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Dr. Hans-Ulrich Rülke

FDP 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag von Baden-Württemberg hat zu Beginn dieses Jahres das Landtagswahlrecht geändert. Teile der Änderungen tragen wir mit, weil sie langjährige Forderungen der FDP in Baden-Württemberg abbilden, so z. B. die Einführung der Zweitstimme bzw. von Landeslisten (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) mit dem Ziel, eine größere Diversität in den Landtag von Baden-Württemberg zu bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, ja, „Diversität“!) Das ist lange überfällig; keine Frage. – Ich weiß, dort drüben ist das ein Reizwort, und wenn Sie in den Spiegel schauen, dann erblicken Sie alles andere als Diversität. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja, das stimmt! – Zurufe von der AfD) Das zweite wesentliche Ziel, das eine nicht unwesentliche Rolle gespielt hat, war die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Auch das ist ein langjähriges Ziel unserer Partei. Was allerdings aus unserer Sicht bei dieser Wahlrechtsreform nicht gelungen ist, ist, die Fragen zu beantworten: Wie groß wird dieses Parlament möglicherweise in Zukunft werden, wenn ein Stimmensplitting möglich ist? Besteht die Gefahr, dass wir möglicherweise – ähnlich wie im Deutschen Bundestag – zu einem inflationären Anwachsen dieses Parlaments kommen? Genau diese Fragen wurden nicht geklärt, bzw. sie wurden so geklärt, dass genau dieses Anwachsen zu befürchten ist. (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Aus diesem Grund ist es notwendig, in einem weiteren Anlauf noch einmal über dieses Thema zu sprechen. Es hat Anhörungen hierzu gegeben. Und alle Experten, die bei diesen Anhörungen dabei waren, haben genau diese Gefahr bestätigt, auch die von der Regierungskoalition benannte Expertin Frau Professorin Schönberger. Auch Professor Behnke, den wir benannt haben, obwohl er uns politisch nicht nahesteht, sondern eher in diese Richtung geht, hat bestätigt, dass genau diese Gefahr besteht. Professor Behnke spricht von der Möglichkeit eines Anwachsens auf über 200 Abgeordnete. Im Jahr 1972 haben wir zum letzten Mal erlebt, dass die Zahl von 120 Abgeordneten erreicht wurde. Seit 1972 ist die Zahl der Abgeordneten immer weiter angewachsen. Das hat zwei Gründe: zum einen, dass die Volksparteien, die beiden klassischen Volksparteien, immer schwächer geworden sind, und zum Zweiten, dass erst eine vierte und schließlich eine fünfte Fraktion hinzugekommen sind. Deshalb haben wir aktuell über 150 Abgeordnete. Wenn jetzt noch die Möglichkeit des Stimmensplittings hinzukommt, besteht die Gefahr, dass wir nach der Landtagswahl 2026 in diesem Parlament anbauen müssen und dass dann über 200 Abgeordnete hier einziehen. In Zeiten wie diesen, in denen der Bevölkerung vom Verzicht berichtet wird, wenn es heißt: „Gürtel enger schnallen“, wenn es heißt: „Energie sparen“, stellt sich schon die Frage, ob es nicht notwendig ist, dass die Politik selbst einen Schritt vorangeht, dass die Politik auch bei sich selbst spart. Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei der FDP/DVP) Wenn passiert, was Professor Behnke befürchtet, würde das, meine Damen und Herren, zu Mehrkosten für den Steuerzahler von über 200 Millionen € führen. Ich glaube nicht, dass das in Zeiten wie diesen zu verantworten ist. Wenn man daraus die Frage ableitet, was man tun kann, wie man einer solchen Entwicklung entgegenwirken kann, gibt es im Grunde genommen im Land, genauso wie übrigens auch im Bund, nur eine Möglichkeit, dem wirksam entgegenzuwirken, nämlich mit einer Reduktion der Zahl der Wahlkreise. Ich sage das ausdrücklich an dieser Stelle, denn es gibt ja auch im Bund innerhalb der Ampelkoalition Überlegungen zu einer Wahlrechtsreform, wo verschiedene Seiten befürchten, dass eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise möglicherweise Pfründe gefährdet, sodass sie das nicht wollen. Es sind schon sehr seltsame Überlegungen im Gange, die so weit führen, dass möglicherweise manche Direktmandate nicht mehr zugeteilt werden. Ich kann vor solchen Überlegungen nur warnen. Wer tatsächlich das Ziel verfolgt, die Zahl der Abgeordneten in einem Parlament zu begrenzen und dies verfassungsrechtlich rechtssicher zu gestalten, der kommt nicht umhin, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir haben im Zuge der Wahlrechtsreform einen ersten Vorschlag gemacht: Reduktion von 70 auf 60 Wahlkreise. Das hat bei den meisten Fraktionen in diesem Parlament keine große Begeisterung ausgelöst. Hinzu kam, dass uns vorgeworfen wurde: „Ihr habt ja keinen konkreten Vorschlag gemacht. Außerdem fürchtet ihr dann möglicherweise, selbst betroffen zu de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sein.“ Dieser Kritik haben sich die Experten zumindest näherungsweise angeschlossen und haben gesagt: Wer wirklich die Zahl der Abgeordneten im Parlament von Baden-Württemberg auf 120 sicher begrenzen will – es sei noch einmal daran erinnert: genau das hat sich dieses Parlament vorgenommen –, der muss auf etwa 40 Wahlkreise reduzieren. Genau diesen Vorschlag legen wir vor: etwa 40, nämlich 38. Wir haben die Kritik aufgenommen, es gäbe keinen konkreten Vorschlag. Wir machen jetzt einen konkreten Vorschlag, nämlich genau die Abbildung der Bundestagswahlkreise. Darüber hinaus kann sich jeder den Zuschnitt dieser Wahlkreise anschauen, kann auch schauen, wer konkret davon betroffen ist, und kann sich dann auch noch einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob die FDP/DVP-Fraktion jetzt vor eigener Betroffenheit zurückschreckt oder nicht. Genau das ist unser Ziel, genau das wollen wir Ihnen vorlegen, genau das wollen wir mit Ihnen diskutieren im Hinblick auf das Ziel der Begrenzung der Zahl der Abgeordneten und das Signal an die Bevölkerung: Die Politik setzt auch bei sich selbst ein Einsparsignal. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir werden sehen, wie das Ganze dann ausgeht. Der Ministerpräsident hat ja bei einer Landespressekonferenz erklärt, der Kollege Rülke glaube selbst nicht an den Erfolg dieses Gesetzentwurfs im Parlament. Das stimmt. Ich habe die Befürchtung, dass dieser Gesetzentwurf keine Mehrheit bekommt. Wir diskutieren ihn aber trotzdem. Gottlob hat diese Koalition des Gehörtwerdens gemeinsam mit der damaligen Opposition die Möglichkeit zu einer stärkeren Volksbeteiligung geschaffen. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, das Ganze nach Ablehnung im Parlament dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Genau das streben wir an. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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