch sehr gern mal in Geld baden würden. Wenn Sie diese 3,7 Milliarden € Rücklagen nehmen: Ein Eineurostück hat ein Volumen von 1 cm3. Wenn der Finanzminister sich nachher mit den Sparkassen des Landes abspricht und sich diese 3,7 Milliarden € in Eineurostücken auszahlen lässt, dann sind das – ich hoffe, Kollege Gruber korrigiert mich jetzt nicht – (Heiterkeit des Abg. Gernot Gruber SPD) 3 700 m3 Euromünzen, mit denen Sie diesen Saal hier komplett bis unters Dach füllen können. Darin könnten Sie schwimmen, und dann würden die Menschen im Land sehen, wo das Problem im Land liegt. Wir schwimmen wirklich im (Nicolas Fink) Geld, doch die Menschen haben nichts davon. Das ist das Problem, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Das machen wir doch für den Inflationsaus- gleich! – Zuruf des Abg. Tobias Wald CDU) Zum Thema „Transparent und enkelgerecht“: Es ist nicht enkelgerecht, wenn Sie den Menschen im Land eine marode Infrastruktur geben, wenn Sie die Wirtschaft schwächeln lassen sowie dafür sorgen, dass Teile der Gesellschaft zurückbleiben. Genau das passiert im Moment, und das ist vieles, aber es ist nicht enkelgerecht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Abg. Tobias Wald CDU: Fake News, Herr Kollege! Fake News!) Zum Thema Transparenz: Sie haben im Einzelplan 12 dargestellt, wofür die Rücklage verwendet werden kann. Da gibt es unglaublich viele Spiegelstriche, aber wir wissen heute noch nicht einmal ansatzweise, was konkret mit den 3,7 Milliarden € passieren soll. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Deswegen eine Rücklage! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Das ist das Gegenteil von Transparenz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Genau!) Eines ist mir am Ende dieser intensiven Wochen auch noch wichtig: Wir haben erlebt, dass es momentan Feinde der Demokratie gibt. Wir erleben terroristische Gruppen, die die Demokratie stürzen wollen. Wir haben es in den letzten Wochen alle gemeinsam gezeigt, und zwar in der Art und Weise, wie wir Haushaltsberatungen führen: Wir mögen unterschiedlicher Meinung sein, am Ende aber gibt es Ergebnisse. Dies zeigt, dass die Demokratie und der Parlamentarismus funktionieren. Auch das ist eine wichtige Botschaft in diesen Zeiten, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Da hat insbesondere der Finanzausschuss – ich schließe mich dem Dank gern vollumfänglich an – intensive Arbeit geleistet: unter der Leitung des Vorsitzenden Martin Rivoir, bei dem ich mich ausdrücklich für die speditive Sitzungsleitung und das sehr, sehr gute Miteinander mit dem ganzen Team, das dahinter steht, bedanke. Diesen Dank drücke ich auch dadurch aus, dass ich den restlichen Teil meiner Redezeit ihm für die zweite Runde überlasse. Auch darauf freue ich mich. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Brauer.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Dritten Beratung zum Staatshaushaltsgesetz muss einem erst einmal etwas iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 einfallen. Die Argumente sind größtenteils ausgetauscht. Die Regierungsfraktionen haben uns öffentlich Untätigkeit vorgeworfen – wie immer –, obwohl sie keinem unserer mehr als 90 begründeten und gegenfinanzierten Änderungsanträge gefolgt sind – (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) auch wie immer. (Beifall bei der FDP/DVP) Grüne und CDU sind sich einig: Trotz Ukrainekrieg, Inflation und Energiekrise muss mehr Geld ausgegeben werden. Die Begründungen reichen von konjunkturpolitischen Argumenten wie „Man darf nicht gegen die Krise ansparen“ bis hin zu sozial gefärbten wie „Man darf die Menschen nicht alleinlassen“. Das Ergebnis ist: Der Haushalt hat erneut ein Rekordvolumen erreicht – 62 Milliarden € im Schnitt pro Jahr. Das sind fast 9 % Steigerung gegenüber dem aktuellen Haushaltsjahr. Die Neuverschuldung trägt mit mehr als 1 Milliarde € zu diesem aufgeblähten Haushalt bei, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oh!) was zu einem Gesamtschuldenstand – auch ein Rekord – von 61 Milliarden € führt. So sieht sparen – sorry: fokussieren – bei Grün-Schwarz aus – (Beifall bei der FDP/DVP) alles keine Ruhmesblätter. Die Logik des Kollegen Rösler vom letzten Freitag, dass der Fleiß der Bürgerinnen und Bürger diesen Rekordhaushalt erst möglich gemacht hat, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja!) entbehrt nicht einer gewissen Ironie, zeigt sich doch hier das grundsätzliche Missverständnis, wenn die Grünen meinen, man müsse immer jede Einnahmemöglichkeit auch gleich ausschöpfen und jeden verfügbaren Euro auch sofort ausgeben. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es! So ist es! – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Oje, oje! Das stimmt doch gar nicht! Da müsst ihr euch mal mit der SPD austauschen!) Eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger kommt Ihnen schon gar nicht mehr in den Sinn – eine Entlastung, wie sie durchaus bei der Grunderwerbsteuer möglich gewesen wäre. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Zulasten der Kommunen!) Ganz im Gegenteil: Wenn die maximal möglichen Einnahmen nicht ausreichen, um die Schulden zu decken, werden eben neue Schulden gemacht. Dabei wird die sogenannte Konjunkturkomponente genutzt. Durch schlechte Voraussagen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung ist eine Verschuldung in Höhe von 1,2 Milliar- (Stephen Brauer) den € möglich. Zudem darf die Rückzahlung von Schulden ausgesetzt werden, was den Spielraum um zusätzliche 421 Millionen € erweitert hat. An Sparanstrengungen ist da natürlich nicht mehr zu denken. Denn das würde ja im wahrsten Sinn des Wortes „Anstrengung“ bedeuten. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: 300 Millionen!) Das kann man diesen ungleichen Koalitionären natürlich nicht abverlangen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Doch!) Sie brüsten sich damit, wie viel Geld Sie in die jeweiligen Bereiche gegeben haben. Das heißt, Sie belegen Überschriften mit Eurobeträgen. Zum Teil klingt das ja ganz gut: Da wird scheinbar etwas für die Bildung getan, für den Klimaschutz oder für die Wissenschaft. Bei näherer Betrachtung stellt man allerdings fest, dass es sich oftmals um oberflächliche Symbolpolitik handelt. (Beifall bei der FDP/DVP) Man kann sagen, man habe etwas getan, wenn Geld ausgegeben wurde oder wird. Ich kann es nicht mehr hören, dieses „Man muss Geld in die Hand nehmen“. Da kommt einem sofort die Frage: Wessen Geld eigentlich? (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Ja!) „An ihren Taten sollt ihr sie erkennen.“ Die Taten der Landesregierung erschöpfen sich aber oftmals in der Ankündigung derselben. Beispiele gefällig? Da ist etwa der Klimaschutz – ein wichtiges Thema. Da werden dann 1,3 Millionen € für den Abschluss von Werkverträgen bereitgestellt, um Klimaschutzkonzepte zu entwickeln und um ein Monitoring für die Zielerreichung zu installieren. Sie setzen sich Ihre Messlatte für Ihre Klimaschutzziele so hoch, dass Sie bequem darunter durchlaufen können. (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Und dann messen Sie den Grad der Zielerreichung bzw. Nichterreichung. Falls dauerhaft keine Besserung eintritt, kann man ja noch immer Kompensationszahlungen leisten. Das ist dann der Ausweg – eine Art Ablass für das eigene Versagen bzw. die klimapolitischen Sünden. Dass die Grünen dies mit ihrer zur Ersatzreligion stilisierten Partei so praktizieren, ist nur sachlogisch. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das macht die FDP immer mit und nicht anders!) Dass die Union, die immerhin noch das C im Namen trägt, hier mitmacht, verwundert schon ein wenig. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Zu weiteren Ausgabetiteln: Sie rufen sogenannte Stakeholder-Workshops ins Leben, in denen Konzepte für die Sektorenkopplung in den Kommunen entwickelt werden sollen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Kommunen keine Belehrunde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 gen darüber brauchen, wie beispielsweise die Abwärme von Kläranlagen genutzt werden kann. Das ist ihnen durchaus bekannt. Aber eine auskömmliche Finanzierung wäre nett. (Beifall bei der FDP/DVP) Da, wo Sie direkt Verantwortung tragen, bei Ihren eigenen Liegenschaften – da hat jeder und jede Abgeordnete ein Beispiel im eigenen Wahlkreis –, sucht man verzweifelt Fotovoltaikanlagen auf den Dächern. Vielleicht wäre aber eine vorherige energetische Sanierung angezeigt. Denn solange die Wände und das Dach nicht gedämmt sind und die Fenster aus den Sechzigerjahren vor sich hin gammeln, brauchen Sie auch keine Fotovoltaikanlagen zu installieren. (Beifall bei der FDP/DVP) Zum Bereich Bildung: Sie schaffen zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer, was sehr löblich ist. Gleichzeitig verderben Sie aber mit Ihren Reformen allen Studierenden die Lust auf diesen Beruf. Das hat zunächst gar nichts mit Geld zu tun. Um das Bild vom Kollegen Fink aufzunehmen: In der Bildungspolitik brauchten wir eigentlich keinen Dagobert Duck, der in Geld schwimmt, sondern einen Daniel Düsentrieb, der gute Ideen hat. (Beifall bei der FDP/DVP und der SPD) Der Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung, die Abschaffung des Studiengangs „Realschullehrer/Realschullehrerin“ und die dementsprechende Umstrukturierung im Kultusministerium, die Tatsache, dass man auf der Realschule im G-Niveau den Hauptschulabschluss direkt anstreben kann, sowie die mangelnde Unterstützung bei der Digitalisierung sind Punkte, die einem diesen Beruf verleiden und die die Leistungsfähigkeit unseres Bildungssystems schwächen. (Beifall bei der FDP/DVP) Ihre Ergebnisse sind unterirdisch. Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule sind auf jedem Niveau schlechter als die Schülerinnen und Schüler auf dem jeweiligen Niveau in der Hauptschule, in der Realschule und auf dem Gymnasium. (Beifall des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es! – Abg. Andreas Stoch SPD: Stimmt überhaupt nicht! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Die Erklärungen bzw. Ausflüchte zu dieser Demontage unseres Bildungssystems, die mit den Damen und Herren der CDU in ungebremstem Tempo weiterläuft, sind teilweise hanebüchen. Da erklärte Ministerin Schopper, dass der Migrantenanteil ein Grund für die schlechten Leistungen darstelle. Ich dachte ernsthaft, ich hätte mich verhört. Thilo Sarrazin hat ähnlich argumentiert. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Ach, komm!) Dass wir uns hier recht verstehen: Wenn wir die Migranten bei PISA aus der Wertung nehmen, schneiden wir tatsächlich besser ab; das stimmt. Aber diese Migranten sind nun mal hier. (Stephen Brauer) Es hat keinen Sinn, zu bedauern, dass sie hier sind und die Ergebnisse unserer Lernstandstests verschlechtern. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das haben wir nicht bedauert! Falschaussage, Herr Kollege Brauer!) Es hat keinen Sinn, an dieser Stelle rein statisch vom Ende her zu denken. Diese Kinder und Jugendlichen stehen am Anfang ihrer Bildungskarriere. Sie sind Teil unserer Gesellschaft, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ja!) und sie müssen das Rüstzeug für ein gelingendes Leben bekommen. Dafür sind wir verantwortlich. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Brauer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Rösler zu?

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Stephen Brauer FDP

Das ist mein Geschenk an mich zu Weihnachten: Letzte Woche wurden meine Fragen nicht zugelassen, und jetzt lasse ich auch keine Fragen zu. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Aber nicht von mir! Ich habe Zwischenfragen zugelassen!) – Von Ihnen nicht, nein. Wenn diese Schüler aufgrund von Sprachschwierigkeiten nicht in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen, muss die Notbremse gezogen werden. Sie müssen auf ein anderes Gleis gesetzt werden, und dort muss dann wieder beschleunigt werden, damit sie den Anschluss nicht verlieren. Diese Schüler müssen schnell die Kompetenzen erhalten, die es ihnen ermöglichen, in einer der Schularten in unserem vielgliedrigen Schulsystem Fuß zu fassen. Damit helfen Sie aber auch den anderen Schülerinnen und Schülern in den Klassen, in denen im Moment gar kein Unterricht mehr möglich ist. (Abg. Tobias Wald CDU: Ist das eine bildungspoliti- sche Rede oder eine Rede zum Haushalt?) Frau Schopper, Sie sagten in einem Interview mit der „Südwest Presse“, es könne sein, dass manche Schüler die Grundschule als Analphabeten verlassen. Ich sage: Nein, das darf nicht sein, auf keinen Fall darf das passieren, (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bravo!) und es ist Ihr Job, das zu verhindern. Herr Kollege Dr. Schütte, Sie haben letzte Woche mit Balkendiagrammen herumgewedelt und erzählt, wie toll wir doch eigentlich seien – und diese Ministerin leistet vor der Presse diesen Offenbarungseid. Wie passt das eigentlich zusammen? Ihr Allheilmittel Binnendifferenzierung in den weiterführenden Schulen hilft hier auch nicht weiter, sondern verschlimmert die Situation noch. Multiprofessionelle Teams helfen da auch nicht weiter; sie stellen nur ein Herumdoktern an Symptomen dar. Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Ministerin Schopper, ich appelliere an Sie: Tun Sie etwas für diese brachlieiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 genden Potenziale! Wir brauchen diese Menschen als zukünftige Arbeitskräfte – aber nicht nur; wir brauchen sie auch als Teil unserer freien Gesellschaft, als mündige Bürgerinnen und Bürger, die unsere Demokratie tragen. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Bravo!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Brauer, lassen Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Steinhülb-Joos zu?

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Stephen Brauer FDP

Nein.

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Muhterem Aras

Auch kein Weihnachtsgeschenk?

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Stephen Brauer FDP

Nein. Ich muss fertig werden. (Abg. Tobias Wald CDU: „Ich muss fertig werden“! – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Es wird ja nicht angerechnet!) Demokratie darf durchaus etwas kosten, und wir lassen sie uns bzw. alle Bürger auch etwas kosten. Aber auch das hat Grenzen. Im Hinblick auf die schwierigen Zeiten, die auf uns zukommen, hier mein zweiter Appell: Machen Sie diese Wahlrechtsreform rückgängig! (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sie haben doch zuge- stimmt!) 220 statt 120 Abgeordnete, das ist schlichtweg nicht vermittelbar. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, wehren uns nicht deshalb gegen die Vergrößerung des Landtags, weil wir populistisch Punkte machen wollen; wir sehen die Gefahr, dass der Landtag von Baden-Württemberg als Selbstbedienungsladen angesehen wird. Mein Wunsch zu Weihnachten ist: Gehen Sie nach der Debatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes unter Tagesordnungspunkt 7 in sich, und führen Sie sich vor Augen, wie eine bauliche Veränderung des Landtagsgebäudes – dieses Gebäudes hier –, welche bereits ab 160 Abgeordneten erforderlich ist, wahrgenommen wird. Stellen Sie sich vor, wie eine Erweiterung bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, eine Erweiterung, die pro Legislatur 25 Millionen € zusätzlich kostet – und das ohne die Baumaßnahmen. Viel Erfolg beim Nachdenken und frohe Weihnachtstage. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Bernd Gögel AfD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Podeswa.

