Felix Herkens
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Land ist ein ganz wesentlicher Akteur, wenn es um die Beschaffung geht. Hier werden große Volumen umgesetzt. Umso wichtiger ist natürlich auch, dass man den damit entstehenden ökologischen und sozialen Fußabdruck ernst nimmt und sich der Verantwortung bewusst ist, die wir, das Land, hier haben. Das Land muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Das tun wir auch. Aber wir müssen uns natürlich auch ein paar Fragen stellen: Wie können wir einerseits bei öffentlichen Aufträgen gewährleisten, dass die Prinzipien der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit beachtet werden? Wie können wir andererseits natürlich auch die Interessen der Unternehmen sowie die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigen? Das sind die beiden Knackpunkte, um die es geht, wenn wir über die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes diskutieren. Bevor das LTMG in Baden-Württemberg 2013 eingeführt wurde – das muss man klar sagen –, gab es einen Wettbewerb nach dem Motto „Je billiger, desto besser“. Bietende Unternehmen, die nach Tarif beschäftigt haben und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Löhne gezahlt haben, hatten oftmals das Nachsehen. Zum Zug kamen stattdessen Unternehmen, die günstige Angebote durch die Beschäftigung von Niedriglohnkräften machen konnten. Das (Felix Herkens) hat dazu geführt, dass gerade tarifgebundene Arbeitsplätze gefährdet waren, insbesondere in mittelständischen Unternehmen hier im Land. Diese Wettbewerbsverzerrung haben wir durch das LTMG verhindert. (Beifall bei den Grünen) Seit der Einführung im Jahr 2013 hat sich aber einiges getan. Der im LTMG verankerte vergabespezifische Mindestlohn von 8,50 € ist längst abgelöst worden durch den bundeseinheitlichen Mindestlohn von 12 €. Dass das LTMG wirksam ist, hat die Evaluierung vier Jahre nach der Einführung ganz deutlich gezeigt. Denn die Regelungen im Gesetz sichern ganz konkret Mindestentgelte und Tariflöhne bei den bietenden Unternehmen und bei den Nach- und Verleihunternehmen. Es ist also richtig, sich hier ehrgeizige Ziele zu stecken und die guten Effekte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmen weiter auszubauen, und es ist auch wichtig, dass öffentliche Stellen gerade bei der Frage des Klimaschutzes als Vorbild fungieren und Verantwortung übernehmen, wie wir, das Land, das tun. Bei der geplanten Novellierung des LTMG wollen wir jetzt genau diese Punkte berücksichtigen. Wir wollen das Mindestentgelt anheben, die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen schützen und dadurch auch die Wettbewerbschancen für mittelständische Unternehmen, die gute Löhne zahlen, sicherstellen. Wir wollen den Klimaschutz als Kriterium bei der Vergabe berücksichtigen. Darum haben wir uns auch in den Koalitionsverhandlungen und im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz weiter zu stärken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU) Der Koalitionsvertrag enthält dabei konkret vier Punkte: die Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns auf die unterste Lohnstufe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Genau!) die Berücksichtigung sozialer, ökologischer und umweltbezogener Kriterien, die vergabespezifische Tariftreuepflicht, um auch regionale Tarifverträge zu erweitern, und die Absenkung des Schwellenwerts. Der Gesetzentwurf, den die SPD hier vorlegt, ist vor dem Hintergrund dessen, was ich gerade gesagt habe, keineswegs innovativ, auch nicht originell. Er enthält keine neuen Ideen, er schreibt einfach ab, was wir im Koalitionsvertrag längst vereinbart haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Manuel Hailfinger CDU – Lachen des Abg. Dr. Bo- ris Weirauch SPD – Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Jetzt wurden diese Punkte im Schnellschussverfahren in einen holprigen Entwurf gegossen, der Einfallstore für rechtliche Bedenken bietet. Das gilt gerade für die von der SPD vorgesehene Ermächtigungsgrundlage. Dort bestehen ganz grundsätzliche rechtliche Bedenken. Wir dagegen nehmen die Noiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 vellierung des LTMG sehr ernst. Wir arbeiten ganz intensiv an einer rechtssicheren Ausgestaltung. Dazu stehen wir in engem Austausch mit dem Ministerium, aber auch mit der CDU-Fraktion. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Experten!) Statt jetzt eines schnellen und unausgegorenen Vorstoßes wollen wir eine saubere, rechtssichere und auch umsetzbare Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir werden deshalb auch so schnell wie möglich – voraussichtlich im nächsten Jahr – einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, der unsere Vereinbarungen im Koalitionsvertrag umsetzt, aber auch handwerklich gut ausgearbeitet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das LTMG für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmen im Land besser zu machen, das ist mein Herzensanliegen. Dazu stehe ich, dazu steht auch meine Fraktion. Das werden wir auch auf den Weg bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
