Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Baden-Württemberg arbeitet aktuell nur noch jeder zweite Arbeitnehmer, jede zweite Arbeitnehmerin unter dem Dach eines Tarifvertrags. Das ist keine gute Entwicklung; denn gut bezahlte und über Tarifverträge abgesicherte Arbeit ist ein Grundpfeiler unseres Wirtschaftsstandorts, auf den wir zu Recht alle sehr stolz sind. Jetzt ist klar: Tarifpolitik ist in erster Linie Sache der Sozialpartner, der Gewerkschaften, der Arbeitgeberverbände. Aber wir als Gesetzgeber müssen über gesetzliche Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Tarifflucht nicht belohnt wird und dass für alle gleiche und vor allem faire Wettbewerbsbedingungen bestehen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Daniela Evers GRÜNE) Unternehmen, die vorsätzlich Tarifverträge unterlaufen, dürfen insbesondere nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren. Das ist auch Ausdruck unserer Grundordnung der sozialen Marktwirtschaft. Deshalb bringt die SPD-Fraktion heute – wie viele ja wissen: erneut – einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes in den Landtag ein. Vor ziemlich genau zwei Jahren, in der vorherigen Wahlperiode, auch iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 damals im Dezember, war es ebenfalls die sozialdemokratische Fraktion, die das Thema „Stärkung der Tarifbindung“ und einen höheren vergabespezifischen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hier im Landtag mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Sprache brachte. Grün-Schwarz – die Regierungsfraktionen – hatte damals keinen Bedarf für eine Verbesserung der Arbeits- und Lohnbedingungen der hart arbeitenden Menschen im Land gesehen; Sie haben unseren Gesetzentwurf mit – diese Bemerkung sei mir erlaubt – fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Die CDU hat uns absurderweise gar Verfassungswidrigkeit unterstellt. Dann, nach erneuter grün-schwarzer Verbrüderung im Frühsommer 2021, die Überraschung: Der Inhalt unseres Gesetzentwurfs fand 1 : 1 Eingang in den Koalitionsvertrag. Hört, hört! Von Verfassungswidrigkeit war offenbar dann auch keine Rede mehr. Ministerpräsident Kretschmann hob sogar in einer Regierungserklärung im Frühjahr 2021 hervor, dass die Orientierung am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes eine Idee der SPD gewesen sei, die er nur allzu gern aufgreife. So weit, so gut, könnte man meinen. Leider gilt aber hier wie so oft bei Grün-Schwarz: Papier ist geduldig. Mittlerweile sind eineinhalb Jahre verstrichen; passiert ist – wie so oft – nichts. Dabei wäre es ein Leichtes, hier im Parlament auf der Grundlage des SPD-Gesetzentwurfs zu einer Einigung zu gelangen und Baden-Württemberg endlich zu einem Land für gute Arbeit zu machen. (Beifall bei der SPD) Ich unterstelle Ihnen, dass dies nicht an fehlender Zeit oder fehlenden Ressourcen liegt, sondern am mangelnden politischen Willen innerhalb der Landesregierung. Anders lässt sich nicht erklären, warum man hier von Ihrer Seite her trotz großer, vollmundiger Versprechen nicht längst sichtbare Initiativen auf den Weg gebracht hat. Deshalb diskutieren wir heute abermals über unseren Vorschlag aus der vergangenen Legislaturperiode. Gemeinsam schlagen wir des Weiteren vor, einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe der Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder einzuführen. Wenn man die tarifvertraglich festgelegte Jahressonderzahlung mit einbezieht, liegt man damit aktuell bei einem Stundenlohn von 13,13 € brutto – immerhin 1,13 € über dem bundesgesetzlichen Mindestlohn. Machen wir uns nichts vor: Auch mit diesem Lohn kann man keine allzu großen Sprünge machen. Aber mit einer weiteren Anhebung der Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen ginge Baden-Württemberg mit gutem Beispiel voran. Staat und Kommunen wären Vorbild bei einer besseren Entlohnung unterer Lohngruppen. Lassen Sie uns in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und insbesondere auch steigender Energiepreise hier im Landtag gemeinsam ein Zeichen an diese Menschen richten! (Beifall bei der SPD) Hinzu kommt – ein solcher Vorwurf wurde geäußert; er war aber schon damals nicht richtig und ist es auch heute nicht, (Dr. Boris Weirauch) wenn Sie ihn wieder vorbringen –, dass gemäß unserem Gesetzentwurf der vergabespezifische Mindestlohn eben nicht durch die Politik, nicht durch den Landtag festgesetzt wird. Vielmehr wird