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Dr. Rainer Podeswa AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir leben in einer „Zeitenwende“, wie der Herr Bundeskanzler festgestellt hat. Zehn Minuten Redezeit für einen Haushalt mit einem Volumen von über 123 Milliarden € deuten darauf hin. 123 Milliarden € Steuergeld spielen bei den Altparteien in der Zeitenwende wohl keine Rolle mehr. Allerdings müssen wir (Dr. Rainer Podeswa) bei zehn Minuten Redezeit leider auch die traditionellen Danksagungen, wenn auch nicht ausfallen lassen, so doch verkürzen. Der Landtag wird heute den grünen Landeshaushalt beschließen. Das war sicherlich eine große organisatorische Kraftanstrengung, insbesondere eine große Kraftanstrengung für alle beteiligten Mitarbeiter, denen die AfD-Fraktion ihren herzlichen Dank dafür ausrichtet. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Insbesondere gilt unser Dank dem Büro des Finanzausschusses und – das muss einfach besonders hervorgehoben werden – der unermüdlichen Frau von Garnier. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Liebe Frau von Garnier, ganz herzlichen Dank. Meine sehr geehrten Kollegen Abgeordneten, kommen wir nun aber zur Zeitenwende und zu einem Landeshaushalt, in welchem wir die Zeitenwende vergeblich suchen. War der Haushaltsentwurf vor dem Hintergrund einer unsicheren Einnahmeseite noch von einem zurückhaltenden „Weiter so!“ geprägt, so haben die Regierungsfraktionen in den Beratungen dann noch einmal richtig Gas gegeben. Weitere 2,4 Milliarden € wurden ausgegeben und insbesondere Schuldenmilliarden aufgesattelt. Obwohl die Rufe, Gas zu sparen, doch allgegenwärtig sind, sind vom Haushaltsentwurf des Herrn Finanzministers nach dieser Ausgabenorgie der letzten zwei Monate nur noch Trümmer übrig geblieben. Herausgekommen ist ein Rekord – ein Ausgabenrekord und ein Schuldenrekord. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ein Haushalt, der die Botschaft enthält, alles könne irgendwie so weitergehen wie bisher, ist zu wenig. Zukünftigen Haushalten droht ein Desaster. (Beifall bei der AfD) 1,8 Milliarden € höhere Steuereinnahmen im Jahr 2022 und 2,5 Milliarden € höhere Einnahmen im Planungszeitraum des Doppelhaushalts – zusammen 4,3 Milliarden € mehr von den Menschen in Baden-Württemberg an hart erarbeitetem Steuergeld. Was machen die grünen Regierungsfraktionen aus diesem zusätzlichen Geldsegen? Statt Schulden zu tilgen, wie im Haushaltsentwurf noch vorgesehen, werden 1,2 Milliarden € zusätzliche Schulden aufgenommen. Das ist grüne Mathematik. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) Nachhaltig ist das aber nicht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Gefühlt ein volles Dutzend Mal haben wir hier gehört: zukunftsfester, enkelfester Haushalt. Die Zukunft sollte allerdings nicht nur den Zeitraum von morgen überdecken, sondern möglichst über die Legislaturperiode hinausgehen. Was sagt die mittelfristige Finanzplanung dazu, die über fünf Jahre geht? Was sagt die Drucksache 17/3502 dazu? Schon im Jahr 2024 werden im Landeshaushalt 2 Milliarden € fehde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 len – und das bei eingeplanten tariflichen Personalkostensteigerungen in Höhe von 2,3 % und bei Kreditmarktzinsen für den Schuldendienst aus der Zeit von Negativzinsen. Bei realistischen Personalkostensteigerungen – hier sprechen wir durchaus eher von 8 % als von 2 % – und bei marktgängigen Schuldenzinsen erhöht sich das zukünftige Haushaltsdefizit schon im Jahr 2024 auf über 5 Milliarden € pro Jahr. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wir haben aber Langläufer!) Das ist die Antwort der Regierung auf den öffentlichen Ruf nach einer Begrenzung der Kosten. Dass von einer solchen Regierung, die auch in diesem Haushalt wieder die Personalkosten erhöht und wieder Neueinstellungen vorgenommen hat, keine Anstrengungen zu erwarten sind, eine effiziente Organisation der Ministerien vorzunehmen, ist nicht verwunderlich. Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag zur Reduzierung der Stellenzahl bei den Ministerien wurde natürlich abgelehnt. (Vereinzelt Beifall) Während die Menschen in Baden-Württemberg den größten Reallohnverzicht seit Bestehen des Landes verkraften müssen, gibt die grüne Landesregierung kräftig Gas beim Stellenaufbau. Die Unternehmer in Baden-Württemberg stehen wegen unbezahlbarer Energiekosten vor großen Problemen, zum Teil vor den Trümmern ihrer Existenz. Das ist grünen Politikern völlig egal. Die grüne Umweltministerin, Frau Walker, schwadroniert in dieser existenzbedrohenden Krise hier im Plenum darüber, dass die Kernkraftwerke gerade einmal 1 % des Bedarfs beitragen – so wörtlich; vergleiche das entsprechende Plenarprotokoll –, eine wahnhafte Falschaussage, oder Fake News, wie man heute sagt. Da kann man dieser grünen Ikone nur zurufen: Wenn Sie das Kernkraftwerk Neckarwestheim abschalten, geht jetzt hier das Licht aus. (Beifall bei der AfD) Was für eine unglaubliche Realitätsverleugnung! Hören Sie endlich auf, die Bürger von Baden-Württemberg für dumm zu verkaufen, und hören Sie auf, die Wälder in Baden-Württemberg in Industriewindparks zu verwandeln. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Kein Wind mal doppelt so viele Windkraftanlagen ergibt noch immer keinen Wind und keine gesicherte Stromversorgung. (Zuruf von der AfD) Das sind die Grundrechenarten – welche die Hälfte der badenwürttembergischen Grundschüler wegen der von Ihnen zu verantwortenden Bildungsmisere ebenfalls nicht mehr beherrschen. Man könnte fast meinen, da steckt System dahinter, und die Anträge der AfD zur Stärkung des Bildungswesens wurden aus diesem Grund abgelehnt. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der AfD) Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der Schulfähigkeit bei der Einschulung, wie von der AfD-Fraktion mit dem „Gute Schulstart“-Gesetz eingebracht, wurden noch nicht einmal er- (Dr. Rainer Podeswa) wogen. Die durch höhere Schülerzahlen zusätzlich erforderlichen Lehrerstellen – mathematisch ausrechenbar – wurden im Haushalt nicht vollständig berücksichtigt. Maßnahmen zur Deckung des zukünftigen Lehrkräftebedarfs: Fehlanzeige. Das ist nicht nur „eigentlich“ ein Skandal, es ist ein ausgemachter Skandal, meine Kollegen Abgeordneten, (Vereinzelt Beifall bei der AfD) und kennzeichnet diesen Haushalt. Vom schwäbischen „Cyber Silicon Valley“ schwätzen, vom weltweiten KI-Standort fabulieren und das Bildungssystem in Baden-Württemberg erodieren lassen – so wird das nichts mit „Clever-LÄND“. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Da wundert nicht, welches Bild viele andere Nationen von „THE LÄND“ haben: Da ist ein Land mit erhobenem moralischen Zeigefinger unterwegs, das seine eigenen Hausaufgaben nicht gemacht hat und auf vielen Ebenen – ob Wirtschaft, ob Bildung, ob Klima- und Energiepolitik – den Anschluss verliert. Wer dann noch jedem die Welt erklären und ihn bekehren möchte, der hat den eigenen Kompass längst aus dem Blick verloren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Diese letzten beiden Sätze sind im Übrigen ein fast wörtliches Zitat des Chefredakteurs der „Heilbronner Stimme“, Herrn Uwe Ralf Heer, vergleiche die Ausgabe vom 3. Dezember 2022 auf der Titelseite. Wenn schon ein gewöhnlich links-wokes Regierungsverkündungsblatt wie die „Heilbronner Stimme“ so eine Meinung publiziert, (Lachen des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) muss der Verfall einstiger Stärke im Ländle schon weit fortgeschritten sein. Passend dazu und zu diesem Haushalt ist dann auch die offizielle Startseite der „THE LÄND“-Kampagne des Staatsministeriums. Die offizielle Startseite lautet: „FÜR ALLE TRÄUMER*INNEN“. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten der beiden grünen Regierungsfraktionen, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) nutzen Sie die kommenden besinnlichen Tage zur Selbstreflexion. Erweisen Sie den Bürgern von Baden-Württemberg einen Dienst, und eröffnen Sie dem Land Zukunftsperspektiven. Treten Sie zurück! (Lebhafter Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Bayaz das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind am Ende eines Jahres angekommen, das wir uns wahrscheinlich alle komplett anders vorgestellt hatten und das für uns aliode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 le, für die Menschen, die Gesellschaft, natürlich auch ein extrem herauforderndes Jahr war. Ich bin dankbar – ich bin heute ganz besonders dankbar –, dass wir trotz dieser schwierigen Zeit und trotz der vielen Unsicherheiten, mit denen wir agieren müssen, diesen Doppelhaushalt hier und heute verabschieden können. Ich finde, es waren gute und sachliche Beratungen, und diese Beratungen hier im Parlament haben gezeigt, wie gefestigt unser Land, wie gefestigt unsere Institutionen und wie gefestigt unsere Werte in schwierigen Zeiten sind. Unsere Demokratie funktioniert, gerade auch in der Krise. Dafür gleich zu Beginn meinen Dank an Sie, die Fraktionen; das ist ganz maßgeblich auch Ihr Verdienst, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir haben gemerkt, auch in diesem Jahr: Jede dieser Fraktionen hat eine ganz spezielle Rolle. Da gibt es die einen, die sitzen hier in der Regierung und in Berlin in der Opposition; es gibt die anderen, die regieren in Berlin und sitzen hier in der Opposition; und es gibt meine Partei, die in Stuttgart wie auch in Berlin regieren darf. Jede dieser Konstellationen bringt Herausforderungen, Widersprüche, auch Dilemmata mit sich. Das ist aber keine Schwäche, das ist eine Stärke des Föderalismus. Eine Stärke des Föderalismus ist es auch, konsequent die Interessen des Landes nach vorne stellen zu können – und dazu an der einen oder anderen Stelle auch mal Parteiinteressen in den Hintergrund rücken zu lassen. Die vergangenen Wochen und Monate haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, hier einen Ministerpräsidenten zu haben, der in der Lage ist, gegenüber der Bundesregierung – auch seiner, auch meiner Bundesregierung, der Bundesregierung, an der wir beteiligt sind – konsequent die Interessen unseres Landes in den Mittelpunkt zu stellen. Ich kann es an dieser Stelle auch mal in aller Offenheit sagen: Auch Winfried Kretschmann hat einen großen Anteil daran, dass sich der Bund stärker an den Kosten dieser Krise beteiligt, als das in Berlin anfangs geplant war. Und davon haben wir, das Land, in diesen Haushaltsverhandlungen profitiert. Deswegen mein Dank auch an den Ministerpräsidenten, liebe Freundinnen und Freunde. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Gabriele Rolland SPD: Es gibt noch einen an- deren Freund!) – Sie geben die Dankeswünsche dann auch direkt an ihn; vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, als direkte Folge dieses Krieges, als Folge der durch Russland erzeugten Energiekrise, sind zuletzt immer wieder Probleme und Herausforderungen für unser bislang so erfolgreiches Geschäftsmodell als Industrieland, als Exportland thematisiert worden. Da liest man manchmal etwas von Deindustrialisierung; (Abg. Anton Baron AfD: Das ist Fakt!) da liest man manchmal was vom „Ende der Globalisierung“. Ich finde, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Aber natürlich müssen wir diese Anzeichen ernst nehmen. Baden-Würt- (Minister Dr. Danyal Bayaz) temberg hat seinen Wohlstand dem freien Handel und auch einer starken Industrie zu verdanken, (Zuruf von der AfD: Aha!) und wir dürfen nicht den Fehler machen, die anstehenden Herausforderungen irgendwie als schicksalhaft zu verstehen und uns ihnen zu ergeben. Erst kürzlich nämlich hat uns eine Studie bescheinigt, dass wir uns unter den Top Drei der innovativsten Regionen der Welt, direkt hinter Kalifornien und Massachusetts, befinden. Das zeigt: Baden-Württemberg ist ein starkes Land. Mit diesem Haushalt arbeiten wir, die Landesregierung, gemeinsam in der Koalition daran, dass es auch so bleibt. Wir können das nicht garantieren. Was wir aber garantieren können, ist: Wir geben uns die größte Mühe, dass es so bleibt. Darauf können sich die Leute in diesem Land verlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir waren vor ein paar Wochen in den USA. Einige von Ihnen hier im Parlament waren dabei. Die Vereinigten Staaten sind ein wichtiger Handelspartner und ein großer Absatzmarkt für die Unternehmen in unserem Land und ihre Produkte. Sie sind natürlich auch Wettbewerber. Das merken wir gerade beim Inflation Reduction Act. Deswegen war es richtig – und deswegen war es auch wichtig –, dass wir diese Reise gerade in dieser schwierigen Zeit unternommen haben. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wir haben uns in Pittsburgh angeschaut, wie wichtig Universitäten und ihre unternehmerischen innovativen Ökosysteme für Regionen sind, die sich mitten in einem industriellen Transformationsprozess befinden. Wir wollen aber auch etwas anders machen. Denn anders als Pennsylvania, eine ehemals sehr erfolgreiche Kohle- und Stahlregion, wollen wir nicht erst dann handeln, wenn vormals erfolgreiche Industriezweige in Schwierigkeiten geraten, mit all den sozialen Folgekosten. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Wir wollen die Transformation frühzeitig, aktiv und aus der Position der Stärke gestalten. Darum geht es. Genau da setzt auch dieser Haushalt an, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich will deswegen ganz zu Beginn erwähnen: Die laufenden Hochschulfinanzierungsvereinbarungen sichern den Universitäten, den Hochschulen in unserem Land einen stetigen Mittelaufwuchs. Nicht ohne Grund verfügt kein anderes Land in der Bundesrepublik über mehr Exzellenzuniversitäten als wir in Baden-Württemberg. Damit das so bleibt, haben wir die Ausschreibungsprozesse der Exzellenzstrategie für die Universitäten in unserem Land mit diesem Haushalt weiter unterstützt. Wir wollen unseren Standort für Spitzenforscherinnen, für Spitzenforscher weiter attraktiv halten. Warum? Der Grund ist ganz simpel. Egal, ob es um die Bereiche KI, Quantentechnologie, Health Care, Life Science oder Ingenieurwissenschaften geht, all diese Disziplinen sind wichtige Wissenschaftsfelder, die für Innovation und Zukunftsfähigkeit unseres Landes stehen. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Natürlich leisten auch jeder Absolvent und jede Absolventin einen Beitrag, indem sie einmal Fachkräfte werden. Daran mangelt es gerade an vielen Stellen. Natürlich lösen wir das Fachkräfteproblem nicht allein mit exzellenten Universitäten und Hochschulen. Aber Bildung und Forschung sind zentrale Voraussetzungen. Deswegen fließt in diesem Doppelhaushalt von über 120 Milliarden € auch jeder dritte Euro in Bildung und Forschung. Ich finde, das ist erst einmal eine Ansage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ja, das kann uns nicht zufriedenstellen. Wir haben das eben – berechtigterweise – in einigen Reden gehört. Wir nehmen sehr ernst, dass unser Land in bundesweiten Bildungsrankings schlechter abschneidet, als wir es eigentlich gewohnt sind. Auch deswegen waren schon im Regierungsentwurf 700 neue Stellen für Lehrkräfte enthalten. Und schon im Regierungsentwurf war die Realisierung des MINT-Gymnasiums in Bad Saulgau enthalten. Gerade in den Naturwissenschaften, gerade in der Mathematik müssen wir uns anstrengen, damit wir – ich sage es mal etwas flapsig – die Robert Boschs und die Bertha Benz’s von morgen „produzieren“, die den wirtschaftlichen Erfolg für dieses Land erarbeiten und am Ende auch die Grundlage für sozialen Zusammenhalt bei uns im Land schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hatte immer wieder gesagt: Dieser Regierungsentwurf wird sich nach der Herbstprojektion, nach der Steuerschätzung, nach den Verhandlungsergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz verändern. Und das hat er getan. Denn wir haben einerseits Klarheit über die Entlastungspakete bekommen und haben uns die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse wegen der angespannten Lage noch einmal vorgenommen, weil sie uns neue Spielräume im Kampf gegen die Krise eröffnet hat. Wir konnten auch bei vielen Innovationsthemen, die ich gerade schon erwähnt habe, noch einmal draufsatteln – besser gesagt: Sie, die Fraktionen, konnten an dieser Stelle draufsatteln –, vom Cyber Valley über Innovationscampusmodelle für Health Care, Life Science, Mobilität und Nachhaltigkeit. Außerdem werden wir ein Quanteninnovationscluster für Wasserstofftechnologie, einen eigenen Geschäftsbereich bei der Fraunhofer-Gesellschaft schaffen. Wir, das Land, wollen das machen, damit wir in diesen Zukunftsfeldern gut und breit aufgestellt sind und den Transformationsprozess aktiv mit beschleunigen. Wir wollen nicht stehen bleiben bei Forschung und Wissenschaft, sondern wir wollen besser und schneller werden in der Ausgründung, in der Kommerzialisierung von Ideen, beim Know-how-Transfer. Deswegen werden wir auch unsere Frühphasenfinanzierungsprogramme „Start-up BW Pre-Seed“ und die 14 „Startup BW“ Acceleratoren bei uns im Land weiter mit Mitteln ausstatten. Trotz Energiekrise kommt die Zukunftsfähigkeit des Landes also auch in diesem Haushalt nicht zu kurz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Warum ist das möglich? Das ist auch deswegen möglich, weil wir in der Pandemie bei allen Herausforderungen, die wir hat- (Minister Dr. Danyal Bayaz) ten, immer versucht haben, möglichst vorausschauend zu agieren. Und weil wir uns auf Risiken vorbereitet haben. Herr Fink, Sie hatten in der letzten Woche eine kleine „Basketballrede“ gehalten. Wir haben uns ein paarmal die Bälle hin- und hergespielt bei der Frage, wie viel Geld jetzt eigentlich zur Verfügung steht. Den Ball nehme ich gern noch einmal auf und will ihn auch gern noch mal zu Ihnen zurückspielen: Man kann unterschiedlicher Meinung bei der Frage sein: Wie viel Risikovorsorge ist nötig, und wie viel kann man investieren? We agree to disagree. Aber ich glaube, es geht darum, die Fakten anzuerkennen, welche Mittel wir in die Vorsorge stecken. Darauf möchte ich gern noch einmal einen Blick werfen; denn ich habe das Gefühl, dass da die eine oder andere Botschaft noch immer nicht ganz verinnerlicht wurde. Zunächst einmal: Die Zahl von 3,7 Milliarden €, die Sie erwähnt haben, ist schon wieder veraltet. Auch das hatte ich schon beim Einbringen des Regierungsentwurfs vorgetragen. Wir hatten mittlerweile abermals eine Anpassung an die Inflation bei der Einkommensteuer durch die Bundesregierung. Das waren strukturell eine halbe Milliarde Euro. Wir haben beim Regierungsentwurf genau für solche Dinge auch Vorsorge getroffen, also für Steuermindereinnahmen. Das zeigt, wie wichtig es ist, an dieser Stelle Vorsorge zu treffen. Allerdings steht das Geld jetzt für die beiden Jahre auch nicht mehr zur Verfügung. Bei einer Rücklage haben wir natürlich Themen genannt, mit denen wir uns beschäftigen wollen: steigende Baupreise bei unseren Bauprojekten, steigende Energiepreise – wir bekommen gerade aus vielen Bereichen der Verwaltung Briefe dazu –, Tarifsteigerungen. Die Tarifsteigerungen wurden heute in der Debatte auch schon angesprochen. Rechnen Sie einmal aus, was ein oder zwei Prozentpunkte mehr bei Tarifsteigerungen bedeuten. Wir können uns alle vorstellen, in welcher Größenordnung wir uns diesmal bewegen. All diese Dinge sind unklare Risiken, und dafür haben wir Vorsorge getroffen. Wenn Sie die Rücklagen, die noch frei sind, nehmen und auf das Gesamtvolumen dieses Haushalts umlegen, dann reden wir vielleicht von einer Größenordnung von 2 %. Ein Risikomanager würde sagen, das ist eher zu wenig als zu viel. Wenn es zu viel sein sollte, dann lieber einen Tick zu viel als einen Tick zu wenig. Denn wenn wir es so machen würden wie Sie, dann würden wir einen Haushalt einbringen, der schon am 1. Januar 2023 die Rücklage mehr oder weniger verbraten hätte. Dann stünden wir in einem halben Jahr vielleicht mit abgesägten Hosen da. Das kann nicht unser Interesse sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU) Wir müssen uns immer wieder vor Augen führen: Wir reden über einen Zeitraum von zwei Jahren. Das ist ein Doppelhaushalt. Führen Sie sich einfach einmal vor Augen, was im letzten halben Jahr passiert ist. Es ist auch deswegen so klug, weil wir nicht wissen, wie lange der Krieg in der Ukraine dauern wird, und weil wir nicht wissen, wie viele Menschen noch zu uns kommen und Schutz suchen werden. Deswegen: Statt irgendwelcher Stunts am Rande des verfassungsmäßig Zuläsiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sigen gehen wir mit diesem Haushalt einen seriösen Weg. Ich finde, das ist einfach verantwortungsvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Was ebenfalls wichtig ist: Die Investitionen und die Risikovorsorge erfolgen ja zusätzlich. Sie erfolgen zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Denn natürlich soll das Land nicht von der Inflation profitieren. Die inflationsbedingten Steuermehreinnahmen geben wir komplett – komplett! – an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Ich finde, das ist selbstverständlich, und das ist auch richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. In der aktuellen Krise ist es aber damit nicht getan. Besonders die Schwächsten in der Gesellschaft leiden unter der Inflation und den hohen Kosten für Strom und für Wärme. Wir haben deswegen – noch einmal, besser gesagt: Sie – im parlamentarischen Verfahren auch noch einmal ein Paket (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) zur Unterstützung der Tafeln und verschiedener Beratungsstellen geschnürt und Programme für Wohnungslose und für Familien in schwierigen Lagen aufgelegt. Wir helfen also genau dort, wo der Bedarf am größten ist. Auch viele Unternehmen befinden sich angesichts der steigenden Preise für Energie in einer akuten Notlage. Die Bundesregierung hat das Thema mit der Strom- und Gaspreisbremse adressiert – wenn Sie mich fragen, etwas zu spät; ich hatte ja im Sommer einen Vorschlag eingebracht, zusammen mit der Wirtschaftsweisen, Frau Grimm. Jetzt kommen die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse – besser als nichts. Aber wir haben immer gesagt, wir wollen als Land zusätzlich zu den Bundeshilfen dann einsteigen, wenn wir wissen, es gibt einen Gap, eine Lücke, die wir überbrücken müssen. Da setzen wir an mit dem bewährten Liquiditätskredit Plus der L-Bank. Das ist eine schnelle, eine unkomplizierte, eine unbürokratische Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, für Start-ups, für Freiberufler. All die kommen hier in den Genuss, wenn sie es wirklich brauchen. Dadurch können wir genau diese Zeit überbrücken, bis die Bundeshilfen greifen. In der vergangenen Woche wurde ja von der Opposition hier im Haus oft auf die Hilfsprogramme in anderen Ländern verwiesen. Ich kann wirklich nur empfehlen, sich einmal schlauzumachen, wie viele Euro da eigentlich schon abgeflossen sind. (Abg. Tobias Wald CDU: Null Euro sind abgeflos- sen!) Deswegen haben wir diesen Aktionismus eben nicht mitgemacht. Wir haben darauf gewartet, bis die Konkretisierung des Bundes steht, und geschaut: Wo besteht weiterer Unterstützungsbedarf? Das haben wir mit diesem Haushalt schnell und zuverlässig gemacht. Wir haben also keine Versprechen gemacht, die wir am Ende nicht einhalten können – ich glaube, da sind wir alle durch die Pandemie auch etwas schlauer geworden –, sondern wir prüfen tatsächlich die Notwendigkeiten. Wir achten darauf, dass das Ganze zielgenau ist und am Ende auch ankommt. Und ge- (Minister Dr. Danyal Bayaz) nau da haben wir auch geliefert, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Ich finde, wir haben auch geliefert, was die Unterstützung unserer Städte und Gemeinden angeht. Auch darauf können sich die Städte, die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger verlassen. Denn Putins Krieg ist der Grund, warum unser Land in diesem Jahr mehr Menschen aufgenommen hat als in den Jahren 2015/2016. Der brutale Krieg von Wladimir Putin nimmt eben keine Rücksicht auf die Zivilbevölkerung in der Ukraine. Im Gegenteil: Städte werden mit Bomben und Raketen unbewohnbar gemacht. Das darf uns auch zehn Monate nach diesem brutalen Angriff nicht abstumpfen lassen. Das müssen wir uns immer wieder in Erinnerung rufen. Zivile Opfer werden ganz bewusst in Kauf genommen. Die Energieund die Wasserversorgung des Landes werden gezielt attackiert. Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben und im schlimmsten Fall getötet. Über 172 000 Menschen sind in diesem Jahr zu uns nach Baden-Württemberg gekommen – der allergrößte Teil, über 140 000 Menschen, aus der Ukraine. Ich finde, das ist auch unsere humanitäre Verantwortung. Für Land und Kommunen ist das selbstverständlich ein großer Kraftakt. Wir, das Land, haben deswegen ganz gezielt beschlossen, dass wir trotz eigener hoher flüchtlingsbezogener Kosten, die wir in unterschiedlichen Bereichen tragen, diese Hilfen im Verhältnis 1 : 1 an die Städte und Gemeinden weitergeben. Auch da kann ich empfehlen: Rufen Sie mal in den 15 anderen Bundesländern an, und fragen Sie, wer das sonst noch tut. Ich glaube, niemand. Deswegen stellen wir mit dem Pakt für Integration auch an dieser Stelle weitere Landesmittel bereit. Ich glaube, das ist in dieser Situation richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Funktionierende Städte, funktionierende Gemeinden, das ist die Basis dafür, dass der Laden läuft, dass die Gesellschaft intakt ist. Natürlich sind unsere Verhandlungen mit der kommunalen Familie nicht immer ganz einfach. Das haben Verhandlungen so an sich. Das liegt ein Stück weit in der Natur der Sache. Aber wir haben immer konstruktiv Lösungen gefunden. Und ich finde – auch das kann man an dieser Stelle mal sagen –: Genau das macht unser Land stark, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich habe gesagt: Der Laden muss gerade in der Krise laufen. Auch deswegen haben wir ganz gezielt in einen starken, in einen funktionsfähigen Staat investiert: in den Breitbandausbau, in die Digitalisierung der Behörden in unserem Land, in die Polizei, in die Justiz, in unsere Kommunen und in die Menschen, die dort wohnen und davon profitieren. Unser Land soll sicher bleiben. Die Daseinsvorsorge soll und muss endlich im digitalen Zeitalter ankommen. Ich glaube, beides ist auch für die Akzeptanz unserer demokratischen Grundordnung wichtig. Ich hatte ja ganz am Anfang meiner Rede auch von den gefestigten Werten unserer de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Gesellschaft gesprochen. Ich finde, nicht zuletzt die Razzia im Reichsbürgermilieu vor ein paar Wochen hat gezeigt, dass wir das nicht für selbstverständlich nehmen sollten. Wir müssen stets investieren und daran arbeiten, dass es so bleibt. Der digitale und der wehrhafte Staat – zwei Seiten einer Medaille –, beides gehört zusammen. Dafür sorgen wir in diesem Haushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Selbstverständlich gibt es einen weiteren Bereich, in dem wir handeln und arbeiten müssen, damit unser Land zukunftsfähig und lebenswert bleibt. Das gilt nicht nur für Baden-Württemberg, sondern das gilt überall. Ich spreche von der Klimakrise, die ungebremst weiterläuft. Sie wird von den tagesaktuellen Herausforderungen nicht in den Hintergrund gedrängt. Das Gegenteil ist der Fall. Schon im Regierungsentwurf waren wir gegenüber der mittelfristigen Finanzplanung deswegen mit 100 Millionen € zusätzlicher Mittel für den Klimaschutz unterwegs. Diese stärkere Ausrichtung bezieht sich beispielsweise auf die Bauverwaltung, die den Klimaschutz und den Ausbau der PV-Anlagen auf den Landesgebäuden voranbringen möchte. Da geht es um die Wärmestrategie, da geht es um die Wasserstoff-Roadmap. Insgesamt sollen auf Neubauten und auf Bestandsgebäuden des Landes in den kommenden Jahren 125 000 m2 PV-Fläche entstehen, weil wir das Megaziel haben, die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu bekommen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Und ja, da müssen wir uns anstrengen. Dafür legen wir auch hier die Grundlage. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Für den Klimaschutz statten wir unsere Landesbaubehörden und die Regierungspräsidien besser aus, damit wir bei Planungsverfahren, bei Antragsverfahren, z. B. für die Windkraft, viel schneller werden. Auch beim Klimaschutz konnten wir im weiteren Verfahren noch mal nachlegen. Wir stärken z. B. die Forschung zu grünem Wasserstoff am KIT, wir fördern das Pilotprojekt einer Wasserstofftankstelle für Lkws, und wir erhöhen die Mittel für das Leuchtturmprojekt HyFab zum gezielten Markthochlauf für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien. Warum machen wir das? Durch den russischen Angriff auf die Ukraine haben wir zuletzt viel über die Gasversorgung debattiert. In Zukunft wird Wasserstoff das Gas mehr und mehr ersetzen. (Lachen des Abg. Dr. Rainer Podeswa AfD – Zurufe von der AfD) Darauf wollen wir uns vorbereiten, und da wollen wir vorn mit dabei sein. Auch dafür legen wir hier in diesem Haushalt die Grundlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Ich habe es mehrfach gesagt: In diesem Haushalt stecken trotz der schwierigen Herausforderungen ganz viel Zukunft und ganz viel Gestaltungswille. Davon zeugen nicht zuletzt über 10 % investive Maßnahmen – also wirklich rein investive Maßnahmen – in diesem Doppelhaushalt. Dieser Doppelhaushalt ist in einer schwierigen Zeit entstanden: Unsicherheit über die Gasversorgung, schwächelnde Konjunktur, die große Zahl von Geflüchteten, die späte Klarheit über die Entlastungspläne des Bundes. All das hat die Beratungen in diesem halben, Dreivierteljahr nicht ganz einfach gemacht. Aber durch fokussiertes Handeln und, wie ich finde, auch durch verantwortungsvolles Handeln haben wir pünktlich zum Ende des Jahres ein gutes Ergebnis erzielt. Dieser Haushalt wird den aktuellen Erfordernissen gerecht. Wir konsolidieren, wir investieren, wir entlasten, wir sorgen vor. So gehen wir die Herausforderungen an, die vor uns liegen, damit wir Baden-Württemberg auf Kurs halten. Das ist unser Versprechen, das in diesem Haushalt drinsteckt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren, ich habe mich eingangs bei Ihnen, bei den Fraktionen, bedankt. Ich habe mich beim Ministerpräsidenten bedankt. Der Dank gilt natürlich auch allen Mitgliedern der Landesregierung, der Haushaltskommission, dem Finanzausschuss und dessen Ausschussvorsitzendem. Wir alle wären aber aufgeschmissen – um nicht zu sagen: wir wären ziemlich aufgeschmissen –, wenn uns nicht auf kompetente und engagierte Art unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hintergrund rund um die Uhr unterstützen würden. Deswegen geht mein Dank zum Abschluss an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Parlament, in der Landtagsverwaltung und in den Ministerien, vor allem natürlich auch in meinem eigenen Haus. Wenn ich mir so manchen Überstundenzettel anschaue, dann wird mir da, ehrlich gesagt, ein bisschen mulmig. (Heiterkeit des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Aber wir befinden uns nun mal seit fast drei Jahren in einer Ausnahmesituation ohne Blaupause, ohne Erfahrung. Ihrer aller Arbeit hält das Land, ihrer aller Arbeit hält den Laden am Laufen. Dafür gebührt ihnen Respekt und unser aller Dank. Also: herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD) Meine Damen und Herren, ich komme zum Ende. Pünktlich zum Ende dieses Jahres haben wir die Weichen für 2023/2024 gestellt. Im nächsten Jahr geht es weiter. Ich wünsche Ihnen jetzt erst einmal eine erholsame Weihnachtspause. Bleiben Sie gesund, bleiben Sie stabil! Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Dr. Rösler. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Brauer! (Heiterkeit bei der FDP/DVP) Sie haben keine Zwischenfrage von mir zugelassen, und zwar mit der Begründung, wir hätten keine Zwischenfrage zugelassen. Jetzt muss ich doch ein bisschen an Ihrer Erinnerungsfähigkeit zweifeln. Denn erst in der letzten Debatte vor fünf Tagen habe ich nicht nur von Ihnen, sondern auch vom Kollegen Schweickert eine Zwischenfrage zugelassen. Ich hoffe, Sie erinnern sich noch daran. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Zum Thema Ge- schenk!) Kollege Brauer, zum Zweiten: Sie haben behauptet, unsere Kultusministerin oder wir Grünen würden es bedauern, dass es Flüchtlinge in unseren Schulen gibt. (Zuruf des Abg. Stephen Brauer FDP/DVP) Das scheint ein großes Missverständnis zu sein. Das kann man im Plenarprotokoll nachlesen, dass Sie uns unterstellt haben, dass wir das bedauern würden. Mit Verlaub, Kollege Brauer, das ist einfach „Lohkäs“. (Abg. Stephen Brauer FDP/DVP: Offensichtlich falsch verstanden!) Denn Sie wissen in diesem Fall ganz genau, dass wir genauso wie Sie, genauso wie die Kolleginnen und Kollegen von der CDU und genauso wie die Kolleginnen und Kollegen von der SPD mit der Ukraine solidarisch sind und die Kriegsflüchtlinge bei uns willkommen heißen. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Nicolas Fink SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Kollege Fink, Sie haben im Zusammenhang mit dem Einzelplan 12 darauf verwiesen, dass Entnahmen aus der Risikorücklage nicht mit Summen konkretisiert werden. Sie weisen jedoch gleichzeitig darauf hin, dass es zahlreiche konkretisierende Spiegelstriche gibt. Herr Minister Danyal Bayaz hat gerade einige davon konkret genannt. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Sie kennen die alle. Aber: Es nennt sich doch deshalb Risikorücklage, weil die Risiken noch nicht bezifferbar sind. Das heißt, es kann gar nicht anders sein, als dass da eine Null steht, weil wir die Höhe der Beträge, die auf uns zukommen, noch nicht kennen. Ich vermute, auch Sie haben keine Glaskugel. Wenn ja, dann wäre ich daran außerordentlich interessiert. Im Übrigen stehe ich – genauso wie der Finanzminister und der Ministerpräsident, wie die Grünen und wie die CDU – ausdrücklich dafür: 3 % des Doppelhaushalts – das sind 3,7 Milliarden €; nach neueren Entwicklungen ist es vielleicht schon wieder weniger – sind, wenn ich es mit der öffentlichen Debatte um Eigenkapitalquoten bei Banken vergleiche – was systematisch, das gestehe ich, etwas ganz anderes ist; nur, um ein Verständnis von den Größenordnungen zu bekommen –, nicht über Gebühr viel für die Risiken, die auf uns zukommen, die (Dr. Markus Rösler) vor uns stehen, die Sie alle kennen und die Sie auch mit vertreten. Wir wissen, dass – Herr Staatssekretär Arne Braun ist jetzt da – bei den Universitätsgebäuden zusätzliche Energiekosten in hohem Umfang auf uns zukommen, dass Investitionskosten auf uns zukommen. Das sind zwar Kosten, deren Höhe nicht belegt ist, die aber sehr wohl zu decken sein werden. Deswegen ist es aus Sicht von uns Grünen und den Kolleginnen und Kollegen der CDU richtig und wichtig, dass wir für die Risikorücklage 3,7 Milliarden € bereitgestellt haben. Das ist eine vorsichtige, angemessene Haushaltspolitik. Zu der stehen wir. Das ist richtig so. Es ist auch richtig, dass die Summen noch nicht konkretisiert sind; denn das geht gar nicht anders. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich will zum Schluss schon noch sagen, dass ich Ihre Kritik – vonseiten der SPD und der FDP/DVP – ernst nehme, dass ich es schätze, dass der Umgang miteinander kollegial ist. In diesem Sinn möchte ich vor einem weihnachtlichen Hintergrund alle Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Finanzausschuss, wie schon immer, wie schon seit Jahrzehnten, einen sachlichen und kollegialen Umgang pflegt. Dafür danke ich auch an dieser Stelle allen und wünsche eine friedliche, gesegnete Weihnachtszeit. Danke. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

Vielen Dank. – Ich erteile Herrn Abg. Rivoir für die SPD-Fraktion das Wort.

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Martin Rivoir SPD

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nun an mir als Ausschussvorsitzendem, sozusagen eine neutrale Sicht der Dinge auf unsere Haushaltsberatungen, auf die sechs Tage im Finanzausschuss zu werfen. Das will ich gern machen. Wir haben in der Tat an sechs Tagen – es waren sozusagen sechs Dreivierteltage – zusammengesessen und haben in einer großen Kollegialität beraten, natürlich auch mit dem entsprechenden Streit, der notwendig ist. Die Beratungen im Ausschuss finden nicht öffentlich statt. Der Streit ist dann hier im Parlament an den drei vollen Plenartagen für die Öffentlichkeit ausgefochten worden. Wir hatten insgesamt 587 Änderungsanträge, von denen 274 angenommen worden sind. Sie können sich zusammenreimen, von welchen Fraktionen die Änderungsanträge gewesen sind, die angenommen worden sind – wie auch immer. Kolleginnen und Kollegen, der Dank an viele, die an der Aufstellung des Haushalts, aber auch ganz konkret an der Arbeit im Ausschuss beteiligt sind, ist hier schon gesagt worden. Ich möchte trotzdem noch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender für ihre Arbeit danken, insbesondere Frau von Garnier, die hier hinten sitzt und zum Teil bis spätabends Ihre Änderungsanträge verarbeitet hat (Beifall bei allen Fraktionen) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 und auch spätabends noch mit großer Konzentration die eine oder andere nicht sinnentstellende, aber vielleicht grammatikalische Korrektur vorgenommen hat, sodass Sie alle am nächsten Morgen mit erhobenem Haupt in die Ausschusssitzungen gehen konnten. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) An dieser Stelle möchte ich jetzt einfach auch noch einmal Herrn Dammer danken. Er steht da hinten. Kollege Rösler hat es vorhin schon gesagt: Er war seit 2005 Stenograf bei uns im Finanzausschuss. Das sind sehr viele Jahre gewesen. Wir alle haben Sie ja schon im Ausschuss gebührlich verabschiedet, aber ich glaube, dass es angesichts dieser langen Zeit und dieser Treue zu unserem Haus, zum Parlament, einfach richtig und auch bitter notwendig ist, Ihnen noch einmal Applaus zu spenden. (Anhaltender lebhafter Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungsbank) Vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch zwei, drei andere Punkte ansprechen. Zum Ersten: Nach dem Ende der Ausschussberatungen gab es ja traditionell eine Abschlusspressekonferenz. Wir alle haben zur Kenntnis genommen, dass praktisch zeitgleich die Fraktionsvorsitzenden der CDU und der Grünen ebenfalls zum Haushalt eine Pressekonferenz oder ein Pressegespräch geführt haben. Ich meine, das kann man machen, muss man aber nicht machen, vielleicht sollte man es auch aus Respekt (Zuruf: Sehr gut!) vor der Arbeit des Ausschusses nicht zeitgleich mit der Pressekonferenz machen, die der Ausschuss terminiert gehabt hatte. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Das Zweite, was ich zu dieser Pressekonferenz noch sagen möchte, ist: Wir haben in unserem Ausschuss vor vielen Jahren gemeinsam die Vorgehensweise festgelegt, die ja auch etwas mit Zeitökonomie zu tun hat, dass wir zwar zu Beginn der Kapitel und der Einzelpläne Grundsatzreden halten, dann aber nicht mehr groß die Dinge begründen, sondern die Abstimmung zu den einzelnen Anträgen herbeiführen. Wenn dies nun in der Abschlusspressekonferenz – Herr Kollege Wald, Sie haben es hier auch noch einmal angesprochen – bemängelt und zum Anlass genommen wird, einem Teil des Ausschusses mangelnde Arbeitsbereitschaft vorzuwerfen, dann finde ich auch das nicht gut. Ich würde daher an dieser Stelle vorschlagen, dass wir uns vielleicht einmal vornehmen, in zwei Jahren, wenn wieder Haushaltsberatungen stattfinden, bei einem Einzelplan – ich nenne exemplarisch einmal den Einzelplan 09, weil da auch sehr viele Änderungsanträge gestellt worden sind – weniger Anträge zu stellen, sondern mehr zu diskutieren und uns mal einen ganzen Tag Zeit zu nehmen, (Abg. Tobias Wald CDU: Das hat mit Anträgen nichts zu tun! Das kann man jederzeit machen!) (Martin Rivoir) um diesen Einzelplan wirklich Punkt für Punkt durchzugehen und die Punkte, die wir seitens der Opposition vorschlagen, anzusprechen. Es ginge darum, weniger schnell zur Abstimmung zu kommen, sondern die Dinge im Detail zu besprechen. Das kann man gern so haben, und wir – auch ich selbst – würden das einmal als Wiedervorlage für die Haushaltsberatung im Finanzausschuss in zwei Jahren vormerken. Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal einen letzten Punkt ansprechen. Wir, alle zusammen, hatten ja im letzten Jahr bei den Haushaltsberatungen einen kleinen Antrag verabschiedet, der die Rolle des Parlaments etwas stärken soll, und zwar dahin gehend, dass wir gesagt haben: Wenn Minister – ich nenne jetzt einmal Frau Olschowski als Wissenschaftsministerin oder Herrn Strobl als Digitalminister – Förderbescheide übergeben und sich dabei teilweise so feiern lassen, als hätten sie das Geld selbst gedruckt, sollte immer dazugesagt und auch schriftlich mitgeteilt werden, dass das Ganze nach einem Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg stattfindet. (Heiterkeit des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE – Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Denn nicht das Ministerium macht das Geld, sondern der Landtag beschließt es. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Herr Strobl sagt das immer! – Abg. Tobias Wald CDU: Das steht auf jedem Förderbescheid! – Abg. Thomas Blenke CDU: Herr Strobl sagt das immer! Sie waren bloß nicht dabei!) Kolleginnen und Kollegen, wenn ich mir nun so anschaue, was das Resultat ist – wir haben ja auch im Finanzausschuss schon einmal darüber gesprochen und werden das auch in Bälde wieder tun –, stelle ich fest: Zwischen dem, was wir beschlossen haben, und dem, wie es umgesetzt wird, gibt es noch eine große Diskrepanz. Ich will einmal Vermögen und Bau außen vor lassen; da lese ich es auf den ganzen Bauschildern und Förderbescheiden, dass das Ganze nach einem Beschluss des Landtags von Baden-Württemberg stattgefunden hat. Ich finde, es sollte unser aller Selbstbewusstsein sein, dass wir auch gegenüber der Regierung und gegenüber den Ministerien wirklich Wert darauf legen, dass dieses Thema, dass diese Tatsache, dass wir der Haushaltssouverän sind und darüber entscheiden, eben auch bei der Außenwirkung bei der Bürgerschaft entsprechend dargestellt wird. In diesem Sinn schließe ich mich all diesen Wünschen für die Weihnachtszeit und für das neue Jahr, die hier schon geäußert worden sind, an. Ich wünsche uns allen friedliche Weihnachten und hoffe für uns alle, dass wir das Jahr 2023 deutlich friedlicher erleben als das hinter uns liegende Jahr. In diesem Sinn bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche noch eine gute Debatte am heutigen Tag. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. (Unruhe) – Es wäre nett, wenn Sie die Gespräche einstellen würden. Vielen Dank. (Abg. Thomas Blenke CDU: Entschuldigung!) Wir kommen in der Dritten Beratung zur A b s t i m - m u n g. Abstimmungsgrundlage sind die Beschlüsse der Zweiten Beratung, Drucksachen 17/3820 und 17/3821. Wir stimmen zunächst ab über den Staatshaushaltsplan 2023/2024 Hierfür ist Abstimmungsgrundlage die Drucksache 17/3820. Die hierzu eingereichten Änderungsanträge werde ich bei den Einzelplänen – es sind konkret Einzelplan 08 und Einzelplan 14 – aufrufen und zur Abstimmung stellen. Ich rufe auf Einzelplan 01 Landtag Wer stimmt Einzelplan 01 zu? Handzeichen, bitte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 01 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 02 Staatsministerium Wer stimmt Einzelplan 02 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 02 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 03 Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Wer stimmt Einzelplan 03 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 03 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 04 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Wer stimmt Einzelplan 04 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 04 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 05 Ministerium der Justiz und für Migration Wer stimmt Einzelplan 05 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 05 ist mehrheitlich zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe auf Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen Wer stimmt Einzelplan 06 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 06 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 07 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Wer stimmt Einzelplan 07 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 07 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 08 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hierzu sind zwei Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU gestellt worden. Der Änderungsantrag Drucksache 17/3840-1 betrifft Kapitel 0831 – Allgemeine Bewilligungen der Landesforstverwaltung – Titelgruppe 80 – Waldstrategie Baden-Württemberg 2050 – und fügt dem Haushaltsvermerk einen weiteren Satz an, um den gestarteten Waldstrategieprozess für BW fortzusetzen und insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Klimawandel in den Jahren 2023/2024 weiter zu investieren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Intensivieren!) Zu intensivieren, nicht „investieren“. Investieren wäre aber auch nicht schlecht. (Abg. Tobias Wald CDU: Beides!) – Also beides. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aber nicht in den Kli- mawandel!) Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zu? Bitte Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Der Änderungsantrag Drucksache 17/3840-2 bezieht sich auf Kapitel 0832 – Forst Baden-Württemberg (ForstBW) – Titel 682 21 – Zuführung in den Wirtschaftsbetrieb der Landesanstalt ForstBW – und fasst den Haushaltsvermerk neu, um eine Verstärkungsmöglichkeit im Rahmen der Waldstrategie zu schaffen. Wer stimmt dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist mehrheitlich zugestimmt. Wer stimmt Einzelplan 08 mit den soeben beschlossenen Änderungen zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 08 ist mehrheitlich zugestimmt. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Ich rufe auf Einzelplan 09 Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Wer stimmt Einzelplan 09 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 09 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 10 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Wer stimmt Einzelplan 10 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 10 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 11 Rechnungshof Wer stimmt Einzelplan 11 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 11 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 12 Allgemeine Finanzverwaltung Wer stimmt Einzelplan 12 zu? Handzeichen, bitte. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 12 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 13 Ministerium für Verkehr Wer stimmt Einzelplan 13 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 13 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 14 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Der hierzu vorliegende Änderungsantrag Drucksache 17/3840-3 betrifft Kapitel 1478 – Allgemeine Aufwendungen für Kunst, Literatur sowie die Kunsthochschulen – Titelgruppe 96 – Stärkung des öffentlichen Bibliothekswesens – und fügt einen neuen Haushaltsvermerk ein, da die kommunalen Landesverbände die in den Jahren 2023 und 2024 vorgesehenen Mittel im Jahr 2024 zusätzlich aufstocken wollen. Wer stimmt diesem Änderungstrag der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag ist einstimmig zugestimmt. Wer stimmt Einzelplan 14 mit der soeben beschlossenen Änderung zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 14 ist mehrheitlich zugestimmt. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich rufe auf Einzelplan 16 Verfassungsgerichtshof Wer stimmt Einzelplan 16 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 16 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 17 Die oder der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wer stimmt Einzelplan 17 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 17 ist einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Einzelplan 18 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Wer stimmt Einzelplan 18 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einzelplan 18 ist mehrheitlich zugestimmt. In der Dritten Beratung kommen wir nun zur A b s t i m - m u n g über das Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 Abstimmungsgrundlage ist die Drucksache 17/3821. Ich rufe auf § 1 Feststellung des Staatshaushaltsplans Wer stimmt § 1 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 2 (weggefallen) Wer stimmt § 2 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 2 mit dem Vermerk „weggefallen“ ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 3 Bewirtschaftung von Planstellen und Stellen Wer stimmt § 3 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf § 4 Kreditaufnahme Wer stimmt § 4 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 4 ist mehrheitlich zugestimmt. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Nun stimmen wir ab über die §§ 5 bis 14, die ich zusammen aufrufe: § 5 bis § 14 Wer den §§ 5 bis 14 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den §§ 5 bis 14 ist damit mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2023/2024 (Staatshaushaltsgesetz 2023/2024 – StHG 2023/2024)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Haushaltsberatungen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie der Abg. Stephen Brauer FDP/DVP und Bernd Gögel AfD) Wir sind am Ende der Haushaltsberatungen, die nicht nur für den Ausschuss für Finanzen, sondern für uns alle – für Abgeordnete, aber auch für die Regierung – einen Sitzungsmarathon dargestellt haben. Auch ich danke Ihnen allen, die zum reibungslosen Ablauf der Haushaltsberatungen beigetragen haben. Dies gilt – das haben Sie auch alle genannt – insbesondere auch für im Hintergrund mitwirkende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierung, der Ministerien und natürlich auch der Landtagsverwaltung. Vielen Dank! Tagesordnungspunkt 2 ist damit erledigt. Ich rufe noch einmal Tagesordnungspunkt 1 auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen – Teilprivatisierung der TransnetBW – Drucksache 17/3345 (Geänderte Fassung) Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/3775, bekannt. (Unruhe bei der AfD) – Sehr geehrte Abgeordnete aus der AfD-Fraktion, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Und auf der Regie- rungsbank!) ich bitte Sie, die Gespräche einzustellen. (Präsidentin Muhterem Aras) Ich habe noch einmal Punkt 1 der Tagesordnung aufgerufen und gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: An der Abstimmung haben sich 136 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 35 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 79 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich 22 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Muhterem Aras, Armin Waldbüßer. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernd Gögel, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Dr. Susanne Aschhoff, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Catherine Kern, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Niklas Nüssle, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Tobias Wald, Guido Wolf. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: GRÜNE: Norbert Knopf, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Dr. Hans-Ulrich Rülke, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. * Der Berichtsteil des Antrags Drucksache 17/3345 kann damit für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Vielen Dank. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung von Herrn Abg. Joukov, der eine Erklärung zu seinem Abstimmungsverhalten abgeben möchte.

