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Tobias Wald

CDU 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Gesetzentwurf im Wesentlichen darum, dass im Beihilferecht für die Zukunft – neben dem bewährten System der Eigenvorsorge und Beihilfe – die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen von vollständig freiwillig gesetzlich versicherten Personen und von vollständig privat versicherten Personen eröffnet und geschaffen wird. Es geht um nicht mehr und nicht weniger. Das heißt ganz konkret: Es geht nicht um die Einführung einer Bürgerversicherung, wie mehrfach immer behauptet wird. Die Einführung einer Bürgerversicherung liegt nicht in der Hoheit der Bundesländer, sondern sie liegt beim Bund. Die im Land koalierenden Parteien haben der Landesregierung und den Regierungsfraktionen im Bereich des öffentlichen Dienstes die pauschale Beihilfe mit auf den Weg gegeben. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrags sieht der Vorschlag des Finanzministeriums die Einführung nach Inhalt und Ausmaß vergleichbar mit den Regelungen in anderen Ländern vor. de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Das Finanzministerium hat – dies war der CDU wichtig – ein externes Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die Verfassungskonformität des vorliegenden Gesetzentwurfs attestiert. Mit dem Gesetz selbst wird keine vollständige Wahlfreiheit zwischen dem bewährten System der Beihilfe mit der anteiligen Versicherung in der privaten Krankenversicherung oder der Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen. Eine grundsätzliche Wahlfreiheit für Beamtinnen und Beamte zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung schafft diese Regelung nicht. Denn freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur werden, wer die engen bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine freiwillige Mitgliedschaft erfüllt. Die Voraussetzungen für diese Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung regelt das Sozialgesetzbuch. Dies liegt wiederum in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Nach einem einmaligen Antrag bekommen die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger künftig einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Land als Arbeitgeber erstattet. Dies regelt die pauschale Beihilfe. Das entspricht letztlich der hälftigen Kostentragung der Versicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wir halten damit Wort und führen – wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben – die pauschale Beihilfe ein. Kollege Seimer hat es angesprochen: Ca. 4 000 Beamtinnen und Beamte profitieren hiervon. Somit steigern wir die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber insbesondere für die Beamtinnen und Beamten mit geringen und mittleren Einkommen. Wir schließen außerdem eine Gerechtigkeitslücke im bestehenden System. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein wichtiges Signal zur Stärkung unseres öffentlichen Dienstes. Apropos öffentlicher Dienst: Beim Ziel einer schlagkräftigen modernen Verwaltung sind qualifizierte, hoch motivierte Beschäftigte der Garant für die Zukunft unserer Verwaltung. Mit dem bereits beschlossenen Viersäulenmodell erfolgt die Weiterentwicklung der amtsangemessenen Besoldung auf dem Weg in die Zukunft. Wir müssen das Besoldungsrecht, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schritt für Schritt weiterentwickeln, beispielsweise durch gezielte Stellenhebungen. (Beifall der Abg. Thomas Blenke CDU und Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter müssen persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Verbesserte Rahmenbedingungen, z. B. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Einführung des Lebensarbeitszeitkontos und (Abg. Thomas Blenke CDU: Jawohl!) die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, tragen ebenfalls zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei. (Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU) (Tobias Wald) Wir müssen auch – ich weiß, Kollege Blenke setzt sich auch sehr stark für das Lebensarbeitszeitkontomodell ein – (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Thomas Blenke CDU: Richtig! Ein Einziger! Einer ist noch da!) die Gewinnung von Personal für die Landesverwaltung deutlich forcieren. Dafür braucht es ebenso zeitnah ein Karriere-Dachportal, auf dem alle beruflichen Möglichkeiten des Landes dargestellt werden, sowie eine einheitliche Arbeitgeberkampagne. Interessierte müssen sich einfach und mit wenigen Klicks auf einer Internetseite über das vielfältige Stellenangebot des Landes als Arbeitgeber informieren können. All diese Maßnahmen werden wir im nächsten Doppelhaushalt auch umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Beratungen im Finanzausschuss haben mir die Fragen an das Ministerium, aber auch die Beratung ein klein wenig gefehlt. Ich habe das vorhin schon dem Kollegen Rivoir gesagt. Daher gehe ich davon aus: Es gab keine Fragen, keine Anregungen, keine Änderungswünsche. Aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass dieses gute Gesetz einstimmig durch den Landtag geht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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