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Dr. Gisela Splett

21.12.2022 Sitzungen 17/54

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! 4 000 Beamtinnen und Beamte in Baden-Württemberg sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür haben sie unterschiedliche Gründe, die mit der persönlichen Lebenssituation, mit dem Lebenslauf und vielleicht auch mit persönlichen Einstellungen zusammenhängen. Gemeinsam ist all diesen Beamtinnen und Beamten aber eines, nämlich dass sie ihre Krankenversicherungsbeiträge und die damit abgedeckten Krankheitskosten allein tragen. Da reden wir einkommensabhängig über bis zu rund 800 € monatlich. Gegenüber den Angestellten, bei denen der Arbeitgeber sich an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, und gegenüber den Beamtinnen und Beamten in der privaten Krankenversicherung, bei denen sich das Land als Arbeitgeber über die Beihilfe an den Krankheitskosten beteiligt, sind diese Personen benachteiligt. iode – 54. Sitzung – Mittwoch, 21. Dezember 2022 Diese Gerechtigkeitslücke können Sie, meine Damen und Herren, heute mit dem Beschluss des vorliegenden Gesetzes schließen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf von den Grünen: Sehr gut!) Dies ist überfällig. Beispielsweise hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen bei den obersten Landesbehörden in Baden-Württemberg schon lange für die Einführung der pauschalen Beihilfe auch in Baden-Württemberg starkgemacht. Im Übrigen, Herr Podeswa, ist Baden-Württemberg schon das sechste Bundesland, das eine solche Regelung trifft. Die Kosten, die im Gesetzentwurf für die kommenden zwei Jahre ausgewiesen sind, ergeben sich im Wesentlichen aus dem Schließen dieser Gerechtigkeitslücke. Es ist nur fair, meine ich, dass wir diese Mittel in die Hand nehmen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Mit diesem Gesetz wird aber nicht nur eine Gerechtigkeitslücke für die schon jetzt betroffenen Beamtinnen und Beamten geschlossen; es wird auch eine Wahlmöglichkeit für zukünftige Beamtinnen und Beamte geschaffen. Natürlich – auch Herr Wald hat darauf hingewiesen – ändern wir mit diesem Gesetz nicht die bundesgesetzlichen Regelungen zur Pflichtversicherung und zum Wechsel in eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist nicht die Absicht dieses Gesetzes, und das liegt auch nicht in unserer Kompetenz. Was wir tun, ist, für die Beamtinnen und Beamten, die vor der Entscheidung für eine Krankenversicherung stehen und die sich bisher für eine private Krankenversicherung entscheiden mussten, wenn sie die Kosten nicht allein tragen wollten, eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Sie können künftig selbst entscheiden, ob sie sich in der privaten Krankenversicherung, unterstützt durch die vom Land gewährte Beihilfe, oder im solidarischen System der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben fühlen. Damit ist das Gesetz auch ein Baustein, um die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Die Kosten, die sich in der Zukunft dadurch ergeben, dass sich zukünftige Beamtinnen und Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden können, sind schwer zu kalkulieren, weil wir nicht wissen, wie die Betroffenen sich entscheiden werden. Klar ist aber, dass ein Teil der im Gesetzentwurf genannten Kosten damit zu tun haben, dass wir – das ist im Sinne der Generationengerechtigkeit – Belastungen von der Zukunft näher an die Gegenwart ziehen. Während in der Ruhestandsphase die pauschale Beihilfe für gesetzlich Krankenversicherte für das Land günstiger ist als die klassische Beihilfe, ist es während der aktiven Dienstphase andersherum. Ich finde, das muss man bei der Betrachtung der im Gesetzentwurf ausgewiesenen Mehrkosten berücksichtigen. An dieser Stelle, lieber Herr Haußmann, auch noch die Anmerkung: Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Falls es irgendwann einmal welche gegeben hat, sind diese ausgeräumt. Auch eine Schwächung des Gesundheitssystems ist in keiner Weise zu befürchten. Ich finde, Ihre Argumentation ist an dieser Stelle auch nicht ganz schlüssig. Sie beklagen einerseits, dass das Land Geld in die Hand nimmt, fürchten dann aber, dass – wie auch immer – durch dieses zusätzliche Geld, das ins System kommt, das Gesundheitswesen geschwächt würde. Das passt nicht zusammen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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