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Michael Joukov GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nunmehr mit großer Mehrheit abgelehnte Änderungsantrag tat so, als würde die Kontrolle über TransnetBW abgegeben werden. Das ist falsch, (Zurufe von der SPD: Nein!) es ging um eine Minderheitsbeteiligung. Bereits jetzt ist ein geringer Anteil von 0,39 % der EnBW in Streubesitz, (Abg. Emil Sänze AfD: Das ist keine Erklärung zur Abstimmung! – Zurufe von der SPD) das heißt, in privater Hand. Jetzt will ich nicht 0,39 % – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Joukov, es geht um Ihre Erklärung zu Ihrem Abstimmungsverhalten.

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Michael Joukov GRÜNE

Ja.

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Muhterem Aras

Okay.

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Michael Joukov GRÜNE

Ja.

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Muhterem Aras

Bitte keinen neuen Debattenbeitrag.

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Michael Joukov GRÜNE

Jetzt will ich 0,39 % nicht mit 24,95 % vergleichen – keine Frage. (Abg. Anton Baron AfD: Wie haben Sie denn abge- stimmt? – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Aber diese Abwägung ist nicht erfolgt. Deswegen ist es überhaupt nicht problematisch, (Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) der festen Überzeugung zu sein, so wie ich – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Joukov, ich muss Sie noch mal darum bitten: Es geht um eine Erklärung Ihres Abstimmungsverhaltens und nicht um einen neuen Debattenbeitrag. (Abg. Thomas Blenke CDU: Wie haben Sie denn ab- gestimmt?)

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Michael Joukov GRÜNE

Genau. – Es ist nicht problematisch, so wie ich der festen Überzeugung zu sein, dass Netze in die öffentliche Hand gehören, und trotzdem gegen den Antrag gestimmt zu haben, wie ich es getan habe (Abg. Gabriele Rolland SPD: Oh, oh, oh! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Emil Sänze AfD) – ja, meine Damen und Herren –, weil diese Abwägung, ab welchem Anteil Privater diese Beteiligung schädlich sein soll, weder erfolgt ist noch angestrebt wurde. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das haben wir deutlich gesagt!) Deswegen, bevor die Legendenbildung anfängt – –

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Muhterem Aras

Herr Abg. Joukov, sorry. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist gar nicht Bestand- teil der Geschäftsordnung! – Zuruf der Abg. Gabrie- le Rolland SPD) – Nein. – Jetzt bitte ich erst einmal um Ruhe im Saal, und ich bitte Sie, Herr Abg. Joukov, zum Ende zu kommen. (Abg. Emil Sänze AfD: Was soll denn das? – Weite- re Zurufe, u. a.: Nein!)

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Michael Joukov GRÜNE

Genau. – Deswegen habe ich ungeachtet meiner Überzeugung, dass Netze mehrheitlich in die öffentliche Hand gehören, mit Nein gestimmt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das nennt man politische Schizophrenie! – Weitere Zurufe, u. a. der Abg. Klaus Hoher FDP/DVP und Emil Sänze AfD) Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 1 erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes – Drucksache 17/3462 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration – Drucksache 17/3542 Berichterstattung: Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke (Unruhe) – Es ist einfach unglaublich laut, auch wenn es die letzte Sitzung in diesem Jahr ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nochmals um Ruhe. Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Poreski.

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Thomas Poreski GRÜNE

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bereits in der ersten Lesung und im Sozialausschuss die Gelegenheit, die Neuregelung des Betreuungsrechts und die Umsetzung im Land zu beraten. Deswegen kann ich mich relativ kurzhalten. Es ist ein gutes Bundesgesetz, das ähnlich wie das Bundesteilhabegesetz einen Paradigmenwechsel darstellt – von der Fürsorge zur Teilhabe, zum Empowerment. Die Umstellung ist keine rein technische Frage, sondern sehr stark eine Frage der Haltung. Deshalb ist es gut, dass die neue Praxis in Modellversuchen vertieft und qualitätsgesichert erprobt wird. Nicht jede der bisherigen Betreuungskonstruktionen, die zum Teil auch ausbeuterischen Charakter hatten, wird Bestand haben. Die Unterstützung zur sozialen Teilhabe wird aber wichtiger denn je. Für sie stehen die Betreuungsvereine in unseiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 rem Land, eine beeindruckende Kombination aus Professionalität und bürgerschaftlichem Engagement. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ansgar Mayr CDU) Für uns ist entscheidend, dass die Rolle der Betreuungsvereine nicht nur gesichert, sondern gestärkt wird. Deshalb ist es entscheidend, dass gegenwärtig sehr konstruktive Gespräche zwischen dem Land und den Betreuungsvereinen über deren längerfristige Finanzierung stattfinden. Es ist gut und wichtig, dass wir als Haushaltsgeber mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 für die Umsetzung des Betreuungsgesetzes eine Rücklage in Millionenhöhe bilden. Sie soll und wird selbstverständlich auch der auskömmlichen Finanzierung der Betreuungsvereine zugutekommen. Wir können der Neuregelung guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Kollege Thomas Poreski. – Als nächster Redner spricht für die CDU-Fraktion der Kollege Ansgar Mayr. – Sehr geehrter Herr Kollege Mayr, Sie haben das Wort.

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut über das sogenannte Betreuungsgesetz, und seit der letzten Debatte konnten wichtige Punkte geklärt werden. Von verschiedenen Seiten wird die Reform des Betreuungsgesetzes gelobt, und auch wir sind davon überzeugt, dass es ein wichtiger Schritt ist hin zur Stärkung der Selbstbestimmung aller Menschen, auch von Menschen, die Unterstützung und Betreuung jeder Art, wie auch immer, benötigen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute, aber auch für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. So geht es u. a. um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, sprich: unterstützen statt vertreten. Es geht darum, die Arbeit der Betreuungsvereine zu professionalisieren und sie finanziell gut auszustatten, und es gilt, bundesweit einheitliche Standards für die berufliche Betreuung zu schaffen. Deshalb wurde das Betreuungsrecht neu strukturiert und in einem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz zusammengeführt. Auch über die Ausgestaltung der neuen und wichtigen Rolle der Betreuungsvereine wird derzeit verhandelt. Sie sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Querschnittsaufgaben gut erfüllen können, und insbesondere für die Professionalisierung und die Weiterbildung von Betreuerinnen und Betreuern wird auch finanziell gesorgt werden. Hier haben – Herr Kollege Poreski hat es angesprochen – erste Gespräche auf der Fachebene zwischen Sozialministerium, kommunalen Landesverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern der Betreuungsvereine stattgefunden. In vielen Punkten konnte bereits Einigkeit erzielt werden, insbesondere hinsichtlich des Systems der Förderung. Unstrittig ist auch, dass eine deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass es auch hier bald eine Einigung geben wird. (Ansgar Mayr) Ich freue mich, dass die vergangenen Wochen genutzt wurden, um diese wichtige Reform voranzubringen. Trotzdem kann und muss ich meinen Appell aus der letzten Debatte wiederholen: Wir brauchen eine zügige Einigung mit der kommunalen Familie und den Betreuungsvereinen zum Wohle aller Menschen, ganz besonders aber zum Wohle der Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Dr. Dorothea Kliche-Behnke. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorwegzunehmen: Die SPD-Fraktion wird heute dem Änderungsgesetz zustimmen, und zwar aus zwei Gründen: Zum einen – das wurde heute bereits mehrfach gesagt; ich habe es auch in der ersten Debatte dazu ausgeführt –: Dieses Gesetz bringt eindeutige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen und für Menschen mit psychischen Erkrankungen in unserem Land mit sich; deshalb stehen wir dahinter. Zum Zweiten sind wir gewillt – das kann ich so sagen –, dem Ministerium, dem Minister an dieser Stelle einen gewissen Vertrauensvorschuss zu geben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir stimmen also zu – ja, da dürfen die Grünen gern klatschen –, aber nicht ohne doch unser Unverständnis über das Verfahren wie auch über den Zeitplan auszudrücken, mit dem wir es an dieser Stelle zu tun hatten. Zunächst hat das Ministerium einfach verdammt spät mit der Planung der Umsetzung dieses Gesetzes begonnen, und so hatten wir die Situation, dass wir über eine längere Phase der Verhandlungen keine Einigung mit den Kommunen hatten und wir sogar erleben mussten, dass es eine Klageandrohung der kommunalen Seite gab. Ein solcher Vorgang ist ja alles andere als gewöhnlich; insofern gehört das in dieser Debatte zumindest mit erwähnt. Die Situation der Klageandrohung hatten wir auch noch zum Zeitpunkt der Diskussion im Ausschuss; deshalb konnten wir, die SPD-Fraktion, an dieser Stelle im Ausschuss nicht zustimmen. Jetzt hören wir aber insgesamt positive Signale. In weiten Teilen gibt es offenbar eine Einigung, aber – Herr Mayr hat es angedeutet – nicht bis ins Letzte. Wir hoffen natürlich, dass Sie da noch miteinander einig werden. Wir hätten uns außerdem eine proaktivere Kommunikation vonseiten des Ministeriums gewünscht; ich glaube – das kann man hier sicherlich sagen –, wir sind nicht die einzige Fraktion, die das so sieht. Wir kritisieren also durchaus handwerkliche Schwächen. Was wir ebenso kritisieren – Herr Minister, auch dieser Hinweis sei mir gestattet –, ist Ihr Regieren über Haushaltsreste. Das findet eindeutig nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion. (Beifall bei der SPD) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Da wir jetzt aber Advent haben und Advent bekanntlich die Zeit des Wartens, ja der freudigen Erwartung ist, sind wir auch hier in freudiger Erwartung, nämlich dass Sie es hinbekommen, die finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine deutlich zu verbessern. Das ist unser Wunsch; das ist unser Appell. Mit diesem Appell schließe ich und wünsche Ihnen allen gute und gesegnete Weihnachten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir sind bei diesem Gesetzentwurf in zügiger Beratung; ich darf nun bereits für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Rudi Fischer das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Rudi Fischer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2023 tritt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Das ist in elf Tagen. Heute wollen Sie das Parlament darüber abstimmen lassen – heute erst, muss man sagen. Dass Sie das Gesetzgebungsverfahren bis zum allerletzten Drücker verschleppt haben, habe ich bereits in der ersten Lesung kritisiert. Diese Kritik halte ich aufrecht; Sie hatten 18 Monate Zeit. Die Folge ist, dass die Akteure, die tagtäglich in der rechtlichen Betreuung arbeiten, noch immer nicht wissen, wie ihre Mehrarbeit im kommenden Jahr genau finanziert wird. Ungeklärte Finanzierung, schlechte Kommunikation. Am Montag vergangener Woche haben Sie sich – endlich, muss man sagen – mit Vertretern des KVJS, der Liga und der IG Betreuungsvereine an einen Tisch gesetzt, Herr Minister Lucha. Ich hoffe, Sie haben sich bei diesem Termin erst einmal dafür entschuldigt, dass man dem Thema im Sozialministerium offenbar nicht die nötige Bedeutung und Wertschätzung beigemessen hat. Wie sonst ließe sich erklären, dass Sie die Beteiligten bis zum Jahresende zappeln lassen? Wir haben uns schon gefragt, was bei diesem Gespräch konkret herausgekommen ist. Die Landesregierung hat uns bis heute nicht informiert. Wir sollen heute also über eine Gesetzesänderung abstimmen, deren Finanzierung nur vage bekannt ist – und die vorläufig auch vage bleiben wird; denn Sie haben mit den Kommunen lediglich einen Burgfrieden geschlossen. Bereits Mitte November las man in der Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission, Sie hätten sich mit Stadtund Landkreisen einvernehmlich geeinigt, dass das Land in den nächsten zwei Jahren die Hälfte der durch die Gesetzesänderung entstehenden Mehraufwendungen bis zu einem Betrag von 11 Millionen € übernehmen will. Ihre Taktik: Erst einmal Ruhe in die Angelegenheit bringen. Was werden Sie, Herr Minister Lucha, in den kommenden zwei Jahren konkret unternehmen? Ich befürchte, dass das Problem erst mal wieder in einer Schreibtischschublade im Sozialministerium verschwindet. Die FDP/DVP-Fraktion wird daher wie immer kritisch hinsehen und nachhaken. Ich hoffe nicht, dass Ihnen erst wieder Ende 2024 einfällt, dass Handlungsbedarf besteht. Dieser besteht nämlich schon jetzt. Abgesehen von der zweifellos zentralen Frage der Finanzierung sind für die FDP/DVP-Fraktion noch viele weitere Fra- (Rudi Fischer) gen offen – dazu habe ich auch einen Antrag gestellt –, so z. B.: Hat die Landesregierung eine Gesamtstrategie, oder fahren Sie, Herr Minister Lucha, wie schon öfter auf Sicht? Wir werden künftig in der rechtlichen Betreuung steigende Fallzahlen haben. Das hat unterschiedliche Gründe, vor allem demografische, aber auch solche, die in veränderten Familienstrukturen und der wachsenden Bürokratie liegen. Die rechtliche Betreuung braucht Zukunft, mehr Selbstbestimmung sowie eine bessere Qualität der Betreuung. Diese Ziele unterstützen wir ausdrücklich. Da die finanziellen Rahmenbedingungen Ihres Gesetzentwurfs nur vage bekannt sind, werden wir uns der Stimme enthalten. Trotzdem: Frohe Weihnachten und alles Gute. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Gernot Gru- ber SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die AfD-Fraktion der Kollegin Wolle das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als freiheitliche Fraktion begrüßen wir, die AfD-Fraktion, die hier vorliegende Reform des Betreuungsrechts ausdrücklich. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Wenn ein Mensch die Hilfe eines Berufsbetreuers in Anspruch nimmt, steht dahinter oft ein entscheidendes Erlebnis: ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags. Die Betroffenen geben zeitweise oder auch dauerhaft einen Teil ihrer Selbstbestimmung auf. Es ist völlig richtig, diesen schwierigen Schritt umfassend rechtlich und auch organisatorisch zu regeln. Und: Wenn Schwachpunkte sichtbar werden, müssen die bestehenden Regelungen auch wieder angepasst werden. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf soll deshalb vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken und Betreuung vermeiden. Mit anderen Worten: Nur so viel Betreuung wie unbedingt nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich. Die Chance, mit dem Gesetzentwurf umfassende Verbesserungen bei der Betreuung von Personen zu erreichen, wurde trotzdem leider zum Teil vertan. Positiv ist zu vermerken, dass das Selbstbestimmungsrecht von rechtlich betreuten Personen gestärkt wurde. Im Gesetzentwurf wird ein grundsätzlicher Vorrang des Wunsches des Betreuten als zentraler Maßstab des Betreuerhandelns und des Betreuungsrechts implementiert. Doch die alleinige Neufassung des Gesetzes wird nicht genügen, um das Selbstbestimmungsrecht von rechtlich betreuten Personen in der Realität zu verbessern. An die Umsetzungspraxis wurde jedoch leider nicht gedacht. Das renommierte Forschungsinstitut für Betreuungsrecht aus Fürstenfeldbruck hat sich mit den anzunehmenden Auswirkungen der Neufassung des Gesetzes befasst und hebt folgende Kritikpunkte hervor: iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betreuern wurde nicht angegangen. Eine bürokratische Entlastung der Betreuer wäre in diesem Zug ein sehr hilfreicher Schritt gewesen. Die Vergütung der Betreuer erfolgt über Fallpauschalen. Eine sinnvolle Lösung wäre vorhanden, wenn die Betreuer auf Stundenbasis vergütet werden würden. (Beifall bei der AfD) Denn besonders engagierte Betreuer würden dann eine entsprechende Wertschätzung erhalten. (Zuruf von der AfD: Ja!) Für den Fall, dass die Betreuten oder deren Angehörige Probleme mit dem Betreuer haben, weil sie mit der Betreuung eben nicht einverstanden sind, fehlt oft eine Vermittlungsstelle, an die sie sich wenden können. Es darf nicht sein, dass sich die Betreuten oder die Angehörigen zur Klärung ihres Problems an unsere Gerichte wenden müssen. Diese sind nämlich ohnehin schon überlastet. Eine Anhörung findet daher bei Gericht in den seltensten Fällen statt, sodass sie mit ihren Nöten oft alleingelassen werden. Die Vermögensverwaltung durch den Betreuer soll in Zukunft grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Dieses Ansinnen ist durchaus nachvollziehbar, jedoch bei näherer Betrachtung realitätsfern. Grundsätzlich wäre eine angemessene monatliche Obergrenze sinnvoll und praxisnah. Mit dem neuen Gesetz können Häuser von betreuten Personen weiterhin ohne Zustimmung des Betreuten oder der Angehörigen – also über deren Kopf hinweg – ohne öffentliche Ausschreibung verkauft werden. In dem neuen Gesetz ist nicht einmal eine Informationspflicht gegenüber den Angehörigen verankert. An ein Vorkaufsrecht für Angehörige – beispielsweise Söhne, Töchter, Enkel – wurde nicht gedacht. Das gilt im Übrigen auch für Eigentumsgegenstände oder andere persönliche Dinge der zu betreuenden Person. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält gute Ansätze zur Verbesserung der Betreuungsarbeit. Ob diese Ansätze in vollem Umfang bei den Betreuten oder den Betreuern in ihrem täglichen Alltag ankommen, ist angesichts der bestehenden Kritik zahlreicher Betreuungsvereine fraglich. Daher werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung spricht jetzt der Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manne Lucha. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere heutige Vorlage des Änderungsgesetzes passt das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes an die Bundesreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an. Diese tritt am 1. Januar in Kraft. (Minister Manfred Lucha) Sie haben es betont – wir haben es in den Vorberatungen sehr intensiv erörtert –: Ziel der Reform ist es, insbesondere die Qualität rechtlicher Betreuungen zu verbessern. Hierbei ist die Qualität entscheidend für die Arbeit der Betreuungsvereine. Das neue Betreuungsorganisationsgesetz sieht einen Anspruch der Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung vor. Wir werden daher die Verwaltungsvorschrift unseres Hauses über die Förderung von Betreuungsvereinen zügig anpassen, um die auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Die haushalterischen Grundlagen wurden schon erwähnt. Hier fand am 12. Dezember ein wirklich ausgesprochen zielorientiertes und konstruktives Gespräch zwischen unserem Ministerium, den kommunalen Landesverbänden, den Vertretern der Betreuungsvereine, der IG der Betreuungsvereine Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtspflege statt. In der Tat hat dieses Gespräch gezeigt, dass wir uns bereits jetzt in sehr vielen Punkten einig sind. Es wird eine gute Finanzierungsbasis gefunden werden. Die entsprechende Überarbeitung der notwendigen Verwaltungsvorschrift hat infolgedessen bereits am 12. Dezember begonnen, sodass wir das zeitnah umsetzen können. Jetzt etwas ganz Entscheidendes – ich habe das jetzt auch bei einer Fraktion herausgehört, die diesen Punkt noch nicht so wirklich auf dem Schirm hat –: Neu ist neben der Stärkung der rechtlichen Betreuung und der Betreuungsvereine die bundesrechtliche Einführung einer erweiterten Unterstützung. Unterstützungsbedürftige Menschen sollen bei der Suche nach der richtigen Hilfe von der Behörde im wahrsten Sinn des Wortes an die Hand genommen werden. Dadurch sollen rechtliche Betreuungen vermieden und soll das Selbstbestimmungsrecht der Menschen bewahrt und gestärkt werden. Diese erweiterte Unterstützung im Gerichtsverfahren soll und wird durch Modellprojekte im Land erprobt werden. Hierfür wird das überarbeitete Gesetz die Rechtsgrundlage bieten. Ziel dieser Modellprojekte ist die Erprobung der Wirksamkeit der erweiterten Unterstützung. Darüber hinaus sollen Schnittstellen zu jeweils anderen Sozialleistungen gefunden werden. Sie werden auch gefunden und natürlich geschlossen. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Menschen mit Unterstützungsbedarf an den Schnittstellen der verschiedenen Sozialleistungen durchs Raster fallen oder vorschnell rechtliche Betreuungen angeboten werden. Aus Schnittstellen sollen Nahtstellen werden. Die Erprobung wird in fünf Modellbehörden im Land erfolgen, die bereits überzeugende Kurzkonzepte entworfen haben. Diese Projekte werden in den Landkreisen Ludwigsburg, Lörrach und Emmendingen sowie im Ostalbkreis und in der Stadt Freiburg durchgeführt. Wichtig ist, dass die bundesrechtlichen Vorgaben, die nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten, auch sofort bei uns im Land umgesetzt werden. Auch die Modellprojekte werden am 1. Januar starten. Daher ist das Inkrafttreten heute, in der letzten Sitzung vor Weihnachten, auch so wichtig. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Ich bedanke mich bei Ihnen, die das Gesetz unterstützen, ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/3462. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration, Drucksache 17/3542. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit einer Änderung in Artikel 4 zuzustimmen. Ich rufe jetzt Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 7 auf. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Stopp!) – Eine Wortmeldung? – Ja, Herr Kollege Fischer.

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Rudi Fischer FDP

Ich bitte um separate Abstimmung bei Artikel 1.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut, okay. Wenn getrennte Abstimmung beantragt wird, werde ich die Nummern 1 bis 7 von Artikel 1 getrennt aufrufen und zur Abstimmung stellen, damit wir danach weiterkommen. Ich rufe zunächst die Nummer 1 auf. Sie betrifft die Überschrift. Wer stimmt der Nummer 1 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – (Zurufe von der SPD) Enthaltungen? – Damit ist der Nummer 1 mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das wird aber eng!) – Ich bitte um Aufmerksamkeit und Konzentration, damit wir ordnungsgemäß abstimmen können. (Abg. Andreas Stoch SPD: In die Richtung dort, bit- te! Wir sind konzentriert! – Zuruf des Abg. Andreas Kenner SPD) – Ich weiß, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch. Ich rufe jetzt die Nummer 2 auf. Sie betrifft § 1. Wer der Nummer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion mehrheitlich so beschlossen. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe jetzt die Nummer 3 mit den Buchstaben a und b auf. Sie betrifft § 2. Wer der Nummer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 4 auf. Sie betrifft den neuen § 2a. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 5 mit den Buchstaben a und b auf. Sie betrifft § 3. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe die Nummer 6 auf. Sie betrifft § 4. Wer stimmt zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Die Nummer 7 mit den Buchstaben a bis c betrifft § 5. Wer der Nummer 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitlich zugestimmt. Damit komme ich zu Artikel 2 Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes mit den Nummern 1 bis 6. Ich stelle nun Artikel 2 insgesamt zur Abstimmung. Sind Sie damit einverstanden? (Abg. Tobias Wald CDU: Selbstverständlich!) Herr Abg. Fischer? – Ja. Dann kann ich insgesamt abstimmen lassen. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. (Abg. Anton Baron AfD: Einstimmig!) Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. (Zuruf: Einstimmig!) Ich rufe auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer stimmt Artikel 4 in der Fassung der Beschlussempfehlung zu? – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 4 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. (Zuruf: Einstimmig!) – Bei Enthaltungen. Damit ist Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe – Drucksache 17/3463 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/3715 Berichterstattung: Abg. Tobias Wald Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort zunächst für die Fraktion GRÜNE dem Abgeordnetenkollegen Peter Seimer. – Bitte sehr, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Peter Seimer GRÜNE

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mir ist wichtig, gleich zu Beginn klarzustellen, dass wir hier ein zusätzliches Angebot schaffen und eine zusätzliche und freie Entscheidungsmöglichkeit für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land eröffnen. Wir schließen mit dem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe nämlich eine wichtige Versorgungslücke für ca. 4 000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die derzeit die finanziellen Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung allein schultern müssen, nämlich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Das ist kein guter Zustand; das ist nicht gerecht. Würden wir eine Umfrage auf der Straße oder hier in den Reihen durchführen und die Bürgerinnen und Bürger im Land fragen, ob sie den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil ihrer Krankenversicherung übernehmen würden, kann ich Ihnen, glaube ich, mit guter Gewissheit und guter Sicherheit sagen, welche Reaktion zurückkommen würde. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir hier handeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Peter Seimer) Angesichts der mehr als 300 000 Beschäftigten und Pensionäre im Land mag jetzt die Zahl von 4 000 Personen keine allzu große Personengruppe sein. Dennoch ist es in meinen Augen überfällig, diese Personengruppe endlich adäquat zu versorgen. Denn die aktuelle Beihilferegelung bedeutet zwar für die allermeisten Beamtinnen und Beamten eine sehr gute Versorgung in einem sehr guten Tarif und mit einer sehr guten Versorgungsleistung – da bleibt ja auch alles beim Alten –, aber wenn man eine Regelung für einen solch großen Personenkreis hat, liegt es oftmals in der Natur der Sache, dass es wenige Ausnahmen gibt, für die die aktuelle Regelung eben nicht ganz so passt wie für die große Masse. So ist es eben auch bei der bisherigen Beihilferegelung. Vor allem für die Beamtinnen und Beamten im Land, die beispielsweise unter chronischen Erkrankungen leiden oder in einer doch sehr kinderreichen Familie leben, ist das bisherige Angebot nicht zufriedenstellend. Sie sahen sich offensichtlich gezwungen, die für sie persönlich günstigere, aber noch immer sehr teure Lösung der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Wie gesagt: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich bei allen demokratischen Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf konstruktiv und in der gebotenen Schnelligkeit begleitet haben, damit wir den Beamtinnen und Beamten in unserem Land zum 1. Januar 2023 dieses neue Angebot unterbreiten können; denn die rechtlichen Voraussetzungen in der Sozialversicherung bedingen immer einen Start zum 1. Januar eines Jahres. Daher auch einen Dank an die demokratischen Oppositionsfraktionen für die konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU)

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Daniel Born

Der nächste Redner in der Debatte ist für die CDU-Fraktion Herr Abg. Tobias Wald.

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Tobias Wald CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen darum, dass im Beihilferecht für die Zukunft – neben dem bewährten System der Eigenvorsorge und Beihilfe – die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen von vollständig freiwillig gesetzlich versicherten Personen und von vollständig privat versicherten Personen eröffnet und geschaffen wird. Es geht um nicht mehr und nicht weniger. Das heißt ganz konkret: Es geht nicht um die Einführung einer Bürgerversicherung, wie mehrfach immer behauptet wird. Die Einführung einer Bürgerversicherung liegt nicht in der Hoheit der Bundesländer, sondern sie liegt beim Bund. Die im Land koalierenden Parteien haben der Landesregierung und den Regierungsfraktionen im Bereich des öffentlichen Dienstes die pauschale Beihilfe mit auf den Weg gegeben. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags sieht der Vorschlag des Finanzministeriums die Einführung nach Inhalt und Ausmaß vergleichbar mit den Regelungen in anderen Ländern vor. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Das Finanzministerium hat – dies war der CDU wichtig – ein externes Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Verfassungskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfs attestiert. Mit dem Gesetz selbst wird keine vollständige Wahlfreiheit zwischen dem bewährten System der Beihilfe mit der anteiligen Versicherung in der privaten Krankenversicherung oder der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Eine grundsätzliche Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung schafft diese Regelung nicht. Denn freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur werden, wer die engen bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllt. Die Voraussetzungen für diese Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung regelt das Sozialgesetzbuch. Dies liegt wiederum in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Nach einem einmaligen Antrag bekommen die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger künftig einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Land als Arbeitgeber erstattet. Dies regelt die pauschale Beihilfe. Das entspricht letztlich der hälftigen Kostentragung der Versicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir halten damit Wort und führen – wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben – die pauschale Beihilfe ein. Kollege Seimer hat es angesprochen: Ca. 4 000 Beamtinnen und Beamte profitieren hiervon. Somit steigern wir die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber insbesondere für die Beamtinnen und Beamten mit geringen und mittleren Einkommen. Wir schließen außerdem eine Gerechtigkeitslücke im bestehenden System. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiges Signal zur Stärkung unseres öffentlichen Dienstes. Apropos öffentlicher Dienst: Beim Ziel einer schlagkräftigen modernen Verwaltung sind qualifizierte, hoch motivierte Beschäftigte der Garant für die Zukunft unserer Verwaltung. Mit dem bereits beschlossenen Viersäulenmodell erfolgt die Weiterentwicklung der amtsangemessenen Besoldung auf dem Weg in die Zukunft. Wir müssen das Besoldungsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schritt für Schritt weiterentwickeln, beispielsweise durch gezielte Stellenhebungen. (Beifall der Abg. Thomas Blenke CDU und Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter müssen persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Verbesserte Rahmenbedingungen, z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung des Lebensarbeitszeitkontos und (Abg. Thomas Blenke CDU: Jawohl!) die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, tragen ebenfalls zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. (Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU) (Tobias Wald) Wir müssen auch – ich weiß, Kollege Blenke setzt sich auch sehr stark für das Lebensarbeitszeitkontomodell ein – (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Richtig! Ein Einziger! Einer ist noch da!) die Gewinnung von Personal für die Landesverwaltung deutlich forcieren. Dafür braucht es ebenso zeitnah ein Karriere-Dachportal, auf dem alle beruflichen Möglichkeiten des Landes dargestellt werden, sowie eine einheitliche Arbeitgeberkampagne. Interessierte müssen sich einfach und mit wenigen Klicks auf einer Internetseite über das vielfältige Stellenangebot des Landes als Arbeitgeber informieren können. All diese Maßnahmen werden wir im nächsten Doppelhaushalt auch umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Beratungen im Finanzausschuss haben mir die Fragen an das Ministerium, aber auch die Beratung ein klein wenig gefehlt. Ich habe das vorhin schon dem Kollegen Rivoir gesagt. Daher gehe ich davon aus: Es gab keine Fragen, keine Anregungen, keine Änderungswünsche. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass dieses gute Gesetz einstimmig durch den Landtag geht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Nicolas Fink.

