Daniel Born
Frau Ministerin, Herr Abg. Dr. Hellstern fragt noch einmal, ob er eine Zwischenfrage stellen darf. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Nein. – Hinzu kommt: Wir haben das Flächenziel noch einmal genauer gefasst. Denn es ist klar: Der Bund hat die Maßgabe gesetzt, dass alle Bundesländer ihren Anteil an der Windenergie liefern müssen – für Baden-Württemberg sind das 1,8 % der Flächen. Mindestens die 2 %, die wir schon in das KSG gebracht haben, müssen für die Regionen maßgeblich sein. Diese Flächen werden jetzt in der Planungsoffensive auf jeden Fall als Vorranggebiete definiert, und es ist aus meiner Sicht wichtig, dass wir mit den 2 % schon frühzeitig vorangegangen sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir haben auch noch einmal Klarheit geschaffen und gesagt: Es gibt viele Artikelgesetze, die wir jetzt sozusagen mit dem Regelvorrang bestückt haben. Ein ganz wichtiger Punkt noch einmal: Beim Ausbau der erneuerbaren Energien ist sicherlich auch der Denkmalschutz zu beachten. Das war zum Teil ein großes Hindernis. Wenn man Anlagen in bestimmten Sichtachsen von Denkmälern oder auch in deren Nähe bauen wollte, stand da oft der Denkmalschutz entgegen. Jetzt ist klar: In der Regel soll es möglich sein, auch in der Sichtachse und wenn es um Ensembleschutz geht bauen zu können. Das wird nicht überall möglich sein, aber vorrangig soll es so umgesetzt werden. Auch das gibt noch einmal Schub an vielen Stellen für viele Projektierer, die früher am Denkmalschutz gescheitert sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Selbstverständlich – das ist auch vielfach angesprochen worden – muss das Land Baden-Württemberg beim Ausbau der erneuerbaren Energien auch Vorbild sein. Es ist jedoch vielfach kritisiert worden, man habe in den vergangenen Jahren nicht genug getan. Ich meine, immerhin sind 20 % der möglichen Dachflächen in Baden-Württemberg mit Fotovoltaik belegt. Das ist im Ländervergleich jetzt kein schlechtes Ergebnis. Aber es ist klar, dass wir mehr wollen. Wenn wir sagen, wir wollten auch PV-Pflichten – die haben wir ja im Klimaschutzgesetz schon verankert – für die Bürgerinnen und Bürger definieren, dann muss das für die eigenen Liegenschaften sowieso gelten. Da ist jetzt noch einmal das Ziel, dass jedes Dach der Landesliegenschaften, wo es möglich ist, bis 2030 mit Fotovoltaik bestückt werden soll, ein großer Erfolg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir wollen auch bei der Sektorkopplung Vorbild sein. Wir wollen unsere Parkplätze nutzen, um dort Fotovoltaikanlagen und natürlich die Möglichkeit zum Laden zu installieren. Auch das soll in den nächsten Jahren sukzessive vorangetrieben werden. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Aber Klimaschutz ist natürlich nicht nur der Ausbau der erneuerbaren Energien, sondern ein ganz großes Thema. Was uns beschäftigen sollte, ist die Frage: Wofür geben wir im Land eigentlich unser Geld aus? Wenn wir, das Land Baden-Württemberg, beschaffen, wenn wir Aufträge vergeben, wenn wir fördern, sollten wir darauf achten – das ist jetzt im Gesetz verankert –, dass unsere Förderprogramme auf jeden Fall auf ihre Klimarelevanz hin gecheckt werden. Ab spätestens 2040 soll kein Cent Landesgeld mehr in klimaschädliche Projekte fließen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir wollen mit dem CO -Schattenpreis rechnen, wenn es um Baumaßnahmen und Beschaffungen geht. Auch das ist jetzt gesetzlich verankert. Und es ist auch nicht trivial. Wenn Sie sich mal beim Umweltbundesamt anschauen, wie viele Gelder im Grunde genommen von Bund und Ländern – also der öffentlichen Hand – für Beschaffungen ausgegeben werden, stellen Sie fest: Es sind insgesamt 500 Milliarden € – 500 Milliarden €! Es ist nicht egal, ob dieses Geld für klimaschädliche Projekte eingesetzt wird oder für Projekte, die dem Klimaschutz dienen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Finanzbereich ist wichtig. Der Mobilitätsbereich ist natürlich auch ganz zentral. Wir haben mit den Koordinatoren für Mobilität und Klimaschutz auf Landkreisebene dafür gesorgt, dass auch in kleineren Kommunen im gesamten Landkreis die entsprechenden Pläne für eine klimafreundliche Mobilität zunächst erstellt, aber auch umgesetzt werden können. