Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. Fahren Sie fort. (Abg. Nicolas Fink SPD: Sehr großzügig!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Zurück zum von der Fraktion der SPD vorgelegten Gesetzentwurf: Herr Weirauch, Sie als Jurist kennen auch die juristischen Anforderungen und die Grundsätze, die wir, das Land, einzuhalten haben. Deswegen ist es wichtig und richtig, dass wir die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes rechtssicher, schlank und bürokratiearm durchführen. Eine Einführung einer Tariftreuepflicht für nicht tarifgebundene Unternehmen ist der nächste Punkt – Herr Schweickert, das ist für Sie sicherlich auch von Interesse –, auf den ich eingehen möchte. Denn die Intention, die hinter dieser Forderung steht, kann ich gut nachvollziehen, und die teile ich auch. Wir wollen keinen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigde – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 ten. Und wir wollen faire Bedingungen für tarifgebundene Unternehmen. Das heißt, was gut gemeint ist, ist aber eben nicht gut gemacht. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: „Aber“?) Denn erstens müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es ganz erhebliche rechtliche Bedenken gibt, ob eine solche Regelung mit dem Europarecht vereinbar wäre. Wenn wir faktisch Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen, dann könnte dies gegen die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie und gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen, und wir würden auch europapolitisch ein Signal aussenden, das gerade in diesen Zeiten nicht das richtige sein kann. Zweitens müssen wir bedenken, dass das ohnehin komplexe Vergaberecht damit noch weitere Anforderungen an die Unternehmen in unserem Land und an die Vergabestellen stellen würde. Für viele kleine und mittlere Unternehmen sind schon jetzt die Bedingungen des Vergaberechts sehr komplex. Ich habe schon darauf hingewiesen: Viele sind überfordert und verzichten dann gänzlich auf die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen. Das kann ja auch nicht Ihr Ansinnen sein. Die Vergabestellen müssen mittlerweile froh sein – das ist eine Tatsache –, auf Ausschreibungen überhaupt noch Angebote zu erhalten. Dies gilt gerade auch für die Beteiligung von jungen Unternehmen, von Start-ups an öffentlichen Ausschreibungen, denen wir ja eigentlich auch mehr Möglichkeiten der Beteiligung einräumen wollen. Sie werden – das bekommen wir immer wieder zurückgespiegelt; Sie sind ja auch im Gespräch mit der Start-up-Szene – durch eine wachsende Regelungsdichte im Vergaberecht davon abgeschreckt, sich um einen öffentlichen Auftrag zu bewerben. Das müssen wir im Blick haben. Auch die Vergabestellen im Land ächzen unter einem zunehmend komplexer werdenden Vergaberecht. Deshalb müssen wir mit Augenmaß vorgehen. Drittens – das wurde schon angesprochen – ist es deshalb auch sinnvoll, abzuwarten, was der Bund, wie angekündigt, in diesem Bereich macht. Das BMWK und das BMAS haben vor Kurzem die Konsultation der Öffentlichkeit zur Bindung der Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen auf den Weg gebracht. Es kann ja nicht das Ansinnen unseres Landes als Exportnation sein, wenn man über die eigenen Landesgrenzen hinausblickt, dass wir hier in Deutschland einen Flickenteppich entstehen lassen. Deswegen ist sehr wohl wichtig, was der Bund in diesem Bereich macht, dass wir Bundesentscheidungen auch mit der Landesebene abstimmen, um dann auch Chancengleichheit zu erreichen. Jetzt komme ich noch zum Verbot der tariflichen Schlechterstellung. Es ist ein sozialpolitisch nachvollziehbares Anliegen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge dafür zu sorgen, dass die Beschäftigten des späteren Auftragnehmers nicht schlechtergestellt werden. Aber auch hier gibt es nicht unerhebliche rechtliche Bedenken. Damit wird es auch wieder ausgehebelt. Das heißt: Gut gedacht ist eben nicht gut gemacht. Denn es bestünde dann die Gefahr, dass entsprechende Vorgaben sich auf die allgemeine Unternehmenspolitik eines Unternehmens auswirken. Auch verfassungsrechtlich würde man sich auf dünnstem Eis bewegen, falls die öffentliche Hand durch die Vorenthaltung öffentlicher Aufträge Druck auf Un- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ternehmen in Richtung auf die Übernahme bestehender Tarifverträge ausüben wollte. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Ziel bei allen Entscheidungen muss es doch sein, dass wir den Alltag erleichtern, die Wirtschaft entlasten und ein Mehr an Bürokratie vermeiden, um auch die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts zu erhalten. (Abg. Anton Baron AfD: Leere Worthülsen!) Bürokratie kostet die Verwaltung Zeit und bremst die Wirtschaft aus, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen. (Abg. Winfried Mack CDU: So!) Soweit Änderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes geboten sind, wird die Landesregierung diese auch auf den Weg bringen, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wann?) aber eben mit mehr Umsicht und Augenmaß als in dem heute vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Wir wollen ein modernes Vergaberecht, das insbesondere auf die Ziele der Nachhaltigkeit eingeht (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Bis wann denn?) und zugleich für Vergabestellen und für Unternehmen handhabbar ist. Dann ist klar: Das Vergaberecht muss sich in der Praxis bewähren. Denn – das wissen alle, die schon viel Erfahrung auf kommunaler Ebene gesammelt haben – nur, wenn es gelebt wird, können wir gemeinsam unsere Ziele auch erreichen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da muss sie schon selbst lachen!) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