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Nicolas Fink SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Seimer, Herr Kollege Wald, es wird jetzt vielleicht hart für Sie, aber wir stimmen Ihnen ausdrücklich zu – allem, was Sie gerade eben gesagt haben –, und das liegt nicht – – (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Hei- terkeit – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Unglaublich! Sensationell! – Abg. Gabriele Rolland SPD: Erleichterung bei der CDU!) Damit haben Sie das Glück, dass auch dann, wenn, wie es gerade geschieht, die Präsenz nachlässt, zumindest die Mehrheiten für dieses Gesetz gesichert sind. (Zuruf: Na, na, na!) Das ist ja auch ein großer Vorteil. Zumindest darf ich Ihnen sagen: Es liegt nicht an einer gewissen vorweihnachtlichen Gelassenheit, sondern einfach daran, dass das, was Sie hier auf den Weg bringen, (Abg. Tobias Wald CDU: Wir machen auch gute Ge- setze! Da können Sie zustimmen! – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) genau richtig ist und dass Sie auch recht haben mit dem, was Sie gesagt haben, dass diese Wahlfreiheit ein Stück weit auch Attraktivität für den öffentlichen Dienst bedeutet. (Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Ja, das ist so. Es werden Ungerechtigkeiten beseitigt. Auch das ist so. Vielleicht fällt es uns auch deshalb leichter, zuzustimmen, weil Sie sich hier an Hamburg orientiert haben. Das dürfen Sie gern öfter machen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Hamburg hat den Hafen verkauft!) – Lieber Kollege Wald, jetzt stören Sie doch diese vorweihnachtliche Freude nicht mit solchen Zwischenrufen. (Abg. Tobias Wald CDU: Aber die Wahrheit muss bleiben!) Sie machen es einem wirklich schwer. Ich hatte mir so vorgenommen, nichts in die Länge zu ziehen, und dann kommen Sie mit solchen Dingen um die Ecke. Also lassen Sie mich dann noch kurz etwas sagen, wenn wir hier über gesetzliche Krankenversicherung und private Versicherung miteinander reden: Es stimmt natürlich schon, dass es bei vielen Menschen das Gefühl gibt, dass es auch bei uns eine Zweiklassenmedizin gibt, und zwar nicht nur im Bereich Schönheits-OPs oder Ähnlichem, sondern im Alltäglichen, was wir im Bereich der Medizin erleben. Wir haben in der vergangenen Woche im „heute journal“ den folgenden Satz gehört: Kranke Menschen treffen derzeit auf ein krankes System. (Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es!) Deshalb müssen wir uns schon gemeinsam Gedanken machen: Wie schaffen wir es, das System nachhaltig besser zu machen und dafür zu sorgen, dass alle mit dem, was sie an Ausstattung vorfinden, zufrieden sind, werte Kolleginnen und Kollegen? Auch das muss unser Ziel sein. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen) Deshalb darf ich Ihnen sagen: Wir werden weiterhin sehr hart daran arbeiten und auch Hand anlegen, wann immer es notwendig ist. Deshalb freue ich mich auf alle weiteren Beratungen, nicht nur zu diesem Thema, sondern auch auf das, was wir im nächsten Jahr gemeinsam hier beraten und besprechen werden. Es freut mich ausdrücklich, dass wir insbesondere dann, wenn es um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes geht, hier eine breite Unterstützung für die Menschen vorfinden. Die verdienen diese Unterstützung; denn ein starker Staat ist ein starkes Rückgrat für eine starke Gemeinschaft. Dafür setzen wir uns ein, und das nicht nur an den Weihnachtsfeiertagen. (Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Ich wünsche Ihnen friedliche und schöne Weihnachten. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU so- wie des Abg. Peter Seimer GRÜNE)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Jochen Haußmann.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss dieses Gesetz unter zwei Aspekten beleuchten: Erstens: Was sind die Vorteile für Beamtinnen und Beamte, und was bringt das Gesetz dem Land Baden-Württemberg? Zweitens: Was bringt das Gesetz für die Gesundheitsversorgung, den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg? Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommen bei beiden Aspekten zu dem Schluss, dass es falsch ist, dieses Gesetz für das Land Baden-Württemberg heute zu verabschieden. Wenn man die Situation für besonders belastete Beamtinnen und Beamte in den Blick nimmt, hätte man Risikozuschläge vorsehen oder einen Härtefallfonds schaffen können. Das wäre auch so lösbar gewesen. Insofern braucht es kein Gesetz zur pauschalen Beihilfe. Sie schaffen mit diesem Gesetz im Gegensatz zur seitherigen Systematik die Situation einer unwiderruflichen Entscheidung für Beamtinnen und Beamte. Dies muss man auch mit Blick – wir haben heute den Haushalt verabschiedet – auf die Finanzen des Landes Baden-Württemberg hinterfragen. Wenn das allein in dieser Legislaturperiode über 76 Millionen € mehr kostet – das sind nicht Zahlen von uns, sondern vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg – und wir bis zum Jahr 2060 einen Aufwuchs auf dann jährlich 126 Millionen € haben werden, muss man schon hinterfragen: Ist das unter finanzpolitischen Aspekten das Richtige? Wir, die FDP/DVP-Fraktion, sagen: Das ist die falsche Entscheidung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Darüber hinaus gibt es – auch das hat das Finanzministerium bestätigt – auch verfassungsrechtliche Bedenken, was die Fürsorge- und die Alimentationspflicht des Dienstherrn betrifft, weil dies jetzt vom Land auf Dritte verlagert wird. Ich will auch den zweiten Aspekt – der ist mir als gesundheitspolitischer Sprecher sehr wichtig – anschauen: Wie wirkt die Veränderung denn im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung? Herr Kollege Wald, Sie haben gesagt, Sie weisen seitens der CDU-Fraktion das Thema Bürgerversicherung weit von sich. (Abg. Peter Seimer GRÜNE: Gesetzliche Kranken- versicherung ist nicht gut genug, oder was?) Natürlich wird es keine Entscheidung geben – auch seitens des Bundes nicht –, per Gesetz festzulegen, eine Bürgerversicherung einzuführen. Nein, Sie machen es viel geschickter: Sie schaffen lauter kleine Mosaiksteinchen, damit letztendlich der Weg in die Bürgerversicherung vorbereitet wird. Mit diesem Gesetz – wir sind schon überrascht, dass auch die CDU inzwischen von allen Inhalten abweicht, die die CDU einmal ausgezeichnet haben – (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 schaffen Sie einen weiteren Mosaikstein hin zu einer Bürgerversicherung, die die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg für die Gesundheit verschlechtert. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Sollen wir ein bisschen über die Ampel reden?) Warum ist das so? Wenn Sie die medizinischen Innovationen anschauen, den medizinischen Fortschritt anschauen, stellen Sie fest: Das duale System ist für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg einfach gut. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gewagte These!) Wir diskutieren aktuell über Medikamentenengpässe – ein großer Aufschrei. Was tun wir da? Die Dauer bis zur Verfügbarkeit neuer Krebsmedikamente beträgt in der EU 445 Tage. In Deutschland dauert es 82 Tage. (Abg. Nicolas Fink SPD: Weniger!) Mit einer Bürger- oder Einheitsversicherung nähern wir uns dem EU-Durchschnitt an und nicht unseren bisherigen Werten. Die ambulanten Praxen, die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg haben durch das duale System einen deutlichen Mehrumsatz; nach vorliegenden Zahlen sind es über 50 000 €. Daran rütteln Sie. Sie haben auch nicht vor, die Beitragssätze zur GKV regional zu verändern. Doch Sie müssten diese regional verändern, damit die Praxen in Baden-Württemberg einen Ausgleich haben. Sie sind auf dem Weg in ein Versorgungssystem, das im Grunde genommen davon lebt, dass die Jüngeren für die Älteren mitfinanzieren. Wir wissen, welche Problematik es mit diesem System aktuell gibt. Wenn wir das System der Rücklagen der privaten Krankenversicherung auf das System der GKV übertragen wollten, bräuchten wir etwa 2 Billionen € an Rücklagen, um eine ähnliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wie sie in der privaten Krankenversicherung aufgebaut worden ist. Im Jahr 2021 verfügte der Gesundheitsfonds über Mittel in Höhe von 17 Milliarden €, und er schmilzt im Moment dramatisch ab. 17 Milliarden € haben wir, 2 Billionen € bräuchten wir, und da gehen Sie her und versuchen jetzt, mit diesem Gesetz genau in diese Richtung zu gehen. Dieses Gesetz ist sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für das Land und die gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg in keiner Weise vorteilhaft. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Gesetzentwurf ist eben nur ein ideologischer Hebel hin zu einer Bürgerversicherung. Besonders erschreckend ist, dass alles unter Mitwirkung der CDU-Landtagsfraktion geschieht, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört!) die ihre Zustimmung hierzu vor der Landtagswahl noch ausgeschlossen hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Rainer Podeswa für die AfD-Fraktion.

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Dr. Rainer Podeswa AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der in § 78a des Landesbeamtengesetzes neu vorgesehenen pauschalen Beihilfe geht Baden-Württemberg einen Sonderweg. Baden-Württemberg wäre nach Hamburg das zweite Bundesland, das diese spezielle zusätzliche pauschale Beihilfe einführt. Baden-Württemberg möchte dies zu einem Zeitpunkt einführen, zu dem die Bürger von Baden-Württemberg – ich habe das heute Vormittag schon ausgeführt – den größten Reallohnverzicht seit Bestehen des Landes hinnehmen müssen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist richtig!) In dieser Zeit hat die Landesregierung nichts Besseres zu tun, als eine Sonderlösung zu suchen, die etwa 1 % der Beamten tatsächlich zugutekommt. Natürlich kommt sie zugute, denn sie kostet, voll eingeführt, das Land und die Kommunen schließlich auch 160 Millionen €, und diese 160 Millionen € kommen irgendjemandem zugute. Was dagegenspricht, hat mein Vorredner schon ausgeführt. Ich möchte Ihnen daher ein ganz kleines Weihnachtsgeschenk machen, indem ich auf etwas Redezeit verzichte. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr schön! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Der Deutsche Hochschulverband hat diese pauschale Beihilfe sehr kritisch beurteilt und im Wesentlichen abgelehnt, die kommunalen Landesverbände haben, hauptsächlich wegen der Kostenbelastung, diesen Gesetzentwurf abgelehnt, der Deutsche Beamtenbund hat diesen Gesetzentwurf abgelehnt, und wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Es folgt die Landesregierung. Ich erteile Frau Staatssekretärin Dr. Splett das Wort.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 4 000 Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür haben sie unterschiedliche Gründe, die mit der persönlichen Lebenssituation, mit dem Lebenslauf und vielleicht auch mit persönlichen Einstellungen zusammenhängen. Gemeinsam ist all diesen Beamtinnen und Beamten aber eines, nämlich dass sie ihre Krankenversicherungsbeiträge und die damit abgedeckten Krankheitskosten allein tragen. Da reden wir einkommensabhängig über bis zu rund 800 € monatlich. Gegenüber den Angestellten, bei denen der Arbeitgeber sich an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, und gegenüber den Beamtinnen und Beamten in der privaten Krankenversicherung, bei denen sich das Land als Arbeitgeber über die Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt, sind diese Personen benachteiligt. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Diese Gerechtigkeitslücke können Sie, meine Damen und Herren, heute mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzes schließen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Dies ist überfällig. Beispielsweise hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg schon lange für die Einführung der pauschalen Beihilfe auch in Baden-Württemberg starkgemacht. Im Übrigen, Herr Podeswa, ist Baden-Württemberg schon das sechste Bundesland, das eine solche Regelung trifft. Die Kosten, die im Gesetzentwurf für die kommenden zwei Jahre ausgewiesen sind, ergeben sich im Wesentlichen aus dem Schließen dieser Gerechtigkeitslücke. Es ist nur fair, meine ich, dass wir diese Mittel in die Hand nehmen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Mit diesem Gesetz wird aber nicht nur eine Gerechtigkeitslücke für die schon jetzt betroffenen Beamtinnen und Beamten geschlossen; es wird auch eine Wahlmöglichkeit für zukünftige Beamtinnen und Beamte geschaffen. Natürlich – auch Herr Wald hat darauf hingewiesen – ändern wir mit diesem Gesetz nicht die bundesgesetzlichen Regelungen zur Pflichtversicherung und zum Wechsel in eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist nicht die Absicht dieses Gesetzes, und das liegt auch nicht in unserer Kompetenz. Was wir tun, ist, für die Beamtinnen und Beamten, die vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung stehen und die sich bisher für eine private Krankenversicherung entscheiden mussten, wenn sie die Kosten nicht allein tragen wollten, eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Sie können künftig selbst entscheiden, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung, unterstützt durch die vom Land gewährte Beihilfe, oder im solidarischen System der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben fühlen. Damit ist das Gesetz auch ein Baustein, um die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Die Kosten, die sich in der Zukunft dadurch ergeben, dass sich zukünftige Beamtinnen und Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können, sind schwer zu kalkulieren, weil wir nicht wissen, wie die Betroffenen sich entscheiden werden. Klar ist aber, dass ein Teil der im Gesetzentwurf genannten Kosten damit zu tun haben, dass wir – das ist im Sinne der Generationengerechtigkeit – Belastungen von der Zukunft näher an die Gegenwart ziehen. Während in der Ruhestandsphase die pauschale Beihilfe für gesetzlich Krankenversicherte für das Land günstiger ist als die klassische Beihilfe, ist es während der aktiven Dienstphase andersherum. Ich finde, das muss man bei der Betrachtung der im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrkosten berücksichtigen. An dieser Stelle, lieber Herr Haußmann, auch noch die Anmerkung: Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Falls es irgendwann einmal welche gegeben hat, sind diese ausgeräumt. Auch eine Schwächung des Gesundheitssystems ist in keiner Weise zu befürchten. Ich finde, Ihre Argumentation ist an dieser Stelle auch nicht ganz schlüssig. Sie beklagen einerseits, dass das Land Geld in die Hand nimmt, fürchten dann aber, dass – wie auch immer – durch dieses zusätzliche Geld, das ins System kommt, das Gesundheitswesen geschwächt würde. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haußmann von der FDP/DVP-Fraktion?

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Dr. Gisela Splett

Gern.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Siehst du, wir las- sen die Zwischenfrage zu!)

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Jochen Haußmann FDP

Frau Staatssekretärin, wie beurteilen Sie die Entwicklung der Umsätze in unseren niedergelassenen Praxen, auch im stationären Bereich, wenn wir eine deutliche Verschiebung von Versicherten vom privaten in den GKV-Bereich haben?

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Dr. Gisela Splett

Ich setze mich schon immer dafür ein, dass wir insgesamt ein Gesundheitssystem haben, das für alle Bürgerinnen und Bürger zu einer guten Versorgung führt. Ich glaube, daran müssen wir gemeinsam arbeiten. Da scheint mir die von Ihnen gestellte Frage jetzt nicht der Knackpunkt für die Zukunft der niedergelassenen Ärzte zu sein, sondern wir müssen an den Stellschrauben drehen, die wirklich relevant sind. Wenn ich die aktuelle Lage und die aktuellen Diskussionen, z. B. über den Mangel an Fiebersäften, sehe, scheint es mir nicht der entscheidende Punkt zu sein, ob wir einige Privatpatienten mehr haben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Das Gesetz setzt eine Zielsetzung des Koalitionsvertrags um, und es zeigt einmal mehr die Gestaltungskraft dieser Regierung und des Landtags. Indem Sie das Gesetz beschließen, schließen Sie im Bereich der Krankenfürsorge eine Gerechtigkeitslücke, die gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte trifft. Die pauschale Beihilfe ist ein Zugewinn im Portfolio der Entscheidungsmöglichkeiten über die Form der Krankenversicherung, ohne dass die bestehenden Möglichkeiten eingeschränkt werden. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung und freue mich, dass die Zustimmung bereits von der Mehrheit der Fraktionen signalisiert wurde. Danke. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Ulli Hockenber- ger CDU) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/3463. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen, Drucksache 17/3715. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in den Einleitungssätzen von Artikel 1 und Artikel 2 zuzustimmen. Ich rufe Artikel 1 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 und 2 in der Fassung von Abschnitt I der Beschlussempfehlung auf. Ich stelle Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung. – Sie sind damit einverstanden. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe Artikel 2 Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung in der Fassung von Abschnitt II der Beschlussempfehlung auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 ist ebenfalls mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Danke. Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 21. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt. Punkt 4 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Wir treten in eine Mittagspause bis 13:45 Uhr ein. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) – Wir handeln das jetzt nicht aus. Wir haben ja auch Abläufe. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich kann Ihnen jetzt gern anbieten: Machen Sie eine Stunde Mittagspause, und eine Viertelstunde ärgern Sie sich über mich, oder machen Sie 75 Minuten Mittagspause. (Vereinzelt Beifall) Wir machen um 13:45 Uhr hier weiter. Ich darf die Fraktionsvorsitzenden daran erinnern, dass jetzt der Fototermin mit der Präsidentin, Herrn stellvertretenden Präsident Dr. Reinhart und mir an der Chanukka-Leuchte ansteht. (Zuruf von der CDU: Der dauert ja schon eine Stun- de!) (Unterbrechung der Sitzung: 12:33 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:44 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir treten nach der Mittagspause wieder in die Tagesordnung ein. Ich setze die Sitzung fort und rufe auf: Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg – Drucksache 17/3521 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich für die antragstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Dr. Boris Weirauch das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg arbeitet aktuell nur noch jeder zweite Arbeitnehmer, jede zweite Arbeitnehmerin unter dem Dach eines Tarifvertrags. Das ist keine gute Entwicklung; denn gut bezahlte und über Tarifverträge abgesicherte Arbeit ist ein Grundpfeiler unseres Wirtschaftsstandorts, auf den wir zu Recht alle sehr stolz sind. Jetzt ist klar: Tarifpolitik ist in erster Linie Sache der Sozialpartner, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände. Aber wir als Gesetzgeber müssen über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Tarifflucht nicht belohnt wird und dass für alle gleiche und vor allem faire Wettbewerbsbedingungen bestehen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Unternehmen, die vorsätzlich Tarifverträge unterlaufen, dürfen insbesondere nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Das ist auch Ausdruck unserer Grundordnung der sozialen Marktwirtschaft. Deshalb bringt die SPD-Fraktion heute – wie viele ja wissen: erneut – einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in den Landtag ein. Vor ziemlich genau zwei Jahren, in der vorherigen Wahlperiode, auch iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 damals im Dezember, war es ebenfalls die sozialdemokratische Fraktion, die das Thema „Stärkung der Tarifbindung“ und einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hier im Landtag mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Sprache brachte. Grün-Schwarz – die Regierungsfraktionen – hatte damals keinen Bedarf für eine Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der hart arbeitenden Menschen im Land gesehen; Sie haben unseren Gesetzentwurf mit – diese Bemerkung sei mir erlaubt – fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Die CDU hat uns absurderweise gar Verfassungswidrigkeit unterstellt. Dann, nach erneuter grün-schwarzer Verbrüderung im Frühsommer 2021, die Überraschung: Der Inhalt unseres Gesetzentwurfs fand 1 : 1 Eingang in den Koalitionsvertrag. Hört, hört! Von Verfassungswidrigkeit war offenbar dann auch keine Rede mehr. Ministerpräsident Kretschmann hob sogar in einer Regierungserklärung im Frühjahr 2021 hervor, dass die Orientierung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes eine Idee der SPD gewesen sei, die er nur allzu gern aufgreife. So weit, so gut, könnte man meinen. Leider gilt aber hier wie so oft bei Grün-Schwarz: Papier ist geduldig. Mittlerweile sind eineinhalb Jahre verstrichen; passiert ist – wie so oft – nichts. Dabei wäre es ein Leichtes, hier im Parlament auf der Grundlage des SPD-Gesetzentwurfs zu einer Einigung zu gelangen und Baden-Württemberg endlich zu einem Land für gute Arbeit zu machen. (Beifall bei der SPD) Ich unterstelle Ihnen, dass dies nicht an fehlender Zeit oder fehlenden Ressourcen liegt, sondern am mangelnden politischen Willen innerhalb der Landesregierung. Anders lässt sich nicht erklären, warum man hier von Ihrer Seite her trotz großer, vollmundiger Versprechen nicht längst sichtbare Initiativen auf den Weg gebracht hat. Deshalb diskutieren wir heute abermals über unseren Vorschlag aus der vergangenen Legislaturperiode. Gemeinsam schlagen wir des Weiteren vor, einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe der Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder einzuführen. Wenn man die tarifvertraglich festgelegte Jahressonderzahlung mit einbezieht, liegt man damit aktuell bei einem Stundenlohn von 13,13 € brutto – immerhin 1,13 € über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn. Machen wir uns nichts vor: Auch mit diesem Lohn kann man keine allzu großen Sprünge machen. Aber mit einer weiteren Anhebung der Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ginge Baden-Württemberg mit gutem Beispiel voran. Staat und Kommunen wären Vorbild bei einer besseren Entlohnung unterer Lohngruppen. Lassen Sie uns in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und insbesondere auch steigender Energiepreise hier im Landtag gemeinsam ein Zeichen an diese Menschen richten! (Beifall bei der SPD) Hinzu kommt – ein solcher Vorwurf wurde geäußert; er war aber schon damals nicht richtig und ist es auch heute nicht, (Dr. Boris Weirauch) wenn Sie ihn wieder vorbringen –, dass gemäß unserem Gesetzentwurf der vergabespezifische Mindestlohn eben nicht durch die Politik, nicht durch den Landtag festgesetzt wird. Vielmehr wird er durch die systematische Kopplung an den TV-L weiter durch die Tarifparteien bestimmt und entsprechend auch sukzessive nach oben angepasst werden. Das heißt, wir, der Landtag, würden an dieser Stelle die Tarifautonomie nicht antasten. Dieses Argument können Sie sich also sparen. Das sage ich Ihnen nur vorab. (Vereinzelt Heiterkeit) Was die Auswirkungen des Gesetzes betrifft, gäbe es – dies als Nebeneffekt – keine Vorteile bzw. Anreize für Privatisierungen auf kommunaler Ebene, etwa bei Reinigungsdienstleistungen, Schulen und Kitas, weil es da bei den Lohnkosten keine Vorteile gäbe. Wir würden mit unserem Gesetzentwurf an dieser Stelle eine weitere Rekommunalisierung von Dienstleistungen auf den Weg bringen. Ich glaube, das ist auch eine gute Ansage an die Kommunen im Land. Profitieren würden auch das örtliche Handwerk und lokale Anbieter von Dienstleistungen für die öffentliche Hand. Eine erhöhte verpflichtende Lohnuntergrenze würde redliche Unternehmen vor schwarzen Schafen schützen, die sich Lohndumpingvorteile im Vergabeverfahren verschaffen und so den Zuschlag für öffentliche Aufträge bekommen. Damit wäre dann endgültig Schluss. Unser Gesetzentwurf eröffnet zudem die Möglichkeit der Festsetzung, dass sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen den jeweiligen branchenspezifischen Tarifverträgen unterwerfen müssen, wenn sie sich erfolgreich um öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg bemühen wollen. Wir machen mit unserem Gesetzentwurf klar: Tarifflucht darf sich für Unternehmen in Baden-Württemberg nicht bezahlt machen. Unser Gesetzentwurf schiebt einem Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten zukünftig einen Riegel vor. Auch bei formellen oder materiellen Privatisierungen durch Städte oder Gemeinden muss zukünftig ein Verbot der tariflichen Schlechterstellung gelten. Auch auf kommunaler Ebene muss sichergestellt sein: ein Konzern, ein Tarifvertrag. Fälle wie am Mannheimer Klinikum, wo die Servicekräfte in einer eigenen Tochtergesellschaft ausgegliedert wurden, für deren Beschäftigte der deutlich schlechter dotierte Tarifvertrag für die Gebäudereinigung gilt, sind damit zukünftig gesetzlich verboten. Auch damit schaffen wir ein Mehr an Lohngerechtigkeit, gerade auch im öffentlichen Sektor. Ferner sehen wir vor, bei der Vergabe der öffentlichen Hand sozial- und umweltbezogene Kriterien – das ist auch im Interesse der Grünen – sowie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zu berücksichtigen. Laut Koalitionsvertrag trifft das auf die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Insofern dürfte auch hier Konsens in diesem Haus bestehen. Zuletzt – das ist klar – müssen auch regelmäßig Kontrollen stattfinden, um die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen. Daher ist es uns wichtig, dass die Kommunen hierüber der Kommunalaufsicht regelmäßig Bericht erstatten, weil es eben nicht reicht, nach Auftragsvergabe darauf zu vertrauen, dass schon alles seine Ordnung haben wird. Kontrollen, die nur in de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 den seltensten Fällen tatsächlich stattfinden, reichen dafür nicht aus. Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Unser Gesetzentwurf sorgt im Bereich der öffentlichen Hand für faire Wettbewerbsbedingungen, für mehr Geld für Menschen in den unteren Lohngruppen. Er entzieht der Tarifflucht von Unternehmen die Grundlage und schafft auch Anreize für eine Rekommunalisierung, insbesondere von Dienstleistungen im öffentlichen Sektor. Es gibt also viele Gründe, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen – nicht nur, weil Sie unseren ersten Aufschlag aus dem Jahr 2020 nahezu deckungsgleich in Ihren Koalitionsvertrag übernommen haben. Angesichts dessen sollte es Ihnen ein Leichtes sein, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Um es vorwegzunehmen: Wir erheben keinen Anspruch auf alleinige Urheberschaft. Uns geht es um die Sache, nicht um politische Geländegewinne. Wir bieten insofern den grünschwarzen Regierungsfraktionen und auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP sehr gern Gespräche an, um im Land ein breites Bündnis zur Stärkung der Tarifbindung und für mehr Lohngerechtigkeit zu schmieden. Wir gehen da zuversichtlich in die parlamentarische Anhörung von Gewerkschaften, Kammern, Arbeitgeberverbänden und der kommunalen Familie, den kommunalen Landesverbänden im Januar und in die anschließenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich dem Kollegen Felix Herkens das Wort.

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Felix Herkens GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land ist ein ganz wesentlicher Akteur, wenn es um die Beschaffung geht. Hier werden große Volumen umgesetzt. Umso wichtiger ist natürlich auch, dass man den damit entstehenden ökologischen und sozialen Fußabdruck ernst nimmt und sich der Verantwortung bewusst ist, die wir, das Land, hier haben. Das Land muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Das tun wir auch. Aber wir müssen uns natürlich auch ein paar Fragen stellen: Wie können wir einerseits bei öffentlichen Aufträgen gewährleisten, dass die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit beachtet werden? Wie können wir andererseits natürlich auch die Interessen der Unternehmen sowie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigen? Das sind die beiden Knackpunkte, um die es geht, wenn wir über die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes diskutieren. Bevor das LTMG in Baden-Württemberg 2013 eingeführt wurde – das muss man klar sagen –, gab es einen Wettbewerb nach dem Motto „Je billiger, desto besser“. Bietende Unternehmen, die nach Tarif beschäftigt haben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Löhne gezahlt haben, hatten oftmals das Nachsehen. Zum Zug kamen stattdessen Unternehmen, die günstige Angebote durch die Beschäftigung von Niedriglohnkräften machen konnten. Das (Felix Herkens) hat dazu geführt, dass gerade tarifgebundene Arbeitsplätze gefährdet waren, insbesondere in mittelständischen Unternehmen hier im Land. Diese Wettbewerbsverzerrung haben wir durch das LTMG verhindert. (Beifall bei den Grünen) Seit der Einführung im Jahr 2013 hat sich aber einiges getan. Der im LTMG verankerte vergabespezifische Mindestlohn von 8,50 € ist längst abgelöst worden durch den bundeseinheitlichen Mindestlohn von 12 €. Dass das LTMG wirksam ist, hat die Evaluierung vier Jahre nach der Einführung ganz deutlich gezeigt. Denn die Regelungen im Gesetz sichern ganz konkret Mindestentgelte und Tariflöhne bei den bietenden Unternehmen und bei den Nach- und Verleihunternehmen. Es ist also richtig, sich hier ehrgeizige Ziele zu stecken und die guten Effekte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen weiter auszubauen, und es ist auch wichtig, dass öffentliche Stellen gerade bei der Frage des Klimaschutzes als Vorbild fungieren und Verantwortung übernehmen, wie wir, das Land, das tun. Bei der geplanten Novellierung des LTMG wollen wir jetzt genau diese Punkte berücksichtigen. Wir wollen das Mindestentgelt anheben, die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen schützen und dadurch auch die Wettbewerbschancen für mittelständische Unternehmen, die gute Löhne zahlen, sicherstellen. Wir wollen den Klimaschutz als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigen. Darum haben wir uns auch in den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz weiter zu stärken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU) Der Koalitionsvertrag enthält dabei konkret vier Punkte: die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns auf die unterste Lohnstufe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Genau!) die Berücksichtigung sozialer, ökologischer und umweltbezogener Kriterien, die vergabespezifische Tariftreuepflicht, um auch regionale Tarifverträge zu erweitern, und die Absenkung des Schwellenwerts. Der Gesetzentwurf, den die SPD hier vorlegt, ist vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade gesagt habe, keineswegs innovativ, auch nicht originell. Er enthält keine neuen Ideen, er schreibt einfach ab, was wir im Koalitionsvertrag längst vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU – Lachen des Abg. Dr. Bo- ris Weirauch SPD – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Jetzt wurden diese Punkte im Schnellschussverfahren in einen holprigen Entwurf gegossen, der Einfallstore für rechtliche Bedenken bietet. Das gilt gerade für die von der SPD vorgesehene Ermächtigungsgrundlage. Dort bestehen ganz grundsätzliche rechtliche Bedenken. Wir dagegen nehmen die Noiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 vellierung des LTMG sehr ernst. Wir arbeiten ganz intensiv an einer rechtssicheren Ausgestaltung. Dazu stehen wir in engem Austausch mit dem Ministerium, aber auch mit der CDU-Fraktion. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Experten!) Statt jetzt eines schnellen und unausgegorenen Vorstoßes wollen wir eine saubere, rechtssichere und auch umsetzbare Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir werden deshalb auch so schnell wie möglich – voraussichtlich im nächsten Jahr – einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, der unsere Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umsetzt, aber auch handwerklich gut ausgearbeitet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das LTMG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmen im Land besser zu machen, das ist mein Herzensanliegen. Dazu stehe ich, dazu steht auch meine Fraktion. Das werden wir auch auf den Weg bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Manuel Hailfinger. – Bitte sehr, Herr Kollege Hailfinger.

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Manuel Hailfinger CDU

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mich freut es, dass wir heute, kurz vor Weihnachten, hier im Landtag von Baden-Württemberg noch über das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz diskutieren. Ich möchte Ihnen sagen, dass es aus meiner Sicht schon so ist, dass wir mit Umsicht darangehen müssen. Wir brauchen schon eine große Umsicht, wenn wir am Ende das erreichen wollen, was wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben, nämlich ein modernes Vergaberecht. Wenn Sie jetzt, kurz vor Weihnachten, übereilt und voreilig noch einen Gesetzentwurf einbringen, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Den gab’s schon län- ger!) den Sie vor zwei Jahren – auch vor Weihnachten – schon mal eingebracht haben, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Zwei Jahre haben Sie Zeit gehabt!) dann muss ich Ihnen sagen: Es bringt uns schlichtweg alles nichts, wenn Sie das kurz vor Weihnachten so ins Schaufenster stellen wollen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, wie es Ihnen geht: Wenn ich in meinem Wahlkreis mit öffentlichen Auftraggebern spreche, mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, stelle ich ganz oft fest, dass wir ohnehin schon ein sehr, sehr niedriges Angebotsniveau haben. Das ist mit ein Riesenproblem. Genau deswegen müssen wir hier auch mit Vorsicht (Manuel Hailfinger) darangehen. Es darf nicht sein, dass wir am Ende gar keine Aufträge mehr haben, weil nichts mehr an Angeboten hereinkommt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei der AfD – Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Deswegen ist unser zentrales Anliegen: Wenn wir dieses Gesetz jetzt novellieren, muss das mit einem ganz klaren Bürokratieabbau einhergehen. Überregulierung muss abgebaut werden. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Es darf keine weitere Bürokratie hinzukommen. Genau das ist die Aufgabe, vor der wir auch in den kommenden Wochen stehen werden. Das hilft den Kommunen, das hilft den kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land tatsächlich, die im Moment alle von einer multiplen Krise gezeichnet sind und eine Entlastung brauchen. Diese können wir gewährleisten, wenn wir das so auf den Weg bringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir sollten uns aus meiner Sicht auch die Zeit nehmen und erst einmal schauen: Was tut sich im Bund? Auch dort ist im Koalitionsvertrag entsprechend etwas formuliert worden. FDP, SPD und Grüne wollen im Bund gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Tariftreue einbringen. Ich glaube, es lohnt sich schon, sich ein Stück weit auch daran zu orientieren. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ja, Moment mal! Sie haben doch einen Koalitionsvertrag!) Deswegen ist es gut, wenn wir die Sache jetzt erst mal an den Ausschuss überweisen und dort dann miteinander in aller Ruhe die Themen diskutieren. (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordnetenkollegen Kenner?

