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Daniela Evers

GRÜNE 21.12.2022 Sitzungen 17/54

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Rülke, ja, wir haben Anfang dieses Jahres Historisches für den baden-württembergischen Parlamentarismus beschlossen. Wir haben die Wahlrechtsreform gemacht und hätten uns sicher gefreut, wenn sich die FDP/DVP diesem Vorhaben angeschlossen hätte. So haben Grüne, CDU und SPD gemeinsam das Wahlsystem wählerfreundlicher gemacht; der Landtag wird jünger, diverser. Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt; damit können junge Menschen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden. Und durch die Einführung des Zweistimmenwahlrechts haben Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, ihren Willen differenziert zu äußern. Jetzt behaupten Sie, behauptet die FDP/DVP hier immer wieder – und das recht einseitig –, dass durch das Zweistimmenwahlrecht der Landtag größer werde. Ja, das kann rechnerisch tatsächlich passieren. Aber es muss keinesfalls zwangsläufig so kommen. (Zurufe von der FDP/DVP) (Daniela Evers) Geradezu reflexhaft verschlucken Sie im Gegensatz dazu die andere Möglichkeit, nämlich dass das Stimmensplitting genau das Gegenteil bewirken kann. Das haben wir z. B. in Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz gesehen. Hier hat das Zweistimmenwahlrecht zu weniger Überhangmandaten geführt. Auch bei uns wurden hierzu bereits Wege eingeleitet. Mit der Einführung der geschlossenen Landesliste ist das System von vier Regionalauszählungen auf eine landesweite Auszählung gewechselt. Das bedeutet, dass Überhang- und Ausgleichsmandate nicht in jedem Regierungsbezirk separat ausgerechnet und addiert werden, sondern dass sie nur einmal landesweit errechnet werden. Auch durch diese Umstellung kann die Zahl von Überhang- und Ausgleichsmandaten reduziert werden. Dass also die Wahlrechtsreform zu einer Vergrößerung führen wird, ist reine Spekulation. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD: Ach so!) Das Zweite ist: Ja, wir haben immer gesagt, dass wir uns die Zuschnitte der einzelnen Wahlkreise in einem zweiten Schritt anschauen werden. Warum? Demografische Entwicklungen verändern auch Wahlkreise – Zuzug, Wegzug, Verschiebungen. Wir sind verpflichtet, dies zu beobachten und gegebenenfalls nachzujustieren. Auch dazu sind wir gewillt. Allerdings bezweifeln wir, dass eine Reduktion der Zahl der Wahlkreise sinnvoll ist. Dies möchte ich noch kurz begründen. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Da bin ich gespannt!) Schauen wir uns die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 1952 an. Damals hatte ein Wahlkreis im Schnitt ca. 95 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Seither ist die Bevölkerung gewachsen, die Zahl der Wahlkreise aber ist gleich geblieben. Schon heute hat ein Wahlkreis im Schnitt 158 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn wir jetzt Ihrem numerischen Vorschlag folgen würden, hätte ein Wahlkreis im Schnitt ungefähr 292 000 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner – und damit mehr als dreimal so viele wie im Jahr 1952. Ich bin mir ganz sicher, dass Sie alle gemeinsam hier das Ideal der nahbaren Politik, der nahbaren Wahlkreisabgeordneten teilen. Denn wer nah dran ist, gerade in der Landespolitik, wer nah an den Bürgerinnen und Bürgern ist und deren Belange hier einbringt, der bringt Demokratie direkt ins Parlament. Bei einer durchschnittlichen Zahl von fast 300 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in einem Wahlkreis wäre die eigentliche Stärke der Landespolitik, das Gehörtwerden – gerade im Landtag ein wichtiger Aspekt –, deutlich schwerer umzusetzen. (Zuruf des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Deswegen finden wir derzeit aus unserem Verständnis als Abgeordnete heraus diesen Vorschlag nicht wünschenswert. Aber es gibt noch einen zweiten Aspekt, den wir hier einbringen wollen: Ein Gesetzentwurf – das haben auch Sie betont – sollte verfassungsrechtlich sauber sein, sollte kein Risiko bergen. Der derzeitige Entwurf gibt zumindest Anlass für verfasiode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 sungsrechtliche Bedenken, und er könnte nach den gängigen Kommentaren zur Landesverfassung möglicherweise sogar der Verfassungswidrigkeit anheimfallen. Denn Sie schlagen hier eine Sollgröße von 120 Abgeordneten bei 38 Direktmandaten vor. Dann wären es 82 Abgeordnete, die über die Listen gewählt würden. Das würde aber dieser Kombination aus Persönlichkeits- und Verhältniswahlelementen, die die Landesverfassung vorsieht, nicht gerecht. Wenn Sie in die gängigen Kommentare schauen, dann sehen Sie: Hier gibt es erhebliche Bedenken. Herr Rülke, Sie haben damals prognostiziert, dass die Landtagswahl 2026 nach dem noch vorherigen Wahlrecht stattfinden wird, weil unsere Wahlrechtsreform nicht verfassungskonform sei. Dem widersprechen wir hier mutig und entschieden. Wir sagen, dass die Wahl 2026 nach dem neuen, Anfang dieses Jahres beschlossenen Wahlrecht stattfinden wird. Was Sie hier vorlegen, ist verfassungsrechtlich zumindest diskutabel, zweifelhaft und allein schon aus diesem Grund abzulehnen. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP)

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