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Daniel Born

21.12.2022 Sitzungen 17/54

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Hellstern aus der AfD? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ich habe gerade angefangen und möchte gern weiter ausführen, wo wir gerade stehen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Vielleicht hat er ja noch Redezeit!) Das heißt: Die Folgen des Klimawandels sind in Baden-Württemberg angekommen, aber nicht nur bei uns, sondern auch weltweit. Das ist in den Landtagsdebatten hier in diesem Jahr immer wieder Thema gewesen, ebenso wie die damit verbundene Frage der Energieversorgung und die Frage, wie wir diese Versorgung aus fossiler Energie sukzessive umstellen können. Klar ist: Wir haben einen hohen Druck, zu handeln. Das war natürlich auch bei der Klimakonferenz in Sharm el-Sheik (Ministerin Thekla Walker) deutlich zu spüren. Viele Wortbeiträge haben darauf hingewiesen, dass es an der Zeit ist, dass alle Bereiche wirklich liefern, dass jeder seinen Beitrag leisten muss, damit wir da vorwärtskommen. Es war in Sharm el-Sheik leider nicht möglich – neben diesen Beiträgen –, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was haben wir getan? Kraftwerke abschalten! Das hat es gebracht!) weltweit zu einem weiteren Schritt zu kommen, zu einem Schritt, auf den man sich einigen konnte. Desto mehr sind wir im Land Baden-Württemberg gefordert. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Was haben wir getan?) Desto mehr muss für uns klar sein, dass wir uns beim Klimaschutz anstrengen müssen, dass wir liefern müssen, dass wir auch dafür eine starke gesetzliche Grundlage brauchen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Wir haben beim ersten Klimaschutzgesetz als Ziel festgelegt: (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Wie sind denn die Zah- len?) 2040 wollen wir klimaneutral sein. Wir haben Maßnahmen damit verbunden. Es geht also nicht nur um Ziele. In der zweiten Novelle geht es darum, das zu konkretisieren. Was heißt das für die unterschiedlichen Bereiche im Land, z. B. ganz besonders für die Energiewirtschaft, aber auch für die Industrie, die Landwirtschaft, den Verkehr und die Gebäude? Alle Bereiche müssen liefern, damit wir den CO -Ausstoß in den kommenden Jahren deutlich reduzieren können, um das Ziel 2040 zu erreichen. Es war bei diesem verschärften Ziel notwendig, dass wir ein wissenschaftliches Konsortium beauftragt haben, zu errechnen, was das für die einzelnen Sektoren bedeutet. Was muss in welchem Sektor an Reduktion bis 2030 als Zwischenetappe erreicht werden, damit das möglich wird? Das Positive daran ist: Wir können die Ziele erreichen. Es ist möglich, diese Ziele in den verschiedenen Sektoren zu erreichen. Aber es darf keinen Verschiebebahnhof geben. Vielmehr muss es Schritt für Schritt umgesetzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen werden die Sektorziele jetzt gesetzlich verankert. Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das das auf das Bundesland heruntergebrochen gesetzlich so definiert. Natürlich dürfen es nicht nur Sektorziele sein, sondern damit müssen auch Maßnahmen verbunden sein. Deswegen haben wir in diesem Jahr im Kabinett beschlossen: Es soll ein Maßnahmenregister geben, das das IEKK ablöst. Das heißt, Maßnahmen, die konkret umgesetzt werden, die umsetzungsreif sind, werden aufgelistet. Hier geht es nicht um Ziele. Hier geht es nicht darum: „In ein paar Jahren wollen wir X oder Y.“ Vielmehr geht es um 270 konkrete Maßnahde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 men, die ständig aktualisiert werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) So, wie wir die Sektorziele wissenschaftlich unterlegt haben, so haben wir es auch beim Klima-Maßnahmen-Register gehalten. Es braucht eine wissenschaftliche Rückkopplung mit Expertinnen und Experten, die das immer wieder beurteilen und sagen können: „Ja, ihr seid da auf dem richtigen Weg“ oder: „Nein, es gibt Verbesserungsbedarf.“ Diese Maßnahmen werden vom Klimasachverständigenrat, den wir eingerichtet haben, bewertet. Direkt im kommenden Jahr werden die Maßnahmen und die Bewertungen vom Klimasachverständigenrat öffentlich gemacht. So wird es dann auch weitergehen. Es wird transparent sein: Das sind die Maßnahmen; das sind die Bewertungen vom Klimasachverständigenrat. Das wird jedes Jahr neu vorgelegt. Deswegen ist es ein Meilenstein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Einer der wichtigsten Faktoren beim Klimaschutzgesetz und bei all unseren Debatten um das Thema Energieversorgungssicherheit in diesem Jahr ist, dass wir deutlich mehr grünen Strom hier in Baden-Württemberg brauchen werden. Deswegen setzen wir uns massiv dafür ein, dass wir z. B. Genehmigungsverfahren erleichtern, dass wir auch Flächen bereitstellen, beispielsweise mit der Vermarktungsoffensive von ForstBW. Es ist ein Wirtschaftsfaktor, es ist ein industriepolitischer Faktor geworden, ob es diese Flächen für Freiflächenfotovoltaikanlagen oder für Windräder gibt. Ob die schnell genehmigt werden können oder nicht, ist ein wesentlicher Standortfaktor. Wir erleben immer wieder – oder haben davon gehört –, dass sich Industrieunternehmen dafür entscheiden, an die Standorte zu gehen, wo es erneuerbare Energien gibt, wo ausreichend grüner Strom vorhanden ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das ist im Übrigen auch eine wesentliche Voraussetzung, um in Baden-Württemberg Freiräume für die Wasserstoffelektrolyse zu schaffen. Insofern fände ich es gut, wenn auch die FDP/DVP ihren Widerstand gegen Wind- und Solarenergie im Land aufgeben würde. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ja! Sehr richtig! Guter Vorschlag!) Der Ausbau der erneuerbaren Energien wurde, nicht zuletzt durch die geopolitische Situation in diesem Jahr, als überragendes öffentliches Interesse definiert. Auch die EU hat jetzt vorgestern genau das in die Notfallverordnung aufgenommen. Es muss sozusagen in der Abwägung klar sein: Im Moment ist das Gebot der Stunde, diesem Ausbauprozess Vorrang zu geben. Das haben wir auch in diesem Klimaschutzgesetz gemacht. Wir haben in allen relevanten Fachgesetzen den Regelvorrang. (Ministerin Thekla Walker) Das heißt: Ausbau, Effizienz, Leitungsnetzbau für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden vorangestellt, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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