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Manuel Hailfinger CDU

Sehr gern. Das wird bestimmt lustig. (Heiterkeit)

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Andreas Kenner SPD

Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Sie haben schon zweimal von Weihnachten gesprochen. Jetzt stelle ich kurz vor Weihnachten eine Zwischenfrage. Sorgfalt ist ja gut. Und dass man viel berät, ist auch gut. Aber haben Sie ungefähr eine Zeitrichtlinie? Werde ich es noch in meiner übernächsten Amtszeit erleben, dass dieses Gesetz kommt, oder muss ich noch drei Legislaturperioden im Landtag bleiben, (Heiterkeit) bis Sie das Tariftreuegesetz verabschiedet haben? (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Kenner, bevor Herr Hailfinger antwortet: Man soll Gottes Güte keine Grenzen setzen. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 (Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das sagt der Präsident in eigener Sache!)

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Manuel Hailfinger CDU

Lieber Andreas Kenner, vielen Dank für die Zwischenfrage, die ich sehr gern beantworte. – Es wird alles so sein, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Dieses Mal haben wir ganz klar gesagt: Das, was wir, Grüne und CDU, miteinander vereinbart haben, arbeiten wir nach und nach miteinander ab und bringen es zum Erfolg. Deswegen: Gehen Sie fest davon aus: Es wird ein Erfolg, und es wird ein Gesetz geben – auch noch in dieser Legislaturperiode. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE zu Abg. Andreas Kenner SPD: Aber nicht, dass du dann früher gehst!) Ich freue mich jetzt auf die weitere Debatte heute im Parlament und dann natürlich auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Hans Dieter Scheerer das Wort.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – kurz LTMG genannt – ist im Jahr 2013 in Kraft getreten. Seit dieser Zeit verlangt die FDP/DVP dessen Abschaffung. Herr Kollege Weirauch, Ihr Angebot für ein Gespräch nehmen wir gern an, aber ich glaube, das Gespräch wird relativ kurz, weil wir durchaus unterschiedliche Auffassungen haben. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das Angebot besteht trotzdem!) Aber ich trinke gern mal einen Kaffee mit Ihnen. – Sie haben sich euphorisch zu dem Gesetz geäußert und es positiv beurteilt. Wir sehen es anders. Es gibt durchaus auch sehr viele kritische Stimmen, und wir behaupten, dass auch viele mit dem Gesetz verfolgte Ziele nicht annähernd erreicht worden sind. (Beifall bei der FDP/DVP) Der jetzt von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf macht das aus unserer Sicht nicht sonderlich besser. Allein die Senkung der Auftragssumme von 20 000 € auf 10 000 € erschwert das Ganze, macht es noch bürokratischer. Auch die weiteren Kriterien, die Sie mit aufnehmen – keine Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindeststandards, keine negativen Umweltauswirkungen, Beachtung von sozialen Kriterien, was auch immer das sein mag –, sind, um mal im juristischen Bereich zu bleiben, unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Handhabung und dem fairen Wettbewerb eher entgegenstehen, als das Ganze zu regulieren. Gut gemeint ist in diesem Fall nicht unbedingt gut gemacht. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Christian Gehring und Dr. Natalie Pfau-Weller CDU) (Hans Dieter Scheerer) Bei aller Sympathie, teilweise auch bezüglich der Anträge, die die SPD manchmal bringt, aber in diesem Punkt sind wir uns da wirklich nicht einig. Ich will im Einzelnen noch mal drei Punkte nennen, warum das Gesetz auch wenig zielführend ist. Sie wollen Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verhindern. Was erreichen Sie denn damit? Aus unserer Sicht genau das Gegenteil. Allein den Preis in den Fokus zu nehmen macht aus unserer Sicht keinen Sinn. Es kommt mittlerweile auf die Qualität und die Geschwindigkeit an. Das wird hier nicht berücksichtigt. Das heißt, hier wird ein Auftrag vielleicht billig, aber wenig qualitativ ausgeführt. Sie wollen Arbeitsplätze erhalten, aber genau das Gegenteil tun Sie. Viele Unternehmen, Handwerksunternehmen mit wenigen Mitarbeitern sind nicht tarifgebunden. Diese fallen gegebenenfalls nicht darunter. Das sind genau die Unternehmen, die auch den Wohlstand des Landes Baden-Württemberg ausgemacht haben. (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Stimmt doch gar nicht!) Diese sollten wir auch fördern, und die werden in diesem Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Joachim Steyer AfD) Sie wollen auch ein angemessenes Einkommensniveau. Der Kollege hat es schon gesagt: Wir haben einen Mindestlohn von 14 €. (Zuruf von der SPD: 14 €?) Das ist, glaube ich, in Baden-Württemberg durchaus die untere – – (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD –

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Dr. Boris Weirauch SPD

12 €! – Weitere Zurufe) Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn. Da brauchen wir das Tariftreue- und Mindestlohngesetz nicht. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Im Übrigen – das ist der Punkt in Baden-Württemberg – kämpft die Wirtschaft, kämpfen die Unternehmen draußen um Fachkräfte, um Arbeitskräfte. Wenn jemand den Mindestlohn anbietet, dann bekommt er schlichtweg niemanden, sondern er muss ohnehin übertariflich bezahlen. Letztendlich ist festzuhalten: Wettbewerb wird ausgeschlossen, Aufträge werden eher verteuert. Eines muss man auch sagen: Der Gesetzentwurf spiegelt auch ein gesundes Misstrauen Ihrer Partei gegenüber den Unternehmen und den Unternehmern wider. Wir vertrauen denen. Die behandeln ihre Mitarbeiter anständig und auch ordentlich. Sie zahlen ordentlich, sie schaffen ordentliche Arbeitsbedingungen. Vertrauen Sie endlich den Menschen da draußen. Wir vertrauen ihnen. (Beifall bei der FDP/DVP) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Wir vertrauen auch den Unternehmern, den Handwerkern draußen. Deshalb: Baden-Württemberg braucht kein Tariftreue- und Mindestlohngesetz. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abg. Ruben Rupp.

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete! Mit dem heutigen Gesetzentwurf zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes will die SPD durchschaubarerweise ihr ramponiertes soziales Image aufbessern. Doch als Vertreter der AfD, der größten Arbeiterpartei in Deutschland, (Oh-Rufe) muss ich Ihnen da leider einen Strich durch die Rechnung machen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Pore- ski GRÜNE) Wie so oft fordert Ihr SPD-Gesetzentwurf – das wurde auch schon angesprochen – noch mehr Bürokratie; Stichwort § 7: regelmäßige Kontrollen und einen jährlichen kommunalen Bericht zu den Kontrollen. Dieser Bürokratiehunger, den die SPD als Partei antreibt, wird die Gesamtsituation für Arbeitnehmer keinen Deut besser machen, sondern einfach nur die öffentlichen Aufträge für Unternehmen noch unattraktiver machen. Angesichts des von der AfD befürworteten bereits existierenden Bundesmindestlohns von 12 € ist der Gesetzentwurf ohnehin überflüssig. Wir halten ihn nicht für sozial. Nein, Sie täuschen mit Ihrem Vorstoß die Beschäftigten wieder einmal. Denn was ist wirklich sozial? Eine soziale Partei würde niemals Millionen illegaler Einwanderer ins Land holen, was die Steuer- und Abgabenlast durch die neuen Sozialleistungen explodieren lässt. (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Schallplatte hat einen Sprung! – Unruhe) – Da dürfen Sie gern Luft holen und mir zuhören. – Denn so ein extremes, arbeiterfeindliches Lohndumping, was damit geschieht, und eine derartige Verteuerung von Mieten – wegen der Wohnungsknappheit durch illegale Migranten – würde eine wirklich soziale Partei niemals zulassen. (Beifall bei der AfD) Aber für jeden ist mittlerweile einfach zu erkennen: Große Konzerne, die die illegale Massenmigration mit linken Multikultipropagandisten zusammen forciert haben, (Abg. Nicolas Fink SPD: Langweilig!) haben die SPD und SPD-nahe Gewerkschaften locker in die Tasche gesteckt. (Beifall bei der AfD) (Ruben Rupp) Hauptsache woke, divers und multikulti. Aber von echter Interessenvertretung für Arbeitnehmer, für mehr Netto vom Brutto ist bei Ihnen von der SPD nichts mehr übrig geblieben. Das spiegelt sich auch in den Umfragen wider. (Beifall bei der AfD) Wir wissen auch, wem es die SPD nur noch zu verdanken hat, dass sie hier im Parlament sitzt: Linksradikal unterwanderte Gewerkschaften wie die IG Metall oder ver.di kämpfen (Abg. Nicolas Fink SPD: Herr Präsident! – Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Eine Beleidigung der Gewerkschaften!) statt für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer viel lieber – das haben wir bei unseren demokratischen Veranstaltungen immer wieder – gegen Rechts und demonstrieren vor demokratischen Veranstaltungen; das nenne ich eine Schande. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Ich glaube, dass Sie da auf der anderen Seite ste- hen! – Abg. Felix Herkens GRÜNE: Ihre Rede ist eine Schande!) Statt mehr Bürokratie für Unternehmen zu schaffen, sollten Sie endlich einmal die wirklichen Probleme der Arbeiter angehen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Soviel ich weiß, sind die Gewerkschaften verfassungsmäßig geschützt!) Zuvorderst müsste sich die SPD, wenn sie es wirklich ehrlich meinen würde, gegen die Inflation, gegen die Energiewende und gegen die Sanktionspolitik wenden, gut bezahlte Arbeitsplätze in den Schlüsselindustrien – im Maschinenbau und im Automobilsektor – sichern und die Deindustriealisierung stoppen. Das müssten Sie tun. Dies wird – das wurde heute auch erwähnt – übrigens von STIHL und von größeren Unternehmen bestätigt. Das ist kein Schreckgespenst von uns; die Deindustriealisierung ist Realität. (Beifall bei der AfD) Doch statt sich voll dagegen zu wenden und sich gegen die Verarmung der Deutschen einzusetzen, betreiben Sie mit den beabsichtigten Gesetzesänderungen Symbolpolitik – mit Luftnummergesetzentwürfen. Egal, wie Sie Ihr nicht mehr vorhandenes soziales Image aufbessern wollen: Ihre Regierungsbilanz – von Massenmigration, Energiechaos, Bürokratieexplosion, Eurorettung und Klimahysterie – bleibt arbeitnehmerfeindlich und unsozial. (Beifall bei der AfD) Unter Teil E behaupten Sie, die Gesetzesänderung führe zu keinem nennenswert erhöhten Erfüllungsaufwand für Unternehmen. Selbst wenn das der Fall wäre: Wenn man alle SPD-Initiativen die Wirtschaft betreffend zusammenrechnet, dann sehen wir, dass gerade die vielen kleinen Gesetzesänderungen mit angeblich wenig Mehraufwand in der Masse ein Bürokratiemonster EU und ein Bürokratiemonster in Baden-Württemberg geschaffen haben, die die Unternehmen in Bürokratie ertränken. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Wen wundert es, dass die SPD-Wirtschaftspolitik zu keinem Zeitpunkt für Leistungsgerechtigkeit steht. Vielmehr vertreibt sie engagierte, innovative Unternehmen und Arbeitsplätze, aber auch Hunderttausende hoch qualifizierte deutsche Arbeitskräfte ins Ausland. Für uns ist klar und erkennbar: (Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP: Für uns?) Diese Gesetzesänderung ist einfach überflüssig. Die AfD als letzte freiheitliche und soziale Partei vertritt die Arbeiter in Deutschland. (Lachen bei Abgeordneten der FDP/DVP) Die Arbeiterverräter der SPD – das muss ich noch ganz klar sagen – sollen endlich ihren verdienten Platz als Relikt im Museum außerhalb dieses Parlaments einnehmen. Frohe Weihnachten. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der zweiten Runde hat sich jetzt noch der Kollege Dr. Weirauch gemeldet. Ich möchte noch darauf hinweisen: Provozierende Zuspitzungen sind – in der Grenze der Verhältnismäßigkeit – auch in diesem Plenarsaal erlaubt; Herr Kollege Fink hat mich vorhin intensiv angeschaut. Ich wollte Ihnen das nur mitteilen. Insoweit ist es ähnlich wie umgekehrt, wenn gerügt wird, wenn andere Parteien, demokratische Parteien Entsprechendes sagen. Dazu gibt es auch eine Rechtsprechung. Insoweit werde ich das immer im Lichte der Verhältnismäßigkeit betrachten. Jetzt Herr Kollege Dr. Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ihnen, Herr Rupp: Ihre Rede hat noch einmal deutlich gemacht, dass Sie und Ihre Partei nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen. (Beifall bei der SPD – Unruhe bei der AfD) Diese Zuspitzung sei auch mir erlaubt: Sie und Ihre Partei sind eine Schande für dieses Parlament und für unser ganzes Land. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen – Abg. Joachim Steyer AfD: Das sagen Sie! – Abg. Carola Wolle AfD: Getroffene Hunde bellen! – Zuruf von der AfD: Die Wahrheit scheint wehzutun! – Unruhe) Noch einmal zum Gesetzentwurf: Kollege Herkens, Kollege Hailfinger, ... (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Der Redner hat das Wort. Ich bitte um Ruhe.

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Dr. Boris Weirauch SPD

... hier gilt einmal mehr der Grundsatz: Wer lesen kann oder wer liest, ist klar im Vorteil. Erstens haben Sie offenbar unseren Gesetzentwurf nicht gelesen, und zweitens – das ist innerfraktionell wahrscheinlich (Dr. Boris Weirauch) sogar noch viel schlimmer zu bewerten – haben Sie nicht einmal den Koalitionsvertrag gelesen. Da stellt sich für mich schon die Frage – – Sie werfen uns jetzt quasi vor, wir hätten den Koalitionsvertrag plagiiert. Dabei habe ich Ihnen doch am Anfang – wenn Sie mir richtig zugehört hätten, wüssten Sie es – dargelegt, dass Sie ja unseren Gesetzentwurf – das wurde sogar amtlich vom Ministerpräsidenten bestätigt – mit in Ihren Koalitionsvertrag hineingenommen haben. Am Anfang habe ich gedacht, Sie bringen unseren Gesetzentwurf ein. Am Schluss haben Sie jedoch noch einmal die Kurve bekommen. Lassen Sie es mich einmal so zusammenfassen: Wenn man sich die aktuelle Situation in Deutschland anschaut – auch die hohen Lebenshaltungskosten und die hohen Energiepreise –, (Zurufe von der AfD) wäre es doch wirklich wichtig, zeitnah hier gemeinsam zu einer Einigung zu kommen. Grün-Schwarz nimmt sich hier gemeinsam offenbar die Zeit, die die hart arbeitenden Menschen in unserem Land nicht haben. (Beifall bei der SPD) Deswegen lautet mein Appell: Lassen Sie diese Plattitüden! Ich habe wirklich versucht, sachlich zu bleiben, obwohl ich genügend hätte, was ich Ihnen ins Stammbuch schreiben könnte. Das habe ich nicht gemacht. Mein Appell lautet, dass wir im Wirtschaftsausschuss wirklich gemeinsam – zumindest die Regierungsfraktionen und die SPD; die FDP/DVP nehme ich aus, weil sie schon klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie da nicht mitgehen kann –, wenigstens wir drei tragenden Fraktionen gemeinsam einen solchen Gesetzentwurf zeitnah auf den Weg bringen. So weit liegen wir offenkundig nicht auseinander. Zumindest wenn man sich das Papier anschaut, sieht man das; Ihre Reden haben mich daran etwas zweifeln lassen, aber lassen Sie uns da gemeinsam einen guten Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Die Menschen im Land haben es verdient. Danke. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen vor. Für die Landesregierung darf ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut erteilen. – Bitte sehr, Frau Ministerin. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße Sie alle und möchte zunächst Ihnen, Herr Rupp, zurufen: Durch Hass und Hetze stellen Sie unser Land nicht zukunftsfähig auf, sondern werfen es um Jahrzehnte zurück. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Aufträge in Baden-Württemberg, den Sie vorgelegt haben. In der Debatte kam es schon deutlich heraus: Im Inhalt ist es nicht überraschend. Denn es ist ziemlich genau zwei Jahre her, dass die Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf mit ähnlichem Inhalt vorgelegt hatte. Der damalige Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung der Stakeholder mehrheitlich abgelehnt. Der jetzt vorgelegte Entwurf bringt im Wesentlichen genau die Themen von damals noch einmal vor, die im Rahmen der – gestatten Sie mir, dies nochmals zu betonen – damals durchgeführten Anhörung eben nicht überzeugen konnten und auch nicht mehrheitsfähig waren. Zeitlich und verfahrensmäßig betrachtet überrascht mich der Gesetzentwurf jedoch durchaus. Denn die Landesregierung arbeitet derzeit entsprechend der Koalitionsvereinbarung ohnehin an einer Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Zurufe von der SPD) Dazu wurde – Herr Weirauch, Sie haben ja auch die rechtlichen Themen angesprochen – ergänzend auch ein Rechtsgutachten eingeholt, um die von der Landesregierung geplanten, auch neuen Inhalte des aktuellen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes rechtlich abzusichern. Dieses Gutachten wird auch die rechtliche Grundlage für die weitere Arbeit sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden ja eine erneute Anhörung durchführen. Herr Weirauch, Sie haben angekündigt: im Januar. Dem Ergebnis dieser Anhörung möchte ich jetzt nicht vorgreifen, aber lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen, die besonders diskussionswürdig sind. Da hätten wir zunächst die Themen „Absenkung der Aufgreifschwelle von 20 000 € auf 10 000 €“, Kontrollpflicht sowie „Kommunale Berichtspflicht“. Ich möchte daran erinnern: Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wurde von Nils Schmid als Minister für Finanzen und Wirtschaft auf den Weg gebracht und in der damaligen Legislaturperiode auch verabschiedet, mit dem Ziel – das haben auch alle Kolleginnen und Kollegen, auch im Haus, in meinem Ministerium, klar artikuliert –, ein schlankes und möglichst unbürokratisches Gesetz zu erlassen. Durch die jetzt genannten, im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen der SPD würde der bürokratische Aufwand für die Unternehmen in unserem Land und die öffentlichen Auftraggeber – ich denke, wir müssen auch immer beide Seiten in Betracht ziehen – enorm ansteigen. Dies ist besonders wichtig in Zeiten, in denen unsere Wirtschaft massiv herausgefordert ist. Wir befinden uns in Transformationsprozessen: Dekarbonisierung, Digitalisierung, die Veränderungen im Bereich der Kernbranche Mobilität, der Krieg in der Ukraine, jetzt noch die Preisexplosion, Verfügbarkeit von Materialien, von Rohstoffen, Energieversorgung, Bezahlbarkeit von Energien. Das ist für die Unternehmen in unserem Land wirklich eine Situation, die sich massiv zugespitzt hat. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir den bürokratischen Aufwand, der durch eine Gesetzesänderung entsteht – in diesem Fall beim Landestariftreue- und Mindestlohngesetz –, immer mit in Betracht ziehen, um gerade – das muss ja unser Ansinnen sein – als starkes Mittelstandsland die kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu überfordern und (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) es ihnen damit eventuell sogar – was in Teilen auch passiert – nicht mehr zu ermöglichen, an Ausschreibungen teilzunehmen. Das passiert nämlich in vielen Fällen. Reden Sie mal mit den Unternehmensvertretern und Unternehmensvertreterinnen. Bürokratische Belastungen für die Wirtschaft in unserem Land, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Verwaltungen zu reduzieren ist also ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs möchte ich die Kontrollpflicht noch einmal herausgreifen. Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses nach der durchgeführten Evaluation im Jahr 2019 hatten wir in gutem Einvernehmen einen Weg gefunden, die Kontrolldichte dort, wo es erforderlich ist, nämlich im Bereich des Personennahverkehrs, auch zu verbessern. (Glocke des Präsidenten) Dort, wo Bedarf bestand, haben wir schon gehandelt und umgesetzt.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Ja, bitte, Herr Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Ministerin, vielen Dank für das Zulassen der Frage. – Sie haben vorhin ein Gutachten erwähnt, das Ihr Haus hat. Da ich jetzt nicht genau weiß, was für ein Gutachten das ist: Würden Sie es den Ausschussmitgliedern im Vorfeld dieser Anhörung Ende Januar zukommen lassen, oder ist das etwas, was schon länger vorliegt? (Abg. Felix Herkens GRÜNE: Ja!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Wir arbeiten derzeit an einer Umsetzung. Sobald wir so weit sind mit einer Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes, werden wir den Ausschuss natürlich in Kenntnis setzen, keine Frage. Wir werden den Ausschuss rechtzeitig entsprechend informieren.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. Fahren Sie fort. (Abg. Nicolas Fink SPD: Sehr großzügig!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Zurück zum von der Fraktion der SPD vorgelegten Gesetzentwurf: Herr Weirauch, Sie als Jurist kennen auch die juristischen Anforderungen und die Grundsätze, die wir, das Land, einzuhalten haben. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes rechtssicher, schlank und bürokratiearm durchführen. Eine Einführung einer Tariftreuepflicht für nicht tarifgebundene Unternehmen ist der nächste Punkt – Herr Schweickert, das ist für Sie sicherlich auch von Interesse –, auf den ich eingehen möchte. Denn die Intention, die hinter dieser Forderung steht, kann ich gut nachvollziehen, und die teile ich auch. Wir wollen keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 ten. Und wir wollen faire Bedingungen für tarifgebundene Unternehmen. Das heißt, was gut gemeint ist, ist aber eben nicht gut gemacht. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: „Aber“?) Denn erstens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es ganz erhebliche rechtliche Bedenken gibt, ob eine solche Regelung mit dem Europarecht vereinbar wäre. Wenn wir faktisch Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen, dann könnte dies gegen die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie und gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, und wir würden auch europapolitisch ein Signal aussenden, das gerade in diesen Zeiten nicht das richtige sein kann. Zweitens müssen wir bedenken, dass das ohnehin komplexe Vergaberecht damit noch weitere Anforderungen an die Unternehmen in unserem Land und an die Vergabestellen stellen würde. Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind schon jetzt die Bedingungen des Vergaberechts sehr komplex. Ich habe schon darauf hingewiesen: Viele sind überfordert und verzichten dann gänzlich auf die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. Das kann ja auch nicht Ihr Ansinnen sein. Die Vergabestellen müssen mittlerweile froh sein – das ist eine Tatsache –, auf Ausschreibungen überhaupt noch Angebote zu erhalten. Dies gilt gerade auch für die Beteiligung von jungen Unternehmen, von Start-ups an öffentlichen Ausschreibungen, denen wir ja eigentlich auch mehr Möglichkeiten der Beteiligung einräumen wollen. Sie werden – das bekommen wir immer wieder zurückgespiegelt; Sie sind ja auch im Gespräch mit der Start-up-Szene – durch eine wachsende Regelungsdichte im Vergaberecht davon abgeschreckt, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben. Das müssen wir im Blick haben. Auch die Vergabestellen im Land ächzen unter einem zunehmend komplexer werdenden Vergaberecht. Deshalb müssen wir mit Augenmaß vorgehen. Drittens – das wurde schon angesprochen – ist es deshalb auch sinnvoll, abzuwarten, was der Bund, wie angekündigt, in diesem Bereich macht. Das BMWK und das BMAS haben vor Kurzem die Konsultation der Öffentlichkeit zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht. Es kann ja nicht das Ansinnen unseres Landes als Exportnation sein, wenn man über die eigenen Landesgrenzen hinausblickt, dass wir hier in Deutschland einen Flickenteppich entstehen lassen. Deswegen ist sehr wohl wichtig, was der Bund in diesem Bereich macht, dass wir Bundesentscheidungen auch mit der Landesebene abstimmen, um dann auch Chancengleichheit zu erreichen. Jetzt komme ich noch zum Verbot der tariflichen Schlechterstellung. Es ist ein sozialpolitisch nachvollziehbares Anliegen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten des späteren Auftragnehmers nicht schlechtergestellt werden. Aber auch hier gibt es nicht unerhebliche rechtliche Bedenken. Damit wird es auch wieder ausgehebelt. Das heißt: Gut gedacht ist eben nicht gut gemacht. Denn es bestünde dann die Gefahr, dass entsprechende Vorgaben sich auf die allgemeine Unternehmenspolitik eines Unternehmens auswirken. Auch verfassungsrechtlich würde man sich auf dünnstem Eis bewegen, falls die öffentliche Hand durch die Vorenthaltung öffentlicher Aufträge Druck auf Un- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ternehmen in Richtung auf die Übernahme bestehender Tarifverträge ausüben wollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel bei allen Entscheidungen muss es doch sein, dass wir den Alltag erleichtern, die Wirtschaft entlasten und ein Mehr an Bürokratie vermeiden, um auch die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts zu erhalten. (Abg. Anton Baron AfD: Leere Worthülsen!) Bürokratie kostet die Verwaltung Zeit und bremst die Wirtschaft aus, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen. (Abg. Winfried Mack CDU: So!) Soweit Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes geboten sind, wird die Landesregierung diese auch auf den Weg bringen, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wann?) aber eben mit mehr Umsicht und Augenmaß als in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir wollen ein modernes Vergaberecht, das insbesondere auf die Ziele der Nachhaltigkeit eingeht (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Bis wann denn?) und zugleich für Vergabestellen und für Unternehmen handhabbar ist. Dann ist klar: Das Vergaberecht muss sich in der Praxis bewähren. Denn – das wissen alle, die schon viel Erfahrung auf kommunaler Ebene gesammelt haben – nur, wenn es gelebt wird, können wir gemeinsam unsere Ziele auch erreichen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da muss sie schon selbst lachen!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Punkt beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3521 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich komme zu Punkt 6 der Tagesordnung und rufe diesen auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen – Drucksache 17/3531 iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung. Deshalb schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3531 zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist hiermit ebenfalls erledigt. Damit komme ich zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 17/3725 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Rülke. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Baden-Württemberg hat zu Beginn dieses Jahres das Landtagswahlrecht geändert. Teile der Änderungen tragen wir mit, weil sie langjährige Forderungen der FDP in Baden-Württemberg abbilden, so z. B. die Einführung der Zweitstimme bzw. von Landeslisten (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) mit dem Ziel, eine größere Diversität in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, ja, „Diversität“!) Das ist lange überfällig; keine Frage. – Ich weiß, dort drüben ist das ein Reizwort, und wenn Sie in den Spiegel schauen, dann erblicken Sie alles andere als Diversität. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja, das stimmt! – Zurufe von der AfD) Das zweite wesentliche Ziel, das eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat, war die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Auch das ist ein langjähriges Ziel unserer Partei. Was allerdings aus unserer Sicht bei dieser Wahlrechtsreform nicht gelungen ist, ist, die Fragen zu beantworten: Wie groß wird dieses Parlament möglicherweise in Zukunft werden, wenn ein Stimmensplitting möglich ist? Besteht die Gefahr, dass wir möglicherweise – ähnlich wie im Deutschen Bundestag – zu einem inflationären Anwachsen dieses Parlaments kommen? Genau diese Fragen wurden nicht geklärt, bzw. sie wurden so geklärt, dass genau dieses Anwachsen zu befürchten ist. (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Aus diesem Grund ist es notwendig, in einem weiteren Anlauf noch einmal über dieses Thema zu sprechen. Es hat Anhörungen hierzu gegeben. Und alle Experten, die bei diesen Anhörungen dabei waren, haben genau diese Gefahr bestätigt, auch die von der Regierungskoalition benannte Expertin Frau Professorin Schönberger. Auch Professor Behnke, den wir benannt haben, obwohl er uns politisch nicht nahesteht, sondern eher in diese Richtung geht, hat bestätigt, dass genau diese Gefahr besteht. Professor Behnke spricht von der Möglichkeit eines Anwachsens auf über 200 Abgeordnete. Im Jahr 1972 haben wir zum letzten Mal erlebt, dass die Zahl von 120 Abgeordneten erreicht wurde. Seit 1972 ist die Zahl der Abgeordneten immer weiter angewachsen. Das hat zwei Gründe: zum einen, dass die Volksparteien, die beiden klassischen Volksparteien, immer schwächer geworden sind, und zum Zweiten, dass erst eine vierte und schließlich eine fünfte Fraktion hinzugekommen sind. Deshalb haben wir aktuell über 150 Abgeordnete. Wenn jetzt noch die Möglichkeit des Stimmensplittings hinzukommt, besteht die Gefahr, dass wir nach der Landtagswahl 2026 in diesem Parlament anbauen müssen und dass dann über 200 Abgeordnete hier einziehen. In Zeiten wie diesen, in denen der Bevölkerung vom Verzicht berichtet wird, wenn es heißt: „Gürtel enger schnallen“, wenn es heißt: „Energie sparen“, stellt sich schon die Frage, ob es nicht notwendig ist, dass die Politik selbst einen Schritt vorangeht, dass die Politik auch bei sich selbst spart. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn passiert, was Professor Behnke befürchtet, würde das, meine Damen und Herren, zu Mehrkosten für den Steuerzahler von über 200 Millionen € führen. Ich glaube nicht, dass das in Zeiten wie diesen zu verantworten ist. Wenn man daraus die Frage ableitet, was man tun kann, wie man einer solchen Entwicklung entgegenwirken kann, gibt es im Grunde genommen im Land, genauso wie übrigens auch im Bund, nur eine Möglichkeit, dem wirksam entgegenzuwirken, nämlich mit einer Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle, denn es gibt ja auch im Bund innerhalb der Ampelkoalition Überlegungen zu einer Wahlrechtsreform, wo verschiedene Seiten befürchten, dass eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise möglicherweise Pfründe gefährdet, sodass sie das nicht wollen. Es sind schon sehr seltsame Überlegungen im Gange, die so weit führen, dass möglicherweise manche Direktmandate nicht mehr zugeteilt werden. Ich kann vor solchen Überlegungen nur warnen. Wer tatsächlich das Ziel verfolgt, die Zahl der Abgeordneten in einem Parlament zu begrenzen und dies verfassungsrechtlich rechtssicher zu gestalten, der kommt nicht umhin, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir haben im Zuge der Wahlrechtsreform einen ersten Vorschlag gemacht: Reduktion von 70 auf 60 Wahlkreise. Das hat bei den meisten Fraktionen in diesem Parlament keine große Begeisterung ausgelöst. Hinzu kam, dass uns vorgeworfen wurde: „Ihr habt ja keinen konkreten Vorschlag gemacht. Außerdem fürchtet ihr dann möglicherweise, selbst betroffen zu de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sein.“ Dieser Kritik haben sich die Experten zumindest näherungsweise angeschlossen und haben gesagt: Wer wirklich die Zahl der Abgeordneten im Parlament von Baden-Württemberg auf 120 sicher begrenzen will – es sei noch einmal daran erinnert: genau das hat sich dieses Parlament vorgenommen –, der muss auf etwa 40 Wahlkreise reduzieren. Genau diesen Vorschlag legen wir vor: etwa 40, nämlich 38. Wir haben die Kritik aufgenommen, es gäbe keinen konkreten Vorschlag. Wir machen jetzt einen konkreten Vorschlag, nämlich genau die Abbildung der Bundestagswahlkreise. Darüber hinaus kann sich jeder den Zuschnitt dieser Wahlkreise anschauen, kann auch schauen, wer konkret davon betroffen ist, und kann sich dann auch noch einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob die FDP/DVP-Fraktion jetzt vor eigener Betroffenheit zurückschreckt oder nicht. Genau das ist unser Ziel, genau das wollen wir Ihnen vorlegen, genau das wollen wir mit Ihnen diskutieren im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der Zahl der Abgeordneten und das Signal an die Bevölkerung: Die Politik setzt auch bei sich selbst ein Einsparsignal. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir werden sehen, wie das Ganze dann ausgeht. Der Ministerpräsident hat ja bei einer Landespressekonferenz erklärt, der Kollege Rülke glaube selbst nicht an den Erfolg dieses Gesetzentwurfs im Parlament. Das stimmt. Ich habe die Befürchtung, dass dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit bekommt. Wir diskutieren ihn aber trotzdem. Gottlob hat diese Koalition des Gehörtwerdens gemeinsam mit der damaligen Opposition die Möglichkeit zu einer stärkeren Volksbeteiligung geschaffen. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, das Ganze nach Ablehnung im Parlament dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Genau das streben wir an. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Daniela Evers für die Fraktion GRÜNE.