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das ist entsprechend im Klimaschutzgesetz hinterlegt und auch schon finanziert, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein weiterer wichtiger Punkt, gerade auch auf kommunaler Ebene, wird in den kommenden Jahren natürlich das Thema Wärme sein. Wir haben schon vor ein paar Jahren im Klimaschutzgesetz verankert, dass die größeren Städte und Kreise eine Wärmeplanung durchführen sollen. Wir haben es auch ermöglicht, dass sich kleinere Kommunen im Konvoi diese Planung mit fördern lassen können. Das ist auch wichtig. Wir haben in diesem Jahr gesehen, dass die Wärmeversorgung einen ganz zentralen Baustein für eine gewisse Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen darstellt. Wir haben – jetzt neu – im Klimaschutzgesetz eine Anpassung der Gemeindeordnung ermöglicht, damit Gemeinden, wenn es darum geht, Fernwärme z. B. für Quartiere als Nutzungsmöglichkeit vorzusehen, einen Anschluss- und Benutzungszwang in der Gemeindeordnung verankern können, und zwar auf Basis des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Das ist mehr als das, was jetzt schon in den Gemeinden möglich ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Es geht darum, das Thema Wärmeplanung für viele Haushalte überhaupt steuerbar zu machen. Es geht darum, dass man (Ministerin Thekla Walker) in einem Quartier, das schon besteht – nicht in einem, das man neu baut, denn da ist es häufig schon der Fall –, möglichst viele entsprechende Vorgaben macht. Es geht darum, solche Anschlüsse finanzierbar zu machen. Es geht nicht um diejenigen, die sich in einem Quartier schon jetzt vorbildlich mit Wärmepumpen, mit Fotovoltaik oder anderen Möglichkeiten klimaneutral versorgen können. Diese sind davon nicht betroffen. Diese müssen natürlich ausgenommen sein, wenn es um solche Maßnahmen auf Gemeindeebene geht. Das ist noch mal ein ganz wichtiger Punkt. Insgesamt ist es so, dass wir – das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt – den Regelvorrang für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Effizienz, den Netzausbau und natürlich die Klimawandelanpassung mit diesem neuen Klimaschutzgesetz in allen relevanten Fachgesetzen verankert haben. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein wichtiger Meilenstein. Es ist wirklich für alle Bereiche relevant, dies auch umzusetzen. Aber besonders wichtig ist es für alle, die in den kommenden Jahren Entscheidungen treffen, wenn es um Genehmigungsverfahren geht, wenn gebaut wird, wenn irgendwo eine Anlage errichtet wird usw. usf. Mit diesem neuen Klimaschutzgesetz ist klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat Vorrang, bis wir das Ziel, in Baden-Württemberg klimaneutral zu wirtschaften, das wir uns gesetzt haben, erreicht haben. Hier haben wir nun erstmals richtig Klarheit geschaffen, meine Damen und Herren. Hierfür sind dieses Klimaschutzgesetz und die zweite Novelle, die wir hier vorlegen, ein sehr wichtiger Meilenstein, eine Grundlage dafür, dass wir das in den kommenden Jahren gemeinsam erreichen, dass alle Bereiche ihren Beitrag leisten können, damit wir in Baden-Württemberg als Industriestandort die richtigen Voraussetzungen für die Wirtschaft schaffen, aber natürlich insbesondere auch für unsere Lebensgrundlagen, für unsere Natur. Ich freue mich, dass wir jetzt mit dieser Novelle des Klimaschutzgesetzes ein zentrales Vorhaben aus unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag umsetzen. Wir haben wirklich geliefert. Wir haben versprochen, dass wir bis Ende dieses Jahres unser Klimaschutzgesetz noch mal novellieren. Das haben wir jetzt hiermit auch vorgelegt. Ich bin gespannt auf die Diskussion. Ich denke, das wird eine konstruktive Diskussion hier im Plenum, aber auch im Ausschuss sein. Denn im Ziel sind wir uns ja einig. Ich glaube, dass wir nicht nur Ziele, sondern wirklich auch Maßnahmen vorgelegt haben, die dazu dienen können, dass wir dieses Ziel erreichen und damit in Baden-Württemberg Vorreiter im Klimaschutz werden. Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
