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Peter Seimer

GRÜNE 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Mir ist wichtig, gleich zu Beginn klarzustellen, dass wir hier ein zusätzliches Angebot schaffen und eine zusätzliche und freie Entscheidungsmöglichkeit für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land eröffnen. Wir schließen mit dem Gesetz zur Einführung einer pauschalen Beihilfe nämlich eine wichtige Versorgungslücke für ca. 4 000 Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die derzeit die finanziellen Lasten in der gesetzlichen Krankenversicherung allein schultern müssen, nämlich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Das ist kein guter Zustand; das ist nicht gerecht. Würden wir eine Umfrage auf der Straße oder hier in den Reihen durchführen und die Bürgerinnen und Bürger im Land fragen, ob sie den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil ihrer Krankenversicherung übernehmen würden, kann ich Ihnen, glaube ich, mit guter Gewissheit und guter Sicherheit sagen, welche Reaktion zurückkommen würde. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir hier handeln. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Peter Seimer) Angesichts der mehr als 300 000 Beschäftigten und Pensionäre im Land mag jetzt die Zahl von 4 000 Personen keine allzu große Personengruppe sein. Dennoch ist es in meinen Augen überfällig, diese Personengruppe endlich adäquat zu versorgen. Denn die aktuelle Beihilferegelung bedeutet zwar für die allermeisten Beamtinnen und Beamten eine sehr gute Versorgung in einem sehr guten Tarif und mit einer sehr guten Versorgungsleistung – da bleibt ja auch alles beim Alten –, aber wenn man eine Regelung für einen solch großen Personenkreis hat, liegt es oftmals in der Natur der Sache, dass es wenige Ausnahmen gibt, für die die aktuelle Regelung eben nicht ganz so passt wie für die große Masse. So ist es eben auch bei der bisherigen Beihilferegelung. Vor allem für die Beamtinnen und Beamten im Land, die beispielsweise unter chronischen Erkrankungen leiden oder in einer doch sehr kinderreichen Familie leben, ist das bisherige Angebot nicht zufriedenstellend. Sie sahen sich offensichtlich gezwungen, die für sie persönlich günstigere, aber noch immer sehr teure Lösung der gesetzlichen Krankenversicherung zu wählen. Wie gesagt: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch ganz ausdrücklich bei allen demokratischen Fraktionen, die diesen Gesetzentwurf konstruktiv und in der gebotenen Schnelligkeit begleitet haben, damit wir den Beamtinnen und Beamten in unserem Land zum 1. Januar 2023 dieses neue Angebot unterbreiten können; denn die rechtlichen Voraussetzungen in der Sozialversicherung bedingen immer einen Start zum 1. Januar eines Jahres. Daher auch einen Dank an die demokratischen Oppositionsfraktionen für die konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Tobias Wald CDU)

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