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, ja, wir haben Anfang dieses Jahres Historisches für den baden-württembergischen Parlamentarismus beschlossen. Wir haben die Wahlrechtsreform gemacht und hätten uns sicher gefreut, wenn sich die FDP/DVP diesem Vorhaben angeschlossen hätte. So haben Grüne, CDU und SPD gemeinsam das Wahlsystem wählerfreundlicher gemacht; der Landtag wird jünger, diverser. Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt; damit können junge Menschen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden. Und durch die Einführung des Zweistimmenwahlrechts haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihren Willen differenziert zu äußern. Jetzt behaupten Sie, behauptet die FDP/DVP hier immer wieder – und das recht einseitig –, dass durch das Zweistimmenwahlrecht der Landtag größer werde. Ja, das kann rechnerisch tatsächlich passieren. Aber es muss keinesfalls zwangsläufig so kommen. (Zurufe von der FDP/DVP) (Daniela Evers) Geradezu reflexhaft verschlucken Sie im Gegensatz dazu die andere Möglichkeit, nämlich dass das Stimmensplitting genau das Gegenteil bewirken kann. Das haben wir z. B. in Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz gesehen. Hier hat das Zweistimmenwahlrecht zu weniger Überhangmandaten geführt. Auch bei uns wurden hierzu bereits Wege eingeleitet. Mit der Einführung der geschlossenen Landesliste ist das System von vier Regionalauszählungen auf eine landesweite Auszählung gewechselt. Das bedeutet, dass Überhang- und Ausgleichsmandate nicht in jedem Regierungsbezirk separat ausgerechnet und addiert werden, sondern dass sie nur einmal landesweit errechnet werden. Auch durch diese Umstellung kann die Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten reduziert werden. Dass also die Wahlrechtsreform zu einer Vergrößerung führen wird, ist reine Spekulation. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD: Ach so!) Das Zweite ist: Ja, wir haben immer gesagt, dass wir uns die Zuschnitte der einzelnen Wahlkreise in einem zweiten Schritt anschauen werden. Warum? Demografische Entwicklungen verändern auch Wahlkreise – Zuzug, Wegzug, Verschiebungen. Wir sind verpflichtet, dies zu beobachten und gegebenenfalls nachzujustieren. Auch dazu sind wir gewillt. Allerdings bezweifeln wir, dass eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise sinnvoll ist. Dies möchte ich noch kurz begründen. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Da bin ich gespannt!) Schauen wir uns die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 1952 an. Damals hatte ein Wahlkreis im Schnitt ca. 95 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Seither ist die Bevölkerung gewachsen, die Zahl der Wahlkreise aber ist gleich geblieben. Schon heute hat ein Wahlkreis im Schnitt 158 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn wir jetzt Ihrem numerischen Vorschlag folgen würden, hätte ein Wahlkreis im Schnitt ungefähr 292 000 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner – und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952. Ich bin mir ganz sicher, dass Sie alle gemeinsam hier das Ideal der nahbaren Politik, der nahbaren Wahlkreisabgeordneten teilen. Denn wer nah dran ist, gerade in der Landespolitik, wer nah an den Bürgerinnen und Bürgern ist und deren Belange hier einbringt, der bringt Demokratie direkt ins Parlament. Bei einer durchschnittlichen Zahl von fast 300 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Wahlkreis wäre die eigentliche Stärke der Landespolitik, das Gehörtwerden – gerade im Landtag ein wichtiger Aspekt –, deutlich schwerer umzusetzen. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Deswegen finden wir derzeit aus unserem Verständnis als Abgeordnete heraus diesen Vorschlag nicht wünschenswert. Aber es gibt noch einen zweiten Aspekt, den wir hier einbringen wollen: Ein Gesetzentwurf – das haben auch Sie betont – sollte verfassungsrechtlich sauber sein, sollte kein Risiko bergen. Der derzeitige Entwurf gibt zumindest Anlass für verfasiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sungsrechtliche Bedenken, und er könnte nach den gängigen Kommentaren zur Landesverfassung möglicherweise sogar der Verfassungswidrigkeit anheimfallen. Denn Sie schlagen hier eine Sollgröße von 120 Abgeordneten bei 38 Direktmandaten vor. Dann wären es 82 Abgeordnete, die über die Listen gewählt würden. Das würde aber dieser Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlelementen, die die Landesverfassung vorsieht, nicht gerecht. Wenn Sie in die gängigen Kommentare schauen, dann sehen Sie: Hier gibt es erhebliche Bedenken. Herr Rülke, Sie haben damals prognostiziert, dass die Landtagswahl 2026 nach dem noch vorherigen Wahlrecht stattfinden wird, weil unsere Wahlrechtsreform nicht verfassungskonform sei. Dem widersprechen wir hier mutig und entschieden. Wir sagen, dass die Wahl 2026 nach dem neuen, Anfang dieses Jahres beschlossenen Wahlrecht stattfinden wird. Was Sie hier vorlegen, ist verfassungsrechtlich zumindest diskutabel, zweifelhaft und allein schon aus diesem Grund abzulehnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Arnulf Freiherr von Eyb.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Zur Sommerzeit fuhr ich mal wieder, wie so häufig, durch meinen Wahlkreis und kam in eine kleine Ortschaft namens Leuzendorf im Kreis Schwäbisch Hall; das gehört zu Schrozberg. Auf einer Bank saßen drei ältere Damen und unterhielten sich. Nebenbei bemerkt: Keine von ihnen hatte ein Handy in der Hand. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Das gibt es bei euch noch?) Ich hielt an, da ich die Chance für ein Gespräch sah. Kaum war ich aus meinem Auto gestiegen, hörte ich auch schon den erstaunten Ausruf: „Nanu, Herr von Eyb, Sie hier? Es ist doch keine Wahl, oder?“ (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sind Sie so bekannt in Ihrem Wahlkreis? – Zuruf von der CDU: Die sind verwurzelt!) Diese kleine Geschichte sagt eigentlich schon alles, was es zu dem Vorschlag der FDP/DVP zu sagen gibt: Er taugt nichts. Die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und damit den einzelnen Wahlkreis noch größer werden zu lassen führt zwangsläufig zu einer Entfremdung von den Menschen, die dort wohnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So wie im Bundestag! – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Alle Bundestagsabgeordneten! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, als eine der ersten Taten in der neuen Legislaturperiode das Wahlrecht zu ändern, nämlich vom Einstimmenwahlrecht zum Zweistimmenwahlrecht zu wechseln. Das haben wir mit der Änderung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes im Sommer (Arnulf Freiherr von Eyb) dieses Jahres erreicht. Schon damals haben wir intensive Beratungsgespräche geführt, Gutachten eingeholt und Experten angehört, um eine sinnvolle und umsetzbare Lösung zu finden. Auch wurde bereits damals darüber debattiert, ob die Zahl der Wahlkreise, wie nun erneut von Ihnen vorgeschlagen, reduziert werden sollte. Einem dahin gehenden Vorschlag konnte sich meine Fraktion in den damaligen Beratungen nicht anschließen. Daran hat sich auch nichts geändert. Für unsere Fraktion ist eines enorm wichtig, nämlich die Bürgernähe. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Ge- nau! – Zuruf von der CDU: Bravo!) Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte zumindest die theoretische Möglichkeit haben, mit dem Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen und ihn zu kennen. Daran ändert auch die zunehmende Digitalisierung nichts. Nur durch den persönlichen Kontakt kann ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden und der Wählerwille tatsächlich Einfluss in die Arbeit des Parlaments finden. Denn wenn man nicht mehr hinhört, was die Menschen vor Ort bewegt, kann man sie auch schlicht nicht mehr vernünftig vertreten. (Beifall bei der CDU und des Abg. Joachim Steyer AfD) Deswegen bin ich viel unterwegs und nehme auch gerade Gespräche am Wegesrand gern wahr – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber nur, wenn da ein Bänkle steht!) im Prinzip sind das sogenannte Zufallsbürger, mit denen ich ins Gespräch komme. Diese Möglichkeit würde uns zusehends genommen, wenn wir Ihren Vorschlag gutheißen würden. Auch das denklogische Argument, im Bund funktioniere das doch auch, ist falsch, weil die Verhältnisse von Bund und Land nicht 1 : 1 zu sehen sind. Im Bund kommt es gerade nicht so sehr auf die Abbildung der Sorgen und Nöte in den einzelnen Kommunen an, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört! – Zuruf von der FDP/DVP: Was?) sondern auf das Große und Ganze. Denn für die Spezialprobleme und Einzelthemen in den Städten und Kommunen gibt es ja gerade das Landesparlament. Nun in diesen Landesparlamenten die Nähe zu den Bürgern aufzugeben, würde bedeuten, einen Teil unserer Persönlichkeit aufzugeben, und dazu sind wir schlichtweg nicht bereit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Vielmehr plädieren wir dafür, das, was gut ist, zu belassen. Nebenbei bemerkt, Herr Dr. Rülke: Auch wenn man nicht ständig auf andere blicken soll, lohnt sich schon ein Blick z. B. nach Hessen, ins Saarland oder nach Nordrhein-Westfalen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Bereits heute vertritt ein Abgeordneter in Baden-Württemberg bedeutend mehr Menschen als in den von mir gerade genannten Bundesländern. Schon dieser Vergleich zeigt, wie unausgegoren dieser Vorschlag ist. Sie, Herr Dr. Rülke, werden am Ende dieser Legislaturperiode 20 Jahre im Landtag sein und möglicherweise sogar ans Aufhören denken. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das könn- te euch so passen! – Abg. Thomas Blenke CDU: Er muss sich mit Dr. Schweickert noch einigen, wer dann den Wahlkreis übernimmt!) Ob Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen auch so euphorisch sind? Ich kann es mir nicht richtig vorstellen. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Aber wie bereits in meinem ersten Beitrag zur Beratung des damaligen Gesetzentwurfs gesagt: Unser demokratisches System ist so, wie es ist – auch in dieser Frage –, ein Schatz, auf den wir stolz sein dürfen (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Auf dem wir sitzen bleiben!) und den wir unbedingt (Zuruf: Vergrößern müssen!) erhalten müssen. Das will ich nur mal wieder in Erinnerung rufen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deshalb von meiner Seite und von meiner Fraktion: Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben, und frohe Weihnachten! (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf: Sehr gut!)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Herr Abg. Dr. Boris Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Fort- und Weiterentwicklung des Landtagswahlrechts haben wir, eine Mehrheit im Landtag, den Wählerinnen und Wählern die Möglichkeit gegeben, zwischen dem Kandidaten und der Kandidatin vor Ort und der jeweils präferierten Partei auf Landesebene tatsächlich einen Unterschied zu machen. Das unterscheidet das Zweistimmenwahlrecht vom herkömmlichen oder bisher historischen Einstimmenwahlrecht. Wir stärken damit auch das Votum für die gewählten Abgeordneten vor Ort in den Wahlkreisen. Das Votum für den Wahlkreisabgeordneten oder die Wahlkreisabgeordnete wird nicht mehr durch übergeordnete Erwägungen auf Landesebene verzerrt. Wir sind zudem überzeugt, dass wir mit dem neuen Zweistimmenwahlrecht die gesellschaftliche Vielfalt im Parlament besser abbilden und vor allem insbesondere den Frauenanteil hier im Hohen Haus signifikant erhöhen können. Unter legitimatorischen Gesichtspunkten erfordern Änderungen des Wahl- (Dr. Boris Weirauch) rechts traditionell immer auch einen breiten Konsens demokratischer Fraktionen. Leider hat sich die FDP/DVP-Fraktion früh aus den gemeinsamen Verhandlungen über die Änderung des Landtagswahlrechts verabschiedet (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ja!) und hat sich dem Votum der anderen tragenden Fraktionen hier im Haus nicht angeschlossen. Das ist wirklich schade. Es hätte Ihnen – so glaube ich – gut zu Gesicht gestanden, hier im Schulterschluss mit CDU, Grünen und unserer Fraktion diese Änderungen zu beschließen. (Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Bestimmt nicht!) Stattdessen kamen im Sommer gefühlt im monatlichen Turnus neue, eigene, um nicht zu sagen, teilweise auch eigenartige Vorschläge einer Wahlkreisreform. Zunächst kam von Ihnen die Idee, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Dann musste innerfraktionell offenbar erst einmal Klarheit geschaffen werden, welcher Abgeordnetenkollege beim nächsten Mal das Nachsehen haben wird – nicht, weil die Bürgerinnen und Bürger ihn nicht mehr wollen, sondern weil die eigene Fraktion per Federstrich den Wahlkreis abschafft. Nachdem das geklärt war, kommen Sie jetzt mit dem Vorschlag einer Reduktion auf 38 Wahlkreise um die Ecke. Grundlage Ihrer Einlassung ist dabei die vermeintliche Befürchtung, dass der Landtag aufgebläht werden könne. Aber den Beleg bleiben Sie gleichwohl schuldig. Die Kollegin Evers hat das gut dargelegt, dass das hier allein – – Sie sprechen ja selbst von einer Möglichkeit, Sie sprechen nicht einmal von der Wahrscheinlichkeit. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Der Sachverständige spricht davon!) Seien Sie mal ehrlich: Sie wissen es einfach nicht. Ja, wir alle wissen es nicht. Deswegen ist das Ganze hier nicht nur methodisch höchst fragwürdig, sondern insgesamt klingt es eher ein bisschen wie Kaffeesatzleserei denn wie eine seriöse Berechnung. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Der Sachverständige sagt das!) Niemand kann wissen, wie sich die Änderung des Wahlrechts auf die quantitative Zusammensetzung des Landtags auswirkt. Das werden wir erst nach der nächsten Landtagswahl wissen. Die FDP/DVP weiß das im Prinzip auch. Dennoch machen Sie sprichwörtlich die Pferde etwas scheu und surfen – das muss ich Ihnen an dieser Stelle schon sagen – ein bisschen auf gängigen populistischen Wellen mit. Ich möchte Ihnen keinen Vorsatz unterstellen, aber mindestens fahrlässig (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vorsatz, natürlich! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) bedienen Sie hier ein Narrativ, das politischen Entscheidungsträgern per se und auf mehr als fragwürdige Weise eine Art iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Versorgungsmentalität oder gar – genauso abwegig – Verschwendung unterstellt. Wir haben das einmal nachgerechnet – wir halten das mal fest –: Jeder Abgeordnete hier im Haus kostet jeden einzelnen baden-württembergischen Bürger, jede einzelne baden-württembergische Bürgerin ungefähr sechs Cent pro Jahr, wenn man es einfach einmal ausrechnet, den Staatshaushaltsplan herunterbricht auf die Anzahl der Abgeordneten – sechs Cent pro Jahr! Wenn das Ihre Einsparvorschläge sind, dann gute Nacht. Sechs Cent, das sollte uns unser Parlament, unsere Demokratie gerade in dieser schwierigen Zeit wert sein. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Unruhe ist auch Vorsatz! – Zurufe von der FDP/DVP) Sie sind zudem auch programmatisch auf einer Geisterfahrt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ja, ich habe jetzt ein bisschen für Unruhe gesorgt.

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Daniel Born

Das Wort hat Herr Abg. Dr. Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Das ist eine sehr eindrucksvolle Zahl. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Rechnen Sie die einfach einmal nach. Das können wir auch gern bilateral machen. Aber Sie sind auch programmatisch auf einer Geisterfahrt. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich viele Menschen einen handlungsfähigen Staat und ansprechbare Politikerinnen und Politiker wünschen, braucht es präsente und verlässliche Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Es geht um die Kommunikation politischer Entscheidungen und auch um Repräsentanz vor Ort. Gute Abgeordnete sind zentral, um politische Inhalte gegenüber Menschen in den Städten und Gemeinden, in den Sportvereinen, gegenüber Gewerbetreibenden, gegenüber Bürgerinitiativen zu vermitteln, Politik zu erklären und bei kniffligen Angelegenheiten zur Seite zu stehen.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Karrais von der FDP/ DVP?

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Dr. Boris Weirauch SPD

Nein, mache ich nicht. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Lieber nicht! – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Hören Sie doch zu! – Unruhe) Jeder von uns weiß doch genau, wie viel Arbeit gerade auch in diesem Kontext vor Ort – –

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Daniel Born

Das Wort hat jetzt Herr Abg. Dr. Weirauch. – Ruhig, ruhig, alles gut.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Jeder von uns weiß doch genau, wie viel Arbeit gerade auch in diesem Kontext vor Ort jeden Tag, jeden Monat anfällt – gerade auch bei den vermeintlich kleinen Anliegen aus der Bevölkerung, die wir alle gemeinsam vertreten. (Dr. Boris Weirauch) Wenn es nach der FDP/DVP geht, nehmen wir zukünftig billigend in Kauf, dass es dann heißt: „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ – keine Abgeordneten mehr beim Tag der offenen Tür der Feuerwehr, kein Grußwort bei den Landfrauen, keine Vermittlung von Zuschüssen für das Kinderfest im Ort, keine parlamentarische Unterstützung bei Problemen mit Behörden. Weniger Abgeordnete heißt weniger Zeit für die Sorgen und Nöte der Menschen in den Wahlkreisen. Politik zieht sich aus der Fläche zurück. Wenn es nach der FDP/DVP geht, macht sich die parlamentarische Demokratie klein. Die FDP/DVP muss sich fragen, ob sie das wirklich will. In die politische Praxis übersetzt heißt das womöglich bald, dass es beispielsweise in ganz Stuttgart mit seinen 640 000 Einwohnern im Worst Case nur noch zwei Landtagsabgeordnete gibt. Das heißt: keine Büros mehr, keine Mitarbeiter mehr, die sich um die Anliegen kümmern. Von den großen Flächenwahlkreisen will ich hier erst gar nicht reden. Eine Umsetzung des Vorschlags der FDP/DVP führt zwangsläufig dazu, dass Bürgernähe, Engagement für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort und wichtige Sacharbeit im Wahlkreis verloren gehen. Das können wir uns gerade auch in Krisenzeiten meines Erachtens nicht erlauben. Auch deswegen halten wir Ihren Vorstoß für falsch und werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Anton Baron.

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Anton Baron AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es wurde bereits erwähnt: Es ist nicht lange her, dass dieses Parlament mit der Mehrheit von drei Fraktionen – davon einer Verliererfraktion – ein über Jahrzehnte bewährtes, erfolgreiches und bürgernahes Wahlrecht einfach mal so über Bord geworfen hat. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Verloren haben Sie am meisten! Das wollen wir mal nicht vergessen! –

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sie sind die Verliererfraktion!) Die inhaltslose und entkernte CDU ließ sich mit dem neuen Listenwahlrecht nach dem Vorbild des Bundestagswahlrechts allzu gern in die Regierungskoalition einkaufen. Politische Grundsätze zählen bei dieser Partei ja schon lange nicht mehr. (Beifall bei der AfD) Denn wenige Monate vorher – wir erinnern uns – hatte die grüne Juniorfraktion im Streit um die Frage des Wahlrechts ja fast schon das Auseinanderbrechen der Koalition riskiert. Das zentrale Argument gegen diese Wahlrechtsreform ist kein bisschen kleiner geworden: Der Landtag wird sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit grotesk vergrößern – so wie der Deutsche Bundestag –, so stark, dass dies einen Rattenschwanz an Finanz- und Platzbedarf nach sich zieht. Ein solch großes Parlament ist einfach ein Selbstbedienungsladen und ein verschwenderischer Wasserkopf. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Frau Evers, Ihnen habe ich auch zugehört – Herr Weirauch hat es ja auch angesprochen –: Sie reden von Spekulation. Was ist aber, wenn der Fall eintritt? Was machen Sie dann? Vor meinem geistigen Auge sehe ich dann natürlich das scheinheilige Jammern über Kostenexplosionen für Bauten und Personal – genau von denjenigen Fraktionen, die noch gestern die Ursache gesetzt haben. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Boris Wei- rauch SPD) Dies gilt übrigens bei fast allen anderen politischen Bereichen, meine Damen und Herren. Der aktuelle Bundestag ist dank seines Wahlrechts mit 736 Mandaten mittlerweile zur größten frei gewählten Parlamentskammer der Welt mutiert. Nur der chinesische Volkskongress ist mit 2 980 Mitgliedern noch ein bisschen größer. (Heiterkeit des Abg. Rüdiger Klos AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Interessante Interpretation! – Zuruf: Der ist auch nicht frei gewählt! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Es hat auf Bundesebene auch vor dieser Reform im Land nicht an Versuchen der CDU gefehlt, diesen Trend zu brechen. Wir erinnern uns: Die große Merkel-Koalition setzte 2020 eine total lächerliche Reform in den Sand, die bei der letzten Wahl völlig versagte – vielleicht auch gewollt versagte. Grüne und FDP hatten gleichfalls eine Reform mit der Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vorgeschlagen. Zusammenfassend kann gesagt werden: Alle Parteien auf Bundesebene, die hier im Land in der Verantwortung sind, sowie die FDP sahen und sehen durchaus die Probleme, die aus dem Listenwahlrecht in Verbindung mit Direktmandaten entstehen. Und sie alle riefen auch nach Lösungen. Dennoch, meine Damen und Herren, mussten wir hier gleich nach der Regierungsbildung mit ansehen, dass dasselbe Wahlsystem installiert wurde, das Ihre Kollegen auf Bundesebene als dysfunktional erkannten und bekämpfen wollen – bis heute. Auch die Steigbügelhalter der FDP wohlgemerkt – – Das völlig vermurkste Landtagswahlgesetz wurde auch von Ihrer Seite begrüßt; das haben wir vorhin ja gehört. Herr Rülke fand trotz seiner Sorgen um einen Mammutlandtag die Reform rundum gelungen und überaus notwendig. Der Grund ist ebenso eigensüchtig wie einfach: Auch die FDP möchte gern wie alle anderen Parteien von diesem Listenkungelsystem profitieren. Ich könnte hier und jetzt auf 20 Politiker in diesem Parlament mit dem Finger zeigen, die garantiert dem nächsten Landtag angehören. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Fangen Sie mal da drüben an!) Herr Rülke wird genauso dazugehören, auch wenn Sie vom Wähler außerhalb der eigenen Familie wahrscheinlich keine fünf Stimmen bekommen würden. (Beifall bei der AfD) (Anton Baron) Damit schneiden Sie den tüchtigen Konkurrenten der eigenen Partei, die beim Wähler vor Ort vielleicht auch viel besser ankommen, den Weg ab. Dieses Wahlrecht auf dem Rücken der Steuerzahler und gegen den Wählerwillen soll einzig und allein einen Abgeordnetenstuhl auf Lebenszeit für einflussreiche Politiker garantieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Ja!) Es soll ein Berufspolitikertum schaffen; vermutlich ist auch hier die chinesische Volkskammer vielen ein klammheimliches Vorbild. (Heiterkeit des Abg. Rüdiger Klos AfD) Das ist ein Strippenzieher- und Günstlingssystem; Missbrauch von Macht, lebenslänglich versorgt und wichtig sein – nichts anderes machen die Gerontokraten aller Diktaturen. (Abg. Daniela Evers GRÜNE: Was erzählen Sie da eigentlich?) Jetzt debattieren wir hier über das ganz große Kino der FDP von Herrn Rülke, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Uijuijui!) die ja sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht ist. Per Gesetzentwurf wollen Sie die 38 Wahlkreise durchsetzen, obwohl Sie schon seit Langem wissen, dass die Neuzuschneidung der Wahlkreise eine hochpolitische Thematik ist. (Zuruf von der FDP/DVP) Dazu haben wir ja auch den Kollegen Eyb gehört. Was Sie präsentieren, ist ein politisches Schauspiel. Was bei den beiden Grünen ihr „THE LÄND“ ist, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche beiden Grünen? – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ich kann Ihnen nicht folgen!) ist bei der FDP ihre Wahlrechtsreform: ganz und gar nutzlos; es geht nur darum, positive Schlagzeilen zu generieren und sich zu profilieren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Welche beiden Grünen? Sehen Sie doppelt? – Lachen und Beifall bei der AfD) Herr Rülke hat es ja vorhin erst eingesehen. Wir können daher nur hoffen, dass es den links-grünen Steigbügelhaltern wie in Niedersachen oder im Saarland ergeht und uns diese Wendehalspartei zukünftig hier im Landtag wirklich erspart bleibt. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniela Evers GRÜNE: Sie wiederholen sich! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Bingospiel!)

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Daniel Born

Meine Damen und Herren, die Regierung wünscht nicht das Wort. Darum schaue ich zur FDP/DVP-Fraktion, ob sie noch einmal sprechen möchte. – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP schüttelt den Kopf.) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Das ist auch nicht der Fall. – Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor, und die Aussprache ist beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3725 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und federführend an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Erlass eines Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes und zur Verankerung des Klimabelangs in weiteren Rechtsvorschriften – Drucksache 17/3741 (Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Ich darf um Ruhe bitten. – Das Wort zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Walker. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute, am letzten Sitzungstag vor der Weihnachtspause, über die Novelle des Klimaschutzgesetzes für das Land Baden-Württemberg beraten können. Ich glaube, dieses Jahr hat wiederholt gezeigt, dass dieses Thema überhaupt keinen Aufschub erduldet. Wir haben in diesem Sommer den heißesten Sommer seit 140 Jahren in Baden-Württemberg zu verzeichnen gehabt. (Zuruf von der AfD: Das war ein toller Sommer!) Wir haben vor ein paar Tagen den Landeswaldbericht gehört, Minister Hauk, der noch einmal deutlich gemacht hat, wie sehr dieser Klimawandel unsere Lebensgrundlagen schädigt. Wenn man sich den Wald anschaut: 46 % der Waldfläche sind deutlich geschädigt. Seitdem man das überhaupt untersucht, seit den Achtzigerjahren, waren noch nie so viele Nadeln und Blätter geschädigt wie in diesem Jahr.

