Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zu diesem Punkt beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3521 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich komme zu Punkt 6 der Tagesordnung und rufe diesen auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen – Drucksache 17/3531 iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat beschlossen, dass bei der Ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs auf die Aussprache verzichtet wird. Die Regierung verzichtet auf die mündliche Begründung. Deshalb schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/3531 zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist hiermit ebenfalls erledigt. Damit komme ich zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 17/3725 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Zur Begründung erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke. – Bitte sehr, Herr Kollege Dr. Rülke. (Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)
