Dr. Wolfgang Reinhart
Gut. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Fraktionen vor. Für die Landesregierung darf ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut erteilen. – Bitte sehr, Frau Ministerin. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich grüße Sie alle und möchte zunächst Ihnen, Herr Rupp, zurufen: Durch Hass und Hetze stellen Sie unser Land nicht zukunftsfähig auf, sondern werfen es um Jahrzehnte zurück. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD) Jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Aufträge in Baden-Württemberg, den Sie vorgelegt haben. In der Debatte kam es schon deutlich heraus: Im Inhalt ist es nicht überraschend. Denn es ist ziemlich genau zwei Jahre her, dass die Fraktion der SPD einen Gesetzentwurf mit ähnlichem Inhalt vorgelegt hatte. Der damalige Gesetzentwurf wurde nach der Anhörung der Stakeholder mehrheitlich abgelehnt. Der jetzt vorgelegte Entwurf bringt im Wesentlichen genau die Themen von damals noch einmal vor, die im Rahmen der – gestatten Sie mir, dies nochmals zu betonen – damals durchgeführten Anhörung eben nicht überzeugen konnten und auch nicht mehrheitsfähig waren. Zeitlich und verfahrensmäßig betrachtet überrascht mich der Gesetzentwurf jedoch durchaus. Denn die Landesregierung arbeitet derzeit entsprechend der Koalitionsvereinbarung ohnehin an einer Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Zurufe von der SPD) Dazu wurde – Herr Weirauch, Sie haben ja auch die rechtlichen Themen angesprochen – ergänzend auch ein Rechtsgutachten eingeholt, um die von der Landesregierung geplanten, auch neuen Inhalte des aktuellen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes rechtlich abzusichern. Dieses Gutachten wird auch die rechtliche Grundlage für die weitere Arbeit sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie werden ja eine erneute Anhörung durchführen. Herr Weirauch, Sie haben angekündigt: im Januar. Dem Ergebnis dieser Anhörung möchte ich jetzt nicht vorgreifen, aber lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen, die besonders diskussionswürdig sind. Da hätten wir zunächst die Themen „Absenkung der Aufgreifschwelle von 20 000 € auf 10 000 €“, Kontrollpflicht sowie „Kommunale Berichtspflicht“. Ich möchte daran erinnern: Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz wurde von Nils Schmid als Minister für Finanzen und Wirtschaft auf den Weg gebracht und in der damaligen Legislaturperiode auch verabschiedet, mit dem Ziel – das haben auch alle Kolleginnen und Kollegen, auch im Haus, in meinem Ministerium, klar artikuliert –, ein schlankes und möglichst unbürokratisches Gesetz zu erlassen. Durch die jetzt genannten, im Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen der SPD würde der bürokratische Aufwand für die Unternehmen in unserem Land und die öffentlichen Auftraggeber – ich denke, wir müssen auch immer beide Seiten in Betracht ziehen – enorm ansteigen. Dies ist besonders wichtig in Zeiten, in denen unsere Wirtschaft massiv herausgefordert ist. Wir befinden uns in Transformationsprozessen: Dekarbonisierung, Digitalisierung, die Veränderungen im Bereich der Kernbranche Mobilität, der Krieg in der Ukraine, jetzt noch die Preisexplosion, Verfügbarkeit von Materialien, von Rohstoffen, Energieversorgung, Bezahlbarkeit von Energien. Das ist für die Unternehmen in unserem Land wirklich eine Situation, die sich massiv zugespitzt hat. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass wir den bürokratischen Aufwand, der durch eine Gesetzesänderung entsteht – in diesem Fall beim Landestariftreue- und Mindestlohngesetz –, immer mit in Betracht ziehen, um gerade – das muss ja unser Ansinnen sein – als starkes Mittelstandsland die kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu überfordern und (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) es ihnen damit eventuell sogar – was in Teilen auch passiert – nicht mehr zu ermöglichen, an Ausschreibungen teilzunehmen. Das passiert nämlich in vielen Fällen. Reden Sie mal mit den Unternehmensvertretern und Unternehmensvertreterinnen. Bürokratische Belastungen für die Wirtschaft in unserem Land, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Verwaltungen zu reduzieren ist also ein wichtiges Ziel der Landesregierung. Hinsichtlich des Gesetzentwurfs möchte ich die Kontrollpflicht noch einmal herausgreifen. Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsprozesses nach der durchgeführten Evaluation im Jahr 2019 hatten wir in gutem Einvernehmen einen Weg gefunden, die Kontrolldichte dort, wo es erforderlich ist, nämlich im Bereich des Personennahverkehrs, auch zu verbessern. (Glocke des Präsidenten) Dort, wo Bedarf bestand, haben wir schon gehandelt und umgesetzt.
