Ansgar Mayr
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut über das sogenannte Betreuungsgesetz, und seit der letzten Debatte konnten wichtige Punkte geklärt werden. Von verschiedenen Seiten wird die Reform des Betreuungsgesetzes gelobt, und auch wir sind davon überzeugt, dass es ein wichtiger Schritt ist hin zur Stärkung der Selbstbestimmung aller Menschen, auch von Menschen, die Unterstützung und Betreuung jeder Art, wie auch immer, benötigen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Das reformierte Betreuungsrecht enthält grundlegende Änderungen für Betreute, aber auch für die ehrenamtlichen und beruflichen Betreuer. So geht es u. a. um die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten, sprich: unterstützen statt vertreten. Es geht darum, die Arbeit der Betreuungsvereine zu professionalisieren und sie finanziell gut auszustatten, und es gilt, bundesweit einheitliche Standards für die berufliche Betreuung zu schaffen. Deshalb wurde das Betreuungsrecht neu strukturiert und in einem neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetz zusammengeführt. Auch über die Ausgestaltung der neuen und wichtigen Rolle der Betreuungsvereine wird derzeit verhandelt. Sie sollen so ausgestattet werden, dass sie ihre Querschnittsaufgaben gut erfüllen können, und insbesondere für die Professionalisierung und die Weiterbildung von Betreuerinnen und Betreuern wird auch finanziell gesorgt werden. Hier haben – Herr Kollege Poreski hat es angesprochen – erste Gespräche auf der Fachebene zwischen Sozialministerium, kommunalen Landesverbänden sowie Vertreterinnen und Vertretern der Betreuungsvereine stattgefunden. In vielen Punkten konnte bereits Einigkeit erzielt werden, insbesondere hinsichtlich des Systems der Förderung. Unstrittig ist auch, dass eine deutliche Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine notwendig ist. Ich bin mir sicher, dass es auch hier bald eine Einigung geben wird. (Ansgar Mayr) Ich freue mich, dass die vergangenen Wochen genutzt wurden, um diese wichtige Reform voranzubringen. Trotzdem kann und muss ich meinen Appell aus der letzten Debatte wiederholen: Wir brauchen eine zügige Einigung mit der kommunalen Familie und den Betreuungsvereinen zum Wohle aller Menschen, ganz besonders aber zum Wohle der Menschen, die auf Betreuung angewiesen sind. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)
