Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung spricht jetzt der Sozialminister des Landes Baden-Württemberg, Manne Lucha. Bitte sehr, Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere heutige Vorlage des Änderungsgesetzes passt das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes an die Bundesreform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts an. Diese tritt am 1. Januar in Kraft. (Minister Manfred Lucha) Sie haben es betont – wir haben es in den Vorberatungen sehr intensiv erörtert –: Ziel der Reform ist es, insbesondere die Qualität rechtlicher Betreuungen zu verbessern. Hierbei ist die Qualität entscheidend für die Arbeit der Betreuungsvereine. Das neue Betreuungsorganisationsgesetz sieht einen Anspruch der Betreuungsvereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung vor. Wir werden daher die Verwaltungsvorschrift unseres Hauses über die Förderung von Betreuungsvereinen zügig anpassen, um die auskömmliche Finanzierung sicherzustellen. Die haushalterischen Grundlagen wurden schon erwähnt. Hier fand am 12. Dezember ein wirklich ausgesprochen zielorientiertes und konstruktives Gespräch zwischen unserem Ministerium, den kommunalen Landesverbänden, den Vertretern der Betreuungsvereine, der IG der Betreuungsvereine Baden-Württemberg und der Liga der freien Wohlfahrtspflege statt. In der Tat hat dieses Gespräch gezeigt, dass wir uns bereits jetzt in sehr vielen Punkten einig sind. Es wird eine gute Finanzierungsbasis gefunden werden. Die entsprechende Überarbeitung der notwendigen Verwaltungsvorschrift hat infolgedessen bereits am 12. Dezember begonnen, sodass wir das zeitnah umsetzen können. Jetzt etwas ganz Entscheidendes – ich habe das jetzt auch bei einer Fraktion herausgehört, die diesen Punkt noch nicht so wirklich auf dem Schirm hat –: Neu ist neben der Stärkung der rechtlichen Betreuung und der Betreuungsvereine die bundesrechtliche Einführung einer erweiterten Unterstützung. Unterstützungsbedürftige Menschen sollen bei der Suche nach der richtigen Hilfe von der Behörde im wahrsten Sinn des Wortes an die Hand genommen werden. Dadurch sollen rechtliche Betreuungen vermieden und soll das Selbstbestimmungsrecht der Menschen bewahrt und gestärkt werden. Diese erweiterte Unterstützung im Gerichtsverfahren soll und wird durch Modellprojekte im Land erprobt werden. Hierfür wird das überarbeitete Gesetz die Rechtsgrundlage bieten. Ziel dieser Modellprojekte ist die Erprobung der Wirksamkeit der erweiterten Unterstützung. Darüber hinaus sollen Schnittstellen zu jeweils anderen Sozialleistungen gefunden werden. Sie werden auch gefunden und natürlich geschlossen. Dadurch soll verhindert werden, dass einzelne Menschen mit Unterstützungsbedarf an den Schnittstellen der verschiedenen Sozialleistungen durchs Raster fallen oder vorschnell rechtliche Betreuungen angeboten werden. Aus Schnittstellen sollen Nahtstellen werden. Die Erprobung wird in fünf Modellbehörden im Land erfolgen, die bereits überzeugende Kurzkonzepte entworfen haben. Diese Projekte werden in den Landkreisen Ludwigsburg, Lörrach und Emmendingen sowie im Ostalbkreis und in der Stadt Freiburg durchgeführt. Wichtig ist, dass die bundesrechtlichen Vorgaben, die nun am 1. Januar 2023 in Kraft treten, auch sofort bei uns im Land umgesetzt werden. Auch die Modellprojekte werden am 1. Januar starten. Daher ist das Inkrafttreten heute, in der letzten Sitzung vor Weihnachten, auch so wichtig. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Ich bedanke mich bei Ihnen, die das Gesetz unterstützen, ganz herzlich für Ihre Unterstützung. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
