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Arnulf Freiherr von Eyb

CDU 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und geehrte Kollegen! Zur Sommerzeit fuhr ich mal wieder, wie so häufig, durch meinen Wahlkreis und kam in eine kleine Ortschaft namens Leuzendorf im Kreis Schwäbisch Hall; das gehört zu Schrozberg. Auf einer Bank saßen drei ältere Damen und unterhielten sich. Nebenbei bemerkt: Keine von ihnen hatte ein Handy in der Hand. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der CDU: Das gibt es bei euch noch?) Ich hielt an, da ich die Chance für ein Gespräch sah. Kaum war ich aus meinem Auto gestiegen, hörte ich auch schon den erstaunten Ausruf: „Nanu, Herr von Eyb, Sie hier? Es ist doch keine Wahl, oder?“ (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sind Sie so bekannt in Ihrem Wahlkreis? – Zuruf von der CDU: Die sind verwurzelt!) Diese kleine Geschichte sagt eigentlich schon alles, was es zu dem Vorschlag der FDP/DVP zu sagen gibt: Er taugt nichts. Die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und damit den einzelnen Wahlkreis noch größer werden zu lassen führt zwangsläufig zu einer Entfremdung von den Menschen, die dort wohnen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: So wie im Bundestag! – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Alle Bundestagsabgeordneten! – Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Im Koalitionsvertrag haben wir festgelegt, als eine der ersten Taten in der neuen Legislaturperiode das Wahlrecht zu ändern, nämlich vom Einstimmenwahlrecht zum Zweistimmenwahlrecht zu wechseln. Das haben wir mit der Änderung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes im Sommer (Arnulf Freiherr von Eyb) dieses Jahres erreicht. Schon damals haben wir intensive Beratungsgespräche geführt, Gutachten eingeholt und Experten angehört, um eine sinnvolle und umsetzbare Lösung zu finden. Auch wurde bereits damals darüber debattiert, ob die Zahl der Wahlkreise, wie nun erneut von Ihnen vorgeschlagen, reduziert werden sollte. Einem dahin gehenden Vorschlag konnte sich meine Fraktion in den damaligen Beratungen nicht anschließen. Daran hat sich auch nichts geändert. Für unsere Fraktion ist eines enorm wichtig, nämlich die Bürgernähe. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Ge- nau! – Zuruf von der CDU: Bravo!) Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte zumindest die theoretische Möglichkeit haben, mit dem Wahlkreisabgeordneten ins Gespräch zu kommen und ihn zu kennen. Daran ändert auch die zunehmende Digitalisierung nichts. Nur durch den persönlichen Kontakt kann ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden und der Wählerwille tatsächlich Einfluss in die Arbeit des Parlaments finden. Denn wenn man nicht mehr hinhört, was die Menschen vor Ort bewegt, kann man sie auch schlicht nicht mehr vernünftig vertreten. (Beifall bei der CDU und des Abg. Joachim Steyer AfD) Deswegen bin ich viel unterwegs und nehme auch gerade Gespräche am Wegesrand gern wahr – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber nur, wenn da ein Bänkle steht!) im Prinzip sind das sogenannte Zufallsbürger, mit denen ich ins Gespräch komme. Diese Möglichkeit würde uns zusehends genommen, wenn wir Ihren Vorschlag gutheißen würden. Auch das denklogische Argument, im Bund funktioniere das doch auch, ist falsch, weil die Verhältnisse von Bund und Land nicht 1 : 1 zu sehen sind. Im Bund kommt es gerade nicht so sehr auf die Abbildung der Sorgen und Nöte in den einzelnen Kommunen an, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Hört, hört! – Zuruf von der FDP/DVP: Was?) sondern auf das Große und Ganze. Denn für die Spezialprobleme und Einzelthemen in den Städten und Kommunen gibt es ja gerade das Landesparlament. Nun in diesen Landesparlamenten die Nähe zu den Bürgern aufzugeben, würde bedeuten, einen Teil unserer Persönlichkeit aufzugeben, und dazu sind wir schlichtweg nicht bereit. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Vielmehr plädieren wir dafür, das, was gut ist, zu belassen. Nebenbei bemerkt, Herr Dr. Rülke: Auch wenn man nicht ständig auf andere blicken soll, lohnt sich schon ein Blick z. B. nach Hessen, ins Saarland oder nach Nordrhein-Westfalen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Bereits heute vertritt ein Abgeordneter in Baden-Württemberg bedeutend mehr Menschen als in den von mir gerade genannten Bundesländern. Schon dieser Vergleich zeigt, wie unausgegoren dieser Vorschlag ist. Sie, Herr Dr. Rülke, werden am Ende dieser Legislaturperiode 20 Jahre im Landtag sein und möglicherweise sogar ans Aufhören denken. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das könn- te euch so passen! – Abg. Thomas Blenke CDU: Er muss sich mit Dr. Schweickert noch einigen, wer dann den Wahlkreis übernimmt!) Ob Ihre jungen Kolleginnen und Kollegen auch so euphorisch sind? Ich kann es mir nicht richtig vorstellen. (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Aber wie bereits in meinem ersten Beitrag zur Beratung des damaligen Gesetzentwurfs gesagt: Unser demokratisches System ist so, wie es ist – auch in dieser Frage –, ein Schatz, auf den wir stolz sein dürfen (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Auf dem wir sitzen bleiben!) und den wir unbedingt (Zuruf: Vergrößern müssen!) erhalten müssen. Das will ich nur mal wieder in Erinnerung rufen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deshalb von meiner Seite und von meiner Fraktion: Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben, und frohe Weihnachten! (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf: Sehr gut!)

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