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Daniel Born

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern aus der AfD? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ich habe gerade angefangen und möchte gern weiter ausführen, wo wir gerade stehen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vielleicht hat er ja noch Redezeit!) Das heißt: Die Folgen des Klimawandels sind in Baden-Württemberg angekommen, aber nicht nur bei uns, sondern auch weltweit. Das ist in den Landtagsdebatten hier in diesem Jahr immer wieder Thema gewesen, ebenso wie die damit verbundene Frage der Energieversorgung und die Frage, wie wir diese Versorgung aus fossiler Energie sukzessive umstellen können. Klar ist: Wir haben einen hohen Druck, zu handeln. Das war natürlich auch bei der Klimakonferenz in Sharm el-Sheik (Ministerin Thekla Walker) deutlich zu spüren. Viele Wortbeiträge haben darauf hingewiesen, dass es an der Zeit ist, dass alle Bereiche wirklich liefern, dass jeder seinen Beitrag leisten muss, damit wir da vorwärtskommen. Es war in Sharm el-Sheik leider nicht möglich – neben diesen Beiträgen –, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was haben wir getan? Kraftwerke abschalten! Das hat es gebracht!) weltweit zu einem weiteren Schritt zu kommen, zu einem Schritt, auf den man sich einigen konnte. Desto mehr sind wir im Land Baden-Württemberg gefordert. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was haben wir getan?) Desto mehr muss für uns klar sein, dass wir uns beim Klimaschutz anstrengen müssen, dass wir liefern müssen, dass wir auch dafür eine starke gesetzliche Grundlage brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Wir haben beim ersten Klimaschutzgesetz als Ziel festgelegt: (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wie sind denn die Zah- len?) 2040 wollen wir klimaneutral sein. Wir haben Maßnahmen damit verbunden. Es geht also nicht nur um Ziele. In der zweiten Novelle geht es darum, das zu konkretisieren. Was heißt das für die unterschiedlichen Bereiche im Land, z. B. ganz besonders für die Energiewirtschaft, aber auch für die Industrie, die Landwirtschaft, den Verkehr und die Gebäude? Alle Bereiche müssen liefern, damit wir den CO -Ausstoß in den kommenden Jahren deutlich reduzieren können, um das Ziel 2040 zu erreichen. Es war bei diesem verschärften Ziel notwendig, dass wir ein wissenschaftliches Konsortium beauftragt haben, zu errechnen, was das für die einzelnen Sektoren bedeutet. Was muss in welchem Sektor an Reduktion bis 2030 als Zwischenetappe erreicht werden, damit das möglich wird? Das Positive daran ist: Wir können die Ziele erreichen. Es ist möglich, diese Ziele in den verschiedenen Sektoren zu erreichen. Aber es darf keinen Verschiebebahnhof geben. Vielmehr muss es Schritt für Schritt umgesetzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen werden die Sektorziele jetzt gesetzlich verankert. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das das auf das Bundesland heruntergebrochen gesetzlich so definiert. Natürlich dürfen es nicht nur Sektorziele sein, sondern damit müssen auch Maßnahmen verbunden sein. Deswegen haben wir in diesem Jahr im Kabinett beschlossen: Es soll ein Maßnahmenregister geben, das das IEKK ablöst. Das heißt, Maßnahmen, die konkret umgesetzt werden, die umsetzungsreif sind, werden aufgelistet. Hier geht es nicht um Ziele. Hier geht es nicht darum: „In ein paar Jahren wollen wir X oder Y.“ Vielmehr geht es um 270 konkrete Maßnahde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 men, die ständig aktualisiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) So, wie wir die Sektorziele wissenschaftlich unterlegt haben, so haben wir es auch beim Klima-Maßnahmen-Register gehalten. Es braucht eine wissenschaftliche Rückkopplung mit Expertinnen und Experten, die das immer wieder beurteilen und sagen können: „Ja, ihr seid da auf dem richtigen Weg“ oder: „Nein, es gibt Verbesserungsbedarf.“ Diese Maßnahmen werden vom Klimasachverständigenrat, den wir eingerichtet haben, bewertet. Direkt im kommenden Jahr werden die Maßnahmen und die Bewertungen vom Klimasachverständigenrat öffentlich gemacht. So wird es dann auch weitergehen. Es wird transparent sein: Das sind die Maßnahmen; das sind die Bewertungen vom Klimasachverständigenrat. Das wird jedes Jahr neu vorgelegt. Deswegen ist es ein Meilenstein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Einer der wichtigsten Faktoren beim Klimaschutzgesetz und bei all unseren Debatten um das Thema Energieversorgungssicherheit in diesem Jahr ist, dass wir deutlich mehr grünen Strom hier in Baden-Württemberg brauchen werden. Deswegen setzen wir uns massiv dafür ein, dass wir z. B. Genehmigungsverfahren erleichtern, dass wir auch Flächen bereitstellen, beispielsweise mit der Vermarktungsoffensive von ForstBW. Es ist ein Wirtschaftsfaktor, es ist ein industriepolitischer Faktor geworden, ob es diese Flächen für Freiflächenfotovoltaikanlagen oder für Windräder gibt. Ob die schnell genehmigt werden können oder nicht, ist ein wesentlicher Standortfaktor. Wir erleben immer wieder – oder haben davon gehört –, dass sich Industrieunternehmen dafür entscheiden, an die Standorte zu gehen, wo es erneuerbare Energien gibt, wo ausreichend grüner Strom vorhanden ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist im Übrigen auch eine wesentliche Voraussetzung, um in Baden-Württemberg Freiräume für die Wasserstoffelektrolyse zu schaffen. Insofern fände ich es gut, wenn auch die FDP/DVP ihren Widerstand gegen Wind- und Solarenergie im Land aufgeben würde. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! Sehr richtig! Guter Vorschlag!) Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde, nicht zuletzt durch die geopolitische Situation in diesem Jahr, als überragendes öffentliches Interesse definiert. Auch die EU hat jetzt vorgestern genau das in die Notfallverordnung aufgenommen. Es muss sozusagen in der Abwägung klar sein: Im Moment ist das Gebot der Stunde, diesem Ausbauprozess Vorrang zu geben. Das haben wir auch in diesem Klimaschutzgesetz gemacht. Wir haben in allen relevanten Fachgesetzen den Regelvorrang. (Ministerin Thekla Walker) Das heißt: Ausbau, Effizienz, Leitungsnetzbau für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden vorangestellt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Frau Ministerin, Herr Abg. Dr. Hellstern fragt noch einmal, ob er eine Zwischenfrage stellen darf. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein. – Hinzu kommt: Wir haben das Flächenziel noch einmal genauer gefasst. Denn es ist klar: Der Bund hat die Maßgabe gesetzt, dass alle Bundesländer ihren Anteil an der Windenergie liefern müssen – für Baden-Württemberg sind das 1,8 % der Flächen. Mindestens die 2 %, die wir schon in das KSG gebracht haben, müssen für die Regionen maßgeblich sein. Diese Flächen werden jetzt in der Planungsoffensive auf jeden Fall als Vorranggebiete definiert, und es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir mit den 2 % schon frühzeitig vorangegangen sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir haben auch noch einmal Klarheit geschaffen und gesagt: Es gibt viele Artikelgesetze, die wir jetzt sozusagen mit dem Regelvorrang bestückt haben. Ein ganz wichtiger Punkt noch einmal: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist sicherlich auch der Denkmalschutz zu beachten. Das war zum Teil ein großes Hindernis. Wenn man Anlagen in bestimmten Sichtachsen von Denkmälern oder auch in deren Nähe bauen wollte, stand da oft der Denkmalschutz entgegen. Jetzt ist klar: In der Regel soll es möglich sein, auch in der Sichtachse und wenn es um Ensembleschutz geht bauen zu können. Das wird nicht überall möglich sein, aber vorrangig soll es so umgesetzt werden. Auch das gibt noch einmal Schub an vielen Stellen für viele Projektierer, die früher am Denkmalschutz gescheitert sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Selbstverständlich – das ist auch vielfach angesprochen worden – muss das Land Baden-Württemberg beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch Vorbild sein. Es ist jedoch vielfach kritisiert worden, man habe in den vergangenen Jahren nicht genug getan. Ich meine, immerhin sind 20 % der möglichen Dachflächen in Baden-Württemberg mit Fotovoltaik belegt. Das ist im Ländervergleich jetzt kein schlechtes Ergebnis. Aber es ist klar, dass wir mehr wollen. Wenn wir sagen, wir wollten auch PV-Pflichten – die haben wir ja im Klimaschutzgesetz schon verankert – für die Bürgerinnen und Bürger definieren, dann muss das für die eigenen Liegenschaften sowieso gelten. Da ist jetzt noch einmal das Ziel, dass jedes Dach der Landesliegenschaften, wo es möglich ist, bis 2030 mit Fotovoltaik bestückt werden soll, ein großer Erfolg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir wollen auch bei der Sektorkopplung Vorbild sein. Wir wollen unsere Parkplätze nutzen, um dort Fotovoltaikanlagen und natürlich die Möglichkeit zum Laden zu installieren. Auch das soll in den nächsten Jahren sukzessive vorangetrieben werden. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Aber Klimaschutz ist natürlich nicht nur der Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern ein ganz großes Thema. Was uns beschäftigen sollte, ist die Frage: Wofür geben wir im Land eigentlich unser Geld aus? Wenn wir, das Land Baden-Württemberg, beschaffen, wenn wir Aufträge vergeben, wenn wir fördern, sollten wir darauf achten – das ist jetzt im Gesetz verankert –, dass unsere Förderprogramme auf jeden Fall auf ihre Klimarelevanz hin gecheckt werden. Ab spätestens 2040 soll kein Cent Landesgeld mehr in klimaschädliche Projekte fließen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir wollen mit dem CO -Schattenpreis rechnen, wenn es um Baumaßnahmen und Beschaffungen geht. Auch das ist jetzt gesetzlich verankert. Und es ist auch nicht trivial. Wenn Sie sich mal beim Umweltbundesamt anschauen, wie viele Gelder im Grunde genommen von Bund und Ländern – also der öffentlichen Hand – für Beschaffungen ausgegeben werden, stellen Sie fest: Es sind insgesamt 500 Milliarden € – 500 Milliarden €! Es ist nicht egal, ob dieses Geld für klimaschädliche Projekte eingesetzt wird oder für Projekte, die dem Klimaschutz dienen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Finanzbereich ist wichtig. Der Mobilitätsbereich ist natürlich auch ganz zentral. Wir haben mit den Koordinatoren für Mobilität und Klimaschutz auf Landkreisebene dafür gesorgt, dass auch in kleineren Kommunen im gesamten Landkreis die entsprechenden Pläne für eine klimafreundliche Mobilität zunächst erstellt, aber auch umgesetzt werden können. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das ist entsprechend im Klimaschutzgesetz hinterlegt und auch schon finanziert, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt, gerade auch auf kommunaler Ebene, wird in den kommenden Jahren natürlich das Thema Wärme sein. Wir haben schon vor ein paar Jahren im Klimaschutzgesetz verankert, dass die größeren Städte und Kreise eine Wärmeplanung durchführen sollen. Wir haben es auch ermöglicht, dass sich kleinere Kommunen im Konvoi diese Planung mit fördern lassen können. Das ist auch wichtig. Wir haben in diesem Jahr gesehen, dass die Wärmeversorgung einen ganz zentralen Baustein für eine gewisse Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen darstellt. Wir haben – jetzt neu – im Klimaschutzgesetz eine Anpassung der Gemeindeordnung ermöglicht, damit Gemeinden, wenn es darum geht, Fernwärme z. B. für Quartiere als Nutzungsmöglichkeit vorzusehen, einen Anschluss- und Benutzungszwang in der Gemeindeordnung verankern können, und zwar auf Basis des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das ist mehr als das, was jetzt schon in den Gemeinden möglich ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es geht darum, das Thema Wärmeplanung für viele Haushalte überhaupt steuerbar zu machen. Es geht darum, dass man (Ministerin Thekla Walker) in einem Quartier, das schon besteht – nicht in einem, das man neu baut, denn da ist es häufig schon der Fall –, möglichst viele entsprechende Vorgaben macht. Es geht darum, solche Anschlüsse finanzierbar zu machen. Es geht nicht um diejenigen, die sich in einem Quartier schon jetzt vorbildlich mit Wärmepumpen, mit Fotovoltaik oder anderen Möglichkeiten klimaneutral versorgen können. Diese sind davon nicht betroffen. Diese müssen natürlich ausgenommen sein, wenn es um solche Maßnahmen auf Gemeindeebene geht. Das ist noch mal ein ganz wichtiger Punkt. Insgesamt ist es so, dass wir – das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt – den Regelvorrang für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Effizienz, den Netzausbau und natürlich die Klimawandelanpassung mit diesem neuen Klimaschutzgesetz in allen relevanten Fachgesetzen verankert haben. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein wichtiger Meilenstein. Es ist wirklich für alle Bereiche relevant, dies auch umzusetzen. Aber besonders wichtig ist es für alle, die in den kommenden Jahren Entscheidungen treffen, wenn es um Genehmigungsverfahren geht, wenn gebaut wird, wenn irgendwo eine Anlage errichtet wird usw. usf. Mit diesem neuen Klimaschutzgesetz ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat Vorrang, bis wir das Ziel, in Baden-Württemberg klimaneutral zu wirtschaften, das wir uns gesetzt haben, erreicht haben. Hier haben wir nun erstmals richtig Klarheit geschaffen, meine Damen und Herren. Hierfür sind dieses Klimaschutzgesetz und die zweite Novelle, die wir hier vorlegen, ein sehr wichtiger Meilenstein, eine Grundlage dafür, dass wir das in den kommenden Jahren gemeinsam erreichen, dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten können, damit wir in Baden-Württemberg als Industriestandort die richtigen Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen, aber natürlich insbesondere auch für unsere Lebensgrundlagen, für unsere Natur. Ich freue mich, dass wir jetzt mit dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes ein zentrales Vorhaben aus unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag umsetzen. Wir haben wirklich geliefert. Wir haben versprochen, dass wir bis Ende dieses Jahres unser Klimaschutzgesetz noch mal novellieren. Das haben wir jetzt hiermit auch vorgelegt. Ich bin gespannt auf die Diskussion. Ich denke, das wird eine konstruktive Diskussion hier im Plenum, aber auch im Ausschuss sein. Denn im Ziel sind wir uns ja einig. Ich glaube, dass wir nicht nur Ziele, sondern wirklich auch Maßnahmen vorgelegt haben, die dazu dienen können, dass wir dieses Ziel erreichen und damit in Baden-Württemberg Vorreiter im Klimaschutz werden. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Die Aussprache eröffnet Frau Abg. Jutta Niemann für die Fraktion GRÜNE. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022

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Jutta Niemann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gelernt, dass der Weg des Fortschritts weder kurz noch ohne Beschwer ist. Dieses Zitat ist 100 Jahre alt und stammt von Marie Curie, die für den wissenschaftlichen Fortschritt vieles bewirkt hat. Wir sind in einer umfassenden Transformation: raus aus den fossilen Energieträgern, aus einer ressourcenaufbrauchenden Produktionsweise, hin zu einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourcenschonenden Produktions- und Lebensweise. Auch der Weg dieser Transformation wird weder kurz noch unbeschwerlich sein. Aber das Jahr 2022 hat wie die Jahre zuvor wieder gezeigt: Wir sind zu Wandel fähig. Wir können unser Verhalten schnell und deutlich ändern, wenn es darauf ankommt, wie auch in der Coronapandemie schon gezeigt. Klimaschutz kann anstrengend und an manchen Stellen vielleicht sogar schmerzhaft sein. Aber konsequenter Klimaschutz und die konsequente Energiewende, das ist der einzige Weg zu einer auskömmlichen Zukunft. Es ist d e r Weg für eine unabhängige und bezahlbare Energieversorgung. Es ist der Weg für eine Wirtschaft, die weiterhin Wohlstand sichert. Es ist der Weg in eine Zukunft, die ein gutes Leben ermöglicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD) Diesen Weg gehen wir nun konsequent weiter und machen mit dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes die nächsten notwendigen Schritte. Das bedeutet die gesetzliche Verankerung der Sektorziele für 2030 auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens. Alle Bereiche sind in der Verantwortung, ihre Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren. Das bedeutet einen Klimavorbehalt für Förderprogramme des Landes. Öffentliche Gelder müssen so eingesetzt werden, dass sie unseren Klimaschutzzielen entsprechen. Mit dem Klimavorbehalt führen wir ein Instrument dafür ein. Damit erfolgt ein wichtiger Schritt hin zum Abbau von klimaschädlichen Subventionen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es bedeutet auch die Einführung eines CO -Schattenpreises für Beschaffungs- und Baumaßnahmen des Landes. Wir schaffen ein effektives Instrument, um Treibhausgasemissionen zu verringern, und fördern nachhaltiges Bauen und nachhaltiges Beschaffen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Und sich dann über den Wohnungsmangel beschweren!) Mit der Einführung des CO -Schattenpreises für öffentliche Ausgaben wird die Landesverwaltung auch ihrer Vorbildfunktion gerecht, genauso wie auch mit der Ausdehnung der Fotovoltaikpflicht auf den Landesgebäuden. Wir wollen jedes Dach, das dafür geeignet ist, bis 2030 belegen. Wir wollen auch die Parkplätze mit PV-Anlagen ausstatten, (Abg. Raimund Haser CDU: Ihr müsst!) (Jutta Niemann) und wir wollen die Ladeinfrastruktur installieren. Das Land leistet damit auch seinen Beitrag zum Fotovoltaikausbau. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Novelle bedeutet auch einen Regelvorrang für Klimaschutzbelange: Energieeinsparung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Ausbau des Verteilnetzes. In allen Bereichen wird ihnen ein Vorrang in der Abwägung mit anderen Schutzgütern eingeräumt, z. B. in der Landesbauordnung, im Denkmalschutzgesetz, im Naturschutzgesetz oder im Straßengesetz. Das ist ein wichtiger Schritt, um den erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sowie des Verteilnetzes auf allen Ebenen zu erleichtern und zu beschleunigen. Anhand dieser Punkte wird klar, dass es eine gute und wichtige Novelle ist, auch, weil darin die Anpassung an die unvermeidlichen Folgen der Klimakrise adressiert wird. Noch besser wäre die Novelle aus grüner Sicht, wenn darin nicht nur für die Windkraft ausreichend Platz reserviert werden würde, sondern auch das Flächenziel für Solarenergie auf mindestens 1 % angehoben würde. Aber wichtig ist, dass wir jetzt diese Novelle auf den Weg bringen. Alles Weitere können wir im nächsten Jahr diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Gernot Gruber SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Frau Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller.

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Dr. Natalie Pfau-Weller CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute bringen wir den Entwurf für das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz ein. Wir, die Regierungsfraktionen, und die Landesregierung geben dem Belang des Klimaschutzes eindeutig eine größere Bedeutung und haben dafür andere Belange hintangestellt; denn auch in schwierigen Zeiten dürfen wir den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung nicht vergessen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Aber wir sind uns durchaus bewusst, dass wir dieses Gesetz natürlich nur gemeinsam mit der Wirtschaft und der Bevölkerung umsetzen können und dass dieses Gesetz auch einige Unannehmlichkeiten und Folgekosten beinhaltet. Aber dieses Gesetz beinhaltet ambitionierte Ziele aller Ressorts. Deswegen zunächst einmal herzlichen Dank an das Umweltministerium. Es ist ein langer Weg, und ich möchte jetzt nicht alle relevanten Inhalte wiedergeben; denn – Sie wissen es ja – der Gesetzentwurf umfasst Hunderte Seiten und einiges an Prosa. (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Aber ich möchte anhand des Beispiels des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen drei konkrete Beispiele nennen: Erstens: Durch die Änderungen der Landesbauordnung werden wir den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Aufstockung von Gebäuden erleichtern. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Aufstockungen um bis zu zwei Stockwerke werden wir auf die Abstandsflächentiefen nicht anrechnen. Damit erleichtern wir das Bauen im Bestand und machen die Innenentwicklung attraktiver. Zweitens: Mit den Änderungen – sie wurden bereits angesprochen – im Denkmalschutzgesetz wollen wir bewirken, dass der Klimaschutz jetzt auch im Denkmalschutz sichtbar wird; denn Klimaschutz und Denkmalschutz sind für uns keine Gegensätze. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Drittens: Es bleibt bei der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, dass 2 % der Landesfläche für erneuerbare Energien zur Verfügung gestellt werden. Wie bereits angesprochen, hat der Bund bereits 1,8 % der Fläche für die Windenergie reserviert, die restliche Fläche soll jetzt für die Freiflächen-PV reserviert sein. Es sind aber ausdrücklich Mindestvorgaben. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig! Sehr richtig!) Deswegen ist ein Mehr auch erwünscht, und das wird in der Gesetzesbegründung ausdrücklich deutlich gemacht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Bereits die Novelle dieses Gesetzes zeigt: Es ist ein dynamischer Prozess. Es wurden jetzt schon verschiedene Studien zitiert, und wir bauen auf die Ergebnisse dieser Studien auf. Es haben auch schon Gespräche stattgefunden. Auch die beabsichtigten Änderungen der Gemeindeordnung beispielsweise waren nicht unumstritten. Aber wir haben nun gute Kompromisse gefunden und sind uns sicher, dass die Kommunen als unser starker Partner zwar bereits jetzt schon einiges machen, aber künftig noch vieles Weitere unternehmen, um in ihrem Hoheitsgebiet die CO -Emissionen zu reduzieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Aber der dynamische Prozess wird natürlich weitergehen. Wir, die CDU-Fraktion, wünschen uns auch, dass wir in der Zweiten Beratung vielleicht auch die Themen „Carbon Capture and Storage“ und „Carbon Capture and Utilisation“ integrieren können – dazu gab es vor einigen Wochen von Bundeswirtschaftsminister Habeck auch positive Signale – und dass wir eine gemeinsame Balance finden, was das Thema „Fordern und Fördern“ für die Wirtschaft beinhaltet, (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) auch hinsichtlich der Kontrolle und der Subsidiarität. Wir dürfen den Menschen die Klimapolitik einfach nicht immer als die Geißel der Menschheit verkaufen und von Verzicht und Reduktion oder vom Flug- und Autoverbot sprechen, sondern wir brauchen Akzeptanz für das, was wir hier mit diesem Gesetz tun. Angst ist einfach ein sehr schlechter Begleiter in diesen unruhigen Zeiten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der CDU: Sehr gut!) (Dr. Natalie Pfau-Weller) Man mag sich fragen: Warum jetzt? Ist jetzt die richtige Zeit? Dazu sagen wir, die Regierungsfraktionen: Ja, wir können nicht pausieren; denn die Folgen des Klimawandels sind ja schon jetzt deutlich spürbar. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zurufe) Wir müssen deswegen unseren Beitrag leisten, und ganz konkret erarbeiten wir im Moment ein Maßnahmenregister mit ganz konkreten Maßnahmen in jedem Ressort. Da müssen wir schauen, dass wir uns genügend Zeit lassen und richtig pragmatische Maßnahmen ergreifen. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Ich dachte, wir ha- ben keine Zeit!) Ich möchte schließen mit einem Zitat von Sokrates: Fokussiere all deine Energie nicht auf das Bekämpfen des Alten, sondern auf das Erschaffen des Neuen. Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Gernot Gruber.

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Gernot Gruber SPD

Lieber Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für die Einführung ins Thema durch die Umweltministerin und meine beiden Vorrednerinnen von den Grünen und der CDU, die viel Richtiges zum neuen Klimaschutzgesetz gesagt haben. Es enthält viele richtige Schritte, die auch wir begrüßen; denn sie folgen nicht zuletzt auch Anträgen, die die SPD-Landtagsfraktion schon bei den Novellen 2020 und 2021 gestellt hat. Die Lage ist dramatisch; die Umweltministerin hat es verdeutlicht. Die wissenschaftlichen Prognosen schwanken zwischen 1,8 und 4 Grad Klimaerwärmung mit unvorhersehbaren Folgen für das Leben auf unserem Planeten. Dann ist immer wieder zu hören, eigentlich komme es beim CO -Ausstoß gar nicht so sehr auf uns an, die Musik spiele in China oder Indien mit ihren 1,5 Milliarden Einwohnern. Das stimmt alles, aber es wird vergessen, dass Deutschland in der Treibhausgas-Rangliste um Platz 6 konkurriert mit dem Iran, also auch mit ganz vorn liegt, und wir ungefähr 1 % der Weltbevölkerung haben, jedoch mit 2 % am Treibhausgasausstoß beteiligt sind. Daher können wir die Verantwortung nicht auf andere abschieben und uns einen schlanken Fuß machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Wer die noch vorhandenen CO -Restbudgets für das 2-Gradoder gar für das 1,5-Grad-Ziel ernsthaft anschaut, der weiß, dass CO -Einsparungsziele eigentlich nicht ehrgeizig und hoch genug gesetzt sein können. Andererseits sollten sie, wie ich finde, ansatzweise realistisch umsetzbar und in der Bevölkerung durchsetzbar sein. Wir sind beim CO -Ausstieg für 2020 bei 25 % Zielsetzung gewesen und haben letztlich leider doch nur 23,7 % erreicht. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 In kürzester Zeit hat die Landesregierung die Ziele von 42 % beim seinerzeitigen Klimaschutzgesetz über 55 % auf jetzt sogar 65 % bis 2030 erhöht. Im Prinzip ist das alles gut, und je ehrgeiziger, desto besser. Die Wege zum Ziel müssen aber auch beschrieben und die Maßnahmen konkret sein.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Uwe Hellstern von der AfD-Fraktion?

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Gernot Gruber SPD

Nein. Ich denke, er hat selbst noch Redezeit. (Zurufe) Frau Ministerin, Sie haben das Klima-Maßnahmen-Register angesprochen. Es beinhaltet 270 Maßnahmen. Ich freue mich schon, es mir anzuschauen, aber bis jetzt – das gehört auch dazu – liegt das Maßnahmenregister noch nicht vor, weder im Parlament noch im Umweltausschuss. Wenn wir jetzt über das Klimaschutzgesetz diskutieren, sollten wir spätestens bis zur Umweltausschusssitzung am 26. Januar 2023 Bescheid wissen, über welche konkreten Maßnahmen zu reden ist, (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) und zwar insbesondere deshalb, weil Sie selbst im Kleingedruckten zu den hehren Zielen Wasser in den Wein gießen, indem Sie nämlich sagen: „Klimaneutralität der Landesverwaltung ist nur erreichbar mit Kompensationszahlungen“, oder: „Die 65 % sind wahrscheinlich nur erreichbar, wenn CO -Senken angerechnet werden.“ Mir kommt das ein bisschen komisch vor, weil ich den Eindruck habe, dass man die Senken im Jahr 1990 gar nicht gegengerechnet hat. Insofern könnte man da eine Art Seriositätsdefizit haben. Aber seiʼs drum, ob nun 60 % oder 65 %. Wichtiger als die letzten fünf Prozentpunkte ist sicherlich, dass wir die Wege konkret vorgelegt bekommen und darüber dann auch konstruktiv miteinander diskutieren können. Ich möchte anerkennen, dass es ein Wort ist, Sektorziele vorzulegen. Das hat auch ein Lob an die Ministerin und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen verdient, die da sicherlich mitgemischt und an diesen nicht einfachen Zielsetzungen mitgearbeitet haben. Aber dazu gehört natürlich, wie schon gesagt, dass man das auch wirklich auf die Mühen der Ebenen herunterbricht, um da nicht im Jahr 2026 mit einer schlechten Zielerreichung dazustehen. In diesem Sinn gestatten Sie mir als klimaschutzpolitischem Sprecher der SPD-Landtagsfraktion zum Schluss noch ein paar kleine Weihnachtswünsche: Von der grün-schwarzen Landesregierung wünsche ich mir, dass keine Chancen ausgelassen werden, Energie zu sparen und die regenerativen Energien auszubauen. Auch bei der Sanierung der landeseigenen Gebäude, bei Solardächern oder Minisolaranlagen auf Landesgebäuden und Parkplätzen muss das Tempo deutlich erhöht werden. Dazu gab es ja erfolgversprechende Signale von der Ministerin, vom Finanzminister in seiner Haushaltsrede sowie vom Ministerpräsidenten selbst. Ich hoffe, dass die grün-schwarze Landesregierung auch offen dafür ist, den Einsatz von CO -Senken intensiver voranzutreiben – beim Wald, bei Mooren, auch beim Einsatz von (Gernot Gruber) Pflanzenkohle –, und – Kollegin Pfau-Weller hat es gerade angedeutet – dass es auch hinsichtlich technischer CO -Lösungen eine Offenheit gibt. Für diese Technologieoffenheit wirbt ja immer systematisch, glaubwürdig und konsequent die FDP/ DVP-Fraktion. Ich möchte daran anknüpfen: Diese Technologieoffenheit würde ich mir von Ihnen zumindest auch bezüglich eines moderaten Ausbaus der Windkraft hier im Land wünschen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Da sind wir offen!) Vielleicht erinnern Sie sich an den einstigen FDP-Wirtschaftsminister Ernst Pfister, der im Jahr 2010 den Windatlas vorgelegt und damit eine rationale Entscheidungsgrundlage für einen vernünftigen Ausbau der Windkraft im Land gelegt hat. Zu guter Letzt möchte ich meine Rede mit einem wichtigen, Orientierung gebenden Satz von Erhard Eppler schließen. Er hat es einmal so formuliert – auch in einem Buchtitel –: „Das Schwerste ist Glaubwürdigkeit.“ Lassen Sie uns, liebe Kolleginnen und Kollegen – das ist mein letzter Weihnachtswunsch –, mit einem Vorbildbewusstsein selbst vorangehen, wenn es darum geht, wertvolle Energie und Rohstoffe einzusparen und damit auch den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. In diesem Sinn wünsche ich allen hier im Haus (Abg. Raimund Haser CDU: Klimaneutrale Weih- nachten!) frohe Weihnachten und einen möglichst kleineren CO -Fußabdruck im kommenden Jahr 2023. Danke fürs Zuhören. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Daniel Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns, die Freien Demokraten, ist ganz klar: Die Klimaziele von Paris müssen erreicht werden. Darum müssen wir auf allen politischen Ebenen Maßnahmen ergreifen. Darum würden wir grundsätzlich auch gern einem Klimaschutzgesetz zustimmen, das gut ist. Das, was vorliegt, ist aber aus unserer Sicht kein gutes Klimaschutzgesetz. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Doch!) Warum ist das so? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Es ist ein sehr gu- tes Klimaschutzgesetz!) – Es ist ein sehr gutes Gesetz? Herr Rösler, wo sitzen Sie denn? Ich höre Sie nur hineinrufen. – Ah ja, okay. – Es ist kein sehr gutes Gesetz, Herr Dr. Rösler, sondern das, was hier vorliegt, ist ein Gesetzentwurf, der vor allem auf Pflichten setzt, die zu einer ziemlichen Unzeit kommen. (Beifall des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Es gibt in diesem Land niemanden, der nicht in irgendeiner Art und Weise versucht, Energie und damit auch CO einzusparen. Das ist einfach durch die Kosten getrieben; da gibt es gar keine andere Option. In einer solchen Zeit, in der jeder, der in der Branche arbeitet und auch diesen Ausbau macht, sagt, er wisse gar nicht, wohin und wie er das alles erledigen solle, wie er alle Anfragen befriedigen solle, die PV-Pflicht noch weiter zu verschärfen und weiter zu forcieren, das kommt einfach zur Unzeit; das ist unnötig. Und dann muss man es auch nicht machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Im Übrigen haben auch zahlreiche Verbände und Institutionen bei ihrer Stellungnahme in der Verbändeanhörung diesen Gesetzentwurf nicht gerade gelobt, sondern in vielen Punkten eher zerpflückt. Da gab es sehr viel Kritik, auch vom Klimasachverständigenrat, der beispielsweise zu Recht kritisiert hat, dass Sie sich Sektorziele setzen, bei denen Sie keine Zwischenziele und keine Sanktionen definieren. Auch interessant ist, dass diese Ziele gar nicht einklagbar sind. Das steht sogar im Gesetz. In § 10 steht, dass sich daraus kein Rechtsanspruch ergibt. Sie setzen sich also Ziele, haben aber gar nicht ernsthaft vor, diese umzusetzen. Das ist eine Show, die Sie hier abziehen. Das finde ich nicht in Ordnung. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sind Sie dafür? Ist die FDP dafür?) Dazu kommt noch, dass auf Bundesebene gerade von der Ampelregierung geprüft wird, ob man die Sektorziele zugunsten von Gesamtzielen abschafft. Und hier führt man sie ein. Das ergibt doch keinen Sinn. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Keine Antwort! Schade!) Da merkt man auch, dass Sie hier auf einem ziemlich klimanationalistischen Pfad unterwegs sind. Baden-Württemberg ist kein Nationalstaat, sondern ein Bundesland, das in eine nationale Einheit eingegliedert ist, die zudem auch noch Mitglied in der Europäischen Union ist und sich deshalb in einem Gesamtkontext bewegt. Das wird in diesem Gesetzentwurf immer wieder missachtet. Das wird nicht nur nicht beachtet, sondern es gibt zum Teil sogar Widersprüche. So will z. B. das Land jetzt fünf Jahre früher klimaneutral sein als der Bund – das stand auch schon davor drin; dadurch ist die Kritik aber trotzdem nicht falsch geworden. Das bringt natürlich nur relativ wenig. Denn das CO , das dann nicht hier ausgestoßen wird, wird in der Gesamtbetrachtung auf deutscher Ebene natürlich dann anderen Bundesländern „gutgeschrieben“. Das ergibt keinen Sinn. Das Gleiche gilt, wenn man noch höher geht, auch auf europäischer Ebene. Dabei hat man doch hier gerade in dieser Woche auf den Weg gebracht, dass der europäische Zertifikatehandel weiter verschärft wird. Das sind die wirksamen Maßnahmen, mit denen wir auch die Ziele erreichen können. (Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe) Sie führen weiterhin Anschluss- und Benutzungszwänge ein – einen Zwang zur Nutzung erneuerbarer Energien, den die (Daniel Karrais) Kommunen den Bürgerinnen und Bürgern dann auferlegen dürfen. Das dürfen diese dann entscheiden. Sie dürfen sich dann auch die Prügel abholen. Das wird u. a. auch von den kommunalen Landesverbänden stark kritisiert. Dabei wird auch gesagt, dass es eine unklare Rechtslage gibt, und vor allem auch, dass es den Klimaschutz konterkarieren kann, wenn man durch solche Pflichten in bestehende Pläne zur energetischen Sanierung reingrätscht. Das ist nicht sinnvoll. Vielmehr ist das eine reine Showpolitik, die Sie da machen. Bei den Flächenzielen bleiben Sie bei dem 2-%-Flächenziel für Windkraft und Sonnenenergie, während der Bund gesagt hat, Baden-Württemberg solle für die Windkraft 1,8 % der Flächen zur Verfügung stellen. Auch das widerspricht einander. Da ist unklar, was jetzt eigentlich gilt. Ein ganz wichtiger Punkt, den auch der Klimasachverständigenrat kritisiert, ist, dass Sie CCS, also das Speichern von CO , missachten. Hier ist die Ampel deutlich fortschrittlicher unterwegs. Gerade heute hat die Bundesbildungs- und -forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger die Wichtigkeit dieses Themas noch einmal betont und erklärt, dass man sich auf diesen Weg macht. Das ist richtig. Das ist Technologieoffenheit. All dies fehlt, genauso wie das Thema Biogas. Ich denke, Herr Kretschmann hatte recht, als er gesagt hatte, wir könnten das Ganze so nicht erreichen, oder er habe zumindest Zweifel an den Sektorzielen usw. Das ist natürlich nicht sinnvoll. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Dieser Gesetzentwurf macht Vorgaben, wo es keine braucht. Er macht keine Vorgaben, wo es welche braucht. Dieser Gesetzentwurf ist unausgegoren und durchaus von Ideologie geprägt. Wir werden das Ganze konstruktiv-kritisch begleiten. Wir gehen aber davon aus, dass wir am Schluss dieses Prozesses wahrscheinlich trotzdem nicht zustimmen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und frohe Weihnachten. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das war ehrlich, ja!)

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Daniel Born

Nächster Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Herr Abg. Joachim Steyer.

