Carola Wolle
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als freiheitliche Fraktion begrüßen wir, die AfD-Fraktion, die hier vorliegende Reform des Betreuungsrechts ausdrücklich. (Beifall des Abg. Emil Sänze AfD) Wenn ein Mensch die Hilfe eines Berufsbetreuers in Anspruch nimmt, steht dahinter oft ein entscheidendes Erlebnis: ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags. Die Betroffenen geben zeitweise oder auch dauerhaft einen Teil ihrer Selbstbestimmung auf. Es ist völlig richtig, diesen schwierigen Schritt umfassend rechtlich und auch organisatorisch zu regeln. Und: Wenn Schwachpunkte sichtbar werden, müssen die bestehenden Regelungen auch wieder angepasst werden. (Beifall bei der AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf soll deshalb vor allem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärken und Betreuung vermeiden. Mit anderen Worten: Nur so viel Betreuung wie unbedingt nötig, so viel Eigenständigkeit wie möglich. Die Chance, mit dem Gesetzentwurf umfassende Verbesserungen bei der Betreuung von Personen zu erreichen, wurde trotzdem leider zum Teil vertan. Positiv ist zu vermerken, dass das Selbstbestimmungsrecht von rechtlich betreuten Personen gestärkt wurde. Im Gesetzentwurf wird ein grundsätzlicher Vorrang des Wunsches des Betreuten als zentraler Maßstab des Betreuerhandelns und des Betreuungsrechts implementiert. Doch die alleinige Neufassung des Gesetzes wird nicht genügen, um das Selbstbestimmungsrecht von rechtlich betreuten Personen in der Realität zu verbessern. An die Umsetzungspraxis wurde jedoch leider nicht gedacht. Das renommierte Forschungsinstitut für Betreuungsrecht aus Fürstenfeldbruck hat sich mit den anzunehmenden Auswirkungen der Neufassung des Gesetzes befasst und hebt folgende Kritikpunkte hervor: iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betreuern wurde nicht angegangen. Eine bürokratische Entlastung der Betreuer wäre in diesem Zug ein sehr hilfreicher Schritt gewesen. Die Vergütung der Betreuer erfolgt über Fallpauschalen. Eine sinnvolle Lösung wäre vorhanden, wenn die Betreuer auf Stundenbasis vergütet werden würden. (Beifall bei der AfD) Denn besonders engagierte Betreuer würden dann eine entsprechende Wertschätzung erhalten. (Zuruf von der AfD: Ja!) Für den Fall, dass die Betreuten oder deren Angehörige Probleme mit dem Betreuer haben, weil sie mit der Betreuung eben nicht einverstanden sind, fehlt oft eine Vermittlungsstelle, an die sie sich wenden können. Es darf nicht sein, dass sich die Betreuten oder die Angehörigen zur Klärung ihres Problems an unsere Gerichte wenden müssen. Diese sind nämlich ohnehin schon überlastet. Eine Anhörung findet daher bei Gericht in den seltensten Fällen statt, sodass sie mit ihren Nöten oft alleingelassen werden. Die Vermögensverwaltung durch den Betreuer soll in Zukunft grundsätzlich bargeldlos erfolgen. Dieses Ansinnen ist durchaus nachvollziehbar, jedoch bei näherer Betrachtung realitätsfern. Grundsätzlich wäre eine angemessene monatliche Obergrenze sinnvoll und praxisnah. Mit dem neuen Gesetz können Häuser von betreuten Personen weiterhin ohne Zustimmung des Betreuten oder der Angehörigen – also über deren Kopf hinweg – ohne öffentliche Ausschreibung verkauft werden. In dem neuen Gesetz ist nicht einmal eine Informationspflicht gegenüber den Angehörigen verankert. An ein Vorkaufsrecht für Angehörige – beispielsweise Söhne, Töchter, Enkel – wurde nicht gedacht. Das gilt im Übrigen auch für Eigentumsgegenstände oder andere persönliche Dinge der zu betreuenden Person. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält gute Ansätze zur Verbesserung der Betreuungsarbeit. Ob diese Ansätze in vollem Umfang bei den Betreuten oder den Betreuern in ihrem täglichen Alltag ankommen, ist angesichts der bestehenden Kritik zahlreicher Betreuungsvereine fraglich. Daher werden wir uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
