Jochen Haußmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss dieses Gesetz unter zwei Aspekten beleuchten: Erstens: Was sind die Vorteile für Beamtinnen und Beamte, und was bringt das Gesetz dem Land Baden-Württemberg? Zweitens: Was bringt das Gesetz für die Gesundheitsversorgung, den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg? Wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, kommen bei beiden Aspekten zu dem Schluss, dass es falsch ist, dieses Gesetz für das Land Baden-Württemberg heute zu verabschieden. Wenn man die Situation für besonders belastete Beamtinnen und Beamte in den Blick nimmt, hätte man Risikozuschläge vorsehen oder einen Härtefallfonds schaffen können. Das wäre auch so lösbar gewesen. Insofern braucht es kein Gesetz zur pauschalen Beihilfe. Sie schaffen mit diesem Gesetz im Gegensatz zur seitherigen Systematik die Situation einer unwiderruflichen Entscheidung für Beamtinnen und Beamte. Dies muss man auch mit Blick – wir haben heute den Haushalt verabschiedet – auf die Finanzen des Landes Baden-Württemberg hinterfragen. Wenn das allein in dieser Legislaturperiode über 76 Millionen € mehr kostet – das sind nicht Zahlen von uns, sondern vom Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg – und wir bis zum Jahr 2060 einen Aufwuchs auf dann jährlich 126 Millionen € haben werden, muss man schon hinterfragen: Ist das unter finanzpolitischen Aspekten das Richtige? Wir, die FDP/DVP-Fraktion, sagen: Das ist die falsche Entscheidung. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Darüber hinaus gibt es – auch das hat das Finanzministerium bestätigt – auch verfassungsrechtliche Bedenken, was die Fürsorge- und die Alimentationspflicht des Dienstherrn betrifft, weil dies jetzt vom Land auf Dritte verlagert wird. Ich will auch den zweiten Aspekt – der ist mir als gesundheitspolitischer Sprecher sehr wichtig – anschauen: Wie wirkt die Veränderung denn im Hinblick auf die gesundheitliche Versorgung? Herr Kollege Wald, Sie haben gesagt, Sie weisen seitens der CDU-Fraktion das Thema Bürgerversicherung weit von sich. (Abg. Peter Seimer GRÜNE: Gesetzliche Kranken- versicherung ist nicht gut genug, oder was?) Natürlich wird es keine Entscheidung geben – auch seitens des Bundes nicht –, per Gesetz festzulegen, eine Bürgerversicherung einzuführen. Nein, Sie machen es viel geschickter: Sie schaffen lauter kleine Mosaiksteinchen, damit letztendlich der Weg in die Bürgerversicherung vorbereitet wird. Mit diesem Gesetz – wir sind schon überrascht, dass auch die CDU inzwischen von allen Inhalten abweicht, die die CDU einmal ausgezeichnet haben – (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 schaffen Sie einen weiteren Mosaikstein hin zu einer Bürgerversicherung, die die Versorgung der Menschen in Baden-Württemberg für die Gesundheit verschlechtert. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Blenke CDU: Sollen wir ein bisschen über die Ampel reden?) Warum ist das so? Wenn Sie die medizinischen Innovationen anschauen, den medizinischen Fortschritt anschauen, stellen Sie fest: Das duale System ist für den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg einfach gut. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gewagte These!) Wir diskutieren aktuell über Medikamentenengpässe – ein großer Aufschrei. Was tun wir da? Die Dauer bis zur Verfügbarkeit neuer Krebsmedikamente beträgt in der EU 445 Tage. In Deutschland dauert es 82 Tage. (Abg. Nicolas Fink SPD: Weniger!) Mit einer Bürger- oder Einheitsversicherung nähern wir uns dem EU-Durchschnitt an und nicht unseren bisherigen Werten. Die ambulanten Praxen, die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg haben durch das duale System einen deutlichen Mehrumsatz; nach vorliegenden Zahlen sind es über 50 000 €. Daran rütteln Sie. Sie haben auch nicht vor, die Beitragssätze zur GKV regional zu verändern. Doch Sie müssten diese regional verändern, damit die Praxen in Baden-Württemberg einen Ausgleich haben. Sie sind auf dem Weg in ein Versorgungssystem, das im Grunde genommen davon lebt, dass die Jüngeren für die Älteren mitfinanzieren. Wir wissen, welche Problematik es mit diesem System aktuell gibt. Wenn wir das System der Rücklagen der privaten Krankenversicherung auf das System der GKV übertragen wollten, bräuchten wir etwa 2 Billionen € an Rücklagen, um eine ähnliche Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wie sie in der privaten Krankenversicherung aufgebaut worden ist. Im Jahr 2021 verfügte der Gesundheitsfonds über Mittel in Höhe von 17 Milliarden €, und er schmilzt im Moment dramatisch ab. 17 Milliarden € haben wir, 2 Billionen € bräuchten wir, und da gehen Sie her und versuchen jetzt, mit diesem Gesetz genau in diese Richtung zu gehen. Dieses Gesetz ist sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für das Land und die gesundheitliche Versorgung in Baden-Württemberg in keiner Weise vorteilhaft. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Gesetzentwurf ist eben nur ein ideologischer Hebel hin zu einer Bürgerversicherung. Besonders erschreckend ist, dass alles unter Mitwirkung der CDU-Landtagsfraktion geschieht, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört!) die ihre Zustimmung hierzu vor der Landtagswahl noch ausgeschlossen hat. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