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Joachim Steyer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Passend zur jetzigen Zeit eine Weihnachtsgeschichte: Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot von dem Kaiser Augustus ausging, dass alle Welt geschätzt würde. ... Da machte sich auf auch Josef aus Galiläa, ... auf dass er sich schätzen ließe mit Maria, seinem vertrauten Weibe, die ward schwanger. ... Und sie gebar ihren ersten Sohn und wickelte ihn in Windeln und legte ihn in eine Krippe; denn sie hatten sonst keinen Raum in der Herberge. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist die beste Rede der AfD, die ich bisher gehört habe!) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Vielleicht dachte sich unsere Landesregierung bei der Novelle des Klimaschutzgesetzes: Was für Jesus Christus gut war, kann für das eigene Volk nur recht und billig sein. Vielleicht sollten sich die Bürger tatsächlich schon einmal bei dem Bauern erkundigen, ob er noch etwas Platz bei sich im Stall hat. Denn wenn dieses Gesetz hier durchgeht, hat es sich mit dem Eigenheim erst mal erledigt. (Beifall bei der AfD) Denn jetzt – gut 2 000 Jahre nach Christus – singt auch unsere Landesregierung fröhlich das Lied „Ihr Kinderlein kommet, kommet doch all“. Und der Ruf wurde erhört: Aus allen Ecken der Welt machten sich die Menschen auf und zogen in das gelobte Land mit dem wunderschönen Namen Baden-Württemberg. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE – Abg. Raimund Haser CDU: Um Ihre Mutter und Ihren Va- ter zu pflegen!) Doch damit nicht genug. Wir bekamen nicht nur Menschen geschenkt, nein, zur Weihnachtszeit verteilte das Kabinett Kretschmann auch fleißig Geschenke. Doch statt Myrrhe, Weihrauch und Gold bekamen wir eine Novelle des Klimaschutzgesetzes – (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) halleluja! –, (Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) bestehend nicht nur aus zehn, sondern aus noch viel mehr Geund Verboten: Fotovoltaikpflicht, Anschluss- und Nutzungszwang beim Heizen, den CO -Schattenpreis und alle Preissteigerungen, die darauf folgen, obendrauf. Da fragt man sich: Haben Sie eigentlich nicht den Schuss gehört? (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Das frage ich mich bei Ihnen auch!) Wissen Sie eigentlich auch nur so ungefähr, was da draußen abgeht? Die Menschen überlegen sich, ob sie essen oder heizen sollen, verdammt noch mal. Und Sie besitzen hier die Unverschämtheit, den Leuten zu raten, sich mit einem Waschlappen zu waschen. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Das steht nicht in diesem Gesetz!) Aber die 20 Springbrunnen da draußen vor dem Haus der Geschichte, die laufen schön weiter. Bei 500 W pro Pumpe sind das auch nur ca. 87 000 kWh im Jahr. Verkehrswende? Versagt. Energiewende? Versagt. „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ Dass ich nicht lache. Gar nichts können Sie. Von wegen Musterländle oder „THE LÄND“. Eher „THE ELÄND“. (Beifall bei der AfD) (Joachim Steyer) Mal eine Frage: Haben wir in diesem Land zu viele oder zu wenige Wohnungen? Diskutieren wir hier nicht seit Jahr und Tag Dinge wie eine Mietpreisbremse oder die Nachverdichtung im Wohnungsbau? Welchen Effekt werden wir denn wohl bei den Baukosten durch die Klimaschutznovelle haben, durch die Einführung eines CO -Schattenpreises oder der Fotovoltaikpflicht? Es wird noch teurer. Wenn Sie schon mit staatlichen Eingriffen an den Preisen herumpfuschen, dann müssen Sie die Kosten doch senken und nicht noch erhöhen, verdammt noch mal. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Bravo! – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Haben Sie eigentlich den Verstand verloren? Man kann doch nicht die halbe Welt zu uns einladen, auf unsere Kosten, ohne uns zu fragen. Und es kommen ja nicht nur Leute aus Afrika, dem Orient und der Ukraine, teilweise kommen sie auch aus Bangladesch. Das liegt noch hinter Indien. Dann rumkrakeelen: „Wir haben Platz.“ Aber dann das Bauen auch noch künstlich verteuern. Meine Damen und Herren vom „Team Ideologen und Realitätsverweigerer“, also die hier schon länger an ihrem Sitz Klebenden, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) bitte benutzen Sie doch nur einmal den gesunden Menschenverstand! (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Würden wir Ihnen auch wünschen!) Wenn es da auf der Regierungsbank zufälligerweise jetzt gerade Engpässe geben sollte: Wir vom Team mit gesundem Menschenverstand, also die AfD, (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) geben gern noch etwas von unseren Vorräten ab. Wenn Sie schon nicht auf uns hören, weil wir ja natürlich – wie üblich – immer die Bösen sind, dann hören Sie wenigstens auf die Praktiker da draußen. Die sagen Ihnen nämlich schon, wohin das Ganze führt. Mir jedenfalls sagen sie es. Hier ein paar Zitate aus einem Brief: Unsere Sanitär-, Heizungs-, Klima-, Flaschner-Innung Zollernalb sieht diese Novelle äußerst kritisch. Wenn ein bestehendes Gebäude durch einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein Wärmenetz angeschlossen werden muss, entspricht dies quasi einer Enteignung des Gebäudeeigentümers. Stichwort „Verlorene Kosten“. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Bei einem Anschluss- und Benutzungszwang muss die bestehende Gebäudeheizung unabhängig davon, wie lange sie in Betrieb ist, außer Betrieb genommen werden. Dies kann sogar zu einer Situation führen, dass eine Gebäudeiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 heizung mit einer Wärmepumpe oder einem Pelletkessel außer Betrieb genommen und das Gebäude an ein fossil betriebenes Wärmenetz angeschlossen werden muss. Dies würde bedeuten, dass der Anschluss eines Gebäudes an ein Wärmenetz als Erfüllungsoption gilt, auch wenn das Wärmenetz zu 100 % mit fossiler Energie betrieben wird. Was für eine Bescherung! Ich wünsche Ihnen allen warme und blackoutfreie Weihnachten. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3741 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tageordnung ist damit erledigt. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der 14. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) – Drucksache 17/3721 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erteile ich aber zur Einbringung Herrn Minister Lucha das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat, wie es vom Präsidenten eingangs schon erwähnt wurde, am 22. November die erste Verordnung zur Änderung der 14. Corona-Verordnung beschlossen. Diese ist am 30. November 2022 in Kraft getreten. Damit werden die bis dato geltenden Schutzmaßnahmen bis zum 31. Januar 2023 fortgeführt. Also gilt weiterhin die Maskenpflicht im ÖPNV, in Arztpraxen und weiteren Einrichtungen wie der Wohnungslosenhilfe. Zwar waren die Infektionszahlen zum Zeitpunkt des Beschlusses gesunken – die Sieben-Tage-Inzidenz lag seinerzeit bei 147, in der Woche davor noch bei 185 –, aber wie Sie wissen, gibt es eine gewisse Infektionsdynamik. Wir haben derzeit eine stabile Seitwärtsbewegung und die drittniedrigste Inzidenz. Ich glaube, das hängt vielleicht durchaus auch damit zusammen, dass wir diese umsichtigen Maßnahmen getroffen haben. (Minister Manfred Lucha) Lassen Sie mich zwei Sätze sagen, weil darüber auch debattiert wurde: Das eine betrifft die Maskenpflicht im ÖPNV. Es gibt leider keine einheitliche Auffassung, weder bei den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern noch bei den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern noch in der MPK. Bayern und Sachsen haben die Maskenpflicht aufgehoben. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Schleswig-Holstein wird sie im Januar auslaufen lassen. Ich habe immer für ein einheitliches Vorgehen der Länder plädiert. Wir sind der Ansicht, dass die Maskenpflicht im ÖPNV derzeit weiterhin sinnvoll und erforderlich ist. (Abg. Miguel Klauß AfD: Nach welchen Erkenntnis- sen?) Es wird oft angeführt, auf dem Weihnachtsmarkt und im Supermarkt dürfe man ja auch ohne Maske herumlaufen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Meine Damen und Herren, dies ist mit dem ÖPNV aber nicht vergleichbar. Die Fahrt zur Arbeit, zum Arzt oder die Familie: Viele sind auf den ÖPNV angewiesen, vor allem auch vulnerable Gruppen. Und Sie sehen, dass gerade jetzt bei Kälte Busse und Bahnen voll besetzt sind. Wir wünschen uns ja auch, dass die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt werden. Hier besteht infektiologisch natürlich eine erhöhte Gefahrenlage, und der wollen wir mit dieser moderaten Maskenpflicht – es ist das Tragen einer medizinischen Maske – nach der Maßgabe „Zwei medizinische Masken schützen einander“ begegnen. Ich glaube, dass dieser Eingriff unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit sehr ausgewogen ist. Die Verordnung gilt bis Ende Januar, und Sie wissen, dass wir im neuen Jahr unsere Maßnahmen natürlich sehr dezidiert überprüfen. Vielleicht lassen Sie es mich so sagen – wir haben gerade eine stabile Seitwärtsbewegung, im Gesamten derzeit eine hohe Zahl von Infektionen; auch die Zahl anderer Infektionen ist hoch –: Dieses moderate Maßnahmenbündel ist ein entscheidender Beitrag, hier nicht noch mehr Infektionen, noch mehr persönliche Belastungen, aber auch Belastungen des Gesundheitswesens auszulösen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

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Daniel Born

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Podeswa von der AfD-Fraktion? Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Die AfD kann ja nachher dazu reden. Eine sorgsame Abwägung haben wir auch bei den Absonderungsregeln getroffen. Wie Sie mittlerweile wissen, sind die Länder Bayern, Baden-Württemberg und – etwas später dazugekommen – Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein mit einer Aussetzung der Absonderungsregeln nach dem Motto „Maske statt persönliche Isolierung“ sehr klug vorgegangen, wie ich glaube. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Auch hier dokumentieren wir, dass wir uns auf dem Weg zur Endemie, in einer Übergangssituation und natürlich auch im Wechsel zwischen Schutz und persönlich verantwortlichem Handeln befinden. Ich glaube, wir finden einen guten, praktikablen Weg. Wie bereits von mir erwähnt: Diese Änderung der Absonderungsverordnung ist jetzt schon seit mehreren Wochen in Kraft. Wir sehen eine durchaus stabilisierte Maßnahme, und wir hoffen, dass wir auch gut durch den Winter kommen. Auch der Anteil der positiven Tests und der laborbasierten Surveillance oder der Intensivbettenbelegung weicht gegenüber Ländern, die die Isolationspflicht noch aufrechterhalten haben, nicht ab. Ich glaube, unser spezieller Baden-Württemberg-Mix hat sich da gut bewährt. Meine Damen und Herren, selbstverständlich ist Corona – egal, ob Pandemie oder Endemie – nicht ganz weg. Aber nach fast drei Jahren Pandemie steht dieses Weihnachten nicht unter dem Zeichen der Coronapandemie. Wir haben andere Herausforderungen. Wir haben Influenzafälle, wir haben eine achtfach erhöhte Zahl von Infektionen bei Kindern. (Zuruf von der AfD) Das haben wir gewusst, weil natürlich drei Jahre Immunitätsbildung fehlen. Deswegen appelliere ich auch an uns alle – sehen Sie auch, was der Chefarzt vom „Olgäle“ gesagt hat –: Auch jetzt ist es noch Zeit, Kinder gegen Influenza zu impfen. Auch Sie alle, wenn Sie noch nicht gegen Influenza geimpft sind oder auch noch keinen aktualisierten Coronaimpfschutz haben, (Abg. Miguel Klauß AfD: Fahrlässige Körperverlet- zung! Das ist Anstiftung zur Körperverletzung!) auch die über 60-Jährigen – z. B. auch gegen Pneumokokken –: Tun Sie es, meine Damen und Herren. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ganz sicher nicht!) Denn jeder von uns, der zwar leicht infiziert, aber nicht schwer erkrankt ist, kommt gut durch und tut sich einen Gefallen, aber vor allem auch uns, der Gemeinschaft. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Medizin und Pflege sind das dritte Jahr in Folge extrem belastet. Ich glaube, wir alle können einen Beitrag leisten, damit wir trotzdem gut durchkommen. Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei allen in den Medizin-, Pflege- und Rettungsdiensten. Was die leisten, ist à la bonne heure, das geht quasi auf keine Kuhhaut. Herzlichen Dank an sie. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Minister. – Das Wort hat für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Petra Krebs.

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Petra Krebs GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir auch dieses Jahr mit einer Coronadebatte abschließen, finde ich schon sehr bezeichnend. (Zuruf von der AfD) (Petra Krebs) Meiner Meinung nach wäre es überflüssig gewesen, diese reine Formalie jetzt noch mal aufzurufen. Aber wir tun es jetzt, und darum, denke ich, kann man dazu durchaus auch etwas sagen. Nach wie vor, auch wenn es sich so anfühlt, als ob Corona jetzt nicht mehr da wäre – – Das, was wir jetzt noch an Schutzmaßnahmen haben, sind ja wirklich Basisschutzmaßnahmen. Aber eines ist Fakt, und das muss man hier auch sagen: Es wird noch immer jeden Tag an Corona gestorben. Das ist nun mal so. Darum ist es schon auch wichtig, dass diese Basisschutzmaßnahmen in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in Kliniken, bei Zahnärzten usw. vorhanden sind. Wir unterstützen das. Kurze Rede, großer Sinn: Wir unterstützen die weitere Corona-Verordnung bis zum 31. Januar. Mir bleibt nur, Ihnen allen frohe Weihnachten zu wünschen und dass Sie gut ins neue Jahr kommen. Bleiben Sie gesund! Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD)

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Daniel Born

Das Wort hat für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Michael Preusch. (Zurufe von der CDU: Guter Mann! – Das Beste kommt zum Schluss!)

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Die Anpassung unserer Infektionsschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin nach dem Grundsatz: So viel wie nötig und so wenig wie möglich. (Abg. Carola Wolle AfD: Echt?) Auch weiterhin muss und wird jede Beschränkung in einem angemessenen Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Weihnachtsfest und einen Jahreswechsel erleben, wie es für viele Menschen in den letzten zwei Jahren so nicht möglich war. Lassen Sie uns aber auch weiterhin die Entwicklung des Infektionsgeschehens intensiv und kritisch beobachten. Die Werkzeuge haben wir geschaffen, und wir werden deren Weiterentwicklung seitens des Landes weiter unterstützen. Unter Beobachtung des Infektionsgeschehens ist für uns, die CDU-Fraktion, klar, dass es uns hierbei nicht nur um Covid-19, sondern auch um die Influenza und RS-Virusinfektionen sowie die Atemwegsinfektionen insgesamt geht. Auch wenn das Infektionsrisiko und das Risiko eines schweren Verlaufs für die Allgemeinbevölkerung deutlich reduziert ist, bleibt ein erhöhtes Risiko für Atemwegsinfekte in den sogenannten vulnerablen Gruppen. Deren Schutz muss weiterhin Priorität eingeräumt werden. Aus diesem Grund haben wir uns für eine befristete Verlängerung der Maskenpflicht im ÖPNV ausgesprochen. Der Minister hat es schon gesagt: Es besteht ein Unterschied zwischen dem privaten und freiwilligen Besuch einer Festveranstaltung und der teilweise aus existenziellen Gründen notwendigen Nutzung des ÖPNV. Was auch immer nicht bedacht wird: Natürlich gibt es auch Menschen mit Atemwegsinfekten, die eine Maske nicht tragen können und trotzdem auf den iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 ÖPNV angewiesen sind. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Maskenpflicht bis dato erhalten bleibt. Der Bund besteht im Übrigen selbst weiter auf einer Maskenpflicht im Fernverkehr. Ich wüsste aus infektionsepidemiologischer Sicht allerdings auch nicht, was die Strecke zwischen Eppingen und Heilbronn von der Strecke Heilbronn–Stuttgart unterscheidet. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass ich der Meinung bin, dass die Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr keinen Effekt auf das globale Infektionsgeschehen an sich hat, die vulnerablen Gruppen aber definitiv schützt. In diesem Sinn erlaube ich mir, Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2023 zu wünschen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Dr. Boris Weirauch.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe)

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Daniel Born

Ich darf um Ruhe bitten.

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Dr. Boris Weirauch SPD

In der Öffentlichkeit hat das Thema Corona stark an Aufmerksamkeit verloren, aber es ist keinesfalls unbedeutend in seiner Tragweite. Meine Vorrednerin und Vorredner haben das verdeutlicht. Corona ist nicht weg. Corona ist noch immer da. In Baden-Württemberg sterben aktuell noch immer rund 20 Menschen täglich an oder mit Covid. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in unserem Land bei 143,5 – Stand 19. Dezember. Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz liegt aktuell bei 5,6. Aktuell werden noch immer 107 Menschen intensivtherapeutisch betreut; 107 Menschen liegen auf den Intensivstationen. In Kombination mit den zahlreichen Atemwegsinfekten und Grippeerkrankungen, die vor allem Kinderarztpraxen und Kinderkliniken, aber auch viele Hausärztinnen und Hausärzte erneut – wie schon in den letzten beiden Jahren – ans Limit des Leistbaren bringen, ist das eine gefährliche und epidemiologisch nicht zu unterschätzende Melange. Das Personal in den Kliniken und Praxen leistet in diesen Wochen zum wiederholten Mal in Folge Gewaltiges. Anstatt die Krankenhäuser seitens des Landes zu unterstützen, verweisen Sie, Herr Minister Lucha – erlauben Sie mir die Anmerkung –, lediglich auf die Regelung für Ausnahmetatbestände in der Personaluntergrenzen-Verordnung; zumindest habe ich es so vernommen. Das ist aus meiner Sicht deutlich zu wenig. Andere Länder sind da längst weiter, um die Versorgung, insbesondere der Kinder, zu verbessern. Das erwarte ich seitens der SPD-Fraktion auch von der grün-schwarzen Landesregierung. (Beifall bei der SPD) Noch einen Kritikpunkt, Herr Lucha, möchte ich erwähnen: Entgegen Ihrer sonstigen Beteuerung – wir machen das jetzt schon seit zwei Jahren –, Alleingänge vermeiden zu wollen – (Dr. Boris Weirauch) das war immer Ihr Petitum –, haben Sie mit Ihren Freunden aus Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein Mitte November 2022 die Isolationspflicht als wesentliche Schutzmaßnahme im Kampf gegen die Ausbreitung des Virus aufgehoben. Das war unabgestimmt. Die übrigen Bundesländer haben das nicht getan. Unabhängig davon, dass Sie sich damit gegen die ausdrückliche Empfehlung des RKI gestellt haben, haben Sie auch die Unternehmen und Betriebe mit den Folgen Ihres Beschlusses wieder alleingelassen und vor Probleme gestellt. Ihnen sollte als Gesundheitsminister nicht entgangen sein, dass die Betriebe für den Gesundheits- und Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich sind; ich will von den arbeitsrechtlichen Implikationen gar nicht sprechen. Diese Verpflichtung wird den Unternehmen durch Ihre unkoordinierte Entscheidung zur Beendigung der Isolationspflicht deutlich erschwert. Wie so oft in der Pandemie: Herr Minister Lucha bleibt sich und seinem Chaos bei der Pandemiebekämpfung treu. Ein Lob an dieser Stelle muss aber auch erlaubt sein. Kollege Preusch hat es schon erwähnt: Auch wir seitens der SPD-Fraktion unterstützen weiterhin die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Wir halten das ungeachtet dessen, was andere Bundesländer machen, nach wie vor für eine ganz wesentliche Schutzmaßnahme, um der Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Beim letzten Tagesordnungspunkt für 2022 möchte ich an dieser Stelle an Sie alle insbesondere im Hinblick auf die Situation appellieren: Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen weiterhin mit den bekannten Coronaschutzmaßnahmen, damit die Lage nach den Feiertagen nicht weiter eskaliert, und bleiben Sie gesund. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, und jetzt auch von mir: Frohe Weihnachten! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie spielt, obgleich das Virus nach wie vor präsent und real ist und natürlich auch die Gefahr einer Mutation besteht – gerade auch vor dem Hintergrund des chaotischen und mitunter auch dilettantischen Umgangs am Ursprungsort China –, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) in den Köpfen der Menschen keine hervorgehobene Rolle mehr. Das liegt nicht nur daran, dass ein Krieg in Europa, dass die Energiepreiskrise und die Inflation dieses Thema verdrängt hätten; es ist einfach so, dass die Menschen gelernt haben, mit diesem Virus zu leben. Insofern ist es gut und rückblickend auch richtig, dass wir im September dieses Jahres das Infektionsschutzgesetz überarbeitet haben und den Werkzeugkasde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 ten von wenig wirksamen Maßnahmen wie Lockdown und Ausgangssperre oder gar kontraproduktiven Maßnahmen wie flächendeckenden Schulschließungen befreit haben. Es ist einfach so, dass die Menschen gelernt haben, mit dem Virus zu leben, und dass auch das Thema Eigenverantwortlichkeit einen neuen Stellenwert erfahren hat. Das ist gut so. Mir erschließt sich nicht, Herr Minister, warum die Maßnahmen, die überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, greifen, nämlich eigenverantwortlich zu entscheiden, ob man eine Maske trägt oder nicht, nicht auch im ÖPNV, in Bus und Bahn, wirksam sein sollen. Das Infektionsgeschehen lässt nach unserer Überzeugung eine Maskenpflicht im ÖPNV nicht mehr zu. Diese ist schlechterdings nicht mehr verhältnismäßig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP) In der öffentlichen Diskussion kommt immer wieder vor, dass es, wenn wir die Maskenpflicht abschaffen würden, automatisch bedeuten würde, dass den Menschen nicht mehr erlaubt würde, eine Maske zu tragen. Nein, dort, wo ich das Gefühl habe, eigenverantwortlich zu sagen: „Ich möchte mich und Dritte schützen“, kann ich eine Maske aufziehen, aber ich bin nicht mehr zwingend verpflichtet, dies zu tun. Im Übrigen: Ich nutze sehr gern und sehr häufig den ÖPNV. Viele Menschen tragen keine Masken. Es ist aber auch niemand da, der die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. Ich habe auch noch keinen einzigen Fall gesehen, in dem dies sanktioniert worden wäre. Vielmehr gibt es Beispiele wie in Ulm und Neu-Ulm im gleichen Verkehrsverbund, wo ich quasi an der Stadtgrenze gezwungen werde, eine Maske aufzuziehen. Das ist schlechterdings nicht mehr praktikabel. Was nicht kontrolliert wird, was nicht kontrolliert werden kann, kann meines Erachtens auch nicht verhältnismäßig sein. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Gestatten Sie mir noch eine kurze Anmerkung zum Infektionsschutzgesetz: Wir haben dieses im Laufe der letzten drei Jahre während der Pandemie so konkret auf das Coronavirus zugeschnitten, dass wir auch darüber nachdenken müssen – denn die Influenza zeigt ja, dass es durchaus auch andere Viren gibt als das Coronavirus –, das Infektionsschutzgesetz wieder auch auf andere Bereiche zurückzuführen. Wir brauchen wieder diese generell-abstrakte Form, wie ein solches Infektionsschutzgesetz es gebietet. Insofern müssen wir dieses Infektionsschutzgesetz nochmals und wieder überarbeiten, damit es eben auch für andere Gefahren, für andere Szenarien gilt. Dessen ungeachtet möchte ich die Gelegenheit nutzen – das ist auch der gute Brauch –, Ihnen jetzt zum Ende eines Jahres, am Ende eines Plenartags auch im Namen der FDP/DVP-Fraktion alles Gute zu wünschen, ein gesegnetes Weihnachtsfest und dann später einen guten Rutsch in ein hoffentlich friedliches, vor allem aber auch gesundes neues Jahr. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Andreas Kenner SPD und Rü- diger Klos AfD)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Frau Abg. Carola Wolle.

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Blick auf die vorliegende Drucksache könnte den Eindruck einer reinen Formalie erwecken. Wozu also dann noch eine Aussprache? (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Genau!) Ich will es Ihnen sagen. Erstens: weil sich das Coronavirus auf dem Rückmarsch befindet. Zweitens: weil die Bundesregierung Corona deshalb von der Liste der besonders schweren Krankheiten gestrichen hat. Aber komischerweise gilt weiterhin eine Maskenpflicht im ICE, in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. (Zuruf: Hä?) Drittens: weil sich Corona nicht an Ländergrenzen hält. Bayern und Rheinland-Pfalz haben trotz vergleichbarer Inzidenzen die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben. (Minister Manfred Lucha: Nein, Rheinland-Pfalz nicht!) Viertens: weil unser Immunsystem durch Maskentragen und Isolierung nicht mehr trainiert ist und deshalb eine Erkältungswelle durch das Land fegt. Fünftens: weil sich täglich sehr seriöse Warnungen vor tödlichen Impfnebenwirkungen mehren, aber kein Politiker im Amt den sofortigen Impfstopp anordnet. Sechstens: weil deshalb die milliardenschwere Impfkampagne infrage gestellt werden muss, aber in den Medien weiterhin hemmungslos für die mRNA-Spritze geworben wird. Meine Fraktionskollegen und ich sind es gewohnt, dass nahezu jede unserer Reden als Hass und Hetze abgetan wird. Argumente? Fehlanzeige. Bringen Sie stichhaltige Beweise vor, dass das Coronaregime der Landesregierung nicht vor dem Offenbarungseid steht. (Abg. Manuel Hailfinger CDU: Oh!) Jeder unter Ihnen, der Kinder und Enkel hat, kennt die Alarmmeldungen der Kinderärzte, die des Ansturms zahlloser kleiner Patienten mit Grippe- und Erkältungssymptomen nicht mehr Herr werden. Der SPIEGEL meldete am 9. Dezember: Kranke Kinder werden in weit entfernte Krankenhäuser geschickt oder übernachten sogar in Notaufnahmen. Arztpraxen sind überlaufen. Kinderärzte sorgen sich um die Versorgung ihrer Patienten – und sind wütend. Die Kinderärzte haben allen Grund dazu. Innerhalb von 30 Jahren wurden die Abteilungen für Kinder- und Jugendheilkunde um ein Drittel abgebaut. Die Zahl der Betten wurde von 32 000 auf 16 000 – also die Hälfte – regelrecht krankgeschrumpft. (Beifall bei der AfD) Diese für Deutschland erhobenen Zahlen treffen qualitativ auch auf Baden-Württemberg zu. Vor diesem Hintergrund iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 kann der Protestbrief von 23 Kinderkliniken Baden-Württembergs an die Landesregierung nicht ignoriert werden. Zitat: Für uns besteht konkret die Angst, dass wir in überfüllten Notaufnahmen und ohne Aufnahmekapazitäten auf den Stationen die falschen Kinder nach Hause schicken, (Abg. Gudula Achterberg GRÜNE: „Die falschen Kinder“!) mit unter Umständen fatalen Konsequenzen – dass eines dieser Kinder morgens nicht mehr aufwacht. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Herr Minister Lucha, ein schleunigst einberufener Fachgipfel für Kindergesundheit wird daran nichts ändern. Das ist reiner Aktionismus. Wem der Zusammenhang zwischen dem Hilfeschrei der Kinderärzte und der vorliegenden Drucksache nicht ganz klar sein sollte, dem kann ich als medizinischer Laie gern auf die Sprünge helfen. Das stundenlange Maskentragen in Schulen des Landes und die Isolation haben möglicherweise diese oder jene Infektion verhindert. Aber wenn das Immunsystem eines Kindes wegen ausbleibender Bagatellinfektionen nicht mehr trainiert wird, kommt es mit zeitlicher Verzögerung zu diesem entsetzlichen Bumerangeffekt. Als ob das noch nicht schlimm genug wäre, treten in diesen Wochen noch schreckliche Engpässe bei typischen Kinderarzneimitteln auf. Fiebersenker, Antibiotika, Hustenmittel – die Apotheken können nur einen Bruchteil des Bedarfs decken. Die Bürger werden via „Tagesschau“ zu einem Medikamentenflohmarkt aufgefordert. Auch abgelaufene Medikamente können weiterhin verwendet werden. Ich fürchte, dass die Kinder diejenigen sind, die den höchsten Preis für Ihre weitgehend falsche Coronapolitik tragen. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Weitgehend falsch!) Der Nutzen des Maskentragens wurde nie empirisch nachgewiesen. (Zuruf: Ach Gott! – Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Der Schaden Ihres weitgehend sinnbefreiten Coronaregimes wird zweifellos nachweisbar sein. (Unruhe)

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Daniel Born

Das Wort hat Frau Abg. Wolle. Ich darf um Ruhe bitten.

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Carola Wolle AfD

Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, sofort und dauerhaft sämtliche Coronamaßnahmen zu stoppen. Lassen Sie diese nicht auslaufen wie eine volle Windel. Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist eine Büttenrede gewesen! – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Frau Wolle ist vorbei! – Abg. Emil Sänze AfD: Herr Präsident, die AfD-Fraktion verlangt eine namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt! – Gegenruf: Oh!)

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Daniel Born

Ja. Dann darf ich fragen: Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung die Zustimmung von fünf Abgeordneten? – Dies ist der Fall. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, über die Corona-Verordnung, Drucksache 17/3721, ist eine namentliche Abstimmung beantragt, und wir haben gerade festgestellt, dass der Antrag die in § 99 Absatz 1 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch mindestens fünf Abgeordnete hat. Ich wiederhole jetzt nicht mehr alle Hinweise zur Abstimmung. Ich bitte Sie: Werfen Sie Ihre Stimmkarten in die Wahlurnen ein, die jetzt im Moment im Flur aufgestellt werden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber die Fragestel- lung solltest du noch erwähnen!) Ich wiederhole noch einmal die Fragestellung für alle Abgeordneten: Es geht um die Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2022 – Beteiligung des Landtags nach § 3 des Gesetzes über den Erlass infektionsschützender Maßnahmen – Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der 14. Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) –, Drucksache 17/3721. Wer dieser Verordnung zustimmt, der muss die mit „Ja“ gekennzeichnete Stimmkarte in die Urne werfen. Wer die Verordnung ablehnt, muss die mit „Nein“ gekennzeichnete Stimmkarte in die Urne werfen. Wer sich enthält, werfe die mit „Enthaltung“ gekennzeichnete Stimmkarte in die Urne. Die Abstimmung ist eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Ist jetzt noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich hiermit die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerin und den Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. (Mehrere Abgeordnete, darunter Abg. Andrea Bog- ner-Unden GRÜNE, stehen im Plenarsaal und unter- halten sich.) – Ich darf die Schriftführerin, Frau Abg. Bogner-Unden, bitten, ihren Schriftführerplatz wieder einzunehmen, und ich darf alle anderen Abgeordneten bitten, ihre Abgeordnetenplätze einzunehmen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Abstimmungsergebnis wird jetzt ausgezählt. Ich werde es später bekannt geben. Wir haben einen wahren Sitzungsmarathon hinter uns, und jetzt verlängern wir ihn auch noch um ein paar Meter. Ich habe nur das Gefühl: Wenn ich gleich die Sitzung unterbreche, um sie später noch mal wieder aufzunehmen, dann werden nicht mehr so viele von Ihnen da sein. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist aber eine Un- terstellung!) Das könnte passieren. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 (Abg. Dr. Susanne Aschhoff GRÜNE: Wir könnten etwas singen, Daniel! – Weitere Zurufe, u. a.: Wir können ja noch singen!) – Ich möchte es niemandem antun, dass wir jetzt gemeinsam Weihnachtslieder singen. (Oh-Rufe – Zurufe, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Auf keinen Fall, dann muss ich gehen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch im Namen von Frau Schriftführerin Bogner-Unden und Herrn Schriftführer Hörner: Ich wünsche Ihnen von Herzen ein schönes und glückliches Weihnachtsfest. Ich wünsche Ihnen von Herzen, dass Sie gut und gesund in das Jahr 2023 kommen – in ein hoffentlich friedlicheres Jahr 2023. Feiern Sie mit Ihrer Familie und Freunden, und ich freue mich darauf, wenn wir uns im Januar wiedersehen. Ich schließe die Sitzung jetzt nicht, sondern unterbreche sie, bis wir das Abstimmungsergebnis haben. Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungsbank) (Unterbrechung der Sitzung: 16:24 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 16:26 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2022, Drucksache 17/3721, liegt vor, und ich gebe das Ergebnis bekannt: An der Abstimmung beteiligt haben sich 131 Abgeordnete. Mit Ja haben 98 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 17 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich 16 Abgeordnete. Der Verordnung ist somit zugestimmt. (Zuruf von der AfD – Zuruf: Es ist Weihnachten! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Theresia Bauer, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Hermann Katzenstein, Catherine Kern, Norbert Knopf, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hart- (Stellv. Präsident Daniel Born) mann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Siegfried Lorek, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Tobias Wald, Guido Wolf. SPD: Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: CDU: August Schuler. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Schluss: 1 iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Emil Sänze, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. * Damit ist Tagesordnungspunkt 9 erledigt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 25. Januar 2023, um 9:00 Uhr statt. Die Sitzung ist geschlossen. Schönes neues Jahr! (Beifall bei allen Fraktionen) 16:28 Uhr

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