Thomas Poreski
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bereits in der ersten Lesung und im Sozialausschuss die Gelegenheit, die Neuregelung des Betreuungsrechts und die Umsetzung im Land zu beraten. Deswegen kann ich mich relativ kurzhalten. Es ist ein gutes Bundesgesetz, das ähnlich wie das Bundesteilhabegesetz einen Paradigmenwechsel darstellt – von der Fürsorge zur Teilhabe, zum Empowerment. Die Umstellung ist keine rein technische Frage, sondern sehr stark eine Frage der Haltung. Deshalb ist es gut, dass die neue Praxis in Modellversuchen vertieft und qualitätsgesichert erprobt wird. Nicht jede der bisherigen Betreuungskonstruktionen, die zum Teil auch ausbeuterischen Charakter hatten, wird Bestand haben. Die Unterstützung zur sozialen Teilhabe wird aber wichtiger denn je. Für sie stehen die Betreuungsvereine in unseiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 rem Land, eine beeindruckende Kombination aus Professionalität und bürgerschaftlichem Engagement. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ansgar Mayr CDU) Für uns ist entscheidend, dass die Rolle der Betreuungsvereine nicht nur gesichert, sondern gestärkt wird. Deshalb ist es entscheidend, dass gegenwärtig sehr konstruktive Gespräche zwischen dem Land und den Betreuungsvereinen über deren längerfristige Finanzierung stattfinden. Es ist gut und wichtig, dass wir als Haushaltsgeber mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 für die Umsetzung des Betreuungsgesetzes eine Rücklage in Millionenhöhe bilden. Sie soll und wird selbstverständlich auch der auskömmlichen Finanzierung der Betreuungsvereine zugutekommen. Wir können der Neuregelung guten Gewissens zustimmen. (Beifall bei den Grünen)