er durch die systematische Kopplung an den TV-L weiter durch die Tarifparteien bestimmt und entsprechend auch sukzessive nach oben angepasst werden. Das heißt, wir, der Landtag, würden an dieser Stelle die Tarifautonomie nicht antasten. Dieses Argument können Sie sich also sparen. Das sage ich Ihnen nur vorab. (Vereinzelt Heiterkeit) Was die Auswirkungen des Gesetzes betrifft, gäbe es – dies als Nebeneffekt – keine Vorteile bzw. Anreize für Privatisierungen auf kommunaler Ebene, etwa bei Reinigungsdienstleistungen, Schulen und Kitas, weil es da bei den Lohnkosten keine Vorteile gäbe. Wir würden mit unserem Gesetzentwurf an dieser Stelle eine weitere Rekommunalisierung von Dienstleistungen auf den Weg bringen. Ich glaube, das ist auch eine gute Ansage an die Kommunen im Land. Profitieren würden auch das örtliche Handwerk und lokale Anbieter von Dienstleistungen für die öffentliche Hand. Eine erhöhte verpflichtende Lohnuntergrenze würde redliche Unternehmen vor schwarzen Schafen schützen, die sich Lohndumpingvorteile im Vergabeverfahren verschaffen und so den Zuschlag für öffentliche Aufträge bekommen. Damit wäre dann endgültig Schluss. Unser Gesetzentwurf eröffnet zudem die Möglichkeit der Festsetzung, dass sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen den jeweiligen branchenspezifischen Tarifverträgen unterwerfen müssen, wenn sie sich erfolgreich um öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg bemühen wollen. Wir machen mit unserem Gesetzentwurf klar: Tarifflucht darf sich für Unternehmen in Baden-Württemberg nicht bezahlt machen. Unser Gesetzentwurf schiebt einem Unterbietungswettbewerb auf Kosten der Beschäftigten zukünftig einen Riegel vor. Auch bei formellen oder materiellen Privatisierungen durch Städte oder Gemeinden muss zukünftig ein Verbot der tariflichen Schlechterstellung gelten. Auch auf kommunaler Ebene muss sichergestellt sein: ein Konzern, ein Tarifvertrag. Fälle wie am Mannheimer Klinikum, wo die Servicekräfte in einer eigenen Tochtergesellschaft ausgegliedert wurden, für deren Beschäftigte der deutlich schlechter dotierte Tarifvertrag für die Gebäudereinigung gilt, sind damit zukünftig gesetzlich verboten. Auch damit schaffen wir ein Mehr an Lohngerechtigkeit, gerade auch im öffentlichen Sektor. Ferner sehen wir vor, bei der Vergabe der öffentlichen Hand sozial- und umweltbezogene Kriterien – das ist auch im Interesse der Grünen – sowie die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zu berücksichtigen. Laut Koalitionsvertrag trifft das auf die Zustimmung der Regierungsfraktionen. Insofern dürfte auch hier Konsens in diesem Haus bestehen. Zuletzt – das ist klar – müssen auch regelmäßig Kontrollen stattfinden, um die Einhaltung der Regelungen zu überprüfen. Daher ist es uns wichtig, dass die Kommunen hierüber der Kommunalaufsicht regelmäßig Bericht erstatten, weil es eben nicht reicht, nach Auftragsvergabe darauf zu vertrauen, dass schon alles seine Ordnung haben wird. Kontrollen, die nur in de – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 den seltensten Fällen tatsächlich stattfinden, reichen dafür nicht aus. Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Unser Gesetzentwurf sorgt im Bereich der öffentlichen Hand für faire Wettbewerbsbedingungen, für mehr Geld für Menschen in den unteren Lohngruppen. Er entzieht der Tarifflucht von Unternehmen die Grundlage und schafft auch Anreize für eine Rekommunalisierung, insbesondere von Dienstleistungen im öffentlichen Sektor. Es gibt also viele Gründe, unseren Gesetzentwurf zu unterstützen – nicht nur, weil Sie unseren ersten Aufschlag aus dem Jahr 2020 nahezu deckungsgleich in Ihren Koalitionsvertrag übernommen haben. Angesichts dessen sollte es Ihnen ein Leichtes sein, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. Um es vorwegzunehmen: Wir erheben keinen Anspruch auf alleinige Urheberschaft. Uns geht es um die Sache, nicht um politische Geländegewinne. Wir bieten insofern den grünschwarzen Regierungsfraktionen und auch den Kolleginnen und Kollegen der FDP/DVP sehr gern Gespräche an, um im Land ein breites Bündnis zur Stärkung der Tarifbindung und für mehr Lohngerechtigkeit zu schmieden. Wir gehen da zuversichtlich in die parlamentarische Anhörung von Gewerkschaften, Kammern, Arbeitgeberverbänden und der kommunalen Familie, den kommunalen Landesverbänden im Januar und in die anschließenden Beratungen im Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
